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APS/087/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan-Entwurf Nr.01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - Aufstellung,
Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche
Auslegung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
08.10.2026Vorberatung
und Verbraucherschutz
Bezirksvertretung 109.10.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
14.10.2026Entscheidung
Stadtentwicklung
Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/087/2026
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026Aufstellung
- Östlich UlmenstraßeÖffentlichkeitsbeteiligung
(ehem. Großmarkt) - Behördenbeteiligung
Veröffentlichung im
Internet/Öffentliche Auslegung
Seite 2
Vorlage Nr. APS/087/2026
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026
- Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) -
- Aufstellung
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Einwendungen zwischen den Öffentlichkeitsbeteiligungen
- Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen
- Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung
zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem.
Großmarkt) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026
- Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem.
§ 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS I.Der räumliche Geltungsbereich vom Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2023
wird geändert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet etwa zwischen Ulmenstraße, Hugo-Viehoff-Straße, dem
Mercedes-Benz-Werk und der Straße An der Piwipp
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich
Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) -, der Bestandteil dieses Beschlusses
ist, -
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einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur
Grundlage haben soll:
-Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE)
II.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung
der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2
Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
III.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der
Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß
Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
IV.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der
Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt)
- und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die
Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den
vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
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Sachdarstellung:
Anlass und Zielsetzung
Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/026 -Östlich Ulmenstraße (ehem. Großmarkt) - soll die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
werden.
Für das Gebiet in etwa zwischen Ulmenstraße, Hugo-Viehoff-Straße, dem Mercedes-Benz-Werk
und der Straße An der Piwipp, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Hier befand sich
bis zum 31.12.2024 der Großmarkt, der als öffentliche Einrichtung betrieben und als Betrieb
gewerblicher Art (BgA) (bis auf der Blumengroßmarkt) bewirtschaftet wurde. Mit dem
Ratsbeschluss vom 01.07.2021 wurde allerdings der Großmarkt zum 31.12.2024 als öffentliche
Einrichtung aufgelöst. Seither wurden diverse Gewerbehallen abgerissen.
Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt eine Fläche für Großmarktbetriebe fest. Mit Blick auf
zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten auf der Fläche soll ein entsprechend angepasstes
Planungsrecht geschaffen werden, um Ansiedlungen von Gewerbebetrieben unterschiedlicher
Art, Größe und Prägung zu ermöglichen sowie auch Erweiterungsmöglichkeiten direkt
angrenzender Unternehmen.
Projekthistorie
09.05. -10.06.2022TÖB-Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
18.10. -09.11.2022Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
25.10.2022Stadtplanung zur Diskussion
25.02. - 27.03.26 TÖB-Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Umweltrelevante Aspekte des Planverfahrens
Das Plangebiet wird durch Verkehrs- und Gewerbelärm belastet, eine Wohnnutzung wird
ausgeschlossen. Durch eine Gliederung des Gebiets gemäß Abstandserlass NRW werden
ausreichend Abstände zwischen emittierenden Gewerbebetrieben und umgebender
Wohnnutzung geschaffen. Ein Begrünungsanteil von mind. 20% wird festgesetzt, der
Versiegelungsgrad nimmt im Vergleich zum Bestand um ca. 13 % ab. Im Plangebiet befindet sich
eine Altablagerung und ein Altstandort.
Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden von der Öffentlichkeit
vom 18.10. bis 09.11.2022 Stellungnahmen bezüglich des Erhalts eines Autohauses im
Plangebiet, die Ansiedlung von Büronutzung sowie die Einbindung alternativer
Nutzungskonzepte eingebracht.
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Anlagen:
1. 3(1)-Bericht
2. Abwaegungstabelle-41-und-42
3. Begründung
4. Textliche Festsetzungen
5. Planzeichnung
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1. 3(1)-Bericht als Text anzeigen
Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB
vom 25.10.2022
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/026
- Östlich Ulmenstraße -
Stadtbezirk 1 - Stadtteil Derendorf
A: Bericht über die Durchführung der Veranstaltung
Ort: Justus-von- Liebig- Städtische Realschule,
Ottweilerstraße 20, 40476 Düsseldorf
Zeit: 25.10.2022, 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Anwesend: Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke
Frau Colditz - Stadtplanungsamt Düsseldorf
Herr Baackmann - Stadtplanungsamt Düsseldorf
ca. 60 Bürgerinnen und Bürger
Die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1, Frau Klinke, eröffnet die Versammlung,
begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger und freut sich auf eine gute und sachliche Diskussion.
Sie begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung.
Anschließend stellt Herr Baackmann anhand einer Präsentation den Prozess zur Aufstellung
eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der
„Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die
weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin.
Anschließend stellt Herr Baackmann das Plangebiet und Umgebung vor und erläutert anhand
von beispielhaften Abbildungen und einem ersten Bebauungsplan- Vorentwurf die geplanten
Nutzungen auf dem Gelände.
Als Art der baulichen Nutzung wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Dieses wird in drei
gewerblich nutzbare Zonen gegliedert, die sowohl Raum für großflächige Gewerbebetriebe
wie auch eine bedarfsgerechte Entwicklung für Büro- oder Verwaltungsnutzungen zulassen.
Herr Baackmann legt dar, dass es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, dem noch
kein konkretes Vorhaben zugrunde liegt. Vielmehr ist es Ziel der Planung, möglichst flexibel
die künftige Entwicklung der Fläche vorzubereiten und deren Entwicklung damit für die Zukunft
aufzustellen. Dabei wird erläutert, dass in einem Gewerbegebiet planungsrechtlich sowohl die
Ansiedlung „klassischer" Gewerbebetriebe als auch eine Großmarktnutzung zulässig ist.
Zudem ist eine ressourcenschonende Planung vorgesehen, die sich in einer bis zu
achtgeschossigen Bebauung darstellt. Entlang der Ulmenstraße ist mit einer Büronutzung eine
städtebauliche Raumkante sowie eine Eingrünung zum öffentlichen Raum geplant. Des
Weiteren sind im Plangebiet Dachbegrünungen sowie Baumpflanzungen vorgesehen, sodass
der heutige hohe Versieglungsgrad reduziert wird.
Die Erschließung des Geländes erfolgt über eine von der Ulmenstraße ausgehenden
Stichstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Die interne Erschließung erfolgt privatrechtlich.
Eine weitere Erschließung des Plangebietes an die Ulmenstraße ist in einem weiter südlich
gelegenen Abschnitt der Ulmenstraße denkbar.
Im Anschluss gibt Frau Klinke das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen und
Anregungen, die von der Verwaltung beantwortet werden.
1. Themenfeld Verkehr
1.1 Eine Bürgerin erkundigt sich nach der S-Bahn Anbindung des Plangebietes, sowie
nach der Leistungsfähigkeit der ÖPNV-Anbindung insgesamt. Zudem erkundigt sich
ein Bürger zur Planung einer zusätzlichen S-Bahn-Haltestelle am Höxterweg.
Der S-Bahnhof Unterrath kann in 6 Minuten mit den Straßenbahnlinien 705 und 707 erreicht
werden. Die Straßenbahnlinien verkehren auch in das Stadtzentrum Düsseldorfs. Zukünftig
wird am geplanten Schwimmbad An der Piwipp die Haltestelle neu ausgebaut. Insgesamt ist
eine gute Erreichbarkeit des Plangebietes für den ÖPNV gegeben. Die Planung einer
zusätzlichen S- Bahn-Haltestelle am Höxterweg ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans
Nr. 01/026.
