Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/087/2026

Düsseldorf prüft Bebauungsplan für Gebiet östlich Ulmenstraße

Amtlicher Titel: Bebauungsplan-Entwurf Nr.01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehemals Großmarkt)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 08.10.2026 bei Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz.
8. Oktober 2026nächster Termin Ulmenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 6Dokumente 14. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Ein Bebauungsplan‑Entwurf (Nr. 01/026) für das Gebiet östlich der Ulmenstraße, dem ehemaligen Großmarkt, liegt vor. Der Entwurf wird am 9. Oktober 2026 um 14 Uhr in einer Anhörung der Bezirksvertretung 1 diskutiert. Es gibt noch keinen Beschluss, das Verfahren befindet sich noch in der Beratung.

Warum wichtig

Die Entscheidung bestimmt die zukünftige Nutzung eines großen innerstädtischen Areals und wirkt sich direkt auf Wohnraum, Arbeitsplätze und das Stadtbild aus.

Die Details

  • Thema: Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 01/026
  • Gebiet: östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt)
  • Verfahren: Beschlussvorlage, Anhörung bei Bezirksvertretung 1
  • Termin: 9. Oktober 2026, 14:00 Uhr

Einordnung

Der Plan legt fest, wie das ehemalige Großmarkt‑Gelände künftig genutzt werden kann – etwa für Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen – und beeinflusst damit die Stadtentwicklung und das Umfeld der Anwohner.

Hintergrund

Ein Bebauungsplan regelt, welche Art von Bau‑ und Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind – z. B. Wohn‑, Gewerbe‑ oder Grünflächen – und ist Grundlage für spätere Baugenehmigungen.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • Großmarkt) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
  • AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026
  • § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für
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Dokumenttexte

