Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/001/2026

Grundstücksangelegenheit

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
6Dokumente 16. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche im Rahmen eines Investoren- auswahlverfahrens gem. Sachdarstellung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Verkauf Luisen-Gymnasium, Bastionstraße 24, an die obsiegende Partei des Investorenauswahlverfahrens bzw. den jeweils nachrangigen Investor bei Ausfall der obsiegenden Partei.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+9 weitere Themen

Vorgang · APS/001/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen ansehen

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    1. Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    2. Fiskalischer Plan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    3. Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    4. Erschließungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    5. Stellungnahme Denkmalschutz · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammnearbeit. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  8. Sitzung · TOP 7

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  9. Sitzung · TOP 9

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  10. Sitzung · TOP 6

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  11. Sitzung · TOP 9

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571518.pdf Published Time: 2026-03-27T10:25:00.000Z Number of Pages: 12 Markdown Content: APS/001/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Ausschreibung eines Investorenauswahlverfahrens mit Konzeptausschreibung und Höchstgebot des Grundstücks Bastionstraße 24 – Luisen-Gymnasium Fachbereich : 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 14.04.2026 Vorberatung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 20.04.2026 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 22.04.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche im Rahmen eines Investoren- auswahlverfahrens gem. Sachdarstellung. Sachdarstellung: Verkauf Luisen-Gymnasium, Bastionstraße 24, an die obsiegende Partei des Investorenauswahlverfahrens bzw. den jeweils nachrangigen Investor bei Ausfall der obsiegenden Partei. Gemarkung Flur Flurstück Fläche Altstadt 7 123 3.566 m² Seite 2 [X] erschließungsbeitragsfrei [] erschließungsbeitragspflichtig Bebauungsplannummer: Heutige Nutzung: Schule, Luisen-Gymnasium Verwendung: [] Mehrfamilienhaus für Begünstigte der Einkommensgruppe A, ● Wohneinheiten [] Mehrfamilienhaus für Begünstigte der Einkommensgruppe B, ● Wohneinheiten [] Mehrfamilienhaus preisgedämpft, ● Wohneinheiten ( ● Eigentumswohnungen) [] Mehrfamilienhaus frei finanziert, ● Wohneinheiten (● Eigentumswohnungen) [] Gewerbeobjekt, mit ● m² Bürofläche, ● m² gewerbliche Nutzung, ● m² BGF (oi) [] MK-Objekt, mit ● m² Bürofläche, ● m² BGF (oi) [X] Sonstiges: Schule Begründung: Das Grundstück ist größtenteils mit dem Schulgebäude Luisen-Gymnasium inklusive Schulhof bebaut. Es handelt sich um ein Grundstück mit einem monumentalen Schulkomplex an der Kreuzung Bastionstraße mit der Kasernenstraße. Das derzeitig auf der Bastionstraße 24 ansässige Luisen-Gymnasium wird zum Schuljahresstart 2026/2027 in das neue Schulgebäude auf der Völklinger Straße verlagert, um den Anforderungen an eine moderne Bildungseinrichtung zu entsprechen. Der alte Standort auf der Bastionstraße wird entsprechend aufgegeben und soll vermarktet werden. Die dadurch zur Verfügung stehende und frei gewordene Fläche könnte durch einen Umbau oder eine Umnutzung der Räumlichkeiten für kleinteiligen Einzelhandel im Erdgeschoss (ggf. Gastronomie, kleine Geschäfte), Kulturflächen sowie Dienstleistungen und Büros in den Obergeschossen genutzt werden. Auch ein Hotel und / oder ein