Antrag AfD Aktenzeichen RAT/522/2026

AfD beantragt Änderungen beim Neubau der Rettungswache 50 in Kalkum

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/016/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 23. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Vorlage BAU/016/2026 eingereicht. Es geht um den geplanten Neubau der Rettungswache 50 und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr an der Kalkumer Schloßallee. Der Antrag wird im Rat am 24.09.2026 diskutiert, ein Beschluss steht noch aus. Eine mögliche Änderung könnte den Umfang, die Kosten oder den Zeitplan des Projekts beeinflussen.

Warum wichtig

Eine Änderung könnte die Versorgung im Notfall verzögern oder verbessern und die Kosten für die Stadt beeinflussen.

Die Details

  • Projekt: Neubau der Rettungswache 50 und Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
  • Standort: Kalkumer Schloßallee, Kalkum
  • Ziel: Verbesserung der Notfall‑ und Einsatzversorgung im Stadtteil
  • Vorlage: BAU/016/2026 – Ausführungs‑ und Finanzierungsbeschluss
  • Antragsteller: AfD‑Ratsfraktion (Änderungsantrag)

Einordnung

Der Antrag betrifft die Notfall‑ und Einsatzversorgung im Stadtteil Kalkum und könnte die Bauausführung sowie die Finanzierung des neuen Rettungswachen‑ und Feuerwehrgebäudes verändern. Damit hat er direkte Auswirkungen auf die Sicherheit der Anwohner und die kommunale Infrastruktur.

Hintergrund

Rettungswachen sind zentrale Einsätze für den Rettungsdienst, die bei medizinischen Notfällen schnelle Hilfe vor Ort ermöglichen. Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr dienen der Unterbringung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstung.

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und
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Dokumenttexte

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RAT/522/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 23.09.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/016/2026 Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss beschließen: 1.Unter „Ökologisches Konzept" wird der erste Punkt „Das Gebäude wird nach dem DGNB-Standard GOLD unter Berücksichtigung des „Cradle to Cradle"- Gedankens geplant." ersetzt durch „Das Gebäude wird nach dem DGNB- Standard SILBER unter angemessener Berücksichtigung des „Cradle to Cradle"-Gedankens geplant." 2.Unter „Ökologisches Konzept" wird der zweite Punkt „Erreichung des Effizienzhaus 40 (EG40) Standards" gestrichen. Damit gelten die gesetzlichen Anforderungen. 3.Unter „Ökologisches Konzept" wird der dritte Punkt „extensive Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlage" ersetzt durch „extensive Dachbegrünung sowie eine PV-Anlage, welche die Mindestanforderungen der SAN-VO NRW erfüllt, falls wirtschaftliche Unvertretbarkeit i.S. SAN-VO NRW nicht gegeben ist." 4.Unter „Ökologisches Konzept" wird der Absatz „Um den Klimaschutz proaktiv voranzutreiben, wurde eine Photovoltaik-Anlage mit 134,4 Kilowattpeak inklusive Speicher von 35 KW in Kombination mit extensiver und in Teilen leichtintensiver Dachbegrünung geplant. Die entsprechenden Kosten belaufen sich in Gänze auf 756.295 Euro / brutto." ersetzt durch „Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, wird für eine PV-Anlage eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Vollkostenbasis (inkl. Netzanschluss, ggf. erhöhte Statik- und sonstige Erfordernisse sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen usw.) kalkuliert. Die PV-Anlage soll genau die rechtlichen Minimalanforderungen an die Flächengröße erfüllen und wird geplant, falls diese Anlage die Kriterien für „wirtschaftliche Unzumutbarkeit" nicht erfüllt und andere Ausschlusskriterien ebenfalls nicht gegeben sind. Grundlage der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit ist eine Amortisationsrechnung über 25 Jahre mit inflationsgerecht abgezinsten Zahlungsströmen" 5.Die reduzierten Kostenansätze, die sich aus diesem Änderungsantrag ergeben, sind von der Verwaltung zu kalkulieren und anzupassen. Begründung: In Zeiten angespannter Haushaltslagen sind sogenannte „Klimaschutzausgaben" von höchst fragwürdigem Nutzen. Das Geld des Steuerzahlers ist verantwortungsvoll in Bereichen konkret bestehenden Bedarfs und nachweislichen Nutzens zu investieren Mit freundlichen Grüßen, Andreas Winter Ratsherr AfD-Fraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/522/2026