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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582182.pdf
Published Time: 2026-03-30T12:21:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
OVA/043/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Arbeitsprogramm Barrierefreier Haltestellenausbau – Schiene
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 21.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 8 23.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 4 29.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 6 29.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 9 08.05.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 10 26.05.2026 Kenntnisnahme
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss 24.06.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet
kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige
über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind
es ca. 50 Prozent.
Ein barrierefreier ÖPNV, insbesondere eine barrierefreie Haltestelleninfrastruktur, soll
die selbstbestimmte Teilhabe der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen
sicherstellen. Er sorgt aber auch für alle anderen Fahrgäste, z.B. Personen mit
Kinderwagen oder Fahrrädern sowie Reisenden mit Koffern für eine komfortable
ÖPNV-Nutzung. Seite 2
Die Herstellung eines barrierefreien ÖPNV basiert auf mehreren rechtlichen
Grundlagen. Hierzu zählen u.a.:
Internationale Ebene
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
EU-Richtlinie 2019/882 (Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte
und Dienstleistungen)
Bundesebene
Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 8 Abs. 3)
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, § 4)
Bundesverordnungen (z.B. BOStrab )
Landesebene
ÖPNVG NRW
Insbesondere aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergibt sich für die Stadt
Düsseldorf als ÖPNV-Aufgabenträger die Pflicht, die Belange der Barrierefreiheit
angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen, um (bis zum 1. Januar
2022) eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen (vgl. §8 Abs. 3.
PBefG). Dabei räumt das Gesetz dem ÖPNV-Aufgabenträger auch ein, Ausnahmen zu
definieren sofern diese begründet werden. Kompromisse in der Barrierefreiheit sind
jedoch vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Ziels eines
uneingeschränkten Zugangs zu Einrichtungen des ÖPNV zu vermeiden. Bei der
Herstellung eines barrierefreien ÖPNV ist der barrierefreie Haltestellenausbau von
zentraler Bedeutung.
Die derzeitige Priorisierung bzw. Reihenfolge des barrierefreien Haltestellenausbaus
ergibt sich aus den Festlegungen des aktuell gültigen Nahverkehrsplans 2017 und
insbesondere für das Niederflurbahnnetz aus dem Ratsbeschluss OVA/133/2023 vom
14.12.2023 (Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien Haltestellenausbau
im Niederflurbahnnetz).
Aktuell befinden sich rund 40 Stadt-/ und Straßenbahnhaltestellen gleichzeitig in
Bearbeitung, wodurch eine effiziente Projektabwicklung deutlich erschwert wird. Um
den barrierefreien Haltestellenausbau fokussiert weiter voranzutreiben, haben
Verwaltung und Rheinbahn das in der Anlage befindliche Umsetzungsprogramm
Schiene für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Das Umsetzungsprogramm wurde vor
dem Hintergrund vorhandener Prioritäten, personeller und finanzieller Ressourcen
sowie des Fortschritts bereits laufender Planungen erstellt und wird hiermit den
Bezirksvertretungen sowie dem OVA zur Kenntnis vorgelegt.
Entsprechend dem Beschluss SENR/006/2025 wurde auch die Herstellung einer
barrierefreien Zuwegung zur Haltestelle Rather Waldstation in die Umsetzungsliste
aufgenommen.
Durch regelmäßiges Controlling des Umsetzungsprogramms wird der Fortschritt des
barrierefreien Ausbaus der Stadt- und Straßenbahnhaltestellen nun fortlaufend
überwacht, gesteuert und vor dem Hintergrund dokumentierter Erkenntnisse
fortgeschrieben und aktualisiert. Der OVA wird im Rahmen einer halbjährlichen
Berichtserstattung von der Verwaltung über den Fortgang des barrierefreien Ausbaus
informiert. Seite 3
Anlagen:
Anlage 1 - Arbeitsprogramm Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene
Anlage 1 - Arbeitsprogramm Barrierefreier Ausbau Schiene als Text anzeigen
Title: Anlage 1_Arbeitsprogramm Barrierefreier Ausbau Schiene.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582277.pdf
Published Time: Mon, 30 Mar 2026 13:16:05 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Anlage 1 zu Vorlage OVA/043/2026 - Arbeitsprogramm Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene Stand 30.03.2026
# Umetzungsplanung Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene (5-Jahresplan)
Bau-
beginn
Inbetrieb-
nahme Haltestelle Stadtbezirk Hochflur Niederflur NVP 2017
Rang (HF)
1. Ausbau-
priorität
NF
NVP 2017
Rang (NF)
Planungs-
beginn
geplante
Haltestellenlänge
aktuelle
Planungsphase
Projekt-
verantwortlicher
Begründung zur Aufnahme in den 5-
Jahresplan Dokumentation Planungsstand
2026 2026 D-Flingern S 2 x - x 11 erfolgt 60 Meter Ausführungsplanung Rheinbahn Umleitungsstrecke Wehrhahn-Linie
08.01.2026
Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.
