Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 7
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
27.01.2026 · Bezirksvertretung 7
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 7 · Sitzung vom 27.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Der für den vorderen Bereich gültige Fluchtlinienplan Nr. 6077/02 ist hier nicht relevant. Er gibt für die Dörpfeldstraße lediglich die Straßenbegrenzungslinien wieder.
Die Wohnnutzung ist in dem WA zulässig. Das Gebäude fügt sich ein, da vergleichbare Bebauung auf den unmittelbaren Nachbargrundstücken bereits vorhanden ist. Die Gebäude an der Straße weisen bis zu IV Geschossen mit einer Höhe bis zu 16,75 m auf. Rückwärtig befinden sich bereits II-geschossige Baukörper mit Höhen von 9,94 m, die die geplanten Höhen ebenso leicht übersteigt wie auch die überbaute Fläche, die dort 937 m² beträgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der Geschossigkeit, der GFZ sowie der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück Weimarer Weg 3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5976/14. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) sowie in einem kleinen Teilbereich ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 im WA bzw. 1,1 im WR sowie eine Geschossigkeit von II im WA bzw. IV im WR festgesetzt. Eine offene Bauweise wird vorgeschrieben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Das Vorhabengrundstück Mansfeldstraße 12, 14, 16, 18 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2026, die bereits beschlossenen Mittel zur Fahrbahnwiederherstellung der Otto- und Vereinsstraße in Asphaltbauweise um 500.000 Euro zu erhöhen, um die vorhandene Kopfsteinpflasterung gleichartig zu ersetzen und so den Erhalt und damit den Stil, die Atmosphäre der beiden Straßenzüge auch im Rahmen der bestehenden Erhaltungssatzung sicherzustellen. Die Erstattungsfähigkeit nach den Regelungen der Straßenausbaubeitrag- Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen ist zu berücksichtigen, s. Informationsvorlage BV7/129/2025.
Die Anwohnenden der Otto- und Vereinsstraße fordern nach der Information zur Sanierung der Straße mittels Asphaltdecke mehrheitlich die Instandsetzung des Straßenbelags in der Ausführung „ Kopfsteinpflaster " . Ihr Engagement geht bis hin zur Petition zum Erhalt des Kopfsteinpflasters und einer Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung. Die Bezirksvertretung 7 hat am 27.05.2025 ihren Beschluss zur Sanierung der Ottostraße mittels Asphaltbelag aufgehoben und sich damit für eine Sanierung mit Kopfsteinpflaster ausgesprochen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zum Schutz der Friedhofsanlagen des Gerresheimer Waldfriedhofes Maßnahmen zu ergreifen bzw. ein Konzept vorzulegen. Das Eindringen auf das Friedhofsgelände und die Verwüstung von Grab- und Grünanlagen durch Wildschweinrotten ist schnellstmöglich und dauerhaft zu unterbinden. Die Planung und eine Kostenermittlung sind der Bezirksvertretung 7 vorzustellen.
