Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/075/2026

Bebauungsplan - Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße/Marbacher Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrodestraße / Marbacher Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 11Dokumente 15. September 2026veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Durch die Verlagerung des Schulstandortes von der Wimpfener Straße an die Benrodestraße/Marbacher Straße (Benrather Rochade) konnte mittlerweile auf dem ca. 3 Hektar großen Plangebiet ein neuer moderner Schulcampus für das Schloßgymnasium und die Realschule Benrath entwickelt werden. Die Schulgebäude waren auf Grundlage des bisherigen Planungsrechtes zulässig und befinden sich seit dem Jahr 2025 im Betrieb. Neben der schulischen Nutzung wurde zudem eine Vierfachsporthalle errichtet, die außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt wird. Die Schul- und Sporthallennutzung wird in den Bebauungsplan 09-014 „Benrodestraße / Marbacherstraße" aufgenommen und damit planungsrechtlich langfristig gesichert. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich im Plangebiet Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Die im Norden des Plangebietes liegenden neuen Schulgebäude bilden mit ihrer geschlossenen Bebauung in Richtung des im Norden und Westen angrenzenden Industriegebietes einen wirksamen Lärmschutz und ermöglichen so eine qualitätvolle Entwicklung des gesamten Areals. Die für die Schaffung des neuen Planrechts erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB wurden in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · APS/075/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    2. Einsprechende 3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    1. Behandlung Stgn. 3 (2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    3. Begründung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    4. Zusammenfassende_Erklaerung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    5. Textliche Festsetzungen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    6. Plan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    7. Planverkleinerung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    8. Beschlusstext 3 (2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    9. Bericht 3 (1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    10. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Sitzung · TOP 5.1

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  13. Sitzung · TOP 8

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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APS/075/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan - Entwurf Nr. 09/14 - Benrodestraße/Marbacher Straße - Stellungnahmen, Satzung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 902.10.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 14.10.2026Vorberatung Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss02.11.2026Vorberatung Rat 12.11.2026Entscheidung Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/075/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014Stellungnahmen - Benrodestraße / Marbacher Straße- Satzung Seite 2 Vorlage Nr. APS/075/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Stellungnahmen - Satzung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Rat I.Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Äußerungen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 BauGB gemäß Vorlage Nr. APS/075/2026 zu (zustimmender Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie Beschlussempfehlung an den Rat vom 14.10.2026, Anlage 3 zur vorliegenden Vorlage). II.Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - während der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung abgegebenen Seite 3 Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III.Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet nördlich der Benrodestraße und westlich der Kappeler Straße am westlichen Ende der Marbacher Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße am 28.01.2026 aufgestellten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 -Benrodestraße / Marbacher Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes vom 07.08.2026 sowie der zusammenfassenden Erklärung (siehe Anlage 2). Sachdarstellung: Durch die Verlagerung des Schulstandortes von der Wimpfener Straße an die Benrodestraße/Marbacher Straße (Benrather Rochade) konnte mittlerweile auf dem ca. 3 Hektar großen Plangebiet ein neuer moderner Schulcampus für das Schloßgymnasium und die Realschule Benrath entwickelt werden. Die Schulgebäude waren auf Grundlage des bisherigen Planungsrechtes zulässig und befinden sich seit dem Jahr 2025 im Betrieb. Neben der schulischen Nutzung wurde zudem eine Vierfachsporthalle errichtet, die außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt wird. Die Schul- und Sporthallennutzung wird in den Bebauungsplan 09-014 „Benrodestraße / Marbacherstraße" aufgenommen und damit planungsrechtlich langfristig gesichert. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich im Plangebiet Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Die im Norden des Plangebietes liegenden neuen Schulgebäude bilden mit ihrer geschlossenen Bebauung in Richtung des im Norden und Westen angrenzenden Industriegebietes einen wirksamen Lärmschutz und ermöglichen so eine qualitätvolle Entwicklung des gesamten Areals. Die für die Schaffung des neuen Planrechts erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB wurden in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt. Seite 4 Auf Grundlage der durchgeführten Beteiligungen konnte der Bebauungsplanentwurf zu einem Rechtsplan weiterentwickelt werden. Parallel dazu wurden die notwendigen Inhalte des städtebaulichen Vertrages erarbeitet und der Vertrag konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde der Bebauungsplanentwurf und die zugehörigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (19.06.2026 - 20.07.2026). Hierbei sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Für alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet (vgl. Anlage 1). Im Ergebnis sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Planung führen. Daher soll mit dieser Vorlage die Zustimmung zum Satzungsbeschluss als letzten Verfahrensschritt zur Schaffung des Planungsrechts eingeholt werden. Der B-Plan sieht inhaltlich weiterhin neben der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule vor, das geplante Wohngebiet in zwei Teilbereiche (WA 1.1 und WA 1.2) zu unterteilen. Im WA 1.1 soll der geförderte Wohnungsbau entstehen, im WA 1.2 hingegen der frei finanzierte Wohnungsbau. In Summe entstehen ca. 200 Wohneinheiten, davon ca. 80 als geförderter Wohnungsbau im WA 1.1 und ca. 120 im frei finanzierten Segment im WA 1.2. Diese Verteilung beruht auf der im APS am 08.06.2022 getroffenen Entscheidung für das vorliegende Planverfahren eine Quotierung von 40 % der geplanten Bruttogrundfläche in Form einer Seniorenpflegeeinrichtung umzusetzen. Da im weiteren Entwicklungsprozess kein Träger für eine Seniorenpflegeeinrichtung gebunden werden konnte, ist nun eine Quotierung von 40% für eine Entwicklung für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Im WA 1.1 ist in Fortführung der Straßenrandbebauung nördlich der Benrodestraße eine Bebauung mit vier Vollgeschossen geplant. Vorgesehen ist eine U-förmige Gebäudestruktur, die sich zum nördlich angrenzenden Schulhof hin öffnet. Im westlichen und südlichen Bereich ist die Errichtung eines städtebaulich verträglichen fünften Nicht-Vollgeschosses möglich. Das geplante Gebäude im Teilbereich WA 1.1 vermittelt damit in der Höhe zwischen dem höheren Schulgebäude im Westen, der Bestandswohnbebauung an der Benrodestraße im Osten und der abgestaffelten geplanten Wohnbebauung zur Marbacher Straße (WA 1.2) im Nordosten. Die in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept für beide Wohnbauflächen notwendigen Bewohnerstellplätze und Besucherparkplätze, werden im Teilbereich des geförderten Wohnungsbaus aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oberirdisch im westlichen Grundstücksbereich abgebildet. Im WA 1.2 entsteht in der Verlängerung der Marbacher Straße ein weiteres Wohnbaufeld und bildet ein städtebauliches Gegenüber zur bestehenden Bebauung entlang der Benrodestraße. Das dort geplante Gebäude ist zur nördlich angrenzenden Realschule hin geschlossen und öffnet sich in Form einer Kammstruktur mit zwei Innenhöfen nach Süden. Das geplante Gebäude orientiert sich in seiner Höhenentwicklung an der bestehenden Bebauung im Umfeld des Plangebietes. Um einen städtebaulich harmonischen Übergang zwischen Bestands- und Neubauten zu gewährleisten, wird das Wohngebäude des Teilbereiches WA 1.2 nach Süden hin Seite 5 - in Richtung der angrenzenden Bestandsgrundstücke - gestaffelt abgetreppt. Der frei finanzierte Wohnungsbau deckt seinen Stellplatzbedarf einschließlich der erforderlichen Besucherparkplätze durch eine Tiefgarage, erschlossen über die Marbacher Straße. Beide Gebäude sind mit einem Flachdach mit einfach intensiver Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen vorgesehen. Darüber hinaus soll das Gebiet an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Anlagen: 1. Behandlung Stgn. 3 (2) 2. Einsprechende 3(2) 3. Begründung 4. Zusammenfassende_Erklaerung 5. Textliche Festsetzungen 6. Plan 7. Planverkleinerung 8. Beschlusstext 3 (2) 9. Bericht 3 (1) 10. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2) Seite 6
2. Einsprechende 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Liste der Einsprechenden aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 09.06.2026 bis 20.07.2026 zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - Stand: 11.08.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - vorgebracht haben 1. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld 2. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU 3. NetCologne GmbH 4. NetDüsseldorf GmbH Nordstraße 118 40477 Düsseldorf 5. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 6. PLEdoc GmbH für Open Grid Europe GmbH Gladbecker Straße 404, 45326 Essen 7. Stadtwerke Düsseldorf AG Postfach 101136, 40002 Düsseldorf 8. Thyssengas GmbH Postfach 104042, 44040 Dortmund 9. Vodafone West GmbH (ehemals Unitymedia) Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 10. Amt 19, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 11. Amt 37/5.1, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 12. Amt 52, Sportamt 13. Amt 54, Amt für Migration und Integration Seite 2 von 3 Stand: 11.08.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 II. Liste der Öffentlichkeit, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - vorgebracht haben Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Seite 3 von 3 Stand: 11.08.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026
1. Behandlung Stgn. 3 (2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Stellungnahmen / Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.06.2026 bis 20.07.2026 zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath - Stand: 11.08.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 I. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße -. 1. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb a) Es wird auf die rechtlichen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Bestimmungen zur Berücksichtigung genommen. der Erdbebengefährdung hingewiesen. b) Es wird mitgeteilt, dass das Plangebiet Die genannte Erdbebenzone 0 und die als Erdbebenzone 0 mit der Untergrundklasse T umfasst weite Gebiete geologischen Untergrundklasse T zu in Nordrheinwestfalen. Sie stellen keine beurteilen ist. Die entsprechenden besonderen Anforderungen an die bauliche Technischen Baubestimmungen des Ausgestaltung von üblichen Hochbauten Landes Nordrhein-Westfalen zu dar. Bauten in deutschen Gemäß den Technischen Erdbebengebieten sind zu Baubestimmungen des Landes NRW ist die berücksichtigen. Erdbebengefährdung bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten zu berücksichtigen. Dies erfolgt in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren. 2. