Sitzung · Sitzung beendet
Jugendhilfeausschuss
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Sitzung kompakt
15.04.2026 · Jugendhilfeausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
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mehrheitlich beschlossen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Jugendhilfeausschuss hat am 15. April 2026 im Rathaus über verschiedene Themen der Jugendhilfe beraten und mehrere Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurde ein Antrag zur Bestandsaufnahme psychosozialer Unterstützungsangebote einstimmig beschlossen.
Der Jugendhilfeausschuss tagte am 15. April 2026 im Rathaus und behandelte insgesamt 11 Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, Anfragen zu aktuellen Themen sowie Anträge und Beschlüsse zu verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein wichtiges Gremium, das sich mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf befasst. Die Sitzung am 15. April 2026 beinhaltete sowohl Anfragen von Ratsfraktionen als auch Anträge zur Verbesserung der Jugendhilfe.
Die Beschlüsse des Ausschusses betreffen zahlreiche Kinder und Jugendliche in Düsseldorf. Insbesondere die einstimmige Genehmigung zur Bestandsaufnahme psychosozialer Unterstützungsangebote zielt darauf ab, die Hilfsangebote für junge Menschen zu verbessern und auf deren Bedürfnisse besser einzugehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und dem Ausschuss regelmäßig über den Fortschritt zu berichten.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 17. April 2026 · gpt-4o-mini
Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 15.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 24.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie haben sich die Meldungen zu Gewaltvorfällen und pädagogischem Fehlverhalten in städtischen Kindertagesstätten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Kategorisierung des Vorfalls)?
2. Welche Gründe dafür sind der Verwaltung bekannt?
3. Welche Maßnahmen zur Prävention solcher Vorfälle sind konkret geplant, um Gewaltfällen an städtischen Kindertagesstätten vorzubeugen (bitte Maßnahmen konkret benennen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/028/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 15.04.2026 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE hier: Gewaltvorfälle in Düsseldorfer Kindertagesstätten Frage 1: Wie haben sich die Meldungen zu Gewaltvorfällen und pädagogischem Fehl- verhalten in städtischen Kindertagesstätten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Kategorisierung des Vor- falls)? Antwort: Die Meldungen zu Gewaltvorfällen und pädagogischem Fehlverhalten sind in dem nachfolgenden Auszug der Statistik des Landesjugendamtes dargestellt: Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und des Landeskinder- schutzgesetzes in den Jahren 2021 und 2022 wurden die Verfahren zur Meldung und Dokumentation möglicher Gefährdungssituationen deutlich verschärft und verein- heitlicht. Demnach sind Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet, ein Kinder- schutz- bzw. Gewaltschutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Ein zentraler Faktor ist dabei die gestiegene Sensibilisierung pädagogischer Fachkräfte. Durch Fortbildung, Schutzkonzepte und der Meldungen nach § 47 SGB VIII werden bereits Verdachtsmomente oder grenzüberschreitende Situationen konsequent erfasst. So ist auch der leichte Anstieg der Fallzahlen von 2023 auf 2024 in erster Linie Ausdruck eines verbesserten Kinderschutzsystems. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit der Einführung und konsequenten Umsetzung des Kinderschutz- konzeptes sowie mit verstärkten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Seite 1 von 3 Der deutliche Rückgang der Zahlen von 2024 auf 2025 zeigt, dass die präventiven Maßnahmen inzwischen ihre Wirkung entfalten. Fachkräfte sind nicht nur sensibilisiert, sondern auch zunehmend in der Lage, grenz- überschreitendes Verhalten frühzeitig zu vermeiden und professionell zu handeln. Frage 2: Welche Gründe dafür sind der Verwaltung bekannt? Antwort: Die in der Übersicht dargestellten Fallzahlen sind differenziert zu betrachten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zwischen Meldungen, Verdachtsfällen und bestätigten Vorfällen zu unterscheiden. Die Tabelle zeigt ausschließlich die gemeldeten Sachverhalte. Es ist zu berücksichti- gen, dass