Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/062/2026

Neugestaltung östliche Königsallee

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsallee · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 4Dokumente 6. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das Projekt „Neugestaltung östliche Königsallee“ die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Planung enthält neben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Radweg in zwei Richtungen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 10.010.400,- EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/062/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Lageplan Straßenbau Blatt 1 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 2 Lageplan Straßenbau Blatt 2 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 3 Lageplan Straßenbau Blatt 3 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Sitzung · TOP 5.4

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 5.12

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

  7. Sitzung · TOP 11

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  8. Sitzung · TOP 22

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  9. Sitzung · TOP 11

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  10. Sitzung · TOP 23

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586128.pdf Published Time: 2026-05-12T09:29:00.000Z Number of Pages: 9 Markdown Content: OVA/062/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## Neugestaltung östliche Königsallee ## Fachbereich : ## 66 - Amt für Verkehrsmanagement ## Dezernentin / Dezernent: ## Beigeordnete Cornelia Zuschke ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Bezirksvertretung 3 19.05.2026 Anhörung ## Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Anhörung ## Ordnungs- und ## Verkehrsausschuss 24.06.2026 Vorberatung ## Ausschuss für Planung und ## Stadtentwicklung 01.07.2026 Vorberatung ## Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Vorberatung ## Rat 16.07.2026 Entscheidung ## Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das Projekt „Neugestaltung östliche Königsallee“ die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Planung enthält neben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Radweg in zwei Richtungen. ## Sachdarstellung: Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 10.010.400,- EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Seite 2 Bedarfslage Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen. Ein wesentliches Ziel der baulichen Weiterentwicklung besteht darin, ihre Funktion als stadtbildprägender Freiraum der Düsseldorfer Innenstadt zu stärken und ihre Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern. Durch eine hochwertige Gestaltung, die Schaffung attraktiver Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine gezielte Förderung des Radverkehrs soll die Kö als vielseitiger Begegnungs- und Aufenthaltsort weiterentwickelt werden. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Einrichtung eines separaten, in beide Richtungen befahrbaren Radwegs, vorzugsweise auf der Ostseite, um eine sichere und leistungsfähige Nord-Süd- Verbindung für den Radverkehr zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Außengastronomie in angemessener Weise in das denkmalgeschützte Stadtbild integriert, um die gastronomische Vielfalt und Aufenthaltsqualität zu steigern. Belange und Hinweise der Interessengemeinschaft Königsallee (IG Kö), insbesondere zur Gestaltung des Radweges, zur Nutzung des Multifunktionsstreifens sowie zu funktionalen Anforderungen, wurden in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Sie werden im weiteren Planungsprozess weiter konkretisiert und in aktuell laufenden Gesprächen mit der IG Kö sowie einzelnen Teilgruppen weiter abgestimmt und fortentwickelt. Derzeit gibt es auf der Ostseite der Königsallee einen in Asphaltbauweise hergestellten Streifen entlang des Kö-Grabens. Dieser