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU a) Gegen den vorliegenden Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Bebauungsplan-Entwurf bestehen genommen. grundsätzlich keine Bedenken. Die Belange des Natur- und Umweltschutzes werden in der Begründung und den Textlichen Festsetzungen hierzu im Wesentlichen bedacht. b) Zu den Begrünungsfestsetzungen wird Die Vorgaben für Begrünungsmaßnahmen angeregt, dass deren Pflege und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Erhalt nach einigen Jahren kontrolliert erfolgen über die textlichen und werden sollte, um eine möglichst zeichnerischen Festsetzungen des weitreichende Klimaanpassung zu Bebauungsplans sowie die Hinweise des erreichen. Grünordnungsplans zum Bebauungsplan. Gemäß den textlichen Festsetzungen (Nr. 10.10) sind die Begrünungen dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Ausfälle jeglicher Art sind wertgleich in der folgenden Pflanzperiode zu ersetzen. c) Im Umweltbericht werden die Die Forderungen und Anregungen der Forderungen und Anregungen der Fachämter und der Träger öffentliche Fachämter und der Träger öffentliche Belange (u.a. Untere Naturschutzbehörde) Belange (TÖB) aus der 4(1) aus der 4 (1) + 4 (2) Beteiligung sind im Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 8 Stand: 11.08.2026, Anlage1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Beteiligung zusammenfassend Verfahren im Hinblick auf die vorliegende dargestellt. Im weiteren Verfahren Planung inhaltlich geprüft und abgestimmt sollen diese anschließend im Hinblick worden. Dazu zählen auch der auf die aktuell vorliegende Planung Grünordnungsplan und die inhaltlich geprüft und abgestimmt Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan. werden. Im Einzelnen werden mit der Die zusammenfassende Darstellung und Ermittlung des öffentlichen Würdigung erfolgt im Umweltbericht, der Spielflächenbedarfs und der Anregung Teil der Begründung zum Bebauungsplan einer Grünverbindung zum Sportpark ist. Niederheid Aspekte des Grünordnungsplans (GOP III) benannt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zur Artenschutzprüfung (ASP I) wird die Abstimmung des Untersuchungsbereichs mit der Unteren Naturschutzbehörde angeregt. d) Zum Artenschutz bei Der ergänzende Hinweis wird direkt an die Baufeldvorbereitungen wird gebeten, betreffende städtische Tochter zu ergänzen, dass Grünschnitt weitergegeben, sodass dieser in der umgehend abzuräumen ist, um Baufeldvorbereitung berücksichtigt werden Bodenbrütern keine Nistmöglichkeiten kann. zu bieten. 3. NetCologne GmbH a) Es wird mitgeteilt, dass keine Die Beteiligung und anfrage bei der Auskünfte für den Bereich Neuss und NetDüsseldorf GmbH ist erfolgt. Düsseldorf gegeben werden können. Man bittet, Auskünfte bei der Der Stellungnahme wird gefolgt. NetDüsseldorf GmbH anzufragen. 4. NetDüsseldorf GmbH a) Es wird darauf hingewiesen, dass im Im Plangebiet und im direkten Umfeld liegen vorliegenden Gebiet eigene öffentliche Verkehrsflächen sowie Flächen Glasfaserleitungen vorliegen und mit Leitungsrechten vor, in denen Gebäude bereits angeschlossen sind. Telekommunikationsleitungen bereits Eine Erweiterung ist in Abstimmung vorliegen oder verlegt werden können. In mit der NetDüsseldorf GmbH möglich. den entsprechenden Abstimmungs- und Zur Versorgung des Gebietes durch Genehmigungsverfahren besteht ein zukunftsfähiges Leitungsnetz mit hinreichend Gelegenheit, die genauen Glasfaser sollte die Infrastruktur technischen Rahmenbedingungen in der großräumig ausgelegt werden. Ein Planung zu berücksichtigen. Auch die Lageplan mit den vorhandenen Kosten sind im Rahmen der nachfolgenden eigenen Rohrleitungstrassen wird als Genehmigungsverfahren zu ermitteln. Anlage angefügt. Eine Überbauung und/ oder Beschädigung dieser Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Leitungswege ist zu vermeiden. Im genommen. Falle einer durch die Erschließung notwendigen Trassenverlegung entstehen Kosten, die noch nicht beziffert werden können. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 8 Stand: 11.08.2026, Anlage1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 5. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH a) Es wird mitgeteilt, dass sich im Bereich Zur Baugenehmigungsphase wird der des Plangebiets Baustellen und noch Bauherr die Netzgesellschaft frühzeitig nicht fertiggestellte Leitungen kontaktieren. Die Hinweise werden in der befinden. Veränderungen sind im Zuge Bauphase berücksichtigt. der weiteren Maßnahmen möglich. Entsprechende Änderungen sind bei Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Baumaßnahmen zu berücksichtigen genommen. und ggfs. zu überprüfen. Es wurden umfangreiche Schutzanweisungen und Informationen sowie Plandarstellungen über eigene Anlagen zur Beachtung beigeben. 6. PLEdoc GmbH für Open Grid Europe GmbH a) Es wird auf frühere Stellungnahmen Die Leitungen sind schon seit einiger Zeit aus den Beteiligungen im stillgelegt. Die Dienstbarkeit zugunsten der Bebauungsplanverfahren hingewiesen. Leitungsbetreiber ist aus dem Grundbuch Die dort genannten Aussagen haben gelöscht. nach wie vor Gültigkeit und sind zu beachten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis In einer der genannten Stellungnahme genommen. im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wurde mitgeteilt, dass sich im Plangebiet eine Ferngasleitung befand und diese zu schützen sowie der reibungslose Betrieb zu gewährleisten sei. Alle anschließenden Planverfahren seien in Bezug auf Bestand und Betrieb der Ferngasleitung abzustimmen. 7. Stadtwerke Düsseldorf AG a) Im vorliegenden Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Bebauungsplanverfahren wurde genommen. bereits mit Schreiben vom 06.03.2023 sowie vom 04.11.2024 Stellung genommen. Zu der nun vorliegenden Planfassung bestehen keine weiteren Bedenken. b) Es wird nochmals auf die erforderliche Die Fernwärmeleitungen sollen in Mindestüberdeckung unterhalb und öffentlichen Verkehrsflächen oder in dafür oberhalb der festgesetzten Flächen mit Leitungsrechten Fernwärmeerschließungsleitungen verlegt werden. hingewiesen. Die entsprechenden Da eine Unterbauung dieser Flächen Regelungen sind in der Stellungnahme unzulässig ist, kann die Verlegung der vom 04.11.2024 aufgeführt. Leitungen in einer entsprechenden Tiefenlage und mit einer entsprechenden Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 8 Stand: 11.08.2026, Anlage1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Mindestüberdeckung erfolgen. Die genannten Regelungen sind in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. 8. Thyssengas GmbH a) Von dem Verfahren werden weder Es ist keine Ausweitung des Plangebiets geplante noch vorhandene eigene vorgesehen. Anlagen betroffen. Unter der Voraussetzung, dass die Der Stellungnahme wird gefolgt. Planungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung an dem Verfahren nicht erforderlich. 9. Vodafone West GmbH (ehemals Unitymedia) a) Es werden keine Einwände geltend Die Stellungnahme wird zur Kenntnis gemacht. genommen. b) Im Planbereich befinden sich Zur Baugenehmigungsphase wird die Telekommunikationsanlagen des Bauherrschaft die betroffenen Unternehmens. Bei objektkonkreten Leitungsbetreiber frühzeitig kontaktieren. Bauvorhaben im Plangebiet wird dazu Die Hinweise werden in der Bauphase eine Stellungnahme mit berücksichtigt. entsprechender Auskunft über den vorhandenen Leitungsbestand Die Stellungnahme wird zur Kenntnis abgegeben. Sollten Änderungen am genommen. Bestandsnetz notwendig werden, wird um schnellstmögliche, schriftliche Kontaktaufnahme gebeten. 10. Stadt Düsseldorf: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) a) Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die öffentliche Auslegung des vorliegenden Plan- Entwurfs Es sollen jedoch folgende Anmerkungen berücksichtigt werden: b) Durch die Planung entfällt eine Für die Altglas-Unterfluranlage ist ein bestehende oberirdische Standort im Umfeld gefunden und mit dem Depotcontainer-Station für Altglas und Umweltamt abgestimmt worden. Die Altkleider. Diese soll als Vergabe, Herstellung und Unterfluranlage (für die Glascontainer) Kostenübernahme der Containerstation sind im öffentlichen Straßenraum neu im Rahmen des städtebaulichen Vertrages errichtet werden. Da die geplante gesichert worden. Der vorgeschlagene Text Unterfluranlage außerhalb des B-Plan- wird in der Begründung ergänzt. Gebietes liegt, kann diese im Plan Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 8 Stand: 11.08.2026, Anlage1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 nicht festgesetzt werden. Man bittet Der Stellungnahme wird gefolgt. daher, die Begründung entsprechend zu ergänzen und schlägt einen Textbaustein dazu vor. Auf den Abschluss einer Vereinbarung mit der Investorenschaft zur Errichtung der Wertstoffstation und deren technischer und baulicher Ausgestaltung wird hingewiesen. c) Es wird angeregt, den Standort der Der Standort befindet sich außerhalb des Unterfluranlage der Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Wertstoffsammelstelle in der und ist in der Begründung zum Planzeichnung des Bebauungsplans Bebauungsplan beschrieben. Bei möglichen darzustellen, um Konflikte mit künftigen Bebauungsplänen oder zukünftigen Bebauungsplänen oder Bauantragsverfahren wird die noch zu Bauantragsverfahren zu vermeiden. errichtende Wertstoffsammelstelle in der vermessungstechnischen Grundlage erfasst. Ein Konflikt ist daher nicht zu befürchten. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. d) Es wird auf eine frühere Für das Teilgebiet WA 1.1 ist die Errichtung Stellungnahme verwiesen, nach der der Müllsammelstelle innerhalb des angeregt wurde, im Teilgebiet WA 1.1 Gebäudes vorgesehen. Die Erreichbarkeit des Allgemeinen Wohngebietes die (max. 20 m Abstand zur Verkehrsfläche) Müllsammelplätze zur Abholung der wurde durch einen architektonischen Müllfraktionen im Bebauungsplan Entwurf aufgezeigt, sodass der festzusetzen. Die Anregung wird Bebauungsplan der Einhaltung der wiederholt und es wird gebeten, diesen Anforderungen an die Müllsammelstelle Standort mit dem Umweltamt nicht entgegensteht. abzustimmen und als Festsetzung einzutragen. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. e) Es werden noch allgemeine technische Die Hinweise zur Andienung der genannten Hinweise für die Andienung der Flächen und Anlagen werden in den Müllsammelstellen und entsprechenden Abstimmungen zur Depotcontainer-Stationen durch die Ausführung beachtet. entsprechenden Leerungsfahrzeuge gegeben. Diese sind unbedingt zu Die Stellungnahme wird zur Kenntnis beachten. genommen. 11. Stadt Düsseldorf: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37/5.1) a) Es werden umfangreiche Hinweise Die Ausführungen werden zur Kenntnis zum abwehrenden Brandschutz genommen. gegeben (unter anderem zur Die Erfüllung der Anforderungen an den Löschwasserversorgung, zu abwehrenden Brandschutz insgesamt Feuerwehraufstell- und werden im Rahmen des -bewegungsflächen). Bauantragsverfahren anhand des zu erarbeitenden Brandschutzkonzeptes geprüft und sichergestellt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 8 Stand: 11.08.2026, Anlage1 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 b) Grundsätzlich ist eine Nutzung des Die Anregung wurde geprüft. Eine Planungsgebiets für die Feuerwehr ausreichende Versorgung des Düsseldorfer Düsseldorf zur Errichtung von Feuer- Südens mit Feuer- und Rettungswachen ist und Rettungswachen, Gerätehäusern derzeit gewährleistet und durch den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr, der Feuerwache 7 in Wersten mit zentralem Logistikgebäuden der Feuerwehr Betriebshof bedarfsgerecht erweitert. Düsseldorf sowie Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Landeshauptstadt Düsseldorf, wie genommen. bspw. Anlagen zur Warnung der Bevölkerung, vorzusehen. 12. Stadt Düsseldorf: Sportamt (Amt 52) a) Gegen die Planung bestehen Die Verträglichkeit der verschiedenen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird Nutzungen einschließlich der jedoch darauf hingewiesen, dass der Sporthallennutzung mit An- und Sportbetrieb nicht beeinträchtigt Abreiseverkehr wurde im Rahmen des werden darf und mit dem Betrieb der Bauleitplanverfahrens durch ein Sporthalle sowie dem An- und Lärmgutachten nachgewiesen und in der Abreiseverkehr der Nutzer Begründung zum Bebauungsplan entsprechende behandelt. Geräuschentwicklungen verbunden sind. Der Stellungnahme wird gefolgt. 13. Stadt Düsseldorf: Amt für Migration und Integration (Amt 54) a) Es werden keine Einwände Die Stellungnahme wird zur Kenntnis vorgebracht. genommen. b) Es wird gebeten, im Zuge der weiteren Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Planungen Wohnungen im Segment wird ein Allgemeines Wohngebiet des öffentlich geförderten festgesetzt. Darüber hinaus wird in Bezug Wohnungsbaus auch für SGB2- auf die Quotierungsregelung der LHD für Bezieher mit zu berücksichtigen, um den öffentlich geförderten Wohnungsbau aktuell als obdachlos untergebrachte und den zum vorliegenden Verfahren Menschen bei Vorliegen einer vorliegenden Beschluss des Ausschusses Mietfähigkeit Wohnraum anbieten zu für Planung und Stadtentwicklung vom können, um die Obdachlosigkeit in 08.06.2022 ein Anteil von 40 % geförderter Düsseldorf aktiv zu reduzieren. Wohnungen über den städtebaulichen Vertrag gesichert. Diese Wohnungen sind auch fü

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3. Begründung als Text anzeigen
