Beschlussvorlage Aktenzeichen HFA/006/2026

D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstätten

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
5Dokumente 21. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA) für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu 18.546.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die ARENA für das Jahr 2026 und das Folgejahr 2027 in Höhe von jeweils 2.200.000,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 55 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Übersicht über die EU-beihilferechtlichen Rahmenbeträge: Beträge in EUR netto Merkur Spiel Arena Special Events Alltours-Kino Kulturquartier Investitionen 2026 bis 2030 18.546.000 3.120.000 1.066.800 465.600 Betriebsbeihilfen 2026 bis 2027 4.400.000 3.322.180 484.655 Summe 22.946.000 6.442.180 1.551.455 465.600 Insgesamt ergibt sich somit ein EU-beihilferechtlicher Rahmenbetrag von 31.405.235 EUR.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · HFA/006/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    D.LIVE Investitionsplanung 2026 - CTP-Gelände (Kulturquartier) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    D.LIVE Investitionsplanung 2026 - Kino · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    D.LIVE Investitionsplanung 2026 - MSA · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    D.LIVE Investitionsplanung 2026 - Special Events · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 20

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  7. Sitzung · TOP 13

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583785.pdf Published Time: 2026-04-22T11:26:00.000Z Number of Pages: 9 Markdown Content: HFA/006/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## D.LIVE GmbH & Co. KG - Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten ## in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsstätten ## Fachbereich : ## 20 - Kämmerei ## Dezernentin / Dezernent: ## Stadtkämmerin Dorothée Schneider ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung ## Rat 07.05.2026 Entscheidung Mit dieser Vorlage werden die Voraussetzungen zur Erfüllung EU-beihilferechtlicher Anforderungen hinsichtlich Maßnahmen der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für die MERKUR SPIEL-ARENA, Special Events, das alltours Kino und das Kulturquartier geschaffen. Die Maßnahmen zu den Ziffern 1 bis 4 der Beschlussdarstellung sind bezüglich des Jahres 2026 bereits im städtischen Haushalt enthalten. Die Vorlage ergänzt die Beschlüsse mit den Vorlagenummern HFA/045/2023 und HFA/009/2025. Die 2023 beschlossene Betrauung der D.LIVE gilt für die dort genannten Veranstaltungsstätten fort. Die Gremien der D.LIVE haben die nachstehenden Maßnahmen (Beschlusspunkte 1-3), Aufsichtsrat (04.12.2025 Empfehlung) und die Gesellschafterversammlung am 19.12.2025 unter dem Vorbehalt der EU-Beihilfe-Konformität für das Geschäftsjahr 2026 beschlossen, die mit dieser Ratsvorlage herbeigeführt wird. Bezüglich des 4. Beschlusspunktes erfolgt die Befassung der Gremien der D.LIVE Ende April/Anfang Mai 2026. ## Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA) für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu 18.546.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die ARENA für das Jahr 2026 und das Folgejahr 2027 in Höhe von jeweils 2.200.000,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 55 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. Seite 2 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE für Investitionen für Special Events für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu 3.120.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die Special Events für das Jahr 2026 in Höhe von 3.322.180,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. 3. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE für Investitionen in das alltours Kino für den Zeitraum 2026 bis 2028 in Höhe von bis zu 1.066.800,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für das Kino für das Jahr 2026 in Höhe von 484.655,00 EUR als rein lokal wirkende beihilfefreie Finanzierungsmaßnahme. 4. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE für Investitionen für das Kulturquartier für den Zeitraum 2026 bis 2028 in Höhe von maximal bis zu 465.600,00 EUR (netto), die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. Die Beschlusspunkte der Ziffern 1 bis 4 dienen ausschließlich der Schaffung von EU- Beihilferechtlichen Voraussetzungen und stellen keine Vorwegnahme von Haushaltsentscheidungen bezüglich der D.LIVE für die Jahre 2027 ff. dar, die dem Rat bis zum jeweiligen Beschluss für das jeweilige Haushaltsjahr vorbehalten bleiben. ## Sachdarstellung: Übersicht über die EU-beihilferechtlichen Rahmenbeträge: Beträge in EUR netto Merkur Spiel Arena Special Events Alltours-Kino Kulturquartier Investitionen 2026 bis 2030 18.546.000 3.120.000 1.066.800 465.600 Betriebsbeihilfen 2026 bis 2027 4.400.000 3.322.180 484.655 Summe 22.946.000 6.442.180 1.551.455 465.600 Insgesamt ergibt sich somit ein EU-beihilferechtlicher Rahmenbetrag von 31.405.235 EUR. 1. Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA): Die D.LIVE plant als Betreiberin der MSA notwendige Investitionen, um das Niveau hinsichtlich des Ausstattungsstandards mit Stadien vergleichbarer Bundesliga- Vereine auch zukünftig aufrechthalten und weiterentwickeln zu können. Die MSA möchte zukünftig im nationalen und internationalen Wettbewerb als Austragungsort eine stärkere Rolle spielen, etwa bei der Ausrichtung von Fußball-Länderspielen und anderen internationalen Sportveranstaltungen und Events. Hierzu wird es erforderlich sein, die MSA als Sportinfrastruktur an verschiedenen Stellen zu erneuern und auch von Verschleiß betroffene Elemente instand zu setzen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wäre der D.LIVE aus eigenen Mitteln, ohne die Gewährung städtischer Zuschüsse, nicht möglich. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, aus der folgende betragsmäßig für den Planungszeitraum 2026 bis 2030 hervorzuheben sind: - Neue LED-Wände (Nord+Süd) (2.500 TEUR) Seite 3 > 1Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der > Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel > 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 187 S. 1, ber. ABl. > L 283 S. 65, zuletzt geändert durch Art. 1 VO (EU) 2023/1315 vom 23.6.2023, ABl. L 270 S. 39. - Beschallungsanlage (2.400 TEUR) - Sanierung Bier-Pythons (2.000 TEUR) - Erneuerung Foliendach und Dämmung (1.200 TEUR) Investitionen der MERKUR SPIEL-ARENA nach AGVO: Städtische Zuschüsse an die D.LIVE für Maßnahmen des Ausbaus und der Ertüchtigung der MERKUR SPIEL-ARENA erfolgen auch auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 651/2014, „AGVO“) 1 nach Maßgabe der Beschlussdarstellung zu Ziffer 1. Die AGVO ist eine EU-Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt und insbesondere staatliche Beihilfen für bestimmte Infrastrukturen legitimiert. Hierzu gehören auch Sportinfrastrukturen nach Art. 55 AGVO. Eine Mittelgewährung auf Basis des Art. 55 AGVO ist, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, in gleichem Maße legitimiert wie eine Mittelgewährung, die sich auf eine Betrauung stützt. Art. 55 AGVO ermöglicht die EU-beihilferechtliche Legitimation von Zuschüssen in eine Sportinfrastruktur, auch, wenn diese aufgrund der Nutzung durch Profi- Fußballvereine in einem ausgeprägt wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sofern eine ausreichende Nutzungsquote von 20% durch andere Profi- oder Amateursportnutzer gewährleistet ist. Dies wird durch die D.LIVE überwacht und sichergestellt. Gemäß Art. 55 AGVO i. V. m. Art. 4 Nr.1 Doppelbuchstabe bb) AGVO sind Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA bis zu einer Höhe von 33,0 Mio. EUR pro Vorhaben von der Anmeldepflicht freigestellt. Da die D.LIVE auch Leistungen auf Basis des bereits bestehenden Betrauungsaktes (HFA/045/2023) erhält, wird sie sicherstellen, dass die Mittel, die die D.LIVE auf Basis der AGVO einerseits und des Betrauungsaktes andererseits erhält, nicht zu einer Doppelförderung führen. Die städtische Verwaltung wird die nach der AGVO erforderliche Anmeldung der gewährten Beihilfen nach Maßgabe der einschlägigen Normen durchführen. Das geplante Investitionsvolumen für die MERKUR SPIEL ARENA kann folgender Übersicht entnommen werden (alle Werte in EUR): Jahr AGVO 2026 2.316.000 2027 4.578.000 2028 2.352.000 2029 3.006.000 2030 6.294.000 Summe 18.546.000 Die Tabelle zeigt, dass die Kosten für die geplanten Investitionen für das gesamte Vorhaben (für alle Jahre) 18.546.000,00 EUR (inkl. 20% Puffer) netto betragen und damit unter der Anmeldeschwelle von 33.000.000,00 EUR liegen. Seite 4 Zugleich ist heute bereits absehbar, dass im Laufe der geplanten Projektzeit zusätzliche Kosten und Kostensteigerungen nicht ausgeschlossen werden können. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass einzelne Maßnahmen ausgeschrieben werden, um im Wege eines Vergabeverfahrens den wirtschaftlichsten Preis zu ermitteln. Gewährung der Fördermittel: Die Gewährung der Fördermittel erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben der AGVO durch einen Förderbescheid, der die vorstehenden Maßgaben als Nebenbestimmungen enthält. Die Bezuschussung erfolgt für Investitionen in eine Sportinfrastruktur, damit diese einen Ausstattungsstandard wie in Stadien vergleichbarer Stadieninfrastrukturen erfüllt. Außerdem sind die geplanten Investitionen Grundvoraussetzung, um auch in Zukunft hochkarätige Sportveranstaltungen am Standort Düsseldorf durchführen zu können. Die Sportinfrastruktur darf nicht lediglich von einem einzigen Profisportnutzer genutzt werden, sondern muss in mindestens 20 % der verfügbaren Nutzungszeiten anderen Profi- oder Amateursportnutzern zur Verfügung gestellt werden. Sie muss somit mehreren Nutzern zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen. Das Projekt ist nach Möglichkeit innerhalb des Bewilligungszeitraums bis zum 31.12.2030 durchzuführen. Sollte ein längerer Zeitraum für die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Maßnahmen erforderlich sein, wird dies bei der Bemessung des Bewilligungszeitraums bzw. des Ausführungszeitraums im Förderbescheid berücksichtigt werden. Die D.LIVE prüft stetig die Beantragung weiterer Fördermittel. Betriebskostenzuschuss für MERKUR SPIEL-ARENA Ferner ist es grundsätzlich möglich, der D.LIVE als Betreiberin der MSA Betriebsbei- hilfen gem. Art. 55 Abs. 7 lit. b, Abs. 9 AGVO zukommen zu lassen, wobei nur bestimmte Kostenkategorien wie Kosten für Personal-, Material-, Fremdleistungs-, Kommunikations-, Energie-, Wartungs-, Miet- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden dürfen. Hingegen können Abschreibungs- und Finanzierungskosten nicht gefördert werden, wenn sie Gegenstand einer Investitionsbeihilfe waren. Außerdem ist es grundsätzlich möglich, Betriebsbeihilfen nach Art. 55 Abs. 12 AGVO nur auf der Grundlage von beihilfefähigen Kostennachweisen zu berechnen, ohne dass es in diesem Fall darauf ankäme, ob die MSA als Sportinfrastruktur defizitär ist oder mit ihr Gewinne erwirtschaftet wer- den. Aufgrund des gegenwärtig positiven EBITDA beabsichtigt die D.LIVE gleichwohl nicht, Betriebsbeihilfen zu beantragen, da die Betriebskosten durch die Erträge gedeckt werden können. Für das laufende und das folgende Geschäftsjahr ist nach Einschätzung der D.LIVE weiterhin mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung zu rechnen. Allerdings basiert diese Prognose auf der Annahme, dass die bestehenden Vertragsverhältnisse zur Vermietung der Merkur Spiel-Arena unverändert fortgeführt werden können. Vor dem Hintergrund einer nicht auszuschließenden Volatilität beabsichtig die D.LIVE, zusätzlich einen unter Vorbehalt formulierten Antrag auf die Gewährung von Betriebsbeihilfen zu stellen, so dass seitens der LHD bereits vorsorglich die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden kann, nötigenfalls Betriebsbeihilfen im erforderlichen Rahmen gewähren zu können. Der beantragte Betriebskostenzuschuss der D.LIVE beträgt für die MSA für das Jahr 2026 und ebenso für das Folgejahr 2027 jeweils 2.200.000,00 EUR. Seite 5 2. Investitionen für Special Events: Die D.LIVE plant auch in der Zukunft, Großveranstaltungen im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf im öffentlichen Raum sowie auch sonstige Veranstaltungen in den verschiedenen städtischen Veranstaltungsstätten durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist die D.LIVE als Betreiberin und/oder (Mit-)Veranstalterin gehalten, die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards sicherzustellen bzw. zu ermöglichen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wäre der D.LIVE aus eigenen Mitteln, ohne die Gewährung städtischer Zuschüsse, nicht möglich. Regelmäßig, zum Teil jährlich, finden in Düsseldorf Großveranstaltungen wie beispielsweise der Weihnachtsmarkt oder der Japantag statt. Daneben gibt es eine große Anzahl von kulturellen Ereignissen in den verschiedenen Veranstaltungsstätten der von der D.LIVE betriebenen städtischen Veranstaltungsstätten. Zur Absicherung dieser Veranstaltungen ist es erforderlich moderne Sicherheitstechnik vorzuhalten. Angesichts wachsender Anforderungen an Besucher- und Veranstaltungssicherheit müssen kostenintensive Systeme wie Kameraüberwachung, Personendichte- und Besucherflussanalysen, Zufahrtsschutzmaßnahmen sowie Drohnenabwehrtechnik etabliert werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen gewährleistet eine frühzeitige Gefahrenprävention, die Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Stan- dards sowie den störungsfreien Ablauf auch von kulturellen Veranstaltungen. Gleichzeitig sichert sie die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standortes Düsseldorf, da Veranstalter heute umfassende Sicherheitskonzepte voraussetzen und damit die D.LIVE solche als Bestandteil ihres Angebots vorhalten kann. Hinzu kommt, dass zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und zum Ersatz der Veranstaltungstechnik unterjährig diverse Anschaffungen von Zubehör seitens der D.LIVE notwendig sind. Hierzu zählen mobile digitale Beschilderungen, Stellwände, Absperreinrichtungen, Tensatoren, Dekorationen, etc. Investitionen für Special Events nach AGVO: Zunächst ist hier der Bereich der Kulturbeihilfen eröffnet, da Art. 53 Abs. 2 lit. a AGVO vorsieht, dass Beihilfen für Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur gewährt werden können, worunter auch die zugehörige Sicherheitstechnik der städtischen Eventstätten gefasst werden kann. Ferner erlaubt Art. 53 Abs. 2 lit. d AGVO die Unterstützung zugunsten von „Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche kulturelle Aktivitäten“ worunter sich Großveranstaltungen wie der