2026 2026 Suitbertusstraße 3 x - x 64 erfolgt 60 Meter Ausführungsplanung Rheinbahn Wehrhahn-Linie
08.01.2026
Die Ausführungsplanung wird zeitnah abgeschlossen und die Bauleistung
ausgeschrieben.
2027 2027 Jacobistraße 1 x - x 33 erfolgt 60 Meter Ausführungsplanung LHD Planung sehr weit fortgeschritten
08.01.2026
Die Plangenehmigung liegt vor.
Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.
2027 2027 Heinrichstraße 2 x - x 16 erfolgt 60 Meter Ausführungsplanung Rheinbahn Wehrhahn-Linie
08.01.2026
Der Plangenehmigungsantrag wurde eingereicht.
Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.
Merziger Straße 1 x - x 70
Straßburger Straße (Steig 2) 1 x - x 78
2027 2027 Mintropplatz 1 und 3 x - x 44 erfolgt 60 Meter Entwurfsplanung Rheinbahn Umleitungsstrecke Wehrhahn-Linie 08.01.2026
Abschluss der Entwurfsplanung in 2026.
2027 2028 An der Piwipp 6 x - x 54 erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Entwurfsplanung Rheinbahn / LHD B-Plan Schwimmbad Unterrath 08.01.2026
Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt.
2027 2028 Freiligrathplatz 5 x - - - erfolgt 90 Meter Ausführungsplanung Rheinbahn / LHD Ersatzneubau notwendig 08.01.2026
Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt
Fürstenplatz 3 x - x 43 60 Meter
Helmholtzstraße 3 x - x 12 60 Meter
40 Meter
2028 2028 St.-Vinzenz-Krankenhaus 1 x - x 25 erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Entwurfsplanung Rheinbahn Besonderes Erfordernis an Barrierefreiheit
(Krankenhaus)
08.01.2026
Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt.
Messe Ost/Stockumer Kirchstraße 5 x - - - 90 Meter
Nordpark/Aquazoo 5 x - - - 90 Meter
2028 2029 Südring 3 x - x 0 (gesetzt) erfolgt 60 Meter Entwurfsplanung Rheinbahn / LHD Wehrhahn-Linie 08.01.2026
Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt.
Färberstraße 3 x - x 57 60 Meter Umleitungsstrecke Wehrhahn-Linie
Morsestraße 3 x - x 18 60 Meter Umleitungsstrecke Wehrhahn-Linie
2029 2029 Marienhospital 1 x - x 7 erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Vorplanung Rheinbahn Besonderes Erfordernis an Barrierefreiheit
(Krankenhaus)
08.01.2026
Wiederaufnahme des Projekts ist Ende 2025 erfolgt.
2029 2030 Bilker Allee / Friedrichstraße 3 x - x 2 erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Vorplanung LHD Baustein des Gesamtprojekts Mitte/Süd
08.01.2026
Die Entwurfsplanung soll bis Anfang 2026 abgeschlossen werden.
Anschließend wird der Einplanungsantrag beim VRR wird eingereicht.
2029/2030 2030 Lindemannstraße 2 x - x 4 erfolgt 60 Meter Machbarkeitsstudie Rheinbahn Wehrhahn-Linie;
Gesamtplanung Wehrhahn-Linie und 706
08.01.2026
Die Planung wurdenach Klärung einiger Sachverhalte in Zusammenhang
mit anderen Planungen wieder aufgenommen.
2030 2030 Großmarkt 1 x - x 60 2026 40 Meter
(optional 60 Meter) Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD Städtebauliche Entwicklung Metro 08.01.2026
Bisher ist noch keine Vergabe der Haltestellenplanung erfolgt.