- 1 - Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath - - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte .................................................................................................... 5 1 Planungsanlass ............................................................................................................... 5 2 Örtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 5 2.1 Beschreibung des Plangebietes ..................................................................................... 5 2.2 Bestand ........................................................................................................................... 5 2.3 Umgebung ....................................................................................................................... 6 2.4 Verkehr und Erschließung............................................................................................... 6 2.5 Infrastruktur ..................................................................................................................... 7 2.6 Grünstrukturen ................................................................................................................ 7 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ........................................................................................ 7 3.1 Regionalplan ................................................................................................................... 7 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................................................... 7 3.3 Landschaftsplan .............................................................................................................. 8 3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB ....................... 8 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte ..................................................................... 9 4.1 Raumwerk D .................................................................................................................... 9 4.2 Rahmenplan Einzelhandel ............................................................................................ 10 4.3 Sanierungsgebiet .......................................................................................................... 10 4.4 Denkmalbereichs- und Erhaltungssatzungen ............................................................... 10 4.5 Gewerbe- und Industriekernzonen ................................................................................ 10 4.6 Handlungskonzept Zukunft Wohnen (HKW) ................................................................. 10 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ........................ 11 5.1 Städtebauliches Konzept .............................................................................................. 11 5.2 Freiraumkonzept ........................................................................................................... 12 5.3 Verkehrskonzept ........................................................................................................... 13 5.4 Anpassung des Planungsrechts ................................................................................... 14 6 Inhalt des Bebauungsplans ........................................................................................... 14 6.1 Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Schule, Anlagen für sportliche Zwecke und Sternwarte" ............................................................................................... 14 6.2 Art der baulichen Nutzung............................................................................................. 14 6.3 Maß der baulichen Nutzung .......................................................................................... 16 6.4 Baugrenzen, unterirdische Baugrenzen, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ...................................................................................................... 22 6.5 Abweichende Abstandsflächen ..................................................................................... 24 6.6 Bauweise ....................................................................................................................... 26 6.7 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen ...................................................................... 26 6.8 Bereiche für Ein- und Ausfahrten .................................................................................. 27 6.9 Verkehrliche Erschließung ............................................................................................ 27 6.10 Ver- und Entsorgung ..................................................................................................... 27 - 3 - 6.11 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ...................................................................................... 29 6.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 29 6.13 Artenschutz ................................................................................................................... 30 6.14 Grünplanerische Inhalte ................................................................................................ 31 6.15 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ............................................................... 35 6.16 Hochwasser ................................................................................................................... 40 6.17 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................................................. 41 6.18 Bedingte Festsetzungen ............................................................................................... 41 6.19 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................ 42 7 Nachrichtliche Übernahme ............................................................................................ 43 8 Hinweise ........................................................................................................................ 43 9 Verfahren ....................................................................................................................... 46 9.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ....................................... 46 9.2 Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB .................................................................. 46 9.3 Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB .................................................................. 46 9.4 Öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ............................................................... 46 10 Soziale Maßnahmen ..................................................................................................... 46 11 Bodenordnende Maßnahmen ....................................................................................... 46 12 Kosten für die Gemeinde .............................................................................................. 47 Teil B - Umweltbericht ................................................................................................................. 48 13 Zusammenfassung ........................................................................................................ 48 14 Beschreibung des Vorhabens ....................................................................................... 49 15 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................................................ 50 16 Schutzgutbetrachtung ................................................................................................... 50 16.1 Mensch .......................................................................................................................... 51 16.1.1 Verkehrslärm ................................................................................................................. 51 16.1.2 Gewerbeemissionen ..................................................................................................... 52 16.1.3 Sport- und Freizeitlärm .................................................................................................. 54 16.1.4 Elektromagnetische Felder (EMF) ................................................................................ 55 16.1.5 Störfallbetriebsbereiche ................................................................................................ 55 16.1.6 Beseitigung und Verwertung von Abfällen .................................................................... 55 16.1.7 Städtebauliche Kriminalprävention ............................................................................... 56 16.1.8 Besonnung .................................................................................................................... 56 16.2 Natur und Freiraum ....................................................................................................... 56 16.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ............................................................................... 56 16.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .................................................................................... 57 16.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ...................................................................................... 62 16.3 Boden ............................................................................................................................ 65 - 4 - 16.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .............................................................. 65 16.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ..................................................................................... 66 16.3.3 Altstandorte im Plangebiet ............................................................................................ 66 16.3.4 Vorsorgender Bodenschutz .......................................................................................... 67 16.4 Wasser .......................................................................................................................... 67 16.4.1 Grundwasser ................................................................................................................. 67 16.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .......................................................... 68 16.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .............................................................................. 69 16.4.4 Oberflächengewässer ................................................................................................... 70 16.4.5 Wasserschutzgebiete .................................................................................................... 70 16.4.6 Hochwasserbelange ...................................................................................................... 70 16.5 Luft ................................................................................................................................. 71 16.5.1 Lufthygiene .................................................................................................................... 71 16.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .......................................................................................... 73 16.6 Klima .............................................................................................................................. 74 16.6.1 Globalklima .................................................................................................................... 74 16.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ................................................................................... 74 16.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ...................................................................... 76 16.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ........................................................................ 76 17 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten .............................................................. 79 18 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ................................................................................................................. 79 19 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ...................................................... 80 20 Weitere Angaben........................................................................................................... 81 - 5 - Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Die Gebäude des früheren Schulstandortes an der Wimpfener Straße / Hospitalstraße mit dem Schloß-Gymnasium und der städtischen Realschule Benrath wiesen einen sehr hohen Sanierungsbedarf auf. Durch die Verlagerung des Schulstandortes an die Benrodestraße / Marbacher Straße bestand die Chance, einen neuen modernen Schulcampus zu entwickeln. Aus schulorganisatorischer Sicht kann, nach Fertigstellung der neuen Gebäude, übergangslos von einem an den anderen Standort gewechselt werden. Aus städtebaulicher Sicht konnte das bisher brach liegende Gelände an der Benrodestraße / Marbacher Straße im Sinne einer sinnvollen Innenentwicklung neuen Nutzungen zugeführt werden. Die Schulen wurden als Ausnahme vorab auf Basis des bestehenden Planungsrechtes genehmigt. Die Schulgebäude sind bereits errichtet und in Betrieb genommen worden. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich auf dem Gelände zudem der Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Diese können jedoch nicht über bestehendes Planungsrecht realisiert werden und bedürfen der Rechtskraft des neu aufzustellenden Bebauungsplanes. Die durch die Verlagerung der beiden oben genannten Schulen freiwerdende Fläche an der Wimpfener Straße soll im zweiten Schritt - außerhalb des vorliegenden Bauleitplanverfahrens - städtebaulich neu entwickelt werden. 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Plangebietes Das ca. 3 Hektar große Plangebiet liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Das Gebiet wird im Norden und Westen durch ein Industrie- bzw. Gewerbegebiet, im Südosten von den Grundstücken der nördlichen Straßenrandbebauung der Benrodestraße sowie im Südwesten durch die südliche Baukante der Benrodestraße und im Osten durch die Marbacher Straße und private Grundstücke begrenzt. Das Plangebiet liegt in der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benraths und den nördlich und westlich angrenzenden industriellen und gewerblichen Strukturen. 2.2 Bestand Das Plangebiet wurde zuvor durch eine Papierfabrik und a