Weihnachtsmarkt oder der Japantag fassen lasen. Die geplanten Investitionen in die Sicherheitstechnik zugunsten dieser kulturell genutzten Eventstätten sowie zum Schutz von Großveranstaltungen lassen sich daher unter den ersichtlich breit gefassten Fördertatbestand des Art. 53 Abs. 2 AGVO subsumieren. Eine Mittelgewährung auf Basis des Art. 53 AGVO ist, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, in gleichem Maße legitimiert wie eine Mittelgewährung, die sich auf eine Betrauung stützt. Die städtische Verwaltung wird die nach der AGVO erforderliche Anmeldung der gewährten Beihilfen nach Maßgabe der einschlägigen Normen durchführen. Es ist darauf zu achten, dass mit dem städtischen Zuschuss nur die nach Art. 53 AGVO zulässigen beihilfefähigen Kostenpositionen gefördert werden. Eine Doppelförderung ist zu vermeiden. Insoweit hat die D.LIVE für eine ordnungsgemäße Abgrenzung der Beihilfe

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

D.LIVE Investitionsplanung 2026 - CTP-Gelände (Kulturquartier) als Text anzeigen
Title: 00584427.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584427.pdf Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Investitionsbeihilfe > gem. Art. 53 AGVO Nutzungsdauer Erschließung Veranstaltungsfläche für Touring Exhibitions und Events 465.600 € 30 D.LIVE plant eine zeitlich befristete Zwischennutzung (mind. 6 Jahre) zweier Industrie- hallen auf dem CTP-Gelände in Düsseldorf-Rath. Ziel ist die wirtschaftliche Aktivierung der derzeit ungenutzten Flächen sowie die Schaffung eines kulturellen Angebots, das im Düsseldorfer Markt bislang fehlt. Geplante Nutzungen: Halle 8 – Touring Exhibition Venue: Bespielbare Fläche für internationale Wanderausstellungen (z. B. Körperwelten, Tutanchamun, F1-Erlebniswelten). Diese Nutzungen fehlen aktuell in Düsseldorf und der gesamten Region. Halle 7 – Konzert- und Corporate Venue (ca. 4.000 PAX): Ergänzung einer Kapazitätslücke zwischen zakk/Stahlwerk und Mitsubishi Electric Halle. Einsatz für Konzerte, Shows und große Corporate Events über 100 Personen. Wirtschaftlichkeit: Der Business Case ist positiv. Einnahmen entstehen durch Mieten sowie Nebenerlöse (z. B. Parken). D.LIVE tritt ausschließlich als Vermieter auf; Veranstaltungsrisiken liegen vollständig bei den jeweiligen Betreibern. Planungs- & Genehmigungslage: Die Prüfung eines ggf. erforderlichen Genehmigungsverfahrens läuft. Relevante Themen: Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Parkraum/Umweltamt, Schallschutz für Halle 7. Mehrwert für Düsseldorf: Das Projekt schafft erstmals in Düsseldorf eine Touring Exhibition Venue und füllt eine strategische Kapazitätslücke im Konzert- und Corporate-Segment. Gleichzeitig werden brachliegende Industrieflächen sinnvoll aktiviert und wirtschaftlich nutzbar gemacht.
D.LIVE Investitionsplanung 2026 - Kino als Text anzeigen
Title: 00584428.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584428.pdf Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:23 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 1 # Investitions förderung alltours Kino ## Investitionsplan Die Erläuterungen zu den genannten Maßnahmen erfolg en im weiteren Text: 01 Modernisierung Kinotechnik, 5 00.000 EUR , ND: 10 Jahre Werthaltende und zukunftssichernde Maßnahme: - Reduzierung der Wartungs - und Reparaturkosten - Austausch des 2k -Projektors auf 4k, viele Filme nicht 2k -komtatibel / hohes Ausfallrisiko - Server - Lautsprecher/Speaker überarbeiten - Steuerung der Leinwand umbauen - Verstärker 02 Modernisierung der Beschallungsanlage , 3 50 .000 EUR , ND: 15 Jahre Im alltours Kino haben wir in diesem Jahr vermehrt Beschwerden über die Tonqualität erhalten, die das Erlebnis der Besucher_innen beeinträchtigt haben. Eine Investition in moderne Audiotechnik verbessert die Klangqualität erheblich und sorgt für eine gleic hbleibend hohe akustische Wahrnehmung im gesamten Open -Air -Bereich. Damit steigern wir die Zufriedenheit der Gäste und sichern die Attraktivität des Kinos als hochwertiges Sommer -Event. Gleichzeitig profitieren Sponsoring Partner von einer professionellen technischen Ausstattung. Die Maßnahme trägt somit direkt zur Qualitätssteigerung und zum langfristigen Erfolg des alltours Kinos bei. Modernisierung Kinotechnik 500.000,00 € > Modernisierung der Beschallungsanlage 350.000,00 € > Installation einer PV-Analge auf dem Dach 31.000,00 € > Abschluss Migration Gebäudeautomation (Phase 3) 8.000,00 € > Summe Investitionen alltours Kino 889.000,00 € > 20% Puffer 177.800,00 € > Summe Investitionen alltours Kino (inkl. Puffer) 1.066.800,00 € 2 03 Neuanschaffung Lagercontainer (6 Stück), 31.000 EUR , ND: 20 Jahre Bestandscontainer porös und nicht mehr nutzbar. Kosten inkl. Umräumen und Entsorgung der Altcontainer. 04 Zentrale Schließanlage, 8.000 EUR , ND: 15 Jahre Digitale Verwaltung der Geländezugangsberechtigungen. Minimierung der projektbe zogenen Materialausgabe sowie Geländesicherung.