1.2 Aus der Erfahrung mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner sei die Grashofstraße als
Anbindung zum Plangebiet bereits heute stark belastet. Es wird erwartet, dass Auto-
fahrer zukünftig vermehrt über den Autobahnzubringer und Höxterweg / An der Pi-
wipp ausweichen. Diese Alternativroute zum Plangebiet sei bereits heute durch Pend-
ler und Mitarbeiter des Mercedes-Benz Werks stark belastet. Zudem würden bishe-
rige Nachtverkehre künftig auf den Tageszeitraum verlagert. Auch der Thewissenweg
werde vermehrt als Abkürzung zum Flughafen Düsseldorf genutzt und sei daher be-
reits in seiner Leistungsfähigkeit beschränkt.
Der Bebauungsplan- Vorentwurf sieht derzeit keine Anbindung des Plangebietes über den
Höxterweg vor. Um Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs und zur Sicherung der
Verkehrsqualität auf dem Höxterweg sowie im gesamten Umfeld zu treffen, erfolgt im
weiteren Verfahren eine Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement der
Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Hinweise zu den potenziellen Abkürzungs- und
Schleichverkehren sowie zur begrenzten Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes werden
insoweit aufgenommen und im Rahmen des Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan
geprüft.
1.3 Die Grashofstraße als Anbindung zum Plangebiet sei bereits heute stark belastet.
Aufgrund der geplanten Nutzungen im Umfeld des Plangebietes durch den geplanten
Großhandel sowie das Schwimmbad und der ansonsten zu erwarteten Kunden- bzw.
Besucherverkehre sei mit einer Verschlechterung der Verkehrsqualität zu rechnen. Es
werde zudem eine Verschlechterung der Verkehrsqualität in Unterrath durch die An-
siedlung des Großhandels erwartet. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, ein weit-
räumiges Verkehrskonzept für den Bebauungsplan zu erstellen.
Hinsichtlich des erwarteten Verkehrsaufkommens äußert sich im Rahmen der Veranstaltung
ein Sachverständiger, der das Verkehrsaufkommen im Rahmen des Bebauungsplans
begutachtet. Demnach wird für das erwartete Verkehrsaufkommen ein worst-case-Szenario
betrachtet, dass eine maximale Auslastung anhand der geplanten Nutzung darstellt. Nach
derzeitigen Erkenntnissen wird für den Verkehrsabfluss des Plangebietes keine besondere
Beeinträchtigung durch die geplante gewerbliche Nutzung erwartet, wenngleich das
Verkehrsaufkommen zunimmt. Hervorzuheben ist dabei, dass das Plangebiet aufgrund der
guten ÖPNV-Anbindung vom modal-split profitiert. Ein vollständiges Gutachten wird zur
Offenlage des Bebauungsplans vorgelegt.
1.4 Ein Bürger merkt an, dass der Straßenraum An der Piwipp aufgrund mangeln-
der Beleuchtung derzeit zu dunkel sei. Dies beeinträchtige die Ordnung und Si-
cherheit im Straßenverkehr.
Die derzeit minimierte Beleuchtung der Straßenräume ist nur ein temporärer
Zwischenzustand, der durch die Energiekrise bedingt ist. Die Frage, ob der derzeitige
Zustand verbessert werden kann, wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
2. Themenfeld Erhalt der Großmarkt-Nutzung
2.1 Ein Obst- und Gemüsehändler äußert Bedenken hinsichtlich der Umwidmung der
Großmarktnutzung und verweist auf aktuelle Gerichtsverfahren. Der Großmarkt als
Lebensmittel-Großhandel übernehme eine Funktion der Daseinsvorsorge und habe
somit seine Berechtigung. Ein städtisches Interesse daran, den Konflikt mit den Groß-
markthändlern zu lösen sei aus seiner Sicht nicht erkennbar. Zudem habe eine
Schließung des Großmarktbetriebes eine Verlagerung der Händler und Kunden auf
andere Großmärkte in der Umgebung zur Folge, wodurch vermeidbare Verkehrs-
ströme entstünden. Es sei auch zu berücksichtigen, dass Arbeitsplätze durch die
Schließung des Großmarktes gefährdet seien.
Im Vorentwurf des Bebauungsplans werden verschiedene Nutzungsoptionen für das
Großmarktgelände eröffnet. Ein Fortbetrieb des Großmarktes ist mit Satzung des
Bebauungsplans 01/026 grundsätzlich in gleichem Maß zulässig wie Büronutzungen. Zudem
besteht Bestandsschutz. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass die laufenden
gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen nicht in Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan stehen. Ziel des Bebauungsplans ist es, die Nutzungsoptionen des
Plangebiets für die Zukunft zu öffnen und somit für weitere Entwicklungsoptionen zu
flexibilisieren. Eine Großmarktnutzung bleibt dabei möglich.
3. Themenfeld Maß der baulichen Nutzung - Höhenentwicklung
3.1 Es bestehen Rückfragen bezüglich der Höhengestaltung im Plangebiet. Es wird eine
Reduzierung der Gebäudehöhen auf bis zu maximal drei Vollgeschosse entlang der
Ulmenstraße angeregt.
Der aktuelle Stand des Bebauungsplans sieht eine bis zu achtgeschossige Bebauung des
Plangebietes als Maximal-Variante vor. Entlang der Ulmenstraße soll jedoch mindestens
eine dreigeschossige Bebauung entstehen, um eine Städtebauliche Kante ausbilden zu
können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Höhenstaffelung im Plangebiet
umzusetzen. Die Anregung, eine Reduzierung der Gebäudehöhen vorzusehen, wird im
weiteren Verfahren auch vor dem Hintergrund der Nachfragesituation und des sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden geprüft.
4. Themenfeld Ansiedlung von Handwerksbetrieben im Plangebiet
4.1 Es wird angeregt, eine Ansiedlung von Handwerksbetrieben im Plangebiet zuzulas-
sen.
Aufgrund der geplanten Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ist eine Ansiedlung
von Handwerksbetrieben im Plangebiet möglich. Die Festlegung der räumlichen Anordnung
und Ausgestaltung erfolgt im Rahmen des Planvollzugs.
5. Themenfeld Ansiedlung von Büronutzung im Plangebiet
5.1 Aufgrund der Verlagerung zahlreicher Arbeitsplätze in das Homeoffice habe sich der
Bedarf an Büroräumlichkeiten reduziert. Außerdem befänden sich im Stadtgebiet
zahlreiche leerstehende Bürogebäude, die nicht genutzt würden.
Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt sind Büro-Nutzungen im Plangebiet
zulässig. Aufgabe des Bebauungsplans ist es, das Großmarktgelände für solche Nutzungen
zu öffnen. Art und Umfang der Ansiedlung von Büros oder Verwaltungen obliegen dem
Planvollzug und der konkreten Nachfragesituation.
5.2 Es werden eine stärkere Nutzungsmischung und alternative Konzeptideen für die Ent-
wicklung des Gewerbegebietes angeregt. Auf Büronutzungen sollte weitgehend ver-
zichtet und diese bspw. durch Ateliers, kleinere Handwerksbetriebe oder alternative
Wohnkonzepte ersetzt werden.
Aufgrund der Nachfragesituation besteht das städtebauliche Erfordernis, ein Gewerbegebiet
zu entwickeln. Wohnnutzung sind im Plangebiet aufgrund der planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen und der Immissionssituation nicht möglich. Die Einbindung alternativer
gewerblicher Konzepte werden im Rahmen des Bebauungsplans auf dem
Großmarktgelände ermöglicht. Die Festlegung solcher Konzepte ist jedoch nicht im Rahmen
eines Angebotsbebauungsplans vorgesehen. Die Anregung wird insoweit aufgenommen und
im weiteren Planvollzug geprüft.