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4. Zusammenfassende_Erklaerung als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath - - 2 - Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Zur geplanten Wohnbebauung gab es Fragen zu Art und Höhe der Gebäude. Im weiteren Verfahren wurde die Wohnnutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt und die Gebäudehöhe an die umliegende Bebauung angepasst. Weitere Fragen betrafen die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Straßen, die Anbindung an ÖPNV und Radverkehr sowie mögliche Belastungen durch den Baustellenbetrieb. In der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurden diese Themen untersucht. Die Ergebnisse wurden im Bebauungsplan berücksichtigt oder werden über den städtebaulichen Vertrag durch begleitende Maßnahmen gesichert. Zudem wurde angeregt, die Schallemissionen aus Abbruch- und Baumaßnahmen durch ein Schallschutzkonzept zu begrenzen. Diese Beeinträchtigungen werden in den jeweiligen Genehmigungsverfahren berücksichtigt und so weit wie möglich minimiert. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung wurden folgende Anregungen benannt: Zur Einschätzung der Umweltbelange wurden Gutachten zu Verkehr, Schallemissionen, Artenschutz sowie Bodenverunreinigungen und Altlasten angeregt, die im weiteren Verfahren erarbeitet wurden. Die Ergebnisse sind in die Festsetzungen eingeflossen und im Umweltbericht bewertet. Hinweise zur Lage im Hochwasserrisikogebiet und zur Starkregenvorsorge wurden als Hinweise in den Bebauungsplan übernommen. Zur Freiraumgestaltung gingen Hinweise zur Versiegelung und Begrünung sowie zur sicheren und funktionalen Gestaltung der Aufenthalts- und Wegeflächen ein. Die Hinweise wurden in der Freiraumplanung und im Grünordnungsplan umgesetzt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung Stellung zu nehmen. Es wurden folgende Anregungen vorgetragen: Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der umliegenden Gewerbebetriebe durch die heranrückende Wohnbebauung wurden durch die Gestaltung der Schulgebäude als Schallschutzriegel aufgegriffen. Beeinträchtigungen während der Bauzeit werden durch abgestimmte Bauphasen und Baulogistik minimiert. Hinweise zu Bedarf und Ausgestaltung von Verkehrsanlagen für den ruhenden und fließenden Verkehr sowie den Fuß- und Radverkehr wurden im Bebauungsplan berücksichtigt oder werden über den städtebaulichen Vertrag durch begleitende Maßnahmen gesichert. Stand: 13.08.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 - 3 - Weitere Anregungen betrafen die sichere, funktionale und übersichtliche Gestaltung der Freiräume ebenerdig und auf den Dachflächen der Schulgebäude. Sie wurden in die Freiraumplanung und den Grünordnungsplan eingearbeitet. Die Hinweise für die Ausgestaltung des geförderten Wohnungsbaus sind ebenfalls in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu beachten. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Bedenken geäußert. Folgende Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht: Es ergingen Hinweise zum Klimaschutz und zum Artenschutz. Zudem wurden Anregungen zur Erstellung eines Grünordnungsplans und eines Umweltberichts eingebracht. Ein Grünordnungsplan und ein Umweltbericht sind bereits erstellt und mit den zuständigen Stellen abgestimmt worden. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung des Bebauungsplans. Anregungen zum Standort einer Wertstoffsammelstelle außerhalb des Plangebietes für Altglas und Altkleider sind im Rahmen einer abgestimmten Planung berücksichtigt und im städtebaulichen Vertrag gesichert worden. Umweltbelange Im Rahmen des Planverfahrens erstellten Fachgutachten. - Verkehrsuntersuchung - Mobilitätskonzept - Schalltechnische Untersuchung - Grünordnungsplan (GOP III) - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Altlastengutachten: Nutzungsrecherche - Altlastengutachten: Ergänzung der Nutzungsrecherche - Altlastengutachten: Orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchungen - Altlastengutachten: Gutachten über orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchungen - Altlastengutachten: Gutachten über geotechnische Untersuchungen - Luftschadstoffuntersuchung Die Umweltbelange wurden umfassend ermittelt und im Umweltbericht dargestellt. Prüfung von Alternativen Die Verlagerung von zwei Schulen (städtische Realschule Benrath und Schloß-Gymnasium Benrath) an die Benrodestraße ist politisch vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen worden. Die Schulen wurden als Ausnahme vorab auf Basis des bestehenden Stand: 13.08.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 - 4 - Planungsrechtes genehmigt. Die Schulgebäude sind bereits errichtet und in Betrieb genommen worden. Als geeignete ergänzende Nutzung ist zusätzlicher Wohnungsbau geplant. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden keine weiteren Alternativplanungen erarbeitet und unter Umweltgesichtspunkten geprüft. Stand: 13.08.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/075/2026
5. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße/Marbacher Straße - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath Stand 07.11.2025 Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Ar- tikel 1 des Gesetzes vom 27.Oktober 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 257), der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 176), der Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 19. August 2021 (Bundesgesetzblatt I S. 3712) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen 1. Allgemeines Wohngebiet - Teilgebiete WA 1.1 und WA 1.2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 4 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind: − Wohngebäude, − nicht störende Handwerksbetriebe, − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: − der Versorgung des Gebiets dienende Läden in Form von Nachbarschaftsläden bis maximal 400 m² Verkaufsfläche sowie Schank- und Speisewirtschaften, − Anlagen für Verwaltungen, − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Unzulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes, − Gartenbaubetriebe, − Tankstellen. 2. Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und Nr. 11 BauGB) 2.1. Oberirdische Garagen und Carports sind innerhalb des Plangebietes allgemein un- zulässig. 2.2. Oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind außerhalb der überbaubaren Flä- chen ausschließlich in den mit „St 1", „St 2" und „St 3" bezeichneten Flächen zuläs- sig. 1 2.3. Oberirdische Stellplätze für Fahrräder sind innerhalb der überbaubaren Flächen so- wie außerhalb der überbaubaren Flächen in den mit „St 1", „St 2", „St 3" und „StF" bezeichneten Flächen sowie in den nördlichen Vorgärten des WA 1.2 zulässig. 3. Ein- und Ausfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Die Bereiche für Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen sowie der oberirdisch festge- setzten Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind jeweils nur in den in der Planzeichnung festgesetzten Bereichen zulässig. 4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 24 und Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO,) 4.1. Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1.1 und WA 1.2) darf die festgesetzte GRZ für die Errichtung von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. 4.2. Höhe baulicher Anlagen (§ 16 und § 18 BauNVO) Die GHmax wird definiert durch den höchsten Punkt der Attika (siehe Festsetzung 12.1). Die festgesetzte GHmax darf durch die Attika nicht überschritten werden. 4.3. Technikaufbauten und sonstige Dachaufbauten (§ 16 und 18 BauNVO) i.V.m. § 89 BauO NRW) Technische Aufbauten und sonstige Aufbauten sind auf den Dachflächen zulässig. 4.3.1. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) darf die festgesetzte maximale Gebäudehöhe wie folgt überschritten werden: − Technische Aufbauten (z.B. Luft-Wärmepumpen, Klima- und Lüftungsanlagen) dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m überschreiten. Die technischen Aufbauten sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der da- runterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. − Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (in Form von solarer Strahlungs- energie z.B. Photovoltaik, Solarthermie) dürfen die festgesetzte maximale Ge- bäudehöhe um bis zu 1,5 m überschreiten. − Notwendige Absturzsicherungen sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. − Treppenräume und Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 4,0 m. − Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf 40 % der jeweiligen Dachfläche nicht überschreiten. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 4.3.2. In der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) darf die festgesetzte maximale Gebäude- höhe wie folgt überschritten werden: − Notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen dürfen die festge- setzte maximale Gebäudehöhe um das bauordnungsrechtlich erforderliche Maß überschreiten. − Ballfangnetze dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 5,0 m überschreiten. 2 − Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf 60 % der jeweiligen Dachfläche nicht überschreiten. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 4.4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) 4.4.1. Vorgärten sind die nicht überbauten Flächen des Allgemeinen Wohngebietes, die zwischen der jeweiligen Gebäudefront einschließlich deren Verlängerung und der anliegenden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Fläche oder der anlie- genden öffentlichen Verkehrsfläche liegen. 4.4.2. Außerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen sind in allen Teilen ausnahmsweise zulässig: − Netzstationen (Trafo), − Nicht überdachte an das Gebäude angrenzende Terrassen mit einer Tiefe von bis zu 4,0 m, − Balkone ab dem ersten Obergeschoss mit einer Tiefe von bis zu 2,5 m auf einer Länge von maximal 50% der Außenwand je Geschoss. 4.4.3. Außerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen sind in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) unterirdische Gebäude und unterirdische Teile von Gebäuden ausnahmsweise zulässig. 4.4.4. Außerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen sind im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) unterirdische Gebäude und unterirdische Teile von Gebäuden unzulässig. 5. Vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB i.V.m. § 6 BauO NRW) Die Abstandsflächen für Außenwände, die entlang und / oder parallel und / oder in einem Winkel bis zu 75° zu den festgesetzten Baugrenzen stehen, werden wie folgt festgesetzt: − im Bereich AF1→ auf 4 m − im Bereich AF2→ auf 2 m 6. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) In der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) ist über die gesamte Längserstreckung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der in der Planzeichnung eingetragenen Signatur ( ) oder parallel zu dieser, eine durchgehend geschlossene Be- bauung mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. 7. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die mit GFL bezeichneten Flächen sind mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit, mit einem Fahrrecht für Ver- und Entsorgungsträger und für Not- fallfahrzeuge sowie einem Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten. 8. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 8.1. Schalldämmmaße der Außenbauteile 3 Bei Errichtung, Änderung bzw. Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürfti- gen Aufenthaltsräumen sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw., bei genehmigungsfreien Vorhaben, zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbe- dürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens er- mittelt wurde, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsitu- ation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 8.2. Schutz vor Gewerbelärm Baugrenzen, parallel oder in einem Winkel bis einschließlich 90° zu diesen stehen, ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden der Einbau von öffenbaren Fenstern und Türen für schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109 nicht zulässig. 8.2.2. Es können Ausnahmen von der Festsetzung 8.2.1 zugelassen werden, soweit in ei- nem schalltechnischen Gutachten nachgewiesen und behördlich festgestellt wird, dass durch andere geeignete Maßnahmen die Anforderungen der TA Lärm einge- halten werden. 8.3. Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen 8.3.1. In die Gebäude integrierte Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind an Wänden und Decken vollständig bis 2,00 m in die Öffnung hinein gemäß DIN EN 1793-1 (Ausgabe November 1997, Hrsg.: DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.) mit ei- ner Schallabsorption Dla > 8 dB auszuführen. Der Abstand zwischen Rampe und öf- fenbaren Fenstern von Aufenthaltsräumen darf 5,0 m nicht unterschreiten. 8.3.2. Erforderliche Bodendrainrinnen in der Zufahrt zu den Tiefgaragen und die Tore zu Tiefgaragen müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. 8.3.3. Tiefgaragen sind über das Dach der aufstehenden oder angrenzenden Gebäude zu entlüften. Von dieser Festsetzung kann abgewichen und ausnahmsweise eine an- derweitige (mechanische oder natürliche) Lüftungsanlage der Tiefgarage realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges, lufthygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. MISKAM) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen wird, dass der Vorsorgewert für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahresmittel von 33,1 µg/m³ ein- gehalten wird. 9. Bedingte Festsetzungen - Baureihenfolge (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) Die Aufnahme der zulässigen Nutzungen mit schutzbedürftigen Räumen i.S.d. TA Lärm in dem Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) ist solange unzulässig, bis innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) eine durchgehend geschlossene Bebauung auf der gesamten Länge gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 6 und in der festgesetzten Mindestgebäudehöhe (GHmin) mindestens im geschlossenen Rohbau errichtet worden ist. 10. Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB i.V.m. § 89 BauO NRW) 10.1. Dachbegrünungen (siehe auch Hinweis Nr. 4) 4 10.1.1. Die Dächer in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) sind unter Beachtung der brand- schutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation mindes- tens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 12 cm, auf dem Dach der Sporthalle jedoch abweichend nur 8 cm, betragen (zzgl. Drainschicht). 10.1.2. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und technische Aufbauten soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind sowie auf den Dachflächen verortete Schulhöfe. 10.1.3. Die Dächer im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation mindestens einfach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 50 cm betragen (zzgl. Drainschicht). Abweichend hiervon ist auch eine Stärke der Bodensubstratschicht von mindestens 40 cm zulässig, wenn unterhalb der Bodensubstratschicht ein Retentionsvolumen für Niederschlagswasser von mindestens 70 l/m² ausgebildet wird. Die Gesamtstärke aus Bodensubstratschicht und Retentionsraum muss dabei mindestens 50 cm betra- gen. 10.1.4. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und technische Aufbauten soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind. Die Ausnahme von der Verpflichtung zur Dachbegrünung gilt nicht für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 10.2. Fassadenbegrünung (siehe auch Hinweis Nr. 5) Die Gebäudefronten an den mit der in der Planzeichnung eingetragenen Signatur  Fb → gekennzeichneten Baugrenze sind unter Beachtung der brandschutztechni- schen Bestimmungen, mit einer standortgerechten Vegetation ab dem 1. Oberge- schoss mindestens zu 80 % zu begrünen. 10.3. Tiefgaragenbegrünungen (siehe auch Hinweis Nr. 4) 10.3.1. Tiefgaragendecken oder unterirdische Gebäudeteile im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) - soweit sie nicht durch andere zulässige Nutzungen überbaut werden - sind mit einer standortgerechten Mischvegetation zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm (zzgl. Drainschicht) betragen. 10.3.2. Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf mindestens 130 cm (zzgl. Drainschicht) zu erhöhen. Abweichend ist eine Stärke der Bodensubstrat- schicht von mindestens 100 cm zulässig, wenn unterhalb der Bodensubstratschicht ein Retentionsvolumen für Niederschlagswasser von mindestens 70 l/m² ausgebil- det. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 m³ je Baumstand- ort betragen. 10.4. Begrünung der Vorgärten 10.4.1. Die Vorgärten gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 4.4.1 sind mit Ausnahme der notwendigen Zuwegungen sowie Zufahrts- und Stellplatzflächen unversiegelt zu be- lassen. Der unversiegelte Flächenanteil der Vorgärten muss mindestens 60 % betra- gen. Die unversiegelten Bereiche sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus standortgerechten Großgehölzen, geschnittenen Hecken(-kuben), Bodendeckern, Stauden, Gräsern und Rasen zu begrünen und von baulichen Anlagen freizuhalten. Zulässig sind ausschließlich Hauszuwegungen, Einfriedungen, Lüftungsöffnungen (für Kellerräume oder Trafo-Räume), offene Fahrradabstellplätze und (Tiefgara- gen-)Zufahrten. 10.4.2. Das Bedecken von Flächen mit Steinschüttungen jeglicher Art (zum Beispiel Schot- terflächen und/oder Steingabionen) und Kunstrasen ist nicht zulässig. 10.4.3. Abstellanlagen für Fahrräder sind mindestens auf 2 Seiten durch geschnittene Laub- holzhecken oder Kletterpflanzen oder sonstige Strauchpflanzungen einzufassen 5 bzw. zu begrünen. 10.5. Begrünung der Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind, soweit sie nicht als Verkehrsflächen genutzt werden, in teilversiegelter Bauweise (zum Beispiel Rasenfugenpflaster oder wassergebundene Wegedecken) herzustellen. 10.6. Begrünung Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) 10.6.1. Auf den Schulhöfen sind mindestens 57 mittelgroßkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, zu pflanzen. 10.6.2. Auf der mit „St 1" bezeichneten Fläche sind mindestens 9 mittelgroßkronige Laub- bäume mit einem

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6. Plan als Text anzeigen
I 391 I Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- 8.2 Schutz vor Gewerbelärm kanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 257), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Baugrenzen, parallel oder in einem Winkel bis einschließlich 90° zu diesen stehen, November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset- 198 Gemarkung Benrath ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden der Einbau von zes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 176), der Verordnung über die Raum- öffenbaren Fenstern und Türen für schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109 nicht ordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 19. August 2021 393 Flur 33 zulässig. (Bundesgesetzblatt I S. 3712) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan- II 8.2.2 Es können Ausnahmen von der Festsetzung 8.2.1 zugelassen werden, soweit in ei- desbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt nem schalltechnischen Gutachten nachgewiesen und behördlich festgestellt wird, NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (Gesetz- und Verord- dass durch andere geeignete Maßnahmen die Anforderungen der TA Lärm eingehal- nungsblatt NRW. S. 1172). ten werden. Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - 287 VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht 288 285 bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. 8.3 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen 8.3.1 In die Gebäude integrierte Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind an Wänden 379 41,90 15.7 I. Textliche Festsetzungen und Decken vollständig bis 2,00 m in die Öffnung hinein gemäß DIN EN 1793-1 (Ausgabe November 1997, Hrsg.: DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.) mit 2.2 #1.9 einer Schallabsorption Dla > 8 dB auszuführen. Der Abstand zwischen Rampe und StF 42,35 1 Allgemeines Wohngebiet - Teilgebiete WA 1.1 und WA 1.2 öffenbaren Fenstern von Aufenthaltsräumen darf 5,0 m nicht unterschreiten. V #0.5 GHmax 70,0 m ü. NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 4 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) GHmin 60,0 m ü. NHN a 284 8.3.2 Erforderliche Bodendrainrinnen in der Zufahrt zu den Tiefgaragen und die Tore zu 377 35.9 VI AF 1 Allgemein zulässig sind: Tiefgaragen müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. #13.3 III 42,00 286 GHmax 62,0 m ü. NHN Wohngebäude, GHmin 60,0 m ü. NHN StF 8.3.3 Tiefgaragen sind über das Dach der aufstehenden oder angrenzenden Gebäude zu #57.1 VI nicht störende Handwerksbetriebe, V GHmax 70,0 m ü. NHN 5.9 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwe- entlüften. Von dieser Festsetzung kann abgewichen und ausnahmsweise eine an- #9.3 #9.8 GHmin 60,0 m ü. NHNVI 31.3 cke. derweitige (mechanische oder natürliche) Lüftungsanlage der Tiefgarage realisiert #29.2 V #4.4 #27.0 GHmax 70,0 m ü. NHN I werden, wenn über ein mikroskaliges, lufthygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. Hinweis: Gymnasium #2.2 #9.3 #9.8 GHmin 60,0 m ü. NHNVI #22.7 IVGHmax 70,0 m ü. NHN MISKAM) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen wird, dass 367 Hinweis: Sportkomplex #7.4 GHmin 60,0 m ü. NHN#20.4 I Ausnahmsweise können zugelassen werden: der Vorsorgewert für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahresmittel von 33,1 µg/m³ #2.2 #13.3 GHmax 70,0 m ü. NHN eingehalten wird. der Versorgung des Gebiets dienende Läden in Form von Nachbarschaftsläden GHmin 60,0 m ü. NHN GHmax 70,0 m ü. NHN #22.0 I #14.5 Hinweis: Realschule bis maximal 400 m² Verkaufsfläche sowie Schank- und Speisewirtschaften, 375 12.7 #7.2 GHmin 60,0 m ü. NHN #17.2 StF #6.1 Anlagen für Verwaltungen, 9 Bedingte Festsetzungen - Baureihenfolge #12.5 8.1 42,00 29.0 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. 369 StF (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) GHmax 70,0 m ü. NHN #17.2 #11.7 GHmin 60,0 m ü. NHN Hinweis: Soccer-Cage VI GHmax 70,0 m ü. NHN Die Aufnahme der zulässigen Nutzungen mit schutzbedürftigen Räumen i.S.d. TA GHmin 60,0 m ü. NHN 140 II I Unzulässig sind: Lärm in dem Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) ist solange unzulässig, St 2 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, bis innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in der Fläche für Gemeinbedarf #64.4 43.6 23.2 Gartenbaubetriebe, (F.f.G.) eine durchgehend geschlossene Bebauung auf der gesamten Länge gemäß #11.7 I Tankstellen. der textlichen Festsetzung Nr. 6 und in der festgesetzten Mindestgebäudehöhe 297 #69.2 (GHmin.) mindestens im geschlossenen Rohbau errichtet worden ist. 42,15 #0.5 #2.3 2 Stellplätze und Garagen #32.0 I Hinweis: Schulhof Zweckbestimmung: 292 (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und Nr. 11 BauGB) 373 10 Bepflanzungen F.f.G. Schule, Anlage für sportliche 19.8 108 I St 1 289 Zwecke und Sternwarte 2.1 Oberirdische Garagen und Carports sind innerhalb des Plangebietes allgemein unzu- (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB i.V.m. § 89 BauO NRW) Hinweis: lässig. #8.8 GHmax 70,0 m ü. NHN bestehende GHmin 60,0 m ü. NHN 0,6 2,3 28.0 Netzstation 10.1 Dachbegrünungen (siehe auch Hinweis Nr. 4) (Trafo) II 2.2 Oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind außerhalb der überbaubaren Flä- Hinweis: 106 chen ausschließlich in den mit „St 1", „St 2" und „St 3" bezeichneten Flächen zuläs- 10.1.1 Die Dächer in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) sind unter Beachtung der brand- IV #27.0 FD 4.6 #27.7 Tiefgaragenzufahrt0.4 145 41,90 8.3 sig. schutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation mindes- 9.0 11.6 298 GFL #2.2 StF tens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens Hinweis: Beobachtungsterrasse 293 2.3 