ursprünglich als Radweg gebaute Weg entspricht von seiner baulichen Ausgestaltung jedoch nicht den Anforderungen des Radverkehrs und ist somit für eine regelmäßige Benutzung durch Fahrradfahrer in beide Fahrtrichtungen nicht geeignet. Dieser Weg ist behelfsweise als „Gehweg“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ausgeschildert, um das Radfahren für alle zu ermöglichen, denen eine Mitbenutzung der Fahrbahn zu unsicher erscheint. Am Kö-Graben entlang gibt es neben diesem Asphaltweg bis zum Geländer eine wassergebundene Wegedecke als Fußgängerbereich. Insbesondere bei Nässe werden diese Flächen von Fußgängern regelmäßig gemieden, was dazu führt, dass dann ausschließlich der Asphaltweg von Fußgängern in Anspruch genommen wird. Die gemeinsame Nutzung der gleichen Fläche von Fußgängern und Radverkehr führt aufgrund der starken Frequentierung sehr häufig zu Konflikten. Die Dauerzählstelle für Radverkehr auf der Ostseite der Königsallee (Grabenseite im Seitenraum) nördlich der Steinstraße erfasste im vergangenen Jahr im gesamtstädtischen Vergleich (16 Zählstellen) überdurchschnittlich viele Radfahrende pro Tag. Obwohl sich die Zählstelle im Seitenraum (Gehweg mit Fahrrad frei) befindet und Radfahrende auf der Fahrbahn bei der Zählung nicht erfasst werden, liegt die Zählstelle auf Platz 5 der insgesamt 16 Dauerzählstellen. Der Bedarf an einer in beide Richtungen befahrbaren und vom Fußverkehr unabhängigen Radverkehrsanlage ist insofern gegeben. Die Königsallee ist Bestandteil des Radbezirksnetzes im Stadtbezirk 1. Gestaltung des öffentlichen Raumes Die verkehrliche Neuordnung der östlichen Königsallee ermöglicht es, wesentliche Punkte der Leitsätze zur Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes und den Themen Grün, Klima und Nachhaltigkeit auf der Kö umzusetzen: Der Wassergraben und die Baumalleen stellen ein herausragendes Freiraumpotential mit hoher Gestaltqualität dar, das es zu sichern gilt. Neben ihrer ökologischen und denkmalpflegerischen Bedeutung stellen sie einen wichtigen Beitrag zur Aufenthaltsqualität dar. Ergänzende Pflanzungen und Möglichkeiten zur Seite 3 Standortverbesserung der Bäume werden untersucht und in der weiteren Planung konkretisiert. Die Aufenthaltsqualität auf der sog. „Grabenseite“ wird auch durch die Neuordnung des Radverkehrs auf der Ostseite erheblich verbessert. Konflikte zwischen Radverkehr und Fußgänger*innen werden durch die Neuordnung vermieden und Freiraum für temporäre Nutzungen gewonnen. Durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs wird die bisher dadurch verursachte Barrierewirkung reduziert. Der Bau des Radwegs bietet die Chance, den angrenzenden Pflanzstreifen sowohl ökologisch aufzuwerten als auch gestalterisch zu verbessern. Dabei hat der Erhalt der bestehenden Bäume Priorität. Zu Gunsten einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität im urbanen Raum wird der Straßenraum neu geordnet. Demnach soll klassisches Parken hauptsächlich auf dem neu geplanten Längsparkstreifen auf der Grabenseite stattfinden. Auf der östlichen Seite wird der bestehende Längsparkstreifen zu einem Multifunktionsstreifen für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten wie Außengastronomie, temporäre Bespielung bei Veranstaltungen und für Mobilitätsangebote (z.B. Sharing-Angebote, Anlieferung, Kurzzeitparken, Valet- Parken) umgebaut. Die Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Pavillons im Stil der bestehenden Kioske im Kö-Design durch private Betreiber und mobile Gastronomieanbieter können das gastronomische Angebot erweitern. Gestalterisch soll dieser Bereich das hochwertige Pflastermaterial des Gehweges –Herschenberger Granit – aufgreifen und so optisch zu einer Verbreiterung des Fußgängerbereiches werden. Die Implementierung dieses Multifunktionsstreifens zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität im urbanen Raum zu erhöhen, die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse zu