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Kulturausschuss
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Sitzung kompakt
21.05.2026 · Kulturausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
Kulturausschuss · Sitzung vom 21.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 29.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/096/2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung des Kulturausschusses am 21.05.2026 Hinweis der Verwaltung: Die Beantwortung wurde mit der Tonhalle gGmbH abgestimmt. Frage 1: Wie viele Abmeldungen gab es nach dem 1. März 2026? Antwort: Es gab insgesamt vier Abmeldungen. Parallel liegen insgesamt 81 Neuanmeldungen bei den drei Orchestern seit Oktober 2025 vor. Darunter • 18 JSO • 44 Kinderorchester • 19 U 16 Frage 2: Warum wird die Stelle der neuen Jugendsinfonieorchester-Leitung erst zur Saison 27/28 ausgeschrieben, obwohl die interne Umfrage ergeben hat, dass die jugendlichen Musizierenden sich für eine feste künstlerische Leitung ausgesprochen haben? Antwort: Im Prozess zur neuen Jugendsinfonieorchester-Leitung besteht ein enger Austausch mit dem Orchester. Im Ergebnis wurde - wie in Frage 3 genannt - festgehalten, dass sich das Orchester mehrheitlich einen festen Dirigenten besser vorstellen kann. Es steht aber auch Gastdirigaten offen gegenüber, so dass es auf Dauer zu einer Mischform kommen könnte. Da das Orchester für die nächsten Konzerte einige Gastdirigate haben wird, kann es die kommende Spielzeit nutzen, entsprechende Eindrücke zu sammeln. Ergänzend wäre eine Besetzung zur kommenden Saison aufgrund der notwendigen Vordirigate und Abstimmungen deutlich erschwert. Frage 3: Ist es möglich den Ausschussmitgliedern den Brief von Ernst von Marschall an den OB zu Verfügung zu stellen, oder zumindest inhaltlich zusammen zu fassen? Antwort: Der in der Frage 3 genannte Brief ist vom 9. Oktober 2025 und wurde von Herrn von Marschall direkt an den Oberbürgermeister persönlich sowie parallel an einen umfänglichen Verteiler der Kinder- und Jugendorchester versendet. Hierbei ist das Post- und Briefgeheimnis zu beachten. Über die weitere Verwendung des Briefes kann nur der ursprüngliche Absender entscheiden. Es gilt das gesprochene Wort.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche sachlichen Gründe führen dazu, dass zwischen der Veröffentlichung der Ausschreibung am 04.05.2026 und dem Ende der Teilnahmefrist am 15.05.2026 ein Zeitraum von lediglich elf Kalendertagen gewählt wurde?
2. Welches Gremium ist für die inhaltliche Bewertung der eingereichten Konzepte sowie die finale Zuschlagserteilung zuständig und in welcher Form wird der Kulturausschuss in diesen Entscheidungsprozess eingebunden?