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APS/087/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr.01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- 08.10.2026Vorberatung und Verbraucherschutz Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 14.10.2026Entscheidung Stadtentwicklung Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/087/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026Aufstellung - Östlich UlmenstraßeÖffentlichkeitsbeteiligung (ehem. Großmarkt) - Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Seite 2 Vorlage Nr. APS/087/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Einwendungen zwischen den Öffentlichkeitsbeteiligungen - Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I.Der räumliche Geltungsbereich vom Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2023 wird geändert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet etwa zwischen Ulmenstraße, Hugo-Viehoff-Straße, dem Mercedes-Benz-Werk und der Straße An der Piwipp - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - Seite 3 einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: -Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) II.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 4 Sachdarstellung: Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/026 -Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Für das Gebiet in etwa zwischen Ulmenstraße, Hugo-Viehoff-Straße, dem Mercedes-Benz-Werk und der Straße An der Piwipp, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Hier befand sich bis zum 31.12.2024 der Großmarkt, der als öffentliche Einrichtung betrieben und als Betrieb gewerblicher Art (BgA) (bis auf der Blumengroßmarkt) bewirtschaftet wurde. Mit dem Ratsbeschluss vom 01.07.2021 wurde allerdings der Großmarkt zum 31.12.2024 als öffentliche Einrichtung aufgelöst. Seither wurden diverse Gewerbehallen abgerissen. Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt eine Fläche für Großmarktbetriebe fest. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten auf der Fläche soll ein entsprechend angepasstes Planungsrecht geschaffen werden, um Ansiedlungen von Gewerbebetrieben unterschiedlicher Art, Größe und Prägung zu ermöglichen sowie auch Erweiterungsmöglichkeiten direkt angrenzender Unternehmen. Projekthistorie 09.05. -10.06.2022TÖB-Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB 18.10. -09.11.2022Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 25.10.2022Stadtplanung zur Diskussion 25.02. - 27.03.26 TÖB-Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Umweltrelevante Aspekte des Planverfahrens Das Plangebiet wird durch Verkehrs- und Gewerbelärm belastet, eine Wohnnutzung wird ausgeschlossen. Durch eine Gliederung des Gebiets gemäß Abstandserlass NRW werden ausreichend Abstände zwischen emittierenden Gewerbebetrieben und umgebender Wohnnutzung geschaffen. Ein Begrünungsanteil von mind. 20% wird festgesetzt, der Versiegelungsgrad nimmt im Vergleich zum Bestand um ca. 13 % ab. Im Plangebiet befindet sich eine Altablagerung und ein Altstandort. Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden von der Öffentlichkeit vom 18.10. bis 09.11.2022 Stellungnahmen bezüglich des Erhalts eines Autohauses im Plangebiet, die Ansiedlung von Büronutzung sowie die Einbindung alternativer Nutzungskonzepte eingebracht. Seite 5 Anlagen: 1. 3(1)-Bericht 2. Abwaegungstabelle-41-und-42 3. Begründung 4. Textliche Festsetzungen 5. Planzeichnung Seite 6
1. 3(1)-Bericht als Text anzeigen
Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB vom 25.10.2022 zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Derendorf A: Bericht über die Durchführung der Veranstaltung Ort: Justus-von- Liebig- Städtische Realschule, Ottweilerstraße 20, 40476 Düsseldorf Zeit: 25.10.2022, 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Anwesend: Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke Frau Colditz - Stadtplanungsamt Düsseldorf Herr Baackmann - Stadtplanungsamt Düsseldorf ca. 60 Bürgerinnen und Bürger Die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1, Frau Klinke, eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger und freut sich auf eine gute und sachliche Diskussion. Sie begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. Anschließend stellt Herr Baackmann anhand einer Präsentation den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Anschließend stellt Herr Baackmann das Plangebiet und Umgebung vor und erläutert anhand von beispielhaften Abbildungen und einem ersten Bebauungsplan- Vorentwurf die geplanten Nutzungen auf dem Gelände. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Dieses wird in drei gewerblich nutzbare Zonen gegliedert, die sowohl Raum für großflächige Gewerbebetriebe wie auch eine bedarfsgerechte Entwicklung für Büro- oder Verwaltungsnutzungen zulassen. Herr Baackmann legt dar, dass es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, dem noch kein konkretes Vorhaben zugrunde liegt. Vielmehr ist es Ziel der Planung, möglichst flexibel die künftige Entwicklung der Fläche vorzubereiten und deren Entwicklung damit für die Zukunft aufzustellen. Dabei wird erläutert, dass in einem Gewerbegebiet planungsrechtlich sowohl die Ansiedlung „klassischer" Gewerbebetriebe als auch eine Großmarktnutzung zulässig ist. Zudem ist eine ressourcenschonende Planung vorgesehen, die sich in einer bis zu achtgeschossigen Bebauung darstellt. Entlang der Ulmenstraße ist mit einer Büronutzung eine städtebauliche Raumkante sowie eine Eingrünung zum öffentlichen Raum geplant. Des Weiteren sind im Plangebiet Dachbegrünungen sowie Baumpflanzungen vorgesehen, sodass der heutige hohe Versieglungsgrad reduziert wird. Die Erschließung des Geländes erfolgt über eine von der Ulmenstraße ausgehenden Stichstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Die interne Erschließung erfolgt privatrechtlich. Eine weitere Erschließung des Plangebietes an die Ulmenstraße ist in einem weiter südlich gelegenen Abschnitt der Ulmenstraße denkbar. Im Anschluss gibt Frau Klinke das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen und Anregungen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Themenfeld Verkehr 1.1 Eine Bürgerin erkundigt sich nach der S-Bahn Anbindung des Plangebietes, sowie nach der Leistungsfähigkeit der ÖPNV-Anbindung insgesamt. Zudem erkundigt sich ein Bürger zur Planung einer zusätzlichen S-Bahn-Haltestelle am Höxterweg. Der S-Bahnhof Unterrath kann in 6 Minuten mit den Straßenbahnlinien 705 und 707 erreicht werden. Die Straßenbahnlinien verkehren auch in das Stadtzentrum Düsseldorfs. Zukünftig wird am geplanten Schwimmbad An der Piwipp die Haltestelle neu ausgebaut. Insgesamt ist eine gute Erreichbarkeit des Plangebietes für den ÖPNV gegeben. Die Planung einer zusätzlichen S- Bahn-Haltestelle am Höxterweg ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 01/026. 1.2 Aus der Erfahrung mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner sei die Grashofstraße als Anbindung zum Plangebiet bereits heute stark belastet. Es wird erwartet, dass Auto- fahrer zukünftig vermehrt über den Autobahnzubringer und Höxterweg / An der Pi- wipp ausweichen. Diese Alternativroute zum Plangebiet sei bereits heute durch Pend- ler und Mitarbeiter des Mercedes-Benz Werks stark belastet. Zudem würden bishe- rige Nachtverkehre künftig auf den Tageszeitraum verlagert. Auch der Thewissenweg werde vermehrt als Abkürzung zum Flughafen Düsseldorf genutzt und sei daher be- reits in seiner Leistungsfähigkeit beschränkt. Der Bebauungsplan- Vorentwurf sieht derzeit keine Anbindung des Plangebietes über den Höxterweg vor. Um Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs und zur Sicherung der Verkehrsqualität auf dem Höxterweg sowie im gesamten Umfeld zu treffen, erfolgt im weiteren Verfahren eine Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Hinweise zu den potenziellen Abkürzungs- und Schleichverkehren sowie zur begrenzten Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes werden insoweit aufgenommen und im Rahmen des Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan geprüft. 1.3 Die Grashofstraße als Anbindung zum Plangebiet sei bereits heute stark belastet. Aufgrund der geplanten Nutzungen im Umfeld des Plangebietes durch den geplanten Großhandel sowie das Schwimmbad und der ansonsten zu erwarteten Kunden- bzw. Besucherverkehre sei mit einer Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen. Es werde zudem eine Verschlechterung der Verkehrsqualität in Unterrath durch die An- siedlung des Großhandels erwartet. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, ein weit- räumiges Verkehrskonzept für den Bebauungsplan zu erstellen. Hinsichtlich des erwarteten Verkehrsaufkommens äußert sich im Rahmen der Veranstaltung ein Sachverständiger, der das Verkehrsaufkommen im Rahmen des Bebauungsplans begutachtet. Demnach wird für das erwartete Verkehrsaufkommen ein worst-case-Szenario betrachtet, dass eine maximale Auslastung anhand der geplanten Nutzung darstellt. