Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
30.06.2026 · Bezirksvertretung 5
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
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Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 30.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfragen einschließlich Befreiung. Eine Befreiung ist für das Überschreiten einer Baugrenze erforderlich.
Die beiden Vorhabengrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5281/12, der hier eine Fluchtlinie, die als Baugrenze beurteilt wird, sowie eine zu begrünende Vorgartenfläche, festsetzt. Die maßgebliche Umgebung ist aufgrund der prägenden Wohnbebauung als Reines Wohngebiet zu beurteilen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt deshalb im Weiteren nach § 34 in Verbindung mit § 30 Absatz 3 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen. Befreiungen sind erforderlich für das Überschreiten der überbaubaren Grundstücksfläche und der GFZ.
Das Vorhabengrundstück Schlehenweg 20 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/41, der unter anderem eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen und eine GFZ von 200 m² festsetzt. Beantragt ist die Errichtung eines freistehenden eingeschossigen Einfamilienhauses mit einer Garage und einem Stellplatz. Das Gebäude wird mit einem Satteldach und rückwärtig mit Terrassenflächen ausgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Schäden sind konkret zu verzeichnen und wie sieht das Sanierungskonzept dazu aus?
2. Wann werden die Arbeiten wieder aufgenommen und abgeschlossen?
3. Wie groß ist bis zum jetzigen Zeitpunkt der finanzielle Schaden durch ausge- fallene Trauungen und andere Mieteinnahmen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/079/2026 Anfrage Herr Schmidt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 9. Juni 2026 hier: Stand zur Sanierung des Rathauses Kaiserswerth Frage 1: Welche Schäden sind konkret zu verzeichnen und wie sieht das Sanierungskonzept dazu aus? Antwort: Im Zuge der Beseitigung eines Wasserschadens im Bereich der linken Giebelwand wurde der Befall mit Hausschwamm festgestellt. Auf Grund dieses Befalls wurden große Teile der Wand- flächen vom Putz freigelegt. Außerdem mussten die Geschossdecken geöffnet und Teile der tragenden Deckenbalken erneuert werden. Zusätzlich sind im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, wie in der Anfrage beschrieben, Stützen als Sicherung aufgestellt worden. Das Sanierungskonzept sieht vor, dass die Flächen im Dachgeschoss entkernt werden, um eventuelle Schäden durch Hausschwamm oder Feuchtigkeit an der Deckenkonstruktion sichtbar zu machen und die tragende Konstruktion des Gebäudes zu entlasten. Statische Ertüchtigungen werden im Folgenden durchgeführt. Nach Beseitigung der Schäden erfolgt die Herrichtung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss in Abstimmung mit der Denkmalbehörde und den betroffenen Nutzerämtern. Frage 2: Wann werden die Arbeiten wieder aufgenommen und abgeschlossen? Antwort: Eine Fachfirma zur Entkernung des Dachgeschosses wurde beauftragt. Die Arbeiten beginnen kurzfristig. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin kann derzeit noch nicht benannt werden. Verschiedene Faktoren wie Firmenkapazitäten, denkmalrechtliche Belange und unvorhersehbare Schäden, zum Beispiel der Deckenkonstruktion, haben Einfluss auf die Terminierung und können erst mit Sanierungsfortschritt konkretisiert werden. Frage 3: Wie groß ist bis zum jetzigen Zeitpunkt der finanzielle Schaden durch ausgefallene Trauungen und andere Mieteinnahmen? Antwort: In dem Gebäude gibt es keine externen Vermietungen, die Mieteinnahmen generieren. Die ehemalige Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss wurde im Jahr 2025 leergezogen. Da an diesem Standort keine dauerhafte Hausmeisterdienstleistung mehr benötigt wird, ist eine Vermietung als Hausmeisterwohnung zukünftig nicht mehr vorgesehen. Vor dem Hintergrund, dass sich die ehemalige Hausmeisterwohnung aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung nicht für den freien Wohnungsmarkt eignet, wird diese Fläche zukünftig intern genutzt. Das Standesamt trägt keinen finanziellen Schaden durch ausgefallene Trauungen. Das Amt bietet prinzipiell die gleiche Anzahl an Eheschließungen an und lagert diese auf die anderen Standorte (Inselstraße und Ambientetrauorte) aus. Gleiches gilt für Anfragen bezüglich der Anmietung des Besprechungsraumes im 1. Oberge- schoss des Kaiserswerther Rathauses. Hier steht der Sitzungssaal im Erdgeschoss des Kaisers- werther Rathauses zur Verfügung.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit dem Ende der internen Abstimmung in der Verwaltung zu rechnen, so dass die Markierungen aufgetragen werden können?
