Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
29.01.2026 · Bezirksvertretung 8
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 29.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 29.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „ Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Venn-hauser Allee 160-162 " mit einer Gesamtsumme von 6.370.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
G esamtkosten der Maßnahme 6.370.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 6.119.118 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 58.336 EUR + investive Kosten 192.546 EUR = Gesamtkosten 250.882 EUR Jährliche Nettofolgekosten 738.935 EUR Bedarfslage Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderfördergesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Genehmigung des Bauantrags. Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz am 18.09.2025 einstimmig beschlossen. Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt: - Lebenswerk und Biografie - Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler - Lokale und gesellschaftliche Relevanz - Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele - Gegenwarts- und Zukunftsbezug - Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung - Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Nutzen / Unterstützung für die Schule Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende Perspektive: - Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „ Mütter des Grundgesetzes " . Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in Artikel 3 Absatz 2 GG: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Das ist keine „ Symbolpolitik " , sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und Gleichberechtigung . - Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und Menschenrechten - Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt - vorbehaltlich des positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - die Festsetzung - eines Ostermarktes am Sonntag (22.03.2026) in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr auf dem Gertrudisplatz - das Gumbert-Straßenfest am Samstag/Sonntag (12.-13.09.2026) in der Zeit von 11:00 bis 22:00 Uhr (samstags) und 11:00 bis 21:00 Uhr (sonntags) auf dem Gertrudisplatz, der Robertstraße, der Gumbertstraße, Alt Eller und Ellerkirchstraße - eines Künstlermarktes am Sonntag (11.10.2026) in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr auf dem Gertrudisplatz und - eines Weihnachtsmarktes von Donnerstag bis Sonntag (03.-06.12.2026), jeweils von 11:00 bis 21:00 Uhr auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße als Jahrmärkte gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Der Marktveranstalter hat die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen beantragt. Die Veranstaltungen finden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich in Eller statt. Das Verwaltungsverfahren war bei Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. In den vergangenen Jahren bestanden keine Ablehnungsgründe und es gab keine Beschwerden. Es wird empfohlen, dem Antrag gemäß der Beschlussdarstellung unter entsprechendem Vorbehalt zu entsprechen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin beantragt die Durchführung von acht Trödelmärkten auf dem OBI-Parkplatz in Lierenfeld im Jahr 2026. Am Konzept des Marktes gibt es gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Die Veranstaltungen werden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich durchgeführt. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Festsetzung der Trödelmärkte an den genannten Terminen unter entsprechendem Vorbehalt .
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990800/8 - Betreuung der Bezirksvertretungen: 1. Karnevalsausschuss Unterbach 1957 e. V. Kinderkarneval 2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max. € 2. Karnevalsausschuss Unterbach 1957 e. V. Karnevalsumzug durch Unterbach Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max. € 3. Karnevalsgesellschaft Hötter Jonges Seniorenkarneval Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max. € 4. Loft of Art e. V. Loft of Art Weekend #5 - Kunst- und Musikfestival Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max. € 5. St. Hubertus Schützenbruderschaft Unterbach 1870 e. V. Anschaffung Lichtgewehr, Förderung des Schießsports - Jugendabteilung Folgender Festbetrag wird übernommen: € 6. Freundeskreis GBS e. V. Trikots für das Schul-Fußball-Team Folgender Festbetrag wird übernommen: € 7. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unterbach e. V. Anschaffung einer Übungspuppe Folgender Festbetrag wird übernommen: € 8. Kath. Kirche St. Pius Anschaffung von Büchern, Büromaterial und sonstiger Ausstattung Folgender Festbetrag wird übernommen: € 9. Frauen Leben Freiheit Düsseldorf e. V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Muss die Verwaltung bei einem entsprechenden Wunsch zu einer (Groß- )Veranstaltung diesem Wunsch immer entsprechen oder gibt es allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Verwaltung einzuhalten hat, wenn sie (Groß)Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe von reinen und allgemeinen Wohngebieten genehmigt und gibt es einen Ermessensspielraum und wie sieht dieser aus?
2. Wie wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete in der Nähe des Schützenplatzes sichergestellt und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den in den letzten beiden Jahren zunehmenden Beschwerden?
