Aufsichtsrat der Düsseldorf Congress GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW unter Abberufung der bisherigen Mitglieder 1.
Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Düsseldorf Congress GmbH besteht aus 6 Mitgliedern. 3 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterin Messe Düsseldorf GmbH und weitere 3 Mitglieder werden von der Gesellschafterin Stadt Düsseldorf entsandt und abberufen. Zu den städtischen Aufsichtsratsmitgliedern muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/372/2025