5.3 Die vorgesehene Nutzung widerspreche dem Masterplan der „Gewerbe- und Indust-
riekernzonen" der Landeshauptstadt Düsseldorf, insbesondere, da das Plangebiet der
Kategorie A zuzuordnen sei. Es wird angeregt in jedem Fall Planungssicherheit für
vorhandene Betriebe zu schaffen.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf, welcher eine
gewerbliche Baufläche festsetzt, entwickelt. Insoweit entspricht der Bebauungsplan unter
Berücksichtigung der planungsrechtlichen und örtlichen Gegebenheiten dem Masterplan der
„Gewerbe- und Industriekernzonen". Eine rein industrielle Flächenentwicklung ist aufgrund
der Vorgaben des Flächennutzungsplans sowie aufgrund der umliegenden Wohngebiete
nicht möglich.
6. Themenfeld Erhalt des Autohauses
6.1 Es wird angeregt, das Autohaus im Plangebiet zu erhalten beziehungsweise zu be-
rücksichtigen
Der Bebauungsplan sieht vor, dass ein Autohaus im Plangebiet grundsätzlich möglich ist.
Sowohl die Verwaltung als auch die betraute städtische Tochter stehen mit dem Eigentümer
in Kontakt. Es wird diesbezüglich weiter nach einer Lösung gesucht; die Gespräche seien
jedoch liegenschaftlicher Natur und von daher nicht öffentlich.
7. Themenfeld bauliche Beeinträchtigung
7.1 Ein Gewerbetreibender im Bereich des an die Hugo- Viehoff-Straße angrenzenden
Gewerbegebiets (Parzellen 5 und 6) fragt, ob der Fischmarkt, der in den Hallen 4 und
5 angesiedelt ist, durch einen Neubau ersetzt wird beziehungsweise ob ein Anbau an
die Hallen geplant ist. Außerdem möchte der Gewerbetreibende wissen, ob in diesem
Bereich die vorhandene Mauer zur Hugo- Viehoff-Straße beseitigt wird.
Die genannte Mauer soll nach derzeitigem Planungsstand nicht entfernt werden. Für eine
bautechnische Beurteilung des Zustands der Mauer müsste diese bei Bedarf vor Ort
betrachtet werden. Im Zuge konkreter Baumaßnahmen werden immissionsschutzrechtliche
Nachweise zum Schutz der Bestandsbebauung bzw. Wohnbebauung geführt werden.
Grundsätzlich sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen entlang der Hugo- Viehoff-
Straße wie auch die südlich gelegenen Wohnnutzungen nicht beeinträchtigt werden.
8. Themenfeld Durchwegung des Großmarktgeländes
8.1 Es wird angeregt, eine Durchwegung des Gebietes zu berücksichtigen. Dies betreffe
insbesondere die geplanten Einzelhandelsbereiche An der Piwipp sowie das geplante
Schwimmbad. Die Nutzungen sollten fußläufig miteinander vernetzt werden.
Die vorgebrachte Anregung, die im Wesentlichen das angrenzende Bebauungsplanverfahren
Nr. 01-009 „Südlich An der Piwipp" betrifft, wird aufgenommen und dort im weiteren
Verfahren geprüft.
9. Ansiedlung des Großhandels
9.1 Es wird angeregt, die geplante Ansiedlung des Großhandels angrenzend an den Be-
bauungsplan 01/026 durch Wohnnutzung zu ersetzen, da sie sich besser in die Um-
gebung einfügt. Außerdem sei im Zuge des Konflikts zwischen Russland und Ukraine
nicht auszuschließen, dass eine Ansiedlung des Großhandelsmöglicherweise nicht
erfolgt. Außerdem solle auch das geplante Schwimmbad im Umfeld des Plangebiets
durch Wohnnutzung ersetzt werden.
Antwort:
Der bisherige Standort dieses Großhandels in Düsseldorf-Flingern soll zukünftig durch
Wohnen genutzt werden, weshalb das Unternehmen auf einen neuen Standort angewiesen
ist. Eine Ansiedlung des Großhandels an der Ulmenstraße wird daher aus städtebaulicher
Sicht unterstützt. Zudem eignet sich der Standort aufgrund der Lage und da keine
Flächeninanspruchnahme einer unversiegelten Fläche erforderlich ist. Zudem soll
ausgeschlossen werden, dass eine Verlegung des Großhandels an den Rand bzw. in die
Nachbarkommunen Düsseldorfs erfolgt. Wohnnutzungen sind am geplanten Standort
aufgrund der gewerblich- industriellen Vorprägung nicht möglich.
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Klinke dankt am Ende der Veranstaltung der Verwaltung für
die Teilnahme und Erläuterungen. Sie bedankt sich weiterhin bei den anwesenden
Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse und die erfolgten Fragen und Stellungnahmen
und wünscht allen noch einen schönen Abend. Die Veranstaltung wird um 19:30 Uhr
beendet.
B: Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Es wurden im Zeitraum vom 18.10.2022 bis 09.11.2022 folgende schriftlichen Äußerungen
zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht.
1. Themenfeld Verkehr
1.1 Es wird eine starke zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Nutzungsänderung im
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
2. Abwaegungstabelle-41-und-42 als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. A PS/087/2026
Stellungnahmen / Hinweise
aus den Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Fachämter
Frühzeitige Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 09.05.2022 bis 10.06.2022
sowie
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
vom 25.02.2026 bis 27.03.2026
zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/026
- Östlich Ulmenstraße -
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): Juli 2022
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): Juni 2026
Stand:19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/ 087/ 2026
I. Liste der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße -
vorgebracht haben
1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dezernat 53
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
2. Colt Technology Services GmbH, vertreten durch Hemminger
Ingenieurgesellschaft mbH
Am Schwarzgraben, 13, 04924 Bad Liebenwerder
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss
4. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk Trassenauskunft,
Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth
5. DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH
Am FDS-Campus 10, 63225 Langen
6. euNetworks GmbH
Franklinstraße 63, 60486 Frankfurt am Main
7. Ericsson Services GmbH
Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf
8. Flughafen Düsseldorf GmbH
Flughafenstraße 105, 40474 Düsseldorf
9. Geologischer Dienst NRW
De-Greiff -Str aße 195, 47803 Krefeld
10. Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff -Platz 1, 40221 Düsseldorf
11. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Ernst-Schneider -Platz 1, 40212 Düsseldorf
12. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
Moltkestraße 100, 40479 Düsseldorf
13. Landschaftsverband Rheinland: Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
14. NetDüsseldorf GmbH
Nordstraße 118, 4 0477 Düsseldorf
15. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Höherweg 200, 40233 Düsseldorf
16. Polizeipräsidium Düsseldorf - Städtebauliche Kriminalprävention
Zollstraße 4, 40213 Düsseldorf
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 2 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026
17. Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
18. Vodafone Kabel Deutschland
D2-Pa rk 5, 40878 Ratinge n
19. Amt 01/18/1 - Bezirksverwaltungsstelle Stadtbezirk 01
Ratinger Straße 1, 40213 Düsseldorf
20. Amt 19/2 - Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz
Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf
21. Amt 37/51 -Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf
22. Amt 37/5.3 - Kampfmittel
Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf
23. Amt 53/2 - Gesundheitsam t
Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf
24. Amt 63 - Bauaufsichtsamt
Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf
25. Amt 65 - Liegenschaftsamt
Brinckmannstraße 4, 40225 Düsseldorf
26. Amt 66 - Amt für Verkehrsmanagement
Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf
27. Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf
28. Amt 68 - Garten-, Friedhofs - und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf
29. Amt 80 - Amt für Wirtschaftsförderung
Burgplatz 1, 40213 Düsseldorf
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 3 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/026 - Östlich Ulmenstraße -
(Beantwortungsstand 4(1): Juli 2022 / 4(2): April 2026)
1. Bezirksregierung Düsseldorf: Dezernat 53
4(1) a) Dezernat 26 - Luftverkehr: Die Hinweise zur
Das Plangebiet befindet sich Zustimmungspflicht werden bei der
im Bauschutzbereich des weiteren Planung beachtet.