Oberirdische Stellplätze für Fahrräder sind innerhalb der überbaubaren Flächen so- 12 cm, auf dem Dach der Sporthalle jedoch abweichend nur 8 cm, betragen (zzgl. #5.5 Marbacher Straße wie außerhalb der überbaubaren Flächen in den mit „St 1", „St 2", „St 3" und „StF" Drainschicht). #8.0 #16.5 V bezeichneten Flächen sowie in den nördlichen Vorgärten des WA 1.2 zulässig. #2.6#1.7 StF 14.2 41,70 7.2 #3.0 10.1.2 Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und tech- 7.9 3 Ein- und Ausfahrten nische Aufbauten soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zu- 32.7 #16.0 #0.9 Hinweis: Soccer-Cage (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) lässig sind sowie auf den Dachflächen verortete Schulhöfe. AF 2 2.1 I 111 30.7 GHmax 59,8 m ü. NHN I #18.5 StF 10.1.3 Die Dächer im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) sind unter Beachtung 231 #4.2 291 #17.7 EGFFmin 41,8 m ü. NHN III Die Bereiche für Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen sowie der oberirdisch festge- #25.7 der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation #18.2 Hinweis: setzten Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind jeweils nur in den in der Planzeichnung Hinweis: Schulhof IV #30.3 135 Tiefgaragenzufahrt festgesetzten Bereichen zulässig. mindestens einfach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht #20.0 #27.4 #15.9 #0.5 96 muss mindestens 50 cm betragen (zzgl. Drainschicht). IV #36.0 #0.5 296 #18.2 #12.4 93 GHmax 65,0 m ü. NHN #8.0 #0.4 M Abweichend hiervon ist auch eine Stärke der Bodensubstratschicht von mindestens GHmin 60,0 m ü. NHN 294 4 Maß der baulichen Nutzung 40 cm zulässig, wenn unterhalb der Bodensubstratschicht ein Retentionsvolumen 9.7 WA 1.2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 24 und Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO) 234 #1.2 für Niederschlagswasser von mindestens 70 l/m² ausgebildet wird. Die Gesamt- 295 #16.0 12.4 290 #12.3 #18.0 #12.6 stärke aus Bodensubstratschicht und Retentionsraum muss dabei mindestens #29.0 IV 4.1 Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) III #16.0 0,6 2,0 50 cm betragen. V #12.3 #18.0 #2.0 12.1 WA 1.1 #3.2 IV #3.7 #5.0 #3.5 #2.0 II Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1.1 und WA 1.2) darf die festge- GHmax 56,0 m ü. NHN #2.1 10.1.4 Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und tech- III #2.0 FD 99 #18.0 setzte GRZ für die Errichtung von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen StF #11.6 #1.5 #1.6 II IV nische Aufbauten soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zu- 0,5 1,7 #2.1 im Sinne des § 14 BauNVO sowie für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeober- III #2.0 94 97 lässig sind. Die Ausnahme von der Verpflichtung zur Dachbegrünung gilt nicht für #1.6 #49.0 II fläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einem Wert 42,10 #2.1 Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. III 13.0 GHmax 66,0 m ü. NHN von 0,90 überschritten werden. III GHmin 60,0 m ü. NHN FD 95 #1.6 29.7 St 3 StF 4.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 16 und § 18 BauNVO) 158 #6.4 10.2 Fassadenbegrünung (siehe auch Hinweis Nr. 5) #1.3 #6.7 #5.7 17.5 I 156 GHmax 60,0 m ü. NHN Die GHmax wird definiert durch den höchsten Punkt der Attika (siehe Festsetzung Die Gebäudefronten an den mit der in der Planzeichnung eingetragenen Signatur M Hinweis: 12.1). Die festgesetzte GHmax darf durch die Attika nicht überschritten werden.  Fb  gekennzeichneten Baugrenze sind unter Beachtung der brandschutztechni- 129 M #14.5 bestehende Netzstation 121 4.3 Technikaufbauten und sonstige Dachaufbauten schen Bestimmungen, mit einer standortgerechten Vegetation ab dem 1. Oberge- #2.0 StF (Trafo) 120 schoss mindestens zu 80 % zu begrünen. 42,25 #2.0 #59.8 119 118 117 116 115 200 (§ 16 und 18 BauNVO) i.V.m. § 89 BauO NRW) 2.5 98 199 #30.3 1.0 #10.0 Technische Aufbauten und sonstige Aufbauten sind auf den Dachflächen zulässig. 3.5 #2.4 III I 10.3 Tiefgaragenbegrünungen (siehe auch Hinweis Nr. 4) 42,20 III II 179 -I 227 III 4.3.1 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) darf die festgesetzte maximale #36.0 10.3.1 Tiefgaragendecken oder unterirdische Gebäudeteile im Allgemeinen Wohngebiet III Gebäudehöhe wie folgt überschritten werden: 42,20 124 II II Benrodestraße II III (WA 1.1 und WA 1.2) - soweit sie nicht durch andere zulässige Nutzungen überbaut 122 II 42,00 120 I II II II Technische Aufbauten (z.B. Luft-Wärmepumpen, Klima- und Lüftungsanlagen) werden - sind mit einer standortgerechten Mischvegetation zu begrünen. Die 42,30 41,90 118 dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m überschreiten. 204 116 Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm (zzgl. Drainschicht) be- 114 98 112 110 Die technischen Aufbauten sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der da- tragen. 106 104 runterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. 100 137 Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (in Form von solarer Strahlungs- 10.3.2 Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf mindestens 130 135 133 Ausschnittvergrößerung cm (zzgl. Drainschicht) zu erhöhen. Abweichend ist eine Stärke der Bodensubstrat- energie z.B. Photovoltaik, Solarthermie) dürfen die festgesetzte maximale Ge- III 131 a Maßstab 1 : 200 schicht von mindestens 100 cm zulässig, wenn unterhalb der Bodensubstratschicht 131 bäudehöhe um bis zu 1,5 m überschreiten. III III 129 ein Retentionsvolumen für Niederschlagswasser von mindestens 70 l/m² ausgebil- Notwendige Absturzsicherungen sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von 127 der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. det. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 m³ je Baum- 125 standort betragen. Treppenräume und Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 4,0 m. 185 IV 295 Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf 40 % der jeweiligen 119 Dachfläche nicht überschreiten. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind IV 10.4 Begrünung der Vorgärten 117 I 115 Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 26 III III 113 #2.0 10.4.1 Die Vorgärten gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 4.4.1 sind mit Ausnahme der I III notwendigen Zuwegungen sowie Zufahrts- und Stellplatzflächen unversiegelt zu be- III III 4.3.2 In der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) darf die festgesetzte maximale Gebäude- höhe wie folgt überschritten werden: lassen. Der unversiegelte Flächenanteil der Vorgärten muss mindestens 60 % be- #3.2 #5.0 III #2.1 #3.5 #2.0 tragen. Die unversiegelten Bereiche sind mit einer strukturreichen Mischvegetation II Notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen dürfen die festge- 184 setzte maximale Gebäudehöhe um das bauordnungsrechtlich erforderliche Maß aus standortgerechten Großgehölzen, geschnittenen Hecken(-kuben), Bodende- I #1.6 ckern, Stauden, Gräsern und Rasen zu begrünen und von baulichen Anlagen freizu- 13 51 71 überschreiten. I -I 245 24 III 70 halten. Zulässig sind ausschließlich Hauszuwegungen, Einfriedungen, Lüftungsöff- Gemarkung Urdenbach Ballfangnetze dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 5,0 m I nungen (für Kellerräume oder Trafo-Räume), offene Fahrradabstellplätze und (Tief- überschreiten. 72 garagen-)Zufahrten. Flur 2 II I Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf 60 % der jeweiligen 139 10.4.2 Das Bedecken von Flächen mit Steinschüttungen jeglicher Art (zum Beispiel Schot- Dachfläche nicht überschreiten. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. terflächen und/oder Steingabionen) und Kunstrasen ist nicht zulässig. 22 III 69 10.4.3 Abstellanlagen für Fahrräder sind mindestens auf 2 Seiten durch geschnittene 4.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen I Laubholzhecken oder Kletterpflanzen oder sonstige Strauchpflanzungen einzufassen (§ 23 BauNVO) III bzw. zu begrünen. 4.4.1 Vorgärten sind die nicht überbauten Flächen des Allgemeinen Wohngebietes, die 11 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 12.3.2 Einfriedungen der Vorgärten im WA 1.1 und WA 1.2 entlang der Flächen, die mit ei- 4 Tiefgaragen- und Dachbegrünung 9 Artenschutz - Werbeanlagen, Licht und Insektenschutz zwischen der jeweiligen Gebäudefront einschließlich deren Verlängerung und der 10.5 Begrünung der Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen Landschaft nem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belegt sind oder entlang der öffentlichen Ver- anliegenden, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Fläche oder der anlie- Der Begrünungsaufbau und die verwendeten Materialien und Substrate für die Tief- Außenbeleuchtungsanlagen sind zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und In- (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) kehrsflächen, dürfen eine maximale Höhe von 1,0 m nicht überschreiten. genden öffentlichen Verkehrsfläche liegen. Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind, soweit sie nicht als Verkehrsflächen garagen- und Dachbegrünung der Festsetzungen 10.1 und 10.3 sind gemäß der je- sekten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur kleiner genutzt werden, in teilversiegelter Bauweise (zum Beispiel Rasenfugenpflaster oder Vermeidung von Vogelschlag 12.3.3 Einfriedungen sind als standort

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7. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: 1392 251023 BP 09_014 BEN_MAR_M500 m. TF_512.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597247.pdf Published Time: Tue, 15 Sep 2026 14:09:21 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 13 Planverkleinerung ohne Maßstab
8. Beschlusstext 3 (2) als Text anzeigen
Sitzung des APS am 28.01.2026 Vorlage Nr. APS/141/2025 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 Aufstellung Benrodestraße / Marbacher Straße Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Vorlage Nr. APS/141/2025 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 Benrodestraße / Marbacher Straße - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, Stand: 07.11.2025, Vorlage Nr. APS/141/2025 für ein Gebiet nördlich der Benrodestraße und westlich der Kappeler Straße am westlichen Ende der Marbacher Straße. - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan- Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie Wohnbauflächen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Stand: 07.11.2025, Vorlage Nr. APS/141/2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Stand: 07.11.2025, Vorlage Nr. APS/141/2025
9. Bericht 3 (1) als Text anzeigen
Title: Bericht zur Veranstaltung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597251.pdf Published Time: Tue, 15 Sep 2026 14:22:25 GMT Number of Pages: 21 Markdown Content: Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 19.09.2022 bis 14.10.2022 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 # - Benrodestraße / Marbacher Straße - # Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath - 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 19.09.2022 bis 14.10.2022 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ Ort: Schloß-Gymnasium Benrath, Hospitalstraße 45, 40597 Düsseldorf Zeit: 28.09.2022, 18:00 Uhr – 21.10 Uhr Anwesend: Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Herr Bezirksbürgermeister Dr. Karl-Heinz Graf ca. 150 Bürgerinnen und Bürger 10 Mitarbeiter der Verwaltung Offener Eingang von 18:00 – 19:00 Uhr Herr Dr. Frank Pflüger vom Planungsbüro HJPplaner eröffnet die Veranstaltung mit einer kurzen Einleitung und Erklärung des heutigen Verfahrens. An Themenstellwänden können sich Bürger*innen über den Stand der Planung informieren und dem Fachpersonal der Stadt Düsseldorf, den Planer*innen und den Projektentwickler*innen Fragen stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anmerkungen und Wünsche schriftlich festzuhalten. Die Ergebnisse sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Bei dem Offenen Eingang handelt es sich um eine projektbezogene Ergänzung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“, die den offiziellen Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt. Begrüßung und Projektvorstellung Herr Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, begrüßt die Anwesenden sowie die Planungsdezernentin Frau Cornelia Zuschke und den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Karl-Heinz Graf sehr herzlich. Er dankt für das große Interesse am Verfahren und stellt den Umfang sowie den zeitlichen Rahmen des Projekts vor. Er stellt die besondere Bedeutung der „Benrather Rochade“ für die > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 3 - Stadtentwicklung heraus und sieht darin die Chance einer über den Stadtteil hinausstrahlenden Quartiersentwicklung. Herr Dr. Karl-Heinz Graf, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Benrath, begrüßt den Oberbürgermeister, die Verwaltung und die Teilnehmenden. Er dankt dabei für das zahlreiche Erscheinen und freut sich auf eine inhaltsreiche Veranstaltung. Er eröffnet die Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung offiziell um 19:15 Uhr. Im Anschluss begrüßt auch Frau Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen der Stadt Düsseldorf die Anwesenden. Sie betont die Bedeutung des Verfahrens und freut sich über die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung. Die gesammelten Anregungen im Rahmen des vorausgegangenen offenen Eingangs zeigen bereits die Breite der zu behandelnden Themen, die durch die Umstrukturierungen an der Benrodestraße und der Wimpfener Straße zu bewältigen sind. Frau Jennifer Ilg vom Stadtplanungsamt (Städtebauliche Planung für die Bezirke 9 und 10) erläutert die Rahmenbedingungen des Projektes und den bisherigen Stand des Bebauungsplanverfahrens. Ein wesentliches städtebauliches Entwicklungsziel für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von einem Schulstandort sowie Wohnnutzungen und eine Seniorenpflegeeinrichtung als Revitalisierungsmaßnahme der ehemals gewerblich-industriell genutzten Brachfläche im Stadtteil Benrath. Sie verdeutlicht, dass der politisch beschlossene Umzug des Schloß-Gymnasiums und der städtischen Realschule Benrath an den Standort Benrodestraße / Marbacher Straße im Rahmen des bestehenden Planungsrechts erfolgt und die Gesamtentwicklung des Quartiers mit der geplanten Seniorenpflegeeinrichtung und dem Wohnungsbau im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/014 erfolgen wird. Es wird weiterhin der Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen dargestellt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Nachgang dieser Veranstaltung noch bis zum 14.10.2022 Gelegenheit bestehe, sich schriftlich oder persönlich zu dem vorgestellten Vorentwurf und dem Bebauungsplanverfahren zu äußern und Anregungen vorzubringen. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 4 - Im Anschluss gibt Herr Bezirksbürgermeister Dr. Karl-Heinz Graf das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Fragen und Anregungen zum geplanten Bebauungskonzept 1.1. Es besteht die Rückfrage, ob es nicht sinnvoller sei, eine Gesamtschule statt zwei unterschiedlicher Schulformen zu realisieren? Antwort: Der Bedarf der Schulformen richtet sich nach dem Schulentwicklungsplan der Stadt Düsseldorf. Dieser weist für den Stadtteil Benrath die Notwendigkeit der vorhandenen Schulformen auf. Daher wird keine Gesamtschule an diesem Standort realisiert. 1.2. Es wird angemerkt, dass der Platzbedarf und die damit einhergehenden Flächenverfügbarkeiten von Gewerbegebieten im Vergleich zu den gesamtstädtischen Wohngebieten als ungerecht angesehen werden. Ist eine Mischnutzung denkbar? Antwort: Mit dem „Urbanen Gebiet“ wurde auf der Ebene der Bundesgesetzgebung ein neues Gebiet für Bebauungsplanverfahren planerisch zur Verfügung gestellt. Dieses berücksichtigt eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe. Dieses ist für das Plangebiet aufgrund seines städtebaulichen Konzeptes nicht angedacht. Das städtebauliche Konzept sieht mit den unterschiedlichen Nutzungsbausteinen eine Mischnutzung vor. 1.3. Es wird die Enttäuschung über den dargestellten Wohnungsbau geäußert. Vor allem die geplante Höhe wird kritisch gesehen. Es wird die Frage gestellt, ob die dargestellten Geschosse auch alle realisiert werden sollen? Antwort: Der Wohnbedarf ist auch in der Stadt Düsseldorf hoch. Der Grad der Verdichtung wird für die Wohnbebauung an diesem Standort als städtebaulich vertretbar angesehen. Zudem wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Verschattungsstudie erstellt. Alle Gutachten und Studien werden im Rahmen des Verfahrens transparent für alle einsehbar sein. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 5 - 1.4. Es wird nachgefragt, welche Wohnungsarten vorgesehen sind und inwieweit auch geförderter und bezahlbarer Wohnraum geplant sei. Antwort: Welche Wohnungsarten realisiert werden, steht noch nicht abschließend fest. Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Düsseldorf wird, gemäß einem Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung in dem Verfahren über die Errichtung der Seniorenpflegeeinrichtung nachgewiesen werden. 1.5. Es wird betont, dass das vorgestellte Konzept als gut empfunden wird und als Bereicherung für Benrath anzusehen ist. Es wird daran die Frage gestellt, ob in Zukunft mit weiteren Abbruchmaßnahmen von Gewerbebrachen im Umfeld zu rechnen sei? Antwort: Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Es wird zunächst nur abgebrochen, was im Zuge des aktuellen Verfahrens zur Revitalisierung der ehemals gewerblich-industriell genutzten Brachfläche notwendig ist. 1.6. Es wird angemerkt, dass aktuell bewohnte Gebäude auf dem Gelände des Geltungsbereiches stehen. Werden diese ebenfalls abgebrochen? Antwort: Auf der gezeigten Visualisierung war fälschlicherweise auf dem nordöstlichen Nachbargrundstück anstelle der Bestandsgebäude Bäume dargestellt. Es handelt sich um einen Fehler in der grafischen Darstellung. 2. Fragen und Anregungen zur Ökologie 2.1. Es wird angeregt, das anfallende Regenwasser zu sammeln und z. B. für die Dach- und Fassadenbegrünung zur Bewässerung zu nutzen. Antwort: Das ist von Seiten der Stadt auch so gewünscht und wird entsprechend in das Verfahren eingebracht. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 6 - 2.2. Werden die Schulen an das Fernwärmenetz der Stadt Düsseldorf angeschlossen? Antwort: Die Schulen werden nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen, sondern über Luft-Wärmepumpen versorgt. 2.3. Es wird darauf hingewiesen, die umliegende Anwohnerschaft vor Vibrationen und Geräuschimmissionen der Luft-Wärmepumpen zu schützen. Antwort: Der Schutz vor Vibrationen und Geräusche wird bei der planerischen Konzeption der Luft-Wärmepumpen berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis wird im Bauantragsverfahren erbracht. 3. Fragen und Anregungen zum Verkehr und Erschließung 3.1. Es wird gefragt, wie die zukünftige Verkehrsführung aussähe. Die verkehrliche Belastung sei für die Anwohner*innen auch jetzt schon enorm hoch. Antwort: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung erarbeitet, die verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsführung prüft und entsprechend ihrer Vor- und Nachteile abwägt. 3.2. Die Zuwegung vom/zum ÖPNV über die Steinkribbenstraße wird als zu schmal eingeschätzt. Daher wird die Empfehlung gegeben, von der Haltestelle „Schöne Aussicht“ einen Zugang über die Straße Schöne Aussicht zu schaffen. Antwort: Im Rahmen der Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren, wird die verkehrliche Situation im Umfeld des Plangebietes eingehend analysiert und in diesem Zuge auch die Zugänglichkeit und Anbindung zum ÖPNV geprüft. 3.3. Es wird vorgetragen, dass die Breite der Haltestelle „Schöne Aussicht“ für die Menge an Schüler*innen zu schmal sei. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 7 - Antwort: Die Anregung wird aufgenommen und im Zuge der anstehenden verkehrlichen Untersuchungen geprüft. 3.4. Es wird angeregt, den Verkehr durch das Gewerbegebiet zu leiten. Antwort: Die Flächen im Gewerbegebiet befinden sich im Privatbesitz und sind für eine entsprechende Nutzung außerhalb der verkehrlichen Nutzung vorgesehen. Eine Erschließung des Plangebietes durch das westlich liegende Gewerbegebiet schränkt das zukünftige Entwicklungspotential des Gebietes und seiner Anlieger*innen erheblich ein. 3.5. Es wird der Wunsch geäußert, zusätzliche Haltepunkte für den ÖPNV zu schaffen. Antwort: Die Anregung wird aufgenommen und im Zuge der anstehenden verkehrlichen Untersuchungen geprüft. 3.6. Es wird angeregt, den zukünftigen Schulstandort autofrei zu gestalten. Der Straßenraum solle nicht als Parkplatz für die Schulmitarbeiter*innen dienen. Antwort: Auf dem Grundstück der Schulen soll der Stellplatznachweis vollständig abgedeckt werden. Ein Parken der Autos außerhalb ist nicht vorgesehen und sollte daher keine zusätzliche Belastung für die umliegenden Straßenräume darstellen. Auch für die Wohnnutzung und die Seniorenpflegeeinrichtung sind alle notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück und in der geplanten Tiefgarage geplant. Anmerkung von Seiten der Schulen: Die Schulleitungen sind bestrebt, „Elterntaxis“ zu unterbinden. Am derzeitigen Standort nutzen die Schüler*innen bereits heute überproportional das Fahrrad als bevorzugtes Verkehrsmittel. Am neuen Standort soll dies weitergeführt und gefördert werden. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 8 - 3.7. Es wird nach der Möglichkeit, auf dem Grundstück ein Quartiersparkhaus auch für die umliegenden Gewerbeeinheiten zu realisieren, gefragt. Antwort: Die Errichtung einer Quartiersgarage wurde geprüft. Aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes auf dem Grundstück ist eine Errichtung nicht möglich. Im weiteren Verfahren und der nachfolgenden Quartiersentwicklung am heutigen Schulstandort „Wimpfener Straße“ wird eine Realisierung erneut geprüft. 3.8. Es wird darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf bei den umliegenden Radverkehrswegen bestände und der Ausbau der Radinfrastruktur für die Entwicklung der Schulen wichtig sei. Antwort: Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu erarbeitende Verkehrsuntersuchung wird die Radverkehrsanbindung prüfen und Handlungsbedarf und notwendige Maßnahmen entsprechend vorschlagen. 3.9. Es wird nachgefragt, ob der Stellplatzschlüssel für das Plangebiet mit 0,6/WE nicht zu niedrig angesetzt sei. Antwort: Der Stellplatzschlüssel begründet sich für das Plangebiet aus der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW. Dabei werden auch Faktoren wie ÖPNV, Car-Sharing und Radwegeverbindungen in der Berechnung berücksichtigt. In die Berechnungen fließen die Ergebnisse der Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung ein, die die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs untersucht und entsprechende Maßnahmen auch für den ruhenden Verkehr vorschlägt. 3.10. Es wird angeregt, ein Carsharing-Angebot auf dem Gelände vorzusehen. Antwort: Die Initiierung und Planung eines solchen sogenannten Mobil-HUB liegt in der Hand des Investors. Es findet eine entsprechende Beratung der Fachverwaltung in diese Richtung statt. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 9 - 3.11. Es wird angeregt, die Straße Schöne Aussicht in Richtung der Benrather Schloßallee zu öffnen, um so den von der Schule abfließenden Kfz-Verkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Die Überlegung in diesem Zusammenhang besteht darin, die Straße ausschließlich in Richtung der Benrather Schloßallee zu öffnen. Antwort: Die Anregung wurde in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert, weil bei der Öffnung der Straße Schöne Aussicht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtet wird. Die Machbarkeit der Öffnung der Straße Schöne Aussicht wird im Zuge der Verkehrsuntersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan geprüft. Dabei gilt es, neben der Erschließungsfunktion für das Gebiet auch die Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr und den Eingriff in den Baumstand zu betrachten. 3.12. Es wird mehrfach erwähnt, dass die Benrodestraße für den Begegnungsverkehr von zwei Pkws zu schmal sei. Es wird daher ein Verkehrschaos befürchtet, wenn in der Morgen- und Nachmittagsspitze Elterntaxis in die Benrodestraße ein- und wieder ausfahren. Antwort: Die Frage der Erschließung des Gesamtareals ist Aufgabe der Verkehrsuntersuchung, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet wird und die Verkehre aller Verkehrsarten im Plangebiet und im umliegenden Verkehrsnetz untersucht. Dabei wird auch die Breite und Leistungsfähigkeit der Benrodestraße geprüft und entsprechende Lösungen für den Hol- und Bringverkehr gesucht. Da die Schulneubauten dem Bebauungsplanverfahren vorauslaufen, wird auch bereits auf Ebene der Bauantragsverfahren eine Aussage zu der Leistungsfähigkeit der Benrodestraße erbracht werden. 3.13. Es wird aufgrund der Pflegeeinrichtung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Rettungswagen erwartet. Antwort: Das zu erwartende Aufkommen von Rettungsfahrzeugen und die dar

