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BAU/016/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 in
Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum an der Kalkumer
Schloßallee - Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)
Fachbereich:
37 - Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
23 - Amt für Gebäudemanagement
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bauausschuss08.09.2026Vorberatung
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
11.09.2026Anhörung
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
Haupt- und Finanzausschuss14.09.2026Vorberatung
Bezirksvertretung 515.09.2026Anhörung
Rat 24.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des
Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der
Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto)
inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt
Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung in Höhe von 260.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Beschlusslage:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 08.05.2024 den Grundsatzbeschluss zur
Umsetzung von feuerwehrorganisatorischen Maßnahmen ab 2024 - Feuerwehr-
organisatorische Maßnahmen I (FOM I) - gefasst.
Die Maßnahme „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) und des
Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) an
einem neuen geeigneten Standort" ist Gegenstand des o.g. Grundsatzbeschlusses
BAU/009/2024.
Mit den Planungsleistungen bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss wurde die
Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) nach dem Beschluss
BAU/009/2024 im Rat am 08.05.2024 beauftragt.
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen
Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in
Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen
Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung
der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer
Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer
besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2
Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des
Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den
Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden
1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der
Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001
2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf
3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der
Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001
4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf
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Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit
erreicht.
Bedarfskonkretisierung
Der dem Bedarfsbeschluss zu Grunde gelegte Bedarf wurde im Zuge der Entwurfsplanung
mit allen Planungsbeteiligten wie folgt konkretisiert:
Darstellung der Maßnahmen
Der geplante Neubau soll auf dem Flurstück 311 errichtet werden und befindet sich im
Stadtteil Kalkum an der Kreuzung Kalkumer Schloßallee - Zeppenheimer Straße. Die
Gesamtfläche des Grundstücks beträgt 12.000 m².
Zurzeit wird das Areal als landwirtschaftliche Fläche genutzt und ist im Besitz der
Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD).
Das Flurstück liegt bis zu einem Meter tiefer als die angrenzenden Straßenzüge Kalkumer
Schloßallee und Zeppenheimer Straße. Um Überflutungen des Grundstücks zu vermeiden,
werden diese Höhenversprünge ausgeglichen.
Erschließung des Grundstücks
Zur Erhaltung des Baumbestands wird die Alarmausfahrt nicht als Direktausfahrt über die
gesamte Länge der Fahrzeughallen ausgebildet, sondern schließt nahe des
Kreuzungspunktes Zeppenheimer Straße - Kalkumer Schloßallee an der Zeppenheimer
Straße an. Die geschützte Baumallee endet 40 Meter vor dem Kreuzungspunkt und bleibt
somit unangetastet. Somit kann eine ausreichend dimensionierte Alarmausfahrt mit
ausreichend Abstand zum Kreuzungspunkt und ohne Eingriffe in die gesetzlich geschützte
Baumallee ausgebildet werden.
Die Zufahrt für das sichere Ankommen der Beschäftigten des Rettungsdienstes und der
anrückenden Mitglieder der FFW Kalkum, erfolgt über die Anbindung an die Kalkumer
Schloßallee. Hier kann an einen bestehenden Abzweig angeschlossen werden, ebenfalls
ohne Eingriff in den geschützten Baumbestand an der Kalkumer Schloßallee.
Die Zugänge zur Rettungswache 50 und zum Alarmeingang der Freiwilligen Feuerwehr
Kalkum sind auf der östlichen Gebäudeseite angeordnet. Hier befinden sich ebenfalls die
PKW-Stellplätze für die Beschäftigten der Rettungswache 50 und die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Kalkum für einen kurzen Alarmweg.
Konzept und Funktionszusammenhänge
Der gesamte Baukörper der Rettungswache 50 und des Gerätehauses der Freiwilligen
Feuerwehr Kalkum gliedert sich in drei klar ablesbare Gebäudeteile. Entlang der Kalkumer
Schloßallee positioniert sich ein zweigeschossiger, adressbildender Kopfbau (RW50). Daran
anschließend erstreckt sich entlang der Zeppenheimer Straße ein eineinhalbgeschossiger
Hallenriegel zur Unterbringung der Einsatzfahrzeuge der Rettungswache 50 und der
Freiwilligen Feuerwehr Kalkum.