Boardinghaus sind denkbar. Das Grundstückgeschäft dient einem gewerbepolitischen Zweck. Die Ausschreibung des Auswahlverfahrens soll zu folgenden Bedingungen erfolgen: Verfahrensbeschreibung Das Veräußerungsverfahren richtet sich an Investor*innen, die an der Realisierung eines innovativen Umnutzungskonzepts in der Kombination kleinteiliger Einzelhandel, Kultur, Dienstleistungen, Büro und ggf. auch Wohnnutzung Interesse haben. Auch ein Hotel und /oder ein Boardinghaus sind denkbar. Sollte eine Beurkundung nicht zwei Monate nach Zuschlag erfolgen, erhöht sich die Kaufpreissumme um 5 % p.a. Das Mindestgebot beträgt 27.500.000 EUR Die LHD behält sich vor, ein mehrstufiges Verfahren durchzuführen. Ebenfalls behält sich die LHD vor, Nachgebote zu fordern, sowie das Verfahren einzustellen, sollten keine wirtschaftlichen Angebote eingehen. Die Beurkundung des Kaufvertrags hat spätestens acht Monate nach Beschluss des finalen Verkaufs zu erfolgen. Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung der bietenden Person erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden Seite 3 Wertungen: 1. Kaufpreis – 80 Punkte (Höchstgebot) 2. Konzept – 20 Punkte (denkmalgerechter Umbau, Konzept zur nachhaltigen und innovativen Nutzung) Abgabefrist Veröffentlichungstermin + 5 Monate Das Nutzungskonzept sowie das Kaufpreisgebot für die Teilnahme am Verfahren müssen bis zum XXXX, 12.00 Uhr in der dafür vorgesehenen Cloud hochgeladen sein. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Einzureichende Unterlagen  Kaufpreisangebot  Freiraumplanerische Idee als Lageplan mit Dachaufsicht im Maßstab 1:500 mit Aussagen zur Freiraumnutzung, zur Gebäudebegrünung und zu versiegelten und unversiegelten Flächen sowie leitenden Grünstrukturen. Nachweis des Erhalts der zwei großen 120 Jahre alten Platanen im Innenhof.  Planunterlagen im Maßstab 1:500 mit Darstellung des Bestands und der geplanten baulichen Eingriffe (Gelb für Abbruch, Rot für Neubau), damit der Umgang mit dem Baudenkmal beurteilt werden kann.  Aussagekräftige Perspektiven (aus der Fußgängerperspektive) (siehe Karte Blickrichtung für Anlage): o Blick von der Bastionstraße aus o Blick von der Kasernenstraße aus  Erläuternde Piktogramme  Zwei Schnitte (Ost-West & Nord-Süd im Maßstab 1:200 mit Höhenangaben zu allen Geschossen, Wand- und Gebäudehöhen)  Vier Ansichten von Nord, Ost, Süd und West M 1:200  Grundrissgestaltung pro Geschoss mit Angabe der jeweiligen Nutzungen, im Maßstab 1:200  Darstellung der Gebäude und Freiflächen (z.B. Gemeinschaftsfläche, barrierefreie Treffpunkte, Gemeinschaftsgarten, Begrünungskonzept) im Maßstab 1:200  Prüfplan mit Lage und Anzahl der Stellplätze (PKW und Fahrrad) sowie Standorte für Wertstoffsammelbehälter. Darstellung der Konzeption der Feuerwehrbewegungs- und Aufstellflächen  Architektur bzw. Gestaltung, d.h. Gestaltungskatalog Materialien, Fassadengestaltung insbesondere für den nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteil  Zusammenstellung der wichtigen Flächenkennwerte und Berechnung von GFZ und GRZ I und II sowie Angaben Seite 4 zu den unterbauten Flächen entsprechend dem beiliegenden Formblatt  Erläuterung des Nutzungskonzeptes mit Angaben zu Grundfläche, Geschossfläche und ggf. Wohnfläche (sind in das Formblatt einzutragen) Sofern Wohnungen geplant werden sind auch 5m²/Wohnfläche private Spielfläche auf dem Grundstück nachzuweisen. Eignung der bietenden Person Beim Auswahlverfahren können ausschließlich Gebote von bietenden Personen berücksichtigt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 1) Die bietende Person muss beim Zuschlag der Vertragspartner (Erwerber) im notariellen Kaufvertrag sein. 2) Die bietende Person und an ihr beteiligte Personen dürfen nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen oder auf einer