Am Waldfriedhof in Düsseldorf-Gerresheim wurden vor allem im oberen Gelände große Teile der Grab- und Grünanlagen beschädigt, besonders das Ehrenmal der sowjetischen Kriegsgefallenen ist stark betroffen. Nach übereinstimmenden Feststellungen dringen immer wieder Wildschweinrotten in das Friedhofsgelände ein und haben dabei u.a. Teile der Umzäunung als auch das Ehrenmal selbst zerstört bzw. beschädigt. Trotz der Bemühungen der ortsansässigen Jägerschaft ist es bislang nicht gelungen, den Wildschweinen dauerhaft Einhalt zu gebieten und weitere Schäden zu verhindern. Der vorhandene Zaun weist offensichtlich Schwachstellen auf bzw. genügt nicht mehr den Anforderungen, um das geschützte Areal wirksam zu sichern. Das Ehrenmal besitzt sowohl historischen als auch würdigen Gedenkcharakter, dieses wie auch die Grab- und Grünanlagen des Waldfriedhofes sind vor weiteren Beschädigungen zu schützen. Um zukünftige Schäden zu vermeiden, ist eine Instandsetzung des bestehenden Zaunes oder alternativ der Neubau einer geeigneten Einfriedung zwingend erforderlich.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge auf den Sportanlagen Sulzbachstraße 31 (TV Grafenberg) und An der Leimkuhle 10 (Sportfreunde Gerresheim) mit Gesamtkosten in Höhe von 420.000 EUR vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Kunststoffrasenbeläge auf beiden Plätzen wurden letztmalig 2019 erneuert. In der Folge kam es frühzeitig immer wieder zu Nahtschäden, die im Rahmen der Gewährleistung von dem ausführenden niederländischen Unternehmen punktuell beseitigt wurden. Nach langer Verhandlung mit dem Unternehmen, erfolgte in 2023 eine intensive und gründliche Überarbeitung aller Nahtverbindungen. Der Gewährleistungsanspruch endete im August 2024. Inzwischen kommt es erneut verstärkt zu einer Ablösung der Nahtverklebungen. Grund hierfür ist offensichtlich nicht die mangelnde Verklebung, sondern das Ablösen der Rückenbeschichtung vom Trägergewebe. Zurzeit gelingt es noch durch zeitnahe Reparaturmaßnahmen die Bespielbarkeit aufrechten zu erhalten, was aber keine dauerhafte Lösung darstellt. Beide Sportanlagen sind 1-Platz-Anlagen mit einer sehr intensiven Nutzung. Ersatzflächen stehen vor Ort nicht zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen auf beiden Anlagen den Kunstrasenbelag komplett auszutauschen. Der vorhandene Belag wir hierzu aufgenommen und einem hochwertigen, stofflichen Recycling zugeführt. Die darunterliegende Elastische Tragschicht wird überarbeitet und eventuelle vorhandene Schäden werden beseitigt. Anschließend erfolgt der Einbau eines sandverfüllten Kunstrasenbelags nach DIN EN 15330-1 sowie DIN 18035-7 mit Kombinationsfaser und 35mm Polhöhe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990700/7 - Betreuung der Bezirksvertretungen -: a) Verein der Freunde der Ferdinand-Heye-Schule e. V. Prävention „ Mein Körper gehört mir " / " Die große Nein- Tonne " Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 750,00 Euro b) Publikation „ Spurensuche(n): Der Stadtbezirk 7 im Nationalsozialismus " (Beschluss BV7/156/2025) 6.000,00 Euro c) Repräsentationsfond (Ausgaben für Ehrungen, Bewirtungen, etc.)
Die empfohlene Beschlussdarstellung resultiert aus dem Votum der Mitglieder.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Toilettenanlage, welche an die obere Kapelle des Gerresheimer Waldfriedhofs angrenzt, umfassend zu sanieren. Die Kosten sind vorab zu ermitteln und der BV 7 vorzustellen.
Die Toilettenanlage bedarf dringend der Sanierung. Es liegen Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk vor. Die Sanitärobjekte sind in einem sehr schlechten Zustand, zum Teil unbenutzbar. Die ganze Anlage ist baufällig und marode und eine Zumutung für die Nutzerinnen und Nutzer.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Konflikte zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf der Grafenberger Allee zwischen Irmgardstraße und Limburgstraße stadtauswärts entschärft werden können. Es soll dabei auch die Fläche der Parkplätze und der Bushaltestelle der 894 mitberücksichtigt werden. Die Kosten für den Lösungsvorschlag und der Zeitansatz zur Umgestaltung sind zu ermitteln und der BV 7 mitzuteilen.
