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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
30.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
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Empfehlung mehrheitlich beschlossen
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Empfehlung einstimmig beschlossen
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Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 30.06.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 03.07.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In welcher Höhe und ab wann wird die Landeshauptstadt Düsseldorf aus den vom Land NRW verwalteten Mitteln des Startchancen- Programms jährlich gefördert?
2. Welche Schulen in Düsseldorf werden im Rahmen des Programms berücksichtigt und nach welchen Kriterien erfolgt diese Auswahl?
3. Wie gewährleistet die Verwaltung die verbindliche Umsetzung der im Rahmen des Programms vorgesehenen Zielvereinbarungen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In welchem Rahmen wurden die Anwohner*innen vorab über gelbe Markierungen im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur Gestaltung der Nachbarschaftszone informiert?
2. Wie hoch sind die Kosten für die gelbe Markierung auf dem Paulusplatz tatsächlich?
3. Welche Kosten fallen für die Entfernung der gelben Markierungen an?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Mit welchen Auswirkungen der geplanten Steuersenkungen rechnet die Verwaltung für Düsseldorf bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer in den kommenden fünf Jahren?
2. Unterstützt die Landeshauptstadt Düsseldorf die Forderungen des Städtetags, dass der Bund die kommunalen Einnahmeausfälle von Steuersenkungen ausgleichen soll?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Sicherstellung des Bestattungsangebotes für muslimische und jüdische Verstorbene in Düsseldorf im Bereich des Friedhofs Itter" mit Gesamtkosten von ca. 2,91 Mio. Euro die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 384.252 Euro durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Für die Sicherstellung des Bestattungsangebotes für muslimische und jüdische Verstorbene in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind die Bereitstellung sowie der Ausbau weiterer Flächen auf und am Friedhof Itter erforderlich. Die Kosten für die Umsetzung eines Rahmenkonzeptes und den Ausbau des muslimischen Friedhofteils werden auf ca. 2,91 Mio. Euro brutto geschätzt. Der Ausbau eines neuen Jüdischen Friedhofs muss von der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten realisiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteil Hamm und ist ca. 8,5 ha groß. Es wird durch die Straßen „Hinter der Böck" im Osten und „Auf der Böck" im Süden und Westen begrenzt. Es ist geprägt durch eine straßenbegleitende Bebauung, überwiegend mit Wohngebäuden und dazugehörigen Hausgärten, sowie durch meist rückwärtig gelegene Freiflächen, die ursprünglich gartenbaulich genutzt wurden, heute jedoch bis auf wenige Ausnahmen brachliegen. Zur Wahrung der von den Bürger*innen geforderten aufgelockerten dörflichen Struktur sieht das städtebauliche Konzept für den Blockinnenbereich in erster Linie eine Einfamilienhausbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen vor, bestehend aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Kettenhäusern, die zu Wohnhöfen angeordnet sind. Ergänzt wird diese städtebauliche Struktur durch vier mögliche Mehrfamilienhäuser. Nach derzeitigem Stand sind zwischen 60 und 100 Wohneinheiten geplant. Davon werden bis zu 40 WE im sozialen Segment liegen. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 03/007 „Westlich Hinter der Böck" hat vom 02.09.2024 bis zum 04.10.2024 stattgefunden. Zudem wurde am 11.09.2024 eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die Bürger*innen in Hamm durchgeführt, in der die Planung vorgestellt und diskutiert wurde. Ein wesentliches Thema der eingegangenen Stellungnahmen betraf die Reduzierung der Gebäudehöhen im Plangebiet. Im Rahmen der Abwägung wurde von der Verwaltung eine Reduzierung der Trauf- und Firsthöhen von 7,0 m und 12,0 m auf 6,5 m und 11,0 m in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet, um städtebaulich vertretbar die Akzeptanz der Planung in der Bürgerschaft zu erhöhen. Allerdings ist in den textlichen Festsetzungen eine Ausnahmeregelung aufgenommen worden, die die bisherige Trauf- und Firsthöhe von 7,0 m und 12,0 m ausnahmsweise zulässt. Diese Ausnahmeregelung ist an die zukünftig vorgesehenen Wohneinheiten je Gebäude gekoppelt. Weitestgehend ist für den Blockinnenbereich eine Einfamilienhausbebauung vorgesehen, in der jeweils eine Wohneinheit je Gebäude realisiert wird. Sollte jedoch ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten (z.B. Mehrgenerationenwohnen) vorgesehen werden, kann zur Schaffung besser nutzbarer Wohnfläche die genannte Ausnahmeregelung greifen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS/043/2025 Reflexion und Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Vorlage Nr. APS/043/2025 Reflexion und Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Beschlussentwurf: BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 2 Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 4 Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 6 Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 7 Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 8 Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 9 Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 10 Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und JHA Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Einleitung Im Jahr 2019 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf das Ziel beschlossen, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (01/227/2019). Insbesondere innerstädtische Gebiete mit einer hohen Bebauungsdichte stellen dabei ein großes Potenzial dar. Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung müssen Bestandsquartiere gezielt in den Blick genommen und weiterentwickelt werden. Klimaschutzmaßnahmen, die zur Reduktion des Wärme- und Energiebedarfs beitragen, sind dabei zentrale Bausteine, um das Ziel der Klimaneutralität in Düsseldorf zu erreichen und gleichzeitig gesündere, lebenswertere Quartiere für die Menschen vor Ort zu schaffen. 1.1. Der Handlungsraumansatz ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Die politischen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf haben das „Rahmenkon- zept für die Integrierte Quartiersentwicklung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" (61/5/2019) im April 2019 und die darauf aufbauende Vorlage „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Weiteres Vorgehen" (APS/044/2020) im Juni 2020 beschlossen. Der Quartiersatlas, als neu entwickeltes Monitoring-Instrument, identifiziert räumliche und inhaltliche Herausforderungen einzelner Quartiere im gesamten Stadtgebiet. Die dabei bennanten Handlungsräume weichen in Bezug auf zuvor festgelegte Indikatoren in Teilbereichen vom Düsseldorfer Durchschnitt ab. Das Quartier Friedrichstadt / Unterbilk Ost ging aus diesem Prozess als Handlungsraum in der integrierten Quartiersentwicklung hervor. 1.2. Der Handlungsraum Friedrichstadt / Unterbilk Ost Der Handlungsraum Friedrichstadt / Unterbilk Ost liegt südlich der Innenstadt und ist mit seinen circa 35.000 Einwohner*innen auf einer Fläche von circa 232 Hektar ein sehr urbanes Stadtquartier. Seit längerem erfreut sich der Handlungsraum aufgrund seiner zentralen Lage und der guten infrastrukturellen Ausstattung, wie Nahversorgung, Gastronomie und andere zahlreiche Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, einer wachsenden Beliebtheit als Wohnstandort. 1.3. Herausforderungen im Handlungsraum / Auslöser Der Handlungsraum ist durch eine hohe bauliche Dichte und damit einhergehende Verkehrsbewegungen gekennzeichnet. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Quartiersatlas wieder. Sie unterscheiden sich in Teilbereichen vom Düsseldorfer Durchschnitt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Das Förderprojekt: KreativRaum D Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragte die Verwaltung im März 2022 mit der Teilnahme am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (siehe Vorlage APS/013/2022). Das von der Verwaltung entwickelte Projekt „KreativRaum D" wurde im Oktober 2022 zur Förderung ausgewählt und in der Folge mit dem Fördermittelgeber (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) weiterqualifiziert. Primäres Ziel des Projekts „KreativRaum D" ist einen Beitrag für eine zukunftsfähige Transformation der Zentren zu leisten, um langfristig eine resiliente, nutzungsgemischte Zentrenstruktur zu entwickeln. Durch neue Denkansätze, Handlungskonzepte, Unterstützungsleistungen sowie Kooperationen sollen die innerstädtischen Potenziale für neue Akteur*innen aus Kultur- und Kreativwirtschaft, Kunst, Subkultur und Zivilgesellschaft sowie des (Kunst-) Handwerks und der urbanen Produktion aktiviert werden. Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums 30.11.2025 wird vom Bund die Fördersumme von 1.170.358,89 € für das Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt. Bei einer Förderquote von 75 % verbleibt ein städtischer Anteil von 390.119,63 € nebst zusätzlichen maßnahmengebundenen Eigenmitteln von 236.200,65.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Theodor -Heuss-Brücke grundsätzlich durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen und hierfür die notwendigen Vorbereitungen zu treffen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planungs- und Bauaufgabe an das städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) im Rahmen einer Inhouse -Vergabe in ausführender Bauherrenfunktion entsprechend zu übertragen. 2. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, den Unternehmensgegenstand der IPM um die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Aufgaben in geeigneter Weise zu erweitern. Zudem ermächtigt der Rat die städtischen Vertreter/innen in den Gesellschaftsgremien der IPM, der erforderlichen Anpassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung, die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages zu veranlassen. 3. Die IPM wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 vorzubereiten sowie notwendige Vorabmaßnahmen, z.B. die Bauvermessung und Baugrunderkundung, soweit wie möglich durchzuführen. 4. Der Rat beschließt für die v. g. Leistungen die Bereitstellung der notwendigen Mittel inkl. der Kosten der IPM sowie der externen Berater - und Ingenieurleistungen in Höhe von 22.200.000 Euro. Die Mittel werden zum Haushaltsplanentwurf 2026ff. mit gesamtstädtischer Deckung veranschlagt. 5. Nach Abschluss der Leistungsphase 1 sowie Abschluss der Machbarkeitsstudie zum Zielkonzept Stadtbahnbau wird dem Rat eine Entscheidungsvorlage zum Brückenquerschnitt vorgelegt werden.
