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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587255.pdf
Published Time: 2026-06-23T07:56:00.000Z
Number of Pages: 9
Markdown Content:
APS/041/2026
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich - Mitten am
Stadtrand - Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Anhörung
Rat 16.07.2026 Entscheidung Seite 2
Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/041/2026
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand
Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Seite 3
Vorlage Nr. APS/041 /2026
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand
- Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 6 wird angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat
der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 4 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Rat Der Rat der Stadt
I. stimmt der weiteren Durchführung des Integrierten
Stadtentwicklungsprojektes Rath/Mörsenbroich – Mitten am
Stadtrand - gemäß den aktuellen Planungen der Teilmaßnahmen
mit Gesamtkosten in Höhe von 7.243.592 EUR, davon 2.519.592
EUR Mehrkosten, zu. Den Gesamtkosten stehen korrespondierende
Einnahmen durch Städtebaufördermittel in Höhe von 60 %
gegenüber – im Falle der EFRE-Maßnahme sogar in Höhe von 76 %.
II. beschließt, die Mehrkosten für die Teilmaßnahmen durch Aufnahme
von zusätzlichen Mitteln für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 zum
Entwurf 2027/2028 ff. sicher zu stellen.
Etwaige weitere Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zu
einzelnen Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 4
Sachdarstellung:
Beschlusslage
APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/
Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand
(Bedarfsbeschluss)
1. Ausgangslage
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am
Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen.
Mit Zuwendungsbescheid aus Oktober 2024 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (jetzt Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW) die Stadtteilentwicklung in
Rath/Mörsenbroich in das Städtebauförderungsprogramm der Programmlinie
„Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) von Bund und Land NRW
aufgenommen. Zusätzlich konnten weitere Förderzugänge (EFRE), zur Verminderung
des städtischen Eigenanteils, erfolgreich erschlossen werden.
Die neuen Förderrichtlinien sehen u.a. vor, dass man in der Gesamtmaßnahme
Rath/Mörsenbroich über alle hinterlegten Teilmaßnahmen eine Zielerreichungsquote
von 85 % erreichen muss. Im Weiteren werden Baukostensteigerungen über eine
Indexierung automatisch berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Fördermittel als auch
den städtischen Eigenanteil, der entsprechend angepasst werden muss.
Berücksichtigt werden muss zudem, dass in der Zwischenzeit einzelne
Teilmaßnahmen weggefallen sind. Gleichzeitig stehen Restmittel aus der ersten
Förderphase zur Verfügung. Im Weiteren wird die Kosten- und
Finanzierungsübersicht nach Jahren dargestellt.
2. Aktuelle Situation
Zu dem am 31.10.2023 gestellten Förderantrag ging der Zuwendungsbescheid für
die Städtebauförderung am 24.10.2024 ein. Innerhalb dieses Zeitraumes widmeten
sich die Fachämter anderen Projekten, weshalb es nach Eingang des
Zuwendungsbescheides Zeit in Anspruch nahm, bis die Arbeiten an den
Teilmaßnahmen der Städtebauförderung wieder aufgenommen werden konnten.
A.) Mehrkosten aufgrund von Planungs- und Bauzeitverzögerung
Durch die dynamische Entwicklung des Marktes sowie der zeitlichen Komponente von
Planungs- und Bauzeitverzögerungen mussten die Kostenberechnungen angepasst
werden. Hinzu kommt, dass seitens des Zuwendungsgebers in den neuen Seite 5
Förderrichtlinien eine pauschale prozentuale Kostenindexierung implementiert wurde.
Dies hat den Vorteil, dass die zuwendungsfähigen Kosten steigen, allerdings damit
auch der potenzielle städtische Eigenanteil.
Die Kostenentwicklung innerhalb der einzelnen Teilmaßnahmen sind im Vergleich
zum Bedarfsbeschluss in folgenden Ursachen begründet:
Maßnahme Gesamtkos
ten EUR
davon
Mehrkosten
ggü.
Ratsbeschluss
2023
Begründung der Kostensteigerung
Aufwertung
Schwarzbachgraben (i)
33.742 9.742 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische
Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen.
