Beschlussvorlage Aktenzeichen AGS/065/2026

Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 14. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen - vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren, geordneten Betrieb.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Eisenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · AGS/065/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1_ AGS_Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „verwiesen“.

  4. Sitzung · TOP 4

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  5. Sitzung · TOP 12

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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AGS/065/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße Fachbereich: 09/0 - Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und 08.09.2026Vorberatung Soziales Haupt- und Finanzausschuss14.09.2026Vorberatung Rat 24.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen. Sachdarstellung: Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen - vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren, geordneten Betrieb. 2. Ausgangslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Verwaltung beauftragt, die Sucht- und Wohnungslosenhilfe zu einem integrierten und stadtverträglichen Hilfenetz weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Baustein ist der Aufbau eines niedrigschwelligen Suchthilfezentrums am Standort Eisenstraße. Das Zentrum soll schrittweise unterschiedliche Hilfen bündeln und insbesondere Menschen erreichen, die aufgrund von Suchterkrankungen, Wohnungslosigkeit, psychischen Erkrankungen oder weiteren sozialen und gesundheitlichen Belastungen bestehende Regelangebote bislang nicht oder nur unzureichend nutzen können. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hatte am 30.06.2026 die Übertragung der Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. beschlossen. Dieser Beschluss soll mit der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 aufgehoben und - auf Grundlage der nunmehr vollständig zur Verfügung gestellten Entscheidungsgrundlage - erneut gefasst werden. Die vorliegende Vorlage dient der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser erneuten Trägerentscheidung. Die Finanzierungsentscheidung steht daher unter dem Vorbehalt, dass die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage erneut beschlossen wird. Zur Umsetzung des Ratsauftrags ist die zeitnahe Inbetriebnahme des Tagesaufenthalts erforderlich. Der Tagesaufenthalt ist dabei weder eine Übergangslösung noch ein Ersatz für die weiteren geplanten Module, insbesondere den Drogenkonsumraum. Er stellt einen eigenständigen und notwendigen ersten Baustein dar. Durch einen geschützten Aufenthaltsort, Möglichkeiten zur Ruhe und Grundversorgung sowie sozialarbeiterische Begleitung können akute Notlagen reduziert, Zugänge zu weiterführenden Hilfen eröffnet und zugleich belastende Situationen im öffentlichen Raum verringert werden. Die Bereitstellung der Mittel kann nicht bis zum Abschluss eines regulären Haushaltsverfahrens zurückgestellt werden. Der SKFM kann erst auf Grundlage einer gesicherten Finanzierung verbindlich Personal gewinnen, die betriebliche Organisation aufbauen, notwendige Beschaffungen auslösen und die Aufnahme des Betriebs vorbereiten. Eine verzögerte Entscheidung würde daher unmittelbar zu einer Verschiebung der Inbetriebnahme und damit auch der Umsetzung des Ratsauftrags führen. Perspektivisch soll am Standort ein verlässliches Angebot an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr entstehen. Ein vollständiger 24-Stunden-Betrieb wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Öffnung jedoch voraussichtlich noch nicht erreicht werden können. Der Betrieb soll deshalb stufenweise aufgebaut und die Öffnungszeiten entsprechend dem Personalaufwuchs erweitert werden. Die für den Zielbetrieb erforderlichen Mittel müssen gleichwohl bereits zu Beginn zur Verfügung stehen, da Personalgewinnung, Einarbeitung, Dienstplanung und Organisationsaufbau einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf benötigen. Ergänzend ist für den Standort ein Sicherheitsdienst vorgesehen. Dieser bildet - entsprechend der Umsetzung an der Erkrather Straße - ein eigenes Modul des Standortkonzepts. Er unterstützt einen sicheren und geordneten Betrieb und wird in das Betriebs-, Sicherheits- und Umfeldkonzept eingebunden. 3. Geplante Maßnahmen: a. Darstellung der Maßnahmen Zu den wesentlichen Leistungen gehören insbesondere:  Bereitstellung eines geschützten Aufenthaltsortes,  Einrichtung von mind. 8 Tagesruhebetten,  Versorgung mit Getränken und Verpflegung,  Zugang zu sanitären Einrichtungen sowie Körperpflege- und Wäscheversorgung,  Ausgabe von Hygiene- und Safer-Use-Materialien,  niedrigschwellige sozialarbeiterische Beratung und Krisenintervention, Seite 2  Einbindung von Genesungsbegleitung,  Vermittlung in medizinische, psychiatrische, suchtbezogene sowie existenzsichernde Hilfen,  enge Zusammenarbeit mit Streetwork, Drogenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Gesundheitsamt und weiteren Kooperationspartnern. Der Sicherheitsdienst für den Tagesaufenthalt wird in das Betriebs-, Sicherheits- und Umfeldkonzept eingebunden. Aufgaben, Einsatzzeiten und Schnittstellen zu den beteiligten Akteuren werden vor Betriebsaufnahme verbindlich festgelegt. Der Betrieb wird schrittweise aufgebaut. Die Öffnungszeiten werden entsprechend dem Personalaufbau sukzessive erweitert. Um den angestrebten Regelbetrieb vorzubereiten, erfolgt die Finanzierung bereits auf Grundlage des Zielbetriebs. Dadurch können Personalgewinnung, Einarbeitung sowie der Aufbau der erforderlichen Organisations- und Betriebsstrukturen frühzeitig erfolgen. Parallel erarbeitet der SKFM Düsseldorf e. V. gemeinsam mit der Verwaltung die erforderlichen Betriebs-, Personal-, Schutz- und Sicherheitskonzepte sowie die verbindlichen Kooperations- und Übergabeverfahren. 