Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/022/2026

Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) - Benrodestraße/Marbacher Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrodestraße / Marbacher Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 10Dokumente 24. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Der circa drei Hektar große Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch ein Industriegebiet sowie im Süden durch die Benrodestraße und anliegender Wohnbebauung, im Osten durch die Marbacher Straße und die Fortführung des Gewerbegebietes begrenzt. Der Änderungsbereich liegt an der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benrath und den nördlich und westlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebieten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · APS/022/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    1. Liste der Einsprechenden 3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    2. Abwägungstabelle 3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    3. Begründung_TeilAB · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    4. Zusammenfassende Erklärung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    5. Planzeichnung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    6. Beschlusstext-3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    7. Bericht der 3-1 Veranstaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    8. Anlage_zum_Bericht_3-1_Veranstaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    9. Behandlung_Stellungnahmen4(1)+4(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Sitzung · TOP 6.5

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  12. Sitzung · TOP 5

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  13. Sitzung · TOP 5

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  14. Sitzung · TOP 13

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585165.pdf Published Time: 2026-06-17T11:09:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: APS/022/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) - Benrodestraße/Marbacher Straße - Stellungnahmen, Planbeschluss Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 03.07.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 09.09.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 14.09.2026 Vorberatung Rat 24.09.2026 Entscheidung Seite 2 # Sitzung des APS 09.09.2026 Vorlage Nr. APS/022/2026 # Flächennutzungsplanänderung # Nr. 206 (Entwurf) Stellungnahmen # - Benrodestraße / Marbacher Straße - Planbeschluss Seite 3 Vorlage Nr. APS/022/2026 Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Stellungnahmen - Planbeschluss Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 – Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Seite 4 Rat I. Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 BauGB gemäß Vorlage Nr. APS/070/2024 zu (zustimmender Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie Beschlussempfehlung an den Rat vom 22.01.2025, Anlage 3 zur vorliegenden Vorlage). II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) – Benrodestraße / Marbacher Straße - während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet etwa östlich und südlich eines Industriegebietes zwischen Kappeler Straße, Münchener Straße und Paul-Thomas- Straße, westlich des Grundstückes Marbacher Straße 108 und des Grundstückes Benrodestraße 118 bis 124 sowie nördlich der Gebäude Benrodestraße 125 bis 133 - maßgebend ist der räumliche Geltungs bereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) – Benrodestraße / Marbacher Straße - erstellten Entwurf gemäß § 5 Abs. 5 BauGB als Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 - Benrodestraße / Marbacher Straße - mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes vom 24.02.2026 sowie der zusammenfassenden Erklärung (siehe Anlage 2 ). Sachdarstellung: Der circa drei Hektar große Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch ein Industriegebiet sowie im Süden durch die Benrodestraße und anliegender Wohnbebauung, im Osten durch die Marbacher Straße und die Fortführung des Seite 5 Gewerbegebietes begrenzt. Der Änderungsbereich liegt an der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benrath und den nördlich und westlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebieten. Gegenwertig ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Der Änderungsbereich wurde zuvor durch eine Papierfabrik und Logistikfläche genutzt und lag zu Beginn des Verfahrens brach. Inzwischen wurde die weiterführenden Schulen dahinverlagert. Im Flächennutzungsplan (FNP) von 1992 sind die überwiegenden Flächen als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Der südöstliche Teil des Plangebietes wird als Wohnbaufläche dargestellt. Durch das Plangebiet führt eine unterirdische Hauptgasversorgungsleitung, die sich nicht mehr in Nutzung befindet. Da mit den geplanten Festsetzungen des parallelen Bebauungsplanverfahrens nicht mehr dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Planungsziele der Änderung sind die Sicherung des Schulstandortes für zwei weiterführenden Schulen und die Neudarstellung einer Wohnbaufläche. Ursprünglich war für die Wohnbaufläche eine Seniorenpflegeeinrichtung vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planung wurden Verhandlungen mit potentiellen Trägern geführt, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnten. Als Gründe hierfür wurden wirtschaftliche und betriebsorganisatorische Herausforderungen bei der Realisierung und langfristigen Sicherung eines solchen Angebots am Standort genannt. Stattdessen wird die Fläche nun für Wohnungsbau vorgehalten; ein Seniorenpflegeheim ist aber weiterhin planungsrechtlich möglich. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 09/014 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Es werden Fragen zur Schul- und ergänzenden Wohnnutzung gestellt, die im Hinblick auf den konkreteren Bebauungsplan beantwortet wurden. Anregungen zu verkehrlichen Themen (Verkehrsführung, ruhender Verkehr, Radverkehr, ÖPNV) wurden aufgenommen und im Rahmen des zum Bebauungsplan Nr. 09/014 erstellten Mobilitätskonzeptes soweit möglich berücksichtigt und umfassend behandelt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung wurden u.a. folgende Anregungen benannt: Es gingen Anregungen zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge ein. Weitere Hinweise ergingen zu Naturschutz- und Denkmalthemen sowie zu den Seite 6 benachbarten Gewerbenutzungen. Die Belange wurden zum Teil als Hinweise oder Darstellungen übernommen. Zum Teil wurde auf den Bebauungsplan Nr. 09/014 verwiesen, wo sie umfänglich behandelt worden sind. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung Stellung zu nehmen. Es wurden u.a. folgende Anregungen vorgetragen: Es wird auf die Bundeswasserstraße Rhein und die damit zusammenhängenden Schallemissionen sowie die Emissionen aus den angrenzenden gewerblichen Nutzungen aufmerksam gemacht. Diese sind im Bebauungsplan Nr. 09/014 umfänglich behandelt und berücksichtigt worden. Die Bitte, besondere Wohnformen im Flächennutzungsplan zu konkretisieren, wird mit Blick auf den Bebauungsplan Nr. 09/014 abschlägig beschieden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken zu möglichen Konflikten aus der Nachbarschaft der gewerblichen Nutzungen im Umfeld mit der geplanten Wohnnutzung sowie zur Verkehrsführung für den Radverkehr geäußert. Die Bedenken wurden im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 09/014 berücksichtigt. Weiterhin gingen Vorschläge zur Nutzung der Flächen für die Feuerwehr und einer begrünten Durchwegung des angrenzenden Gewerbegebiets ein. Diese wurden abgewiesen mit Verweis auf die formulierten städtebaulichen Ziele für diesen Standort. Anlagen: 1. Liste der Einsprechenden 3(2) 2. Abwägungstabelle 3(2) 3. Begründung_TeilAB 4. Zusammenfassende Erklärung 5. Planzeichnung 6. Beschlusstext-3(2) 7. Bericht der 3-1 Veranstaltung 8. Anlage_zum_Bericht_3-1_Veranstaltung 9. Behandlung_Stellungnahmen4(1)+4(2)
1. Liste der Einsprechenden 3(2) als Text anzeigen
Title: 206. Änderung des Flächennutzungsplans URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590262.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 10:58:49 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 > Stand: 24.02.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Liste der Einsprechenden aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 zur 206. Änderung des Flächennutzungsplanes – Benrodestraße / Marbacher Straße – Seite 2 von 3 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans – Benrodestraße / Marbacher Straße – vorgebracht haben 1. Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 13 2. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk-Trassenauskunft deutschlandweit (T-NAB) vertreten durch Ericsson Services GmbH 3. Handwerkskammer Düsseldorf, Wirtschaftspolitik und -beobachtung, Standortfragen Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf 4. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU 5. Vodafone West GmbH (ehemals Unitymedia) Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 6. Amt 19/2: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 7. Amt 37/51: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Prävention Seite 3 von 3 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 II. Liste der Öffentlichkeit, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans – Benrodestraße / Marbacher Straße – vorgebracht haben 8. Nicht öffentlich
2. Abwägungstabelle 3(2) als Text anzeigen
