Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/383/2025

Bildung der Ausschüsse und Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 23. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Ausschüsse gemäß Â§ 57 Abs. 1 und 2 GO zu bilden: ï‚· Haupt- und Finanzausschuss ï‚· Rechnungsprüfungsausschuss ï‚· Kulturausschuss ï‚· Ausschuss für Gleichstellung ï‚· Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung ï‚· Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit ï‚· Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ï‚· Ausschuss für Gesundheit und Soziales ï‚· Bauausschuss ï‚· Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz ï‚· Ordnungs- und Verkehrsausschuss ï‚· Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ï‚· Anregungs- und Beschwerdeausschuss ï‚· Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation ï‚· Sportausschuss ï‚· Schulausschuss 2. Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliederzahl der gebildeten Ausschüsse auf __ 21 ___ festzulegen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Bildung von Ausschüssen richtet sich nach § 57 Abs. 1 und 2 GO NRW. Der Rat hat demnach das Recht, Ausschüsse zu bilden. Der Oberbürgermeister hat bei dem Beschluss über die Bildung von Ausschüssen Stimmrecht.

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse, d. h. die Zahl der einzurichtenden Ausschusssitze. Der Oberbürgermeister hat kein Stimmrecht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/383/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bildung der Ausschüsse und Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 06.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Stadt beschließt, folgende Ausschüsse gemäß Â§ 57 Abs. 1 und 2 GO zu bilden: ï‚· Haupt- und Finanzausschuss ï‚· Rechnungsprüfungsausschuss ï‚· Kulturausschuss ï‚· Ausschuss für Gleichstellung ï‚· Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung ï‚· Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit ï‚· Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ï‚· Ausschuss für Gesundheit und Soziales ï‚· Bauausschuss ï‚· Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz ï‚· Ordnungs- und Verkehrsausschuss ï‚· Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ï‚· Anregungs- und Beschwerdeausschuss ï‚· Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation ï‚· Sportausschuss ï‚· Schulausschuss 2. Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliederzahl der gebildeten Ausschüsse auf __ 21 ___ festzulegen. Seite 2 Sachdarstellung: Die Bildung von Ausschüssen richtet sich nach § 57 Abs. 1 und 2 GO NRW. Der Rat hat demnach das Recht, Ausschüsse zu bilden. Der Oberbürgermeister hat bei dem Beschluss über die Bildung von Ausschüssen Stimmrecht. Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse, d. h. die Zahl der einzurichtenden Ausschusssitze. Der Oberbürgermeister hat kein Stimmrecht. Richtlinien für die Zuständigkeit und Arbeit der gebildeten Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung der Stadt geregelt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/383/2025