Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/358/2025

Regionalrat Düsseldorf - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 22. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt wählt gemäß § 7 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 3. Mai 2005 (GV.NRW S. 430/SGV NRW 230) für die Dauer seiner Amtszeit 1. ................................................. 2. ................................................. 3. ................................................. 4. .................................................

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Nach der Kommunalwahl 2025 ist der Regionalrat neu zu bilden. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich aus § 7 Abs. 1 und 2 des LPlG und beträgt je angefangene 200.000 Einwohner ein stimmberechtigtes Mi tglied. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann demnach vier Mitglieder (Einwohnerzahl am Stichtag 30.6.2024 = 617.904) benennen. Diese Mitglieder müssen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung in Düsseldorf haben; darüber hinaus gelten die Vor schriften des Kommunalwahlgesetzes für die Wählbarkeit entsprechend.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/358/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Regionalrat Düsseldorf - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder - Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 06.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt gemäß § 7 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 3. Mai 2005 (GV.NRW S. 430/SGV NRW 230) für die Dauer seiner Amtszeit 1. ................................................. 2. ................................................. 3. ................................................. 4. ................................................. zu stimmberechtigten Mitgliedern des Regionalrates Düsseldorf. Sachdarstellung: Nach der Kommunalwahl 2025 ist der Regionalrat neu zu bilden. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ergibt sich aus § 7 Abs. 1 und 2 des LPlG und beträgt je angefangene 200.000 Einwohner ein stimmberechtigtes Mi tglied. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann demnach vier Mitglieder (Einwohnerzahl am Stichtag 30.6.2024 = 617.904) benennen. Diese Mitglieder müssen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung in Düsseldorf haben; darüber hinaus gelten die Vor schriften des Kommunalwahlgesetzes für die Wählbarkeit entsprechend. Die Wahl der Mitglieder ist gemäß § 7 Abs. 2 LPlG nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen. Seite 2 Von diesem Verfahren kann abgewichen werden, wenn sich die Fraktionen und Gruppen auf eine Vorschlagsliste einigen und diese Liste mehrheitlich wählen. Gemäß § 8 Abs. 3 LPlG i.V.m. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO - LPlG DVO) ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person beratendes Mitglied im Regionalrat. Bisher waren folgende stimmberechtigte Mitglieder für die Stadt im Regionalrat: Fils, Dr. Alexander (R) CDU Bellstedt, Iris BÜ 90/GRÜNE Herz, Matthias SPD Klein, Peter DIE LINKE Bei der Besetzung ist § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/358/2025