Title: 206. Änderung des Flächennutzungsplans URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590263.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 11:00:10 GMT Number of Pages: 8 Markdown Content: Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 > Stand: 24.02.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 ## Stellungnahmen / Hinweise aus der öffentlichen Auslegung ## gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 ## zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans – Benrodestraße / Marbacher Straße – Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 I. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans – Benrodestraße / Marbacher Straße – 1. Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 13 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Zu o.g. Vorgang wurde mit der Mail vom 11.12.2023 Stellung genommen (Stellungnahme_75988_2023121 1). Diese gilt unverändert weiter. In der genannten Stellungnahme wird um Beteiligung gebeten, wenn Anlagen der Telekom betroffen sind. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung sind keine Anlagen der Telekom betroffen. Wenn bei der Bauausführung Anlagen der Telekom betroffen sind, wird die Telekom in der Planung beteiligt. 2. Deutsche Telekom Technik GmbH: Best Mobile - Richtfunk-Trassenauskunft deutschlandweit (T-NAB) Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Bei den ausgewiesenen Flächen werden keine Einwände oder Hinweise bezüglich der betreuten richtfunkstrecken vorgetragen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. b) Es werden Kontaktdaten für etwaige Anfragen mitgeteilt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3. Handwerkskammer Düsseldorf, Wirtschaftspolitik und -beobachtung, Standortfragen Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Die Handwerkskammer bedauert, dass dem handwerklichen Gewerbe Flächen in Form von Gewerbegebieten entzogen werden, da sie die einzige Baugebietskategorie für stark lärm- (und u.U. auch geruch-) emittierende Gewerke darstellen. Nichtsdestoweniger kann sie die Planungsabsichten der Stadt Düsseldorf nachvollziehen. Der Standort lag seit geraumer Zeit brach. Der erfährt durch ihre Wiedernutzung als Schulstandort mit Mehrfachsporthalle sowie Wohnen eine neue und verträgliche Verwendung. b) Bedenken hegt die Handwerkskammer jedoch bzgl. der oberhalb des Plangebietes gelegenen Flächen, die zur Kerngebietszone Kategorie A. Im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 -Benrodestraße / Marbacher Straße – wird die Überplanung der Fläche insoweit konkretisiert, dass Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort gehören. Diese Flächen sollten vorrangig für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe vorgehalten werden. Eine angrenzende Wohnbebauung kann Nutzungskonflikte schüren und Handwerksbetriebe in ihrer Arbeit einschränken bzw. ganze Betriebe bedrohen. Sie bittet daher durch geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz, jene Konflikte im Vorfeld zu unterbinden. angrenzende Nutzungen mit besonderem Schutzbedarf ausgeschlossen sind. Die Gliederung der Fläche ermöglicht eine räumliche Trennung der Wohnnutzung von der angrenzenden industriellen und gewerblichen Nutzung. Auf Basis schalltechnischer Untersuchungen werden zur Vermeidung von Nutzungskonflikten Festsetzungen im Bebauungsplan und auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffen. Konflikte mit den benachbarten Gewerbe- und Industriebetrieben werden somit vermieden. c) Die Handwerkskammer Düsseldorf verweist auch auf ihre Stellungnahme vom 9. Januar 2024. Die genannte Stellungnahme verweist auf die Stellungnahme vom 24.11.2023. Die darin aufgeführten Hinweise sind in der Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) und (2) BauGB behandelt und beantwortet worden. (Siehe entsprechende Anlage zu den Beschlussunterlagen.) 4. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Mit Verweis auf die Stellungnahme vom 04.01.2024 bestehen gegen die 206 Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den Eingaben der Stellungnahme vom 04.01.2024 wurde bereits gefolgt. b) Befürwortet wird die Anregung das Plangebiet so zu erweitern, das über die Gleistrasse des ehemaligen Werks eine Grünanbindung an das weiter nördlich gelegenen Niederheider Wäldchen entsteht. Gleichzeitig sollte das Potential der Vegetation entlang der Gleise dazu genutzt werden, einen Biotopverbund zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Planung würde dazu beitragen, dem Ziel des gesamtstädtischen Grünordnungsplan Düsseldorf 25 (GOP I) - rheinverbunden - zu Dem Vorschlag zur Festsetzung bzw. Darstellung der Wege- und Grünverbindung zwischen dem Sportpark Niederheid und dem Rheinufer kann im Rahmen dieses Verfahren nicht umgesetzt werden, da es außerhalb des Änderungsbereichs liegt. Die Anregung wird jedoch für etwaige zukünftige FNP-Verfahren zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort einer umweltverbessernden Planung näher zu kommen. 5. Vodafone West GmbH (ehemals Unitymedia) Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Es wird mitgeteilt , dass die Vodafone-Gesellschaft(en) gegen die geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht. In ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird Vodafone West dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über ihren vorhandenen Leitungsbestand abgeben. Leitungsauskünfte im Zusammenhang mit konkreten baulichen Planungen und Maßnahmen sind im entsprechenden Genehmigungsverfahren einzuholen. b) Sollten Änderungen am Bestandsnetz der zuständigen Vodafone-Gesellschaft(en) notwendig werden, wird um schnellstmögliche, schriftliche Kontaktaufnahme gebeten, mindestens jedoch drei Monate vor Baubeginn. Im Rahmen konkreter baulicher Planungen du Maßnahmen ist der Anlagenbetreiber zu beteiligen. c) Vodafone West bittet um Beachtung, dass Umverlegungen an ihrem Bestandsnetz nicht ohne schriftliche Genehmigungen erfolgen dürfen. Kosten für dadurch entstandene Stillstandszeiten werden von den Vodafone-Gesellschaft(en) nicht übernommen. Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern. Es müssen aktuell immer zwei Planauskünfte für Bestandsnetz der Vodafone Deutschland GmbH und Vodafone GmbH / Vodafone West GmbH angefordert werden. Im Rahmen konkreter baulicher Planungen und Maßnahmen sind die erforderlichen Unterlagen abzufragen und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. 6. Amt 19/2: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Seitens des Amts für Umwelt - und Verbraucherschutz bestehen grundsätzlich keine Bedenken Die genannten Anmerkungen werden im Verfahren berücksichtigt. (Siehe nachfolgende Antworten) Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort gegen die öffentliche Auslegung des o.g. Plan-Entwurfs. Die Anmerkungen zu den folgenden Punkten sind jedoch zu berücksichtigen: b) 10 Schutzgutbetrachtung 10.1 Mensch 10.1.1 Verkehrslärm Gegen die Flächennutzungsplan-Änderung bestehen aus Verkehrslärmsicht keine Bedenken. Ein schalltechnisches Gutachten liegt vor. Die verkehrslärmrelevanten Belange können im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 09/014 „Benrodestraße / Marbacher Straße“ konfliktfrei behandelt werden. Die gutachterlich ermittelten relevanten Verkehrslärmimmissionen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und ermöglichen als Festsetzungen im Bebauungsplan eine konfliktfreie Entwicklung der angestrebten Nutzungen. c) 10.1.6 Besonnung Der folgende Satz unter Punkt 10.1.6 ist aus der Begründung zu streichen: „Nach optischer Inaugenscheinnahme der vorgelegten Planung ist davon auszugehen, dass die Mindestanforderungen gemäß DIN EN 17037 über weite Teile der geplanten Wohnbebauung eingehalten sein dürften.“ Daneben gibt es keine weiteren Änderungen. Die textliche Anpassung wird in die Begründung zur FNP-Änderung übernommen. d) 10.4 Luft 10.4.1 Lufthygiene In 12/2024 wurde die Novelle der europäischen Luftqualitätsrichtlinie (LQRL) rechtskräftig. Sie beinhaltet deutlich verschärfte Grenzwerte für Stickstoffdioxid und die Feinstaubfraktionen PM 2,5 und PM 10 . In einem nächsten Schritt sind die Inhalte der LQRL in nationales Recht umzusetzen. Das aktuelle und künftige Belastungsniveau in und um das Plangebiet ist für die Luftschadstoffe NO 2 , PM 2,5 und PM 10 jedoch als so gering einzustufen, dass Die gutachterlich ermittelten relevanten Luftschadstoffimmissionen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im dortigen Umweltbericht gewürdigt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Überschreitungen der künftig gültigen Grenzwerte auszuschließen sein werden. 7. Amt 37/51 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Prävention Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Es wurden insbesondere die Belange des abwehrenden Brandschutzes geprüft: 1. Löschwasserversorgung und die Einrichtung zur Löschwasserversorgung 2. Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlage für die Feuerwehr 3. Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen 4. Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen 5. Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden 6. Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung und für die Alarmierung im Brandfall 7. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren 8. Beantragte Abweichungen und Erleichterungen Die genannten Prüfungen erfolgen im Rahmen des konkreten Baugesuchs. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens erfolgen keine Änderungen oder Darstellungen im Flächennutzungsplan. b) Grundsätzlich ist eine Nutzung des Planungsgebiets für die Feuerwehr Düsseldorf zur Errichtung von Feuer- und Rettungswachen, Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr, Logistikgebäuden der Feuerwehr Düsseldorf sowie Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Landeshauptstadt Düsseldorf, wie bspw. Anlagen zur Warnung der Bevölkerung, vorzusehen Einrichtungen für die Feuerwehr können in einer Fläche mit der Darstellung Kerngebiet im Flächennutzungsplan vorgesehen werden. Die konkrete Zulässigkeit wird jedoch im Bebauungsplanverfahren geregelt, der für die Fläche allerdings Schulbauten vorsieht. c) Es werden Hinweise gegeben zu Rettungswegen in Abhängigkeit von der Höhe der geplanten Gebäude und von der Entfernung zu öffentlichen Verkehrsflächen. Weiterhin werden Anmerkungen Im Flächennutzungsplan werden keine konkreten Bauvorgaben dargestellt. Die konkrete Ausgestaltung von Rettungswegen erfolgt im Rahmen des Brandschutzkonzeptes zum Bauantrag. