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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
28.01.2026 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 28.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 05.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat auf Grundlage der Beschlussfassungen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 21.11.2024 und 27.02.2025 eine Evaluation der ersten Sozialen Erhaltungssatzung Nr. 03/049 „ Bilk-Mitte " durchgeführt. Ziel dieser Überprüfung war es, die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Satzung auszuwerten und mögliche praktische Schwierigkeiten im Vollzug zu identifizieren. Darüber hinaus sind nach Abschluss dieser ersten Evaluierung Erkenntnisse für weitere geplante Satzungen abzuleiten. Erste Ergebnisse wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.11.2025 vorgestellt Aufgrund des bislang begrenzten Evaluierungszeitraums und der im Verhältnis zu 7.801 Haushalten im Satzungsgebiet geringen absoluten Anzahl der Anträge (9 Fälle) ist eine abschließende Beurteilung des mit der Anwendung der Sozialen Erhaltungssatzung verbundenen Verwaltungsaufwands noch nicht möglich. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der Satzung im Hinblick auf ihre sozialpolitische Zielsetzung, insbesondere den Schutz vor Verdrängung, getroffen werden. Die bisherigen Anwendungsfälle verliefen jedoch ohne das Auftreten inhaltlicher oder verfahrensrechtlicher Beanstandungen; Anhaltspunkte für eine rechtssichere und ordnungsgemäße Anwendung beeinträchtigende Defizite haben sich bislang nicht ergeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren - Tuchtinsel - Luftbild mit Umring des Plangebietes; Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf Kurzbeschreibung des Projektes Anlass und Ziele des Verfahrens Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb Kö-Bogen II hat im Jahr 2009 bereits eine Weiterentwicklung der Tuchtinsel vorgesehen, die bislang - auch aufgrund mehrerer Eigentümer - nicht gesamtheitlich umgesetzt werden konnte. Während die Realisierung des Kö-Bogen I und II voranschritt und weitere Entwicklungen (Ingenhoven Tal, Alte Leipziger, aktuelle Opernentwicklung, etc.) die Transformation der Innenstadt voranbrachten, kamen die Bemühungen zur städtebaulich-architektonischen Qualifizierung der Tuchtinsel bislang über Ideen nicht hinaus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der hohe Sanierungsbedarf der Gebäude des Schloß -Gymnasiums Benrath und der städtischen Realschule Benrath an der Wimpfener Straße hat zu grundsätzli chen Standort-Überlegungen geführt. Durch die Verlagerung des Schulstandortes von der Wimpfener Straße an die Benrodestraße/Marbacher Straße (Benrather Rochade) konnte mittlerweile auf dem ca. 3 Hektar großen Plangebiet ein neuer moderner Schulcampus für das Schloßgymnasium und die Realschule entwickelt werden. Die Schulgebäude waren auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes zulässig und befinden sich seit dem Jahr 2025 im Betrieb. Neben der schulischen Nutzung wurde zudem eine Vierfachsporthalle errichtet, die außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt wird. Die Schul - und Sporthallennutzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen und damit planungsrechtlich langfristig gesichert. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich im Plangebi et zudem der Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Das Plangebiet liegt in der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benraths und dem westlich angrenzenden Industrie - und Gewerbegebiet. Die neue städtebauliche Struktur schafft ein ausgewogenes Miteinander und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Nutzungen. Die im Norden des Plangebietes liegenden neuen Schulgebäude bilden mit ihrer geschlossenen Bebauung in Richtung des im Norden und Westen angrenzenden Industriegebietes einen wirksamen Lärmschutz und ermöglichen so eine qualitätvolle Entwicklung des gesamten Areals. Im südlichen Bereich des Plangebietes sieht das Konzept eine wohnbauliche Nutzung vor, die sich an der bestehenden Struktur entlang der Benrodestraße orientiert. Die Planung sieht vor, das Wohngebiet in zwei Teilbereiche (WA 1.1 und WA 1.2) zu unterteilen. Im WA 1.1 soll der geförderte Wohnungsbau entstehen, im WA 1.2 hingegen der frei finanzierte Wohnungsbau. Ursprünglich war im WA 1.1 eine Seniorenpflegeeinrichtung vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planung wurden Verhandlungen mit potentiellen Trägern geführt, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnten. Als Gründe hierfür wurden wirtschaftliche und betriebsorganisatorische Herausforderungen bei der Realisierung und langfristigen Sicherung eines solchen Angebots am Standort genannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020 durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert. Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein. In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark. Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung stimmt der Erteilung des Vorbescheids einschließlich der Befreiungen zum Entfall der Dachterrasse und der Gastronomie zugunsten einer Skylounge sowie der Änder ung von Boarding-Haus in Wohnen zu.