Diesem ordnen sich rückwärtig, eingeschossige Gebäudeteile (FFW) unter.
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Das Entwurfskonzept sieht eine funktionale und organisatorische Trennung der beiden
Nutzungen vor, sodass ein unabhängiger Betrieb der jeweiligen Nutzungseinheiten
gewährleistet ist.
Gründung und Tragwerk
Die Gründung erfolgt auf einem 1,30 Meter dicken, lagenweise eingebauten und verdichteten
Bodenpolster. Zur Herstellung des Bodenpolsters wird ein gut abgestuftes Sand-Kies-
Gemisch und Naturschotter verwendet. Es ist eine umlaufende Frostschürze geplant. Das
Gebäude wird auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte gegründet.
Das Tragwerk des gesamten Gebäudekomplexes besteht aus Massivdecken, die
auftragenden Außenwänden aus Stahlbeton und in Teilbereichen aus Mauerwerk auflagern.
Fassadengestaltung
Das Fassadenkonzept basiert im Wesentlichen auf der Kombination von Sichtbeton und
Holz. Durch die Wahl dieser zurückhaltenden, natürlichen Texturen, bindet sich der Entwurf
sensibel in die ländlich geprägte Umgebung von Kalkum ein.
Die Außenwände erhalten außenseitig eine Betonfertigteilfassade mit einer
darüberliegenden senkrechten Holzverschalung und einer Mineralfaserdämmung zwischen
den Schalen.
Die Fassade im Erdgeschoss wird umlaufend aus Betonfertigteilen hergestellt und bildet
somit einen massiven Sockel - die Basis des Gebäudes. Darüber erzeugt eine Holzfassade
mit vertikaler Schalung einen warmen Materialkontrast.
Durch die Wahl der zur ortstypischen Bebauung kontrastierenden Materialen, wirkt der
Entwurf einer vermeintlichen Ortserweiterung entgegen.
Technik
Die Wärmeerzeugung erfolgt zentral und nutzerübergreifend über zwei auf dem Dach
aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen, die auch die zentrale Warmwasserbereitung der
Rettungswache 50 bedienen. In der Freiwilligen Feuerwehr Kalkum hingegen erfolgt die
Warmwasserbereitung dezentral über elektrische Durchlauferhitzer an den jeweiligen
Entnahmestellen.
Das gesamte Gebäude wird - mit Ausnahme einzelner Technikräume - flächendeckend
über eine Fußbodenheizung beheizt. Im Sommer kann das Fußbodenheizungssystem der
Rettungswache 50 im Changeover-Betrieb zur sommerlichen Grundkühlung genutzt werden.
Alle Haupträume der Rettungswache 50 und der Freiwilligen Feuerwehr Kalkum sowie die
Nebenräume der Fahrzeughalle werden be- und entlüftet.
Beide Teilbereiche der Fahrzeughalle erhalten jeweils eine eigene vollautomatische
Abgasabsauganlage mit je vier Absaugstellen für die vier Stellplätze mit flexiblen Stutzen.
Die Fortluft wird über das Dach abgeführt. Die Nachströmung erfolgt über die offenen Tore
der Fahrzeughalle.
Für die Notstromversorgung ist ein vollautomatisches Diesel-Netzersatzaggregat
vorgesehen.
Die Photovoltaikanlage auf den Gebäudedächern hat eine installierte Leistung von 134,4
Kilowattpeak (kWp) in Ost-West-Ausrichtung. Ein Batteriespeichersystem mit einer Kapazität
von 31,5 Kilowattstunden (kWh) wird im Elektrotechnikraum platziert und ermöglicht die
Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms.
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Die Einbindung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers erfolgt in dem angrenzenden
öffentlichen Entwässerungskanal auf dem Friedhofsweg. Die Einleitbeschränkung für das
Regenwasser wird durch den Bau eines entsprechenden Stauraumkanals auf dem eigenen
Grundstück gewährleistet.
Barrierefreiheit
Der „Runder Tisch Bauen" hat in seiner Sitzung vom 09. März 2026 der Planung ohne
weitere Anmerkungen zugestimmt.
Ökologisches Konzept
Die folgenden Aspekte wurden berücksichtigt:
Das Gebäude wird nach DGNB-Standard GOLD unter Berücksichtigung des „Cradle to
Cradle"-Gedankens geplant.
Erreichung des Effizienzhaus 40 (EG40) Standards
Leichte intensive und extensive Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen
und technischen Bereichen
Leichte intensive Dachbegrünung mit modelliertem Hügel und Strauchbepflanzung
Der Wärmebedarf wird über Luft-Wasser-Wärmepumpen sichergestellt.
Die Lüftungsanlagen werden mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Die Beleuchtung wird ausnahmslos mit LED-Technik und Präsenzmeldern
(tageslichtabhängig) realisiert.
Die Planung sieht im Wesentlichen einen Verzicht auf organische Dämmung (Polystyrol
etc.) zu Gunsten mineralischer Dämmmaterialien vor.
Für die Realisierung des Bauvorhabens bleibt der geschützte Baumbestand an der
Kalkumer Schloßallee und der Zeppenheimer Straße erhalten.
Um den Klimaschutz proaktiv voranzutreiben, wurde eine Photovoltaik-Anlage mit 134,4
Kilowattpeak inklusive Speicher von 35 KW in Kombination mit extensiver und in Teilen leicht
intensiver Dachbegrünung geplant. Die entsprechenden Kosten belaufen sich in Gänze auf
756.295 Euro / brutto.
Gesamtkosten
Auf Grundlage der bereitgestellten Bedarfsmeldung wurde eine Entwurfsplanung entwickelt
und eine Kostenberechnung erarbeitet, welche die erforderlichen Baumaßnahmen abbildet.
Die dieser Vorlage zugrundeliegende Kostenberechnung beinhaltet auch die Kosten für
Ausstattung und Inventar und stellt somit einen gesamtheitlichen Kostenüberblick dar, der
mit 17.938.400 EUR (brutto) abschließt.
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Finanzierung
Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Liquiditäts- bzw.
Investitionskredite mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich.
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Im Grundsatzbeschluss vom BAU/009/2024 vom 08.05.2024 wurde ein
Grobkostenkostenrahmen für jede Baumaßnahme benannt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen oberhalb des projektbezogenen
Grobkostenrahmens. Die Überschreitung wird zunächst innerhalb der Gesamtmaßnahme
„FOM I" kompensiert.
Die Deckung der Mehrbedarfe erfolgt gesamtstädtisch.
Förderungen
Derzeit sind keine externen Förderungen beantragt, da die aktuelle Förderkulisse den
baulichen wie organisatorischen Mehraufwand nicht kompensiert.
Sollten sich nach Erlangen des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Fördermittel
ergeben, werden diese geprüft.
Terminplan
Die IPM strebt eine Realisierung der Maßnahme bis zum 3. Quartal 2029 an.