Wirtschafts-, Handels-, Finanzsanktions- oder Embargoliste der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt sein. 3) Die bietende Person muss finanziell in der Lage sein, die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Kaufpreiszahlung, zu erfüllen. Mit dem Angebot sind demnach einzureichen:  Name und Rechtsform der bietenden Person (= zukünftige Vertragspartei),  aktuelle Kreditreformauskunft der bietenden Person,  Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition,  Nachweise zu der vorstehenden Ziffer (2) Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaften) der bietenden Person möglich. Hinweis: Die LHD behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen sowie fehlende Unterlagen von der bietenden Person ggf. auch in Papierform nachzufordern. Rahmenbedingungen für das Entwurfskonzept Bebaubarkeit/Umbaumöglichkeit und Zielrichtung Eine baurechtliche Ausweisung in Form eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegt nicht vor. Eine Bebauung bzw. ein Umbau sind nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Das Grundstück grenzt an planungsrechtlich festgesetzte Kerngebiete/Mischgebiete. Die geplante Nutzung soll sich an die Umgebung anpassen. Das Hauptgebäude hat vier Geschosse zuzüglich eines nicht ausgebauten Dachgeschosses sowie einer großen Dachterrasse auf dem vorhandenen Flachdach. Inwieweit das Dachgeschoss ausgebaut werden kann und aus Seite 5 denkmalrechtlichen Aspekten möglich ist, ist durch die bietende Person im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären. Denkmalschutz Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex besteht aus drei Teilbereichen. Das Hauptgebäude wurde ca. 1904 – 1907 errichtet. Der Erweiterungsbau folgte gemäß Bauunterlagen 1914 und der letzte Anbau 1953. Im Zweiten Weltkrieg wurde insbesondere der Bauteil an der Kasernenstraße teilweise zerstört und wiederaufgebaut. Dieser Zwischenbau (Breite ca. 10 m) ist nicht vom Denkmalschutz betroffen. Das Objekt wurde (ohne die modernen Bauteile) in die Denkmalliste eingetragen, weil es im Zusammenhang mit dem stilistisch verwandten Stahlhof für das Stadtbild und den Grundriss von Bedeutung ist. Details entnehmen Sie der beigefügten Stellungnahme zum Denkmalumfang des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege beim Bauaufsichtsamt. Für das Baudenkmal Bastionstraße 24 gelten die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) in der aktuell geltenden Fassung. Demnach sind sämtliche Planungen und Ideen für eine Umnutzung des Gebäudekomplexes, insbesondere auch eine mögliche Erweiterung der Geschossfläche (z.B. Dachgeschossausbau) mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege frühzeitig abzusprechen. Vor Beauftragung und Ausführung bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DschG NRW. Im Hinblick auf den Denkmalschutz der Liegenschaft wird – sofern eine weitere Bebauung geplant ist (z.B. als Ersatz für den nicht denkmalgeschützten Anbau) – eine besondere und dem Standort angemessene Architekturqualität erwartet. Für Baudenkmäler sind unter Umständen erhöhte steuerliche Abschreibungen von Aufwendungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung des Baudenkmals gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz möglich. Zudem können für Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an einem Denkmal Fördermittel beantragt werden. Alle Um- und Neubaumaßnahmen sowie Instandsetzung und –haltung des Ensembles sind in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt sowie dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege durchzuführen. Der Käufer trägt alle Kosten für die im Zuge der Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen erforderlichen Arbeiten. Stellplatznachweis Die Stellplätze für Nutzende, Mietende, Besuchende und Mitarbeitende sind in geeigneter Form nachzuweisen. Auf § 48 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) wird hingewiesen. Zur Berechnung der notwendigen Stellplätze Seite 6 ist die „Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)“ maßgeblich. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60-1/60104- satzung-der-landeshauptstadt-duesseldorf-ueber-die- herstellung-von-stellplaetzen-und-garagen-sowie-von- abstellplaetzen-fuer-fahrraeder-nach-48-bauordnung- nrw-stellplatzsatzung/?L=0 Zugunsten des Schulgebäudes und zulasten des Nachbargrundstücks Flurstück 71 besteht im Grundbuch des Nachbargrundstücks eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kraftfahrzeugabstellrecht). Es handelt sich hierbei um sechs bis sieben Stellplätze, je nach Ausnutzung. Auf dem Schulgrundstück befinden sich laut Hausakte 26 nachgewiesene Stellplätze. Bei einer wesentlichen Änderung und/oder Nutzungsänderung des Gebäudes sind die Stellplätze neu nachzuweisen und entsprechende Baulasten einzutragen bzw. zu ändern. Dienstbarkeiten stellen keine öffentlich-rechtliche Sicherung dar und sind für den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nicht heranzuziehen. Eine nachträgliche Unterkellerung (z.B. für eine Tiefgarage) dürfte kaum realisierbar sein, da unterhalb des Gebäudes alte Stadtmauern vermutet werden. Die gute ÖPNV-Erschließung des Gebiets kann ggfs. zu einer Stellplatzreduzierung führen. Zusätzlich können ggfs. Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs zu einer Reduzierung der nachzuweisenden Stellplätze führen. Folgende beispielhafte Maßnahmen sind sinnvoll für den Standort zu wählen oder zu ergänzen:  Ausweisung von Car-Sharing-Stellplätzen auf eigenem Baugrund  Mitgliedschaft Car-Sharing gratis für einen noch festzulegenden Zeitraum, ggf. inklusive Fahrguthaben (Hinweis: durch die Einrichtung eines Car-Sharing- Stellplatzes können ca. 5 Stellplätze eingespart werden)  Nachweis Mieter*innen ÖPNV-Tickets  Fahrradpool, Fahrradverleihstation  Attraktive, sichere und leicht zugängliche Fahrradabstellanlagen über die Mindestanforderungen hinaus  Stromanschluss für E-Bikes  Vorhalten von Cargo-Bikes U.a. sind auch Behindertenparkplätze zu berücksichtigen. Erschließung Die Ein-und Ausfahrt vor bzw. zum Grundstück erfolgt ausschließlich von der Bastionstraße durch eine Toreinfahrt. Seite 7 Die Bastionstraße ist eine Einbahnstraße, die Einfahrt zum Gebäude erfolgt aus nördlicher Richtung ausschließlich über die Königsallee in die Bastionsstraße, die Ausfahrt führt in die Kasernenstraße ausschließlich in nördlicher Richtung. Eine Zufahrtmöglichkeit aus Richtung Süden ist nicht möglich. Nähere Details sind im weiteren Verfahren mit den beteiligten Fachämtern abzustimmen. Details entnehmen Sie dem beigefügten Lageplan Erschließung. Freiraum Erhalt Platanen Aus stadtökologischen und stadtbildgestalterischen Gründen ist der Erhalt der zwei Platanen im jetzigen Schulhofbereich zwingend vorgegeben. Spielflächen Sollte das Nutzungskonzept Wohnungen vorsehen, sind private Spielflächen (5m² pro Wohneinheit) in ausreichendem Abstand zu dauerhaft genutzten Wohnbereichen nachzuweisen. Die Flächen dürfen sich nicht mit Bewegungsflächen der Feuerwehr überschneiden. Hinweise der Ausschreibung 1. Aktivitäten von Makelnden sind nicht erwünscht! 2. Eine Belastung des Grundbuches vor Eigentumsumschreibung ist nicht möglich. 3. Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der LHD nicht erstattet. 4. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

2. Fiskalischer Plan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571527.pdf Published Time: Tue, 16 Dec 2025 14:07:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
4. Erschließungsplan als Text anzeigen