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird für den Verkehrsabfluss des Plangebietes keine besondere Beeinträchtigung durch die geplante gewerbliche Nutzung erwartet, wenngleich das Verkehrsaufkommen zunimmt. Hervorzuheben ist dabei, dass das Plangebiet aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung vom modal-split profitiert. Ein vollständiges Gutachten wird zur Offenlage des Bebauungsplans vorgelegt. 1.4 Ein Bürger merkt an, dass der Straßenraum An der Piwipp aufgrund mangeln- der Beleuchtung derzeit zu dunkel sei. Dies beeinträchtige die Ordnung und Si- cherheit im Straßenverkehr. Die derzeit minimierte Beleuchtung der Straßenräume ist nur ein temporärer Zwischenzustand, der durch die Energiekrise bedingt ist. Die Frage, ob der derzeitige Zustand verbessert werden kann, wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. 2. Themenfeld Erhalt der Großmarkt-Nutzung 2.1 Ein Obst- und Gemüsehändler äußert Bedenken hinsichtlich der Umwidmung der Großmarktnutzung und verweist auf aktuelle Gerichtsverfahren. Der Großmarkt als Lebensmittel-Großhandel übernehme eine Funktion der Daseinsvorsorge und habe somit seine Berechtigung. Ein städtisches Interesse daran, den Konflikt mit den Groß- markthändlern zu lösen sei aus seiner Sicht nicht erkennbar. Zudem habe eine Schließung des Großmarktbetriebes eine Verlagerung der Händler und Kunden auf andere Großmärkte in der Umgebung zur Folge, wodurch vermeidbare Verkehrs- ströme entstünden. Es sei auch zu berücksichtigen, dass Arbeitsplätze durch die Schließung des Großmarktes gefährdet seien. Im Vorentwurf des Bebauungsplans werden verschiedene Nutzungsoptionen für das Großmarktgelände eröffnet. Ein Fortbetrieb des Großmarktes ist mit Satzung des Bebauungsplans 01/026 grundsätzlich in gleichem Maß zulässig wie Büronutzungen. Zudem besteht Bestandsschutz. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass die laufenden gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen nicht in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan stehen. Ziel des Bebauungsplans ist es, die Nutzungsoptionen des Plangebiets für die Zukunft zu öffnen und somit für weitere Entwicklungsoptionen zu flexibilisieren. Eine Großmarktnutzung bleibt dabei möglich. 3. Themenfeld Maß der baulichen Nutzung - Höhenentwicklung 3.1 Es bestehen Rückfragen bezüglich der Höhengestaltung im Plangebiet. Es wird eine Reduzierung der Gebäudehöhen auf bis zu maximal drei Vollgeschosse entlang der Ulmenstraße angeregt. Der aktuelle Stand des Bebauungsplans sieht eine bis zu achtgeschossige Bebauung des Plangebietes als Maximal-Variante vor. Entlang der Ulmenstraße soll jedoch mindestens eine dreigeschossige Bebauung entstehen, um eine Städtebauliche Kante ausbilden zu können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Höhenstaffelung im Plangebiet umzusetzen. Die Anregung, eine Reduzierung der Gebäudehöhen vorzusehen, wird im weiteren Verfahren auch vor dem Hintergrund der Nachfragesituation und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden geprüft. 4. Themenfeld Ansiedlung von Handwerksbetrieben im Plangebiet 4.1 Es wird angeregt, eine Ansiedlung von Handwerksbetrieben im Plangebiet zuzulas- sen. Aufgrund der geplanten Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ist eine Ansiedlung von Handwerksbetrieben im Plangebiet möglich. Die Festlegung der räumlichen Anordnung und Ausgestaltung erfolgt im Rahmen des Planvollzugs. 5. Themenfeld Ansiedlung von Büronutzung im Plangebiet 5.1 Aufgrund der Verlagerung zahlreicher Arbeitsplätze in das Homeoffice habe sich der Bedarf an Büroräumlichkeiten reduziert. Außerdem befänden sich im Stadtgebiet zahlreiche leerstehende Bürogebäude, die nicht genutzt würden. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt sind Büro-Nutzungen im Plangebiet zulässig. Aufgabe des Bebauungsplans ist es, das Großmarktgelände für solche Nutzungen zu öffnen. Art und Umfang der Ansiedlung von Büros oder Verwaltungen obliegen dem Planvollzug und der konkreten Nachfragesituation. 5.2 Es werden eine stärkere Nutzungsmischung und alternative Konzeptideen für die Ent- wicklung des Gewerbegebietes angeregt. Auf Büronutzungen sollte weitgehend ver- zichtet und diese bspw. durch Ateliers, kleinere Handwerksbetriebe oder alternative Wohnkonzepte ersetzt werden. Aufgrund der Nachfragesituation besteht das städtebauliche Erfordernis, ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Wohnnutzung sind im Plangebiet aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Immissionssituation nicht möglich. Die Einbindung alternativer gewerblicher Konzepte werden im Rahmen des Bebauungsplans auf dem Großmarktgelände ermöglicht. Die Festlegung solcher Konzepte ist jedoch nicht im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans vorgesehen. Die Anregung wird insoweit aufgenommen und im weiteren Planvollzug geprüft. 5.3 Die vorgesehene Nutzung widerspreche dem Masterplan der „Gewerbe- und Indust- riekernzonen" der Landeshauptstadt Düsseldorf, insbesondere, da das Plangebiet der Kategorie A zuzuordnen sei. Es wird angeregt in jedem Fall Planungssicherheit für vorhandene Betriebe zu schaffen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf, welcher eine gewerbliche Baufläche festsetzt, entwickelt. Insoweit entspricht der Bebauungsplan unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen und örtlichen Gegebenheiten dem Masterplan der „Gewerbe- und Industriekernzonen". Eine rein industrielle Flächenentwicklung ist aufgrund der Vorgaben des Flächennutzungsplans sowie aufgrund der umliegenden Wohngebiete nicht möglich. 6. Themenfeld Erhalt des Autohauses 6.1 Es wird angeregt, das Autohaus im Plangebiet zu erhalten beziehungsweise zu be- rücksichtigen Der Bebauungsplan sieht vor, dass ein Autohaus im Plangebiet grundsätzlich möglich ist. Sowohl die Verwaltung als auch die betraute städtische Tochter stehen mit dem Eigentümer in Kontakt. Es wird diesbezüglich weiter nach einer Lösung gesucht; die Gespräche seien jedoch liegenschaftlicher Natur und von daher nicht öffentlich. 7. Themenfeld bauliche Beeinträchtigung 7.1 Ein Gewerbetreibender im Bereich des an die Hugo- Viehoff-Straße angrenzenden Gewerbegebiets (Parzellen 5 und 6) fragt, ob der Fischmarkt, der in den Hallen 4 und 5 angesiedelt ist, durch einen Neubau ersetzt wird beziehungsweise ob ein Anbau an die Hallen geplant ist. Außerdem möchte der Gewerbetreibende wissen, ob in diesem Bereich die vorhandene Mauer zur Hugo- Viehoff-Straße beseitigt wird. Die genannte Mauer soll nach derzeitigem Planungsstand nicht entfernt werden. Für eine bautechnische Beurteilung des Zustands der Mauer müsste diese bei Bedarf vor Ort betrachtet werden. Im Zuge konkreter Baumaßnahmen werden immissionsschutzrechtliche Nachweise zum Schutz der Bestandsbebauung bzw. Wohnbebauung geführt werden. Grundsätzlich sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen entlang der Hugo- Viehoff- Straße wie auch die südlich gelegenen Wohnnutzungen nicht beeinträchtigt werden. 8. Themenfeld Durchwegung des Großmarktgeländes 8.1 Es wird angeregt, eine Durchwegung des Gebietes zu berücksichtigen. Dies betreffe insbesondere die geplanten Einzelhandelsbereiche An der Piwipp sowie das geplante Schwimmbad. Die Nutzungen sollten fußläufig miteinander vernetzt werden. Die vorgebrachte Anregung, die im Wesentlichen das angrenzende Bebauungsplanverfahren Nr. 01-009 „Südlich An der Piwipp" betrifft, wird aufgenommen und dort im weiteren Verfahren geprüft. 9. Ansiedlung des Großhandels 9.1 Es wird angeregt, die geplante Ansiedlung des Großhandels angrenzend an den Be- bauungsplan 01/026 durch Wohnnutzung zu ersetzen, da sie sich besser in die Um- gebung einfügt. Außerdem sei im Zuge des Konflikts zwischen Russland und Ukraine nicht auszuschließen, dass eine Ansiedlung des Großhandelsmöglicherweise nicht erfolgt. Außerdem solle auch das geplante Schwimmbad im Umfeld des Plangebiets durch Wohnnutzung ersetzt werden. Antwort: Der bisherige Standort dieses Großhandels in Düsseldorf-Flingern soll zukünftig durch Wohnen genutzt werden, weshalb das Unternehmen auf einen neuen Standort angewiesen ist. Eine Ansiedlung des Großhandels an der Ulmenstraße wird daher aus städtebaulicher Sicht unterstützt. Zudem eignet sich der Standort aufgrund der Lage und da keine Flächeninanspruchnahme einer unversiegelten Fläche erforderlich ist. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass eine Verlegung des Großhandels an den Rand bzw. in die Nachbarkommunen Düsseldorfs erfolgt. Wohnnutzungen sind am geplanten Standort aufgrund der gewerblich- industriellen Vorprägung nicht möglich. Die Bezirksbürgermeisterin Frau Klinke dankt am Ende der Veranstaltung der Verwaltung für die Teilnahme und Erläuterungen. Sie bedankt sich weiterhin bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse und die erfolgten Fragen und Stellungnahmen und wünscht allen noch einen schönen Abend. Die Veranstaltung wird um 19:30 Uhr beendet. B: Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung Es wurden im Zeitraum vom 18.10.2022 bis 09.11.2022 folgende schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht. 1. Themenfeld Verkehr 1.1 Es wird eine starke zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Nutzungsänderung im

