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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
08.06.2026 · Haupt- und Finanzausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
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Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 08.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 07.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Umsetzung von 50 Stadtoasen in dem Zeitraum von 2026 bis 2030 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen vorzunehmen und die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen.
Im Januar 2025 wurde von Seiten des Gartenamtes bereits ein erstes Konzept zur Umsetzung von „urbanen Miniwäldern“ in Düsseldorf im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Verbraucherschutz (AÖE/053/2024) und in den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Der hier im Mittelpunkt stehende planerische Ansatz der Schaffung von sogenannten „Stadtoasen“ geht inhaltlich einen Schritt weiter, in dem Stadtoasen neben der ökologischen Aufwertung auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Focus rücken.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf. Beschlusslage: Ratsbeschluss 70/2/2014 vom 13.02.2014 Teilschließung von Friedhofsflächen gemäß Friedhofsentwicklungskonzept Mit diesem Beschluss sind zugleich durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Friedhofsflächen bestimmt worden, die für einen künftigen Beisetzungsbedarf erforderlich sind.
Auf dem Friedhof Itter wurden zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses im Dezember 2013 in den vorhandenen Feldern 80, 73A und 73 muslimische Beisetzungen durchgeführt. Die Flächenkapazitäten für ca. 300 Bestattungen waren nach ca. 5 Jahren im Jahr 2018 ausgeschöpft. Um dem Bedarf an muslimischen Beerdigungen ein entsprechendes, kontinuierliches Bestattungsangebot entgegenzusetzen, wurden in den Jahren 2018, 2021 und 2022 durch Anpassungen des Friedhofsentwicklungskonzepts in dem nördlichen Bereich des Friedhofs Itter weitere Beisetzungsflächen in Benutzung genommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreise für Ratsherrn Jörk Cardeneo zur Teilnahme am Kongress des World Council of United Cities and Local Governments (UCLG) vom 22. - 25. Juni 2026 in Tanger, Marokko. Die entstehenden Dienstreisekosten in Höhe von ca. 500 Euro werden aus dem Produkt 11.111.15.019 beglichen .
Der Weltverband UCLG (United Cities and Local Governments) ist die weltweit bedeutendste Interessenvertretung für Städte und lokale Regierungen und verfügt über beratenden Status bei den Vereinten Nationen. Der UCLG World Congress 2026 findet vom 22. bis 25. Juni 2026 in Tanger (Marokko) unter dem Leitmotiv „Cities as Drivers of Global Change“ statt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 5 Ziffer 2. der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf die folgenden Vertreter*innen der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen in das Preisgericht des Heine-Preises: 1) …………………………………..
1. Kurzdarstellung Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt im Zwei-Jahres-Turnus den Heine-Preis. Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Wirkung zum 01.08.2026. Beschlusslage: Gremium Rat Rat Datum 10.12.2015 28.11.2019 Vorlagennummer mit Titel 40/63/2015-1 Neufassung der Gebührensatzung für die Städt.
1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der vorgelegten 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Erhöhung der Musikschulgebühren sowie der Umsetzung der überarbeiteten und aktualisierten Punkte.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
KUA/102/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort zur Anfrage der Ratsfraktion AfD Raumvermietung durch die Stiftung Kunstpalast, konkret Robert-Schumann-Saal (KUA/102/2026 1. Frage: Welche Parteien, parteinahen Organisationen bzw. welche parteipoliti- schen Veranstaltungen haben von 2010 bis jetzt (inklusive April 2026) welche Räume im Kunstpalast und konkret auch den Robert-Schumann-Saal genutzt? Bitte detailliert im Einzelnen auflisten. Im Robert-Schumann-Saal fanden 2016 bis 2020 sowie 2023 und 2024 Neujahrsempfänge des CDU-Landesverbands NRW statt. Weitere entsprechende Veranstaltungen haben in den vergangenen zehn Jahren nicht stattgefunden. 2. Frage: Auf welcher Grundlage, wann und weshalb genau wurde entschieden, seit Mitte 2025 nicht mehr an Parteien, parteinahe Organisationen oder für par- teipolitische Veranstaltungen zu vermieten? Der Vorstand der Stiftung hat dies im Juni 2025 beschlossen. Hintergrund ist, dass der Kunstpalast ausschließlich als kulturelle Institution wahrgenommen werden soll. Ver- anstaltungen mit parteipolitischem Bezug entsprechen diesem Profil nicht. 3. Frage: Wann und in welcher Form wurde diese Entscheidung kommuniziert und bis wann gilt sie? Die Entscheidung von Juni 2025 ist der zuständigen Beigeordneten Frau Miriam Koch mitgeteilt worden. Die Regelung gilt auf unbestimmte Zeit. Das Kuratorium wird in sei- ner nächsten Sitzung am 7. Juli 2026 aus gegebenem Anlass informiert.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) nimmt mit besonderem Dank die von Herrn Wolfgang Köhne angetragene Treuhandschaft für die unselbstständige „Wolfgang Köhne Stiftung“ an.
