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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583785.pdf
Published Time: 2026-04-22T11:26:00.000Z
Number of Pages: 9
Markdown Content:
HFA/006/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten
## in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstätten
## Fachbereich :
## 20 - Kämmerei
## Dezernentin / Dezernent:
## Stadtkämmerin Dorothée Schneider
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung
## Rat 07.05.2026 Entscheidung
Mit dieser Vorlage werden die Voraussetzungen zur Erfüllung EU-beihilferechtlicher
Anforderungen hinsichtlich Maßnahmen der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für die
MERKUR SPIEL-ARENA, Special Events, das alltours Kino und das Kulturquartier
geschaffen. Die Maßnahmen zu den Ziffern 1 bis 4 der Beschlussdarstellung sind
bezüglich des Jahres 2026 bereits im städtischen Haushalt enthalten.
Die Vorlage ergänzt die Beschlüsse mit den Vorlagenummern HFA/045/2023 und
HFA/009/2025. Die 2023 beschlossene Betrauung der D.LIVE gilt für die dort
genannten Veranstaltungsstätten fort. Die Gremien der D.LIVE haben die
nachstehenden Maßnahmen (Beschlusspunkte 1-3), Aufsichtsrat (04.12.2025
Empfehlung) und die Gesellschafterversammlung am 19.12.2025 unter dem
Vorbehalt der EU-Beihilfe-Konformität für das Geschäftsjahr 2026 beschlossen, die
mit dieser Ratsvorlage herbeigeführt wird. Bezüglich des 4. Beschlusspunktes erfolgt
die Befassung der Gremien der D.LIVE Ende April/Anfang Mai 2026.
## Beschlussdarstellung:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der
D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA
(MSA) für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu
18.546.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die
ARENA für das Jahr 2026 und das Folgejahr 2027 in Höhe von jeweils
2.200.000,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 55 der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. Seite 2
2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der
D.LIVE für Investitionen für Special Events für den Zeitraum 2026 bis 2030 in
Höhe von maximal bis zu 3.120.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung
der Betriebskosten für die Special Events für das Jahr 2026 in Höhe von
3.322.180,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 53 der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.
3. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der
D.LIVE für Investitionen in das alltours Kino für den Zeitraum 2026 bis 2028 in
Höhe von bis zu 1.066.800,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der
Betriebskosten für das Kino für das Jahr 2026 in Höhe von 484.655,00 EUR als
rein lokal wirkende beihilfefreie Finanzierungsmaßnahme.
4. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der
D.LIVE für Investitionen für das Kulturquartier für den Zeitraum 2026 bis 2028 in
Höhe von maximal bis zu 465.600,00 EUR (netto), die in EU-beihilferechtlicher
Sicht unter Art. 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsfreistellungsverordnung
(AGVO) fallen.
Die Beschlusspunkte der Ziffern 1 bis 4 dienen ausschließlich der Schaffung von EU-
Beihilferechtlichen Voraussetzungen und stellen keine Vorwegnahme von
Haushaltsentscheidungen bezüglich der D.LIVE für die Jahre 2027 ff. dar, die dem
Rat bis zum jeweiligen Beschluss für das jeweilige Haushaltsjahr vorbehalten bleiben.
## Sachdarstellung:
Übersicht über die EU-beihilferechtlichen Rahmenbeträge:
Beträge in EUR
netto
Merkur Spiel
Arena
Special Events Alltours-Kino Kulturquartier
Investitionen
2026 bis 2030
18.546.000 3.120.000 1.066.800 465.600
Betriebsbeihilfen
2026 bis 2027
4.400.000 3.322.180 484.655
Summe 22.946.000 6.442.180 1.551.455 465.600
Insgesamt ergibt sich somit ein EU-beihilferechtlicher Rahmenbetrag von 31.405.235
EUR.
1. Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA):
Die D.LIVE plant als Betreiberin der MSA notwendige Investitionen, um das Niveau
hinsichtlich des Ausstattungsstandards mit Stadien vergleichbarer Bundesliga-
Vereine auch zukünftig aufrechthalten und weiterentwickeln zu können. Die MSA
möchte zukünftig im nationalen und internationalen Wettbewerb als Austragungsort
eine stärkere Rolle spielen, etwa bei der Ausrichtung von Fußball-Länderspielen und
anderen internationalen Sportveranstaltungen und Events. Hierzu wird es
erforderlich sein, die MSA als Sportinfrastruktur an verschiedenen Stellen zu
erneuern und auch von Verschleiß betroffene Elemente instand zu setzen. Die
Umsetzung der geplanten Maßnahmen wäre der D.LIVE aus eigenen Mitteln, ohne
die Gewährung städtischer Zuschüsse, nicht möglich. Es handelt sich um eine
Vielzahl von Einzelmaßnahmen, aus der folgende betragsmäßig für den
Planungszeitraum 2026 bis 2030 hervorzuheben sind:
- Neue LED-Wände (Nord+Süd) (2.500 TEUR) Seite 3
> 1Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der
> Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel
> 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 187 S. 1, ber. ABl.