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

2. Abwaegungstabelle-41-und-42 als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. A PS/087/2026 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 25.02.2026 bis 27.03.2026 zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): Juli 2022 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): Juni 2026 Stand:19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/ 087/ 2026 I. Liste der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße - vorgebracht haben 1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dezernat 53 Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 2. Colt Technology Services GmbH, vertreten durch Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH Am Schwarzgraben, 13, 04924 Bad Liebenwerder 3. Deutsche Telekom Technik GmbH Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss 4. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk Trassenauskunft, Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth 5. DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH Am FDS-Campus 10, 63225 Langen 6. euNetworks GmbH Franklinstraße 63, 60486 Frankfurt am Main 7. Ericsson Services GmbH Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf 8. Flughafen Düsseldorf GmbH Flughafenstraße 105, 40474 Düsseldorf 9. Geologischer Dienst NRW De-Greiff -Str aße 195, 47803 Krefeld 10. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff -Platz 1, 40221 Düsseldorf 11. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Ernst-Schneider -Platz 1, 40212 Düsseldorf 12. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Moltkestraße 100, 40479 Düsseldorf 13. Landschaftsverband Rheinland: Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133, 53115 Bonn 14. NetDüsseldorf GmbH Nordstraße 118, 4 0477 Düsseldorf 15. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 16. Polizeipräsidium Düsseldorf - Städtebauliche Kriminalprävention Zollstraße 4, 40213 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026 17. Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 18. Vodafone Kabel Deutschland D2-Pa rk 5, 40878 Ratinge n 19. Amt 01/18/1 - Bezirksverwaltungsstelle Stadtbezirk 01 Ratinger Straße 1, 40213 Düsseldorf 20. Amt 19/2 - Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf 21. Amt 37/51 -Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf 22. Amt 37/5.3 - Kampfmittel Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf 23. Amt 53/2 - Gesundheitsam t Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf 24. Amt 63 - Bauaufsichtsamt Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf 25. Amt 65 - Liegenschaftsamt Brinckmannstraße 4, 40225 Düsseldorf 26. Amt 66 - Amt für Verkehrsmanagement Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf 27. Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf 28. Amt 68 - Garten-, Friedhofs - und Forstamt Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf 29. Amt 80 - Amt für Wirtschaftsförderung Burgplatz 1, 40213 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße - (Beantwortungsstand 4(1): Juli 2022 / 4(2): April 2026) 1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dezernat 53 4(1) a) Dezernat 26 - Luftverkehr: Die Hinweise zur Das Plangebiet befindet sich Zustimmungspflicht werden bei der im Bauschutzbereich des weiteren Planung beachtet. Flughafens, welcher ab einer Höhe von 61 m ü. NN. Der Stellungnahme wird betroffen wäre. Die Lage der gefolgt. Baufelder und die Angabe maximaler Bauhöhen sind Update (04/2026) : Zum Zeitpunkt abzustimmen. der 4(1)-Beteiligung waren Geschosszahlen für GE 1 und GE 2 festgesetzt, für das GE 3 wurde die GHmax 56 m ü. NHN (bis 18 m Bauhöhe) festgesetzt. b) Dezernat 35.4 - Die allgemeinen Hinweise werden Denkmalangelegenheiten: zur Kenntnis genommen. Das Es liegen keine Bedenken vor. LVR- Amt für Denkmalpflege und Das LVR-Amt für die Untere Denkmalbehörde Denkmalpflege sowie die wurden im Verfahren beteiligt. Untere Denkmalbehörde sind zu beteiligen. Die Stellungnahme wird zur c) Dezernat 53 - Die Ausführungen werden begrüßt Immissionsschutz, und zur Kenntnis genommen. Luftreinhaltung: Eine Verschlechterung der Die Stellungnahme wird zur Luftqualität ist durch das Kenntnis genommen. Vorhaben nicht zu erwarten- d) Land-use planning: Die Stellungnahme wird zur Gegen die Bauleitplanung Kenntnis genommen. bestehen keine Bedenken, Störfallbetriebe und -anlagen sind sofern der Ausschluss von im Plangebiet aufgrund der Nähe Betriebsbereichen im Sinne zur Wohnbebauung unzulässig. von § 3 (5a) BImSchG berücksichtigt wird. Die Stellungnahme wird zur 4(2) a) Dezernat 26 - Luftverkehr: Der Bebauungsplan enthält bereits Das Plangebiet befindet sich eine Nachrichtliche Übernahme zur im Bauschutzbereich des Lage im Bauschutzbereich des Flughafen Düsseldorfs. Dieser Flughafen Düsseldorf. ist ab einer Höhe von 61 m ü. NHN betroffen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026 b) Die Baukräne und Baugeräte Die nachrichtliche Übernahme des unterliegen ebenfalls den Bauschutzbereichs des Flughafens Bestimmungen des wird entsprechend ergänzt. Bauschutzbereichs. Es ist ein entsprechender Hinweis Der Stellungnahme wird aufzunehmen. Die Höhe des gefolgt. Bauschutzbereichs ist aufzunehmen. c) In der Begründung ist die Die Begründung zum Nachrichtliche Übernahme des Bebauungsplan wird an den Bauschutzbereiches vorgetragenen Sachverhalt anzupassen. redaktionell angepasst. d) Das LVR-Amt für Der Hinweis wird zur Kenntnis Denkmalpflege sowie die genommen. Es liegen Untere Denkmalbehörde sind Stellungnahmen des LVR-Amts für zu beteiligen. Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde vor. e) Dezernat 53 - Die NO2 -Belastung entsteht vor Immissionsschutz: allem verkehrsbedingt sowie aus Das Vorhaben befindet sich dem Hausbrand. Das Plangebiet innerhalb der Umweltzone des macht nur einen geringen Anteil Luftreinhalteplans. Die des Verkehr s im Umfeld der Einhaltung des ab 2030 Ulmenstraße aus. geltenden Grenzwertes für Die NO 2-Minderung en sind daher Stickstoffdioxid ( NO2 ) von nicht über den Bebauungsplan zu 20 µg/m³ ist fraglich. Es lösen. Gemäß der Stellungnahme werden Maßnahmen zur des Amtes für Umwelt- und Einhaltung empfohlen. Verbraucherschutz, ist davon auszugehen, dass die ab 2030 geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Maßgeblich für diese Einschätzung sind die positiven Ausbreitungsbedingungen durch den nahegelegenen Nordfriedhof. 2. Colt Technology Services GmbH 4(1) Im Planbereich befinden sich Die Hinweise zur Lage von Anlagen Anlagen der Einwenderin, die im Plangebiet werden in der Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026 während der Bauphase zu Bauvorbereitungs- und Bauphase schützen und zugänglich zu halten berücksichtigt. sind. Der Baubeginn ist zwei Wochen vorher anzuzeigen. Der Stellungnahme wird 4(2) Der Leitungsbestand der Die Sicherung vorhandener Einwenderin ist von der Planung Leitungstrassen wird im Rahmen betroffen und im weiteren des Planvollzugs beachtet. Verfahren zu berücksichtigen. 