Herr Wolfgang Köhne (Stifter) fördert mit der zu errichtenden unselbstständigen Wolfgang Köhne Stiftung die Zwecke Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck soll auf Wunsch des Stifters insbesondere die Vergabe von Stipendien zugunsten der Hochschule Düsseldorf und der Hochschule Niederrhein im Bereich ingenieurwissenschaftliche Studiengänge fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2023 inklusive des Gesamtlageberichts wird gemäß § 116 Absatz 7 in Verbindung mit § 95 Absatz 5 sowie § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet.
Der vorliegende Entwurf zum 31. Dezember 2023 ist gemäß § 116 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 50 Kommunalhaushaltsverordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Dabei hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form nach § 116 Absatz 3 Gemeindeordnung konsolidiert. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Außerdem ist ein Gesamtlagebericht aufzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes der Deutschen Oper am Rhein (DOR) am jetzigen Standort Heinrich- Heine-Allee 16a die nachfolgenden Schritte: a) Die Mittel für die Planung von zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in Höhe von 2.750.000 EUR sind auf das PSP- Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereit zu stellen, um die notwendigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Mittel für das Jahr 2027 in Höhe von 750.000 EUR sollen zur Haushaltsplanung angemeldet werden. Der Rat der Stadt Düsseldorf stimmt der Berücksichtigung der genannten Mittel in der Haushaltsplanung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
1. Ausgangslange In den Jahren 2022 und 2023 wurden in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die Prüfung zur Umsetzung eines neuen zukünftigen Opernhauses an den Standorten Heinrich-Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass beide Standorte Potential haben. Da jedoch das Grundstück Am Wehrhahn 1 zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Kauf zur Verfügung stand, entschied der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Beschluss am 15.06.2023 den Standort Heinrich- Heine-Allee 16. Das Insolvenzverfahren der Eigentümer der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 ermöglichte den Ankauf. Mit den Ratsbeschlüssen RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27.06.2024 wurde der Kauf des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 und der Wettbewerb für eine Realisierung des Neubaus des Opernhauses der Zukunft an diesem Standort entschieden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten Vergünstigungen zu gewähren: Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt alt neu alt neu Heine-Institut Schumann-Haus Kombi-Ticket 4,00 EUR 4,00 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 4,00 EUR Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes - Pressevertreter*innen - Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contemporary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher Museumsbund - Mitglieder des Kulturausschusses - Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit einer Schwerbehinderung ab 80 und mehr) - Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Welcome Card) - Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses) - Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künstler*innenkarte) - Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Museumspasses) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Kalkulation der Entgelte für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) für den Zeitraum 01.07.2026 - 31.12.2027 zur Kenntnis (Anlage 1).
Um schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Kanalisationsnetz und den Kläranlagenbetrieb der LHD zu vermeiden, haben Unternehmen, auf deren Grundstück Rückstände von Benzin, Benzol, Heizöl, sonstigen Leichtflüssigkeiten oder Fetten aus betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen oder derartige Stoffe vorgehalten werden, gemäß § 8 Absatz 1 der Abwassersatzung nach Anweisung der LHD Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen (Abscheideranlagen).
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.