Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/131/2025

Tempo 30 auf "An der Piwipp"

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An der Piwipp · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Straße „ An der Piwipp " zwischen Kalkumer Straße und Brackweder Straße aus Lärmschutzgründen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Als Sammelstraße gilt auf der Straße An der Piwipp grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt ca. 8.000 Kfz/16h. Der Radverkehr wird weitgehend auf der Fahrbahn geführt. Stadtauswärts ist der Radverkehr berechtigt, im Seitenraum zu fahren.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

An der Piwipp – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · OVA/131/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 46

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung abweichend beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 5.5

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 9

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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OVA/131/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Tempo 30 auf "An der Piwipp" Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 11.03.2026 Anhörung Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 15.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt auf Basis des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) die streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Straße „ An der Piwipp " zwischen Kalkumer Straße und Brackweder Straße aus Lärmschutzgründen. Sachdarstellung: Als Sammelstraße gilt auf der Straße An der Piwipp grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsstärke beträgt ca. 8.000 Kfz/16h. Der Radverkehr wird weitgehend auf der Fahrbahn geführt. Stadtauswärts ist der Radverkehr berechtigt, im Seitenraum zu fahren. Eine straßenverkehrsrechtliche Grundlage, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken, ist nach § 45 (1b) 5 StVO in dem genannten, ca. 500 m langen Straßenabschnitt gegeben, da die Lärmgrenzwerte dort überschritten werden. Die Bezirksvertretung 6 hat einen Antrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Straße „ An der Piwipp " in Ihrer Sitzung am 04.12.2024 beschlossen. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 unter anderem eine prioritäre Prüfung einer streckenbezogenen Anordnung von Tempo 30 empfohlen. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Seite 2 18.06.2025 einen Antrag der SPD-Fraktion (Vorlage OVA/104/2025) unter anderem auf Tempo 30 auf der Straße „ An der Piwipp " mehrheitlich abgelehnt. Für den durch den Rat am 10.04.25 beschlossenen Lärmaktionsplan IV wurden aktuell für die Straße „ An der Piwipp " in dem zur Rede stehenden Abschnitt erhöhte durchschnittliche Lärmwerte von 69, 2 dB(A) ermittelt. Von den Lärmbelastungen sind innerhalb des betreffenden Abschnittes im Bestand etwa 470 dort Wohnende betroffen. Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 kann eine Minderung von etwa 3 db(A) erreicht werden, so dass die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, um die Wohnbevölkerung zu schützen. Es liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, gem. § 45 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3 StVO eine verkehrliche Anordnung zu erlassen, um so die Wohnbevölkerung vor übermäßigen Lärm- und Abgasemissionen und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Allerdings darf gem. § 45 Abs. 9 S. 1, Abs. 9 S. 3 StVO ein Verkehrszeichen auch nur dann angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, da eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt. Auf der Straße „ An der Piwipp " verkehrt die Buslinie 729 im 20-Minuten-Takt. Die Rheinbahn hat - im Rahmen der Beschlussfassung der in Fortsetzung des Linienverlaufs befindlichen Straße „ Am Röttchen " - bereits in 2022 auf die negativen Folgen für die Fahrzeiten bei einer Ausdehnung der Geschwindigkeitsregelung auf weitere Straßenabschnitte hingewiesen. Die Bedenken werden auch in 2025 mit der Bitte aufrecht gehalten, von einer Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung abzusehen. Die Verwaltung hält die Reduzierung der Geschwindigkeit ganztägig auf 30 km/h für erforderlich und geeignet, die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Lärmemissionen an der Straße „ An der Piwipp " zu mindern. Die Maßnahme stellt sich auch als angemessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dar, da auf der einen Seite die Interessen der Verkehrsteilnehmenden (zeitliche und evtl. finanzielle Einbußen) hier nur geringfügig betroffen sind sowie die Funktion der Straße nicht beeinträchtigt wird. Auf der anderen Seite wird der Schutz der Wohnbevölkerung vor gesundheitsschädlichen Lärmemissionen deutlich verbessert. Dieser Schutz von Leben und Gesundheit ist hier höher zu bewerten. Die Polizei wird gebeten, entsprechend der technischen und personellen Möglichkeiten die Geschwindigkeit zu überwachen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/131/2025