3. Deutsche Telekom Technik GmbH 4(1) Der Bestand und der Betrieb Die Hinweise werden im Rahmen vorhandener des Planvollzugs berücksichtigt. Telekommunikationslinien müssen gewährleistet bleiben. Es wird um Der Stellungnahme wird weitere Beteiligung gebeten. gefolgt. 4(2) Der Bestand und der Betrieb Die Hinweise werden im Rahmen vorhandener des Planvollzugs berücksichtigt. Telekommunikationslinien müssen gewährleistet werden. Der Stellungnahme wird 4. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk Trassenauskunft T- NAB 4(1) Es liegen keine Bedenken vor. Die Die Hinweise werden zur Kenntnis Ericsson Services GmbH ist zu genommen. Die Ericssons Services beteiligen. GmbH äußert keine Bedenken in der Stellungnahme. 5. DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH 4(1) Die Belange des § 18a LuftVG sind Die Hinweise werden zur Kenntnis von der Planung formal berührt. genommen. Aufgrund der Art, der Höhe und der Entfernung liegen keine Die Stellungnahme wird zur Bedenken gegen die Planung vor. Kenntnis genommen. 4(2) Es liegt eine formale Betroffenheit Die Hinweise werden zur Kenntnis des § 18 LuftVG vor. Es liegen genommen. keine Bedenken bezüglich der Art, Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026 der Höhe und der Entfernung des Die Stellungnahme wird zur Plangebietes vor. Kenntnis genommen. 6. EuNetworks GmbH 4(2) Der Leitungsbestand der Der Hinweis zum Leitungsbestand Einwenderin ist von wird im Rahmen des Planvollzugs Bebauungsplanverfahren betroffen. berücksichtigt. 7. Ericsson Services GmbH 4(1) Es liegen keine Bedenken vor. Die Die Hinweise werden zur Kenntnis Deutsche Telekom Technik GmbH genommen. Die Stellungnahme ist im weiteren Verfahren zu der Deutschen Telekom liegt vor beteiligen. und wird im Rahmen des Planvollzugs berücksichtigt. 8. Flughafen Düsseldorf GmbH 4(2) a) Das Vorhaben befindet sich im Es ist bereits eine Nachrichtliche Bauschutzbereich des Übernahme mit Verweis zur Lage Flughafens. im Bauschutzbereichs des Flughafens erfolgt. b) Die Hindernisfreiflächen Die Stellungnahme wird zur werden nicht durchstoßen. Bei Kenntnis genommen. Die Zustimmung durch bisherigen Planungsziele des Bezirksregierung und Bebauungsplans werden langfristig Einhaltung der bisherigen eingehalten. In der Stellungnahme Planungsziele liegen keine der Bezirksregierung werden keine Bedenken vor. grundsätzlichen Bedenken geäußert. Auf Anregung der Bezirksregierung wird ein Hinweis zur Berücksichtigung von Baugeräten im Bauschutzbereich des Flughafens in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/2026 Die Deutsche Flugsicherung teilt in ihrer Stellungnahme keine Bedenken zum Bebauungsplan mit. 9. Geologischer Dienst NRW 4(1) Die DIN 4149:2005-04 „Bauten in Der Hinweis zur Erdbebenzone / deutschen Erdbebengebieten" ist geologischen Untergrundklasse zu berücksichtigen. wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Die Stellungnahme wird zur Untergrundklasse zuzuordnen: Kenntnis genommen. 0 / T 10. Handwerkskammer Düsseldorf 4(1) Im Plangebiet befindet sich derzeit Derzeit finden Abstimmungen mit ein Kfz-Betrieb mit Werkstatt. Es dem Inhaber des genannten wird darum gebeten, den Betrieb Betriebes im Plangebiet statt. entsprechend seiner Grundsätzlich besteht das Genehmigungssituation im Interesse einer einvernehmlichen weiteren Verfahren zu Einigung mit dem Inhaber des berücksichtigen. Betriebes. Update (04/2026): Zwischenzeitlich wurde sich mit dem Inhaber darauf geeinigt, dass ein Erhalt des Betriebes im Plangebiet nicht möglich ist. 4(2) Es liegen keine Bedenken vor. Das Der Hinweis wird zur Kenntnis Vorhaben wird von Seiten der genommen. Handwerkskammer begrüßt. 11. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf 4(1) Das Vorhaben wird grundsätzlich Im Rahmen des Verfahrens wird begrüßt. Die Schallemissionen sind ein Schallgutachten erstellt, dass gutachterlich zu untersuchen. Die auch die Schallemissionen, die auf Immissionen des angrenzenden Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/2026 Industriebetriebes, die auf das das Plangebiet einwirken Plangebiet einwirken, sind zu berücksichtigt. berücksichtigen. Update (04/2026) : Es liegt ein e Schalltechnische Untersuchung (Peutz 2025) vor . Dabei wurden auch die Schallemissionen des angrenzenden Industriebetriebes berücksichtigt. Es werden passive Schallschutzmaßnahmen insbesondere aufgrund des Verkehrslärms festgesetzt. 12. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU 4(2) Sofern die Vorgaben der Textlichen Der Bebauungsplan verfolgt Festsetzungen und Hinweise ebenfalls das Ziel die beachtet werden, bestehen gegen Festsetzungen und Hinweise die Planung grundsätzlich keine langfristig zu beachten. Bedenken. 13. Landschaftsverband Rheinland: Amt für Denkmalpflege im Rheinland 4(2) a) Es liegen keine konkreten Der Hinweis wird zur Kenntnis Hinweise auf die Existenz von genommen. Bodendenkmälern vor. a) Es gelten die Bestimmungen Der Bebauungsplan enthält bereits des § 16 DSchG. Es wird einen Hinweis zum Umgang mit angeregt einen archäologischen Bodenfunden entsprechenden Hinweis in gemäß § 16 DSchG. den Bebauungsplan aufzunehmen. Die Stellungnahme wird zur 14. NetDüsseldorf GmbH 4(2) Eine Versorgung des Gebietes mit Der Hinweis zur möglichen Glasfaser ist möglich und wird Versorgung des Plangebietes mit empfohlen. Glasfaser wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026 Im Plangebiet befindet sich kein Leitungsbestand der NetDüsseldorf Die Stellungnahme wird zur GmbH. Kenntnis genommen. 15. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH 4(1) Die Einwenderin ist von dem Der Hinweis wird zur Kenntnis Vorhaben betroffen. genommen und im Rahmen des Planvollzugs berücksichtigt. 16. Polizeipräsidium Düsseldorf - Städtebauliche Kriminalprävention 4(2) Sicherungsmaßnahmen für das Die Hinweise werden zur Kenntnis Gelände und die Gebäude sind bei genommen und sofern möglich und der Planung und Ausführung des sinnvoll im Rahmen der Baus zu beachten. Bauvorbereitungs- und Bauphase 17. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 351 - Liegenschaften 4(1) a) Innerhalb des Plangebietes Die allgemeinen Hinweise werden befinden sich Rohr- und zur Kenntnis genommen und im Leitungstrassen. Diese sind im Rahmen des Planvollzugs Zuge der Bauausführung zu berücksichtigt. berücksichtigen. b) Die Festsetzung von Büro-, Im Plangebiet sind Büros bzw. Dienstleistungs- und Dienstleistungen zulässig, aber Verwaltungsimmobilien, auch Gewerbetriebe aller Art, scheint den Zielen des soweit sie nicht gem. Festsetzung Regionalplans u