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO:
*) Es besteht ein Kosten- und Terminrisiko
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Anlage 1 FOM_I_RW_50_GH_KAL_AuF als Text anzeigen
Title: Anlage zur Beschlussvorlage_20260804.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594464.pdf
Published Time: Fri, 14 Aug 2026 08:01:38 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 2 FOM_I_RW_50_GH_KAL_AuF als Text anzeigen
Title: Anlage zur Beschlussvorlage_20260804.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594465.pdf
Published Time: Fri, 14 Aug 2026 08:01:51 GMT
Number of Pages: 12
Markdown Content:
> Gerichtsschreiberweg Kalkumer Schloßallee Zeppenheimer Straße
> 26
> 276 634 381 428 311 307 275 599
> Die Katastergrenzen und Gebäude der Layer Flurstücke, Punkte und Gebäude sind dem amtlichen ALKIS-Datenbestand des Vermessungs- und Katasteramts der Stadt Düsseldorf (Stand: 18.03.2025) entnommen. Die Grenzpunkte des Baugrundstückes sind im ALKIS-Datenbestand mit grafischer Genauigkeit abgelegt. Es fand keine örtliche Überprüfung statt. Bei einem Grenzbezug ist die Lage der Grenzen vorher in der Örtlichkeit zu untersuchen. U=0.21 K=2 U=0.83 K=8 U=1.56 K=12
> Gemarkung Kalkum Flur 12
> U=1.77 K=12 U=1.55 K=10 U=0.21 K=2 U=1.38 K=12 U=1.47 K=12 36.12 U=1.25 K=8 U=1.45 K=10 U=1.14 K=12 U=0.96 K=10 U=1.37 K=11 U=0.28 K=2 U=0.27 K=2 U=1.36 K=7 Sichtkante U=1.4 K=10 U=1.5 K=12 U=1.1 K=8 U=1.48 K=10
> Gemarkung Kalkum Flur 3
> U=1.59 K=12 U=1.17 K=7 Sichtkante U=0.2 K=2 U=0.21 K=2 U=0.25 K=2 U=1.09 K=10 Bordstein
> Gehweg (Asphalt)
> Sichtkante Bordstein U=1.84 K=14
> Feld
> U=2.02 K=12 U=2.01 K=12 U=2.16 K=12 U=2.28 K=12 U=1.98 K=12 U=2.27 K=10 U=2.0 K=12 U=2.34 K=12 U=1.28 K=10 U=2.6 K=12 U=2.02 K=10 U=1.09 K=8 U=2.15 K=14 U=1.97 K=12 U=1.01 K=8 U=2.12 K=14 U=1.96 K=14 U=1.99 K=14 U=1.85 K=11 U=2.33 K=14 U=1.42 K=11 U=1.96 K=14 U=0.97 K=8 U=1.12 K=10 U=1.39 K=10 Bordstein Sichtkante
> Wiese
> Sichtkante Sichtkante
> Straße (Asphalt)
> Sichtkante
> Straße (Asphalt)
> Sichtkante Höhenanschluss (DHHN 2016): Höhenbolzennr.: 88 Höhe 33,745 m ü. NHN Kontrollbolzennr.: 27 Höhe 36,428 m ü. NHN Sichtkante Sichtkante Bordstein
> Gehweg (Asphalt) Wiese
> Sichtkante Sichtkante Bordstein Bordstein Bordstein Bordstein Bordstein Sichtkante Sichtkante
> Wiese Gehweg (Asphalt)
> Sichtkante Sichtkante Sichtkante
> Gehweg (Asphalt) Gehweg (Asphalt) Straße (Asphalt)
> 37.38 37.28 37.32
37.34 37.45 37.43 37.33 37.30 37.38 37.28 37.44 37.14 37.24 37.26 37.07 36.96 37.28 37.22 36.94 36.97 36.84 37.06 37.23 37.45 37.02 36.90 36.79 36.91 36.71 36.78 36.71 36.67 36.73 36.69 36.64 36.68 36.64 36.54 36.60 36.55 36.52 36.56 36.51 36.47 36.56 36.46 36 337.02 37.09 37.18 37.37 37.16 37.15 37.37 37.42 37.35 37.31 37.28 37.18 37.17 37.08 36.97 36.97 36.83 36.92 36.45 36.67 36.71 36.90 37.05 37.07 36.99 36.90 37.10 36.91 36.76 36.89 36.76 36.95 36.78 36.78 36.39 36.40 36.70 