3. Durch welche gezielten Kommunikationsmaßnahmen wurden potenzielle Interessent:innen aus der freien Kunstszene und dem Bereich der gemeinnützigen Vereine (über die Veröffentlichung auf der Vergabeplattform hinaus) aktiv auf dieses Verfahren aufmerksam gemacht?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/105/2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung des Kulturausschusses am 21.05.2026: Verfahren zur kulturellen Nutzung des Ratinger Tors Frage 1: Welche sachlichen Gründe führen dazu, dass zwischen der Veröffentlichung der Ausschreibung am 04.05.2026 und dem Ende der Teilnahmefrist am 15.05.2026 ein Zeitraum von lediglich elf Kalendertagen gewählt wurde? Antwort: Die Ausschreibung zur Vergabe des Kulturorts Ratinger Tor wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen (Abteilung: Zentrale Vergabestelle) erarbeitet und am 07. April 2026 veröffentlicht. Im Anschluss erfolgte eine unterstützende Bekanntmachung über diverse Newsletter des Kulturamtes (siehe Antwort zu Frage 3). Außerdem wurde gemeinsam mit dem Amt für Kommunikation eine entsprechende Pressemitteilung abgestimmt, deren Veröffentlichung jedoch zeitlich verzögert erfolgte. Die Frist zur Ausschreibung wurde aufgrund der Feiertage bis 20.05.2026 verlängert. Frage 2: Welches Gremium ist für die inhaltliche Bewertung der eingereichten Konzepte sowie die finale Zuschlagserteilung zuständig und in welcher Form wird der Kulturausschuss in diesen Entscheidungsprozess eingebunden? Antwort: Die verfahrenstechnische Betreuung des Teilnahmewettbewerbs sowie des anschließenden Angebotsverfahrens bis hin zur finalen Zuschlagserteilung obliegt dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen. Für das Vergabeverfahren wurden eigens ein Fragebogen für Bewerbende sowie eine Bewertungsmatrix erstellt und mit der Ausschreibung veröffentlicht, um eine Vergleichbarkeit der eingereichten Konzepte zu ermöglichen. Die Kulturverwaltung wird für die fachinhaltliche Bewertung der eingereichten Konzepte mit einbezogen. Der Kulturausschuss wird im Anschluss über die Entscheidung informiert. Frage 3: Durch welche gezielten Kommunikationsmaßnahmen wurden potenzielle Interessent:innen aus der freien Kunstszene und dem Bereich der gemeinnützigen Vereine (über die Veröffentlichung auf der Vergabeplattform hinaus) aktiv auf dieses Verfahren aufmerksam gemacht? Antwort: Unmittelbar nach Veröffentlichung der Ausschreibung am 07.April 2026 erfolgte eine Bekanntmachung über die Newsletter des Kulturamtes. Hierzu zählte der „Newsletter Bildende Kunst" mit über 1.000 Empfänger*innen überwiegend aus der Bildenden Kunst. Ergänzend wurde das Verfahren über den „Kulturletter" an weitere rund 1.600 Empfänger*innen verschickt. Empfänger*innen des „Kulturletters" sind vor allem Künstler*innen der Freien Szene, Vertreter*innen von Kultureinrichtungen, weitere spartenübergreifende Kulturakteur*innen und interessierte Bürger*innen (dieser Kulturletter steht im Übrigen allen kostenlos offen. Es ist lediglich eine Registrierung auf der Website des Kulturamtes notwendig). Es gilt das gesprochene Wort.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegt der Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens „Dritte Orte" vor - falls nein, bis wann ist die Vorlage eines solchen Konzeptes geplant?
2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die als „Dritte Orte“ vorhergesehenen Einrichtungen als niedrigschwellige Begegnungs- und Teilhabeorte zu etablieren – insbesondere mit Blick auf Barrierefreiheit und die Ansprache bislang nicht erreichter Bevölkerungsgruppen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch KUA/103/2026 Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Kulturausschusses am 21.05.2026: Sachstand „Dritte Orte" - Kultureinrichtungen als Begegnungs- und Teilhabeorte Frage 1: Liegt der Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens „Dritte Orte" vor - falls nein, bis wann ist die Vorlage eines solchen Konzeptes geplant? Antwort: Die Kulturverwaltung prüft grundsätzlich die Eignung der Kultureinrichtungen als „Dritte Orte" und bildet dabei die Potenziale jedes einzelnen Standortes individuell ab. Dies geschieht sowohl bei Unterhaltungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen als auch bei Neubauvorhaben (siehe „Opernhaus der Zukunft"). Da es innerhalb der Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt bereits etablierte „Dritte Orte" gibt - wie die Zentralbibliothek im KAP1 oder das Theatermuseum Hofgartenhaus -, dienen diese als Vorbild für die Erarbeitung standortbezogener inhaltlicher, organisatorischer und baulicher Konzepte. Das Ziel dieser Potenzialanalysen ist es, ein stadtweit möglichst flächendeckendes Angebot an „Dritten Orten" zu etablieren, teilweise mit besonderer