> L 283 S. 65, zuletzt geändert durch Art. 1 VO (EU) 2023/1315 vom 23.6.2023, ABl. L 270 S. 39.
- Beschallungsanlage (2.400 TEUR)
- Sanierung Bier-Pythons (2.000 TEUR)
- Erneuerung Foliendach und Dämmung (1.200 TEUR)
Investitionen der MERKUR SPIEL-ARENA nach AGVO:
Städtische Zuschüsse an die D.LIVE für Maßnahmen des Ausbaus und der
Ertüchtigung der MERKUR SPIEL-ARENA erfolgen auch auf Basis der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 651/2014, „AGVO“) 1 nach Maßgabe der
Beschlussdarstellung zu Ziffer 1.
Die AGVO ist eine EU-Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt und
insbesondere staatliche Beihilfen für bestimmte Infrastrukturen legitimiert. Hierzu
gehören auch Sportinfrastrukturen nach Art. 55 AGVO. Eine Mittelgewährung auf
Basis des Art. 55 AGVO ist, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind,
in gleichem Maße legitimiert wie eine Mittelgewährung, die sich auf eine Betrauung
stützt.
Art. 55 AGVO ermöglicht die EU-beihilferechtliche Legitimation von Zuschüssen in
eine Sportinfrastruktur, auch, wenn diese aufgrund der Nutzung durch Profi-
Fußballvereine in einem ausgeprägt wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sofern
eine ausreichende Nutzungsquote von 20% durch andere Profi- oder
Amateursportnutzer gewährleistet ist. Dies wird durch die D.LIVE überwacht und
sichergestellt.
Gemäß Art. 55 AGVO i. V. m. Art. 4 Nr.1 Doppelbuchstabe bb) AGVO sind
Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA bis zu einer Höhe von 33,0 Mio. EUR pro
Vorhaben von der Anmeldepflicht freigestellt.
Da die D.LIVE auch Leistungen auf Basis des bereits bestehenden Betrauungsaktes
(HFA/045/2023) erhält, wird sie sicherstellen, dass die Mittel, die die D.LIVE auf
Basis der AGVO einerseits und des Betrauungsaktes andererseits erhält, nicht zu
einer Doppelförderung führen.
Die städtische Verwaltung wird die nach der AGVO erforderliche Anmeldung der
gewährten Beihilfen nach Maßgabe der einschlägigen Normen durchführen.
Das geplante Investitionsvolumen für die MERKUR SPIEL ARENA kann folgender
Übersicht entnommen werden (alle Werte in EUR):
Jahr AGVO
2026 2.316.000
2027 4.578.000
2028 2.352.000
2029 3.006.000
2030 6.294.000
Summe 18.546.000
Die Tabelle zeigt, dass die Kosten für die geplanten Investitionen für das gesamte
Vorhaben (für alle Jahre) 18.546.000,00 EUR (inkl. 20% Puffer) netto betragen und
damit unter der Anmeldeschwelle von 33.000.000,00 EUR liegen. Seite 4
Zugleich ist heute bereits absehbar, dass im Laufe der geplanten Projektzeit
zusätzliche Kosten und Kostensteigerungen nicht ausgeschlossen werden können.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass einzelne Maßnahmen ausgeschrieben
werden, um im Wege eines Vergabeverfahrens den wirtschaftlichsten Preis zu
ermitteln.
Gewährung der Fördermittel:
Die Gewährung der Fördermittel erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben der AGVO
durch einen Förderbescheid, der die vorstehenden Maßgaben als
Nebenbestimmungen enthält. Die Bezuschussung erfolgt für Investitionen in eine
Sportinfrastruktur, damit diese einen Ausstattungsstandard wie in Stadien
vergleichbarer Stadieninfrastrukturen erfüllt. Außerdem sind die geplanten
Investitionen Grundvoraussetzung, um auch in Zukunft hochkarätige
Sportveranstaltungen am Standort Düsseldorf durchführen zu können. Die
Sportinfrastruktur darf nicht lediglich von einem einzigen Profisportnutzer genutzt
werden, sondern muss in mindestens 20 % der verfügbaren Nutzungszeiten
anderen Profi- oder Amateursportnutzern zur Verfügung gestellt werden. Sie muss
somit mehreren Nutzern zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen
offenstehen.
Das Projekt ist nach Möglichkeit innerhalb des Bewilligungszeitraums bis zum
31.12.2030 durchzuführen. Sollte ein längerer Zeitraum für die ordnungsgemäße
Durchführung der geförderten Maßnahmen erforderlich sein, wird dies bei der
Bemessung des Bewilligungszeitraums bzw. des Ausführungszeitraums im
Förderbescheid berücksichtigt werden.
Die D.LIVE prüft stetig die Beantragung weiterer Fördermittel.