ein erheblicher Anteil der Meldungen - insbesondere in der Kategorie sexuelle Übergriffe/Gewalt durch Mitarbeitende - auf subjektiven Wahrnehmungen oder Verdachtsäußerungen von Sorgeberechtigten basieren. Diese beziehen sich häufig auf beobachtete körperliche Auffälligkeiten oder Äußerungen von Kindern, die ursächlich dem Betreuungsgeschehen zugeschrieben werden. Beispielhaft sind hier Hautirritationen im Windelbereich zu nennen, die als mögliches grenzverletzendes Verhalten interpretiert und entsprechend gemeldet werden. Im Rahmen der anschließenden fachlichen Prüfung stellt sich häufig heraus, dass kein bestätigtes Fehlverhalten vorliegt. Auch grenzverletzendes Verhalten unter Kindern in Kindertageseinrichtungen ist ein bekanntes und entwicklungspsychologisch einzuordnendes Phänomen. Es ist in der Regel Ausdruck von kindlicher Neugier, sozialem Lernen und noch nicht vollständig entwickelten Fähigkeiten zur Selbstregulation und Empathie. Die heute bestehenden Meldepflichten helfen pädagogischen Fachkräften, frühzeitig aufmerksam zu sein und Verhalten fachlich einzuordnen. Sie bedeuten jedoch nicht, dass jedes gemeldete Verhalten eine Kindeswohl- gefährdung darstellt. Vielmehr ermöglichen sie Transparenz, fachliche Reflexion und gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund sind die ausgewiesenen Fallzahlen nicht als belastbare Kenn- zahl für tatsächlich nachgewiesene Grenzverletzungen zu interpretieren. Frage 3: Welche Maßnahmen zur Prävention solcher Vorfälle sind konkret geplant, um Gewaltfällen an städtischen Kindertagesstätten vorzubeugen (bitte Maßnahmen konkret benennen)? Seite 2 von 3 Antwort: Als Träger von über 100 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder, hat die Abteilung ein Schutzkonzept „Kinderstark in Düsseldorf" erarbeitet und in vielen partizipativen Prozessen in den Kitas installiert. Gemeinsam mit allen Mitarbeitenden wurden ein- richtungsspezifische Gefahr- und Potenzialanalysen erstellt, die kontinuierlich über- prüft werden. Darüber hinaus wurden Standards im Umgang mit „Grenzüberschreitun- gen durch Mitarbeiter*innen", „Sexuelle Übergriffe unter Kindern" und zum „Umgang mit Beschwerden - auch von Kindern selbst" entwickelt. In Verdachtsfällen zu Kindeswohlgefährdungen haben alle Mitarbeitenden der Abteilung die Möglichkeit, sich von zwei abteilungsinternen „Insoweit erfahrene Fach- kräfte" beraten und begleiten zu lassen. Darüber hinaus haben weitere Kolleginnen der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder die Weiterqualifizierung zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft" erfolgreich abgeschlossen. So wurde die Fachexpertise zum Kinderschutz sowohl bei den städtischen Fachberatungen der Kindertagespflegen, als auch im Förderungszentrum seit 2023 kontinuierlich ausgebaut. Die pädagogischen Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden darin geschult, schwierige Situationen zwischen Kindern sensibel zu begleiten und altersgerecht zu bearbeiten. Ziel ist es, Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung zu stärken, ihnen Verständnis für Grenzen zu vermitteln und gleichzeitig allen Kindern ein sicheres Umfeld zu bieten. Die pädagogischen Teams der Einrichtung setzen sich daher mit vielen Themen zur Prävention und Intervention auseinander, unter anderem zur kindlichen Entwicklung und zum Körperbewusstsein, zur Diversität, zur Partizipation und zum Adultismus. Gezielt gesteuert durch besondere Fortbildungen, Beratungsangebote und Verhaltensampeln für Erwachsene wächst in den Einrichtungsteams eine „Kultur der Achtsamkeit". Beispielhafte Fortbildungsangebote der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder sind: • Häuslicher und institutioneller Kinderschutz • „Auf die Haltung kommt es an" - ein gelebtes Schutzkonzept in meiner Einrichtung • Herausforderndes Verhalten im Kinderschutz • Nähe und Distanz - Sicherer Umgang mit Kindern, Eltern und Kinder- schutz in der Einrichtung • Innere Ruhe in herausfordernden Situationen • Macht & Adultismus • Resilienz für pädagogische Fachkräfte Hinzu kommt ein seit 2023 jährlich stattfindender Fachtag Kinderschutz zu wechseln- den fachspezifischen Themen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit rund 100 Teilnehmenden aus den Kitas. Seite 3 von 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind der Stadtverwaltung Probleme bei der Umstellung der Verträge bekannt, wenn ja, welche?