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort zu einer möglichen Löschwasserversorgung vorgebracht. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 8 Stand: 03.06.2026, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Öffentlichkeit zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans – Benrodestraße / Marbacher Straße – 8. Stellungnahme 1 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Das Grundstück ist in Bezug auf das Radhauptnetz für die Schüler überhaupt nicht erschlossen, es fehlt jede professionelle und sichere Anbindung des Schulhofs an das Radhauptnetz. Wie soll das erfolgen? Die Radwegeerschließung ist nicht Bestandteil der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung. Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren wird dieser Aspekt der verkehrlichen Anbindung genauer betrachtet. Demnach erfolgt die Radfahrerschließung des Plangebiets über die Benrodestraße und über die Marbacher Straße. Diese Straßen binden das Gebiet an das städtische Straßennetz an. Die Bonner Straße und die nördliche Kappeler Straße sind Bestandteile des stadtweiten Radhauptnetzes, die über das Bezirksradnetz im Stadtbezirk 9, hier die Benrodestraße, die Marbacher Straße, die südliche Kapeller Straße und die Pigageallee gut erreichbar ist. Darüber hinaus wird parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Schulwegesicherungskonzept erarbeitet und umgesetzt.
3. Begründung_TeilAB als Text anzeigen
Title: Tagged Pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590264.pdf Published Time: 2026-03-03T12:24:00.000Z Number of Pages: 32 Markdown Content: Begründun g # zur 206 . Änderung des Flächennutzungsplanes # - Benrodestraße / Marbacher Straße - # - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath –- 2 - > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 Teil A - Städtebauliche Aspekte ........................................................................ 4 1 Planungsanlass ................................................................................. 4 2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 4 2.1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................ 4 2.2 Umgebung ....................................................................................... 4 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 5 3.1 Landes- und Regionalplan ................................................................... 5 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ................................................................. 6 3.3 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................ 6 4 Sonstige Pläne und Konzepte .............................................................. 7 4.1 Raumwerk D ..................................................................................... 7 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ....................................................... 8 4.3 Rahmenplan Einzelhandel ................................................................... 8 4.4 Quotierungsregelung ......................................................................... 9 4.5 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke / Hinweise ............................ 9 4.5.1 Leitungstrassen ................................................................................. 9 4.5.2 Hochwasser ...................................................................................... 9 4.5.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 10 5 Ziele der Flächennutzungsplanänderung ............................................. 11 6 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 12 Teil B – Umweltbericht .............................................................................. 13 7 Zusammenfassung ........................................................................... 13 8 Beschreibung des Vorhabens ............................................................. 14 9 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ................................................... 14 10 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 15 10.1 Mensch .......................................................................................... 15 10.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 15 10.1.2 Gewerbeemissionen und Freizeit- und Sportlärm .................................. 16 10.1.3 Elektromagnetsiche Felder (EMF) ....................................................... 17 10.1.4 Störfallbetriebsbereiche .................................................................... 17 10.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 17 10.1.6 Besonnung ..................................................................................... 18 10.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 18 10.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ..................................................... 18 10.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 18 - 3 - > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 10.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 20 10.3 Boden ............................................................................................ 21 10.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ....................................... 21 10.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 21 10.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 22 10.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ................................................................ 22 10.4 Wasser ........................................................................................... 22 10.4.1 Grundwasser ................................................................................... 22 10.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .................................... 23 10.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 23 10.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 24 10.4.5 Wasserschutzgebiete ........................................................................ 24 10.4.6 Hochwasserbelange ......................................................................... 24 10.5 Luft ............................................................................................... 25 10.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 25 10.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 26 10.6 Klima ............................................................................................. 27 10.6.1 Globalklima ..................................................................................... 27 10.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 27 10.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 28 10.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ................................................ 28 11 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 30 12 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ...................................................................... 31 13 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 31 14 Weitere Angaben ............................................................................. 31 - 4 - > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 # Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Durch die politisch beschlossene Verlagerung zweier weiterführenden Schulen von der Hospitals traße an die Benrodestraße / Marbacher Straße besteht die Chance, im Bereich des Planungsgebietes einen neuen modernen Schulcampus zu entwickeln und weitere neue Nutzungen anzusiedel n. Vorgesehen ist daher die Unterbring ung von zwei Schule n und verschiedene n Wohnformen. Die Schulen wurden bereits auf der Grundlage von bestehendem Baurecht gebaut ; für die planerische Sicherung des Schulstandorts im Rahmen einer geordneten Gesamtentwicklung ist dennoch eine Änderung des Baurechts erforderlich. Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Das neu zu schaffende Planungsrecht sieht, entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen eine Fläche für Gemeinbedarf sowie eine Wohnbaufläche vor . Um eine Wi edernutzung der Fläche mit genannten Planungszielen zu ermöglichen und langfristig zu sichern , ist eine Änderung des Flächennutzungsplans parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 notwendig . 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Änderungsbereichs Der circa drei Hektar große Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. D er Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch ein Industriegebiet sowie im Süden durch die Benrodestraße und anliegender Wohnbebauung, im Osten durch die Marbacher Straße und die Fortführung des Gewerbegebietes begrenzt. Der Änderungsbereich liegt an der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benrath und den nördlich und westlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebieten. Gegenwertig ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt . Das Plangebiet wurde zuvor durch eine Papierfabrik und Logistikfläche genutzt . Umgebung Das als Industriegebiet ausgewiesene nördlich und westlich angrenzende Gebiet ist durch großflächige Industrie und Gewerbehallen geprägt. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind weitgehend versiegelt. Von den verschiedenen gewerblichen - 5 - > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 Tätigkeiten gehen verschiedene Emissionen aus, die die Nutzbarkeit des Plangebietes beeinflussen. Die östlich an das Gebiet angrenzende gewachsene Stadtstruktur Benraths ist von einer Blockrandbebauung geprägt. Unmittelbar östlich an das Plangebiet grenzen gewerblich genutzte Grundstücke an. Südlich und entlang der Benrodestraße bilden Gebäude unterschiedlichen Baualters eine drei- bis fünfgeschossige Blockrand- und Zeilenbebauung. An der Marbacher Straße befinden sich zwischen der straßenständigen Bebauung entlang der Kappeler Straße und der Benrodestraße verschiedene gewerbliche Betriebe. 3 Gegenwärtiges Planungsrecht 3.1 Landes- und Regionalplan Im Regionalplan ( RPD) ist der südliche Teil des Änderungsbereiches als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt, der nördliche Teil liegt innerhalb eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB). Durch die Nachbarschaftslage von Wohn- und Gewerbenutzung sind besondere Belange des Immissionsschutzes zu beachten. Die neue städtebauliche Struktur mit zwei Schulstandorten sichert ein en verträglichen Übergang zwischen den vorhandenen Wohnn utzungen im Südosten und den gewerblichen Nutzungen im Nordwesten . Faktisch ist der nördliche Teil des Plangebiets nicht mehr industriell geprägt und bietet durch die Randlage im Übergang zu den angrenzenden Wohngebieten keine Möglichkeit einer industriellen Entwicklung. Dies wurde auch in der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebracht, der im Plangebiet Gewerbegebiet (GE) und erst nördlich und östlich des Plangebiets Industriegebiet (GI) darstellt. Auch im städtebaulichen Entwicklungskonzept „Gewerbe- und Industriekernzonen“ von 2018 (siehe Kap. 4.1) wurde die Fläche daher nicht in eine Kernzone aufgenommen. Aufgrund der beschriebenen städtebaulichen Ist-Situation , der Flächenunschärfe des Regionalplans und der geringen Größe sowie der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich zum allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) kann die Fläche für Gemeinbedarf als aus dem Regionalplan entwickelt angesehen werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. > Abbildung 1Auszug aus dem Regionalplan Düsseldorf, bearbeitet durch HJPplan+ -6- > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) Im Flächennutzungsplan (FNP) von 1992 sind die überwiegenden Flächen als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Der südöstliche Teil des Plangebietes wird als Wohnbaufläche dargestellt. Durch das Plangebiet führt eine unterirdische Haupt gas versorgungsleitung, die sich nicht mehr in Nutzung befindet. Da mit den geplanten Festsetzungen des parallelen Bebauungsplan verfahrens nicht mehr dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. 3.3 Verbindliche Bauleitplanung Das Plangebiet liegt in den Geltungsbereichen von drei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Der Fluchtlinienplan Nr. 6070/044 vom 08.07.1953, der den Fluchtlinienplan Nr. 5970/016 vom 01.08.1938 im Bereich des Plangebietes überlagert, definiert die Abgrenzungen zu der Benrodestraße und Marbacher Straße sowie den Verlauf der Gasfernleitung. - 7 - > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 Der Bebauungsplan Nr. 6070/050 der Stadt Düsseldorf vom 12.12.1964, mit Änderung zum 01.04.1989, weist ein Gewerbegebiet (GE) aus. Die zulässige GRZ ist mit 0,6, die GFZ mit 1,6 festgesetzt und erlaubt drei Vollgeschosse. Im Bereich des Plangebietes überlagert dieser Plan den ergänzenden Fluchtlinienplan Nr. 6070/044. Der Text-Bebauungsplan für den Stadtbezirk 9 (hier GE 2) vom 28.08.1982, mit Änderungen zum 28.11.2005 und Teilaufhebung vom 03.01.2022 außerhalb des Plangebietes, legt für diesen Bereich im GE 2 eine GRZ von 0,6, eine GFZ von 1,6 und die Anzahl der Vollgeschosse auf drei fest. Außerdem fällt ein Teilbereich unter die Geltung des WA 23. Für dieses Gebiet gelten eine GRZ von 0,4 und eine maximale Bebauungstiefe von 14,0 m. Die maximale Anzahl der Vollgeschosse ist auf drei, mit Ausnahme den Hausnummern Benrather Schloßallee 35 – 39 auf vier Vollgeschosse, festgesetzt. Außerdem ist eine abweichende Bauweise festgesetzt, die Gebäude und Hausgruppen mit seitlichem Grenzabstand über 50,0 m Länge zulässt. Im Bereich des Plangebietes überlagert dieser Plan den ergänzenden Fluchtlinienplan Nr. 6070/044. Sowohl für das Gebiet WA 23 als auch das Gebiet GE 2 gilt ein Hinweis für die Fluchtlinienpläne Nr. 5970/11 und Nr.5970/20, die außerhalb des Plangebietes liegen. 4 Sonstige Pläne und Konzepte 4.1 Raumwerk D Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 15.12.2022 das „ Raumwerk D“ als gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es ist demnach bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Mit dem Raumwerk D verpflichtet sich die Düsseldorfer Stadtentwicklung den sieben gleichrangig zu bewertenden Grundwerten. Abgeleitet aus der Neuen Leipzig Charta bilden diese Grundwerte den inhaltlichen Rahmen für die Ziele und Entwicklungsansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Grundwerte spiegeln die Haltung und das Selbstverständnis der zukünftigen Düsseldorfer Stadtentwicklung wider und sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden die Inhalte der Grundwerte „Düsseldorf stärkt seine Qualität als gemischte und kompakte Stadt“ und „Düsseldorf ist eine inklusive und gerechte Stadt“ besonders gefördert. Die Leitstrukturen der räumlichen Entwicklung Düsseldorfs sind durch das Raumgerüst des Raumwerk D formuliert. Es definiert unter anderem große - 8 - > Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 Stand: 03 .0 6.2026 Netzstrukturen und verdeutlicht die großen räumlichen Zusammenhänge der Stadt. Der Änderungsbereich in Benrath befindet sich hier innerhalb des sogenannten

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4. Zusammenfassende Erklärung als Text anzeigen
Title: 206. Änderung des Flächennutzungsplans URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590265.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 11:01:28 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 > Stand: 03.06.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 # Zusammenfassende Erklärung # gemäß § 6a (1) BauGB # zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 # - Benrodestraße / Marbacher Straße - # Stadtbezirk 9 Stadtteil Benrath - 1 - > Stand: 03.06.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Kurzbeschreibung Durch die politisch beschlossene Verlagerung zweier weiterführenden Schulen von der Hospitalstraße an die Benrodestraße / Marbacher Straße war die Möglichkeit gegeben, im Bereich des Planungsgebietes einen neuen modernen Schulcampus zu entwickeln. Die brachliegende Gewerbefläche soll im übrigen Teil des Plangebietes einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im bisher geltenden Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Das neu zu schaffende Planungsrecht sieht entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen eine Fläche für Gemeinbedarf sowie eine Wohnbaufläche vor. Zur Sicherung und Vorbereitung der Wiedernutzung der Fläche mit den geplanten Nutzungen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 gleichen Namens konkretisiert die Darstellungen im Rahmen von planungsrechtlichen Festsetzungen. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB , die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 09/014 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Es werden Fragen zur Schul- und ergänzenden Wohnnutzung gestellt, die im Hinblick auf den konkreteren Bebauungsplan beantwortet wurden. Anregungen zu verkehrlichen Themen (Verkehrsführung, ruhender Verkehr, Radverkehr, ÖPNV) wurden aufgenommen und im Rahmen des zum Bebauungsplan Nr. 09/014 erstellten Mobilitätskonzeptes soweit möglich berücksichtigt und umfassend behandelt. Im Nachgang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen ebenfalls Anregungen und weitere Stellungnahmen ein. Die Themen deckten sich im Wesentlichen mit den in der Präsenzveranstaltung vorgetragenen und wurden weitgehend im Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 behandelt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung wurden folgende Anregungen benannt: - 2 - > Stand: 03.06.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Es gingen Anregungen zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge ein. Weitere Hinweise ergingen zu Naturschutz- und Denkmalthemen sowie zu den benachbarten Gewerbenutzungen. Die Belange sind zum Teil als Hinweise oder Darstellungen übernommen worden. Zum Teil wurde auf den Bebauungsplan Nr. 09/014 verwiesen, wo sie umfänglich behandelt worden sind. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung Stellung zu nehmen. Es wurden folgende Anregungen vorgetragen: Es wird auf die Bundeswasserstraße Rhein und die damit zusammenhängenden Schallemissionen sowie die Emissionen aus den angrenzenden gewerblichen Nutzungen aufmerksam gemacht. Diese sind im Bebauungsplan Nr. 09/014 umfänglich behandelt und berücksichtigt worden. Die Bitte, besondere Wohnformen im Flächennutzungsplan zu konkretisieren, wird mit Blick auf den Bebauungsplan Nr. 09/014 abschlägig beschieden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Bedenken zu möglichen Konflikten aus der Nachbarschaft der gewerblichen Nutzungen im Umfeld mit der geplanten Wohnnutzung sowie zur Verkehrsführung für den Radverkehr geäußert. Die Bedenken werden im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 09/014 berücksichtigt. Weiterhin gingen Vorschläge zur Nutzung der Flächen für die Feuerwehr und einer begrünten Durchwegung des angrenzenden Gewerbegebiets ein. Diese wurden abgewiesen mit Verweis auf die formulierten städtebaulichen Ziele für diesen Standort. Umweltbelange Die Umweltbelange wurden, soweit auf Ebene des Flächennutzungsplans erforderlich, umfassend ermittelt und im Umweltbericht dargestellt. Die weiteren Umweltbelange sind im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/014 umfassend behandelt und im dortigen Umweltbericht dargestellt worden.