Title: 00571529.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571529.pdf Published Time: Tue, 16 Dec 2025 14:07:18 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Erschließungsplan Bastionstraße 24 Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 10.11.2025
5. Stellungnahme Denkmalschutz als Text anzeigen
Title: BAstionstraße 24 I Zusammenstellung Ausschreibung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571530.pdf Published Time: Tue, 16 Dec 2025 14:07:18 GMT Number of Pages: 14 Markdown Content: Seite 1 / 14 63/40- Bastionstraße 24 02 .10 .2025 oz/zens  92867 Bauaufsichtsamt Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege # Denkmalpflegerische Stellungnahme Grundstück: Düsseldorf, Bastionstraße 24 Luisen-Gymnasium Vorhaben: Ausschreibung Verkauf (Höchstgebotsverfahren) Antrag vom: 15.08.2025 Eingang am: 15.08.2025 Registrier-Nr.: 40-DS-0506/25 Die folgende Stellungnahme soll dazu dienen, den rechtlichen Rahmen sowie die mög-lichen Veränderungen und Eingriffe am Baudenkmal für den potenziellen Käufer zu klären und in einer geplanten Konzeptausschreibung festzuhalten. 1. Allgemeines Das Baudenkmal Bastionstraße 24/Kasernenstraße 30 ist seit dem 18.07.1984 gemäß § 23 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz -DSchG NRW) vom 13. April 2022 in seiner Gesamtheit (innen und außen) in die Denk-malliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen. Ausweislich des Denkmallistenblatts wurden die Gebäude vom Hochbauamt der Stadt Düsseldorf unter der Leitung von Baurat Johannes Radke in zwei Phasen erarbeitet und ausgeführt. Der städtebaulich besonders markante Baukörper an der Ecke der Bastionstraße zur Kasernenstraße (Bastionstraße 24) geht auf die Zeit von 1904 bis 1907 zurück und lässt in seiner Ornamentik deutlich Jugendstileinfluss erkennen. Bei dem zweiten von 1911 bis 1913 errichteten Gebäude in der Kasernenstraße 30 sind Stilmerkmale des Klassizismus vorherrschend. (Der Vollständigkeit halber sei er-wähnt, dass der zwischen diesen beiden Gebäuden gelegene Baukörper auf die Nach-kriegszeit zurückgeht. An dieser Stelle befand sich zuvor die ehemalige Schulleiter-Dienstwohnung bzw. das entsprechende Haus 2. Schutzziele und denkmalwertes Er-scheinungsbild. Dieser Baukörper steht nicht unter Denkmalschutz.) Hinweis zur Denkmalliste: Der bestehende Eintrag in der Denkmalliste ist ein Dokument seiner Zeit. Eine Aktu-alisierung an heutige denkmalpflegerische Standards ist vorgesehen. Die Änderung der Denkmalliste sollte aus Gründen der Planungssicherheit und im Sinne einer ver-bindlichen Vertragsgestaltung vor der Veräußerung erfolgen. Diese Stellungnahme Seite 2 / 14 dient daher auch der Erläuterung und Präzisierung der denkmalfachlichen Bewer-tung. Der Denkmalumfang ist der beigefügten Kartierung zu entnehmen. Zudem befindet sich das Baudenkmal im Denkmalbereich Carlstadt. Damit gelten für das Objekt die Bestimmungen des Nordrhein-westfälischen Denkmal-schutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) in der Fassung vom 13. April 2022. Die Bestimmungen definieren auch die Rechte und Pflichten von Eigentümer*innen / Nutzer*innen. Auf diese sollte in der Konzeptausschreibung hingewiesen werden. 2. Schutzziele und denkmalwertes Erscheinungsbild Das Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege besteht darin, den Zeugniswert eines authentisch überlieferten Denkmals zu bewahren. Dies geschieht durch die mög-lichst umfassende Erhaltung seiner Substanz, seines Erscheinungsbildes sowie seiner weiteren denkmalbestimmenden Eigenschaften. Dabei steht nicht allein der Erhalt im Vordergrund, sondern auch die Weitergabe des Denkmals in einer sinnvollen und zeit-gemäßen Nutzung. Die Pflicht zur Erhaltung eines Baudenkmals ist jedoch nicht unbegrenzt. Gemäß § 7DSchG NRW ist sie durch die wirtschaftliche Zumutbarkeit begrenzt. Die Prüfung der Zumutbarkeit erfolgt nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (Ver-waltungsvorschrift zur Prüfung der Zumutbarkeit nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz [VV Zumutbarkeit DSchG NRW] vom 12. Juli 2024). 