Zuwendung für Verkehrs- und Verschönerungsverein in Düsseldorf
Amtlicher Titel: Zuwendung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Zusammenfassung
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. beantragt eine Zuwendung. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen berät am 22. Juni 2026 über den Antrag. Die Sitzung beginnt um 15:00 Uhr.
Einordnung
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. hat eine Zuwendung beantragt. Der Antrag wird am 22. Juni 2026 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beraten. Die Sitzung startet um 15:00 Uhr.
Hintergrund
Der Verein setzt sich für die Verschönerung und Verbesserung des öffentlichen Raums in Düsseldorf ein. Zuwendungen unterstützen die Umsetzung von Projekten und Initiativen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung des Ausschusses könnte Auswirkungen auf die Finanzierung von Projekten des Vereins haben. Bürger können von Verbesserungen im öffentlichen Raum profitieren.
Nächste Schritte
Der Ausschuss wird am 22. Juni 2026 über den Antrag entscheiden.
Die wichtigsten Punkte
- Zuwendung beantragt für den Verkehrs- und Verschönerungsverein.
- Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 22. Juni 2026.
- Sitzung beginnt um 15:00 Uhr.
- Antrag könnte Auswirkungen auf öffentliche Projekte haben.
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen
Beratungsweg
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Haupt- und Finanzausschuss
Bezirksvertretung 4
Rat
KI-gestützt aufbereitet am 14. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/037/2026