6. Beschlusstext-3(2) als Text anzeigen
Title: Sitzung des APS am ✍ URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590267.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 11:07:19 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 3 zur Vorlag Nr. APS/022/2026 ## Sitzung des APS am 22.01.2025 Vorlage Nr. APS/070/2024 ## Flächennutzungsplanänderung Öffentlichkeitsbeteiligung ## Nr. 206 (Entwurf) Behördenbeteiligung ## - Benrodestraße / Marbacher Straße - Veröffentlichung im Internet Öffentliche Auslegung Stand: 29.10.2024, Vorlage Nr. APS/070/2024 Vorlage Nr. APS/070/2024 Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung - Veröffentlichung im Internet / öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 – Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Stand: 29.10.2024, Vorlage Nr. APS/070/2024 III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 – „Benrodestraße / Marbacher Straße“ - und seiner Begründung für die Veröffentlichung im Internet und deröffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
7. Bericht der 3-1 Veranstaltung als Text anzeigen
Title: Bericht zur Veranstaltung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590268.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 11:08:14 GMT Number of Pages: 21 Markdown Content: Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 19.09.2022 bis 14.10.2022 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 # - Benrodestraße / Marbacher Straße - # Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath # Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 # Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 - 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 19.09.2022 bis 14.10.2022 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ Ort: Schloß-Gymnasium Benrath, Hospitalstraße 45, 40597 Düsseldorf Zeit: 28.09.2022, 18:00 Uhr – 21.10 Uhr Anwesend: Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Herr Bezirksbürgermeister Dr. Karl-Heinz Graf ca. 150 Bürgerinnen und Bürger 10 Mitarbeiter der Verwaltung Offener Eingang von 18:00 – 19:00 Uhr Herr Dr. Frank Pflüger vom Planungsbüro HJPplaner eröffnet die Veranstaltung mit einer kurzen Einleitung und Erklärung des heutigen Verfahrens. An Themenstellwänden können sich Bürger*innen über den Stand der Planung informieren und dem Fachpersonal der Stadt Düsseldorf, den Planer*innen und den Projektentwickler*innen Fragen stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anmerkungen und Wünsche schriftlich festzuhalten. Die Ergebnisse sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Bei dem Offenen Eingang handelt es sich um eine projektbezogene Ergänzung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“, die den offiziellen Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt. Begrüßung und Projektvorstellung Herr Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, begrüßt die Anwesenden sowie die Planungsdezernentin Frau Cornelia Zuschke und den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Karl-Heinz Graf sehr herzlich. Er dankt für das große Interesse am Verfahren und stellt den Umfang sowie den zeitlichen Rahmen des Projekts vor. Er stellt die besondere Bedeutung der „Benrather Rochade“ für die > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 3 - Stadtentwicklung heraus und sieht darin die Chance einer über den Stadtteil hinausstrahlenden Quartiersentwicklung. Herr Dr. Karl-Heinz Graf, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Benrath, begrüßt den Oberbürgermeister, die Verwaltung und die Teilnehmenden. Er dankt dabei für das zahlreiche Erscheinen und freut sich auf eine inhaltsreiche Veranstaltung. Er eröffnet die Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung offiziell um 19:15 Uhr. Im Anschluss begrüßt auch Frau Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen der Stadt Düsseldorf die Anwesenden. Sie betont die Bedeutung des Verfahrens und freut sich über die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung. Die gesammelten Anregungen im Rahmen des vorausgegangenen offenen Eingangs zeigen bereits die Breite der zu behandelnden Themen, die durch die Umstrukturierungen an der Benrodestraße und der Wimpfener Straße zu bewältigen sind. Frau Jennifer Ilg vom Stadtplanungsamt (Städtebauliche Planung für die Bezirke 9 und 10) erläutert die Rahmenbedingungen des Projektes und den bisherigen Stand des Bebauungsplanverfahrens. Ein wesentliches städtebauliches Entwicklungsziel für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von einem Schulstandort sowie Wohnnutzungen und eine Seniorenpflegeeinrichtung als Revitalisierungsmaßnahme der ehemals gewerblich-industriell genutzten Brachfläche im Stadtteil Benrath. Sie verdeutlicht, dass der politisch beschlossene Umzug des Schloß-Gymnasiums und der städtischen Realschule Benrath an den Standort Benrodestraße / Marbacher Straße im Rahmen des bestehenden Planungsrechts erfolgt und die Gesamtentwicklung des Quartiers mit der geplanten Seniorenpflegeeinrichtung und dem Wohnungsbau im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/014 erfolgen wird. Es wird weiterhin der Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen dargestellt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Nachgang dieser Veranstaltung noch bis zum 14.10.2022 Gelegenheit bestehe, sich schriftlich oder persönlich zu dem vorgestellten Vorentwurf und dem Bebauungsplanverfahren zu äußern und Anregungen vorzubringen. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 4 - Im Anschluss gibt Herr Bezirksbürgermeister Dr. Karl-Heinz Graf das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Fragen und Anregungen zum geplanten Bebauungskonzept 1.1. Es besteht die Rückfrage, ob es nicht sinnvoller sei, eine Gesamtschule statt zwei unterschiedlicher Schulformen zu realisieren? Antwort: Der Bedarf der Schulformen richtet sich nach dem Schulentwicklungsplan der Stadt Düsseldorf. Dieser weist für den Stadtteil Benrath die Notwendigkeit der vorhandenen Schulformen auf. Daher wird keine Gesamtschule an diesem Standort realisiert. 1.2. Es wird angemerkt, dass der Platzbedarf und die damit einhergehenden Flächenverfügbarkeiten von Gewerbegebieten im Vergleich zu den gesamtstädtischen Wohngebieten als ungerecht angesehen werden. Ist eine Mischnutzung denkbar? Antwort: Mit dem „Urbanen Gebiet“ wurde auf der Ebene der Bundesgesetzgebung ein neues Gebiet für Bebauungsplanverfahren planerisch zur Verfügung gestellt. Dieses berücksichtigt eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe. Dieses ist für das Plangebiet aufgrund seines städtebaulichen Konzeptes nicht angedacht. Das städtebauliche Konzept sieht mit den unterschiedlichen Nutzungsbausteinen eine Mischnutzung vor. 1.3. Es wird die Enttäuschung über den dargestellten Wohnungsbau geäußert. Vor allem die geplante Höhe wird kritisch gesehen. Es wird die Frage gestellt, ob die dargestellten Geschosse auch alle realisiert werden sollen? Antwort: Der Wohnbedarf ist auch in der Stadt Düsseldorf hoch. Der Grad der Verdichtung wird für die Wohnbebauung an diesem Standort als städtebaulich vertretbar angesehen. Zudem wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Verschattungsstudie erstellt. Alle Gutachten und Studien werden im Rahmen des Verfahrens transparent für alle einsehbar sein. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 5 - 1.4. Es wird nachgefragt, welche Wohnungsarten vorgesehen sind und inwieweit auch geförderter und bezahlbarer Wohnraum geplant sei. Antwort: Welche Wohnungsarten realisiert werden, steht noch nicht abschließend fest. Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Düsseldorf wird, gemäß einem Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung in dem Verfahren über die Errichtung der Seniorenpflegeeinrichtung nachgewiesen werden. 