Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
24.02.2026 · Bezirksvertretung 5
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 24.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 28.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 05 fordert die Verwaltung auf, bei den Planungen des Neubaus der Rettungswache 50 in Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum die Fassadengestaltungsvariante „ Holz und Beton - Stille Struktur " zu berücksichtigen und bei der Realisierung umzusetzen.
BESCHLUSSLAGE: Der zukünftige Standort der Rettungswache 50 und des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum wird, gemäß dem Ratsbeschluss 1 und der positiv beschiedenen Bauvoranfrage vom 18.11.2025, auf einem Teilbereich des städtischen Grundstückes Zeppenheimer Straße / Kalkumer Schlossallee sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Vorhabengrundstück Lohauser Dorfstraße 53 liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Grünfläche dargestellt. Zudem befindet es sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „ Lantz'scher Park " . Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 35 Abs. 2 i. V. m. 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Ausnahme. Eine Ausnahme ist erforderlich für das Überschreiten der Baugrenzen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/41. Der Bebauungsplan setzt unter anderem durch Baugrenzen ein Baufenster fest. Auf dem Grundstück soll ein I-geschossiges Einfamilienhaus in offener Bauweise mit einer Garage errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück Niederrheinstraße 21, 21a befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5282/02. Die sonstige bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bebauungsplan Nr. 05/010 - Südlich Zeppenheimer Weg 220. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Zeppenheimer Weg (Kaiserswerther Diakonie) Abbildung 1: Skizze des Workshopergebnisses vom 03.12.2025 (Quelle: Büro caspar.) Kurzbeschreibung des Projektes zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Die Kaiserswerther Diakonie (KWD) plant seit 2015 die Weiterentwicklung ihres Standortes durch bauliche Maßnahmen, um der Erfüllung ihres seit über 180 Jahren bestehenden sozialen Versorgungsauftrags trotz veränderter Bedarfe, gestiegener räumlicher Anforderungen und erhöhter Regulatorik im Wohn- und Teilhabegesetz gerecht zu werden. Zu diesem Zweck soll Wohnraum insbesondere für die sozialen Dienste und das Betreuungs- und Pflegepersonal durch die Sanierung bestehender und die Errichtung neuer Gebäude auf dem Kerngelände der KWD geschaffen werden. Angesichts fehlenden Kapitals der KWD ist dafür eine vollständige Refinanzierung erforderlich, die durch die Entwicklung von Flächen unmittelbar benachbart zum südlichen Kerngelände gelegen - der Fläche „ Am Himgesberg " (Flächen B + C, siehe Abbildung 2) - ermöglicht werden soll. Aufgrund des ungebrochenen, dringenden Wohnraumbedarfs in der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Entwicklungsabsicht dieser Fläche für eine Wohnbebauung seitens der Stadt unterstützt und soll durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der vorliegenden Planverfahren ermöglicht werden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin Expo-Concept GmbH hat die Festsetzung von drei Trödelmärkten auf dem Messeparkplatz P1 im Jahr 2026 beantragt. Das Verwaltungsverfahren war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vollständig abgeschlossen. An den oben genannten Veranstaltungstagen finden keine Veranstaltungen in der MERKUR Spiel-Arena, der Messe Düsseldorf oder auf den Messeparkplätzen statt, so dass es zu keinen zeitlichen Überschneidungen kommt. Die Veranstaltungen werden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich durchgeführt. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Es bestehen keine Ablehnungsgründe. Die Verwaltung empfiehlt daher die Festsetzung der Trödelmärkte an den genannten Terminen unter entsprechendem Vorbehalt .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Abbiegen von der Danziger Straße nach links, um nach Kaiserswerth zu gelangen, ist erlaubt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/025/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 10. Februar 2026 hier: Das Verkehrszeichen 272 (VZ 272) „Verbot des Wendens" muss an der Abbiegestelle der Danziger Straße (8) neu angebracht werden Frage 1: Wann wird das Verkehrszeichen 272 an dieser Stelle aufgestellt, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen? Antwort: Das Verkehrszeichen 272 „Verbot des Wendens" wurde am 17. Februar 2026 neu angebracht! Frage 2: Wo ist d as Schild geblieben, dass dort schon einmal stand? Frage 3: Wann wurde dieses Schild und warum en tfernt? Antwort zu den Fragen 2 und 3: Aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls musste die Lichtsignalanlage vor geraumer Zeit ersetzt werden. Der Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) hat bei der Errichtung der neuen Lichtsignalanlage das VZ 272 nicht wieder angebracht, so dass es nun nachgeholt worden ist.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, anhand der Machbarkeitsstudie zum Pumpenhaus Kaiserswerth (Herbert-Eulenberg-Weg) sowie unter Berücksichtigung der Belange des Denkmal- sowie des Deichschutzes einen gemeinsamen Ort für Brauchtum, Kunst und Kultur zu schaffen.