D.LIVE Investitionsplanung 2026 - MSA als Text anzeigen
Title: 00584429.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584429.pdf Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:25 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: Investitionsbeihilfe > gem. Art. 55 AGVO Nutzungsdauer Neue LED-Wände (Nord+Süd) 2.500.000 € 8 Die derzeit eingesetzten LED-Wände (Anzeigetafeln) befinden sich am Ende ihres wirtschaftlichen und technischen Lebenszyklus. Sie entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und weisen folgende Einschränkungen auf: - eingeschränkte Bildauflösung und Helligkeit - erhöhte Störanfälligkeit und Wartungsaufwand - fehlende Kompatibilität mit modernen Signal-, Medien- und Steuerungssystemen - eingeschränkte Darstellungs- und Vermarktungsmöglichkeiten Dies führt zunehmend zu betrieblichen Risiken, höheren Instandhaltungskosten sowie zu einer verminderten Partnerzufriedenheit. Beschallungsanlage 2.400.000 € 15 Die bestehende Sprachanlage in der MERKUR SPIEL-ARENA steht zunehmend in der Kritik der F95-Fans und erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen an eine moderne Veranstaltungsstätte. Geplant ist der Ausbau zu einer vollwertigen Beschallungsanlage, die nicht nur Sprache, sondern auch Musik in höchster Qualität überträgt und dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dadurch verbessert sich die Klangqualität insbesondere bei Events ohne externe Beschallungsanlage erheblich und das Gesamterlebnis für Besucher_innen wird deutlich gesteigert. Gleichzeitig steigert eine moderne Beschallung die Attraktivität der Venue für Veranstalter_innen und schafft mehr Flexibilität in der Nutzung. Insgesamt führt die Maßnahme zu einer spürbaren Qualitätssteigerung, einer optimierten Customer Journey und einer zukunftsfähigen technischen Ausstattung der MERKUR SPIEL-ARENA. Sanierung Bier-Pythons 2.000.000 € 15 Die vorhandenen Biertanklager und Pythons sind fast 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf technische und hygienische Standards. Ersatzteile sind zunehmend schwer erhältlich, was Wartung und Reparaturen erschwert. Alte Pythons und Tanks neigen zu Ablagerungen (Bierreste, Biofilm, Kalk, Schmutz), die trotz Reinigung nicht mehr vollständig entfernt werden können. Hygieneprobleme führen zu Qualitätsverlust (Geschmack, Geruch, Schaumbildung) und stellen ein Risiko für die Lebensmittelsicherheit dar. Mit neuen Anlagen wird eine lückenlose Einhaltung der Hygienestandards gewährleistet – ein wichtiger Faktor für Behörden, Brauereien und Gäste. Darüber hinaus treten Verschleißerscheinungen wie poröse Schläuche, Materialermüdung und undichte Stellen bei alten Pythons und Tanks zunehmend auf. Die steigende Anfälligkeit für Ausfälle während Veranstaltungen gefährdet die kontinuierliche Bierausgabe und damit die Versorgung der Gäste. Alte Kühltechnik arbeitet ineffizient, sodass die Temperaturstabilität des Biers nicht immer gewährleistet ist. Es wird daher dringend empfohlen die Anlagen umfangreiche zu überarbeiten bzw. Stück für Stück zu modernisieren. Erneuerung Foliendach und Dämmung 1.200.000 € 9 Nach über zwei Jahrzehnten Nutzung ist die Folienbedachung altersbedingt verschlissen, was die Dichtigkeit und Stabilität beeinträchtigen kann und das Risiko von Schäden durch Witterungseinflüsse erhöht. Azfgrund der mangelhaften Ausblidung von Laufwegen zu Inspektionszwecken gab es in der jüngsten Vergangenheit erhebliche Instandsetzungskoten. Ein Austausch auf moderne Materialien unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung (GEG) verbessert den Schutz gegen Umwelteinflüsse und erhöht die Energieeffizienz durch bessere Dämmung. Zudem senkt eine neue Bedachung langfristig Wartungs- und Instandsetzungskosten und gewährleistet die Sicherheit und Langlebigkeit des Gebäudes. Die Investition stellt sicher, dass das Gebäude nachhaltig und zukunftssicher geschützt ist. Austausch der Lüftungszentralgeräte Innenraum 1.085.000 € 15 Der Austausch der 22 Jahre alten Lüftungsanlagen ist notwendig, um den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gerecht zu werden und eine energieeffiziente Belüftung sicherzustellen. Neue Anlagen bieten deutlich bessere Energieeinsparungen, reduzieren CO₂-Emissionen