Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Herrn Frank Heuner, technischer Betriebsleiter des Stadtentwässerungsbetriebs der Landeshauptstadt Düsseldorf Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH besteht aus 13 Mitgliedern. Dabei entsenden die Gesellschafter*innen jeweils wie folgt Mitglieder in den Aufsichtsrat: a) Aggerverband 2 Mitglieder; b) Bergisch-Rheinischer Wasserverband 2 Mitglieder; c) Stadt Münster 2 Mitglieder; d) Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Mitglieder; e) Stadt Oelde, TEO AöR, Stadt Ahlen und Stadt Warendorf gemeinsam ein Mitglied (gemeinsames Mitglied); f) Wupperverband 3 Mitglieder.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/376/2025