Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/041/2026

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Theodorstraße 297 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 21. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Beschlusslage APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/ Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/041/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 8

    Jugendrat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.2

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 4

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  5. Sitzung · TOP 6

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 12

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587255.pdf Published Time: 2026-06-23T07:56:00.000Z Number of Pages: 9 Markdown Content: APS/041/2026 X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich - Mitten am Stadtrand - Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Anhörung Rat 16.07.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/041/2026 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Seite 3 Vorlage Nr. APS/041 /2026 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand - Änderungsbeschluss zum Bedarfsbeschluss vom 17.05.2023 Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 6 wird angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Rat Der Rat der Stadt I. stimmt der weiteren Durchführung des Integrierten Stadtentwicklungsprojektes Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand - gemäß den aktuellen Planungen der Teilmaßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 7.243.592 EUR, davon 2.519.592 EUR Mehrkosten, zu. Den Gesamtkosten stehen korrespondierende Einnahmen durch Städtebaufördermittel in Höhe von 60 % gegenüber – im Falle der EFRE-Maßnahme sogar in Höhe von 76 %. II. beschließt, die Mehrkosten für die Teilmaßnahmen durch Aufnahme von zusätzlichen Mitteln für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 zum Entwurf 2027/2028 ff. sicher zu stellen. Etwaige weitere Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zu einzelnen Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 4 Sachdarstellung: Beschlusslage APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/ Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen. Mit Zuwendungsbescheid aus Oktober 2024 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (jetzt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW) die Stadtteilentwicklung in Rath/Mörsenbroich in das Städtebauförderungsprogramm der Programmlinie „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) von Bund und Land NRW aufgenommen. Zusätzlich konnten weitere Förderzugänge (EFRE), zur Verminderung des städtischen Eigenanteils, erfolgreich erschlossen werden. Die neuen Förderrichtlinien sehen u.a. vor, dass man in der Gesamtmaßnahme Rath/Mörsenbroich über alle hinterlegten Teilmaßnahmen eine Zielerreichungsquote von 85 % erreichen muss. Im Weiteren werden Baukostensteigerungen über eine Indexierung automatisch berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Fördermittel als auch den städtischen Eigenanteil, der entsprechend angepasst werden muss. Berücksichtigt werden muss zudem, dass in der Zwischenzeit einzelne Teilmaßnahmen weggefallen sind. Gleichzeitig stehen Restmittel aus der ersten Förderphase zur Verfügung. Im Weiteren wird die Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Jahren dargestellt. 