Betriebskostenzuschuss für MERKUR SPIEL-ARENA
Ferner ist es grundsätzlich möglich, der D.LIVE als Betreiberin der MSA Betriebsbei-
hilfen gem. Art. 55 Abs. 7 lit. b, Abs. 9 AGVO zukommen zu lassen, wobei nur
bestimmte Kostenkategorien wie Kosten für Personal-, Material-, Fremdleistungs-,
Kommunikations-, Energie-, Wartungs-, Miet- und Verwaltungskosten
berücksichtigt werden dürfen. Hingegen können Abschreibungs- und
Finanzierungskosten nicht gefördert werden, wenn sie Gegenstand einer
Investitionsbeihilfe waren. Außerdem ist es grundsätzlich möglich, Betriebsbeihilfen
nach Art. 55 Abs. 12 AGVO nur auf der Grundlage von beihilfefähigen
Kostennachweisen zu berechnen, ohne dass es in diesem Fall darauf ankäme, ob
die MSA als Sportinfrastruktur defizitär ist oder mit ihr Gewinne erwirtschaftet wer-
den. Aufgrund des gegenwärtig positiven EBITDA beabsichtigt die D.LIVE gleichwohl
nicht, Betriebsbeihilfen zu beantragen, da die Betriebskosten durch die Erträge
gedeckt werden können. Für das laufende und das folgende Geschäftsjahr ist nach
Einschätzung der D.LIVE weiterhin mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung
zu rechnen. Allerdings basiert diese Prognose auf der Annahme, dass die
bestehenden Vertragsverhältnisse zur Vermietung der Merkur Spiel-Arena
unverändert fortgeführt werden können. Vor dem Hintergrund einer nicht
auszuschließenden Volatilität beabsichtig die D.LIVE, zusätzlich einen unter
Vorbehalt formulierten Antrag auf die Gewährung von Betriebsbeihilfen zu stellen,
so dass seitens der LHD bereits vorsorglich die Rechtsgrundlage dafür geschaffen
werden kann, nötigenfalls Betriebsbeihilfen im erforderlichen Rahmen gewähren zu
können.
Der beantragte Betriebskostenzuschuss der D.LIVE beträgt für die MSA für das Jahr
2026 und ebenso für das Folgejahr 2027 jeweils 2.200.000,00 EUR. Seite 5
2. Investitionen für Special Events:
Die D.LIVE plant auch in der Zukunft, Großveranstaltungen im Gebiet der
Landeshauptstadt Düsseldorf im öffentlichen Raum sowie auch sonstige
Veranstaltungen in den verschiedenen städtischen Veranstaltungsstätten
durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist die D.LIVE als Betreiberin und/oder
(Mit-)Veranstalterin gehalten, die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards
sicherzustellen bzw. zu ermöglichen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
wäre der D.LIVE aus eigenen Mitteln, ohne die Gewährung städtischer Zuschüsse,
nicht möglich.
Regelmäßig, zum Teil jährlich, finden in Düsseldorf Großveranstaltungen wie
beispielsweise der Weihnachtsmarkt oder der Japantag statt. Daneben gibt es eine
große Anzahl von kulturellen Ereignissen in den verschiedenen
Veranstaltungsstätten der von der D.LIVE betriebenen städtischen
Veranstaltungsstätten. Zur Absicherung dieser Veranstaltungen ist es erforderlich
moderne Sicherheitstechnik vorzuhalten. Angesichts wachsender Anforderungen an
Besucher- und Veranstaltungssicherheit müssen kostenintensive Systeme wie
Kameraüberwachung, Personendichte- und Besucherflussanalysen,
Zufahrtsschutzmaßnahmen sowie Drohnenabwehrtechnik etabliert werden. Die
Durchführung dieser Maßnahmen gewährleistet eine frühzeitige
Gefahrenprävention, die Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Stan-
dards sowie den störungsfreien Ablauf auch von kulturellen Veranstaltungen.
Gleichzeitig sichert sie die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standortes
Düsseldorf, da Veranstalter heute umfassende Sicherheitskonzepte voraussetzen
und damit die D.LIVE solche als Bestandteil ihres Angebots vorhalten kann.
Hinzu kommt, dass zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und zum Ersatz der
Veranstaltungstechnik unterjährig diverse Anschaffungen von Zubehör seitens der
D.LIVE notwendig sind. Hierzu zählen mobile digitale Beschilderungen, Stellwände,
Absperreinrichtungen, Tensatoren, Dekorationen, etc.
Investitionen für Special Events nach AGVO:
Zunächst ist hier der Bereich der Kulturbeihilfen eröffnet, da Art. 53 Abs. 2 lit. a
AGVO vorsieht, dass Beihilfen für Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur
gewährt werden können, worunter auch die zugehörige Sicherheitstechnik der
städtischen Eventstätten gefasst werden kann. Ferner erlaubt Art. 53 Abs. 2 lit. d
AGVO die Unterstützung zugunsten von „Veranstaltungen und Aufführungen im
Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche kulturelle
Aktivitäten“ worunter sich Großveranstaltungen wie der Weihnachtsmarkt oder der
Japantag fassen lasen. Die geplanten Investitionen in die Sicherheitstechnik
zugunsten dieser kulturell genutzten Eventstätten sowie zum Schutz von
Großveranstaltungen lassen sich daher unter den ersichtlich breit gefassten
Fördertatbestand des Art. 53 Abs. 2 AGVO subsumieren.