3. Der Umgang mit historischen Bauteilen, Wand- und Bodenoberflächen Da der Wert eines Baudenkmals nicht allein durch sein Erscheinungsbild, sondern auch durch seine materielle Substanz bestimmt wird, ist die Erhaltung der originalen Sub-stanz als Träger der Denkmaleigenschaft vorrangiges Ziel denkmalpflegerischer Maß-nahmen. Im Folgenden werden die Grundzüge des schützenswerten Bestands dargestellt. Diese dienen dem im Denkmallisten-Text Benannten als Konkretisierung. Die dabei im Detail aufgelisteten Bauteile haben hier dennoch lediglich exemplarischen Charakter. Es soll also der Grundinformation und dem allgemeinen Verständnis des Schutzumfangs die-nen und erhebt darüber hinaus keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem ist davon auszugehen, dass hinter jüngeren Verkleidungen wie Bodenbelägen und Abhangdecken historischer Bestand (z.B. Fliesen und Deckenprofile) erhalten ist, dem ebenfalls Denkmalwert zuzusprechen ist. Im Anschluss an die bildliche Darstellung folgen allgemeine Informationen zum Um-gang mit historischen Bauteilen wie z.B. Wand- und Bodenoberflächen. Seite 3 / 14 Baukörper und Fassaden Beide Gebäude weisen architektonische Qualität und städtebauliche Wirkung und Bedeutung auf. Dies geht bereits aus dem derzeitigen Denkmallistentext hervor. Dem zu ergänzen ist der Verweis auf die der Bastionstraße zugewandten Dachland-schaft, die als authentisch und schützens-wert anzusehen ist. > Ansicht, rechts Bastionstraße, links Kasernen-straße > Bossierte Erdgeschosszone Ansicht Bastionstraße mit Tordurchfahrt Seite 4 / 14 Eingänge Die Zugänge zum Gebäude sind in ihrer Anlage bauzeitlich erhalten. Beim Eingang Kasernenstraße 30 ist die vollständige Bo-den-, Wand- und Deckengestaltung im Original erhalten. > Detail Eingang Kasernenstraße 30 Detail Eingang Kasernenstraße 30 Bei dem Haupteingang in der Tordurch-fahrt der Bastionstraße ist die Grundan-lage erhalten. Ob unter der Riemchenver-kleigung etwaig historische Substanz er-halten ist, müsste ggf. untersucht werden. > Haupteingang in der Tordurchfahrt der Bastion > straße 24. Es ist zu prüfen, ob hinter der mo-dernen Verkleidung historischer Bestand erhal-ten ist. Seite 5 / 14 Grundrisse Über alle Geschosse lassen sich weitestge-hend die entstehungszeitlichen Grundrisse nachvollziehen. Diese sind als nutzungs-spezifisch anzusehen und vermitteln die Zweckbestimmung des Schulgebäudes. Daher ist die Grundrissdisposition als we-sentlicher Bestandteil der Denkmalbewer-tung anzusehen. Seite 6 / 14 Kellergeschoss Im Kellergeschoss sind die bereits 1938 eingerichteten Luftschutzräume vollstän-dig erhalten. Diese spiegeln eine denkmalwerte Schicht des Gebäudes. Erhalten sind neben den baufesten Bänken die technischen Einrich-tungen des Luftschutzes. > Technische Luftschutzeinrichtungen Seite 7 / 14 Treppenhäuser Alle historischen Treppenhäuser der Ge-bäude verfügen weitgehend über die denkmalwerte historische Gebäudeaus-stattung (Boden, Stufen und Geländer, Wand- und Deckengestaltung) > Bastionstraße 24, hofseitiges Treppenhaus mit bauzeitlichen Wand- und Bodenfliesen Bastionstraße 24, Haupttreppenhaus > Bastionstraße 24, Haupttreppenhaus Treppenhaus Kasernenstraße 30 Seite 8 / 14 Aula Die Aula mit Seitenschiff und Emporen ist weitestgehend im bauzeitlich denkmal-werten Zustand erhalten. Besonders nen-nenswert sind die Jugendstilmasken der Pfeilerkapitelle. > Jugendstilkapitell Blick von der rückwärtigen Empore > Aula, Blick von der Empore zum rückwärtigen Hauptzugang Im Keller eingelagerte Türen der Aula (Brand-schutzgründe) Seite 9 / 14 Dachraum/ -konstruktion Im Bereich des an der Bastionstraße gele-genen Baukörpers ist die bauzeitliche Dachkonstruktion erhalten. Diese ist als schutzwürdig einzustufen. > Dachraum, Blick zum Giebel der Kasernenstraße Türen Es sind ein paar wenige historische Türen erhalten. Diese sind schutzwürdig. > Türe zur Empore der Aula Seite 10 / 14 Deckenprofile In den (Klassen-) Räumen, in denen die (Akustik-) Abhangdecken nicht bis zur Wand geführt sind, sind Deckenprofile er-kennbar. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass unter den Verkleidungen weitestge-hend historische Situationen erhalten sind. > historische Deckengestaltung in einem Klassen-raum Einbaumöbel Die Gebäude verfügen über ver-schiedenste Einbauschränke. Hier ist be-sonders nennenswert der historische Be-stand im 3. OG des Bastionstraßen-Bau-körpers. Ebenfalls ist die Nachkriegs- bzw. wohl 1960er-Jahre-Ausstattung von Lehrerzim-mer, Sekretariat und Schulleitungszimmer sehr qualitätvoll. Ob diese von Denkmal-wert ist, ist bei der ausführlicheren Über-arbeitung bzw. Bewertung des Objekts herauszuarbeiten. > Einbauschränke im 3. OG > Einbauschrankwand im Raum der Schulleiterin, wohl 1960er Jahre Einbauschrankwand im Lehrerzimmer, wohl 1960er Jahre Seite 11 / 14 Fenster In allen Bereichen der Gebäude sind – teils vereinzelt – historische bzw. sogar bau-zeitliche Fenster vorhanden. Besonders zu nennen sind hier die hofsei-tigen Flure des parallel zur Kasernen-straße verlaufenden Baukörpers des Ge-bäudes von 1904/ 1907 sowie Treppen-hausfenster und die Fenster im Dachge-schoss. Vereinzelt ist erkennbar, dass Fenster überarbeitet wurden, jedoch im Wesentli-chen ältere und schützenswerte Substanz darstellen. > Hoffassade mit historischen Fenstern > Fenster im Dachgeschoss, rechts bauzeitliche (profilierte) Sprossen, links bauzeitlicher Flügel-rahmen mit erneuerten Sprossen, wohl Reparatur nach Kriegsschaden. > Bauzeitliches Treppenhausfenster, innenliegend Seite 12 / 14 Umgang mit den Fenstern In dem Baudenkmal Bastionstraße 24 sind noch zahlreiche bauzeitliche Fenster (Hof-seite/ Treppenhaus / Dachstuhl) vorhanden. Bei den straßenseitigen Fenstern handelt es sich um keine bauzeitlichen/ historischen Fenster. Diese wurden bereits erneuert. Eine denkmalpflegerisch angemessene Vorgehensweise kann nur auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen und bautechnischen Bewertung des Bestandes erfolgen. Bei bauzeitlichen bzw. historischen Fenstern ist ihre Erhaltung anzustreben. Eine ener-getische Ertüchtigung ist in der Regel möglich. Gegebenenfalls kann in einzelnen Be-reichen wie zum Beispiel in ungeheizten Treppenräumen auf eine Ertüchtigung ver-zichtet werden, um zumindest Teile des Fensterbestandes unverändert erhalten zu können. Folgende Grundsätze sind zu berücksichtigen: o Historische Fenster sind, sofern substanziell möglich und wirtschaftlich zumut-bar, zu erhalten und können ggf. nachgerüstet werden. Dies bedeutet neben der Reparatur und Aufarbeitung den Einbau zusätzlicher Dichtungen und/oder die Ergänzung durch zusätzliche Fensterebenen (z. B. Verbundfenster, Vorsatz-scheibe, Kastenfenster) und ggf. Einbau einer Isolierverglasung. Ob ein Glasaustausch in denkmalwerten Fenstern eine denkmalfachlich vertretbare Möglichkeit ist, hängt vom Wert des Bestandglases ab. o Eventuell neu zu fertigende Fenster sind in Material, Teilung, Funktionalität und Erscheinungsbild dem historischen Vorbild bestmöglich anzugleichen. Umgang mit den Türen In dem gesamten Baudenkmal sind leider nur noch vereinzelte bauzeitliche/ histori-sche Türen/ Türzargen bzw. nur Teile von den ursprünglichen Türanlagen erhalten. Auch hier ist der Erhalt anzustreben. Gegen den Austausch der bereits erneuerten Türen bestehen keine baudenkmalpfle-gerischen Bedenken. Die Gestaltung der neuen Türen muss mit der Unteren Denkmal-behörde abgestimmt werden. Umgang mit Wand- und