Flughafens, welcher ab einer
Höhe von 61 m ü. NN. Der Stellungnahme wird
betroffen wäre. Die Lage der gefolgt.
Baufelder und die Angabe
maximaler Bauhöhen sind Update (04/2026) : Zum Zeitpunkt
abzustimmen. der 4(1)-Beteiligung waren
Geschosszahlen für GE 1 und GE 2
festgesetzt, für das GE 3 wurde die
GHmax 56 m ü. NHN (bis 18 m
Bauhöhe) festgesetzt.
b) Dezernat 35.4 - Die allgemeinen Hinweise werden
Denkmalangelegenheiten: zur Kenntnis genommen. Das
Es liegen keine Bedenken vor. LVR- Amt für Denkmalpflege und
Das LVR-Amt für die Untere Denkmalbehörde
Denkmalpflege sowie die wurden im Verfahren beteiligt.
Untere Denkmalbehörde sind
zu beteiligen. Die Stellungnahme wird zur
c) Dezernat 53 - Die Ausführungen werden begrüßt
Immissionsschutz, und zur Kenntnis genommen.
Luftreinhaltung:
Eine Verschlechterung der Die Stellungnahme wird zur
Luftqualität ist durch das Kenntnis genommen.
Vorhaben nicht zu erwarten-
d) Land-use planning: Die Stellungnahme wird zur
Gegen die Bauleitplanung Kenntnis genommen.
bestehen keine Bedenken, Störfallbetriebe und -anlagen sind
sofern der Ausschluss von im Plangebiet aufgrund der Nähe
Betriebsbereichen im Sinne zur Wohnbebauung unzulässig.
von § 3 (5a) BImSchG
berücksichtigt wird. Die Stellungnahme wird zur
4(2) a) Dezernat 26 - Luftverkehr: Der Bebauungsplan enthält bereits
Das Plangebiet befindet sich eine Nachrichtliche Übernahme zur
im Bauschutzbereich des Lage im Bauschutzbereich des
Flughafen Düsseldorfs. Dieser Flughafen Düsseldorf.
ist ab einer Höhe von
61 m ü. NHN betroffen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 4 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026
b) Die Baukräne und Baugeräte Die nachrichtliche Übernahme des
unterliegen ebenfalls den Bauschutzbereichs des Flughafens
Bestimmungen des wird entsprechend ergänzt.
Bauschutzbereichs. Es ist ein
entsprechender Hinweis Der Stellungnahme wird
aufzunehmen. Die Höhe des gefolgt.
Bauschutzbereichs ist
aufzunehmen.
c) In der Begründung ist die Die Begründung zum
Nachrichtliche Übernahme des Bebauungsplan wird an den
Bauschutzbereiches vorgetragenen Sachverhalt
anzupassen. redaktionell angepasst.
d) Das LVR-Amt für Der Hinweis wird zur Kenntnis
Denkmalpflege sowie die genommen. Es liegen
Untere Denkmalbehörde sind Stellungnahmen des LVR-Amts für
zu beteiligen. Denkmalpflege und der Unteren
Denkmalbehörde vor.
e) Dezernat 53 - Die NO2 -Belastung entsteht vor
Immissionsschutz: allem verkehrsbedingt sowie aus
Das Vorhaben befindet sich dem Hausbrand. Das Plangebiet
innerhalb der Umweltzone des macht nur einen geringen Anteil
Luftreinhalteplans. Die des Verkehr s im Umfeld der
Einhaltung des ab 2030 Ulmenstraße aus.
geltenden Grenzwertes für Die NO 2-Minderung en sind daher
Stickstoffdioxid ( NO2 ) von nicht über den Bebauungsplan zu
20 µg/m³ ist fraglich. Es lösen. Gemäß der Stellungnahme
werden Maßnahmen zur des Amtes für Umwelt- und
Einhaltung empfohlen. Verbraucherschutz, ist davon
auszugehen, dass die ab 2030
geltenden Grenzwerte eingehalten
werden. Maßgeblich für diese
Einschätzung sind die positiven
Ausbreitungsbedingungen durch
den nahegelegenen Nordfriedhof.
2. Colt Technology Services GmbH
4(1) Im Planbereich befinden sich Die Hinweise zur Lage von Anlagen
Anlagen der Einwenderin, die im Plangebiet werden in der
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 5 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026
während der Bauphase zu Bauvorbereitungs- und Bauphase
schützen und zugänglich zu halten berücksichtigt.
sind. Der Baubeginn ist zwei
Wochen vorher anzuzeigen. Der Stellungnahme wird
4(2) Der Leitungsbestand der Die Sicherung vorhandener
Einwenderin ist von der Planung Leitungstrassen wird im Rahmen
betroffen und im weiteren des Planvollzugs beachtet.
Verfahren zu berücksichtigen.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
4(1) Der Bestand und der Betrieb Die Hinweise werden im Rahmen
vorhandener des Planvollzugs berücksichtigt.
Telekommunikationslinien müssen
gewährleistet bleiben. Es wird um Der Stellungnahme wird
weitere Beteiligung gebeten. gefolgt.
4(2) Der Bestand und der Betrieb Die Hinweise werden im Rahmen
vorhandener des Planvollzugs berücksichtigt.
Telekommunikationslinien müssen
gewährleistet werden. Der Stellungnahme wird
4. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk
Trassenauskunft T- NAB
4(1) Es liegen keine Bedenken vor. Die Die Hinweise werden zur Kenntnis
Ericsson Services GmbH ist zu genommen. Die Ericssons Services
beteiligen. GmbH äußert keine Bedenken in
der Stellungnahme.
5. DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH
4(1) Die Belange des § 18a LuftVG sind Die Hinweise werden zur Kenntnis
von der Planung formal berührt. genommen.
Aufgrund der Art, der Höhe und
der Entfernung liegen keine Die Stellungnahme wird zur
Bedenken gegen die Planung vor. Kenntnis genommen.
4(2) Es liegt eine formale Betroffenheit Die Hinweise werden zur Kenntnis
des § 18 LuftVG vor. Es liegen genommen.
keine Bedenken bezüglich der Art,
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 6 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026
der Höhe und der Entfernung des Die Stellungnahme wird zur
Plangebietes vor. Kenntnis genommen.
6. EuNetworks GmbH
4(2) Der Leitungsbestand der Der Hinweis zum Leitungsbestand
Einwenderin ist von wird im Rahmen des Planvollzugs
Bebauungsplanverfahren betroffen. berücksichtigt.
7. Ericsson Services GmbH
4(1) Es liegen keine Bedenken vor. Die Die Hinweise werden zur Kenntnis
Deutsche Telekom Technik GmbH genommen. Die Stellungnahme
ist im weiteren Verfahren zu der Deutschen Telekom liegt vor
beteiligen. und wird im Rahmen des
Planvollzugs berücksichtigt.