Eine Mittelgewährung auf Basis des Art. 53 AGVO ist, wenn die Voraussetzungen
der Verordnung erfüllt sind, in gleichem Maße legitimiert wie eine Mittelgewährung,
die sich auf eine Betrauung stützt.
Die städtische Verwaltung wird die nach der AGVO erforderliche Anmeldung der
gewährten Beihilfen nach Maßgabe der einschlägigen Normen durchführen.
Es ist darauf zu achten, dass mit dem städtischen Zuschuss nur die nach Art. 53
AGVO zulässigen beihilfefähigen Kostenpositionen gefördert werden. Eine
Doppelförderung ist zu vermeiden. Insoweit hat die D.LIVE für eine
ordnungsgemäße Abgrenzung der Beihilfe
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
D.LIVE Investitionsplanung 2026 - CTP-Gelände (Kulturquartier) als Text anzeigen
Title: 00584427.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584427.pdf
Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Investitionsbeihilfe
> gem. Art. 53 AGVO Nutzungsdauer
Erschließung Veranstaltungsfläche für Touring Exhibitions und Events 465.600 € 30
D.LIVE plant eine zeitlich befristete Zwischennutzung (mind. 6 Jahre) zweier Industrie-
hallen auf dem CTP-Gelände in Düsseldorf-Rath. Ziel ist die wirtschaftliche Aktivierung
der derzeit ungenutzten Flächen sowie die Schaffung eines kulturellen Angebots, das im
Düsseldorfer Markt bislang fehlt.
Geplante Nutzungen:
Halle 8 – Touring Exhibition Venue:
Bespielbare Fläche für internationale Wanderausstellungen (z. B. Körperwelten,
Tutanchamun, F1-Erlebniswelten). Diese Nutzungen fehlen aktuell in Düsseldorf und der
gesamten Region.
Halle 7 – Konzert- und Corporate Venue (ca. 4.000 PAX):
Ergänzung einer Kapazitätslücke zwischen zakk/Stahlwerk und Mitsubishi Electric Halle.
Einsatz für Konzerte, Shows und große Corporate Events über 100 Personen.
Wirtschaftlichkeit:
Der Business Case ist positiv. Einnahmen entstehen durch Mieten sowie Nebenerlöse (z.
B. Parken). D.LIVE tritt ausschließlich als Vermieter auf; Veranstaltungsrisiken liegen
vollständig bei den jeweiligen Betreibern.
Planungs- & Genehmigungslage:
Die Prüfung eines ggf. erforderlichen Genehmigungsverfahrens läuft.
Relevante Themen: Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Parkraum/Umweltamt,
Schallschutz für Halle 7.
Mehrwert für Düsseldorf:
Das Projekt schafft erstmals in Düsseldorf eine Touring Exhibition Venue und füllt eine
strategische Kapazitätslücke im Konzert- und Corporate-Segment. Gleichzeitig werden
brachliegende Industrieflächen sinnvoll aktiviert und wirtschaftlich nutzbar gemacht.
D.LIVE Investitionsplanung 2026 - Kino als Text anzeigen
Title: 00584428.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584428.pdf
Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:23 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
1
# Investitions förderung alltours Kino
## Investitionsplan
Die Erläuterungen zu den genannten Maßnahmen erfolg en im weiteren Text:
01 Modernisierung Kinotechnik, 5 00.000 EUR , ND: 10 Jahre
Werthaltende und zukunftssichernde Maßnahme:
- Reduzierung der Wartungs - und Reparaturkosten
- Austausch des 2k -Projektors auf 4k, viele Filme nicht 2k -komtatibel / hohes Ausfallrisiko
- Server
- Lautsprecher/Speaker überarbeiten
- Steuerung der Leinwand umbauen
- Verstärker
02 Modernisierung der Beschallungsanlage , 3 50 .000 EUR , ND: 15 Jahre
Im alltours Kino haben wir in diesem Jahr vermehrt Beschwerden über die Tonqualität
erhalten, die das Erlebnis der Besucher_innen beeinträchtigt haben. Eine Investition in
moderne Audiotechnik verbessert die Klangqualität erheblich und sorgt für eine
gleic hbleibend hohe akustische Wahrnehmung im gesamten Open -Air -Bereich. Damit
steigern wir die Zufriedenheit der Gäste und sichern die Attraktivität des Kinos als
hochwertiges Sommer -Event. Gleichzeitig profitieren Sponsoring Partner von einer
professionellen technischen Ausstattung. Die Maßnahme trägt somit direkt zur
Qualitätssteigerung und zum langfristigen Erfolg des alltours Kinos bei. Modernisierung Kinotechnik 500.000,00 €
> Modernisierung der Beschallungsanlage 350.000,00 €
> Installation einer PV-Analge auf dem Dach 31.000,00 €
> Abschluss Migration Gebäudeautomation (Phase 3) 8.000,00 €
> Summe Investitionen alltours Kino 889.000,00 €
> 20% Puffer 177.800,00 €
> Summe Investitionen alltours Kino (inkl. Puffer) 1.066.800,00 €
2
03 Neuanschaffung Lagercontainer (6 Stück), 31.000 EUR , ND: 20 Jahre
Bestandscontainer porös und nicht mehr nutzbar. Kosten inkl. Umräumen und
Entsorgung der Altcontainer.