2. Wurde den Schulen und Trägern Hilfestellung vonseiten der Stadtverwaltung angeboten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
JHA/030/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.04.2026 Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Wie ist der Sachstand bei der Umstellung der OGS-Verträge? Frage 1: Sind der Stadtverwaltung Probleme bei der Umstellung der Verträge bekannt, wenn ja, welche? Frage 2: Wurde den Schulen und Trägern Hilfestellung vonseiten der Stadtverwaltung angeboten? Frage 3: Wie viele Schulen haben die Verträge bereits umgestellt? Antwort zu den Fragen 1-3: Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 ist die Umstellung der Verträge der Stadt Düsseldorf mit den Trägern des Ganztags in Düsseldorf ein wesentlicher Baustein. Zur Vorbereitung der Vertragsgestaltung und als Hilfestellung für die Personalplanung wurden den Trägern bereits im Oktober letzten Jahres standortscharfe Personalrechner zur Verfügung gestellt. Mit diesem Hilfsmittel können die Träger des Ganztags ihre Personalressourcen für jeden Schulstandort anhand der konkreten, standortspezifischen Bedarfe planen. Grundsätzlich orientieren sich die konkreten Arbeitsverträge mit den Betreuerinnen und Betreuern an den Kooperationsvereinbarungen, die vom Amt für Schule und Bildung mit den Trägern für den Ganztag geschlossen werden. Diese Kooperationsvereinbarungen müssen aufgrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs Ganztag grundlegend neu aufgesetzt werden, um die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen rechtssicher zu implementieren. Die Gespräche dazu dauern aktuell noch an und sollen in Kürze abgeschlossen sein. Im Anschluss daran können die Träger des Ganztags die Verträge mit ihrem Beschäftigen rechtssicher schließen. Die Verwaltung hat allen Trägern zugesichert, dass die neuen Kooperationsvereinbarungen nahtlos an die auslaufenden Vereinbarungen anschließen werden. Die Stadt Düsseldorf und die Träger des Ganztags haben das Ziel, eine vertragliche Basis zu schaffen, die für alle Schulstandorte und Beschäftigten eine hohe Planungssicherheit bietet. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle verfahrensrechtliche Sachstand der eingereichten Klage und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Beginn des Rechtsanspruchs im August 2026?
2. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage und Annahme bezüglich der Inanspruchnahmequote basieren die prognostizierten Mehrkosten von 43 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im Schuljahr 2026/27?
3. Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung haushalterisch und organisatorisch für den Fall, dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Land vorliegt, um das Angebot dennoch fristgerecht sicherzustellen?
