Düsseldorf stellt Bebauungsplan für Kennedydamm 55/Roßstraße ein
Amtlicher Titel: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55 / Roßstraße
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Das Wichtigste
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 12.11.2026 beschlossen, das Planverfahren für den Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 01/032 an der Kennedydamm 55/Roßstraße einzustellen. Damit wird der am 09.10.2025 gefasste Einleitungsbeschluss aufgehoben und das Vorhaben nicht weiter verfolgt. Der bereits beschlossene Bebauungsplan 01/017 für Kennedydamm 55 bleibt unverändert, während stattdessen ein neuer Entwurf 01/035 für das Teilgrundstück Kennedydamm 55/Roßstraße 166 vorbereitet wird. Für die Anwohner bedeutet das, dass keine neuen Bau‑ oder Verkehrsmaßnahmen an dieser Stelle zu erwarten sind.
Bürger:innen müssen nicht mit Baulärm, veränderten Verkehrsführungen oder neuen Gebäuden an der Kennedydamm‑55‑/Roßstraße‑Lage rechnen.
Die Details
- Planungsnummer: 01/032
- Standort: Kennedydamm 55/Roßstraße
- Entscheidung: Verfahren am 12.11.2026 vom Rat eingestellt
- Vorgängerplan: Bebauungsplan 01/017 (Kennedydamm 55) bereits 28.05.2025 beschlossen
- Grund für Einstellung: Baukonstruktion nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich
- Neuer Vorstoß: Stattdessen wird Bebauungsplan‑Entwurf 01/035 für Kennedydamm 55/Roßstraße 166 in der Ratssitzung behandelt
Einordnung
Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Grundstück an der Kennedydamm 55/Roßstraße und beendet das geplante Bauvorhaben dort. Sie hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Stadtteile, sondern betrifft nur die zukünftige Nutzung dieses einzelnen Standortes.
Hintergrund
Ein Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf – z. B. Nutzung, Gebäudehöhe, Verkehrsführung. Er ist verbindlich und bestimmt die städtebauliche Entwicklung eines Gebietes.
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Sitzung
KI-gestützt aufbereitet am 27. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/088/2026