Die Grafenberger Allee zwischen Irmgardstraße und Limburgstraße stadtauswärts liegt beim ADFC-Radwegetest auf Platz 1 der Mängel und Gefahrenstelle im Stadtbezirk 7. Viel Fußgängerverkehr, Gastronomie, Warteschlangen vor den Geschäften und der dichte Radverkehr auf wenig Platz führen zu Nutzungskonflikten. Der Radweg gehört zum Radhauptnetz, erfüllt aber mit 1 m Breite nicht die Empfehlungen für den Radwegebau (ERA).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet den zuständigen Ausschuss und die Verwaltung, die Verlegung der Stadtteilbücherei Gerresheim vorrangig am Standort Heyestraße 99 in enger Koordination mit dem neuen Eigentümer, der einer Realisierung positiv gegenübersteht, auszuplanen . In die weitere Planung zur Verlegung soll die Bezirksvertretung 7 frühzeitig mit einbezogen werden.
Bereits in der Anfrage zur Verlegung der Stadtteilbücherei Gerresheim am 02.12.25 (BV7/176/2025) wurde darauf hingewiesen, dass mehrheitlich ein neuer Standort auf der Heyestraße 99 bevorzugt wird, um das Quartier rund um die Heyestraße zu stärken, die Nähe zum zukünftigen einwohnerstarken Glasmacherviertel darzustellen und die guten ÖPNV Anbindungen zu nutzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, über die Unfall- und veränderte Verkehrssituation auf der Grafenberger Allee zwischen Simrockstraße und Staufenplatz nach Fertigstellung der ergänzten Fahrbahnmarkierungen (Mitte 2025) zu berichten und Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses vorzuschlagen.
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat die Ergänzung und Vervollständigung der Fahrbahnmarkierungen auf der Grafenberger Allee, zwischen den Haltestellen Uhlandstraße und Staufenplatz, zur Verbesserung des ÖPNV Betriebsablaufs, beschlossen (OVA/002/2024). Die Bezirksvertretung 7 wurde am 27.02.2024 dazu angehört. Tägliche Beobachtung und Erleben auf der Grafenberger Allee lassen eine Zunahme von Zwischenfällen mit Straßenbahnen und KFz zwischen Simrockstraße und Staufenplatz erkennen. Längere Ausfallzeiten des ÖPNV in beiden Richtungen sind die Folge. Vermutlich ist die wissentliche oder unbeabsichtigte Missachtung der ergänzten Fahrbahnmarkierung Ursache für die Zwischenfälle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, im neu gestalteten Park „ Alter Gerresheimer Friedhof " zusätzlich zu den normalen Sitzbänken 2 Liegebänke, wie sie bereits in verschiedenen anderen Parks installiert sind, aufzustellen. Den genauen Standort bitten wir die Verwaltung bei einem Ortstermin mit den Mitgliedern der BV abzustimmen.
Die Liegebänke in den anderen Parkanlagen wurden von den Bürgern sehr gut angenommen. Sie bieten die Gelegenheit mit hoher Aufenthaltsqualität in der Parklandschaft zu verweilen. Dies gilt auch aber nicht nur für Eltern, deren Kinder im Park spielen. Eine solche Funktion und eine solche Qualität wären auch für den Park „ Alter Gerresheimer Friedhof " ein großer Zugewinn.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 7 bittet die Verwaltung, - die Blumenkübel an der Bergischen Landstraße 327 entfernen zu lassen und bei Bedarf durch eine Absperrkette zu ersetzen - Die Blumenkübel vor der Hausnummer 311 an der Bergischen Landstraße bis auf die in der Baugenehmigung genannten 50cm Abstand an den Fahrbahnrand versetzen zu lassen. Aktuell stehen diese ca. 150cm vom Fahrbahnrand entfernt.
Die genannten Blumenkübel schränken den Platz auf dem kombinierten Geh- und Radweg erheblich ein und stellen eine gefährliche Engstelle, insbesondere für Radfahrende dar. Mit dieser Sofortmaßnahme sollen die Gefahrenstellen entschärft und mehr Platz zum Ausweichen geschaffen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Haben diese Ladesäulen eine elektronische Erfassung von Nutzungszeiten, die statistisch ausgewertet werden können?