Spielplatz Mühlenbroich (i) 608.000 398.000 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die
Maßnahme erst ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Durch die
vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die Kosten.
Treff- und
Aufenthaltsbereich
Jugendliche (i)
152.000 14.000 Durch die vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die
Kosten.
Lernort „Wir erleben unsere
Natur und Umwelt“ (i)
33.000 5.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische
Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen.
Freilufthalle Sankt-
Franziskus-Str. (i) (frühere
Bezeichnung: Überdachung
Bolzplatz)
1.590.000 1.050.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische
Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Weiterhin haben
sich die Kosten im Planungsprozess erhöht, da es sich um eine
sehr komplexe Baumaßnahme handelt.
Aufwertung Kreitenplatz (i) 521.000 209.000 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die
Maßnahme erst ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Durch die
vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die Kosten.
urban gardening (i) 42.200 200 Durch die Konkretisierung der Planung steigen die Kosten.
Erweiterung
Abenteuerspielplatz (i,
EFRE-Maßnahme)
1.750.000 - Eine Betrachtung eventuell entstehender Mehrkosten erfolgt
gesondert, weil es sich um eine EFRE-Maßnahme handelt.
Kommunales
Förderprogramm zur
städtebaulichen Aufwertung
von Gebäuden und
Freiflächen (k)
483.000 33.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische
Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen.
Quartiersmanagement und
Miete Quartiersbüro (k)
99 4.000 514.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden
Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert
werden. Der Prozess kann so im Sinne des
Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als
integrierter Ansatz zu Ende geführt werden.
Quartiersarchitekt*in (k) 160.000 10.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten
Bewilligungsbescheides und die automatische
Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen.
Image- und
Öffentlichkeitsarbeit (k)
250.650 65.650 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden
Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert
werden. Der Prozess kann so im Sinne des
Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als
integrierter Ansatz zu Ende geführt werden.
Verfügungsfonds (k) 501.000 201.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden
Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert
werden. Der Prozess kann so im Sinne des
Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als
integrierter Ansatz zu Ende geführt werden.
Evaluation und Monitoring
(k)
60.000 10.000 Durch die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten
gestiegen.
Erstellung ISEK (k) 65.000
Summe 7.243.592 2.519.592
Investive Anteile (i) 4.729.942 1.685.942
Konsumtive Anteile (k) 2.513.650 833.650 Seite 6
B.) Weggefallene Teilmaßnahmen
Folgende Teilmaßnahmen können nicht umgesetzt werden:
Maßnahme Gesamtkosten
Aufwertung Unterführung Selbeckerstraße 240.000
Fußwegeerschließung „Loop“ 132.000
Spielplatz Vogelsanger Weg 624.000
Aufwertung öffentlicher Raum
Westfalenstraße/Hülsmeyerplatz
40.000
Die dadurch freien Mittel werden zur Deckung anderer Teilmaßnahmen verwendet.
C.) Restmittel aus der ersten Förderphase
Aus der ersten Förderphase können voraussichtlich 6.000 Euro zur Deckung der
Teilmaßnahmen herangezogen werden.
3. Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Jahren (EUR)
Maßnahme Gesamtkosten zusätzl. AuF-
Beschluss
erforderlich
bis einschl.
HHJahr 2026
HHJahr
2027
HHJahr
2028
HHJahr
2029
HHJahr
2030
Aufwertung
Schwarzbachgraben
(i)
33.742 16.676 4.436 4.898 7.732
Spielplatz
Mühlenbroich (i)
608.000 40.000 35.000 533.000
Treff- und
Aufenthaltsbereich
Jugendliche (i)
152.000 19.500 95.000 37.500
Lernort "Wir erleben
unsere Natur und
Umwelt"(i)
33.000 33.000
Freilufthalle Sankt-
Franziskus-Str. (i)
1.590.000 ja 170.000 120.000 1.300.000
Aufwertung
Kreitenplatz (i)
521.000 21.378 16.798 464.960 17.864
urban gardening (i) 42.200 42.200
Erweiterung
Abenteuerspielplatz (i,
EFRE-Maßnahme)
1.750.000 ja 262.485 743.758 743.757
Kommunales
Förderprogramm zur
städtischen
Aufwertung von
Gebäuden und
Freiflächen
483.000 256.500 226.500
Quartiersmanagement
und Miete
Quartiersbüro
994.000 520.000 120.000 118.000 118.000 118.000
Quartiersarchitekt 160.000 130.000 30.000
Image- und
Öffentlichkeitsarbeit
250.650 89.200 40.000 40.000 40.000 41.450 Seite 7
> Maßnahme Gesamtkosten zusätzl. AuF-
> Beschluss
> erforderlich
> bis einschl.