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10. Behandlung Stgn. 4(1)+4(2) als Text anzeigen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.10.2024 bis 04.11.2024 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 09.2023 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): 09.2025 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - vorgebracht haben 1. AWISTA-GmbH Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 2. Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 3. Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 1 Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss 4. Deutsche Telekom T-NL-West-PTI Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen 5. Geologischer Dienst NRW Postfach 100763, 47707 Krefeld 6. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf 7. IHK-Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Postfach 101017, 40001 Düsseldorf 8. NABU-Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306, 46117 Düsseldorf 9. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 10. OpenGrid-PLE Postfach 120255, 45312 Essen 11. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention Luegallee 65, 40545 Düsseldorf 12. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 351 - Liegenschaften Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 13. Vodafone West GmbH (ehemals Unitymedia) Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 14. Vodafone GmbH Hauptstraße 58, 45219 Essen 15. Stadt Düsseldorf: Amt 19 - Amt für Umwelt und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7, 40255 Düsseldorf 16. Stadt Düsseldorf: Amt 37/51 - Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Pionierstraße 34, 40215 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 17. Stadt Düsseldorf: Amt 37/5.3 - Kampfmittel Pionierstraße 34, 40215 Düsseldorf 18. Stadt Düsseldorf: Amt 50 - Amt für Soziales Willi- Becker-Allee 8, 40277 Düsseldorf 19. Stadt Düsseldorf: Amt 53 - Gesundheitsamt Kölner Straße 180, 40277 Düsseldorf 20. Stadt Düsseldorf: Amt 54 - Amt für Migration und Integration Erkrather Straße 377-389, 40231 Düsseldorf 21. Stadt Düsseldorf: Amt 63 - Bauaufsichtsamt Marktplatz 2, 402313 Düsseldorf 22. Stadt Düsseldorf: Amt 64 - Amt für Wohnungswesen Brinckmannstraße 5, 40255 Düsseldorf 23. Stadt Düsseldorf: Amt 65 - Liegenschaftsamt Brinckmannstraße 4, 40255 Düsseldorf 24. Stadt Düsseldorf: Amt 66 - Verkehrsmanagement Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf 25. Stadt Düsseldorf: Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Auf'm Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf 26. Stadt Düsseldorf: Amt 68 - Gartenamt und Untere Naturschutzbehörde Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf 27. Stadt Düsseldorf: Amt 80/2 - Wirtschaftsförderung Burgplatz 1, 40213 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - (Beantwortungsstand 4(1): 09.2023 / 4(2): 09.2025) 1. AWISTA GmbH 4(1) Hinweis zur Positionierung von Wird im Rahmen des weiteren Abfallbehältern in einem Radius von Verfahrens geprüft und bei Bedarf als 20 m zur nächsten Fahrstraße. Festsetzung im Bebauungsplan oder im Freianlagenplan über den Städtebaulichen Vertrag (SBV) gesichert. Update nach 3 (2): Wurde in der weiteren Planung berücksichtigt. Der Bebauungsplan steht der Einhaltung der Anforderungen an die Müllsammelstelle nicht entgegen. 2. Bezirksregierung Düsseldorf 4(1) a) Empfehlung zur Beteiligung von Beide Ämter wurden an dem Verfahren LVR-Amt für Denkmalpflege im beteiligt. Rheinland und LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland. b) Das Plangebiet befindet sich Wird zur Kenntnis genommen. außerhalb der der Düsseldorfer Umweltzonen. Eine Überschreitung der NO2 Grenzwerte ist nicht zu erwarten. c) Eine Papierherstellungsfirma liegt Wird zur Kenntnis genommen. in einer Entfernung von ca. 1 km zum Plangebiet. Probleme bezüglich Gerüche und Lärm sind nicht bekannt. d) Eine Firma in ca. 600 m Entfernung Wird zur Kenntnis genommen. zum Plangebiet lagert giftige, sehr giftige und brandfördernde Stoffe. Bei der genannten Firma handelt es sich um keinen Betriebsbereich im Sinne der Störfallverordnung. Probleme bezüglich Gerüchen und Lärm sind nicht bekannt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 e) Eine Spedition in Plangebietsnähe Wird zur Kenntnis genommen. Der bildet einen Betriebsbereich der Betrieb liegt nicht innerhalb des unteren Achtungsabstands. Klasse nach Störfall-Verordnung. Ein Nutzungskonflikt sollte im Hinblick auf ausreichend Abstand geprüft werden. f) Nachrichtliche Übernahme und Da sich das Plangebiet in einem Berücksichtigung der Belange im HQextrem-Bereich befindet, wird eine Hochwasserschutz und nachrichtliche Übernahme in den Hochwasservorsorge sind Planwerken erfolgen. vorzunehmen, da sich das Die Belange werden in der Plangebiet im Risikogebiet für Begründung und dem Umweltbericht seltene und extreme umfassend behandelt. Hochwasserereignisse (HQextrem) befindet. g) Eine Auseinandersetzung mit den Die Ziele und Grundsätze des Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz werden im Weiteren Hochwasserschutz muss berücksichtigt. erfolgen. h) Auswirkungen durch Wird im Zusammenhang mit 3.g) geprüft. Starkregenereignisse auf das Plangebiet sind zu prüfen und zu berücksichtigen. 4(2) a) Hinsichtlich der Belange der Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Denkmalangelegenheiten (Dez. Rheinland, Pulheim und die zuständige 35.4) ergeht folgende kommunale Untere Denkmalbehörde Stellungnahme: wurden beteiligt. Es wird empfohlen -falls nicht bereits geschehen- den LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim und die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. b) Insbesondere der LVR -Amt für Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Bodendenkmalpflege im im Rheinland, Pulheim wurde beteiligt. Rheinland sollte beteiligt werden, da zum 01.06.2022 das Denkmalschutzgesetz novelliert wurde und somit auch vermutete Bodendenkmäler zum Schutzumfang dazu gehören. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 c) Hinsichtlich der Belange des Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet Gewässerschutzes (Dez. 54) des Klärwerkes Düsseldorf Süd und ergehen folgende Stellungnahmen: entwässert im Mischsystem. Das Wasserversorgung: anfallende Niederschlags- und Der vorgelegte Planentwurf enthält Schmutzwasser ist in den öffentlichen keine Aussagen zur Mischwasserkanal in der Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 vorgesehenen Entwässerung des Benrodestraße einzuleiten. Aufgrund Plangebietes. Erst mit Ergänzung der hydraulischen Auslastung des der Planung um die erforderlichen öffentlichen Abwassernetzes im Bereich Aussagen zur Abwasserbeseitigung des Plangebietes ist eine gedrosselte kann im Hinblick auf die Belange Einleitung des Niederschlagswassers des Sachgebietes kommunales erforderlich. Es können maximal Qmax Abwasser eine abschließende = Stellungnahme abgegeben werden. 100 l/s ungedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Benrodestraße eingeleitet werden. Alle hierüber hinaus anfallenden Niederschlagswassermengen sind zurück zu halten. Die Drosselung gilt für die gesamte Fläche des Plangebietes, daher ist die Einleitbeschränkung wie folgt aufzuteilen: • Schulkomplex (Fläche für den Gemeinbedarf) 70 l/s • Pflegeeinrichtung (Allgemeines Wohngebiet, Teilgebiet WA 1.1) 10 l/s • Wohnkomplex (Allgemeines Wohngebiet, Teilgebiet WA 1.2) 20 l/s Rückhalteanlagen sind gemäß DIN 1986-100 bzw. ATV A 117 zu dimensionieren. Die Rückstauebene bildet die Straßenoberkante im Anschlusspunkt. Da das Plangebiet bereits vor dem 01.01.1996 bebaut, versiegelt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen war, finden die Forderungen des § 44 Landeswassergesetz (LWG NW) zur ortsnahen Versickerung, Verrieselung oder Einleitung in ein Gewässer keine Anwendung. Der Bebauungsplan enthält zudem eine Festsetzung zur Dachbegrünung, welche einen positiven Beitrag zur Regenrückhaltung leistet. Die Begründung enthält entsprechende Ausführungen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 3. Deutsche Telekom Technik GmbH West PTI 1 4(2) Bei Planungen, die die Anlagen der Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen wird um erneute Telekom betreffen, wird diese erneut Beteiligung gebeten. beteiligt. 4. Deutsche Telekom T-NL-West-PTI 4(1) Bei Planungen, die die Anlagen der Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen wird um erneute Telekom betreffen, wird diese erneut Beteiligung gebeten. beteiligt. 5. Geologischer Dienst NRW 4(1) a) Bewertung der Wird im Rahmen des Erdbebengefährdung ist Baugenehmigungsverfahrens durchzuführen. Das Plangebiet berücksichtigt. liegt in Erdbebenzone 0. Es wird für Gebäude der Klasse III und IV eine Bewertung nach Erdbebenzone 1 empfohlen. b) Die Baugrundeigenschaften sind Wird im Baugenehmigungsverfahren zu untersuchen und zu berücksichtigt und geprüft. bewerten. 6. Handwerkskammer Düsseldorf 4(1) a) Der Wegfall der Gewerbefläche Die ehemals gewerbliche genutzte führt zu einer weiteren Fläche des Plangebietes liegt seit Verknappung des längerer Zeit brach: Sie erfährt durch Gewerbeflächenangebots in ihre Wiedernutzung durch, im Düsseldorf. Die vorliegende Fläche Gewebegebiet ausnahmsweise liegt nicht in einer Gewerbe- und zulässigen, Infrastruktureinrichtungen in Industriekernzone in Düsseldorf, Form von Schulen und einer sondern ist ihr nur angelagert. Mehrfachhalle sowie Wohnen eine neue Wegfallende Gewerbeflächen Verwendung. Der Standort ist für die sollen nach Möglichkeit an anderer Fortführung gewerblicher Nutzung Stelle Ersatz finden. wenig geeignet. Ein direkter Ersatz ist nicht vorgesehen. An anderen Stellen des Stadtgebietes werden brachliegende Flächen reaktiviert b) Es ist darauf zu achten, dass Ein Baustellenkonzept wird Teil des SBV während der Bauphasen und berücksichtigt anfallende Verkehre. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 Anliefer- und Anliegerverkehre nicht beeinträchtigt werden. 4(2) a) Die Belange des Handwerks sieht In der Landeshauptstadt Düsseldorf die Handwerkskammer nicht wird im Vorfeld größerer Bauprojekte berührt. Es wird jedoch darum darauf geachtet, ein sorgfältiges gebeten, dass während der Baustellenlogistikkonzept zu erarbeiten, umfangreichen Baumaßnahme die das die Bauabläufe und angrenzenden Betriebe nicht in Baustellenverkehre optimiert und die der Ausführung ihrer Tätigkeit unausweichlichen Beeinträchtigungen eingeschränkt werden. So ist bei auf ein Minimum reduziert. der temporären Änderung der verkehrlichen Situation oder gar Sperrung von Straßenteilen darauf hinzuweisen, dass sichergestellt wird, dass die Kunden-, Anliefer- und Anliegerverkehre ansässiger Gewerbebetriebe nach wie vor möglich sind und durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden. 7. IHK-Industrie und Handelskammer 4(1) a) Eine lärmtechnische Ein entsprechendes Gutachten wird Untersuchung mit Einbezug der erstellt. auf den Dächern befindlichen Anlagen ist zu erstellen. b) Es wird angeregt, ein Die dem Amt für Umwelt- und Geruchsgutachten zu Verbraucherschutz bisher erstellen. vorliegenden Erkenntnisse lassen nicht darauf schließen, dass eine unverhältnismäßige Geruchsbelästigung vorliegt oder zu erwarten ist. Gleichzeitig läuft bereits ein umweltrechtliches Verfahren im Nachbargebiet. Daher wird ein Geruchsgutachten ausgeschlossen. c) In Abhängigkeit der Ergebnisse Wird im weiteren Verfahren mit dem des Lärmgutachtens wird Gutachter abgestimmt und falls nötig empfohlen, öffenbare Fenster an über eine geeignete Festsetzung im stark belasteten Fassadenseiten Bebauungsplan geregelt. mittels Festsetzung zu untersagen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 42 Stand: 12.08.2026, Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/075/2026 d) Es ist zu prüfen, ob ein Die Festsetzung als Fläche für Teilbaugebiet in der Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Gemeinbedarf im Sinne eines Schule schließt Nutzungen mit Gewerbegebietes festgesetzt besonderem Schutzbedarf aus. Auf werden kann. Aufbauend darauf Basis schalltechnischer Untersuchungen wird bei einer positiven Prüfung werden zur Vermeidung von eine Festsetzung entsprechend Nutzungskonflikten Festsetzungen im konfliktlösender Natur im Hinblick Bebauungsplan und auf Ebene des auf Lärmwertüberschreitungen Baugenehmigungsverfahrens angeregt. entsprechende bauliche Vorkehrungen für die Schule getroffen. Konflikte mit den benachbarten Gewerbe- und Industriebetrieben werden somit vermieden. e) Eine Festsetzung die besagt, dass Im Sinne des Schutzes der die Wohnbebauung und die entstehenden Wohnbebauung und der Seniorenpflegeeinrichtung erst Seniorenpflegeeinrichtung wird eine nach Realisierung der Schulen entsprechende Festsetzung verfasst. realisiert werden, sollte verfasst 8. NABU-Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 4(1) Es wird angeregt an Gebäuden Wird in Abstimmung mit dem Gutachter Rückzugsorte und Nistmöglichkeiten sowie des Ratsbeschlusses vom vorzusehen. 24.06.2019 "Artenschutz bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden", welcher insbesondere die Bedeutung und Funktion von Fassadenquartieren im innerstädtischen Bereich unterstreicht, ermittelt und im GOP festgehalten. 9. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH 4(1) Im Plangebiet befinden sich Strom- Während der Baugenehmigungsphase Wasser- und Gasleitungen. Diese sind wird der Bau

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Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/075/2026