Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/067/2026

Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 24. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): Monatl. Aufwandsent- schädigung Monatl. Arbeitsent- schädigung Sitzungsgeld Fahrtkosten Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 130 € bisher 127,82 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € stellv. Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 105 € bisher 102,26 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € Mitglied mit Befähigung zum höheren verm.- techn.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die bisherigen Beträge der Aufwands- und Arbeitsentschädigung sind für den Vorsitzenden auf 100 DM bzw. 250 DM und die stellvertretende Vorsitzende auf 100 DM bzw. 200 DM durch den Ratsbeschluss vom 18.06.1998 festgelegt worden. Ebenso sind die Arbeitsentschädigung für das Mitglied mit der Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und das sachverständige Mitglied für die Bewertung von Grundstücken sowie deren Vertreter*innen auf 200 DM festgelegt worden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/067/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 23

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 7

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 16

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591565.pdf Published Time: 2026-06-24T11:37:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: APS/067/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses Fachbereich : 62 - Vermessungs- u. Katasteramt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): > Monatl. > Aufwandsent- > schädigung > Monatl. > Arbeitsent- > schädigung > Sitzungsgeld Fahrtkosten > Vorsitzende*r 55 € > bisher 51,13 € > 130 € > bisher 127,82 € > 50 € > bisher 35,79 € > 0,30 €/km > bisher pauschal > 127,80 € > stellv. Vorsitzende*r 55 € > bisher 51,13 € > 105 € > bisher 102,26 € > 50 € > bisher 35,79 € > 0,30 €/km > bisher > pauschal > 127,80 € > Mitglied mit > Befähigung zum > höheren verm.- > techn. Dienst und > dessen Vertretung > 105 € > bisher 102,26 € > 50 € > bisher 35,79 € 0,30 €/km Seite 2 > Sachverständiges > Mitglied für die > Ermittlung von > Grundstückswerten > und dessen > Vertretung > 105 € > bisher 102,26 € > 50 € > bisher 35,79 € 0,30 €/km > Ratsmitglieder und > deren Vertretung > 50 € > bisher 35,79 € Sachdarstellung: Die bisherigen Beträge der Aufwands- und Arbeitsentschädigung sind für den Vorsitzenden auf 100 DM bzw. 250 DM und die stellvertretende Vorsitzende auf 100 DM bzw. 200 DM durch den Ratsbeschluss vom 18.06.1998 festgelegt worden. Ebenso sind die Arbeitsentschädigung für das Mitglied mit der Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und das sachverständige Mitglied für die Bewertung von Grundstücken sowie deren Vertreter*innen auf 200 DM festgelegt worden. Das Sitzungsgeld wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 18.06.1998 auf 70 DM festgesetzt. Anschließend erfolgten lediglich die Umrechnungen aller Beträge in Euro. Eine moderate Anhebung bzw. Rundung der monatlichen Pauschalen und Sitzungsgelder erscheint daher nach diesem langen Zeitraum berechtigt. Die Fahrtkostenpauschalen für den Vorsitz inkl. Vertretung sollen durch die tatsächlich entstehenden Fahrtkosten, wie auch bei den übrigen Mitgliedern (mit Ausnahme der Ratsmitglieder) ersetzt werden. Die Höhe der ausgezahlten Entschädigungen schwankt jedes Jahr je nach Sitzungsanzahl. Insgesamt ist aufgrund des Wegfalls der pauschalen Fahrtkosten und der nur mäßig erhöhten Sitzungsgelder keine Erhöhung der Gesamtkosten zu erwarten. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist nicht notwendig.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/067/2026