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JHA/007/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Jugendhilfeplanung für die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und
Jugendberatungsstellen 2024 - 2028
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 15.01.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Jugendhilfeplanung der Düsseldorfer Erziehungs -,
Familien- und Jugendberatungsstellen - Planungsbericht für den Zeitraum 2024-2028
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen.
Sachdarstellung:
Seit 2005 wird die Jugendhilfeplanung für die Beratungsstellen der Jugendhilfe in
Düsseldorf mit Zielen und Handlungsempfehlungen hinterlegt, jeweils trägerübergreifend
erarbeitet und im Jugendhilfeausschuss verabschiedet und dargestellt.
Zum einen wird damit die bis dato geleistete wertvolle Arbeit der Erziehungs- Familien-
und Jugendberatungsstellen sichtbar, zum anderen zeigt sie die aktuellen
Herausforderungen und notwendigen zentralen Handlungsansätze auf.
Der nun vorliegende Planungsbericht für den Zeitraum 2024-2028 (siehe Anlage) startet
mit dem Hinweis auf eine notwendige, trägerübergreifend in 2024 abgestimmte
Konsolidierung, die ab 2025 greift. Diese Einsparungen werden verwendet, um die neu
strukturierte Landschaft der Düsseldorfer Erziehungs- Familien - und Jugendberatungs-
stellen verlässlich kommunal abzusichern.
In den 26 im Planungsbericht beschriebenen inhaltlichen Zielen und Handlungs -
empfehlungen für den Planungszeitraum bis einschließlich 2028 stehen vor allem Aspek te
der Digitalisierung sowie des Schnittstellenmanagements im Vordergrund.
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Ziel ist es weiterhin, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien niederschwellig
zu erreichen und ihren Beratungsbedarf zu decken. Durch eine intensivierte Vernetzung
und Zusammenarbeit werden Lücken im Präventionssystem geschlossen, die sich häufig
an den Schnittstellen zeigen.
Die Umsetzung der Ziele und Handlungsempfehlungen wird jährlich im Facharbeitskreis
Beratungsstellen nachgehalten und 2028 evaluiert.
Anlagen:
Jugendhilfeplanung für die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und
Jugendberatungsstellen 2024-2028
Jugendhilfeplanung für die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen 2024-2028 als Text anzeigen
Title: lJugendhilfeplannung für die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und Beratungsstellen
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539876.pdf
Published Time: Wed, 18 Dec 2024 13:40:07 GMT
Number of Pages: 34
Markdown Content:
Jugendhilfeplanung für die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen 2024-2028 Einleitung ................................................................................................................................................ 2
Die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen und ihre Aktuelle inhaltliche Themen und Weiterentwicklungen in der Erziehungs- Familien-Kapitel 1 .................................................................................................................................................. 3
Aufgaben ................................................................................................................................................. 3
Kapitel 2 ................................................................................................................................................ 12
Digitalisierung in den Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen ............... 12
Kapitel 3 ................................................................................................................................................ 15
und Jugendberatung in Düsseldorf ............................................................................................. 15
3.1. Die Implikationen der SGB VIII Reform .......................................................................... 15
3.2. Trennungs- und Scheidungsberatung in den Düsseldorfer Erziehungs- und Familienberatungsstellen – Konfliktbearbeitung bei Hochstrittigkeit und gerichtsverwiesener Beratung ...................................................................................................... 19
3.3. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Migrant*innen 21
3.4. Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ........................................................................................................................................... 26
Zusammenfassung und Ausblick ................................................................................................. 29
Anhang ................................................................................................................................................... 30
Erziehungs-, Familien - und Jugendberatungsstellen in Düsseldorf Planungszeitraum 2024-2028
Inhaltsverzeichnis
> 1