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3. Begründung als Text anzeigen
Begründung zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01 /026 - Östlich Ulmenstraße - - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Derendorf - - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte ........................................................................ 5 1 Planungsanlass ................................................................................. 5 2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 5 2.1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................ 5 2.2 Bestand ........................................................................................... 6 2.3 Umgebung ....................................................................................... 6 2.4 Verkehr und Erschließung ................................................................... 7 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 7 3.1 Regionalplan..................................................................................... 7 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ................................................................. 8 3.3 Landschaftsplan ................................................................................ 8 3.4 Bebauungs-, Durchführungs - und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB...... 8 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte .............................................. 9 4.1 Raumwerk D .................................................................................... 9 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ..................................................... 10 4.3 Rahmenplan Einzelhandel ................................................................. 10 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ....... 11 5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren .............................................. 11 5.2 Städtebauliches Konzept .................................................................. 12 5.3 Anpassung des Planungsrechts .......................................................... 13 6 Inhalt des Bebauungsplans ............................................................... 13 6.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 13 6.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................... 19 6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksgrenzen ....................................... 20 6.4 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 21 6.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................... 23 6.6 Grünplanerische Inhalte ................................................................... 23 6.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................................... 26 6.8 Maßnahmen des Artenschutz ............................................................ 29 6.9 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................ 30 7 Kennzeichnung ............................................................................... 30 8 Nachrichtliche Übernahmen .............................................................. 31 8.1 Bauschutzbereich ............................................................................ 31 8.2 Denkmalschutz ............................................................................... 31 9 Hinweise ........................................................................................ 31 Bebauungsplan Nr. 01/026 Stand: 29.07.2026 - 3 - 9.1 Standorte für Transformatoren .......................................................... 31 9.2 Kampfmittel ................................................................................... 31 9.3 Grünordnungsplan ........................................................................... 31 9.4 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ...................................................... 32 9.5 Fassadenbegrünung......................................................................... 32 9.6 Baumpflanzungen ........................................................................... 32 9.7 Artenschutz .................................................................................... 32 9.8 Faunafreundliche Beleuchtung ........................................................... 33 9.9 Bauwasserhaltung ........................................................................... 33 9.10 Überflutungsgefährdung bei Starkregenereignissen .............................. 34 9.11 Luftreinhalteplan und Umweltzone ..................................................... 34 9.12 Feste Brennstoffe ............................................................................ 34 10 Verfahren ....................................................................................... 34 10.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ................... 34 10.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB .......................... 34 11 Soziale Maßnahmen ......................................................................... 35 12 Bodenordnende Maßnahmen ............................................................. 35 13 Kosten für die Gemeinde .................................................................. 35 Teil B - Umweltbericht .................................................................................. 36 14 Zusammenfassung .......................................................................... 36 15 Beschreibung des Vorhabens ............................................................ 37 16 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet .................................................. 38 17 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 39 17.1 Mensch .......................................................................................... 39 17.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 39 17.1.2 Gewerbeemissionen ......................................................................... 41 17.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ....................................................... 41 17.1.4 Störfallbetriebsbereiche ................................................................... 42 17.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 43 17.1.6 Besonnung ..................................................................................... 43 17.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 43 17.2.1 Flächennutzung und - versiegelung ..................................................... 43 17.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 44 17.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 47 17.3 Boden............................................................................................ 48 17.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ....................................... 48 17.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 48 - 4 - 17.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 48 17.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 50 17.4 Wasser .......................................................................................... 50 17.4.1 Grundwasser .................................................................................. 50 17.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 52 17.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 53 17.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 54 17.4.5 Wasserschutzgebiete ....................................................................... 54 17.4.6 Hochwasserbelange ......................................................................... 55 17.5 Luft ............................................................................................... 55 17.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 55 17.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 55 17.6 Klima ............................................................................................ 56 17.6.1 Globalklima .................................................................................... 56 17.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 57 17.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 59 17.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ............................................... 60 18 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 63 19 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................. 64 20 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 64 21 Weitere Angaben ............................................................................. 65 - 5 - Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Die Landeshaupts tadt Düsseldorf plant, das ehemalige Großmarktgelände an der Ul- menstraße in Derendorf fortzuentwickeln. Dabei soll künftig die Ansiedlung von Ge- werbebetrieben ermöglicht werden. I m Sinne von Büro-, Dienstleistungs- und Ver- waltungsimmobilien, Entlang der Ulmenstraße sollen zukünftig bauliche Entwicklun- gen möglich sein, die städtebaulich eine attraktive Straßenfront ausbilden können . Die die weiteren Teile des Gebiets werden für Gewerbebetriebe aller Art zur Verfü- gung stehen. Im hinteren Bereich, in Abgrenzung zum Nachbarbebauungsplan, der ein Industriegebiet festsetzt, sollen dabei auch großflächige Gewerbebetriebe unter- gebracht werden können. Bislang lässt der im Plangebiet noch geltende Bebauungs- plan nur Nutzungen für die Zweckbestimmung des Großhandels zu. Diese Betriebs- form dient ausschließlich dem Weiterverkauf von Waren für den gewerblichen Be- reich. Klassische gewerbliche Nutzungen - wie Dienstleistungsbetriebe und produzie- rendes Gewerbe - sind nicht zulässig. Grundlage für die Planung ist die Entscheidung der Landeshauptstadt Düsseldorf, im Plangebiet befindliche Grundstücke für den ge- gebenen Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet bereitzustellen. Da zum Jahresende 2024 der Großmarkt seine Tore am bisherigen Standort im Norden des Stadtbezirks 1 geschlossen hat und in die Stadt Hilden umzieht, ist dies möglich. Zudem erfolgte in jüngerer Vergangenheit eine Umstrukturierung de s benachbarten Werkes der Daimler Benz AG mit Auswirkungen auf das Plangebiet. Mit der Erschlie- ßung des benachbarten Mercedes- Werkes über die Toulouser Allee erfolgt eine Ent- lastung der Ulmenstraße und des Verkehrsbetriebs auf dem Gelände und lässt neue Optionen für die verkehrliche Anbindung des Plangebiets zu. Für das Gebiet östlich der Ulmenstraße werden zurzeit bereits e rste Umstrukturierun- gen vorbereitet. So wird nördlich außerhalb des Plangebiets der rechtskräftige Be- bauungsplan Nr. 01/009 Südlich An der Piwipp umgesetzt . Anknüpfend daran soll nun auch der südliche Teil des Geländes städtebaulich entwickelt werden. 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Plangebietes Das rund 12,21 ha große Plangebiet liegt im nördlichen Randbereich von Derendorf im Übergangsbereich zu Unterrath. Das Gebiet erstreckt sich von der Ulmenstraße im Westen, dem Werksgelände von Mercedes-Benz im Osten, derzeitigen Brachflächen - 6 - südlich der Straße An der Piwipp sowie der gewerblichen Nutzung entlang der Hugo- Viehoff-Straße im Süden . Neben dem Gelände des ehemaligen Großmarkts umfasst der Geltungsbereich den östlichen Teilbereich der Ulmenstraße samt Gleisanlagen der Rheinbahn. 2.2 Bestand Das Plangebiet umfasste in seinem Ausgangszustand zu Verfahrensbeginn zahlreiche Hallen und Einrichtungen, die vormals dem Betrieb des Düsseldorfer Großmarkts dienten. Infolge der Einstellung der vormaligen Nutzung als Großmarkt wurde das Gelände in weiten Teilen von baulichem Bestand freigelegt, so dass der vormalige Zustand mit den unterschiedlichen Großmarktnutzungen nicht mehr wi e ursprünglich vorhanden ist . Der heutige, bauliche noch vorhandene Bestand umfasst noch die mittlerweile leerstehenden Hallen 1 bis 4. Sie bilden einen Gebäudekomplex und grenzen wie die Halle 5 an die Bebauung nördlich der Hugo-Viehoff-Straße an. Der- zeit laufen Rückbaumaßnahmen an den Hallen 4, 5, 7, 8 und 9. Die Hallen 13 und 14 werden derzeit temporär durch das angrenzende Mercedes- Benz-Werk genutzt. Neben den Einrichtungen und Hallen für den ehemaligen Großmarkt befinden sich im Plangebiet z udem eine Bank (Sparkasse) mit darüberliegender Betrie bswohnung. In diesem Bereich sind nennenswerte Gehölzbestände vorhanden. Auf dem Gelände des ehemaligen Zollamtes im Südwesten des Plangebietes befinden sich Lager- und Verwaltungsräume der Tafel Düsseldorf e.V. Aufgrund der zum Teil großflächigen Hallen sowie der für den ehemaligen Großmarkt notwendigen Stell- platz- und Rangierflächen, war das Plangebiet in seinem Ausgangszustand in hohem Maße versiegelt. Durch das Plangebiet verläuft in Ost-West -Richtung zudem ein Schmutzwasserkanal mit Anbindung an das in der Ulmenstraße gelegene Kanalsystem. 2.3 Umgebung Unmittelbar östlich des Plangebiets liegt das großflächige und industriell geprägte Werksgelände von Mercedes -Benz . Südlich, außerhalb des Plangebiets verläuft die Hugo-Viehoff-Straße , an der sich viergeschossige Gebäude für Gewerbebetriebe be- finden. An deren südöstlichen Seite schließen zumeist zweigeschossige Wohnhäuser entlang der Baumstraße und Bloemstraße an. Nordwestlich der Hugo-Viehoff -Straße im Übergangsbereich zum Plangebiet, finden sich kleinteiligere gewerbliche Nutzun- gen. Westlich grenzt der Nordfriedhof der an . Am südöstlichen Rand des No rdfried- - 7 - hofs befindet sich die Kirche Sankt Lukas. Zwischen dem Nordfriedhof und dem Plan- gebiet verläuft die Ulmenstraße, die sowohl für den ÖPNV als auch für den Individu- alverkehr eine wichtige überörtliche Nord-Süd -Verbindung ausbildet . Straßenbeglei- tend verläuft entlang der Ulmenstraße ein Fahrradweg. Der Bereich nördlich des Plangebiets und südlich der Straße A n der Piwipp wird derzeit für die Entwicklung von Einzelhandel, einem Schwimmbad und Gewerbegebieten vorbereitet. 2.4 Verkehr und Erschließung Die Erschließung des Plangebietes für den motorisierten Individualverkehr, Fußgän- ger*innen und Radfahrer *innen erfolg