1) Wie ist der aktuelle verfahrensrechtliche Sachstand der eingereichten Klage und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Beginn des Rechtsanspruchs im August 2026? 2) Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage und Annahme bezüglich der Inanspruchnahmequote basieren die prognostizierten Mehrkosten von 43 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im Schuljahr 2026/27? 3) Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung haushalterisch und organisatorisch für den Fall, dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Land vorliegt, um das Angebot dennoch fristgerecht sicherzustellen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
JHA/036/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.04.2026 Anfrage der FDP - Ratsfraktion: Sachstand und Auswirkungen der Klage der Stadt Düsseldorf zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung Frage 1: Wie ist der aktuelle verfahrensrechtliche Sachstand der eingereichten Klage und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet die Verwaltung für eine gerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Beginn des Rechtsanspruchs im August 2026? Antwort: Die Klage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist im Dezember 2025 eingereicht worden und sie ist seither bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Eine Zeitschiene ist seitens des Gerichtes nicht benannt worden, so dass der Zeithorizont für das anhängige Verfahren nicht bekannt ist. Frage 2: Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage und Annahme bezüglich der Inanspruchnahmequote basieren die prognostizierten Mehrkosten von 43 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im Schuljahr 2026/27? Antwort: Die Kosten für den Betrieb des Ganztags in der Primarstufe werden auf drei Säulen verteilt. Die Zuwendungen des Landes NRW, die Elternbeiträge sowie ein städtischer Finanzierungsanteil, welcher regelmäßig der größte Anteil an den Kosten ist. Auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern von Oktober 2025 wurde für das Schuljahr 2026/2027 mit Stand Dezember 2025 der städtische Anteil auf rund 34 Millionen Euro prognostiziert. Somit trägt die Landeshauptstadt mit rund 43% den größten Teil der Kosten für einen vom Bund erlassenen Rechtsanspruch (die Betragsnennung in der Presse ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar). Da die Landeshauptstadt Düsseldorf vorausschauend bereits seit vielen Jahren die Ganztagsbetreuung freiwillig ausbaut, wäre eine reine Mehrkostenberechnung für das Schuljahr 2026/27 im Vergleich zum Vorschuljahr nicht gleichzusetzen mit den Kosten für die verpflichtende Erfüllung des bundesgesetzlichen Anspruchs. Frage 3: Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung haushalterisch und organisatorisch für den Fall, dass bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Land vorliegt, um das Angebot dennoch fristgerecht sicherzustellen? Seite 1 von 2 JHA/036/2026 Stadtdirektor Hintzsche Antwort: Trotz fehlender landesrechtlicher Regelungen hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits frühzeitig auf den Weg gemacht und ein neues modulares Ganztagskonzept erarbeitet welches ermöglicht, jedem Kind bereits zum Schuljahr 2026/27 einen Ganztagsplatz anzubieten. Dabei geht die Landeshauptstadt Düsseldorf weiter als sie es nach dem Bundesgesetz müsste. Das neue modulare Ganztagskonzept ist bedarfs- und ressourcenorientiert, da die Eltern nun aus mehr Betreuungszeiten entsprechend ihrer Bedarfe wählen können. Vor dem Hintergrund der anhängigen Klage tritt die Landeshauptstadt Düsseldorf hierbei finanziell in Vorleistung. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff. BGB den Übergang der Tageseinrichtungen für Kinder unter der bisherigen Trägerschaft der - Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus - Katholischen Kirchengemeinde St. Franziskus-Xaverius - Katholischen Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit - Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus - Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta auf den Träger „ Katholino Kitas im Erzbistum Köln gGmbH " ab dem 01.08.2026.
Die Katholino Kindertagesstätten im Erzbistum Köln gGmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Erzbistums Köln. Die Trägergesellschaft ist vom Erzbistum mit dem Ziel gegründet worden, die Verwaltung von Tageseinrichtungen für Kinder zu optimieren und das langfristige Bestehen der einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder zu sichern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die weitere Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie Düsseldorf im Rahmen des Bundesprogramms „ Demokratie leben! " für die Förderperiode 2025-2032.
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" fördert mit den "Partnerschaften für Demokratie" den Aufbau und die Etablierung nachhaltiger Strukturen im kommunalen Raum. Ziel ist es, die Demokratie und Vielfalt vor Ort zu stärken, zivilgesellschaftliches Engagement zu bündeln und wirksam gegen extremistische sowie menschenverachtende Ideologien und Bestrebungen vorzugehen. Das Herzstück einer jeden Partnerschaft für Demokratie bildet ein lokales Netzwerk, das in der Regel aus einer Fach- und Koordinierungsstelle, einer Begleitkommission, einem Jugendforum sowie einem breit aufgestellten Demokratiebündnis besteht. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich im Programm positioniert und die strategische Federführung für "Demokratie leben!" dem Amt für Soziales und Jugend übertragen. Die Umsetzung der Fach- und Koordinierungsstelle liegt bei der Aktion Gemeinwesen und Beratung e.V..
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Förderschulen in Düsseldorf führen aktuell eine Warteliste für OGS-Plätze?
2. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, und welche sind geplant, um die steigenden Bedarfe decken zu können?
3. Wie stellt sich die aktuelle Raumsituation an den einzelnen Förderschulen für die OGS-Betreuung dar und welcher zusätzliche Raumbedarf wird in den nächsten Jahren erwartet?
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.04.2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Der offene Ganztag kann ein Schlüsselelement für mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsgerechtigkeit sein. Mit Beginn des neuen Schuljahrs 2026/2027 im August diesen Jahres haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch darauf, im Rahmen des Offenen Ganztags (OGS) ganztätig gefördert und betreut zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet und greift ab August 2029 für jedes Grundschulkind. Dieser Anspruch gilt auch für Schüler:innen an Förderschulen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Vor dem Hintergrund der bestehenden Jugendhilfeplanungen, des Kinder- und Jugendförderplans 2026 - 2030 sowie weiterer relevanter Planungen und Angebote wird die Verwaltung gebeten, eine Übersicht niedrigschwelliger psychosozialer Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Ziel ist es, eine strukturierte und leicht verständliche Darstellung bestehender 1 https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und- psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html 2 https://www.shell.de/ueber-uns/initiativen/shell-jugendstudie-2024.html?utm 3 https://mpfs.de/studie/jim-studie-2025/ 4 https://www.bosch-stiftung.de/de/storys/psychische-belastungen-bei-schuelerinnen-nehmen-wieder-zu Unterstützungsstrukturen und -angebote, der entsprechenden Akteurslandschaft sowie der Bedarfe zu erhalten. Dabei sollen auch vorhandene Erkenntnisse zu Wirkungen und möglichen Weiterentwicklungsbedarfen berücksichtigt werden. Die Bestandsaufnahme kann dabei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen, etwa mit Blick auf Zugänge zu Unterstützungsangeboten, sozialräumliche Bedarfe, Schnittstellen zwischen den Systemen sowie digitale und zielgruppenspezifische Aspekte.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wachsen in einer zunehmend komplexen Lebensrealität auf. Psychische Belastungen, gesellschaftliche Krisen, soziale Ungleichheiten und digitale Dauerverfügbarkeit prägen ihren Alltag. Aktuelle Studien zeichnen ein konsistentes Bild der Belastungslage junger Menschen: Die COPSY-Studie 1 zeigt, dass psychische Auffälligkeiten seit der Pandemie deutlich zugenommen haben und sich nur teilweise zurückgebildet haben, viele berichten weiterhin über Stress, Einsamkeit und eine geringere Lebensqualität. Die Shell-Jugendstudie 2 beschreibt eine verunsicherte, zugleich politisierte Generation, die stark von Zukunftssorgen, Leistungsdruck und mentalen Belastungen geprägt ist. Ergänzend macht die JIM-Studie 3 deutlich, dass digitale Lebenswelten einen wachsenden Einfluss auf das Wohlbefinden haben, etwa durch hohe Bildschirmzeiten, sozialen Vergleich und Erfahrungen mit Cybermobbing. Aktuelle Untersuchungen 4 zeigen zudem, dass psychische Belastungen zuletzt wieder zunehmen, insbesondere bei Mädchen und jungen Frauen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit Rundschreiben Nr. 42/19/2025 vom 07.10.2025 in Verbindung mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW, ausgegeben an Düsseldorf am 01.10.2025 (MB.NRW 2025 Nr. 113), wurde die „ Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung) " bekannt gemacht. Der Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 26.01.2024 wurde dahingehend geändert, dass die Geltungsdauer der Investitionsrichtlinie verlängert wurde. Geförderte Investitionskostenmaßnahmen mussten bislang bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Der maximal mögliche Durchführungs- und Bewilligungszeitraum sowie die Geltungsdauer der Investitionskostenrichtlinie Kindertagesbetreuung wurden bis zum 31.12.2028 verlängert. Diese Richtlinie ersetzt die bisherigen Regelungen zur Förderung von Investitionen in Düsseldorfer Tageseinrichtungen für Kinder.