2030 2030 Karolingerplatz 3 x - x 9 erfolgt 60 Meter Vorplanung Rheinbahn / LHD Wehrhahn-Linie
08.01.2026
Aktuell erfolgt die Erstellung der Vorplanung und Erarbeitung einer
Vorzugsvariante. Ein Bedarfsbeschluss wird vorbereitet.
08.01.2026
Die Plangenehmigung liegt vor.
Der Abschluss der Ausführungsplanung steht bevor.
Ein Finanzierungsantrag wird beim VRR eingereicht.
Planung sehr weit fortgeschritten;
Gemeinsame Umsetzung der Haltestellen
Straßburger Str. und Merziger Str.
2028 Ausführungsplanung Rheinbahn / LHD erfolgt 08.01.2026
Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.
60 Meter
Ersatzneubau notwendig;
Zusammenlegung der Haltestellen Messe
Ost/Stockumer Kirchstraße und
Nordpark/Aquazoo
2027 Ausführungsplanung Rheinbahn erfolgt 2027
2029
08.01.2026
Gemeinsame Umsetzung Barrierefreies Friedrichstadt:
- Färberstraße
- Morsestraße
Die Entwurfsplanung soll in 2026 abgeschlossen werden.
2028 2028
08.01.2026
Gemeinsame Umsetzung Barrierefreies Friedrichstadt:
- Fürstenplatz
- Helmholtzstraße
Die Entwurfsplanung soll in 2026 abgeschlossen werden.
erfolgt Entwurfsplanung Rheinbahn Umleitungsstrecke Wehrhahn-Linie
2029 Entwurfsplanung Rheinbahn erfolgt 2029 Anlage 1 zu Vorlage OVA/043/2026 - Arbeitsprogramm Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene Stand 30.03.2026
# Umetzungsplanung Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene (5-Jahresplan)
Bau-
beginn
Inbetrieb-
nahme Haltestelle Stadtbezirk Hochflur Niederflur NVP 2017
Rang (HF)
1. Ausbau-
priorität
NF
NVP 2017
Rang (NF)
Planungs-
beginn
geplante
Haltestellenlänge
aktuelle
Planungsphase
Projekt-
verantwortlicher
Begründung zur Aufnahme in den 5-
Jahresplan Dokumentation Planungsstand
nach 2030 nach 2030 D-Gerresheim S 7 x - x 34 erfolgt 60 Meter Ausführungsplanung Rheinbahn / LHD - 08.01.2026:
Projekt ist abhängig von der Entwicklung "Glasmacherviertel"
nach 2030 nach 2030 Morper Straße 7 x - x 59 erfolgt 60 Meter Ausführungsplanung Rheinbahn - 08.01.2026
Projekt ist abhängig von der Entwicklung "Glasmacherviertel"
nach 2030 nach 2030 Josef-Kardinal-Frings-Brücke 3 x - x 0 (gesetzt) erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Entwurfsplanung LHD -
08.01.2026
Projekt ist sbhängig vom Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke
durch die DEGES.
Die Maßnahme befindet sich in der Entwurfsplanung.
nach 2030 nach 2030 Holthausen 9 x 3 - - erfolgt 60 Meter (NF)
70 Meter (HF) Entwurfsplanung Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Derzeit wir die Entwurfsplanung erstellt. Langer Planungsstop wegen
Klärung der Tragfähigkeit des Regenrückhaltebeckens.
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt auch in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
nach 2030 nach 2030 Opladener Straße 9 x x - x 31 erfolgt 60 Meter (NF)
70 Meter (HF) Vorplanung Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Die Vorplanung ist abgeschlossen.
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
nach 2030 nach 2030 Ickerswarder Straße 9 x x - x 24 erfolgt 60 Meter (NF)
70 Meter (HF) Vorplanung Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Die Vorplanung ist abgeschlossen.
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
nach 2030 nach 2030 Elbruchstraße 9 x x - x 37 erfolgt 60 Meter (NF)
