Anfrage Aktenzeichen BV9/058/2026

Altkleidercontainer Ickerswarder Straße 172 - Anfrage von Herrn Gencer; CDU

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ickerswarder Straße 172 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Aus welchen Gründen werden am Standort Ickerswarder Straße 172 nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin zwei Altkleidercontainer innerhalb einer Parkbucht vorgehalten und welche fachlichen Kriterien (z. B. Einzugsbereich, Befüllungsgrad, Entleerungsintervalle, Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit) waren für die Standortwahl und die Anzahl maßgeblich?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im ländlich geprägten Stadtteil Himmelgeist besteht nur ein sehr begrenztes Angebot an öffentlichen Stellplätzen. Durch die Aufstellung von zwei Altkleidercontainern innerhalb einer Parkbucht entfällt dauerhaft Parkraum im Straßenraum. Da die Baumaßnahmen und die hierfür eingerichtete provisorische Containeranordnung inzwischen beendet sind und geeignete Flächen im Seitenraum weiterhin vorhanden erscheinen, bedarf die derzeitige Nutzung eines Stellplatzes einer erneuten fachlichen Begründung. Ziel ist ausdrücklich nicht eine Einschränkung der Wertstofferfassung, sondern eine möglichst verträgliche Lösung, bei der die Entsorgung weiterhin gesichert bleibt und vorhandener Parkraum wieder nutzbar gemacht wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV9/058/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.2

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV9/058/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.03.2026 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 13.03.2026 Betrifft: Altkleidercontainer Ickerswarder Straße 172 - Anfrage von Herrn Gencer; CDU Anfrage: 1. Aus welchen Gründen werden am Standort Ickerswarder Straße 172 nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin zwei Altkleidercontainer innerhalb einer Parkbucht vorgehalten und welche fachlichen Kriterien (z. B. Einzugsbereich, Befüllungsgrad, Entleerungsintervalle, Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit) waren für die Standortwahl und die Anzahl maßgeblich? 2. Ist es nun möglich, die Zahl der Altkleidercontainer auf einen Container zu reduzieren und diesen - wie vor den Baumaßnahmen - auf die freie Seitenraumfläche zwischen den Altglascontainern und dem Beginn der Parkplätze zu verlegen, und falls nicht, welche konkreten rechtlichen oder technischen Gründe stehen dem entgegen? Begründung: Im ländlich geprägten Stadtteil Himmelgeist besteht nur ein sehr begrenztes Angebot an öffentlichen Stellplätzen. Durch die Aufstellung von zwei Altkleidercontainern innerhalb einer Parkbucht entfällt dauerhaft Parkraum im Straßenraum. Da die Baumaßnahmen und die hierfür eingerichtete provisorische Containeranordnung inzwischen beendet sind und geeignete Flächen im Seitenraum weiterhin vorhanden erscheinen, bedarf die derzeitige Nutzung eines Stellplatzes einer erneuten fachlichen Begründung. Ziel ist ausdrücklich nicht eine Einschränkung der Wertstofferfassung, sondern eine möglichst verträgliche Lösung, bei der die Entsorgung weiterhin gesichert bleibt und vorhandener Parkraum wieder nutzbar gemacht wird. Seite 2
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TOP 7.2 BV9/058/2026 Sitzung der BV 9 am 13.03.2026 Anfrage von Herrn Gencer; CDU Altkleidercontainer Ickerswarder Straße 172 Frage 1: Aus welchen Gründen werden am Standort Ickerswarder Straße 172 nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin zwei Altkleidercontainer innerhalb einer Parkbucht vorgehalten und welche fachlichen Kriterien (z. B. Einzugsbereich, Befüllungsgrad, Entleerungsintervalle, Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit) waren für die Standortwahl und die Anzahl maßgeblich? Antwort zur Frage 1: Die Überprüfung der Containerstation hat sich nach Beendigung der Baumaßnahme leider aufgrund eines Personalausfalls verzögert. Frage 2: Ist es nun möglich, die Zahl der Altkleidercontainer auf einen Container zu reduzieren und diesen - wie vor den Baumaßnahmen - auf die freie Seitenraumfläche zwischen den Altglascontainern und dem Beginn der Parkplätze zu verlegen, und falls nicht, welche konkreten rechtlichen oder technischen Gründe stehen dem entgegen? Antwort zur Frage 2: Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat die Prüfung inzwischen vorgenommen und festgestellt, dass in der Tat ein Altkleidercontainer am Standort für die Aufnahme der dort anfallenden Mengen ausreicht. Das Amt hat daraufhin am 09.03.2026 die AWISTA Kommunal GmbH mit dem Abzug eines der beiden Altkleidercontainer beauftragt. Der Abzug erfolgt voraussichtlich in der 12. KW. Die Aufstellung des verbleibenden Altkleidercontainers südlich der Altglascontainer ist leider nicht möglich. Südlich der Container befindet sich ein Überweg - erkennbar an den abgesenkten Bordsteingen - für Fußgänger (vgl. das u.a. Luftbild), und die Ausfahrt des Parkplatzes. Die Aufstellung direkt neben (südlich) der Unterfluranlage ist leider nicht möglich, da hier ein Abstand von mindestens 1 m notwendig ist, um den Altkleidercontainer nicht bei der Leerung der Glascontainer zu beschädigen. Im Übrigen würde ein Altkleidercontainer an dieser Stelle die Sicht aus der Parkplatz-Ausfahrt auf den dort von rechts kommenden Verkehr einschränken, mithin den Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht widersprechen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/058/2026