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AGS/065/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am
Standort Eisenstraße
Fachbereich:
09/0 - Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für Gesundheit und
08.09.2026Vorberatung
Soziales
Haupt- und Finanzausschuss14.09.2026Vorberatung
Rat 24.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten
Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul
„Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage
AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft
des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu.
Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die
Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst
aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden.
Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen
- vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft
des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit
Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser
Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren,
geordneten Betrieb.
2. Ausgangslage:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Verwaltung beauftragt, die Sucht- und
Wohnungslosenhilfe zu einem integrierten und stadtverträglichen Hilfenetz
weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Baustein ist der Aufbau eines niedrigschwelligen
Suchthilfezentrums am Standort Eisenstraße. Das Zentrum soll schrittweise unterschiedliche
Hilfen bündeln und insbesondere Menschen erreichen, die aufgrund von Suchterkrankungen,
Wohnungslosigkeit, psychischen Erkrankungen oder weiteren sozialen und gesundheitlichen
Belastungen bestehende Regelangebote bislang nicht oder nur unzureichend nutzen
können.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hatte am 30.06.2026 die Übertragung der
Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V.
beschlossen. Dieser Beschluss soll mit der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026
aufgehoben und - auf Grundlage der nunmehr vollständig zur Verfügung gestellten
Entscheidungsgrundlage - erneut gefasst werden.
Die vorliegende Vorlage dient der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die
Umsetzung dieser erneuten Trägerentscheidung. Die Finanzierungsentscheidung steht
daher unter dem Vorbehalt, dass die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM
Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage erneut beschlossen wird.
Zur Umsetzung des Ratsauftrags ist die zeitnahe Inbetriebnahme des Tagesaufenthalts
erforderlich. Der Tagesaufenthalt ist dabei weder eine Übergangslösung noch ein Ersatz für
die weiteren geplanten Module, insbesondere den Drogenkonsumraum. Er stellt einen
eigenständigen und notwendigen ersten Baustein dar. Durch einen geschützten
Aufenthaltsort, Möglichkeiten zur Ruhe und Grundversorgung sowie sozialarbeiterische
Begleitung können akute Notlagen reduziert, Zugänge zu weiterführenden Hilfen eröffnet und
zugleich belastende Situationen im öffentlichen Raum verringert werden.
Die Bereitstellung der Mittel kann nicht bis zum Abschluss eines regulären
Haushaltsverfahrens zurückgestellt werden. Der SKFM kann erst auf Grundlage einer
gesicherten Finanzierung verbindlich Personal gewinnen, die betriebliche Organisation
aufbauen, notwendige Beschaffungen auslösen und die Aufnahme des Betriebs vorbereiten.
Eine verzögerte Entscheidung würde daher unmittelbar zu einer Verschiebung der
Inbetriebnahme und damit auch der Umsetzung des Ratsauftrags führen.
Perspektivisch soll am Standort ein verlässliches Angebot an 365 Tagen im Jahr und rund
um die Uhr entstehen. Ein vollständiger 24-Stunden-Betrieb wird zum Zeitpunkt der
erstmaligen Öffnung jedoch voraussichtlich noch nicht erreicht werden können. Der Betrieb
soll deshalb stufenweise aufgebaut und die Öffnungszeiten entsprechend dem
Personalaufwuchs erweitert werden. Die für den Zielbetrieb erforderlichen Mittel müssen
gleichwohl bereits zu Beginn zur Verfügung stehen, da Personalgewinnung, Einarbeitung,
Dienstplanung und Organisationsaufbau einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf benötigen.
Ergänzend ist für den Standort ein Sicherheitsdienst vorgesehen. Dieser bildet -
entsprechend der Umsetzung an der Erkrather Straße - ein eigenes Modul des
Standortkonzepts. Er unterstützt einen sicheren und geordneten Betrieb und wird in das
Betriebs-, Sicherheits- und Umfeldkonzept eingebunden.
3. Geplante Maßnahmen:
a. Darstellung der Maßnahmen
Zu den wesentlichen Leistungen gehören insbesondere:
Bereitstellung eines geschützten Aufenthaltsortes,
Einrichtung von mind. 8 Tagesruhebetten,
Versorgung mit Getränken und Verpflegung,
Zugang zu sanitären Einrichtungen sowie Körperpflege- und Wäscheversorgung,
Ausgabe von Hygiene- und Safer-Use-Materialien,
niedrigschwellige sozialarbeiterische Beratung und Krisenintervention,
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Einbindung von Genesungsbegleitung,
Vermittlung in medizinische, psychiatrische, suchtbezogene sowie existenzsichernde
Hilfen,
enge Zusammenarbeit mit Streetwork, Drogenhilfe, Wohnungslosenhilfe,
Gesundheitsamt und weiteren Kooperationspartnern.
Der Sicherheitsdienst für den Tagesaufenthalt wird in das Betriebs-, Sicherheits- und
Umfeldkonzept eingebunden. Aufgaben, Einsatzzeiten und Schnittstellen zu den beteiligten
Akteuren werden vor Betriebsaufnahme verbindlich festgelegt.
Der Betrieb wird schrittweise aufgebaut. Die Öffnungszeiten werden entsprechend dem
Personalaufbau sukzessive erweitert. Um den angestrebten Regelbetrieb vorzubereiten,
erfolgt die Finanzierung bereits auf Grundlage des Zielbetriebs. Dadurch können
Personalgewinnung, Einarbeitung sowie der Aufbau der erforderlichen Organisations- und
Betriebsstrukturen frühzeitig erfolgen.
