Antrag AfD Aktenzeichen RAT/521/2026

AfD will Bauplan für neue Rettungswache 24 an Völklinger Straße ändern

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/015/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 23. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Ausführungs‑ und Finanzierungsvorlage für die neue Rettungswache 24 an der Völklinger Straße eingereicht. Der Antrag soll das geplante Bauvorhaben verändern, konkrete Änderungen sind im Antrag nicht genannt. Der Rat wird am 24. September 2026 darüber beraten; ein Beschluss steht noch aus.

Warum wichtig

Eine mögliche Änderung kann die Fertigstellung der Rettungswache verzögern oder die Kosten erhöhen, was die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und die Sicherheit der Anwohner beeinflusst.

Die Details

  • Bezugsvorlage: Ausführungs‑ und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße – Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (BAU/015/2026)
  • Projekt: Neubau der Rettungswache 24, Standort Völklinger Straße
  • Fraktion: AfD‑Ratsfraktion hat Änderungsantrag gestellt
  • Status: Noch in Beratung, Ratssitzung am 24.09.2026 geplant
  • Betroffene: Bewohner*innen und Unternehmen im Bezirk 3 sowie die städtische Feuerwehr

Einordnung

Der Antrag betrifft den Neubau einer wichtigen Feuerwache im Bezirk 3 und könnte Bauzeit, Kosten und Finanzierung des Projekts verändern. Damit hat er direkte Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und das kommunale Budget.

Hintergrund

Eine Rettungswache ist ein Standort der Feuerwehr, von dem aus Einsatzfahrzeuge zu Notrufen in der Umgebung starten. Der Bau neuer Wachen dient der Verbesserung von Reaktionszeiten und der Entlastung bestehender Einrichtungen.

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und
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Dokumenttexte

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RAT/521/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 23.09.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/015/2026 Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss beschließen: 1.Unter „Ökologisches Konzept" wird der erste Punkt „Das Gebäude wird nach dem DGNB-Standard GOLD unter Berücksichtigung des „Cradle to Cradle"- Gedankens geplant." ersetzt durch „Das Gebäude wird nach dem DGNB- Standard SILBER unter angemessener Berücksichtigung des „Cradle to Cradle"-Gedankens geplant." 2.Unter „Ökologisches Konzept" wird der zweite Punkt „Erreichung des Effizienzhaus 40 (EG40) Standards" gestrichen. Damit gelten die gesetzlichen Anforderungen. 3.Unter „Ökologisches Konzept" wird der dritte Punkt „extensive Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlage" ersetzt durch „extensive Dachbegrünung sowie eine PV-Anlage, welche die Mindestanforderungen der SAN-VO NRW erfüllt, falls wirtschaftliche Unvertretbarkeit i.S. SAN-VO NRW nicht gegeben ist." 4.Unter „Ökologisches Konzept" wird der Absatz „Um den Klimaschutz proaktiv voranzutreiben, wurde eine Photovoltaik Anlage mit ca. 83,7Kilowattpeak inklusive Speicher in Kombination mit extensiver Dachbegrünung und in Teilen ein Biodiversitätsdach geplant. Die entsprechenden Kosten belaufen sich in Gänze auf 363.108 Euro / brutto." Ersetzt durch „Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, wird für eine PV-Anlage eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Vollkostenbasis (inkl. Netzanschluss, ggf. erhöhte Statik- und sonstige Erfordernisse sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen) kalkuliert. Die PV-Anlage soll genau die rechtlichen Minimalanforderungen an die Flächengröße erfüllen und wird geplant, falls diese Anlage die Kriterien für „wirtschaftliche Unzumutbarkeit" nicht erfüllt und andere Ausschlusskriterien ebenfalls nicht gegeben sind. Grundlage der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit ist eine Amortisationsrechnung über 25 Jahre mit inflationsgerecht abgezinsten Zahlungsströmen" 5.Die reduzierten Kostenansätze, die sich aus diesem Änderungsantrag ergeben, sind von der Verwaltung zu kalkulieren. Begründung: In Zeiten angespannter Haushaltslagen sind sogenannte „Klimaschutzausgaben" von höchst fragwürdigem Nutzen. Das Geld des Steuerzahlers ist verantwortungsvoll in Bereichen konkret bestehenden Bedarfs und nachweislichen Nutzens zu investieren! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Winter Ratsherr AfD-Fraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/521/2026