Auf mehreren Straßen allein im Zentrum Gerresheims befinden sich mindestens 16 Ladesäulen für Elektro-Autos, die nach mehreren Inaugenscheinnahmen seit ihrer Errichtung nicht oder kaum genutzt werden, sodass Fahrern von herkömmlichen Verbrennerautos Parkmöglichkeiten genommen werden. Diese befinden sich unter anderem auf den Straßen Keldenichstraße, Unter den Eichen, Benderstraße und Kölner Tor zu jeweils vier Stück (Fotos). Aufgrund der ausgeschilderten zeitlichen Nutzungsbeschränkung von maximal vier Stunden sind diese Parkplätze sicherlich nicht für Anwohner gedacht, sodass diese selbst über Nacht und selbst auch mit eigenen Elektroautos dort keine Parkmöglichkeiten haben. Die Ladesäulen vor einem Supermarkt und einer Drogerie am Kölner Tor werden ebenfalls kaum genutzt, sodass hier vielen Kunden, die weit überwiegend Verbrennerautos fahren, die Parkmöglichkeiten genommen wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden seit 2023 oder werden in nächster Zeit an der Hagener Straße 58 durchgeführt?
2. Welche zusätzlichen Belegungen sind neben der Unterbringung von Care24 kurzfristig möglich?
Seit der Betriebsschließung der Pflegeeinrichtung „ Gerresheimer Wald " steht das Gebäude Hagener Straße leer, obwohl in Gerresheim dringend Pflegeplätze benötigt werden. In der Antwort zur Anfrage des SPD im AGS vom 22.08.2023 ( AGS / 026 / 2023) wies die Verwaltung auch auf den Investitionsstau hin, der in diesem Gebäude vorhanden ist. Nun teilt die Verwaltung mit, dass in der Hagener Straße 58 vorrübergehend 34 Obdachlose gepflegt werden sollen. Die Kapazität dieses Standorts ist allerdings deutlich größer. Zuletzt waren dort allein in der stationären Pflege 60 Plätze vorhanden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum wurde die für das Jahr 2024 zugesagte Installation einer E- Ladesäule (mit zwei Lademöglichkeiten) bis heute nicht ausgeführt?
2. Wann wird die E-Ladesäule auf dem Parkplatz vor dem Gerresheimer Waldfriedhof errichtet und in Betrieb genommen?
Auf den Beschluss der Bezirksvertretung 7 in der Sitzung am 26.09.2023 und die Informationsvorlage vom 27.02.2024 (BV7/033/2024) wird verwiesen. Der Parkplatz vor dem Gerresheimer Waldfriedhof bietet ausreichend Platz für die Errichtung einer E-Ladesäule mit zwei Ladeplätzen, ohne die vorhandene Nutzung oder die verkehrliche Situation negativ zu beeinflussen. Der Standort ist aus mehreren Gründen besonders geeignet: Zum einen wird der Parkplatz regelmäßig von Besucherinnen und Besuchern des Gerresheimer Waldfriedhofes genutzt, die während ihres Aufenthalts ihr Elektrofahrzeug laden könnten. Zum anderen stellt die angrenzende Wald- und Naherholungslandschaft ein beliebtes Ziel für Wanderer, Spaziergänger und Erholungssuchende dar, die ebenfalls von einer zusätzlichen Ladeinfrastruktur profitieren würden. Durch die Installation weiterer E-Ladesäulen kann die Elektromobilität im Stadtbezirk 7 gezielt gefördert und ein Beitrag zur nachhaltigen Verkehrsentwicklung geleistet werden. Gleichzeitig wird die Attraktivität des Standortes erhöht und dem steigenden Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten Rechnung getragen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Bezirk 7 vorhandenen E-Ladesäulen vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden?