04 Zentrale Schließanlage, 8.000 EUR , ND: 15 Jahre
Digitale Verwaltung der Geländezugangsberechtigungen. Minimierung der
projektbe zogenen Materialausgabe sowie Geländesicherung.
D.LIVE Investitionsplanung 2026 - MSA als Text anzeigen
Title: 00584429.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584429.pdf
Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:25 GMT
Number of Pages: 7
Markdown Content:
Investitionsbeihilfe
> gem. Art. 55 AGVO Nutzungsdauer
Neue LED-Wände (Nord+Süd) 2.500.000 € 8
Die derzeit eingesetzten LED-Wände (Anzeigetafeln) befinden sich am Ende ihres
wirtschaftlichen und technischen Lebenszyklus.
Sie entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und weisen folgende
Einschränkungen auf:
- eingeschränkte Bildauflösung und Helligkeit
- erhöhte Störanfälligkeit und Wartungsaufwand
- fehlende Kompatibilität mit modernen Signal-, Medien- und Steuerungssystemen
- eingeschränkte Darstellungs- und Vermarktungsmöglichkeiten
Dies führt zunehmend zu betrieblichen Risiken, höheren Instandhaltungskosten sowie zu
einer verminderten Partnerzufriedenheit.
Beschallungsanlage 2.400.000 € 15
Die bestehende Sprachanlage in der MERKUR SPIEL-ARENA steht zunehmend in der
Kritik der F95-Fans und erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen an eine moderne
Veranstaltungsstätte. Geplant ist der Ausbau zu einer vollwertigen Beschallungsanlage,
die nicht nur Sprache, sondern auch Musik in höchster Qualität überträgt und dem
aktuellen Stand der Technik entspricht. Dadurch verbessert sich die Klangqualität
insbesondere bei Events ohne externe Beschallungsanlage erheblich und das
Gesamterlebnis für Besucher_innen wird deutlich gesteigert. Gleichzeitig steigert eine
moderne Beschallung die Attraktivität der Venue für Veranstalter_innen und schafft
mehr Flexibilität in der Nutzung. Insgesamt führt die Maßnahme zu einer spürbaren
Qualitätssteigerung, einer optimierten Customer Journey und einer zukunftsfähigen
technischen Ausstattung der MERKUR SPIEL-ARENA.
Sanierung Bier-Pythons 2.000.000 € 15
Die vorhandenen Biertanklager und Pythons sind fast 20 Jahre alt und entsprechen nicht
mehr den anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf technische und hygienische
Standards. Ersatzteile sind zunehmend schwer erhältlich, was Wartung und Reparaturen
erschwert. Alte Pythons und Tanks neigen zu Ablagerungen (Bierreste, Biofilm, Kalk,
Schmutz), die trotz Reinigung nicht mehr vollständig entfernt werden können.
Hygieneprobleme führen zu Qualitätsverlust (Geschmack, Geruch, Schaumbildung) und
stellen ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit dar. Mit neuen Anlagen wird eine
lückenlose Einhaltung der Hygienestandards gewährleistet – ein wichtiger Faktor für
Behörden, Brauereien und Gäste. Darüber hinaus treten Verschleißerscheinungen wie
poröse Schläuche, Materialermüdung und undichte Stellen bei alten Pythons und Tanks
zunehmend auf. Die steigende Anfälligkeit für Ausfälle während Veranstaltungen
gefährdet die kontinuierliche Bierausgabe und damit die Versorgung der Gäste. Alte
Kühltechnik arbeitet ineffizient, sodass die Temperaturstabilität des Biers nicht immer
gewährleistet ist. Es wird daher dringend empfohlen die Anlagen umfangreiche zu
überarbeiten bzw. Stück für Stück zu modernisieren.
Erneuerung Foliendach und Dämmung 1.200.000 € 9
Nach über zwei Jahrzehnten Nutzung ist die Folienbedachung altersbedingt verschlissen,
was die Dichtigkeit und Stabilität beeinträchtigen kann und das Risiko von Schäden
durch Witterungseinflüsse erhöht. Azfgrund der mangelhaften Ausblidung von
Laufwegen zu Inspektionszwecken gab es in der jüngsten Vergangenheit erhebliche
Instandsetzungskoten. Ein Austausch auf moderne Materialien unter Berücksichtigung
der aktuellen Gesetzgebung (GEG) verbessert den Schutz gegen Umwelteinflüsse und
erhöht die Energieeffizienz durch bessere Dämmung. Zudem senkt eine neue Bedachung
langfristig Wartungs- und Instandsetzungskosten und gewährleistet die Sicherheit und
Langlebigkeit des Gebäudes. Die Investition stellt sicher, dass das Gebäude nachhaltig
und zukunftssicher geschützt ist. Austausch der Lüftungszentralgeräte Innenraum 1.085.000 € 15
Der Austausch der 22 Jahre alten Lüftungsanlagen ist notwendig, um den aktuellen
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gerecht zu werden und eine
energieeffiziente Belüftung sicherzustellen. Neue Anlagen bieten deutlich bessere
Energieeinsparungen, reduzieren CO₂-Emissionen und erhöhen die Luftqualität im
Zuschauerbereich, was den Komfort und die Sicherheit der Besucher verbessert. Durch
die moderne Technik wird zudem die Lebensdauer und Betriebssicherheit der Anlage
erhöht, während Wartungs- und Energiekosten langfristig gesenkt werden.