2. Aktuelle Situation Zu dem am 31.10.2023 gestellten Förderantrag ging der Zuwendungsbescheid für die Städtebauförderung am 24.10.2024 ein. Innerhalb dieses Zeitraumes widmeten sich die Fachämter anderen Projekten, weshalb es nach Eingang des Zuwendungsbescheides Zeit in Anspruch nahm, bis die Arbeiten an den Teilmaßnahmen der Städtebauförderung wieder aufgenommen werden konnten. A.) Mehrkosten aufgrund von Planungs- und Bauzeitverzögerung Durch die dynamische Entwicklung des Marktes sowie der zeitlichen Komponente von Planungs- und Bauzeitverzögerungen mussten die Kostenberechnungen angepasst werden. Hinzu kommt, dass seitens des Zuwendungsgebers in den neuen Seite 5 Förderrichtlinien eine pauschale prozentuale Kostenindexierung implementiert wurde. Dies hat den Vorteil, dass die zuwendungsfähigen Kosten steigen, allerdings damit auch der potenzielle städtische Eigenanteil. Die Kostenentwicklung innerhalb der einzelnen Teilmaßnahmen sind im Vergleich zum Bedarfsbeschluss in folgenden Ursachen begründet: Maßnahme Gesamtkos ten EUR davon Mehrkosten ggü. Ratsbeschluss 2023 Begründung der Kostensteigerung Aufwertung Schwarzbachgraben (i) 33.742 9.742 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Spielplatz Mühlenbroich (i) 608.000 398.000 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die Maßnahme erst ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Durch die vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die Kosten. Treff- und Aufenthaltsbereich Jugendliche (i) 152.000 14.000 Durch die vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die Kosten. Lernort „Wir erleben unsere Natur und Umwelt“ (i) 33.000 5.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Freilufthalle Sankt- Franziskus-Str. (i) (frühere Bezeichnung: Überdachung Bolzplatz) 1.590.000 1.050.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Weiterhin haben sich die Kosten im Planungsprozess erhöht, da es sich um eine sehr komplexe Baumaßnahme handelt. Aufwertung Kreitenplatz (i) 521.000 209.000 Auf Grund von fehlenden personellen Ressourcen kann die Maßnahme erst ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Durch die vorgegebene Kostenindexierung von 10 % steigen die Kosten. urban gardening (i) 42.200 200 Durch die Konkretisierung der Planung steigen die Kosten. Erweiterung Abenteuerspielplatz (i, EFRE-Maßnahme) 1.750.000 - Eine Betrachtung eventuell entstehender Mehrkosten erfolgt gesondert, weil es sich um eine EFRE-Maßnahme handelt. Kommunales Förderprogramm zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen (k) 483.000 33.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Quartiersmanagement und Miete Quartiersbüro (k) 99 4.000 514.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als integrierter Ansatz zu Ende geführt werden. Quartiersarchitekt*in (k) 160.000 10.000 Durch eine Bearbeitungspause auf Grund des verspäteten Bewilligungsbescheides und die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Image- und Öffentlichkeitsarbeit (k) 250.650 65.650 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als integrierter Ansatz zu Ende geführt werden. Verfügungsfonds (k) 501.000 201.000 Auf Empfehlung der Bezirksregierung sollen die begleitenden Maßnahmen parallel zu den Baumaßnahmen bis 2030 verlängert werden. Der Prozess kann so im Sinne des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ als integrierter Ansatz zu Ende geführt werden. Evaluation und Monitoring (k) 60.000 10.000 Durch die automatische Baukostenindexierung sind die Kosten gestiegen. Erstellung ISEK (k) 65.000 Summe 7.243.592 2.519.592 Investive Anteile (i) 4.729.942 1.685.942 Konsumtive Anteile (k) 2.513.650 833.650 Seite 6 B.) Weggefallene Teilmaßnahmen Folgende Teilmaßnahmen können nicht umgesetzt werden: Maßnahme Gesamtkosten Aufwertung Unterführung Selbeckerstraße 240.000 Fußwegeerschließung „Loop“ 132.000 Spielplatz Vogelsanger Weg 624.000 Aufwertung öffentlicher Raum Westfalenstraße/Hülsmeyerplatz 40.000 Die dadurch freien Mittel werden zur Deckung anderer Teilmaßnahmen verwendet. C.) Restmittel aus der ersten Förderphase Aus der ersten Förderphase können voraussichtlich 6.000 Euro zur Deckung der Teilmaßnahmen herangezogen werden. 3. Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Jahren (EUR) Maßnahme Gesamtkosten zusätzl. AuF- Beschluss erforderlich bis einschl. HHJahr 2026 HHJahr 2027 HHJahr 2028 HHJahr 2029 HHJahr 2030 Aufwertung Schwarzbachgraben (i) 33.742 16.676 4.436 4.898 7.732 Spielplatz Mühlenbroich (i) 608.000 40.000 35.000 533.000 Treff- und Aufenthaltsbereich Jugendliche (i) 152.000 19.500 95.000 37.500 Lernort "Wir erleben unsere Natur und Umwelt"(i) 33.000 33.000 Freilufthalle Sankt- Franziskus-Str. (i) 1.590.000 ja 170.000 120.000 1.300.000 Aufwertung Kreitenplatz (i) 521.000 21.378 16.798 464.960 17.864 urban gardening (i) 42.200 42.200 Erweiterung Abenteuerspielplatz (i, EFRE-Maßnahme) 1.750.000 ja 262.485 743.758 743.757 Kommunales Förderprogramm zur städtischen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen 483.000 256.500 226.500 Quartiersmanagement und Miete Quartiersbüro 994.000 520.000 120.000 118.000 118.000 118.000 Quartiersarchitekt 160.000 130.000 30.000 Image- und Öffentlichkeitsarbeit 250.650 89.200 40.000 40.000 40.000 41.450 Seite 7 > Maßnahme Gesamtkosten zusätzl. AuF- > Beschluss > erforderlich > bis einschl. > HHJahr 2026 > HHJahr > 2027 > HHJahr > 2028 > HHJahr > 2029 > HHJahr > 2030 > Verfügungsfonds 501.000 177.000 99.000 99.000 63.000 63.000 > Evaluation und > Monitoring > 60.000 30.000 30.000 > Erstellung ISEK 65.000 65.000 > Summe 7.243.592 1.739.361 1.582.272 2.394.953 1.256.692 270.314 > Investive Anteile (i) 4.729.942 501.661 1.066.772 2.137.953 1.005.692 17.864 > Konsumtive Anteile 2.513.650 1.237.700 515.500 257.000 251.000 252.450 Da ein Teilbetrag der aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 7.243.592 EUR wie in b) und c) dargestellt durch den ersten Ratsbeschluss sowie durch Verwendung von Mitteln entfallener Maßnahmen bzw. Restmitteln aus ISEK erste Phase finanziert ist, besteht für die Haushaltsjahre 2028 bis 2030 ein Finanzbedarf für die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Beträge: 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt Investiv ./. ./. 1.154.437 1.005.692 17.864 2.177.993 konsumtiv ./. 33.200 257.000 251.000 252.450 793.650 Fehlende Etatisierung für die Gesamtmaßnahme Mit diesem Beschluss wird über die allgemeine Entwicklung der Gesamtmaßnahme informiert. Für Teilmaßnahmen, die unter der Wertgrenze für einen AuF-Beschluss liegen, und konsumtive Maßnahmen werden die vollen Mehrkosten etatisiert. Werden zudem die Gesamtkosten der Teilmaßnahmen berücksichtigt, für die ein zusätzlicher AuF-Beschluss benötigt wird, ergibt sich eine fehlende Etatisierung in Höhe von ingesamt 2.177.993 Euro investiv und 793.650 Euro konsumtiv, aufgeteilt auf die Jahre 2028–2030. Da für investive Maßnahmen, die einen separaten AuF-Beschluss benötigen, zunächst jedoch nur die Planungsmittel in Höhe von 15 % der Gesamtkosten etatisiert werden, zeigt die nachfolgende Tabelle, dass dadurch mit den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln die Mehrkosten auf der investiven Seite gedeckt werden können, konsumtiv allerdings weiterhin nicht. 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt Investiv ./. ./. ./. ./. ./. ./. Konsumtiv ./. 33.200 257.000 251.000 252.450 793.650 > Fehlende Etatisierung unter ausschließlicher Berücksichtigung von Planungskosten für betroffene investive Maßnahmen Die Durchführung der Maßnahme ist nur unter Aufnahme weiterer Investitions- und Liquiditätskredite möglich. Seite 8 4.) Ausblick Mit vorliegendem Ratsbeschluss kann die erfolgreiche Stadterneuerung in Rath/Mörsenbroich bis ins Jahr 2030 fortgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die notwendigen baulich-investiven Maßnahmen also auch die begleitenden Teilmaßnahmen wie Quartiersmanagement, Stadtteilbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Verfügungsfonds. Nur in Kombination und in Umsetzung aller Teilmaßnahmen bis 2030 kann die vom Zuwendungsgeber geforderte Zielerreichungsquote von 85 % erreicht werden. Etwaige AuF-Beschlüsse zu den Teilmaßnahmen sind einzuholen. Seite 9

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/041/2026