Schwerpunktsetzung. Die Stadtbüchereien übernehmen dabei eine wichtige Funktion. Jede Niederlassung soll sich zu einem „Dritten Ort" in ihrem jeweiligen Stadtteil entwickeln. Konkrete Konzepte und Vorschläge dazu werden folgen. Aufgrund der heterogenen Struktur der Kulturlandschaft wird aktuell kein statisches Gesamtkonzept, sondern eine dynamische, standortbezogene Umsetzungsstrategie verfolgt. Im Rahmen der künftigen Kulturstrategie ist vorgesehen, das Themenfeld der kulturellen Stadtentwicklung detaillierter zu betrachten und wirkungsorientierte Ziele speziell für „Dritte Orte" genauer zu definieren. Frage 2: Welche Maßnahmen sind geplant, um die als „Dritte Orte" vorhergesehenen Einrichtungen als niedrigschwellige Begegnungs- und Teilhabeorte zu etablieren - insbesondere mit Blick auf Barrierefreiheit und die Ansprache bislang nicht erreichter Bevölkerungsgruppen? Antwort: Im Fokus der Maßnahmen steht die Schaffung konsumfreier Aufenthaltsbereiche, die eine hohe Verweilqualität bieten. Ein wesentliches Ziel ist es, diese Angebote - wo technisch und personell realisierbar - zeitlich flexibel und über die Kernöffnungszeiten hinaus zugänglich zu machen (zum Beispiel durch innovative Zugangskonzepte). In enger Kooperation mit Quartiersbüros und lokalen Akteuren werden spezifische Teilhabeformate entwickelt, die die Stadtgesellschaft aktiv einbinden. Die Barrierefreiheit wird dabei ganzheitlich verstanden: Neben der baulichen Umsetzung bei Neubauten und Sanierungen - stets unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit - liegt ein Schwerpunkt auf der kommunikativen und sozialen Barrierefreiheit. Dies umfasst beispielsweise eine niedrigschwellige Ansprache, interkulturelle Öffnung sowie die Gestaltung einer einladenden, offenen Raumästhetik, die Schwellenängste abbaut. Frage 3: Welche Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan für die Umsetzung vorgesehen? Antwort: Die aktuelle Haushaltsplanung sieht an dieser Stelle bisher keine expliziten Mittel vor. Die Maßnahmen werden in der Regel über die jeweiligen Projekte (Umstrukturierung, Sanierung, Neubau usw.) umgesetzt und abgerechnet.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bundesförderung des Projekts „Kreativraum D" ist zum 30. November 2025 ausgelaufen (KUA/079/2025). Die Koordination läuft noch bis Ende 2026 weiter – danach fehlt eine städtische Trägerstruktur. Ein Konzept der Verwaltung ist erforderlich, um die kulturellen Aktivitäten am Worringer Platz dauerhaft zu verankern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 5 Ziffer 2. der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf die folgenden Vertreter*innen der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen in das Preisgericht des Heine-Preises: 1) …………………………………..
1. Kurzdarstellung Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt im Zwei-Jahres-Turnus den Heine-Preis. Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten".
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes der Deutschen Oper am Rhein (DOR) am jetzigen Standort Heinrich- Heine-Allee 16a die nachfolgenden Schritte: a) Die Mittel für die Planung von zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in Höhe von 2.750.000 EUR sind auf das PSP- Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereit zu stellen, um die notwendigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Mittel für das Jahr 2027 in Höhe von 750.000 EUR sollen zur Haushaltsplanung angemeldet werden. Der Rat der Stadt Düsseldorf stimmt der Berücksichtigung der genannten Mittel in der Haushaltsplanung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
1. Ausgangslange In den Jahren 2022 und 2023 wurden in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die Prüfung zur Umsetzung eines neuen zukünftigen Opernhauses an den Standorten Heinrich-Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass beide Standorte Potential haben. Da jedoch das Grundstück Am Wehrhahn 1 zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Kauf zur Verfügung stand, entschied der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Beschluss am 15.06.2023 den Standort Heinrich- Heine-Allee 16. Das Insolvenzverfahren der Eigentümer der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 ermöglichte den Ankauf. Mit den Ratsbeschlüssen RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27.06.2024 wurde der Kauf des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 und der Wettbewerb für eine Realisierung des Neubaus des Opernhauses der Zukunft an diesem Standort entschieden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Wirkung zum 01.08.2026. Beschlusslage: Gremium Rat Rat Datum 10.12.2015 28.11.2019 Vorlagennummer mit Titel 40/63/2015-1 Neufassung der Gebührensatzung für die Städt.