Neugestaltung Logen Ost 850.000 € 15
Um eine optimale Vermarktung für uns und die Fortuna gewährleisten zu können,
müssen wir zwingend die Bereiche aufwerten. Sind sind nicht vorzeigbar und diverse
Beschwerden unterstreichen dies. Hier geht es primär um die Situation vor den Logen
(erster Eindruck) und Aufenthaltsbereich. Zudem sind deutlich dadurch höhere
Ticketverkäufe zu erwarten.
Abgrenzung zur Maßnahme "Umbau Welcome Zone - Loge Ost" (2023):
Bei der Maßnahme aus 2023 handelt es sich um den Empfangsbereich/VIP Check-In
(Ebene -2) wohingegen es sich bei der Maßnahme 2025 um den Aufenthaltsbereich vor
den Logen (Ebene +2) handelt. Damit sind die Maßnahmen klar räumlich abzugrenzen.
Austausch Rauchmelder der Gefahrenmeldeanlage 700.000 € 8
Nach VDE 0833 Teil 2 und DIn 14675 müssen Rauchmelder alle 8 Jahre ausgetauscht
werden. Die Maßnahme verteilt sich aufgrund der menge auf 2 Jahre, da eine
Umsetzung im laufenden Betrieb anspruchsvoll und zeitintensiv ist.
Modernisierung der Stromschienensysteme und Abgangskästen 555.000 € 20
Das 1250A Stomschienen Sammelsystem zur Versorgung der stationären Elektroanlage
in den Kernen ist abgekündigt. Die Stromschienen sollen modernisiert werden. Der
Hersteller der Abgangskästen wurde über Rumänien in die Türkei verkauft und hat die
produktion eingestellt.
Modernisierung der Sanitäranlagen 455.000 € 9
Nach 25 Jahren sind die Sanitäranlagen verschlissen. Moderne Anlagen (wassersparende
Armaturen, barrierefreie Zugänge, neue und hygienegerechte Anlagen) verbessern
Komfort und Nachhaltigkeit.
Modernisierung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) 365.000 € 15
Ältere Anlagen sind energieintensiv, wartungsanfällig und entsprechen nicht den
heutigen Luftqualitätsstandards (Stichwort CO₂, Aerosole). Moderne Anlagen verbessern
Raumklima, senken Energiekosten und steigern die Attraktivität der Venue.
Austausch defekter Hebe-/Schiebetüranlagen + Neue Fensterelemente 355.000 € 20
Die aktuelle verbauten Fassaden und Fensterelemente sind teilweise beschädigt und
müssen langfrsitig ausgetauscht werden. Moderne Türen haben optimierte
Sicherheitsmerkmale und erhöhen den Komfort. Zudem verbessert ein Austausch die
Benutzerfreundlichkeit durch leichtere Bedienbarkeit und sorgt für eine höhere
Dichtigkeit, was Zugluft und Lärmbelastung reduziert. Erneuerung Rasenfläche (Tragschicht, Drainage, Beregnungsanlage) 350.000 € 25
Die Rasentragschicht des Spielfeldes dient als Grundlage für den verlegten Sportrasen
und bietet neben dem entsprechendem Unterbau zur Aufnahme der Rasen Sode auch
Raum für Drainage , Bewässerungsanlagen und Rasenheizung. Aufgrund der zahlreichen
Großveranstaltungen und der Zunahme an Starkregenereignissen ist die aktuelle
Drainage in keinem guten Zustand und die Bewässerungsanlage entspricht nicht mehr
dem Stand der Technik in Bezug auf Sportrasenflächen. Der Austausch der Tragschicht
soll in Verbidung mit einem Rasentausch innerhalb der Sommerpause stattfinden und
dauert ca. 3 Wochen.
Modernisierung Beleuchtungsanlagen E-2 285.000 € 30
Modernisierung der Beleuchtungsanlagen auf Ebene -2 Tiefgarage und Ringstraße.
Leuchtstofflampen nicht effizient und nicht mehr zu beschaffen. Bei dieser Maßnahme
besteht die Möglichkeit eine BAFA-Förderung von 15% der Gesamtsumme zu erhalten
(i.e. 42.750€). Diese Förderung kann erst nach Initiierung der Maßnahme beantragt
werden, sodass sich die Summe der Förderungen durch die LHD um den entsprechenden
Betrag verringert sofern eine entsprechende BAFA-Förderung erfolgt.
Abgrenzung zur Maßnahme "Modernisierung Beleuchtungsanlagen (alle Flächen)" (2025)
Bei der Maßnahme in 2025 handelt es sich um die Beleuchtungsanlagen im Aufenthalts-
/Bürobereich, dies wurde leider in 2025 nicht explizit hervorgehoben. Dagegen bezieht
sich die Maßnahme in 2026 auf die Ebene -2 (Tiefgarage und Ringstraße). Damit sind die
Maßnahmen räumlich abgegrenzt.