70 Meter (HF) Vorplanung Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Die Vorplanung ist abgeschlossen.
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
nach 2030 nach 2030 Handweiser 4 x 8 - - erfolgt 70 bzw. 90 Meter Vorplanung LHD - 08.01.2026
Ausbau erfolgt im Zuge U81/2.BA
nach 2030 nach 2030 Lörick 4 x 19 - - erfolgt 90 Meter Vorplanung LHD - 08.01.2026
Ausbau erfolgt im Zuge U81/2.BA
nach 2030 nach 2030 Düsseldorf Hbf 1 x - x 1 erfolgt 80 Meter Vorplanung LHD -
08.01.2026
Ausbau erfolgt im Zuge der Umgestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes
(KAP)
nach 2030 nach 2030 Essener Straße 1 x - x 23 erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Vorplanung Rheinbahn 08.01.2026
Umplanung auf neue Haltestellenlänge erforderlich
nach 2030 nach 2030 Elsässer Straße 6 x - x 0 (gesetzt) erfolgt 40 Meter
(optional 60 Meter) Vorplanung Rheinbahn -
08.01.2026
Die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie wurde begonnen. Aktuell keine
Aktivitäten
nach 2030 nach 2030 Engerstraße 2 x - x 13 erfolgt 60 Meter Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Variantenbewertung wurde durchgeführt. Die Haltestelle soll auf der
Grafenberger Allee in Höhe der Hausnummer 277 (Variante Lichtplatz)
umgesetzt werden
nach 2030 nach 2030 Hoffeldstraße 2 x - x 29 erfolgt 60 Meter Machbarkeitsstudie Rheinbahn -
08.01.2026
Es liegt eine noch nicht final abgeschlossene Machbarkeitsstudie vor, die
jedoch wegen Prioritäten in anderen Projekten / Auslastung zur Zeit nicht
weiter bearbeitet wird.
nach 2030 nach 2030 Alt Eller 8 x x (22) - 56 erfolgt 40 Meter (NF)
(optional 60 Meter) Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
Am 29.10.2025 fand zu dem Thema "Barrierefreies Eller" eine
Stadtbezirkskonferenz statt.
nach 2030 nach 2030 Am Hackenbruch 8 x x (26) - 77 erfolgt 40 Meter (NF)
(optional 60 Meter) Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
Am 29.10.2025 fand zu dem Thema "Barrierefreies Eller" eine
Stadtbezirkskonferenz statt.
nach 2030 nach 2030 D-Eller Mitte S 8 x x 11 - 46 erfolgt
40 Meter (NF)
(optional 60 Meter)
60 Meter (HF)
Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
Am 29.10.2025 fand zu dem Thema "Barrierefreies Eller" eine
Stadtbezirkskonferenz statt.
nach 2030 nach 2030 Jägerstraße 8 x x 25 - 66 erfolgt
40 Meter (NF)
(optional 60 Meter)
60 Meter (HF)
Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
Am 29.10.2025 fand zu dem Thema "Barrierefreies Eller" eine
Stadtbezirkskonferenz statt. Anlage 1 zu Vorlage OVA/043/2026 - Arbeitsprogramm Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene Stand 30.03.2026
# Umetzungsplanung Barrierefreier Haltestellenausbau - Schiene (5-Jahresplan)
Bau-
beginn
Inbetrieb-
nahme Haltestelle Stadtbezirk Hochflur Niederflur NVP 2017
Rang (HF)
1. Ausbau-
priorität
NF
NVP 2017
Rang (NF)
Planungs-
beginn
geplante
Haltestellenlänge
aktuelle
Planungsphase
Projekt-
verantwortlicher
Begründung zur Aufnahme in den 5-
Jahresplan Dokumentation Planungsstand
nach 2030 nach 2030 Schlesische Straße 8 x x 14 - 45 erfolgt
40 Meter (NF)
(optional 60 Meter)
60 Meter (HF)
Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
Am 29.10.2025 fand zu dem Thema "Barrierefreies Eller" eine
Stadtbezirkskonferenz statt.
nach 2030 nach 2030 Vennhauser Allee 8 x x 5 - 20 erfolgt
40 Meter (NF)
(optional 60 Meter)
60 Meter (HF)
Machbarkeitsstudie Rheinbahn / LHD -
08.01.2026
Eine Fortsetzung der Planung erfolgt in Abhängigkeit einer pollitischen
Entscheidung zur Zukunft der Mischbetriebsstrecken in Düsseldorf.
Am 29.10.2025 fand zu dem Thema "Barrierefreies Eller" eine
Stadtbezirkskonferenz statt.
nach 2030 nach 2030 Rather Waldstadion (nur Zuwegung) 6 x - - - offen - - LHD - 08.01.2026
Haltestelle bereits barrierefrei; Nur Zuwegung betroffen