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. H i n t e r g r u n d Im Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 wurde unter Maßnahmennummer „ C2 " (S. 74) die Entwicklung eines einheitlichen Datensystems zur Verbesserung einer Datengrundlage zu schulvermeidendem Verhalten als Ziel beschrieben. Es gibt aufgrund der schulinternen Verantwortlichkeit der Schulpflichtüberwachung keine einheitliche, flächendeckende Datenerfassung von Anwesenheits- und Fehlzeiten in den Düsseldorfer Schulen. Der Verwaltung liegen daher keine verwertbaren Zahlen zu schulabsentem Verhalten vor. „ Schulabsentismus " wird fachbegrifflich definiert, als „ alle (regelmäßigen) Verhaltensmuster, bei denen Schüler*innen ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben 1 . Gesteuert vom Amt für Schule und Bildung (Regionales Bildungsbüro) und dem Amt für Soziales und Jugend (Jugendförderung) entwickelte die amts- und trägerübergreifend besetzte „ Arbeitsgemeinschaft Prävention von Schulvermeidung in Grundschulen " ein gemeinsames Verständnis des Begriffes Schulabsentismus (ab der ersten Fehlstunde, die ohne Berechtigung auffällt) eine Netzwerkkarte mit den kommunalen Unterstützungsstrukturen im Kontext Schulvermeidung 2 https://www.brd.nrw.de/document/20240514_4_41_Schulabsentismus_Leitfaden.pdf In 2026 wird in der Arbeitsgemeinschaft der „ Leitfaden für den Umgang mit Schulabsentismus der Bezirksregierung " 2 um die konkreten Unterstützungsangebote, Kontaktadressen und Abläufe in Fällen von Schulvermeidung in der Stadt Düsseldorf ergänzt. Die Handreichung wird allen Düsseldorfer Schulen in städtischer Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Schulen in Fällen von Schulabsentismus und insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls (z.B. in Fällen von Fernhalten der Kinder durch die Personensorgeberechtigten) handlungsfähig sind. Aus der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft ergab sich in 2023 die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der LVR-Klinik Düsseldorf (Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) an einem internationalen Forschungsprojekt teilzunehmen. Es werden im Folgenden die Ergebnisse des Modellprojekts vorgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es 3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in städtischer Trägerschaft. Name der Schule Adresse Anzahl Schüler*innen Primarstufe 2025/2026 Theodor-Andresen-Schule (TAS) Lohbachweg 16 69 Kinder Franz-Marc-Schule (FMS) Lohbachweg 18 99 Kinder Mosaikschule (Mosaik) Am Massenberger Kamp 45 80 Kinder Für das Schuljahr 2026/27 liegen bedingt durch die noch laufenden sonderpädagogischen Förderverfahren und der ausstehenden Prüfergebnisse noch keine verlässlichen Schüler*innenzahlen vor. Die drei Schulen werden als erweiterte gebundene Ganztagsschulen geführt, mit einer Unterrichtszeit in der Regel von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr -15:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr, 12:00 Uhr oder 12:15 Uhr(standortabhängig). Die Primarstufe umfasst an diesen Schulen für alle Schüler*innen 5 Jahre.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung bestehender sowie die Durchführung neuer Maßnahmen zur Linderung der Folgen von Kinderarmut für 2026 aus dem Armuts- fonds gemäß nachstehender Übersicht. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige Änderungen aufgrund veränderter Bedarfs- lagen im Rahmen der unterjährigen Mittelverausgabung umzusetzen.
Im Rahmen des Auf- und Ausbaus der Düsseldorfer Präventionskette hat der Rat der Stadt Düsseldorf im Jahr 2018 die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Reduzierung von Kinderarmut zu entwickeln, umzusetzen und zu bewerten. Zur Umsetzung dieses Auftrags wurde ein kommunal finanzierter Armutsfonds eingerichtet, der perspektivisch in einen Chancenfonds überführt werden soll. Der Fonds leistet dabei einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung und Schließung bestehender Versorgungs- lücken innerhalb der kommunalen Präventionsketten, indem er flexibel auf bislang nicht abgedeckte Bedarfe reagiert und neue, ergänzende Angebotsstrukturen erprobt.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.