3. Hat die Verwaltung einen Überblick über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Großveranstaltungen und ist aufgrund dieses Überblicks damit zu rechnen, dass die Zahl der Veranstaltungen in den nächsten Jahren auf dem Schützenplatz in Eller in etwa gleich hoch oder sogar noch höher sein wird, oder kann die Verwaltung steuernd eingreifen und kann dadurch den in den genannten Wohngebieten Betroffenen vermittelt werden, dass die Belastung durch zunehmenden Lärm in den kommenden Jahren dauerhaft und nachhaltig reduziert wird?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Schulwegsicherheit an der Vennhauser Allee verbessert werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung der zur ‚ Haltemöglichkeit für Schulbusse sowie für den Schülerspezialverkehr ' ausgebauten Parkbucht nördlich der Haltestelle „ Am Ellerforst " (FR Nord) als Haltestelle für Schulbusse sowie - für den Zeitraum bis nach Schulbeginn - als Hol- und Bringzone (Kiss & Ride) in Abstimmung mit der Schule Am Eller Forst; 2. a) M arkierung jeweils einer bevorrechtigten Querungsstelle (Vz. 293) in Anlehnung an den ‚ AGFS-Leitfaden Querungsstellen für die Nahmobilität ' im Bereich jeweils der Haltestelle „ Am Ellerforst " (FR Nord & FR Süd); b) Markierung einer Langsam-Fahrraufforderung für den Radverkehr jeweils vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46- Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße); c) im Bereich der FR Süd Erweiterung der taktilen Abgrenzung des Radwegs zum Gehweg um den Bereich der LZA und des Schulzugangs sowie Ergänzung taktiler Elementen an der LZA; 3. Aufstellung weiß hinterlegten Schildern ‚ Kinder ' (Vz. 136) mit „ Schule " in beiden Fahrtrichtungen; 4. Ergänzung der bestehenden Fahrbahnmarkierungen mit Vz. 136; 5. Prüfung einer Verlängerung der Bushaltestelle „ Am Ellerforst " (FR Süd) um den nördlich des Baumes gelegenen Parkstand; 6. Maßnahmen zur besseren Abgrenzung des Zugangsbereichs für Schülerinnen/Schüler von der Einfahrt von PKW am Eingang bzw. der Einfahrt auf das Schulgelände der Grundschule Vennhauser Allee, insbesondere Ü berprüfung der Pollerstandorte.
Durch das erhöhte Schüleraufkommen im Bereich der Vennhauser Allee (Schule am Eller Forst, Alfred-Herrhausen-Schule, Grundschule Vennhauser Allee) kommt es zu Nutzungskonflikten und Gefährdungen. Die o.a. Maßnahmen wurden in einem Ortstermin mit allen drei Schulen als Möglichkeiten identifiziert, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Im Einzelnen: Zu 1: Die Beschilderung der Schulbushaltestelle steht noch aus. Die Schule regt eine Prüfung an, ob hier eine Doppelnutzung auch als Hol- und Bringzone vor bzw. bis Schulbeginn erfolgen kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, Outdoor-Spieltische auf dem Platz vor der Grünfläche Am Pfaffenbusch aufzustellen. Eine entsprechende Planung ist zunächst der Bezirksvertretung 8 zur Beschlussfassung vorzustellen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass sich d ie Grünanlage in unmittelbarere Nähe des historischen Kriegerdenkmals für die Gefallenen der Weltkriege aus Unterbach, welches den Bereich prägt, befindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 50. Kalenderwoche 18 Bäume und ab der 51. Kalenderwoche 5 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Deutschen Bahn dahingehend vorzusprechen, dass eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Anwohner/-innen der Straßen Speyerweg, Dillenburger Weg und Grüner Weg gemeinsam im Dialog mit den vor Ort zuständigen Stadtbezirkspolitikern durchgeführt wird, um über die geplanten Gleisbauarbeiten und deren zeitlichen Ablauf zu informieren. Des Weiteren sollte den ortsansässigen Bürger/-innen das Recht zu Fragen während dieser Veranstaltung eingeräumt werden. Im Nachgang dieses Treffens sollte seitens der Deutschen Bahn ein fester Ansprechpartner für die betroffenen Bürger/-innen genannt werden, der für Rückfragen, Beschwerden und Anliegen weiterhin