Bodenoberflächen In den Treppenhäusern sind nahezu vollständig die bauzeitlichen Wand- und Boden-oberflächen erhalten geblieben, darunter Stuck, Verzierungen sowie Wand- und Bo-denfliesen. Auch in der Aula sind die originalen Wandverzierungen noch vorhanden sowie in vielen Klassenräumen Profilierung seitlich der Akustikdecken. Die vorhandene Originalsubstanz soll, sofern ihr Erhalt technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, bewahrt und - soweit erforderlich - fachgerecht instand gesetzt werden. In den Klassenräumen und Fluren wurden neue, reversible Bodenbeläge eingebracht. Ob sich darunter noch bauzeitliche Bodenbeläge befinden, ist im Rahmen einer Be-standsanalyse zu prüfen. Sollten dabei historische Beläge zum Vorschein kommen, können diese - je nach Zu-stand und denkmalfachlicher Bewertung - sichtbar belassen oder erneut mit einem reversiblen Bodenbelag geschützt werden. Der Rückbau von jüngeren/nachträglich eingebrachten Bauteilen/ Oberflächen der jün-geren und jüngsten Vergangenheit, wie z.B. Bekleidungen aus Gipskarton, PVC-/Vinylböden und Tapeten sind denkmalpflegerisch in der Regel unproblematisch. Seite 13 / 14 4. Veränderungen an der Fassade und im Grundriss Die Weiterführung der angestammten Nutzung ist in der Regel die denkmalverträg-lichste. Manchmal sind jedoch Nutzungsänderungen gewünscht. In solchen Fällen werden Eingriffe in den denkmalwerten Bestand unvermeidlich sein. Auch bei gleichbleibender Nutzung können zeitgemäße Anforderungen an Wohn-oder Arbeitsbedingungen Veränderungen am Baudenkmal rechtfertigen. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Vorgaben bezüglich der Gefahrenabwehr (z.B. Brandschutz, Standsicherheit etc.). Hier gilt es, Lösungen zu finden, die sowohl der Erhaltung der Wesensmerkmale des Denkmals, als auch der Nutzungsanforderung durch den Eigen-tümer gerecht werden. Auch die Veränderung von Raumgrößen/ das Entfernen von Wänden bzw. Wanddurch-brüche sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Hier muss auch die Gesamtmaß-nahme betrachtet werden. Der historische Grundriss muss allerdings weiterhin ables-bar bleiben. In der Regel sind historische Grundrisse funktional geschnitten, so dass sie auch heu-tigen Nutzungsanforderungen zumeist gerecht werden. Als Prinzip gilt, dass sich die Nutzung am historischen Grundriss orientieren sollte - nicht umgekehrt. Möglichkeiten für Dachterrassen und Balkone Nach Auswertung des aktuellen Luftbildes befindet sich bereits eine große Dachter-rasse auf dem vorhandenen Flachdach. Dieses Flachdach ist in seiner Struktur zu er-halten und könnte ggf. ausparzellierte Terrassenbereiche aufnehmen. Wichtig dabei ist, dass keine zusätzlichen Terrassen-Aufbauten, wie Pergolen, großflä-chige Markisenanlagen oder aufwendige Unterteilungen der einzelnen Terrassenberei-che erlaubnisfähig sind. Balkone wären ggfs. als vorgeständerte Balkonanlagen denkbar, die jedoch allenfalls rückseitig erlaubnisfähig wären. Als Faustregel gilt, dass max. eine Balkonanlage pro Wohneinheit in einer zurückhal-tenden Gestaltung auszubilden wäre, die in klar ausgebildeten Achsen anzuordnen wären. Die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit beim Rückbau von einzelnen Fensterbrüstun-gen zur Schaffung von Balkonausgängen, wäre im Einzelfall zu überprüfen. Möglichkeiten zum Ausbau von Dachgeschossen Nach Auswertung des aktuellen Luftbildes handelt es sich bei dem Dachkörper um ein weitestgehend geschlossenes Volumen mit intakter Dachhaut. Wie bei vielen anderen Gebäuden aus dieser Zeitstellung wurde der Dachraum ursprünglich vermutlich als Speicherraum genutzt. Die geschlossene Wirkung der Dachhaut ist in jedem Falle zu erhalten. Die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit zum Einbringen

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/001/2026