und erhöhen die Luftqualität im Zuschauerbereich, was den Komfort und die Sicherheit der Besucher verbessert. Durch die moderne Technik wird zudem die Lebensdauer und Betriebssicherheit der Anlage erhöht, während Wartungs- und Energiekosten langfristig gesenkt werden. Neugestaltung Logen Ost 850.000 € 15 Um eine optimale Vermarktung für uns und die Fortuna gewährleisten zu können, müssen wir zwingend die Bereiche aufwerten. Sind sind nicht vorzeigbar und diverse Beschwerden unterstreichen dies. Hier geht es primär um die Situation vor den Logen (erster Eindruck) und Aufenthaltsbereich. Zudem sind deutlich dadurch höhere Ticketverkäufe zu erwarten. Abgrenzung zur Maßnahme "Umbau Welcome Zone - Loge Ost" (2023): Bei der Maßnahme aus 2023 handelt es sich um den Empfangsbereich/VIP Check-In (Ebene -2) wohingegen es sich bei der Maßnahme 2025 um den Aufenthaltsbereich vor den Logen (Ebene +2) handelt. Damit sind die Maßnahmen klar räumlich abzugrenzen. Austausch Rauchmelder der Gefahrenmeldeanlage 700.000 € 8 Nach VDE 0833 Teil 2 und DIn 14675 müssen Rauchmelder alle 8 Jahre ausgetauscht werden. Die Maßnahme verteilt sich aufgrund der menge auf 2 Jahre, da eine Umsetzung im laufenden Betrieb anspruchsvoll und zeitintensiv ist. Modernisierung der Stromschienensysteme und Abgangskästen 555.000 € 20 Das 1250A Stomschienen Sammelsystem zur Versorgung der stationären Elektroanlage in den Kernen ist abgekündigt. Die Stromschienen sollen modernisiert werden. Der Hersteller der Abgangskästen wurde über Rumänien in die Türkei verkauft und hat die produktion eingestellt. Modernisierung der Sanitäranlagen 455.000 € 9 Nach 25 Jahren sind die Sanitäranlagen verschlissen. Moderne Anlagen (wassersparende Armaturen, barrierefreie Zugänge, neue und hygienegerechte Anlagen) verbessern Komfort und Nachhaltigkeit. Modernisierung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) 365.000 € 15 Ältere Anlagen sind energieintensiv, wartungsanfällig und entsprechen nicht den heutigen Luftqualitätsstandards (Stichwort CO₂, Aerosole). Moderne Anlagen verbessern Raumklima, senken Energiekosten und steigern die Attraktivität der Venue. Austausch defekter Hebe-/Schiebetüranlagen + Neue Fensterelemente 355.000 € 20 Die aktuelle verbauten Fassaden und Fensterelemente sind teilweise beschädigt und müssen langfrsitig ausgetauscht werden. Moderne Türen haben optimierte Sicherheitsmerkmale und erhöhen den Komfort. Zudem verbessert ein Austausch die Benutzerfreundlichkeit durch leichtere Bedienbarkeit und sorgt für eine höhere Dichtigkeit, was Zugluft und Lärmbelastung reduziert. Erneuerung Rasenfläche (Tragschicht, Drainage, Beregnungsanlage) 350.000 € 25 Die Rasentragschicht des Spielfeldes dient als Grundlage für den verlegten Sportrasen und bietet neben dem entsprechendem Unterbau zur Aufnahme der Rasen Sode auch Raum für Drainage , Bewässerungsanlagen und Rasenheizung. Aufgrund der zahlreichen Großveranstaltungen und der Zunahme an Starkregenereignissen ist die aktuelle Drainage in keinem guten Zustand und die Bewässerungsanlage entspricht nicht mehr dem Stand der Technik in Bezug auf Sportrasenflächen. Der Austausch der Tragschicht soll in Verbidung mit einem Rasentausch innerhalb der Sommerpause stattfinden und dauert ca. 3 Wochen. Modernisierung Beleuchtungsanlagen E-2 285.000 € 30 Modernisierung der Beleuchtungsanlagen auf Ebene -2 Tiefgarage und Ringstraße. Leuchtstofflampen nicht effizient und nicht mehr zu beschaffen. Bei dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit eine BAFA-Förderung von 15% der Gesamtsumme zu erhalten (i.e. 42.750€). Diese Förderung kann erst nach Initiierung der Maßnahme beantragt werden, sodass sich die Summe der Förderungen durch die LHD um den entsprechenden Betrag verringert sofern eine entsprechende BAFA-Förderung erfolgt. Abgrenzung zur Maßnahme "Modernisierung Beleuchtungsanlagen (alle Flächen)" (2025) Bei der Maßnahme in 2025 handelt es sich um die Beleuchtungsanlagen im Aufenthalts- /Bürobereich, dies wurde leider in 2025 nicht explizit hervorgehoben. Dagegen bezieht sich die Maßnahme in 2026 auf die Ebene -2 (Tiefgarage und Ringstraße). Damit sind die Maßnahmen räumlich abgegrenzt. Umrüstung Flucht- und Rettungswegkennzeichnungsleuchten 285.000 € 10 