1.5. Es wird betont, dass das vorgestellte Konzept als gut empfunden wird und als Bereicherung für Benrath anzusehen ist. Es wird daran die Frage gestellt, ob in Zukunft mit weiteren Abbruchmaßnahmen von Gewerbebrachen im Umfeld zu rechnen sei? Antwort: Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Es wird zunächst nur abgebrochen, was im Zuge des aktuellen Verfahrens zur Revitalisierung der ehemals gewerblich-industriell genutzten Brachfläche notwendig ist. 1.6. Es wird angemerkt, dass aktuell bewohnte Gebäude auf dem Gelände des Geltungsbereiches stehen. Werden diese ebenfalls abgebrochen? Antwort: Auf der gezeigten Visualisierung war fälschlicherweise auf dem nordöstlichen Nachbargrundstück anstelle der Bestandsgebäude Bäume dargestellt. Es handelt sich um einen Fehler in der grafischen Darstellung. 2. Fragen und Anregungen zur Ökologie 2.1. Es wird angeregt, das anfallende Regenwasser zu sammeln und z. B. für die Dach- und Fassadenbegrünung zur Bewässerung zu nutzen. Antwort: Das ist von Seiten der Stadt auch so gewünscht und wird entsprechend in das Verfahren eingebracht. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 6 - 2.2. Werden die Schulen an das Fernwärmenetz der Stadt Düsseldorf angeschlossen? Antwort: Die Schulen werden nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen, sondern über Luft-Wärmepumpen versorgt. 2.3. Es wird darauf hingewiesen, die umliegende Anwohnerschaft vor Vibrationen und Geräuschimmissionen der Luft-Wärmepumpen zu schützen. Antwort: Der Schutz vor Vibrationen und Geräusche wird bei der planerischen Konzeption der Luft-Wärmepumpen berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis wird im Bauantragsverfahren erbracht. 3. Fragen und Anregungen zum Verkehr und Erschließung 3.1. Es wird gefragt, wie die zukünftige Verkehrsführung aussähe. Die verkehrliche Belastung sei für die Anwohner*innen auch jetzt schon enorm hoch. Antwort: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung erarbeitet, die verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsführung prüft und entsprechend ihrer Vor- und Nachteile abwägt. 3.2. Die Zuwegung vom/zum ÖPNV über die Steinkribbenstraße wird als zu schmal eingeschätzt. Daher wird die Empfehlung gegeben, von der Haltestelle „Schöne Aussicht“ einen Zugang über die Straße Schöne Aussicht zu schaffen. Antwort: Im Rahmen der Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren, wird die verkehrliche Situation im Umfeld des Plangebietes eingehend analysiert und in diesem Zuge auch die Zugänglichkeit und Anbindung zum ÖPNV geprüft. 3.3. Es wird vorgetragen, dass die Breite der Haltestelle „Schöne Aussicht“ für die Menge an Schüler*innen zu schmal sei. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 7 - Antwort: Die Anregung wird aufgenommen und im Zuge der anstehenden verkehrlichen Untersuchungen geprüft. 3.4. Es wird angeregt, den Verkehr durch das Gewerbegebiet zu leiten. Antwort: Die Flächen im Gewerbegebiet befinden sich im Privatbesitz und sind für eine entsprechende Nutzung außerhalb der verkehrlichen Nutzung vorgesehen. Eine Erschließung des Plangebietes durch das westlich liegende Gewerbegebiet schränkt das zukünftige Entwicklungspotential des Gebietes und seiner Anlieger*innen erheblich ein. 3.5. Es wird der Wunsch geäußert, zusätzliche Haltepunkte für den ÖPNV zu schaffen. Antwort: Die Anregung wird aufgenommen und im Zuge der anstehenden verkehrlichen Untersuchungen geprüft. 3.6. Es wird angeregt, den zukünftigen Schulstandort autofrei zu gestalten. Der Straßenraum solle nicht als Parkplatz für die Schulmitarbeiter*innen dienen. Antwort: Auf dem Grundstück der Schulen soll der Stellplatznachweis vollständig abgedeckt werden. Ein Parken der Autos außerhalb ist nicht vorgesehen und sollte daher keine zusätzliche Belastung für die umliegenden Straßenräume darstellen. Auch für die Wohnnutzung und die Seniorenpflegeeinrichtung sind alle notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück und in der geplanten Tiefgarage geplant. Anmerkung von Seiten der Schulen: Die Schulleitungen sind bestrebt, „Elterntaxis“ zu unterbinden. Am derzeitigen Standort nutzen die Schüler*innen bereits heute überproportional das Fahrrad als bevorzugtes Verkehrsmittel. Am neuen Standort soll dies weitergeführt und gefördert werden. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 8 - 3.7. Es wird nach der Möglichkeit, auf dem Grundstück ein Quartiersparkhaus auch für die umliegenden Gewerbeeinheiten zu realisieren, gefragt. Antwort: Die Errichtung einer Quartiersgarage wurde geprüft. Aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes auf dem Grundstück ist eine Errichtung nicht möglich. Im weiteren Verfahren und der nachfolgenden Quartiersentwicklung am heutigen Schulstandort „Wimpfener Straße“ wird eine Realisierung erneut geprüft. 3.8. Es wird darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf bei den umliegenden Radverkehrswegen bestände und der Ausbau der Radinfrastruktur für die Entwicklung der Schulen wichtig sei. Antwort: Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu erarbeitende Verkehrsuntersuchung wird die Radverkehrsanbindung prüfen und Handlungsbedarf und notwendige Maßnahmen entsprechend vorschlagen. 3.9. Es wird nachgefragt, ob der Stellplatzschlüssel für das Plangebiet mit 0,6/WE nicht zu niedrig angesetzt sei. Antwort: Der Stellplatzschlüssel begründet sich für das Plangebiet aus der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW. Dabei werden auch Faktoren wie ÖPNV, Car-Sharing und Radwegeverbindungen in der Berechnung berücksichtigt. In die Berechnungen fließen die Ergebnisse der Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung ein, die die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs untersucht und entsprechende Maßnahmen auch für den ruhenden Verkehr vorschlägt. 3.10. Es wird angeregt, ein Carsharing-Angebot auf dem Gelände vorzusehen. Antwort: Die Initiierung und Planung eines solchen sogenannten Mobil-HUB liegt in der Hand des Investors. Es findet eine entsprechende Beratung der Fachverwaltung in diese Richtung statt. > Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 15.12.2022 - 9 - 3.11. Es wird angeregt, die Straße Schöne Aussicht in Richtung der Benrather Schloßallee zu öffnen, um so den von der Schule abfließenden Kfz-Verkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Die Überlegung in diesem Zusammenhang besteht darin, die Straße ausschließlich in Richtung der Benrather Schloßallee zu öffnen. Antwort: Die Anregung wurde in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert, weil bei der Öffnung der Straße Schöne Aussicht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtet wird. Die Machbarkeit der Öffnung der Straße Schöne Aussicht wird im Zuge der Verkehrsuntersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan geprüft. Dabei gilt es, neben der Erschließungsfunktion für das Gebiet auch die Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr und den Eingriff in den Baumstand zu betrachten. 3.12. Es wird mehrfach erwähnt, dass die Benrodestraße für den Begegnungsverkehr von zwei Pkws zu schmal sei. Es wird daher ein Verkehrschaos befürchtet, wenn in der Morgen- und Nachmittagsspitze Elterntaxis in die Benrodestraße ein- und wieder ausfahren. Antwort: Die Frage der Erschließung des Gesamtareals ist Aufgabe der Verkehrsuntersuchung, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet wird und die Verkehre aller Verkehrsarten im Plangebiet und im umliegenden Verkehrsnetz untersucht. Dabei wird auch die Breite und Leistungsfähigkeit der Benrodestraße geprüft und entsprechende Lösungen für den Hol- und Bringverkehr gesucht. Da die Schulneubauten dem Bebauungsplanverfahren vorauslaufen, wird auch bereits auf Ebene der Bauantragsverfahren eine Aussage zu der Leistungsfähigkeit der Benrodestraße erbracht werden. 3.13. Es wird aufgrund der Pflegeeinrichtung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Rettungswagen e

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8. Anlage_zum_Bericht_3-1_Veranstaltung als Text anzeigen