Einleitung 2005 wurde die erste Jugendhilfeplanung für die Beratungsstellen in Düsseldorf erstellt und verabschiedet. Der Planungsbericht beinhaltete erste Maßnahmen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung. 2014 beschrieb der zweite Planungsbericht die Landschaft der Beratungsstellen in Düsseldorf, stellte die breite Palette der inhaltlichen Themen dar und benannte Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmen. 2018 wurden diese Empfehlungen und Maßnahmen aus dem Jahr 2014 reflektiert und der Umsetzungsstand dargestellt. 2024 – nach der Zeit der Pandemie – sollen erneut die Entwicklungen der letzten Jahre vorgestellt und Ziele für die kommenden Jahre gefasst werden. Dabei wird die Systematik der Beratungsstellen – wie sie sich zum Thema Familie und Erziehung abbildet – aufgezeigt und ihre Einbettung in die sowie Rolle in der Jugendhilfelandschaft beschrieben. Für den Zeitraum von fünf Jahren, also für die Jahre 2024 –2028, werden zu ausgewählten Handlungsfeldern Ziele und Empfehlungen benannt. Wie alle anderen Institutionen auch, sind Beratungsstellen fortlaufend gesellschaftlichen Entwicklungen und veränderten Bedarfen unterworfen. Die Reform des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) – sowie der landesweite Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sind hier beispielhaft zu nennen. Die reine Zahl der Beratungsstandorte wurde seit 2005 bedeutsam erweitert. In jedem Stadtbezirk ist mindestens eine Erziehungs-, Familien- oder Jugendberatungsstelle verankert und nicht zuletzt findet Erziehungsberatung inzwischen regelmäßig in über 100 Familienzentren statt. Seit 2014 folgten zudem erhebliche qualitative Vertiefungen und Weiterentwicklungen. Die finanziellen Rahmenbedingen müssen jedoch ebenso betrachtet werden – sie machten 2024 eine planerische Veränderung notwendig. Aus planerischer Sicht sind die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen in ausreichender Anzahl vorhanden, die Standorte sind sozialräumlich gut über das gesamte Stadtgebiet verteilt und dadurch niederschwellig erreichbar. Die Inanspruchnahme des vielseitigen Leistungsangebots der Erziehungs-, Familien-und Jugendberatungsstellen ist dabei konstant auf einem hohen Niveau. Darüber hinaus bieten die Anlaufstellen in Familienzentren und Schulen ergänzende, sehr niederschwellige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, die es noch besser zu bewerben und zu nutzen gilt. Aufgrund kontinuierlich steigender Mietkosten und einer (rasanten) negativen Finanzdynamik bei den (freien) Trägern der Jugendhilfe musste das seit 2014 bestehende Finanzierungskonstrukt mit vier Hauptträgern der Erziehungsberatungsstellen auf neue und für die Zukunft tragfähige Beine gestellt werden. In einem gemeinsamen Prozess wurde deshalb beschlossen, dass die Kommune künftig zusätzlich alle bisherigen Träger-Eigenanteile der
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Beratungsstellenfinanzierung (bisher 9%) sukzessive und ab 2027 vollständig übernimmt. Dies erforderte allerdings parallel eine planerische Konsolidierung der Beratungslandschaft: Einvernehmlich wurde die Entscheidung getroffen, eine Erziehungsberatungsstelle in besonders teurer Mietlage im Stadtbezirk 1 – denn hier sind mehrere Beratungsstellen verortet 1- zum 31.12.2024 zu schließen und die dadurch frei werdenden kommunalen Finanzmittel zur Reduktion des Eigenanteils der Träger beziehungsweise zur vollständigen Einstellung einer Eigenanteilserhebung zu nutzen. Diese finanzielle Entlastung der Träger sichert, ergänzend zu den vorher im Rahmenvertrag der Wohlfahrtsverbände vereinbarten grundsätzlichen Dynamisierungsraten in der kommunalen Förderung, eine langfristige Aufrechterhaltung der wichtigen Angebote und Leistungen der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen für die Düsseldorfer Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Dabei gilt es, die hohen Qualitätsstandards der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen zu erhalten und weiterhin die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien so schnell wie möglich zu decken. Kapitel 1 Die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen und ihre Aufgaben Das beraterisch-therapeutische Angebot der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung ist niederschwellig zugänglich. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder digital/online erfolgen. Ratsuchende können zwischen den über das gesamte Stadtgebiet verteilten Standorten in unterschiedlicher Trägerschaft frei wählen und darüber hinaus zusätzliche offene Sprechstunden in über 100 Familienzentren oder auch an Schulen aufsuchen. Grundsätze des fachlichen Könnens sind Freiwilligkeit, direkter und niederschwelliger Zugang, Kostenfreiheit und Vertraulichkeit. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Beratung möglich. 2024 machten insgesamt 20 Beratungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft (siehe Übersicht 1 im Anhang) den jungen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern sowie ihren Eltern Beratungsangebote zu erzieherischen und familienbezogenen Fragestellungen beziehungsweise zu Fragen des Aufwachsens.