4. Finanzielle Auswirkungen: (personell und finanziell) ý Ja ☐ Nein Die vom SKFM Düsseldorf e. V. vorgelegte Kostenkalkulation wurde durch die Verwaltung kritisch geprüft. Dabei wurden die angesetzten Personal-, Sach- und Investitionskosten hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit, Plausibilität und Höhe überprüft und auf den für den vorgesehenen Betrieb notwendigen Bedarf begrenzt. Die nachfolgend ausgewiesenen Beträge entsprechen daher dem Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung und nicht einer ungeprüften Übernahme der ursprünglichen Trägerkalkulation. Die detaillierte Personal- und Kostenaufstellung ist als Anlage beigefügt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein Betriebsbeginn zum 1. Oktober 2026 zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich folgende maximale Kosten:  Tagesaufenthalt einschließlich Tagesruhebetten: 959.084 EUR Darin enthalten sind die anteiligen Personal- und Sachkosten für drei Monate sowie einmalige Investitionskosten von bis zu 235.000 EUR.  Sicherheitsdienst: 162.500 EUR  Gesamtkosten 2026: bis zu 1.121.584 EUR Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab dem Haushaltsjahr 2027 betragen die maximalen jährlichen Kosten:  Tagesaufenthalt einschließlich Tagesruhebetten: 2.896.336 EUR  Sicherheitsdienst: 650.000 EUR  jährliche Gesamtkosten ab 2027: bis zu 3.546.336 EUR Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen. Die Mittel werden entsprechend dem tatsächlichen Betriebsbeginn und dem stufenweisen Aufbau des Angebots in Anspruch genommen. Bei einem späteren Betriebsbeginn reduziert sich der Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend. Finanzhaushalt (investiv) Zusätzlich fallen im Jahr 2026 einmalige Investitionskosten von bis zu 235.000 EUR an. Seite 3 5. Weiteres Vorgehen: Die vorliegende Finanzierungsentscheidung wird gemeinsam mit der Vorlage zur Aufhebung des Beschlusses vom 30.06.2026 und zur erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. in die zuständigen Gremien eingebracht. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales berät beide Vorlagen in seiner Sitzung am 08.09.2026 vor. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner Sitzung am 24.09.2026. Die finanzielle und vertragliche Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf über die erneute Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. sowie über die vorliegende Finanzierungsentscheidung. Nach positiver Beschlussfassung des Rates werden die finanziellen und vertraglichen Grundlagen für die Förderung des SKFM Düsseldorf e. V. geschaffen. Parallel werden insbesondere folgende Umsetzungsschritte eingeleitet:  Abschluss und Abstimmung des Betriebs-, Personal- und Raumkonzeptes,  Konkretisierung der Einbindung der Tagesruhebetten,  Ausschreibung und Besetzung der erforderlichen Stellen,  Aufbau von Dienst-, Vertretungs- und Rufdienststrukturen,  Beschaffung und Installation der notwendigen Ausstattung,  Erarbeitung des Schutz-, Sicherheits- und Notfallkonzeptes,  Festlegung der Haus- und Nutzungsregeln,  Abstimmung verbindlicher Kooperations- und Übergabeverfahren,  Vorbereitung eines Umfeld- und Kommunikationskonzeptes,  Festlegung des konkreten Eröffnungstermins und der anfänglichen Öffnungszeiten,  Beauftragung und Einbindung des Sicherheitsdienstes für den Tagesaufenthalt in das Betriebs-, Sicherheits- und Umfeldkonzept. Die Inbetriebnahme erfolgt, sobald die räumlichen, personellen und organisatorischen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden die Öffnungszeiten entsprechend dem Personalaufbau und den betrieblichen Erfahrungen schrittweise erweitert. Die Inanspruchnahme, die Vermittlungen in weiterführende Hilfen, besondere Vorkommnisse, die Entwicklung im Umfeld sowie der Stand des Personal- und Betriebsaufbaus werden fortlaufend dokumentiert. Über die Inbetriebnahme und die weitere Entwicklung des Moduls wird dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales berichtet. Anlagen: Anlage 1_ Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße Seite 4
Anlage 1_ AGS_Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße als Text anzeigen
Anlage 1 zu AGS/065/2026: Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße Funktion VZÄ Maximale jährliche Kosten Sozialarbeit 13,1 1.621.368,60 EUR Rufdienst Sozialarbeit 0,7 81.900,00 EUR Werkstudent*innen 5,7 400.000,00 EUR Rufdienst Werkstudent*innen 0,7 49.122,50 EUR Genesungsbegleitung 3,2 192.000,00 EUR Hauswirtschaft 3 195.000,00 EUR Leitung 0 0,00 EUR Verwaltung 1,75 134.344,00 EUR Zwischensumme Personal 28,15 2.673.735,10 EUR Honorartätigkeiten 15.000,00 EUR Gesamtsumme Personal 28,15 2.688.735,10 EUR Die Personalbemessung bildet den angestrebten Zielbetrieb ab. Der tatsächliche Personalaufwuchs und die Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgen stufenweise. Anlage 1 zu AGS/065/2026: Personal- und Kostenkalkulation für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/065/2026