Title: 00590269.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590269.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 11:08:48 GMT Number of Pages: 8 Markdown Content: 1 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner Anlage 1 zum Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014- Benrodestraße /Marbacher Straße - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath Ergebnisse des Offenen Eingangs im Rahmen der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ am 28.09.2022, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr STATION 1 Schulplanung inklusive Sportkomplex Offene Aula / offenes Forum für Schulbetrieb suboptimal Ist Oberstufenraum vorhanden? Eigenständiger Gruppenraum (100-140 qm) für Soziales Lernen nötig Lehrer-Raum-Prinzip wäre besser 2 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner STATION 2 Schulfassaden Tolle, effiziente Lösung – Glücksfall für Benrath und die Kinder! „Grüne“ Fassade positiv Schon jetzt gute Darstellung Dunkler Farbton ansprechender 3 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner STATION 3 Verkehr Parkplätze abends / Wochenende für Anwohner öffnen Öffnung der Benrodestraße zur Schlossallee / Schöne Aussicht Was ist mit Frischluftschneise? - Entlastung der Kappeler Straße, Marbacher Straße Zu schmale Wege zwischen Haltestelle „Schöne Aussicht“ und Plangebiet „Grundsanierung“ Benrodestraße dringend! Fernwärme-Anschluss: Bitte nicht wieder jahrelang Dreck, Enge, Chaos! Nein, weil bereits Durchgangsverkehr; Anliegerstraßen werden missbraucht STATION 4 Alternativstandorte Sternwarte, Bowlingcenter und Spektakulum Keine Anregungen 4 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner STATION 5 Wohnen inklusive Seniorenpflegeeinrichtung Erweiterung des Bebauungsplangebietes um Gewerbegebiet Marbacher Straße, Kappeler Straße Wohnungsbau Höhe prüfen -> minus 1 Geschoss Parkhaus zu klein Benrodestraße, Anliegerstraße, Sackgasse, kein Durchgangsverkehr -> belassen Marbacher Straße = Anliegerstraße Zu dicht an den Bestandsbauten Frischluftschneisen zugebaut Abstände zum Bestand beachten Grenze zwischen Schule und Senioren gestalten 5 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner STATION 6 Grün-, Fuß- und Radwegeverbindungen Hochstraße für Fuß-/u. Radwegverkehr über SEGRO-Gewerbepark Benrodestraße als Fahrradstraße Zur alten Gleistrasse: Bitte BV-Beschluss, der westl. Trasse beinhaltet, bewerten / prüfen Hohes Aufkommen Kappeler Straße Radweg über Gleistrasse ermöglichen – Kappelerstraße ist heute schon zu eng / gefährlich Übergang Bonner Straße Ende Radweg – Benrodestraße Variante 3 Radwegeverbindung links am Flurstück 129? Nutzung der Gleisbrücken über die Münchener Straße ggf. als Kfz-Zufahrt 6 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner STATION 7 Benrather Rochade – Wimpfener Straße Kleinen Sportplatz integrieren Quartiersplatz – Ort der Begegnung Lärmschutzwand erforderlich Wohnen für Senioren in Kombi mit jungen Familien Preiswerten Wohnungsraum schaffen Mehrgeschossig bauen 7 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner STATION 8 Was fehlt Ihnen? Keine zusätzliche Ampel an Schlossallee installieren Keine zusätzliche Ampel auf der Schlossallee! Öffnung „Schöne Aussicht“ für MIV Erschließung Wohnen Benrodestraße /“Schöne Aussicht“ Frischluftschneise zur Benrodestraße 8 > 1392 221004 Ergebnis Stellwände.docx HJPplaner Impressionen vom Offenen Eingang
9. Behandlung_Stellungnahmen4(1)+4(2) als Text anzeigen
Title: 00590270.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590270.pdf Published Time: Wed, 17 Jun 2026 11:09:22 GMT Number of Pages: 11 Markdown Content: Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/022/2026 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 > Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 ## Stellungnahmen / Hinweise ## aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und ## sonstiger Träger öffentlicher Belange ## Frühzeitige Behördenbeteiligung ## gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ## vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 ## sowie ## Behördenbeteiligung ## gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ## vom 24.11.2023 bis 05.01.2024 ## zur 206. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) ## – Benrodestraße / Marbacher Straße – Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 03.2023 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): 08.2024 Seite 2 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 – Benrodestraße / Marbacher Straße - vorgebracht haben 1. Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 2. Bezirksregierung Düsseldorf: Landesplanerische Stellungnahme Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 3. Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 1243, 63202 Langen 4. DFS Deutsche Flugsicherung Postfach 1243, 63202 Langen 5. Geologischer Dienst NRW Postfach 100763, 47707 Krefeld 6. Handwerkskammer Düsseldorf Postfach 102755, 40408 Düsseldorf 7. IHK Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Postfach 101017, 40001 Düsseldorf 8. NABU-Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306, 46117 Oberhausen 9. Netzgesellschaft Düsseldorf Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 10. OpenGrid PLEdoc GmbH Postfach 120255, 45312 Essen 11. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein An der Münze 8, 50668 Köln 12. Amt 19/2: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf 13. Amt 37/5.3: Kampfmittel Pionierstraße 34, 40215 Düsseldorf 14. Amt 37/51: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Pionierstraße 34, 40215 Düsseldorf 15. Amt 50/22-1: Amt für Soziales und Jugend Willi-Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf 16. Amt 53/2. Gesundheitsamt Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf Seite 3 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 17. Amt 63: Bauaufsichtsamt Marktplatz 2, 40213 Düsseldorf 18. Amt 65/13: Liegenschaftsamt Brinckmannstraße 4, 40225 Düsseldorf 19. Amt 66: Amt für Verkehrsmanagement Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf 20. Amt 67: Stadtentwässerungsbetrieb Kelheimer Straße 2, 40599 Düsseldorf 21. Amt 68: Garten-, Friedhofs- und Forstamt Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf 22. Amt 80: Wirtschaftsförderungsamt Burgplatz 1, 40213 Düsseldorf Seite 4 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 - Benrodestraße / Marbacher Straße -(Beantwortungsstand 4(1): 03.2023 / 4(2): 08.2024) 1. Bezirksregierung Düsseldorf Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird die Beteiligung von LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland und LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland empfohlen. Beide Ämter wurden an dem Verfahren beteiligt. b) Es wird auf einen Betriebsbereich der unteren Klasse nach Störfall-Verordnung hingewiesen und angeregt, zu prüfen, ob ein Nutzungskonflikt im Hinblick auf den angemessenen Abstand besteht. Der Achtungsabstand sowie der angemessener Abstand können zu den Störfallbetrieben im Umkreis eingehalten werden. c) Nachrichtliche Übernahme und Berücksichtigung der Belange im Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind vorzunehmen, da sich das Plangebiet im Risikogebiet für seltene und extreme Hochwasserereignisse (HQextrem) befindet. Ist erfolgt. d) Eine Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz sowie den Auswirkungen durch Starkregenereignisse muss erfolgen. Ist erfolgt. 4(2) a) Bitte um Beteiligung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege Rheinland. Ist erfolgt. b) Es werden Hinweise zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen sowie Beschwerden zu Lärmemissionen mit unbekanntem Ursprung gegeben. Wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. c) Es erfolgt der Hinweis, dass keine bedeutsamen Probleme bezüglich Gerüchen oder Lärm einer nahegelegenen Spedition vorliegen. Wird zur Kenntnis genommen. Seite 5 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 2. Bezirksregierung Düsseldorf: Landesplanerische Stellungnahme Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird die Prüfung der Themen Hochwasserschutz und Starkregen im Zusammenhang mit dem Klimawandel angeregt. Ist erfolgt. Siehe 1. 4(1) c 3. Deutsche Telekom Technik GmbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4( 2) a) Es ergeht die Bitte um Beteiligung, sobald Anlagen der Telekom während der Planung betroffen sind. Sollten Anlagen der Telekom während der Planung betroffen sein, wird die Deutsche Telekom Technik GmbH beteiligt. 4. DFS Deutsche Flugsicherung Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird darum gebeten, die DFS Deutsche Flugsicherung nicht weiter am Verfahren zu beteiligen, da ihre Belange nicht berührt werden. Wird gefolgt. 