Umrüstung Flucht- und Rettungswegkennzeichnungsleuchten 285.000 € 10
Modernisierung der Flucht- und Rettungswegkennzeichenleuchten. Leuchtstofflampen
nicht effizient und nicht mehr zu beschaffen. Hierbei handelt es sich um eine
sicherheitsrelevante Maßnahme!
Bei dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit eine BAFA-Förderung von 15% der
Gesamtsumme zu erhalten (i.e. 42.750€). Diese Förderung kann erst nach Initiierung der
Maßnahme beantragt werden, sodass sich die Summe der Förderungen durch die LHD
um den entsprechenden Betrag verringert sofern eine entsprechende BAFA-Förderung
erfolgt.
Erneuerung Kälteerzeugung Bierbegleitkühlung und Biertanklager 250.000 € 10
Die Kälteanlagen für die Biertanklager sind altersbedingt abgekündigt. Eine
Modernisierung in Teilbereichen war nicht erfolgreich. Im Zuge der Umsetzung dieser
Maßnahme soll die Umrüstung auf ein neues Kältemittel gemäß FGASVo erfolgen
(GWP<830).
Ausbau Ladeinfrastruktur im Bereich E-Mobilität 215.000 € 8
Der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur fördert die Nutzung von Elektrofahrzeugen
und unterstützt die nachhaltige Mobilitätswende. Durch zusätzliche Ladepunkte werden
Komfort und Attraktivität des Standorts gesteigert, was neue Kunden und Besucher
anzieht und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Zudem zeigt der Ausbau ein
klares Engagement für Umweltschutz und CO₂-Reduktion und entspricht den
wachsenden Anforderungen an zukunftsorientierte Infrastruktur. Eine erweiterte
Ladeinfrastruktur schafft außerdem Flexibilität für die zukünftige Nachfrage und leistet
einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung. Im Jahr 2027 ist eine
umfangreiche Recherche geplant, um die beantragten Mittel zu verifiezieren.
Ausbau Netzwerk Multimode zu Singlemode 200.000 € 25 Eine unstrukturierte Verkablung muss aufgelöst und zu HVT-Verkabelung ausgebaut
werden. Vorteile sind deutlich höhere Übertragunsggeschwindigkeiten, zumal die
aktuelle Verkabelung nichtmehr Zeitgemäss ist. Gegenüber der Maßnahme "Austausch
Netzwerkswitche" handelt es sich hier um die Verkabelung, wohingegen die andere
Maßnahme sich auf die Switche bezieht.
Abgrenzung zur Maßnahme "Erneuerung der Verkabelung (Single Mode u. Switche)"
(2023):
Im Zuge der der EURO 2024 wurden nur senderelevante Verteiler getauscht, nicht die
gesamte Infrastruktur. Der zunehmende Veranstaltungsbetrieb und die dabei
aufkommenden Erfordernisse an die digitale Infrastruktur zeigt den Bedarf weiterer
Datenstützpunkte und führt nun zu einem Austausch der weiteren Verkabelung. Somit
sind die Maßnahmen inhaltlich klar voneinender abzugrenzen. Zentraler Staff-Eingang / Managementsystem Tiefgarage 195.000 € 20
Bündelung des Zugangs für alle Gewerke bei Arena-Shows zur besseren
Zugangskontrolle. Insgesamt über 1.000 Personen haben bei einem Konzert in die Arena
Zutritt mit Arbeitsbändchen und entsprechender Bewegungsfreiheit im Gebäude. Ein
systematischer ID-Check und Personen- und Taschenkontrollen ist notwendig. Eine
Bündelung an einem Ort ermöglicht eine besser Kontrolle, Anbindung an ein zentrales
Ankkreditierungssystem (Internet) und den Einsatz technischer Mittel zur Detektion
verbotenener Gegenstände (Waffen)
Ausbau Biergarten-Infrastruktur 150.000 € 30
Die Installation von Rasengittersteinen im Biergarten dient sowohl der Sicherheit der
Gäste als auch der langfristigen Werterhaltung der Außenanlage. Durch die Steine wird
die Fläche stabilisiert und auch bei ungünstiger Witterung begehbar gemacht. Dies
reduziert das Risiko von Ausrutsch- und Stolperunfällen erheblich und trägt zur
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei.
Darüber hinaus schützen Rasengittersteine den Boden vor starker Abnutzung und
Verschlammung. So bleibt der Biergarten auch nach Regenfällen nutzbar, wodurch
Umsatzverluste durch eingeschränkte Bewirtung vermieden werden können. Gleichzeitig
sorgen sie für ein gepflegtes Erscheinungsbild und steigern den Komfort für die Gäste.
Die Maßnahme stellt somit eine nachhaltige Investition dar, die sowohl die Sicherheit als
auch die Attraktivität des Biergartens langfristig gewährleistet.