8. Flughafen Düsseldorf GmbH
4(2) a) Das Vorhaben befindet sich im Es ist bereits eine Nachrichtliche
Bauschutzbereich des Übernahme mit Verweis zur Lage
Flughafens. im Bauschutzbereichs des
Flughafens erfolgt.
b) Die Hindernisfreiflächen Die Stellungnahme wird zur
werden nicht durchstoßen. Bei Kenntnis genommen. Die
Zustimmung durch bisherigen Planungsziele des
Bezirksregierung und Bebauungsplans werden langfristig
Einhaltung der bisherigen eingehalten. In der Stellungnahme
Planungsziele liegen keine der Bezirksregierung werden keine
Bedenken vor. grundsätzlichen Bedenken
geäußert. Auf Anregung der
Bezirksregierung wird ein Hinweis
zur Berücksichtigung von
Baugeräten im Bauschutzbereich
des Flughafens in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 7 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/2026
Die Deutsche Flugsicherung teilt in
ihrer Stellungnahme keine
Bedenken zum Bebauungsplan mit.
9. Geologischer Dienst NRW
4(1) Die DIN 4149:2005-04 „Bauten in Der Hinweis zur Erdbebenzone /
deutschen Erdbebengebieten" ist geologischen Untergrundklasse
zu berücksichtigen. wird zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet ist folgender
Erdbebenzone / geologischer Die Stellungnahme wird zur
Untergrundklasse zuzuordnen: Kenntnis genommen.
0 / T
10. Handwerkskammer Düsseldorf
4(1) Im Plangebiet befindet sich derzeit Derzeit finden Abstimmungen mit
ein Kfz-Betrieb mit Werkstatt. Es dem Inhaber des genannten
wird darum gebeten, den Betrieb Betriebes im Plangebiet statt.
entsprechend seiner Grundsätzlich besteht das
Genehmigungssituation im Interesse einer einvernehmlichen
weiteren Verfahren zu Einigung mit dem Inhaber des
berücksichtigen. Betriebes.
Update (04/2026):
Zwischenzeitlich wurde sich mit
dem Inhaber darauf geeinigt, dass
ein Erhalt des Betriebes im
Plangebiet nicht möglich ist.
4(2) Es liegen keine Bedenken vor. Das Der Hinweis wird zur Kenntnis
Vorhaben wird von Seiten der genommen.
Handwerkskammer begrüßt.
11. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
4(1) Das Vorhaben wird grundsätzlich Im Rahmen des Verfahrens wird
begrüßt. Die Schallemissionen sind ein Schallgutachten erstellt, dass
gutachterlich zu untersuchen. Die auch die Schallemissionen, die auf
Immissionen des angrenzenden
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 8 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/2026
Industriebetriebes, die auf das das Plangebiet einwirken
Plangebiet einwirken, sind zu berücksichtigt.
berücksichtigen.
Update (04/2026) : Es liegt ein e
Schalltechnische Untersuchung
(Peutz 2025) vor . Dabei wurden
auch die Schallemissionen des
angrenzenden Industriebetriebes
berücksichtigt. Es werden passive
Schallschutzmaßnahmen
insbesondere aufgrund des
Verkehrslärms festgesetzt.
12. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
4(2) Sofern die Vorgaben der Textlichen Der Bebauungsplan verfolgt
Festsetzungen und Hinweise ebenfalls das Ziel die
beachtet werden, bestehen gegen Festsetzungen und Hinweise
die Planung grundsätzlich keine langfristig zu beachten.
Bedenken.
13. Landschaftsverband Rheinland: Amt für Denkmalpflege im Rheinland
4(2) a) Es liegen keine konkreten Der Hinweis wird zur Kenntnis
Hinweise auf die Existenz von genommen.
Bodendenkmälern vor.
a) Es gelten die Bestimmungen Der Bebauungsplan enthält bereits
des § 16 DSchG. Es wird einen Hinweis zum Umgang mit
angeregt einen archäologischen Bodenfunden
entsprechenden Hinweis in gemäß § 16 DSchG.
den Bebauungsplan
aufzunehmen. Die Stellungnahme wird zur
14. NetDüsseldorf GmbH
4(2) Eine Versorgung des Gebietes mit Der Hinweis zur möglichen
Glasfaser ist möglich und wird Versorgung des Plangebietes mit
empfohlen. Glasfaser wird zur Kenntnis
genommen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 9 von 30 Stand: 19.0 8.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/087/ 2026
Im Plangebiet befindet sich kein
Leitungsbestand der NetDüsseldorf Die Stellungnahme wird zur
GmbH. Kenntnis genommen.
15. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
4(1) Die Einwenderin ist von dem Der Hinweis wird zur Kenntnis
Vorhaben betroffen. genommen und im Rahmen des
Planvollzugs berücksichtigt.
16. Polizeipräsidium Düsseldorf - Städtebauliche Kriminalprävention
4(2) Sicherungsmaßnahmen für das Die Hinweise werden zur Kenntnis
Gelände und die Gebäude sind bei genommen und sofern möglich und
der Planung und Ausführung des sinnvoll im Rahmen der
Baus zu beachten. Bauvorbereitungs- und Bauphase
17. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 351 - Liegenschaften
4(1) a) Innerhalb des Plangebietes Die allgemeinen Hinweise werden
befinden sich Rohr- und zur Kenntnis genommen und im
Leitungstrassen. Diese sind im Rahmen des Planvollzugs
Zuge der Bauausführung zu berücksichtigt.
berücksichtigen.
b) Die Festsetzung von Büro-, Im Plangebiet sind Büros bzw.