Modernisierung der Flucht- und Rettungswegkennzeichenleuchten. Leuchtstofflampen nicht effizient und nicht mehr zu beschaffen. Hierbei handelt es sich um eine sicherheitsrelevante Maßnahme! Bei dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit eine BAFA-Förderung von 15% der Gesamtsumme zu erhalten (i.e. 42.750€). Diese Förderung kann erst nach Initiierung der Maßnahme beantragt werden, sodass sich die Summe der Förderungen durch die LHD um den entsprechenden Betrag verringert sofern eine entsprechende BAFA-Förderung erfolgt. Erneuerung Kälteerzeugung Bierbegleitkühlung und Biertanklager 250.000 € 10 Die Kälteanlagen für die Biertanklager sind altersbedingt abgekündigt. Eine Modernisierung in Teilbereichen war nicht erfolgreich. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahme soll die Umrüstung auf ein neues Kältemittel gemäß FGASVo erfolgen (GWP<830). Ausbau Ladeinfrastruktur im Bereich E-Mobilität 215.000 € 8 Der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur fördert die Nutzung von Elektrofahrzeugen und unterstützt die nachhaltige Mobilitätswende. Durch zusätzliche Ladepunkte werden Komfort und Attraktivität des Standorts gesteigert, was neue Kunden und Besucher anzieht und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Zudem zeigt der Ausbau ein klares Engagement für Umweltschutz und CO₂-Reduktion und entspricht den wachsenden Anforderungen an zukunftsorientierte Infrastruktur. Eine erweiterte Ladeinfrastruktur schafft außerdem Flexibilität für die zukünftige Nachfrage und leistet einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung. Im Jahr 2027 ist eine umfangreiche Recherche geplant, um die beantragten Mittel zu verifiezieren. Ausbau Netzwerk Multimode zu Singlemode 200.000 € 25 Eine unstrukturierte Verkablung muss aufgelöst und zu HVT-Verkabelung ausgebaut werden. Vorteile sind deutlich höhere Übertragunsggeschwindigkeiten, zumal die aktuelle Verkabelung nichtmehr Zeitgemäss ist. Gegenüber der Maßnahme "Austausch Netzwerkswitche" handelt es sich hier um die Verkabelung, wohingegen die andere Maßnahme sich auf die Switche bezieht. Abgrenzung zur Maßnahme "Erneuerung der Verkabelung (Single Mode u. Switche)" (2023): Im Zuge der der EURO 2024 wurden nur senderelevante Verteiler getauscht, nicht die gesamte Infrastruktur. Der zunehmende Veranstaltungsbetrieb und die dabei aufkommenden Erfordernisse an die digitale Infrastruktur zeigt den Bedarf weiterer Datenstützpunkte und führt nun zu einem Austausch der weiteren Verkabelung. Somit sind die Maßnahmen inhaltlich klar voneinender abzugrenzen. Zentraler Staff-Eingang / Managementsystem Tiefgarage 195.000 € 20 Bündelung des Zugangs für alle Gewerke bei Arena-Shows zur besseren Zugangskontrolle. Insgesamt über 1.000 Personen haben bei einem Konzert in die Arena Zutritt mit Arbeitsbändchen und entsprechender Bewegungsfreiheit im Gebäude. Ein systematischer ID-Check und Personen- und Taschenkontrollen ist notwendig. Eine Bündelung an einem Ort ermöglicht eine besser Kontrolle, Anbindung an ein zentrales Ankkreditierungssystem (Internet) und den Einsatz technischer Mittel zur Detektion verbotenener Gegenstände (Waffen) Ausbau Biergarten-Infrastruktur 150.000 € 30 Die Installation von Rasengittersteinen im Biergarten dient sowohl der Sicherheit der Gäste als auch der langfristigen Werterhaltung der Außenanlage. Durch die Steine wird die Fläche stabilisiert und auch bei ungünstiger Witterung begehbar gemacht. Dies reduziert das Risiko von Ausrutsch- und Stolperunfällen erheblich und trägt zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei. Darüber hinaus schützen Rasengittersteine den Boden vor starker Abnutzung und Verschlammung. So bleibt der Biergarten auch nach Regenfällen nutzbar, wodurch Umsatzverluste durch eingeschränkte Bewirtung vermieden werden können. Gleichzeitig sorgen sie für ein gepflegtes Erscheinungsbild und steigern den Komfort für die Gäste. Die Maßnahme stellt somit eine nachhaltige Investition dar, die sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität des Biergartens langfristig gewährleistet. Ersatz Möbel VIP-Bereiche 150.000 € 15 Nach 5 Jahren Ersazt/Tausch von defekten Möbeln notwendig. Damit sind Thekenmodule im Logen Bereich, Stühle, Sessel