erreichbar bleibt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 wurde mit der Informationsvorlage (BV8/058/2024) am 25.04.2024 über den Abriss sowie die Planung für den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke Mündrathweg als künftige Rad- und Gehwegbrücke informiert. Nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 der HOAI) soll die Bezirksvertretung 8 nun über die Vorzugsvariante für die Weiterführung der Planung informiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf dem Wäschlacker Weg zur Anlieferung des Supermarkts beschilderte Haltverbot (Mo-Fr 6-22 Uhr, Sa 6-15 Uhr) auf Werktage beschränkt bzw. Feiertage von der Geltung ausgenommen werden können. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung/Abstimmung mit dem Supermarktbetreiber gebeten, ob das Haltverbot noch in voller Länge notwendig ist oder ob es verkürzt werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung 8 in die Planung des Ersatzneubaus der Gumbertschule und der baulichen Maßnahmen an der GGS Deutzer Straße frühzeitig einzubeziehen. Hierzu sollte, wenn die Planungstiefe einen hinreichenden Stand hat, rechtzeitig vor Vorlage des AuF der Bezirksvertretung 8 in einer Sitzung oder einem Gespräch für die Mitglieder des Bezirksvertretung 8 der aktuelle Planungsstand (einschließlich des geplanten Stellplatznachweise) dargestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu der künftigen Nutzung des alten Schützenplatzes Sodener Weg / Sturmstraße noch im Jahr 2025 eine Bürger-/ -innen- bzw. Nachbarschaftsbeteiligung zur weiteren Nutzung der Fläche und verfügbarer angrenzender Flächen (z. B. zwischen Bahntrasse und Sturmstraße) durchzuführen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung an der Gumbertstraße, Lichtmast bei Hs. Nr. 164 im Messzeitraum 29.09.2025 bis 20.11.2025 mit: Bei den insgesamt 30.253 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 26 km/h, die V85 betrug 32 km/h. Das Geschwindigkeitsverhalten lag bei: 978 Fahrzeugen bis 20 km/h 7.454 Fahrzeugen zwischen 21 km/h und 30 km/h 15.758 Fahrzeugen zwischen 31 km/h und 40 km/h 5.053 Fahrzeugen zwischen 41 km/h und 50 km/h 1.010 Fahrzeugen über 50 km/h Das Geschwindigkeitsniveau liegt daher noch im Normbereich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf der Gubener Straße angeordnete Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf die Straße Nach den Mauresköthen bis nördlich der Einmündung Zamenhofweg in beide Richtungen ausgeweitet werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das erste „30"-Schild auf der Gubener Straße in FR Süd besser zu platzieren, da es aktuell von Grünbewuchs verdeckt ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 50. Kalenderwoche 18 Bäume und ab der 51. Kalenderwoche 5 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Zwickauer Straße im Bereich des abgesenkten Bürgersteigs auf Höhe der Hn. 29-31 ein absolutes Haltverbot zu beschildern und dessen Länge durch Zickzackmarkierung (Vz. 299) zu bestimmen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass auf der Zwickauer Straße im Bereich des abgesenkten Bürgersteigs auf Höhe der Hausnummern 29-31 ein absolutes Haltverbot zu beschildern und dessen Länge durch eine Zickzackmarkierung (Vz. 299) festzulegen von der Verwaltung als Hinweis aufgenommen wurde und nach Prüfung umgesetzt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, an der Anhalter Straße, FR Bernburger Straße, kurzfristig das absolute Haltverbot am Beginn der Straße (von der Kurve Gumbertstraße kommend) durch eine Zickzack-Markierung (Vz. 299) oder durch Markierung einer Sperrfläche (wie am Beginn der Anhalter Straße von der Bernburger Straße aus kommend) klarzustellen und, sollte dies mit vertretbarem Aufwand möglich sein, im Bereich des Haltverbots Pfosten mit einer Kette zu setzen (wie auf der Gumbertstraße zwischen der Bushaltestelle unter der DB-Brücke und der Kurve).
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.