Dienstleistungs- und Dienstleistungen zulässig, aber
Verwaltungsimmobilien, auch Gewerbetriebe aller Art,
scheint den Zielen des soweit sie nicht gem. Festsetzung
Regionalplans u
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
3. Begründung als Text anzeigen
Begründung
zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01 /026
- Östlich Ulmenstraße -
- Stadtbezirk 1 - Stadtteil Derendorf -
- 2 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte ........................................................................ 5
1 Planungsanlass ................................................................................. 5
2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 5
2.1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................ 5
2.2 Bestand ........................................................................................... 6
2.3 Umgebung ....................................................................................... 6
2.4 Verkehr und Erschließung ................................................................... 7
3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 7
3.1 Regionalplan..................................................................................... 7
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ................................................................. 8
3.3 Landschaftsplan ................................................................................ 8
3.4 Bebauungs-, Durchführungs - und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB...... 8
4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte .............................................. 9
4.1 Raumwerk D .................................................................................... 9
4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ..................................................... 10
4.3 Rahmenplan Einzelhandel ................................................................. 10
5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ....... 11
5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren .............................................. 11
5.2 Städtebauliches Konzept .................................................................. 12
5.3 Anpassung des Planungsrechts .......................................................... 13
6 Inhalt des Bebauungsplans ............................................................... 13
6.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 13
6.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................... 19
6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksgrenzen ....................................... 20
6.4 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 21
6.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................... 23
6.6 Grünplanerische Inhalte ................................................................... 23
6.7 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................................... 26
6.8 Maßnahmen des Artenschutz ............................................................ 29
6.9 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................ 30
7 Kennzeichnung ............................................................................... 30
8 Nachrichtliche Übernahmen .............................................................. 31
8.1 Bauschutzbereich ............................................................................ 31
8.2 Denkmalschutz ............................................................................... 31
9 Hinweise ........................................................................................ 31
Bebauungsplan Nr. 01/026 Stand: 29.07.2026
- 3 -
9.1 Standorte für Transformatoren .......................................................... 31
9.2 Kampfmittel ................................................................................... 31
9.3 Grünordnungsplan ........................................................................... 31
9.4 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ...................................................... 32
9.5 Fassadenbegrünung......................................................................... 32
9.6 Baumpflanzungen ........................................................................... 32
9.7 Artenschutz .................................................................................... 32
9.8 Faunafreundliche Beleuchtung ........................................................... 33
9.9 Bauwasserhaltung ........................................................................... 33
9.10 Überflutungsgefährdung bei Starkregenereignissen .............................. 34
9.11 Luftreinhalteplan und Umweltzone ..................................................... 34
9.12 Feste Brennstoffe ............................................................................ 34
10 Verfahren ....................................................................................... 34
10.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ................... 34
10.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB .......................... 34
11 Soziale Maßnahmen ......................................................................... 35
12 Bodenordnende Maßnahmen ............................................................. 35
13 Kosten für die Gemeinde .................................................................. 35
Teil B - Umweltbericht .................................................................................. 36
14 Zusammenfassung .......................................................................... 36
15 Beschreibung des Vorhabens ............................................................ 37
16 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet .................................................. 38
17 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 39
17.1 Mensch .......................................................................................... 39
17.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 39
17.1.2 Gewerbeemissionen ......................................................................... 41
17.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ....................................................... 41
17.1.4 Störfallbetriebsbereiche ................................................................... 42
17.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 43
17.1.6 Besonnung ..................................................................................... 43
17.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 43
17.2.1 Flächennutzung und - versiegelung ..................................................... 43
17.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 44
17.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 47
17.3 Boden............................................................................................ 48
17.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ....................................... 48
17.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 48
- 4 -
17.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 48
17.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 50
17.4 Wasser .......................................................................................... 50
17.4.1 Grundwasser .................................................................................. 50
17.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 52
17.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 53
17.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 54
17.4.5 Wasserschutzgebiete ....................................................................... 54
17.4.6 Hochwasserbelange ......................................................................... 55
17.5 Luft ............................................................................................... 55
17.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 55
17.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 55
17.6 Klima ............................................................................................ 56
17.6.1 Globalklima .................................................................................... 56
17.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 57
17.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 59
17.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ............................................... 60
18 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 63
19 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung (Nullvariante) .................................................................................. 64
20 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 64
21 Weitere Angaben ............................................................................. 65
- 5 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte
1 Planungsanlass
Die Landeshaupts tadt Düsseldorf plant, das ehemalige Großmarktgelände an der Ul-
menstraße in Derendorf fortzuentwickeln. Dabei soll künftig die Ansiedlung von Ge-
werbebetrieben ermöglicht werden. I m Sinne von Büro-, Dienstleistungs- und Ver-
waltungsimmobilien, Entlang der Ulmenstraße sollen zukünftig bauliche Entwicklun-
gen möglich sein, die städtebaulich eine attraktive Straßenfront ausbilden können .
Die die weiteren Teile des Gebiets werden für Gewerbebetriebe aller Art zur Verfü-
gung stehen. Im hinteren Bereich, in Abgrenzung zum Nachbarbebauungsplan, der
ein Industriegebiet festsetzt, sollen dabei auch großflächige Gewerbebetriebe unter-
gebracht werden können. Bislang lässt der im Plangebiet noch geltende Bebauungs-
plan nur Nutzungen für die Zweckbestimmung des Großhandels zu. Diese Betriebs-
form dient ausschließlich dem Weiterverkauf von Waren für den gewerblichen Be-
reich. Klassische gewerbliche Nutzungen - wie Dienstleistungsbetriebe und produzie-
rendes Gewerbe - sind nicht zulässig. Grundlage für die Planung ist die Entscheidung
der Landeshauptstadt Düsseldorf, im Plangebiet befindliche Grundstücke für den ge-
gebenen Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet bereitzustellen. Da
zum Jahresende 2024 der Großmarkt seine Tore am bisherigen Standort im Norden
des Stadtbezirks 1 geschlossen hat und in die Stadt Hilden umzieht, ist dies möglich.
Zudem erfolgte in jüngerer Vergangenheit eine Umstrukturierung de s benachbarten
Werkes der Daimler Benz AG mit Auswirkungen auf das Plangebiet. Mit der Erschlie-
ßung des benachbarten Mercedes- Werkes über die Toulouser Allee erfolgt eine Ent-
lastung der Ulmenstraße und des Verkehrsbetriebs auf dem Gelände und lässt neue
Optionen für die verkehrliche Anbindung des Plangebiets zu.
Für das Gebiet östlich der Ulmenstraße werden zurzeit bereits e rste Umstrukturierun-
gen vorbereitet. So wird nördlich außerhalb des Plangebiets der rechtskräftige Be-
bauungsplan Nr. 01/009 Südlich An der Piwipp umgesetzt . Anknüpfend daran soll
nun auch der südliche Teil des Geländes städtebaulich entwickelt werden.
2 Örtliche Verhältnisse
2.1 Beschreibung des Plangebietes
Das rund 12,21 ha große Plangebiet liegt im nördlichen Randbereich von Derendorf
im Übergangsbereich zu Unterrath. Das Gebiet erstreckt sich von der Ulmenstraße im
Westen, dem Werksgelände von Mercedes-Benz im Osten, derzeitigen Brachflächen
- 6 -
südlich der Straße An der Piwipp sowie der gewerblichen Nutzung entlang der Hugo-
Viehoff-Straße im Süden . Neben dem Gelände des ehemaligen Großmarkts umfasst
der Geltungsbereich den östlichen Teilbereich der Ulmenstraße samt Gleisanlagen
der Rheinbahn.
2.2 Bestand
Das Plangebiet umfasste in seinem Ausgangszustand zu Verfahrensbeginn zahlreiche
Hallen und Einrichtungen, die vormals dem Betrieb des Düsseldorfer Großmarkts
dienten. Infolge der Einstellung der vormaligen Nutzung als Großmarkt wurde das
Gelände in weiten Teilen von baulichem Bestand freigelegt, so dass der vormalige
Zustand mit den unterschiedlichen Großmarktnutzungen nicht mehr wi e ursprünglich
vorhanden ist . Der heutige, bauliche noch vorhandene Bestand umfasst noch die
mittlerweile leerstehenden Hallen 1 bis 4. Sie bilden einen Gebäudekomplex und
grenzen wie die Halle 5 an die Bebauung nördlich der Hugo-Viehoff-Straße an. Der-
zeit laufen Rückbaumaßnahmen an den Hallen 4, 5, 7, 8 und 9. Die Hallen 13 und 14
werden derzeit temporär durch das angrenzende Mercedes- Benz-Werk genutzt.
Neben den Einrichtungen und Hallen für den ehemaligen Großmarkt befinden sich im
Plangebiet z udem eine Bank (Sparkasse) mit darüberliegender Betrie bswohnung. In
diesem Bereich sind nennenswerte Gehölzbestände vorhanden.
Auf dem Gelände des ehemaligen Zollamtes im Südwesten des Plangebietes befinden
sich Lager- und Verwaltungsräume der Tafel Düsseldorf e.V. Aufgrund der zum Teil
großflächigen Hallen sowie der für den ehemaligen Großmarkt notwendigen Stell-
platz- und Rangierflächen, war das Plangebiet in seinem Ausgangszustand in hohem
Maße versiegelt.
Durch das Plangebiet verläuft in Ost-West -Richtung zudem ein Schmutzwasserkanal
mit Anbindung an das in der Ulmenstraße gelegene Kanalsystem.
