Besetzung der Ausschüsse durch den Jugendrat
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich für die nachfolgend aufgeführte Neubesetzung der Gremien durch Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates aus.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Jugendrat hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 die Besetzung der noch ausstehenden Ausschüsse nachgeholt.
Gemäß der Satzung des Düsseldorfer Jugendrats kann der Jugendrat Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadt beschließen. Ferner kann der Jugendrat aus den Reihen der gewählten stimmberechtigten Mitglieder für die öffentlichen Sitzungen der nachfolgend aufgeführten Gremien jeweils ein beratendes Mitglied benennen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · RAT/234/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 28
Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/234/2026