Mit der Informationsvorlage BV5/096/2025 sowie der hierzu erstellten Machbar- keitsstudie liegt erstmals eine fundierte fachliche Grundlage für eine zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Alten Pumpenhauses am Herbert-Eulenberg-Weg in Kaiserswerth vor. Die Ergebnisse der von der Bezirksvertretung 5 initiierten sowie bezahlten Machbarkeitsstudie zeigen auf, dass das Gebäude unter Beachtung der Belange des Denkmal- und Deichschutzes grundsätzlich geeignet ist, einer neuen, kulturell geprägten Nutzung zugeführt zu werden und so vor weiterem Verfall bewahrt zu werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Deutschen Bahn AG darauf hinzu- wirken, dass die Hecke entlang der Bahntrasse im Bereich der Straße „ Zur Lindung " in Düsseldorf-Angermund nicht vollständig entfernt, sondern ausschließlich im sicher- heitsrechtlich erforderlichen Umfang zurückgeschnitten wird.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Hecke entlang der Bahntrasse im Bereich der Straße „ Zur Lindung " vollständig zu entfernen. Die Hecke ist Bestandteil der gewachsenen Grünstruktur und erfüllt eine wichtige städtebauliche Funktion: Sie bildet einen durchgehenden Grün- und Sichtschutzstreifen zwischen Wohnbebauung und Bahnanlagen und trägt damit zur Aufenthaltsqualität im direkten Umfeld bei. Entsprechend sensibel werden Eingriffe an dieser Stelle von der Anwohnerschaft wahrgenommen; dies hat sich bereits bei früheren Rückschnittmaßnahmen gezeigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zur Verkehrssicherung an der Ecke Am Hain 35 / Zubringer Danziger Straße (B8) in Düsseldorf-Stockum zu prüfen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, a) welche Maßnahmen in Betracht kommen, um den Übergang für Fußgänger sicherer zu gestalten, und b) mit welchen Kosten die jeweilige Umsetzung verbunden wäre.
Im Dezember 2025 hat die Firma ALDI ihre neue Filiale in den Deiker Höfen eröffnet. Die ALDI Filiale in der „ Ladenzeile Sültenfuß " wurde geschlossen. Der ALDI Markt ist die einzige, fußläufig erreichbare Nahversorgungsmöglichkeit in Düsseldorf-Stockum. Er wird regelmäßig auch durch die Schülerinnen und Schüler des nahgelegenen Max-Planck-Gymnasiums und der Toni-Turek-Realschule in den Pausen und nach Schulschluss stark frequentiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „ Rhein - Hochwasserschutzmauer Kaiserswerth Am Mühlenturm - BA 2 " mit Gesamtkosten in Höhe von 546.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von circa 180 Metern.
Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 546.000 EUR = Gesamtkosten 546.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 12.995 EUR Ausgangssituation Im Jahr 2021 wurde die circa 180 Meter (m) lange Hochwasserschutzmauer (HWS- Mauer) Kaiserswerth im Bereich der Straße „ Am Mühlenturm " auf einer Länge von circa 30 m mit Stützen gesichert um eine Kippbewegung in Richtung Wasserseite zu stoppen. Dieses Projekt stellte den 1. Bauabschnitt (BA) der Mauersanierung dar. Links und rechts dieses BA wurden nun offene Fugen und schadhafte Steine festgestellt. Dies hat zur Folge, dass Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringt, was die Standsicherheit der Mauer und damit den Hochwasserschutz auf Dauer gefährdet. Durch die Maßnahme wird die Nutzungsdauer des Bauwerks wesentlich verlängert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Heltorfer Schloßallee: Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung, Vorlage BV5/131/2025 BV-Sitzung vom 30. September 2025 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Warum werden auf Basis von Anfragen Maßnahmen umgesetzt und warum bedarf es keines Beschlusses der Bezirksvertretung 5?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem in der Sachdarstellung beschriebenen Betriebskonzept zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts des Projekts "ž U81 " zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung mit der Umsetzung zum nächstmöglichen Termin nach Eröffnung der Strecke.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit den 1990er Jahren die Planung für eine Stadtbahnverbindung auf der Achse Ratingen - Flughafen - Messe - Lörick - Neuss (Projekt "ž U81 " ), welche für die Standortentwicklung von Messe und Flughafen und für die verkehrliche Entlastung des Düsseldorfer Nordens und der Düsseldorfer Innenstadt von großer Bedeutung ist.
7 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.