2.3 Umgebung
Unmittelbar östlich des Plangebiets liegt das großflächige und industriell geprägte
Werksgelände von Mercedes -Benz . Südlich, außerhalb des Plangebiets verläuft die
Hugo-Viehoff-Straße , an der sich viergeschossige Gebäude für Gewerbebetriebe be-
finden. An deren südöstlichen Seite schließen zumeist zweigeschossige Wohnhäuser
entlang der Baumstraße und Bloemstraße an. Nordwestlich der Hugo-Viehoff -Straße
im Übergangsbereich zum Plangebiet, finden sich kleinteiligere gewerbliche Nutzun-
gen. Westlich grenzt der Nordfriedhof der an . Am südöstlichen Rand des No rdfried-
- 7 -
hofs befindet sich die Kirche Sankt Lukas. Zwischen dem Nordfriedhof und dem Plan-
gebiet verläuft die Ulmenstraße, die sowohl für den ÖPNV als auch für den Individu-
alverkehr eine wichtige überörtliche Nord-Süd -Verbindung ausbildet . Straßenbeglei-
tend verläuft entlang der Ulmenstraße ein Fahrradweg. Der Bereich nördlich des
Plangebiets und südlich der Straße A n der Piwipp wird derzeit für die Entwicklung von
Einzelhandel, einem Schwimmbad und Gewerbegebieten vorbereitet.
2.4 Verkehr und Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes für den motorisierten Individualverkehr, Fußgän-
ger*innen und Radfahrer *innen erfolg
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zu-
letzt geändert durch Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiege-
setzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23. Juli 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 226), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zu-
letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung
im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I
Nr. 176 vom 03 .07.2023) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018
(GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023
(GV. NRW. S. 1172).
Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf techni-
sche Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien aller
Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten.
I. Textliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
1.1 Gewerbegebiet
(§ 8 i.V.m. § 1 BauNVO)
1.1.1 Zulässig sind:
− Gewerbebetriebe aller Art soweit sie nicht nach Nr. 1.1.3 ausgeschlos-
sen sind, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
- Anlagen für sportliche Zwecke.
1.1.2 Ausnahmsweise können zugelassen werden:
− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
− an Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben
und anderen Gewerbebetrieben (Annexhandel) mit zentrenrelevanten
Sortimenten gemäß Nr. 1 bis Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste
(Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düsseldorf 2016)
a) wenn sie in unmittelbarem räumlichem und funktionalem Zusam-
menhang mit einem Handwerks- oder einem anderen Gewerbebe-
trieb stehen und
b) die Verkaufsfläche 100 m² nicht überschreitet.
1.1.3 Unzulässig sind:
1
- Einzelhandelsbetriebe und sonstige Betriebe mit Verkaufsflächen für
den Verkauf an Endverbraucher,
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- Tankstellen,
- Vergnügungsstätten,
- Sexshops,
- Bordelle und bordellartige Einrichtungen,
- Spielhallen,
- Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a Bundes-
Immissionsschutzgesetz bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs
sind (Störfallbetriebe), sowie störfallrelevante Anlagen im Sinne von
§ 3 Abs. 5b BImSchG,
- Wohnungen aller Art.
1.1.4 Unzulässigkeit von betrieblichen Anlagen nach Emissionsverhalten § 9
BauGB i. V. mit § 1 Abs. 4 BauNVO)
- Innerhalb der Gewerbegebiete GE1 A, GE2A und GE3A sind betriebli-
che Anlagen der Abstandsklassen I bis V I der Abstandsliste 2007
(4. BImSchV: 15.07.2006) der Anlage 1 zum Abstandserlass NRW -
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) und Anlagen mit
ähnlichem Emissionsgrad gem. § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig.
- Innerhalb der Gewerbegebiete GE1B, GE2B und GE3B sind betriebli-
che Anlagen der Abstandsklassen I bis V der Abstandsliste 2007
(4. BImSchV: 15.07.2006) der Anlage 1 zum Abstandserlass NRW -
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) und Anlagen mit
ähnlichem Emissionsgrad gem. § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig.
- Innerhalb der Gewerbegebiete GE1C, GE2C und GE3C sind betriebli-
che Anlagen der Abstandsklassen I bis VII der Abstandsliste 2007
(4. BImSchV: 15.07.2006) der Anlage 1 zum Abstandserlass NRW -
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) und Anlagen mit
ähnlichem Emissionsgrad gem. § 1 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig.
1.1.5 Ausnahmsweise Zulässigkeit von betrieblichen Anlagen nach
Emissionsverhalten § 9 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 4 BauNVO
- Es können Ausnahmen von der Festsetzung Nr. 1.1.4 zugelassen wer-
den, soweit in einem Gutachten und behördlich festgestellt wird, dass
durch andere geeignete Maßnahmen die Anforderungen der TA Luft und
TA Lärm eingehalten werden.
2
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1 Grundflächenzahl
(§ 19 Absatz 4 BauNVO)
Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl bzw. der zulässi-
gen Grundfläche durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
bis 3 BauNVO bezeichneten Anlagen ist nicht zulässig. § 19 Abs. 4 Satz 2
BauNVO findet insoweit keine Anwendung.
2.2 Höhe baulicher Anlagen
(§§ 16 und 18 BauNVO)
Oberer Bezugspunkt für die Bestimmung der Gebäudehöhe ist der
höchste Punkt des Gebäudes, beispielsweise an der Oberkante der Attika
oder des Dachfirsts.
Dachaufbauten, die über die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen hin-
ausgehen, können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie lediglich
der Unterbringung von technischen Anlagen dienen, eine Aufbauhöhe von
3,5 m sowie einen Anteil von insgesamt 4 0 % der Grundfläche des jewei-
ligen Gebäudes nicht überschreiten und einen Abstand von mindestens 2
m zu der jeweiligen nächstliegenden Gebäudeaußenwand haben. PV-Anla-
gen gelten nicht als technische Anlage.
3. Schallschutz
(§ 9 Absatz 1 Nr. 24 BauGB)
3.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile
Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit
schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrun-
gen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der je-
weils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise
bei genehmigungsfreien oder Bauvorhaben mit Genehmigungsfreistellung
zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung
eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des
Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen
ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche Außen-
lärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen
der Lärmsituation vorliegen.
Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von
65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen.
3
3.2 Verkehrslärm - passive Schallschutzmaßnahmen
3.2.1 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Übernachtungsräumen in
Kindertagesstätten
An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekennzeich-
neten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel
bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 63
dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) nachts), ist bei Errichtung, Änderung und
Nutzungsänderung von Gebäuden für Übernachtungsräume in Kinderta-
gesstätten, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen,
eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen
sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schall-
dämmmaß des Außenbauteils nicht unterschritten wird.
3.2.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und
Unterrichtsräumen (B)
An Gebäudefronten, die an den mit Kennzeichnung B gekennzeichneten
Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90 ° zu diesen
stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 68 dB(A) tags), ist bei
Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Büro-
und Unterrichtsräume, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signa-
tur und Kennzeichnung besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei
geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewähr-
leisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils nicht
unterschritten wird.
3.2.3 Ausschluss von öffenbaren Fenstern für Übernachtungsräume in
Kindertagesstätten (NÖF)
An Gebäudefronten, die an den mit NÖF gekennzeichneten Baugrenzen
oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen
stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 73 dB(A) tags), sind
bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden öffenbare
Fenster oder Türen zu Übernachtungsräumen in Kindertagesstätten nicht
zulässig.