2. Muss bei Beantragung schon eine Abschätzung der Nutzung und Auslastung durch den Antragsteller gemacht werden?
Anwohner aus verschiedenen Bereichen sprechen mich immer wieder darauf an, dass Ladesäulen in ihren Straßen direkt in größerer Anzahl eingerichtet wurden, wodurch Parkraum für Verbrennerfahrzeuge wegfällt, diese aber nur sehr selten genutzt werden. Da der Parkraum gerade in den Wohnvierteln in unserem Bezirk oft recht begrenzt vorhanden ist, sollte ein besonderer Augenmerkt auf die Einrichtung der Ladesäulen gelegt werden. Zusätzlich sollte nach spätestens einem Jahr evaluiert werden, ob die Standorte entsprechend genutzt werden. Ein weiteres Problem ist die Regelung, dass die Nutzung dieser „ Parkplätze " auch in den Abendstunden meist auf 4 Stunden begrenzt ist. Hier wäre es sicherlich hilfreich, wenn die Fahrzeuge ab 20:00 Uhr bis zum nächsten Morgen um 07:00 Uhr dort parken dürften, auch, wenn kein Ladevorgang mehr stattfindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 07.01.2026 erschien in der Rheinischen Post ein ausführlicher Artikel mit der Überschrift: „ Irritation um neuen Büchereistandort " . in dem die Verwaltungsmeinung zu beiden Standorten dargelegt wird Das Grundstück Heyestraße wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr viel schlechter bewertet als das Grundstück an der Dreherstraße.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 24.11.2015 hat die Bezirksvertretung 7 die Bezirksverwaltungsstelle beauftragt, ihr analog zur Praxis im Rat einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
B a u m f ä l l u n g e n i m S t a d t b e z i r k 7 Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf besetzte Bruthöhlen untersucht. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 50. Kalenderwoche insgesamt 6 Bäume im Stadtbezirk 7 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps Düsseldorf veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und an welcher Stelle auf dem Apostelplatz die Installation eines öffentlichen Trinkwasserspenders möglich ist und wie hoch die voraussichtlichen Kosten für Anschaffung, Anschluss und Betrieb sind. Die Verortung und die Kosten sind der Bezirksvertretung vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, den Parkraum in der Hardenbergstraße zwischen Heye- und Vereinsstraße zu überprüfen, so dass ein ungehinderter Verkehr von Rettungs-, Versorgungs- und Anwohnerfahrzeugen möglich ist. Das Ergebnis wird als Vorlage für die Bezirksvertretung 7 erbeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung im Rahmen des Verkehrs- managements eine Möglichkeit zu finden, das verkehrswidrige Überholen haltender Busse der Linien 730/736/737 auf der Heyestraße ortsauswärts über die schraffierte, gesperrte Fahrbahn kontrolliert zu unterbinden .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung im Nachgang zur Ergänzung und Vervollständigung der Fahrbahnmarkierungen auf der Grafenberger Allee (OVA/002/2024), um den Ausbau der Parkbuchten, Absenkung der Bordsteine entlang der Grafenberger Allee in Höhe der Gutenberg Grundschule/Rewe Markt, damit hier haltende Fahrzeuge (DHL, GLS, Eltern-Taxis, Schulbusse, ... ) von der einen, verbleibenden Spur in Richtung Innenstadt in den Seitenraum (Lieferzonen, Hol- und Bringzonen, ... ) verlagert werden, die Versetzung der Wertstoffcontainer vor Haus Grafenberger Allee 368, damit eine Lieferzone (REWE, Paketstation) geschaffen werden kann, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor der Gutenberg-Schule (Grundschule, OGS), damit der Lärmpegel reduziert und die Sicherheit in der Hol- und Bringzone erhöht werden, die Prüfung und ggfs. Anpassung der Ausschilderung - Anliegerstraße - an der Einfahrt Altenbergstraße, damit der Durchgangsverkehr in die Limburg-, Irmgard- und Wittelsbachstraße ermöglicht wird.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.