> 1Die Bürger*innen werden mit ihren erzieherischen Beratungsbedarfen auf andere Beratungsstellen im Stadtbezirk verwiesen. Eine eventuelle Verlängerung der Wartelisten dort gilt es im Blick zu behalten. Insgesamt geht es perspektivisch darum, Familien noch stärker über die Angebote der Erziehungsberatungsstellen in den über 100 Familienzentren zu erreichen.
> 3
16 Erziehungs -, Familien - und Jugendberatungsstellen
> •
in den 10 Stadtbezirken
> •
in unterschiedlicher Trägerschaft
> •
kommunal gefördert entsprechend der Richtlinien des Landes NRW aus dem Jahr 2014 für ein Team von mindestens 3 Fachkräften je Beratungsstelle sowie 1 Verwaltungsfachkraft
Erziehungs- und Familienberatung:
Schwerpunkt Erziehungsfragestellungen, Konflikte in der Familie nach § 28 SGB VIII Buch – unter anderem im Zusammenhang mit Trennungs-/ Scheidungs-/Umgangsfragestellungen § 17/§ 18 SGB VIII; auch präventive Paar-und Familienberatung nach § 17.1 und Anteile der Ehe-, Paar- und Lebensberatung außerhalb SGB VIII in den integrierten Beratungsstellen
Jugendberatung:
Spezialisiertes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene zur Bewältigung der Entwicklungsaufgaben in der Pubertät und Adoleszenz
4 spezialisierte/besondere Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien , die jeweils einer eigenen kommunalen Förder- und Steuerungsstruktur unterliegen:
> •
Der Kinderschutzbund, Ortsverband Düsseldorf e.V.
> •
Fachstelle für Familien mit Gewalterfahrung der Diakonie Düsseldorf
> •
Fachstelle Regenbogenfamilien der AWO Düsseldorf
> •
ProMädchen Mädchenberatung, Mädchenhaus Düsseldorf e.V.
Die Düsseldorfer Erziehungs-, Familien-, Jugendberatungsstellen sind als institutionelle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis verschiedener Rechtsgrundlagen tätig. In der Regel werden die §§ 16, 17, 18 und 28 SGB VIII herangezogen, in Verbindung mit den §§ 27, 41 und 36, 36a Absatz 2 SGB VIII. Des Weiteren werden Beratung und Therapie im Zusammenhang mit den §§ 8, 8a, 8b SGB VIII angeboten. Entsprechend den vorstehenden Paragraphen, auf die sich das vielseitige und qualitativ fundierte Beratungs- und Unterstützungsangebot bezieht, reichen die Angebote von der präventiven Familienberatung bis zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung, über die Beratung bei spezifischen Fragen zu Trennung und Scheidung, Personensorge oder Ausübung des Umgangsrechts bis hin zu individuellen erzieherischen Themenstellungen, die therapeutische Ansätze beinhalten können.