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4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zu- letzt geändert durch Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiege- setzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zu- letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I Nr. 176 vom 03 .07.2023) und der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf techni- sche Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien aller Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Gewerbegebiet (§ 8 i.V.m. § 1 BauNVO) 1.1.1 Zulässig sind: − Gewerbebetriebe aller Art soweit sie nicht nach Nr. 1.1.3 ausgeschlos- sen sind, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, - Anlagen für sportliche Zwecke. 1.1.2 Ausnahmsweise können zugelassen werden: − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke − an Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben (Annexhandel) mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nr. 1 bis Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste (Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düsseldorf 2016) a) wenn sie in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusam- menhang mit einem Handwerks- oder einem anderen Gewerbebe- trieb stehen und b) die Verkaufsfläche 100 m² nicht überschreitet. 1.1.3 Unzulässig sind: 1 - Einzelhandelsbetriebe und sonstige Betriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher, - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Tankstellen, - Vergnügungsstätten, - Sexshops, - Bordelle und bordellartige Einrichtungen, - Spielhallen, - Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a Bundes- Immissionsschutzgesetz bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs sind (Störfallbetriebe), sowie störfallrelevante Anlagen im Sinne von § 3 Abs. 5b BImSchG, - Wohnungen aller Art. 1.1.4 Unzulässigkeit von betrieblichen Anlagen nach Emissionsverhalten § 9 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 4 BauNVO) - Innerhalb der Gewerbegebiete GE1 A, GE2A und GE3A sind betriebli- che Anlagen der Abstandsklassen I bis V I der Abstandsliste 2007 (4. BImSchV: 15.07.2006) der Anlage 1 zum Abstandserlass NRW - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) und Anlagen mit ähnlichem Emissionsgrad gem. § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig. - Innerhalb der Gewerbegebiete GE1B, GE2B und GE3B sind betriebli- che Anlagen der Abstandsklassen I bis V der Abstandsliste 2007 (4. BImSchV: 15.07.2006) der Anlage 1 zum Abstandserlass NRW - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) und Anlagen mit ähnlichem Emissionsgrad gem. § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig. - Innerhalb der Gewerbegebiete GE1C, GE2C und GE3C sind betriebli- che Anlagen der Abstandsklassen I bis VII der Abstandsliste 2007 (4. BImSchV: 15.07.2006) der Anlage 1 zum Abstandserlass NRW - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) und Anlagen mit ähnlichem Emissionsgrad gem. § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig. 1.1.5 Ausnahmsweise Zulässigkeit von betrieblichen Anlagen nach Emissionsverhalten § 9 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 4 BauNVO - Es können Ausnahmen von der Festsetzung Nr. 1.1.4 zugelassen wer- den, soweit in einem Gutachten und behördlich festgestellt wird, dass durch andere geeignete Maßnahmen die Anforderungen der TA Luft und TA Lärm eingehalten werden. 2 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Grundflächenzahl (§ 19 Absatz 4 BauNVO) Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl bzw. der zulässi- gen Grundfläche durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauNVO bezeichneten Anlagen ist nicht zulässig. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO findet insoweit keine Anwendung. 2.2 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 und 18 BauNVO) Oberer Bezugspunkt für die Bestimmung der Gebäudehöhe ist der höchste Punkt des Gebäudes, beispielsweise an der Oberkante der Attika oder des Dachfirsts. Dachaufbauten, die über die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen hin- ausgehen, können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie lediglich der Unterbringung von technischen Anlagen dienen, eine Aufbauhöhe von 3,5 m sowie einen Anteil von insgesamt 4 0 % der Grundfläche des jewei- ligen Gebäudes nicht überschreiten und einen Abstand von mindestens 2 m zu der jeweiligen nächstliegenden Gebäudeaußenwand haben. PV-Anla- gen gelten nicht als technische Anlage. 3. Schallschutz (§ 9 Absatz 1 Nr. 24 BauGB) 3.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrun- gen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der je- weils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise bei genehmigungsfreien oder Bauvorhaben mit Genehmigungsfreistellung zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche Außen- lärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 3 3.2 Verkehrslärm - passive Schallschutzmaßnahmen 3.2.1 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Übernachtungsräumen in Kindertagesstätten An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekennzeich- neten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) nachts), ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Übernachtungsräume in Kinderta- gesstätten, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schall- dämmmaß des Außenbauteils nicht unterschritten wird. 3.2.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und Unterrichtsräumen (B) An Gebäudefronten, die an den mit Kennzeichnung B gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90 ° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 68 dB(A) tags), ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Büro- und Unterrichtsräume, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signa- tur und Kennzeichnung besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewähr- leisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils nicht unterschritten wird. 3.2.3 Ausschluss von öffenbaren Fenstern für Übernachtungsräume in Kindertagesstätten (NÖF) An Gebäudefronten, die an den mit NÖF gekennzeichneten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 73 dB(A) tags), sind bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden öffenbare Fenster oder Türen zu Übernachtungsräumen in Kindertagesstätten nicht zulässig. 