Ersatz Möbel VIP-Bereiche 150.000 € 15
Nach 5 Jahren Ersazt/Tausch von defekten Möbeln notwendig. Damit sind
Thekenmodule im Logen Bereich, Stühle, Sessel und Tische in allen VIP Bereichen der
Arena (exklusive des Merkur Business Clubs) gemeint.
Abgrenzung zur Maßnahme "Neugestaltung Business Club" (2025):
Bei der Maßnahme in 2025 handelt es sich um die komplette Neugestaltung des VIP-
Bereichs und damit im den gesamten Innenausbau sowie die Anpassung des Konzeptes.
Dies betrifft den Merkur Business Club in Ebene 1. Diese Maßnahme ist angestoßen und
wird umgesetzt. Die Maßnahme in 2026 zielt auf den Austausch von defekten Möbeln in
Logen (Ebene +2) und anderen VIP-Bereichen (Studios) ab. Damit lassen sich beide
Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch räumlich klar abgrenzen.
Modernisierung der dezentralen Kälteanlagen, gem. FGasV 130.000 € 15
Modernisierung von Kälteanlagen gemäß FGAS Verordnung.
Barrierefreier Garderobenzugang 125.000 € 25
Der Umkleidenbereich der Spielerkabinen hat keinen Zugang per Aufzug. Mit kleinen
Mitteln konnten wir ein Provisorium schaffen. Der Wunsch nach einem "Aufzug" ist
jedoch nach wie vor da. Dazu soll ein "Profitreppenlift" gebaut werden.
Invest Venue Management 120.000 € 5
Im Bereich des General Managers (Venue Management) sind unterjährig vielfältige
Investitionen notwendig, die ihren Ursprung im operativen Betrieb der Arena haben und
nicht im Vorfeld maßnahmengebunden geplant werden können. Austausch Netzwerkswitche 100.000 € 5
Aufgrund des vom Hersteller erklärten End-of-Life (EOL) für bestimmte Netzwerk-
Switche ist ein Austausch erforderlich, da für diese Geräte keine Sicherheitsupdates oder
Support mehr bereitgestellt werden. Der Austausch stellt die Betriebssicherheit sicher
und ermöglicht eine moderne, leistungsfähige Netzwerkinfrastruktur. Siehe hierzu auch
die Erläuterung bei der Maßnahme "Ausbau Netzwerk Multimode zu Singlemode".
Abgrenzung zur Maßnahme "Erneuerung der Verkabelung (Single Mode u. Switche)"
(2023):
Im Zuge der der EURO 2024 wurden nur senderelevante Verteiler getauscht, nicht die
gesamte Infrastruktur. Der zunehmende Veranstaltungsbetrieb zeigt den Bedarf weiterer
Datenstützpunkte.
Ne
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
D.LIVE Investitionsplanung 2026 - Special Events als Text anzeigen
Title: 00584430.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584430.pdf
Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:28 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Investitionsbeihilfe
> gem. Art. 53 AGVO Nutzungsdauer
Schutzmaßnahmen öffentlicher Raum 2.500.000 € 20
Zur Absicherung der städtischen Veranstaltungsstätten und Großveranstaltungen ist ein
gesondertes Budget für moderne Sicherheitstechnik zwingend erforderlich. Angesichts
wachsender Anforderungen an Besucher- und Veranstaltungssicherheit müssen Systeme
wie Kameraüberwachung, Personendichte und Besucherflussanalysen,
Zufahrtsschutzmaßnahmen sowie Drohnenabwehrtechnik etabliert werden. Diese
Investitionen gewährleisten eine frühzeitige Gefahrenprävention, die Einhaltung
gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Standards sowie den störungsfreien Ablauf von
Veranstaltungen. Gleichzeitig sichern sie die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des
Standortes, da Veranstalter heute umfassende Sicherheitskonzepte voraussetzen.
Abgrenzung zu anderen Maßnahmen:
Die im Rahmen dieser Maßnahme enthaltenen Teilmassnahmen lassen sich inhaltlich
klar von anderen Maßnahmen abgrenzen, da diese flexibel für verschiedene
Veranstaltungen eingesetzt werden können. Aufgrund der detaillierten
Maßnahmenübersicht und der Einschätzung des Bau- und Investitionscontrollings ergibt
sich somit eine klare Abgrenzung auf einzelne Teilmaßnahmen und somit eine
Kontrollierbarkeit zu anderen Maßnahmen.
Aufsplittung der Maßnahmen:
"Venue Guards" 226.482,00 €
Transport LKW 217.000,00 €
Mobiler Zufahrtsschutz (15 Stück) 124.555,00 €
Drohnendetektion 1.744.000,00 €
Anlagevermögen (Lagercontainer, Werkzeuge) 187.963,00 €
Summe 2.500.000,00 €
Bewegliches Anlagevermögen (D.PRODUCTION) 100.000 € 5
Im Bereich der technischen Ausrüstung und Betriebs- und Geschäftsausstattung sind
unterjährig vielfältige Investitionen notwendig, die ihren Ursprung im operativen Betrieb
haben und nicht im Vorfeld maßnahmengebunden geplant werden können.