Die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen einer Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstelle erfordern neben einer ausreichenden personellen Ausstattung eine möglichst multidisziplinäre Besetzung des Teams, das entsprechend § 28 Satz 2 SGB VIII „verschiedene Fachrichtungen“ zusammen -
führt. Zu diesen Fachrichtungen gehören die Grundqualifikationen Psychologie und Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, zudem sind weitere beraterische und/oder therapeutische Weiterbildungen in einem anerkannten Verfahren hilfreich für die
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Tätigkeit. Unabdingbar ist die Ergänzung des multiprofessionellen Fachteams durch eine Verwaltungskraft unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an die Teamassistenz einer Beratungsstelle. Das Leistungsspektrum der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen lässt sich dabei nachstehend in die Bereiche Einzelfallberatung, Prävention sowie Kooperation und Vernetzung aufgliedern.
Beratung
Das beraterisch-therapeutische Angebot ist der zentrale Arbeitsansatz im Aufgabenspektrum der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen. Der Zugang zu allen Düsseldorfer Erziehungs-, Familien- oder Jugendberatungsstellen beziehungsweise den spezialisierten Beratungsangeboten erfolgt in der Regel über eine Terminvergabe. Vorrang haben immer Kinder und Jugendliche, akute Krisen- und Kinderschutzfälle sowie – als spezifischer Zugangsweg in Düsseldorf langjährig erprobt – qualifizierte Weitervermittlungen aus den Bezirkssozialdiensten und der Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung.
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Exkurs: Der Zusammenhang von Erziehungsberatung und Hilfen zur Erziehung
Alle Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen haben nach § 28 SGB VIII den Auftrag „bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung (zu) unterstützen.“ 2 § 28 SGB VIII wird dabei als eine Hilfeart der sogenannten „Hilfe zur Erziehung“ verstanden. „Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Unterschiedliche Hilfearten können miteinander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.“ „Hilfen zur Erziehung“ unterliegen einem individuellen Rechtsanspruch und können in Düsseldorf beim Bezirkssozialdienst des Amtes für Soziales und Jugend beantragt werden. Während die offene Eingangsberatung des Bezirkssozialdienstes für alle Düsseldorfer*innen eine Anlaufstelle zu sehr unterschiedlichen jugendhilfebezogenen Fragestellungen darstellt und ganz konkret dort verschiedene Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII beantragt werden können (anschließende Begleitung entlang eines gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans), stellen die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen ein direkt zugängliches Unterstützungsangebot dar. Die Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) ist als die niederschwelligste Hilfe zur Erziehung zu verstehen 3, sie kann direkt und ohne Einbezug des Bezirkssozialdienstes (formale Antragstellung und Aufsetzen eines Hilfeplanverfahrens), kostenlos und anonym direkt von rat- und hilfesuchenden Personen bei den einzelnen Beratungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft in Anspruch genommen werden. Diese direkte und unkomplizierte Kontaktmöglichkeit ist ausdrücklich gewünscht. Erziehungsberatung ist die mit Abstand am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeform und macht etwa die Hälfte (47%) aller Hilfen zur Erziehung aus (HzE-Bericht 2024 auf der Datenbasis 2022). Es handelt sich um eine extern evaluierte hochwirksame Leistung. 4
Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung verzeichnet in Düsseldorf seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage, die Fallzahlen erzielten 2023 einen neuen Höchststand (siehe Übersicht 2 und 3 im Anhang).
> 2Siehe SGB VIII, §28
> 3Vergleich dazu auch §36a, Absatz 2 SGB VIII, insbesondere die niedrigschwellige, unmittelbare Inanspruchnahme von Erziehungsberatung als ambulante Hilfe wird darin benannt.
> 4Vergleich: Wirkungsevaluation in der Erziehungsberatung Wir.EB-Studie 2017 sowie Prognos Evaluation der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen 2020
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Laut bke-Empfehlung 5 sowie Festschreibung in der Düsseldorfer Produkt- und Aufgabenbeschreibung soll es in 80% der Fälle innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage zu einem ersten Beratungsgespräch kommen. Dieser zentrale Qualitätsstandard ist in Düsseldorf seit statistischer Aufzeichnung erfüllt, ein großer Teil der Ratsuchenden erhält i
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.