3.2.4 Ausnahmen
Es können Ausnahmen von den textlichen Festsetzungen Nr. 3.2.1 bis
3.2.3 zugelassen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für
Schallschutz nachgewiesen wird, dass mit anderen geeigneten Maßnah-
men die Anforderungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse er-
reicht werden können. Der Nachweis ist basierend auf den Grundlagen
der im Bebauungsplanverfahren ermittelten Lärmwerte zu führen, soweit
nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Verkehrsströme vor-
liegen.
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4. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB und § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89
BauO NRW)
4.1 Dachbegrünung
4.1.1 Flachdächer und flach geneigte Dächer bis maximal 15° Dachneigung
sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit ei-
ner standortgerechten Vegetation mindestens einfach intensiv zu begrü-
nen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 5 0 cm zu-
züglich Dränschicht betragen.
4.1.2 Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terras-
senflächen und technische Aufbauten bis zu einem Anteil von höchstens
30 % der jeweiligen Dachfläche, soweit sie gemäß anderen Festsetzun-
gen auf der Dachfläche zulässig sind. Diese Ausnahme von der Verpflich-
tung zur Begrünung gilt nicht für Photovoltaikanlagen.
4.1.3 Ausnahmen von der Dachbegrünungspflicht können in begründeten Ein-
zelfällen zugelassen werden. Ein solcher Fall kann beispielsweise bei
bauart- beziehungsweise konstruktionsbedingter Unmöglichkeit der
Dachnutzung vorliegen. Als Ausgleich ist in diesen Fällen je angefangene
500 m2 nicht begrünte Dachfläche ein Laubbaum II. Ordnung mit einem
Stammumfang von mindestens 18 bis 20 Zentimetern auf dem Grund-
stück zu pflanzen. Die offene und zu begrünende Baumscheibe muss
eine Mindestgröße von 25 m² aufweisen. Die Baumgrube muss eine Min-
destgröße von 25m³ haben. Der durchwurzelbare Raum muss ein Min-
destvolumen von 75 m³ haben. Weiterhin gelten die Anforderungen der
FLL Richtlinie für Baumpflanzungen. Die Festsetzungen 4 .4 sowie 4.6 .2
bleiben davon unberührt.
4.1.4 Die Dachbegrünung ist entsprechend der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien
vorzusehen (vergleiche Punkt IV. Hinweise, Dach- und Tiefgaragenbe-
grünung).
4.2 Tiefgaragenbegrünung
4.2.1 Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen, soweit sie
nicht durch Gebäude oder Erschließungsflächen überbaut werden, ist
eine Vegetationsfläche bestehend aus einer mindestens 80 Zentimeter
starken Bodensubstratschicht zuzüglich einer Dr änschicht fachgerecht
aufzubauen.
4.2.2 Für Pflanzungen von Bäumen II. Ordnung ist die Stärke der Bodensub-
stratschicht auf mindestens 130 Zentimeter zuzüglich Dränschicht zu er-
höhen. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 Ku-
bikmeter je Baumstandort betragen.
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4.2.3 Die Tiefgaragenbegrünung ist entsprechend der FLL- Richtlinie vorzuse-
hen (siehe Punkt IV. Hinweise, Ziffer 4, Dach- und Tiefgaragenbegrü-
nung).
4.3 Fassadenbegrünung
4.3.1 In den Gewerbegebieten sind geschlossene Fassaden oder Fassadenab-
schnitte, die in einem Bereich von mindestens 4,5 Metern fenster - und
türenlos gestaltet sind, flächig mit selbstklimmenden oder punktuell mit
schlingenden oder rankenden Kletterpflanzen an Rankkonstruktionen zu
begrünen. Es sind hochwüchsige, ausdauernde Kletterpflanzen zu ver-
wenden. Je angefangene 1,5 m der Fassade oder des Fassadenabschnit-
tes ist mindestens eine Kletterpflanze zu verwenden. Im GE3B sind bei
grenzständigen Gebäuden Fassadenbegrünungen auf öffentlichen Ver-
kehrsflächen unzulässig.
4.3.2 Die technische Ausführung der Wandkonstruktion und der Kletterhilfen
sowie die Pflanzenverwendung müssen mindestens den Anforderungen
der FLL Fassadenbegrünungsrichtlinie entsprechen (siehe Punkt IV, Hin-
weise, Ziffer 5. Fassadenbegrünung).
4.4 Stellplatzbegrünung
Je angefangene fünf oberirdische und nicht überdachte Stellplätze ist je
ein Laubbaum II. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 18
bis 20 Zentimetern zu pflanzen. Die Größe der Baumscheibe muss min-
destens 17,5 Quadratmeter betragen.
4.5 Pflanzgebot
4.5.1 Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Kennzeich-
nung M1 sind auf mind. 60 % der Fläche der jeweiligen Baugrundstücke
Sträucher gemäß Pflanzliste „1. Sträucher (Wuchshöhe über 2 m)" sowie
„2. Sträucher (Wuchshöhe zwischen 0,5 und 2,0 m)" zu pflanzen.
Auf den verbleibenden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen mit der Kennzeichnung M1 sind Bodende-
cker zu pflanzen oder eine extensiv genutzte Blühwiese gemäß Pflanz-
liste „3. Regiosaatgut" zu entwickeln.
Die festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung M1 dürfen je Baugrund-
stück für erforderliche Zufahrten mit einer Gesamtbreite von maximal
12,5 m unterbrochen werden.
Die innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen mit Pflanzgebot
(M1 und M2) zu erfüllenden Pflanzungen gelten zugleich als Erfüllung der
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Verpflichtung zur Grundstücksbegrünung gemäß Ziffer 4 .6.1 und 4 .6.2,
soweit sie sich auf demselben Grundstück befinden.
4.5.2 Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Bezeichnung
M2 ist eine Reihe aus Bäumen III. Ordnung, alle 8 m ein Hochstamm
oder Stammbusch anzulegen. Pflanzqualität: mindestens 3 mal ver-
pflanzt, mit Ballen, Stammumfang 18-20 cm.
Auf den übrigen Flächen sind Sträucher gemäß Pflanzliste „ 1. Sträucher
(Wuchshöhe über 2 m)" sowie „2. Sträucher (Wuchshöhe zwischen 0,5
und 2,0 m)" zu pflanzen.
Die festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung M2 dürfen je Baugrund-
stück für erforderliche Zufahrten mit einer Gesamtbreite von maximal
12,5 m unterbrochen werden.
Die innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen mit Pflanzgebot
(M1 und M2) zu erfüllenden Pflanzungen gelten zugleich als Erfüllung der
Verpflichtung zur Grundstücksbegrünung gemäß Ziffer 4 .6.1 und 4 .6.2,
soweit sie sich auf demselben Grundstück befinden.
4.6 Grundstücksbegrünung
4.6.1 Die nicht überbauten und nicht der Erschließung dienenden Flächen der
Baugebiete sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus Sträu-
chern und Bodendeckern und Rasenflächen zu begrünen.
4.6.2 Je 150 Quadratmeter der nicht zu überbauenden Grundstücksflächen ist
ein Laubbaum II. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 18
bis 20 Zentimetern zu pflanzen.
Der Mindestanteil der zu begrünenden Fläche muss pro Grundstück min-
destens 20 % der Fläche betragen.
4.7 Straßenraumbegrünung
Innerhalb der Straßenverkehrsfläche mit der Kennzeichnung „Planstraße
A" sind mindestens 9 Bäume II. Ordnung anzupflanzen.
4.8 Pflege und Erhalt
Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.