1. Beschlusslage Im Zusammenhang mit dieser Beschlussvorlage stehen folgende bereits gefasste Beschlüsse: RAT/66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie OVA/116/2024 - Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn 2. Ausgangslage Die Theodor-Heuss-Brücke befindet sich nördlich der Innenstadt und verbindet die beiden Stadtteile Golzheim und Heerdt. Sie ist wesentlicher Bestandteil der Bundestraße B7, die teilweise als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Innerhalb des städtischen Straßennetzes ist die Theodor -Heuss-Brücke eine der am höchsten belasteten Strecken. Die Brücke wird täglich von ca. 78.600 Kraftfahrzeugen, davon ca. 3.000 LKWs, überquert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 1. beauftragt die Verwaltung die notwendigen, nicht zu projektierenden baulichen Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an 60 Schulstandorten gemäß Sachdarstellung (Paket 3) umzusetzen und beschließt hierfür entsprechende Bau- und Planungsmittel in Höhe von 12.492.900 Euro.
A) Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) erfolgte eine Verankerung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im SGB VIII. Dieser im Oktober 2021 auf Bundesebene in Kraft getretene Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt und führt dazu, dass die Angebote der Ganztagsbetreuung für diese Altersgruppe ausgebaut werden müssen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll dann jedes Kind im Grundschulalter der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Bereits zum Schuljahr 2026/27 wird von einer Nachfrage an ganztägiger Betreuung durch 89% der berechtigten Schüler*innen ausgegangen. Perspektivisch wird von einer weiteren Steigerung dieser Nachfrage auf bis zu 95% im stadtweiten Mittel im Jahr 2030 ausgegangen. Da die Wahlentscheidung der Erziehungsberechtigten jedes Jahr neu getroffen wird, müssen die Schulstandorte infrastrukturell darauf ausgelegt werden bis zu 100% ihrer Schüler*innen ganztägig betreuen zu können. Um sich möglichst früh- und rechtzeitig auf den Rechtsanspruch vorzubereiten, wurden bereits im Jahr 2023 alle 94 Düsseldorfer Grund- und Förderschulen mit Primarstufe durch multiprofessionelle Teams des Schulträgers begangen, die individuellen Gegebenheiten dokumentiert und nach Rücksprache mit den Schulleitungen in einer Potentialanalyse strukturell ausgewertet. Darauf basierend wurden im Jahr 2024 diese Potentialanalysen mit jeder Schule besprochen und für jede Schule mit der jeweiligen Schulleitung ein verbindliches Raumprogramm abgestimmt, welches die notwendigen Flächenanforderungen beschreibt, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung infrastrukturell dauerhaft vollständig erfüllen zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung aufgrund einer durch die IPM durchgeführten qualifizierten Zukunftsbetrachtung mit der Planung eines Ersatzneubaus für das Berufskolleg Bachstraße am Standort Bachstraße 8 und beauftragt die Verwaltung den hierfür erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
Ausgangsituation Das Berufskolleg Bachstraße bietet in konstanter Nachfrage ca. 2.600 Schüler*innen verschiedene Bildungsangebote im kaufmännischen Bereich. Dabei liegt der Schwerpunkt im Themenfeld Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Handel, Sport, Logistik sowie Tourismus und Freizeit. Neben der Ausbildung im dualen System (Berufsschule) ermöglicht das Berufskolleg neben dem Erwerb von beruflichen Kenntnissen oder Abschlüssen nach Landesrecht unter anderem den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der Fachhochschulreife und der Allgemeinen Hochschulreife. Darüber hinaus werden im Bildungsgang „Internationale Förderklasse" geflüchtete Jugendliche beschult. Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung wird die Fachschule für Wirtschaft in den Fachrichtungen Tourismus und Betriebswirtschaft angeboten. Der Hauptstandort des Berufskollegs Bachstraße befindet sich an der Bachstraße 8 und teilt sich den Schulhof mit dem angrenzenden Teilstandort an der Martinstraße 56. Der zweite Teilstandort liegt fußläufig entfernt an der Suitbertusstraße 15.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Kittelbach - Sanierung Durchlass Heinrichstraße / Münsterstraße" (W-0028000000) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 1.350.000 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten 12.009 EUR Bedarfslage Der Kittelbachdurchlass zeigt erhebliche Schäden und Abnutzungen, die im Rahmen der Hauptprüfung 2021 nach DIN 1076 durch ein Ingenieurbüro dokumentiert wurden. Zu den festgestellten Mängeln gehören: - Betonschäden: Schadhafte Betonoberflächen und Abplatzungen infolge von Frost- und Tausalzschäden. - Risse und Undichtigkeiten: Deutliche Rissbildungen und undichte Bauwerksfugen, die das Eindringen von Wasser ermöglichen. - Korrosion der Bewehrung: Korrodierte Stahlbewehrungen, die die Tragfähigkeit der Bauwerke beeinträchtigen. - Schäden an der Sohle und Böschung: Beschädigungen und Abnutzungen der Sohlflächen sowie der Böschungspflasterungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die nachfolgenden sportorganisatorischen Maßnahmen: a) Vereinssportanlage Am Heerdter Hof - Neubau von zwei Mehrzwecksportplätzen und eine Bouleanlage b) Bezirkssportanlage Vennhauser Allee - Umwandlung eines Tennen- Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld c) Vereinssportanlage Grenzweg - Umwandlung Tennen-Rasenspielfeld in ein Kunstrasenjugendspielfeld, Ertüchtigung eines Kleinspielfeldes und Bau eines Funktionsgebäudes mit Gymnastikraum 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung für die unter Ziffer 1 genannten Sportsstätten die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 3. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Sperrvermerk im Haushaltsansatz 7.90000053.A0 Sachkonto 7852000 über die etatisierten Planungsmittel in Höhe von 300.000 EUR aufzuheben.
In der Ratssitzung vom 12.12.2024 (RAT/434/2024) wurde die Verwaltung beauftragt, dem Sportausschuss im ersten Halbjahr des Jahres 2025 drei zusätzliche Maßnahmen zur Qualifizierung von vorhandenen Sportflächen auf Bezirks- oder Vereinssportanlagen vorzustellen. Für diese Maßnahmen wurden Planungsmittel in Höhe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan 2025 eingestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme Umsetzung Bäderkonzept 2020 - Neubau Hallenbad Unterrath mit einer Gesamtsumme von 31,2 Mio. EUR (netto), 2. die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Durchführung der Investitionsmaßnahme in Höhe von 28,8 Mio. EUR für den Haushaltsplan 2026 ff. Die Planungsmittel in Höhe von 2,4 Mio. EUR sind bereits im Haushalt 2025 veranschlagt.
Ausgangssituation Der Rat hat am 30.04.2015 die Umsetzung des Bäderkonzeptes 2020 beschlossen. Der erarbeitete Vorschlag im Bäderkonzept 2020 sah vor, dass unter Nutzung des bestehenden Geländes des Hallenbades Unterrath, an der Mettlacher Straße, entsprechend der Planung, ein Badneubau ohne Saunaanlage den Altbau ersetzen sollte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage nach dem 31.03.2025 wird vorgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreise der Mitglieder des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz zum Besuch der Biologischen Station Haus Bürgel e. V., Urdenbacher Weg, 40789 Monheim am Rhein am 01.10.2025.
Die Biologische Station Haus Bürgel e. V. wurde 1991 als gemeinnütziger Verband gegründet, um die Naturschätze Düsseldorfs und des Kreises Mettmann zu bewahren und die gewachsene Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Biologische Station Haus Bürgel im Rahmen eines Kooperationsvertrages finanziell und durch den fachlichen Austausch.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.