Parallel erarbeitet der SKFM Düsseldorf e. V. gemeinsam mit der Verwaltung die
erforderlichen Betriebs-, Personal-, Schutz- und Sicherheitskonzepte sowie die verbindlichen
Kooperations- und Übergabeverfahren.
4. Finanzielle Auswirkungen: (personell und finanziell)
ý Ja ☐ Nein
Die vom SKFM Düsseldorf e. V. vorgelegte Kostenkalkulation wurde durch die Verwaltung
kritisch geprüft. Dabei wurden die angesetzten Personal-, Sach- und Investitionskosten
hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit, Plausibilität und Höhe überprüft und auf den für den
vorgesehenen Betrieb notwendigen Bedarf begrenzt. Die nachfolgend ausgewiesenen
Beträge entsprechen daher dem Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung und nicht einer
ungeprüften Übernahme der ursprünglichen Trägerkalkulation.
Die detaillierte Personal- und Kostenaufstellung ist als Anlage beigefügt.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein Betriebsbeginn zum 1. Oktober 2026 zugrunde gelegt.
Daraus ergeben sich folgende maximale Kosten:
Tagesaufenthalt einschließlich Tagesruhebetten: 959.084 EUR
Darin enthalten sind die anteiligen Personal- und Sachkosten für drei Monate sowie
einmalige Investitionskosten von bis zu 235.000 EUR.
Sicherheitsdienst: 162.500 EUR
Gesamtkosten 2026: bis zu 1.121.584 EUR
Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die
Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst
aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden.
Ab dem Haushaltsjahr 2027 betragen die maximalen jährlichen Kosten:
Tagesaufenthalt einschließlich Tagesruhebetten: 2.896.336 EUR
Sicherheitsdienst: 650.000 EUR
jährliche Gesamtkosten ab 2027: bis zu 3.546.336 EUR
Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.
Die Mittel werden entsprechend dem tatsächlichen Betriebsbeginn und dem stufenweisen
Aufbau des Angebots in Anspruch genommen. Bei einem späteren Betriebsbeginn reduziert
sich der Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend.
Finanzhaushalt (investiv)
Zusätzlich fallen im Jahr 2026 einmalige Investitionskosten von bis zu 235.000 EUR an.
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5. Weiteres Vorgehen:
Die vorliegende Finanzierungsentscheidung wird gemeinsam mit der Vorlage zur Aufhebung
des Beschlusses vom 30.06.2026 und zur erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft
des SKFM Düsseldorf e. V. in die zuständigen Gremien eingebracht. Der Ausschuss für
Gesundheit und Soziales berät beide Vorlagen in seiner Sitzung am 08.09.2026 vor. Die
abschließende Entscheidung erfolgt durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in
seiner Sitzung am 24.09.2026.
Die finanzielle und vertragliche Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der positiven
Beschlussfassung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf über die erneute
Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. sowie über die vorliegende
Finanzierungsentscheidung. Nach positiver Beschlussfassung des Rates werden die
finanziellen und vertraglichen Grundlagen für die Förderung des SKFM Düsseldorf e. V.
geschaffen.
Parallel werden insbesondere folgende Umsetzungsschritte eingeleitet:
Abschluss und Abstimmung des Betriebs-, Personal- und Raumkonzeptes,
Konkretisierung der Einbindung der Tagesruhebetten,
Ausschreibung und Besetzung der erforderlichen Stellen,
Aufbau von Dienst-, Vertretungs- und Rufdienststrukturen,
Beschaffung und Installation der notwendigen Ausstattung,
Erarbeitung des Schutz-, Sicherheits- und Notfallkonzeptes,
Festlegung der Haus- und Nutzungsregeln,
Abstimmung verbindlicher Kooperations- und Übergabeverfahren,
Vorbereitung eines Umfeld- und Kommunikationskonzeptes,
Festlegung des konkreten Eröffnungstermins und der anfänglichen Öffnungszeiten,
Beauftragung und Einbindung des Sicherheitsdienstes für den Tagesaufenthalt in das
Betriebs-, Sicherheits- und Umfeldkonzept.
Die Inbetriebnahme erfolgt, sobald die räumlichen, personellen und organisatorischen
Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden die Öffnungszeiten entsprechend
dem Personalaufbau und den betrieblichen Erfahrungen schrittweise erweitert.
Die Inanspruchnahme, die Vermittlungen in weiterführende Hilfen, besondere
Vorkommnisse, die Entwicklung im Umfeld sowie der Stand des Personal- und
Betriebsaufbaus werden fortlaufend dokumentiert. Über die Inbetriebnahme und die weitere
Entwicklung des Moduls wird dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales berichtet.
Anlagen:
Anlage 1_ Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am
Standort Eisenstraße
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Anlage 1_ AGS_Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße als Text anzeigen
Anlage 1 zu AGS/065/2026: Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten
am Standort Eisenstraße
Funktion VZÄ Maximale jährliche Kosten
Sozialarbeit 13,1 1.621.368,60 EUR
Rufdienst Sozialarbeit 0,7 81.900,00 EUR
Werkstudent*innen 5,7 400.000,00 EUR
Rufdienst Werkstudent*innen 0,7 49.122,50 EUR
Genesungsbegleitung 3,2 192.000,00 EUR
Hauswirtschaft 3 195.000,00 EUR
Leitung 0 0,00 EUR
Verwaltung 1,75 134.344,00 EUR
Zwischensumme Personal 28,15 2.673.735,10 EUR
Honorartätigkeiten 15.000,00 EUR
Gesamtsumme Personal 28,15 2.688.735,10 EUR
Die Personalbemessung bildet den angestrebten Zielbetrieb ab.
Der tatsächliche Personalaufwuchs und die Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgen stufenweise.
Anlage 1 zu AGS/065/2026: Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten