Anfrage Aktenzeichen BV2/053/2026

Anfrage zur Entmietung Kettwiger Str. 16-22

Amtlicher Titel: Entmietung Kettwiger Str. 16-22 - Anfrage von Herrn Schwenk

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kettwiger Straße 16 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 25. Februar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 2 wird am 10. März 2026 eine Anfrage zur Entmietung der Kettwiger Str. 16-22 von Herrn Schwenk zur Kenntnis nehmen. Die Anfrage trägt die Referenznummer BV2/053/2026 und wurde am 25. Februar 2026 erstellt.

Einordnung

Die Anfrage zur Entmietung der Kettwiger Str. 16-22 wurde von Herrn Schwenk eingereicht und trägt die Referenznummer BV2/053/2026. Die Bezirksvertretung 2 wird diese Anfrage in ihrer Sitzung am 10. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

Hintergrund

Die Entmietung von Wohnraum ist ein Thema, das in vielen Städten diskutiert wird, insbesondere in Bezug auf den Wohnungsmarkt und die soziale Gerechtigkeit. Die Kettwiger Str. 16-22 könnte in diesem Kontext eine Rolle spielen, jedoch sind keine weiteren Details zur Situation oder zu den Hintergründen der Anfrage bekannt.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 2 könnte Auswirkungen auf die Anwohner und die Wohnsituation in der Kettwiger Str. haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Bezirksvertretung auf die Anfrage reagiert und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage zur Entmietung Kettwiger Str. 16-22
  • Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 10. März 2026
  • Referenznummer der Anfrage: BV2/053/2026

Themen

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Vorgang · BV2/053/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV2 053 2026 Entmietung Kettwiger Straße 16 bis 22 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.2

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578286.pdf Published Time: 2026-02-25T07:41:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/053/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 24.02.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Entmietung Kettwiger Str. 16-22 - Anfrage von Herrn Schwenk 1. Aufgrund welcher Vereinbarung steht auf dem städtischen Grundstück vor den Gebäuden Kettwiger Straße 16-22 ein Baugerüst? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vegetation und die Bäume in der Vorgartenzone der Gebäude verschwunden? 3. Sind leerstehende Wohnungen der Wohnungsaufsicht angezeigt worden und stehen etwaige Veränderungen an den Gebäuden im Einklang mit der städtebaulichen Erhaltungssatzung? Sachdarstellung: Die Gebäude Kettwiger Straße 16-22 werden seit einiger Zeit entmietet und saniert. Die Wohnungen können sowohl zur Eigennutzung als auch der Kapitalanlage erworben werden. Hier, wie an anderen Stellen der Stadt, lässt sich ein sehr eigennütziger Prozess beobachten der sich wenig bis gar nicht für öffentliche Belange interessiert. Vor den Gebäuden Kettwiger Straße 16-22 befindet sich eine kleine Vorgartenzone. Im Vorgarten steht mittlerweile ein Baugerüst mit aggressiver Werbung für das Investment in eine Wohnung. Der Aufwuchs und die Bäume im Vorgarten sind verschwunden. Eigentümerin der Vorgartenzone ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der private Bereich beginnt erst an der Außenkante der Gebäude Kettwiger Straße 16-22. So ist es der Liegenschaftskarte zu entnehmen. Demnach steht das Baugerüst auf öffentlichem Grund und Boden. Zu der verschwundenen Vegetation und den Bäume existiert ein öffentliches Interesse und es besteht die Möglichkeit dieses durchzusetzen. gez. Harald Schwenk Seite 2
Beantwortung BV2 053 2026 Entmietung Kettwiger Straße 16 bis 22 als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585292.pdf Published Time: Tue, 28 Apr 2026 13:02:48 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Seite 1 von 2 Sitzung: 28.04. 2026 Vorlagennummer BV2/ 053/202 6 Anfrage von Her rn Schwenk vom 24.02 .2026 hier : Entmietung Kettwig er Straße 16 - 22 Frage 1: Aufgrund welcher Vereinbarung steht auf dem städtischen Grundstück vor den Gebäuden Kettwiger Straße 16 -22 ein Baugerüst? Antwort: Es wurden vier Bauanträge für die Kettwiger Straße 16 -22 genehmigt, die jeweils Änderungen bzw. Nutzungsänderungen im Dachgeschoss und Souterrain zum Inhalt haben. Für die Hausnummern 18 -22 liegt, nach Rücksprache mit dem Amt für Verkehrsmanagement, die Nutzu ngsgenehmigung für die Baustelleneinrichtung auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor. Diese ist bis zum 08.04.2026 gültig, kann jedoch verlängert werden. Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vegetation und die Bäume in der Vorgartenzone der Gebäude verschwunden? Antwort: Am 02.04.2025 fand ein Ortstermin mit Ämterbeteiligung statt, in dem es um den Rückschnitt der Straßenbäume vor den Rettungswegfenstern insbesondere im Dachgeschoss und den Obergeschossen ging. In diesem Zusammenhang wurde dem Bauherrn mitgeteilt, dass die Bäume bzw. Sträucher an der Fassade einen Pflegeschnitt erhalten sollen, um den 2. Rettungsweg der Wohnungen ab dem 1. Obergeschoss sicherzustellen. Aus Rettungsweggründen war auf jeden Fall ein Rückschnitt erforderlich. Da die Bäume zum Teil mit Pilzen befallen waren, hat der Bauherr sie - im Glauben sie stünden auf seinem Grundstück - gefällt. Mittlerweile wurde die Grundstücksituation geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es sich hier stattdessen um ein städtisches Grundstück handelt. Dies wurde vorab nicht festgestellt, da die Bäume im städtischen Baumkataster nicht erfasst wurden. Ob und wie ein Ersatz der Bäume bzw. eine anderweitige Kompensati on für die stattgefundenen Fällungen erfolgt, muss im weiteren Verlauf geklärt werden. Frage 3: Sind leerstehende Wohnungen der Wohnungsaufsicht angezeigt worden und stehen etwaige Veränderungen an den Gebäuden im Einklang mit der städtebaulichen Erhaltungssatzung? Seite 2 von 2 Antwort: Die Objekte in der Kettwiger Straße 16 –22 sind der Wohnungsaufsicht aufgrund von Presseberichten bekannt geworden. Der Sachverhalt wird derzeit sorgfältig geprüft. In diesem Zusammenhang geht die Wohnungsaufsicht Hinweisen auf einen möglichen fortdauernden Leerstand sowie auf eine etwaige nicht genehmigte Kurzzeitvermietung nach und geht hierzu in den Austausch mit dem Verfügungsberechtigten. Eine formelle Anzeige von Leerstand – auch im Zusammenhang mit möglichen Sanierungsmaßnahmen – ist bislang nicht erf olgt. Bezüglich der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Vorgaben der Erhaltungssatzung wurde im Genehmigungsverfahren das Stadtplanungsamt beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung geäußert.

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/053/2026