36.72 36.91 36.37 36.95 36.98 36.83 36.75 36.38 37.06 36.87 36.83 36.34 36.32 36.95 37.09 37.11 37.13 36.90 36.28 36.99 37.00 36.95 36.91 36.95 36.32 36.35 36.36 36.95 36.46 36.74 37.07 37.01 36.92 36.85 36.82 36.90 36.90 36.91 36.84 36.82 36.83 36.85 36.19 36.76 36.56 36.75 36.71 36.67 36.69 36.75 36.89 36.93 36.94 36.93 36.90 37.13 37.17 37.24 37.27 37.26 37.33 37.30 37.26 37.25 37.21 37.21 37.13 37.39 36.06 36.18 36.25 36.32 36.30 36.38 36.39 36.46 36.46 36.48 36.19 36.28 36.40 36.24 36.19 36.16 36.29 36.10 36.11 36.13 36.10
> Einfügepunkt: Punktnummer : EINFUEGEPUNKT UTM32N-Koordinaten (ETRS89): East 32343950.000 North 5686250.000 Höhe: 0.000 ü. NHN2016 örtliche P rojektkoordinaten: Rechtswert: 3100.011 Hochwert: 7400.046
> Grün
> 36.11 36.03 36.12 36.28 36.14 36.07 36.05 36.11 36.25 36.18 36.11 36.15 36.18 36.24 36.28 36.35 36.40 36.35 36.27 36.20 36.20 36.28 36.35 36.41 36.43 36.39 36.30 36.23 36.21 36.28 36.36 36.36 36.24 36.28 36.25 36.18 36.34 36.39 36.39 36.37 36.24 36.40 36.42 36.42 36.27 36.18 36.06 36.17 36.38 36.46 36.55 36.58 36.45 36.29 36.15 36.13 36.14 36.14 36.24 36.39 36.60 36.52 36.39 36.19 36.16 36.12 36.12 36.17 36.17 36.40 36.58 36.29 36.14 36.12 36.14 36.14 -7.25--ca.115.97--ca.107.48-Flächenangaben und neue Grenzlängen vorbehaltlich der Übernahme in das Liegenschaftskataster gepl. Teilungslinie gepl. Teilungslinie -15.90--21.85--13.40--44.85--84.31--24.00--10.21 -5 -33.79 -5-7.25--11.00-gepl. Neubau Gerätehaus Feuerwehr I FD OKFFB(EG)=37.50 m ü. NHN(2016) gepl. Neubau Rettungswache II FD OKFFB(EG)=37.50 m ü. NHN(2016) Attika=44.00 Attika=44.00 EG EG I FD EG I FD gepl. Dachterrasse im OG Attika=44.00 Attika=45.80 OK Br=42,3 Attika=44.00 Attika=41.85 Attika=41.85 EG gepl. Zugang Rettungswache gepl. Zugang Freiwillige Feuerwehr T2=3.83 T3=3.86 T4=3.86 T8=3.00 T7=3.00 T6=3.13 T5=3.00 T12=3.83 T11=3.08 T10=3.07 T9=3.00 Attika=45.80 gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum gepl. Baum
> Rasen Rasen Rasen Rasen
> St
> Rasen
> St
> Rasen
> St
> Rasen
> gepl. Fahrradstellplätze (30 Stk.) gepl. Müllbehälter gepl. Lage Gasbehälter gepl. Notstrom gepl. Alarmausfahrt gepl. Ersatz-Alarmausfahrt gepl. Alarm-Rückfahrt St
> Rasen Rasengittersteine Rasen Rasen Rasen Rasengittersteine
> St St St St St St St St St St St St
> Rasengittersteine
> Attika=45.80 -ca.14.54-St St gepl. Fahrzeughalle (Rettungswache) St
> Rasengittersteine Rasengittersteine
> 37.49 37.39 37.45 37.49 37.05 37.49 36.71 37.49 37.30 37.30 37.30 37.49 37.49 36.89 37.09 36.89 37.09 37.30 37.39 37.49 37.09 gepl. Außenbereich FFW gepl. Fahrzeughalle (Feuerwehr) gepl. Gründach/PV gepl. Gründach/PV gepl. Gründach/PV gepl. Technikfläche St St St St St St St St St St Weg Weg Weg Weg St St St St St St St (barrierefrei) -ca.58.05-
> Buchfläche=171146m²
> Teil aus 311 F=ca.11895m² (36.23) (36.21) (36.30) (36.36) (36.17) (36.17) (36.15) (36.17) (36.26) (36.27)
T1=3.82
-8.96--5.52--9.75- -54.47-