1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der vorgelegten 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Erhöhung der Musikschulgebühren sowie der Umsetzung der überarbeiteten und aktualisierten Punkte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten Vergünstigungen zu gewähren: Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt alt neu alt neu Heine-Institut Schumann-Haus Kombi-Ticket 4,00 EUR 4,00 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 4,00 EUR Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes - Pressevertreter*innen - Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contemporary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher Museumsbund - Mitglieder des Kulturausschusses - Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit einer Schwerbehinderung ab 80 und mehr) - Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Welcome Card) - Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses) - Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künstler*innenkarte) - Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Museumspasses) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den Sperrvermerk auf die im Haushalt 2026 veranschlagte Zuschussposition des Düsseldorfer Marionettentheaters in Höhe von 260.000 EUR, Produkt 2528101, Sachkonto 53170000, aufzuheben.
1. Kurzdarstellung Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) hat mit der Vorlage KUA/049/2026 die Gewährung der Zuwendung an das Düsseldorfer Marionettentheater mit Sperrvermerk beschlossen. Die zur Aufhebung des Sperrvermerks erforderliche Aktualisierung mit Erläuterungen wurden eingereicht, so dass die Sperrung aus Sicht der Kulturverwaltung aufgehoben werden kann. Es wird jedoch empfohlen, das Zuwendungsverhältnis in Form eines jährlichen Zuwendungsbescheides fortzusetzen. Ein mehrjähriger Zuwendungsvertrag ist aufgrund der vom Marionettentheater formulierten unsicheren Perspektive des Theaters aktuell nicht das geeignete Förderinstrument.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die in der Sachdarstellung aufgeführten Finanzierungen in Höhe von 95.100 Euro. Er folgt dabei den Empfehlungen der Kommission Fotostadt Düsseldorf aus dessen Sitzung am 29.04.2026. Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf dem Produktsachkonto: 2528101 53172800 (Förderung der Fotografie) zur Verfügung.
1. Kurzdarstellung Die Kommission Fotostadt Düsseldorf hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 die unter ‚Geplante Maßnahmen‘ dargestellten Finanzierungen in Höhe von insgesamt 95.100 Euro für die Projekte: „Zuschuss Deutscher Fotobuchpreis – Ausstellung in der Kunsthalle Düsseldorf“, „Visual Literacies – Phase II des Modellprojektes zur Bildlesekompetenz“ und die „Teilnahme an der Paris Photo 2026“ empfohlen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat sowie der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nehmen die Entscheidungen der Preisgerichte hinsichtlich der Verleihung der Kulturpreise 2026 zur Kenntnis: Jury für die Kulturpreise Musik (Sitzung am 12.03.2026) Kira Hummen, Singer & Songwriterin Boondawg, Rap und Hip-Hop Artist Jury für die Kulturpreise Bildende Kunst (Sitzung am 14.04.2026) Sofia Magdits Espinoza, Mixed-Media Felix Schramm, Bildhauer Jury für die Kulturpreise Darstellende Kunst (Sitzung am 16.04.2026) Ruby, Tänzerin und Choreografin Flockey Ocscor, Urban Dance Jury für die Kulturpreise Literatur (Sitzung am 16.04.2026) Thea Mantwill, Schriftstellerin Alexandra Wehrmann, Autorin Als diesjährige Preisträgerin des Förderpreises der Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf in der Sparte Darstellende Kunst wurde folgende Person ausgewählt: Nora Pfahl, Performerin Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat 11.02.2026 KUA/133/2025/1 Umbenennung des Förderpreises in Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf und Anpassung der Bestimmungen Entscheidung 1. Ausgangslage Seit 1972 verleiht die Landeshauptstadt Düsseldorf jährlich Förderpreise in den Sparten Bildende Kunst, Musik und Literatur.
5 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.