> HHJahr 2026
> HHJahr
> 2027
> HHJahr
> 2028
> HHJahr
> 2029
> HHJahr
> 2030
> Verfügungsfonds 501.000 177.000 99.000 99.000 63.000 63.000
> Evaluation und
> Monitoring
> 60.000 30.000 30.000
> Erstellung ISEK 65.000 65.000
> Summe 7.243.592 1.739.361 1.582.272 2.394.953 1.256.692 270.314
> Investive Anteile (i) 4.729.942 501.661 1.066.772 2.137.953 1.005.692 17.864
> Konsumtive Anteile 2.513.650 1.237.700 515.500 257.000 251.000 252.450
Da ein Teilbetrag der aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 7.243.592 EUR wie in b)
und c) dargestellt durch den ersten Ratsbeschluss sowie durch Verwendung von
Mitteln entfallener Maßnahmen bzw. Restmitteln aus ISEK erste Phase finanziert ist,
besteht für die Haushaltsjahre 2028 bis 2030 ein Finanzbedarf für die aus der
nachstehenden Tabelle ersichtlichen Beträge:
2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt
Investiv ./. ./. 1.154.437 1.005.692 17.864 2.177.993
konsumtiv ./. 33.200 257.000 251.000 252.450 793.650
Fehlende Etatisierung für die Gesamtmaßnahme
Mit diesem Beschluss wird über die allgemeine Entwicklung der Gesamtmaßnahme
informiert. Für Teilmaßnahmen, die unter der Wertgrenze für einen AuF-Beschluss
liegen, und konsumtive Maßnahmen werden die vollen Mehrkosten etatisiert. Werden
zudem die Gesamtkosten der Teilmaßnahmen berücksichtigt, für die ein zusätzlicher
AuF-Beschluss benötigt wird, ergibt sich eine fehlende Etatisierung in Höhe von
ingesamt 2.177.993 Euro investiv und 793.650 Euro konsumtiv, aufgeteilt auf die
Jahre 2028–2030.
Da für investive Maßnahmen, die einen separaten AuF-Beschluss benötigen, zunächst
jedoch nur die Planungsmittel in Höhe von 15 % der Gesamtkosten etatisiert
werden, zeigt die nachfolgende Tabelle, dass dadurch mit den bereits zur Verfügung
stehenden Mitteln die Mehrkosten auf der investiven Seite gedeckt werden können,
konsumtiv allerdings weiterhin nicht.
2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt
Investiv ./. ./. ./. ./. ./. ./.
Konsumtiv ./. 33.200 257.000 251.000 252.450 793.650
> Fehlende Etatisierung unter ausschließlicher Berücksichtigung von Planungskosten für betroffene investive Maßnahmen
Die Durchführung der Maßnahme ist nur unter Aufnahme weiterer Investitions- und
Liquiditätskredite möglich. Seite 8
4.) Ausblick
Mit vorliegendem Ratsbeschluss kann die erfolgreiche Stadterneuerung in
Rath/Mörsenbroich bis ins Jahr 2030 fortgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die
notwendigen baulich-investiven Maßnahmen also auch die begleitenden
Teilmaßnahmen wie Quartiersmanagement, Stadtteilbüro, Öffentlichkeitsarbeit und
Verfügungsfonds. Nur in Kombination und in Umsetzung aller Teilmaßnahmen bis
2030 kann die vom Zuwendungsgeber geforderte Zielerreichungsquote von 85 %
erreicht werden. Etwaige AuF-Beschlüsse zu den Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 9