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/008 in Verbindung mit dem dazugehörigen Vorhaben - und Erschließungsplan von 2016. Im Jahr 2017 wurde die Baugenehmigung f ür die Errichtung des Wohnhochhauses „Upper Nord Tower" erteilt. Mit dem Bau der Untergeschosse wurde begonnen. Die Baustelle ruhte ab 2019 länger als ein Jahr. Die Baugenehmigung aus 2017 ist daher erloschen. Für das Vorhaben liegt keine gültige Baugenehmigung vor. Derzeit werden auf dem Baugrundstück Baumaßnahmen zur Sicherung der Baugrube durchgeführt, die bis Ende des Jahres voraussichtlich abgeschlossen sein werden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 28.01.2026 Vorlage Nr. APS/142/2025 D.Port/Reisholzer Hafen Informationsvorlage - Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen - Vorlage Nr. APS/142/2025 D.Port/Reisholzer Hafen - Teilflächenentwicklung - Information zum aktuellen Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise Aktueller Sachstand Ziel der Stadt Düsseldorf ist die langfristige Sicherung und Qualifizierung der Flächen des Reisholzer Hafens sowie der angrenzenden Gewerbe - und Industrieflächen nördlich und südlich der Straße „Am Trippelsberg". Hierfür ist bereits 2012 ein Bauleitplanverfahren (09/013 D.Port - Reisholzer Hafen) eingeleitet worden. Im Rahmen des Verfahrens hat 2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB stattgefunden, in der sich Vorbehalte bzw. Widerstände in Teilen der Bevölkerung gezeigt haben. Im Jahr 2019 erfolgte eine durch ein Mediationsbüro begleitete Sondierung, in der geprüft wurde, ob eine Mediation sinnvoll ist. Dies konnte bestätigt werden und das Ergebnis wurde den politischen Gremien mitgeteilt (APS/024/2020). Zudem wurde im Jahr 2021 eine durch die Hafen Düsseldorf- Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH (HDR) in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie erfolgreich abgeschlossen. Ergebnis dieser ist, dass sich der ermittelte Flächenbedarf für eine Qualifizierung des Hafens auf den heute vorhandenen Hafenflächen abbilden lässt. Zudem ist eine Umsetzung der Planungen der HDR auf Grundlage des gültigen Planungsrechtes möglich. Aus Sicht der Verwaltung bestand aus diesem Grund kein Anlass mehr für ein Mediationsverfahren sowie für eine nachlaufende Sondierung. Das bis dahin ausgesetzte Bebauungsplanverfahren Nr. 09/013 - D.Port - Reisholzer Hafen ruht weiterhin.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
AWM Der Ausschuss für Wohnen und Modernisierung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Inhalt I. Der Bau-Turbo: eine Chance für Düsseldorf 4 II. Zielsetzung der Novellierung des Baugesetzbuches 5 III. Beschleunigung von Verfahren und Zustimmung durch die politischen Gremien 6 1. Entscheidungshoheit der Gemeinde 6 2. Prozesse vereinfachen 7 3. Fallkategorien und Beschluss zum Projekt/Masterplan durch die politischen Gremien 8 IV. Düsseldorf sichert städtebauliche Ziele 9 1. Anwendungsgrundsätze / Berücksichtigungen städtebaulicher Konzepte 10 2. Anwendung Baulandmodell - Quotierungsregelung 11 3. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages 12 I. Der Bau-Turbo: eine Chance für Düsseldorf Der weiterhin bestehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat den Deutschen Bundestag veranlasst am 9. Oktober 2025 das „ Gesetz zur Beschleunigung des Wohnraums und zur Wohnraumsicherung " zu beschließen. Das Gesetz ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Art der Nutzung und den Baulinien.
Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5479/030. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Geschäftsgebiet (D1 Gebiet) fest. Zudem enthält er Festsetzungen zur Geschossigkeit und zu Flucht- und Baulinien. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der GFZ, der Bauweise, der Gebäudehöhe/Traufhöh e sowie für das Überschreiten von Baugrenzen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 5078/042. Dieser setzt auf dem Vorhabengrundstück zwei Gewerbegebiete (GE2 rückwärtig und GE3 straßenseitig) fest. Weiter überlagert der einfache Bebauungsplan 5078/057 den Gesamtbereich und schließt Einzelhandel aus. Die Gebäude des früher dort angesiedelten Autohauses sind zwischenzeitlich beseitigt. Das Grundstück ist zurzeit unbebaut, aber voll ständig versiegelt und unterbaut. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Versuche, das Grundstück wieder zu bebauen. Auch der begonnene Bebauungsplan Nr. 04/013 wurde nach dem Aufstellungsbeschluss nicht weiterverfolgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5576-078-02, der ein Besonderes Wohngebiet (WB) festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Beantragt ist die Nutzungsänderung des bestehenden Büro- und Geschäftsgebäudes bis zum 4. Obergeschoss in ein Hotel mit 60 Betten und die Einrichtung von gewerblicher Kurzzeitvermietung in den Obergeschossen 5 und 6. Darüber hinaus ist die Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoss mit Büronutzung geplant. Auf der Gebäuderückseite sind vom 2. bis 6. Obergeschoss Balkone vorgesehen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
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