Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/376/2025

Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Frank Heuner, technischer Betriebsleiter des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH besteht aus 13 Mitgliedern. Dabei entsenden die Gesellschafter*innen jeweils wie folgt Mitglieder in den Aufsichtsrat: a) Aggerverband 2 Mitglieder; b) Bergisch-Rheinischer Wasserverband 2 Mitglieder; c) Stadt Münster 2 Mitglieder; d) Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Mitglieder; e) Stadt Oelde, TEO AöR, Stadt Ahlen und Stadt Warendorf gemeinsam ein Mitglied (gemeinsames Mitglied); f) Wupperverband 3 Mitglieder.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/376/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Frank Heuner, technischer Betriebsleiter des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Seite 2 Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH besteht aus 13 Mitgliedern. Dabei entsenden die Gesellschafter*innen jeweils wie folgt Mitglieder in den Aufsichtsrat: a) Aggerverband 2 Mitglieder; b) Bergisch-Rheinischer Wasserverband 2 Mitglieder; c) Stadt Münster 2 Mitglieder; d) Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Mitglieder; e) Stadt Oelde, TEO AöR, Stadt Ahlen und Stadt Warendorf gemeinsam ein Mitglied (gemeinsames Mitglied); f) Wupperverband 3 Mitglieder. Mitglieder des Aufsichtsrates sind hierbei die jeweiligen Vorstände des Aggerverbandes und des Wupperverbandes, die/ der Gesc häftsführer*in des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes sowie die Oberbürgermeister*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Münster oder die/ der von der/ dem jeweiligen Oberbürgermeister*in vorgeschlagene Bedienstete (§ 113 Abs.2 GO NRW). Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH wahr: 1. Herr Dipl.-Ing. Frank Heuner gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Andreas Hartnigk 3. Herr Uwe Marold Warnecke

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/376/2025