5. Geologischer Dienst NRW Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Eine Bewertung der Erdbebengefährdung ist durchzuführen. Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. b) Die Baugrundeigenschaften sind zu untersuchen und zu bewerten. Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Seite 6 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 6. Handwerkskammer Düsseldorf Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird angeregt, w egfallende Gewerbeflächen nach Möglichkeit an anderer Stelle zu ersetzen. Ein direkter Ersatz ist nicht vorgesehen. An anderen Stellen des Stadtgebietes (insbesondere in den Gewerbe- und Industriekernzonen) werden brachliegende und untergenutzte Flächen für gewerbliche Nutzungen aktiviert. Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb einer Gewerbe- und Industriekernzone. b) Es soll darauf geachtet werden, während der Bauphasen Anliefer-und Anliegerverkehre nicht zu beeinträchtigen. Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und der Bauüberwachung sichergestellt. 4(2) a) Es wird Bezug auf vorangegangene Stellungnahme aus früherer Beteiligung mit der Bitte um Beachtung genommen. Ist erfolgt. 7. IHK Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Eine lärmtechnische Untersuchung mit Einbezug der auf den Dächern befindlichen Anlagen ist zu erstellen. Ein Gutachten wird für das parallel laufende Bebauungsplanverfahren erstellt. b) Ein Geruchsgutachten ist zu erstellen. Die dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bisher vorliegenden Erkenntnisse lassen nicht darauf schließen, dass eine unverhältnismäßige Geruchsbelästigung vorliegt oder zu erwarten ist. Gleichzeitig läuft bereits ein umweltrechtliches Verfahren im Nachbargebiet. Daher wird kein Geruchsgutachten erstellt. Seite 7 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 8. NABU-Landesbetrieb der Naturschutzverbände NRW Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Eine sorgfältige Sanierung der belasteten Böden hat zu erfolgen. Erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und anschließender Bauüberwachung. 4(2) a) Sofern die Vorgaben unter Ziffer 10 der Begründung zur 206. FNP-Änderung berücksichtigt werden, bestehen keine Bedenken. Entsprechende Vorgaben werden eingehalten. b) Hinweis auf eine durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung im Bebauungsplanverfahren 09/014. Ist erfolgt. 9. Netzgesellschaft Düsseldorf Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(2) a) Belange sind betroffen. Wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahren behandelt. 10. OpenGrid PLEdoc GmbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird auf eine sich im Plangebiet befindliche Ferngasleitung verwiesen. Die Leitung ist stillgelegt. Eine Löschung der Dienstbarkeit ist vorgesehen. 4(2) a) Hinweis auf Stilllegung der durch das Plangebiet verlaufenden Gasleitung. Wird zur Kenntnis genommen. 11. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rheinland Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4( 2) a) Hinweis auf die in 200 m Entfernung befindliche Bundeswasserstraße Rhein und damit einhergehende Emissionsverhalten bei Schiffen. Wird zur Kenntnis genommen. Die Emissionen durch Schiffsverkehr werden im Rahmen des Schallgutachtens, welches für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 09/014 erstellt wird, berücksichtigt. b) Es wird gebeten, im Bebauungsplanverfahren keine Festsetzungen vorzunehmen, die die Zweckbestimmung der Bundeswasserstraße in ihrer Funktion beeinträchtigen. Wird gefolgt. Seite 8 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 12. Amt 19/2: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es werden umfangreiche Vorschläge zu umweltrelevanten Themen mit der Bitte um Berücksichtigung gemacht. Ist erfolgt. 4(2) a) Es werden Hinweise zu Verkehrslärm, Luftschadstoffen, Klima sowie zum möglichen Konfliktpotential durch das Nebeneinander schutzwürdiger Nutzungen und der baulichen Dichte gegeben. Ist erfolgt. 13. Amt 37/5.3: Kampfmittel Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Bitte um spätere Beteiligung im Verfahren für eine Luftbildauswertung. Wird gefolgt. 14. Amt 37/51: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es werden umfängliche Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz gegeben. Werden zur Kenntnis genommen. 4(2) a) Die bereits vorgebrachten Hinweise aus der vorherigen Beteiligung sind weiterhin zu beachten. Wird zur Kenntnis genommen. 15. Amt 50/22-1: Amt für Soziales und Jugend Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es erfolgt der Hinweis auf das Handlungskonzept Wohnen und dessen Anwendung im Plangebiet. Wird zur Kenntnis genommen. b) Es werden Hinweise im Hinblick auf Errichtung und Betrieb der Pflegeeinrichtung gegeben. Werden zur Kenntnis genommen. c) Die Fixierung einer Seniorenpflegeeinrichtung im FNP ist gewünscht. Wird auf Ebene des nicht parzellenscharfen FNP nicht dargestellt. Eine Entwicklung der Seniorenpflegeeinrichtung ist innerhalb der neu dargestellten Wohnbaufläche möglich. d) Zusätzlich soll ein möglichst großer Anteil an barrierefreiem Wohnen realisiert werden. Wird zur Kenntnis genommen. 4(2) a) Es wird der Hinweis auf die geforderte Fixierung einer Seniorenpflegeeinrichtung im FNP erneut vorgebracht. siehe 15. 4(1) c) Seite 9 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 16. Amt 53/2: Gesundheitsamt Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird angeregt, b ei der weiteren Bearbeitung Aspekte des präventiven Gesundheitsschutzes zu berücksichtigten. Ist erfolgt. 17. Amt 63: Bauaufsichtsamt Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird dargelegt, dass keine Belange des Denkmalschutzes berührt sind. Im Falle von Entdeckungen beim Bodeneingriff ist die Meldepflicht zu beachten. Wird zur Kenntnis genommen. 18. Amt 65/13: Liegenschaftsamt Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird auf e inen gefassten Beschluss für Ankaufsrechte für die zu errichtende Schule hingewiesen. Wird zur Kenntnis genommen. 4(2) a) Es wird um die Beteiligung des LVR Amtes für Denkmalpflege im Rheinland in Pulheim und des LVR Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland in Bonn gebeten. Ist erfolgt, siehe 1. 4(2) a). 19. Amt 66: Amt für Verkehrsmanagement Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es liegen nicht ausreichend Information en zur Bewertung vor. Wird zur Kenntnis genommen. 20. Amt 67: Stadtentwässerungsbetrieb Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet in einem Risikogebiet (HQextrem) liegt und der Überflutungsschutz wichtig ist. Eine Hochwasserangepasste Bauweise und entsprechende Festsetzungen werden empfohlen. Wird zur Kenntnis genommen. Konkrete Maßnahmen sind auf den Ebenen des Bebauungsplanes sowie des Bauantragsverfahrens zu definieren. Seite 10 von 11 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 29.10.2024, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/070/2024 21. Amt 68: Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort 4(1) a) Es wird auf die Erforderlichkeit einer ASP I hingewiesen . Ist erfolgt. b) Es wird der notwendige Erhalt der geschützten Allee auf der Benrodestraße betont. Wird zur Kenntnis genommen. Erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes. c) Es wird betont, dass das Plangebiet dem Teilraum "Niederheid" des Grünordnungsplans zugeordnet ist und daher übergeordnete Entwicklungsziele definiert. Daraus abgeleitet wird die Umsetzung der Spielplatzplanung Wimpfener Straße gefordert. Wird zur Kenntnis genommen. Die Spielplatzplanung an der Wimpfener Straße ist nicht Teil der FNP-Änderung. d) Es wird der steigende Bedarf an Kinderspielflächen und Naherholungsflächen durch die geplante Wohnnutzung betont. Der neue Bedarf ist abzudecken. Wird zur Kenntnis genommen. Erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes. e) Es wird der Wunsch geäußert, langfristig eine Grünverbindung über die benachbarte Gleisanlage in Richtung Niederheider Wäldchen vorzusehen. Die vorgeschlagene Fußwegeverbindung führt durch das benachbarte Indust

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/022/2026