Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/351/2025

Polizeibeirat - Wahl der Mitglieder -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt wählt gemäß § 17 des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen -Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW)- in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.2002 (GV NRW S. 308/ SGV NRW 205) für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. ........................................... 2. ........................................... 3. ........................................... 4. ........................................... 5. ........................................... 6. ........................................... 7. ........................................... 8. ........................................... 9. ........................................... 10. ........................................... 11. ...........................................

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Dem Polizeibeirat gehören gemäß § 15 Polizeiorganisationsgesetz elf Mitglieder an.

Als Mitglieder können gewählt werden  Ratsmitglieder  Bürgerinnen/Bürger und Einwohnerinnen/Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können.

Es müssen mindestens sechs Ratsmitglieder gewählt werden, da die Zahl der Bürgerinnen/Bürger und Einwohnerinnen/Einwohner die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen darf.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/351/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Polizeibeirat - Wahl der Mitglieder - Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 06.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt gemäß § 17 des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen -Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW)- in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.2002 (GV NRW S. 308/ SGV NRW 205) für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. ........................................... 2. ........................................... 3. ........................................... 4. ........................................... 5. ........................................... 6. ........................................... 7. ........................................... 8. ........................................... 9. ........................................... 10. ........................................... 11. ........................................... Seite 2 als stellvertretende Mitglieder 1. ........................................... 2. ........................................... 3. ........................................... 4. ........................................... 5. ........................................... 6. ........................................... 7. ........................................... 8. ........................................... 9. ........................................... 10. ........................................... 11. ........................................... in den Polizeibeirat. Sachdarstellung: Dem Polizeibeirat gehören gemäß § 15 Polizeiorganisationsgesetz elf Mitglieder an. Als Mitglieder können gewählt werden  Ratsmitglieder  Bürgerinnen/Bürger und Einwohnerinnen/Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können. Es müssen mindestens sechs Ratsmitglieder gewählt werden, da die Zahl der Bürgerinnen/Bürger und Einwohnerinnen/Einwohner die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen darf. Dienstkräfte der Polizei sowie städtische Dienstkräfte können nicht gewählt werden. Bisher wurde die Stadt vertreten durch Mitglieder stellvertretende Mitglieder Auler, Andreas (R) CDU Mansheim, Aletta (R) CDU Buschhausen, Rolf (R) CDU Schmidt, Sabine (R) CDU Penack-Bielor, Angelika (R)CDU Schmidt, Walter (R) CDU Sültenfuß, Dirk Peter (R) CDU Schwanke, Melina CDU Charchira, Samy (R) Bü 90/Grüne Heyden, Kira (R) Bü 90/Grüne Klinke, Annette (R) Bü 90/Grüne Löffler, Sarah (R) Bü 90/Grüne Tonsen, Leonie (R) Bü 90/Grüne Warnecke, Petra Bü 90/Grüne Holtmann-Schnieder, SPD El Ghazali, Hakim (R) SPD Ursula (R) Volkenrath, Martin (R) SPD Fobbe, Elke (R) SPD Weber, Ferry FDP Korenkov, Anne FDP Demmer, Chris DIE LINKE Friebe, Michael DIE LINKE Bei der Besetzung ist § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/351/2025