3.2.4 Ausnahmen Es können Ausnahmen von den textlichen Festsetzungen Nr. 3.2.1 bis 3.2.3 zugelassen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schallschutz nachgewiesen wird, dass mit anderen geeigneten Maßnah- men die Anforderungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse er- reicht werden können. Der Nachweis ist basierend auf den Grundlagen der im Bebauungsplanverfahren ermittelten Lärmwerte zu führen, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Verkehrsströme vor- liegen. 4 4. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB und § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 BauO NRW) 4.1 Dachbegrünung 4.1.1 Flachdächer und flach geneigte Dächer bis maximal 15° Dachneigung sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit ei- ner standortgerechten Vegetation mindestens einfach intensiv zu begrü- nen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 5 0 cm zu- züglich Dränschicht betragen. 4.1.2 Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terras- senflächen und technische Aufbauten bis zu einem Anteil von höchstens 30 % der jeweiligen Dachfläche, soweit sie gemäß anderen Festsetzun- gen auf der Dachfläche zulässig sind. Diese Ausnahme von der Verpflich- tung zur Begrünung gilt nicht für Photovoltaikanlagen. 4.1.3 Ausnahmen von der Dachbegrünungspflicht können in begründeten Ein- zelfällen zugelassen werden. Ein solcher Fall kann beispielsweise bei bauart- beziehungsweise konstruktionsbedingter Unmöglichkeit der Dachnutzung vorliegen. Als Ausgleich ist in diesen Fällen je angefangene 500 m2 nicht begrünte Dachfläche ein Laubbaum II. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 Zentimetern auf dem Grund- stück zu pflanzen. Die offene und zu begrünende Baumscheibe muss eine Mindestgröße von 25 m² aufweisen. Die Baumgrube muss eine Min- destgröße von 25m³ haben. Der durchwurzelbare Raum muss ein Min- destvolumen von 75 m³ haben. Weiterhin gelten die Anforderungen der FLL Richtlinie für Baumpflanzungen. Die Festsetzungen 4 .4 sowie 4.6 .2 bleiben davon unberührt. 4.1.4 Die Dachbegrünung ist entsprechend der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien vorzusehen (vergleiche Punkt IV. Hinweise, Dach- und Tiefgaragenbe- grünung). 4.2 Tiefgaragenbegrünung 4.2.1 Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen, soweit sie nicht durch Gebäude oder Erschließungsflächen überbaut werden, ist eine Vegetationsfläche bestehend aus einer mindestens 80 Zentimeter starken Bodensubstratschicht zuzüglich einer Dr änschicht fachgerecht aufzubauen. 4.2.2 Für Pflanzungen von Bäumen II. Ordnung ist die Stärke der Bodensub- stratschicht auf mindestens 130 Zentimeter zuzüglich Dränschicht zu er- höhen. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 Ku- bikmeter je Baumstandort betragen. 5 4.2.3 Die Tiefgaragenbegrünung ist entsprechend der FLL- Richtlinie vorzuse- hen (siehe Punkt IV. Hinweise, Ziffer 4, Dach- und Tiefgaragenbegrü- nung). 4.3 Fassadenbegrünung 4.3.1 In den Gewerbegebieten sind geschlossene Fassaden oder Fassadenab- schnitte, die in einem Bereich von mindestens 4,5 Metern fenster - und türenlos gestaltet sind, flächig mit selbstklimmenden oder punktuell mit schlingenden oder rankenden Kletterpflanzen an Rankkonstruktionen zu begrünen. Es sind hochwüchsige, ausdauernde Kletterpflanzen zu ver- wenden. Je angefangene 1,5 m der Fassade oder des Fassadenabschnit- tes ist mindestens eine Kletterpflanze zu verwenden. Im GE3B sind bei grenzständigen Gebäuden Fassadenbegrünungen auf öffentlichen Ver- kehrsflächen unzulässig. 4.3.2 Die technische Ausführung der Wandkonstruktion und der Kletterhilfen sowie die Pflanzenverwendung müssen mindestens den Anforderungen der FLL Fassadenbegrünungsrichtlinie entsprechen (siehe Punkt IV, Hin- weise, Ziffer 5. Fassadenbegrünung). 4.4 Stellplatzbegrünung Je angefangene fünf oberirdische und nicht überdachte Stellplätze ist je ein Laubbaum II. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 Zentimetern zu pflanzen. Die Größe der Baumscheibe muss min- destens 17,5 Quadratmeter betragen. 4.5 Pflanzgebot 4.5.1 Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Kennzeich- nung M1 sind auf mind. 60 % der Fläche der jeweiligen Baugrundstücke Sträucher gemäß Pflanzliste „1. Sträucher (Wuchshöhe über 2 m)" sowie „2. Sträucher (Wuchshöhe zwischen 0,5 und 2,0 m)" zu pflanzen. Auf den verbleibenden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Kennzeichnung M1 sind Bodende- cker zu pflanzen oder eine extensiv genutzte Blühwiese gemäß Pflanz- liste „3. Regiosaatgut" zu entwickeln. Die festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung M1 dürfen je Baugrund- stück für erforderliche Zufahrten mit einer Gesamtbreite von maximal 12,5 m unterbrochen werden. Die innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen mit Pflanzgebot (M1 und M2) zu erfüllenden Pflanzungen gelten zugleich als Erfüllung der 6 Verpflichtung zur Grundstücksbegrünung gemäß Ziffer 4 .6.1 und 4 .6.2, soweit sie sich auf demselben Grundstück befinden. 4.5.2 Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Bezeichnung M2 ist eine Reihe aus Bäumen III. Ordnung, alle 8 m ein Hochstamm oder Stammbusch anzulegen. Pflanzqualität: mindestens 3 mal ver- pflanzt, mit Ballen, Stammumfang 18-20 cm. Auf den übrigen Flächen sind Sträucher gemäß Pflanzliste „ 1. Sträucher (Wuchshöhe über 2 m)" sowie „2. Sträucher (Wuchshöhe zwischen 0,5 und 2,0 m)" zu pflanzen. Die festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung M2 dürfen je Baugrund- stück für erforderliche Zufahrten mit einer Gesamtbreite von maximal 12,5 m unterbrochen werden. Die innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen mit Pflanzgebot (M1 und M2) zu erfüllenden Pflanzungen gelten zugleich als Erfüllung der Verpflichtung zur Grundstücksbegrünung gemäß Ziffer 4 .6.1 und 4 .6.2, soweit sie sich auf demselben Grundstück befinden. 4.6 Grundstücksbegrünung 4.6.1 Die nicht überbauten und nicht der Erschließung dienenden Flächen der Baugebiete sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus Sträu- chern und Bodendeckern und Rasenflächen zu begrünen. 4.6.2 Je 150 Quadratmeter der nicht zu überbauenden Grundstücksflächen ist ein Laubbaum II. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 Zentimetern zu pflanzen. Der Mindestanteil der zu begrünenden Fläche muss pro Grundstück min- destens 20 % der Fläche betragen. 4.7 Straßenraumbegrünung Innerhalb der Straßenverkehrsfläche mit der Kennzeichnung „Planstraße A" sind mindestens 9 Bäume II. Ordnung anzupflanzen. 4.8 Pflege und Erhalt Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen

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KI-gestützt aufbereitet am 25. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/087/2026