berücksichtigen und weiteren funktionellen Anforderungen (z.B. Lieferverkehr) gerecht zu werden. Zur Belebung von Bereichen, die nicht gastronomisch genutzt werden, können neue Sitzmöbel als Weiterentwicklung der typischen Kö-Möblierung zum Aufenthalt ohne Konsumzwang einladen. Die Kö wird für ein breites Publikum dadurch noch intensiver als Flaniermeile wahrgenommen. Im Zuge der weiteren Planung werden zudem in Abstimmung mit der IG Kö geeignete Abstellanlagen für Fahrräder berücksichtigt, um den Anforderungen des Radverkehrs sowie der Besucherinnen und Besucher der Königsallee gerecht zu werden. Die durch die Kö-Kandelaber geprägte Beleuchtung wird durch geeignete Maßnahmen optimiert. Um den hohen Gestaltungsanforderungen der Königsallee gerecht zu werden, werden entsprechende Kriterien im Vergabeverfahren für die Beauftragung qualifizierter Fachbüros berücksichtigt. Insbesondere wird darauf geachtet, dass das beauftragte Fachbüro über nachweisliche Expertise in der hochwertigen Gestaltung öffentlicher Räume in Metropolen verfügen. Gestaltung Fahrbahn und Radweg Es ist vorgesehen die Fahrbahn und den Radweg durch ein hochwertiges Material in die Gesamtgestaltung zu integrieren, um eine gestalterische Einheit über den gesamten Straßenquerschnitt hinweg zu schaffen. Ziel ist es, eine sinnvolle optische Verknüpfung mit dem Kö-Bogen sicherzustellen. Seite 4 Dabei ist zu beachten, dass die jeweilige Nutzung durch die Art der Gestaltung gut erkennbar ist, damit die Funktionalität gewährleistet ist. Für den Radweg wird dabei eine gestalterisch zurückhaltende Ausführung angestrebt. Die Kreuzungen werden im besonderen Maße betrachtet, um die Ost-West- Wegeverbindungen zu optimieren. Exemplarisch wird die Querung Grünstraße als ein solcher Bereich gezeigt, in dem die besondere Gestaltung der Fahrbahn auf die querenden Fußgänger ausgerichtet wird. Hierdurch soll die Verknüpfung zwischen Kö, Altstadt und Carlstadt gestärkt werden. Beschreibung des Radweges: Die Verwaltung hat in der Qualität eines Vorentwurfes die Umgestaltung des Straßenraumes mit Anlage eines Radweges auf der Ostseite der Königsallee (Geschäftsseite) geplant. Es hat sich im Zuge der Ausarbeitung des Vorentwurfes gezeigt, dass ein Radweg sehr gut in der erforderlichen Breite neben dem am Kö- Graben liegenden Gehweg entlanggeführt werden kann. Dabei werden die heute vorhandenen Schrägparkstände in einen Längsparkstreifen umgewandelt. Auf der Westseite der Königsallee wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn geführt. Hier darf ausschließlich in Fahrtrichtung Süden gefahren werden. Die Verwaltung beabsichtigt kurzfristig Schutzstreifen zu markieren um für die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn des Radverkehrs mit dem motorisierten Verkehr bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Königsallee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Dies dient insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sowie der weiteren Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Die Planung dieser Maßnahme erfolgt separat und wird der Bezirksvertretung 1 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Planungsbereich der im Folgenden beschriebenen Maßnahme beschränkt sich somit auf die östliche Straßenseite und erstreckt sich von der Graf-Adolf-Straße im Süden bis zur Blumenstraße im Norden. Ein größerer Umbau der unlängst im Zusammenhang mit der Wehrhahn-Linie und dem Kö-Bogen neu hergestellten Flächen im Bereich des Corneliusplatzes und südlich der Graf-Adolf-Straße ist nicht vorgesehen. Eine Abstimmung bzgl. der Radverkehrsführung mit der Planung der Außenanlagen des Kö Towers (Königsallee 106) findet statt. Der heute als Radweg mitgenutzte asphaltierte Weg entlang des Kö-Grabens soll künftig frei von Radverkehr bleiben und von Fußgängern uneingeschränkt genutzt werden können. Die heute häufig auftretenden Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern sollten dann nicht mehr