und Tische in allen VIP Bereichen der Arena (exklusive des Merkur Business Clubs) gemeint. Abgrenzung zur Maßnahme "Neugestaltung Business Club" (2025): Bei der Maßnahme in 2025 handelt es sich um die komplette Neugestaltung des VIP- Bereichs und damit im den gesamten Innenausbau sowie die Anpassung des Konzeptes. Dies betrifft den Merkur Business Club in Ebene 1. Diese Maßnahme ist angestoßen und wird umgesetzt. Die Maßnahme in 2026 zielt auf den Austausch von defekten Möbeln in Logen (Ebene +2) und anderen VIP-Bereichen (Studios) ab. Damit lassen sich beide Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch räumlich klar abgrenzen. Modernisierung der dezentralen Kälteanlagen, gem. FGasV 130.000 € 15 Modernisierung von Kälteanlagen gemäß FGAS Verordnung. Barrierefreier Garderobenzugang 125.000 € 25 Der Umkleidenbereich der Spielerkabinen hat keinen Zugang per Aufzug. Mit kleinen Mitteln konnten wir ein Provisorium schaffen. Der Wunsch nach einem "Aufzug" ist jedoch nach wie vor da. Dazu soll ein "Profitreppenlift" gebaut werden. Invest Venue Management 120.000 € 5 Im Bereich des General Managers (Venue Management) sind unterjährig vielfältige Investitionen notwendig, die ihren Ursprung im operativen Betrieb der Arena haben und nicht im Vorfeld maßnahmengebunden geplant werden können. Austausch Netzwerkswitche 100.000 € 5 Aufgrund des vom Hersteller erklärten End-of-Life (EOL) für bestimmte Netzwerk- Switche ist ein Austausch erforderlich, da für diese Geräte keine Sicherheitsupdates oder Support mehr bereitgestellt werden. Der Austausch stellt die Betriebssicherheit sicher und ermöglicht eine moderne, leistungsfähige Netzwerkinfrastruktur. Siehe hierzu auch die Erläuterung bei der Maßnahme "Ausbau Netzwerk Multimode zu Singlemode". Abgrenzung zur Maßnahme "Erneuerung der Verkabelung (Single Mode u. Switche)" (2023): Im Zuge der der EURO 2024 wurden nur senderelevante Verteiler getauscht, nicht die gesamte Infrastruktur. Der zunehmende Veranstaltungsbetrieb zeigt den Bedarf weiterer Datenstützpunkte. Ne

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D.LIVE Investitionsplanung 2026 - Special Events als Text anzeigen
Title: 00584430.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584430.pdf Published Time: Tue, 21 Apr 2026 11:12:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Investitionsbeihilfe > gem. Art. 53 AGVO Nutzungsdauer Schutzmaßnahmen öffentlicher Raum 2.500.000 € 20 Zur Absicherung der städtischen Veranstaltungsstätten und Großveranstaltungen ist ein gesondertes Budget für moderne Sicherheitstechnik zwingend erforderlich. Angesichts wachsender Anforderungen an Besucher- und Veranstaltungssicherheit müssen Systeme wie Kameraüberwachung, Personendichte und Besucherflussanalysen, Zufahrtsschutzmaßnahmen sowie Drohnenabwehrtechnik etabliert werden. Diese Investitionen gewährleisten eine frühzeitige Gefahrenprävention, die Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Standards sowie den störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen. Gleichzeitig sichern sie die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standortes, da Veranstalter heute umfassende Sicherheitskonzepte voraussetzen. Abgrenzung zu anderen Maßnahmen: Die im Rahmen dieser Maßnahme enthaltenen Teilmassnahmen lassen sich inhaltlich klar von anderen Maßnahmen abgrenzen, da diese flexibel für verschiedene Veranstaltungen eingesetzt werden können. Aufgrund der detaillierten Maßnahmenübersicht und der Einschätzung des Bau- und Investitionscontrollings ergibt sich somit eine klare Abgrenzung auf einzelne Teilmaßnahmen und somit eine Kontrollierbarkeit zu anderen Maßnahmen. Aufsplittung der Maßnahmen: "Venue Guards" 226.482,00 € Transport LKW 217.000,00 € Mobiler Zufahrtsschutz (15 Stück) 124.555,00 € Drohnendetektion 1.744.000,00 € Anlagevermögen (Lagercontainer, Werkzeuge) 187.963,00 € Summe 2.500.000,00 € Bewegliches Anlagevermögen (D.PRODUCTION) 100.000 € 5 Im Bereich der technischen Ausrüstung und Betriebs- und Geschäftsausstattung sind unterjährig vielfältige Investitionen notwendig, die ihren Ursprung im operativen Betrieb haben und nicht im Vorfeld maßnahmengebunden geplant werden können.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/006/2026