auftreten bzw. deutlich minimiert werden. Die Oberflächen des heutigen Radweges sollen saniert werden, um für Fußgänger einen attraktiven, befestigten Flanierstreifen auf der Grabenseite zu bieten. Der Radweg ist durch den Pflanzstreifen deutlich vom Gehweg abgetrennt und auch baulich als eigenständiger Radweg erkennbar. Deshalb und auch aufgrund des auf der Fahrbahn stattfindenden Kfz-Verkehrs ist die Situation nicht mit der auf der Schadowstraße vergleichbar. In den Einmündungsbereichen sind bauliche Änderungen und das Entfernen von Radwegemarkierungen erforderlich. Der genaue Umfang dieser Anpassungen ist im Rahmen der Entwurfsplanung zu ermitteln. Der Radweg wird als Zweirichtungsradweg mit einer nutzbaren Breite von mindestens 3,20 m im Streckenverlauf ausgebildet. Je Fahrtrichtung steht somit mindestens ein 1,60 m breiter Streifen für den Radverkehr zur Verfügung. Derzeit ist vorgesehen, die Abgrenzung zum entgegenkommenden Radverkehr durch eine gestrichelte Linie zu kennzeichnen. Diese kann zum Überholen grundsätzlich auch überfahren werden, sofern beim Überholen der Gegenverkehr nicht gefährdet wird. Als Abgrenzung des Radverkehrs zu dem danebenliegenden Gehweg fungiert der Bordstein. Der Radweg wird vor und hinter den Kreuzungen aufgeweitet. Dies Seite 5 ermöglicht, dass sich zwei Radfahrende nebeneinander an der „Rot“ zeigenden Signalanlage aufstellen können. Neben dem Radweg soll im Abschnitt zwischen der Bahnstraße und der Blumenstraße ein Längsparkstreifen zum Abstellen von Kfz angeordnet werden. Zwischen dem Radweg und dem Parkstreifen wird ein Sicherheitsraum freigehalten, um Unfälle zwischen Radfahrern und sich öffnenden Autotüren auszuschließen. Durch den Bau des Multifunktionsstreifens reduziert sich die nutzbare Fahrbahnbreite für den Kraftfahrzeugverkehr auf 3,80 m bis 4,25 m. Diese Breite ist für den Fahrverkehr und das Ein- und Ausparken ausreichend. Die Konzeption des Radweges erfordert eine Verkehrssteuerung in den Kreuzungen, die eine sichere Abwicklung aller Verkehrsarten gewährleistet. Insbesondere sollen die Programme der Signalanlagen jeweils so geschaltet werden, dass für den Radverkehr eine eigene Grünphase eingerichtet wird. Radfahrende können dann ohne Konflikte mit Kraftfahrzeugen queren und abbiegen. Eine Gefährdung des Radverkehrs durch Abbiegende Kfz der gleichen Fahrtrichtung kann so wirksam vorgebeugt werden. Ob bzw. in welchen Abschnitten auch eine grüne Welle für den Radverkehr eingerichtet werden kann, muss mit der Entwurfsplanung geprüft werden. Der Radverkehr aus den Querrichtungen wird weiterhin mit dem Kraftfahrzeugverkehr signalisiert. Damit der Radweg auf der Seite des Kö-Grabens eingerichtet werden kann, müssen die Schrägstände auf gesamter Länge in einen Längsparkstreifen umgewandelt werden. Der vorhandene Längsparkstreifen auf der Geschäftsseite wird zur Verbreiterung des Seitenbereiches (Multifunktionsstreifen) umgenutzt. Für den Bau des Radweges sind an allen Kreuzungen und Einmündungen bauliche Anpassungen der Bordsteine und der Lichtsignalanlagen unterschiedlichen Umfangs erforderlich. Durch die geplante Signalisierung, bei der Radfahrende eine eigene Phase erhalten, wird es für einige Verkehrsteilnehmer zu längeren Wartezeiten kommen. Am Anfang und Ende der Königsallee muss eine funktionierende Überleitung des Radverkehrs in das bestehende Verkehrsnetz geschaffen werden. Verkehrsführung in den Kreuzungsbereichen Königsallee/Graf-Adolf-Straße Damit Radverkehr in und aus Richtung Talstraße gut über die stark befahrene Graf- Adolf-Straße geführt werden und hier Platz für eine ausreichend große Verkehrsinsel geschaffen werden kann, ist auf der Graf-Adolf-Straße die Wegnahme des Linksabbiegestreifens in die südliche Königsallee (Richtung Talstraße) erforderlich. Die Erreichbarkeit des südlich der Graf-Adolf-Straße liegenden Quartiers aus Richtung Osten bleibt für den Kraftfah

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/062/2026