2. Kann die Verwaltung einen Plan zur Lage von Parkplätzen in der Straße Zum Hohen Bröhl zur Verfügung stellen, der als Grundlage für die bislang ausgestellten Ordnungsgelder (Falschparker) diente?
3. Welche Normen oder Richtlinien sind bei „allgemeinen Verkehrsüberwachung“ für die Stadtverwaltung relevant, um falsch / nicht ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge in der Straße Zum Hohen Bröhl festzustellen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/084/2026 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. Juni 2026 hier: Wann kommen die Markierungen der Parkstände in der Straße Zum Hohen Bröhl? Frage 1: Wann ist mit dem Ende der internen Abstimmung in der Verwaltung zu rechnen, so dass die Markierungen aufgetragen werden können? Antwort: Die internen Abstimmungen sind abgeschlossen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der derzeitigen Haushaltssituation kann aktuell kein Zeitpunkt für die Umsetzung der Maßnahme benannt werden. Frage 2: Kann die Verwaltung einen Plan zur Lage von Parkplätzen in der Straße Zum Hohen Bröhl zur Verfügung stellen, der als Grundlage für die bislang ausgestellten Ordnungsgelder (Falschparker) diente? Antwort: Die Ahndung von Parkverstößen erfolgt durch die Verkehrsüberwachung auf Grundlage der vor Ort geltenden Verkehrsregelungen. Maßgeblich sind insbesondere die Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs sowie die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung greifen bei der Feststellung von Verstößen nicht auf einen eigenen Plan zurück. Das Ordnungsamt ist die feststellende Behörde. Ein Plan zur Lage von Parkplätzen liegt uns demnach nicht vor. Frage 3: Welche Normen oder Richtlinien sind bei „allgemeinen Verkehrsüberwachung" für die Stadtverwaltung relevant, um falsch / nicht ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge in der Straße Zum Hohen Bröhl festzustellen? Antwort: Für die Verkehrsüberwachung sind insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung maßgeblich. Im vorliegenden Fall gelten die Regelungen für verkehrsberuhigte Bereiche gemäß § 42 Absatz 2 StVO in Verbindung mit Anlage 3 laufende Nummer 12. Danach dürfen Fahrzeuge außerhalb der hierfür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden. Darüber hinaus orientiert sich die Überwachung an den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vor- gaben, dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Verstöße werden anhand der tatsächlichen Situation vor Ort und unter Berücksichtigung der jeweils erkennbaren Verkehrsregelung festgestellt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. Juni 2026) Die touristische Unterrichtungstafel „Historischer Stadtkern Kaiserswerth“ an der A52 bei Kilometer 60,8 in Fahrtrichtung Westen weist auf einen der historisch bedeutendsten Stadtteile Düsseldorfs hin und trägt zur touristischen Wahrnehmung Kaiserswerths bei.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/085/2026 Anfrage Frau Schneider-Bodien, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. Juni 2026 hier: Beschädigte touristische Unterrichtungstafel „Historischer Stadtkern Kaisers- werth" an der A52 Frage 1: Ist der Verwaltung der Zustand der touristischen Unterrichtungstafel „Historischer Stadtkern Kaiserswerth" an der A52 (km 60,8, Fahrtrichtung Westen) bekannt und gab es hierzu bereits Kontakt mit der zuständigen Niederlassung der Autobahn GmbH des Bundes? Antwort: Nein, der Zustand der Unterrichtungstafel war bisher nicht bekannt, da dort die Streckenkontrollen durch die Autobahn GmbH sowie von Straßen.NRW stattfinden und nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Am 19. Juni 2026 wurde die Autobahn GmbH aber über den Zustand der Tafel informiert. Frage 2: Welche Informationen liegen der Verwaltung zum weiteren Vorgehen beziehungsweise zu einer möglichen Reparatur oder Erneuerung der Tafel vor? Antwort: Es liegt bisher noch keine Rückmeldung von der Autobahn GmbH vor. Frage 3: Falls bislang keine Maßnahmen vorgesehen sind: Wird die Verwaltung die Autobahn GmbH des Bundes auf den Zustand der Tafel hinweisen und sich für eine zeitnahe Instandsetzung einsetzen? Antwort: Die Autobahn GmbH wurde am Freitag, den 19. Juni 2026, sowie am 26. Juni 2026 erneut über die notwendige Instandsetzung der Tafel informiert.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung und Ausnahme. Eine Befreiung ist erforderlich von der rückwärtigen Baugrenze. Eine Ausnahme ist erforderlich bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück An den Birken 23 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5281/41. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Grundfläche von ≤ 150 m², eine Geschossfläche von ≤ 200 m², eine Geschossigkeit von I, eine Bautiefe von 13 m sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 ° festgesetzt. Bezüglich der Bauweise werden Einzel- und Doppelhäuser vorgeschrieben. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1 können Stellplätze außerhalb der Baugrenzen ausnahmsweise zugelassen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat – nach Vorberatung in der Bezirksvertretung 5 und im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung – die Verwaltung beauftragt, die Fläche „Am Fettpott“ im Stadtteil Angermund als Nahversorgungsstandort zu entwickeln (Vorlage „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, Vorlagen Nr. 61/8/2018). Das Projekt wurde dabei in die Kategorie II „mittelfristiger Planungsstand“ eingeordnet. Die Verwaltung hat am 30.09.2025 in der BV 5 die zwischenzeitlich erstellte Machbarkeitsstudie für einen Lebensmitteleinzelhandel erläutert und mittels Vorlage zur Beratung gestellt. Die Bezirksvertretung 5 hat hierzu einen Ergänzungsantrag beschlossen. Der APS hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2025 dem Ergänzungsantrag angeschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Klemensplatz. Wie auch in den Vorjahren wird die Festsetzung entsprechend der zurückliegenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mit einer die Beschallung (Livemusik etc.) regulierenden Auflage versehen, um den Anwohnerschutz diesbezüglich zu gewährleisten. Die Laufzeit und die Öffnungszeiten des Marktes sind an die des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt angepasst.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin hat die Festsetzung von fünf Trödelmärkten auf dem Messeparkplatz P1 beantragt. Die Veranstalterin bittet um Festsetzung der benannten Termine und benennt darüber hinaus Ausweichtermine, falls die genutzte Fläche wider Erwarten durch Fußballspiele oder andere Veranstaltungen in der MERKUR Spiel-Arena, der Messe Düsseldorf oder auf den Messeparkplätzen an einigen der geplanten Sonntage nicht verfügbar sein sollte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 gewährt, vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung, aus Mitteln der Haushaltsstelle „Übrige weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit für die Bezirksvertretung 5“ (Produktsachkonto 1111114 1000 54990500) folgende Zuschüsse und Zuwendungen: Euro zuhören draussen – Dialog.Kultur.Dialog gGmbH - Anschubfinanzierung zur „Zuhörbank Lohausen“ 1.000,00 Katholische Kirchengemeinde Kaiserswerth - Security Anker 2.650,00 Ev. Kirchengemeinde Kaiserswerth-Tersteegen - Durchführung von vier Veranstaltungen für Ü 60 500,00 Künstlerinnen Horvat und Hovestadt - Förderung der Ausstellung „Kairos“ im Ballhaus des Nordparks im August 2026 0,00 Beckbusch-Schule - Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“ 669,00 St. Seb. Schützenverein Düsseldorf-Stockum e.V.
Im Jahr 2026 stehen der Bezirksvertretung 5 rund 32.600,00 Euro zur freien Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
stark benutzt, um zu Fuß zu den Messe Eingängen laufen zu können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Jahre nach der Fertigstellung der B8-neu wird der per Planfeststellungsbeschluss gesetzlich vorgeschriebene Rückbau der B8-alt langsam umgesetzt. An der Stadtgrenze zu Duisburg entstand eine Straßenverengung, die nur von einem Fahrzeug gleichzeitig befahren werden kann. Zudem wurde vor dem Kreuzungsbereich „Froschenteich“ ein längeres Stück der Straße auf eine Breite von 4,75 m verschmälert. In diesem Bereich ereignete sich am 22.06.2026 ein schwerer Unfall, bei dem zwei Autos zusammenstießen und Menschen zu Schaden gekommen sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, zusätzlich zu den bereits zugesagten Halteverbotsschildern die Zu- und Ausfahrt des Wendehammers am Ende des Neusser Weges im Bereich der Sportanlagen des Lohausener Sport-Vereins, der Tennisspielgemeinschaft Blau-Weiß sowie der Tennisgemeinschaft Nord durch geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen dauerhaft freizuhalten.
Am Ende des Neusser Weges befinden sich die Sportanlagen mehrerer großer Sportvereine mit insgesamt rund 3.000 aktiven Mitgliedern. Erfreulicherweise haben alle ansässigen Sportvereine in den vergangenen Jahren einen rasanten Zuwachs von Aktiven erfahren dürfen – diese Entwicklung freut uns sehr. Die hohe Zahl von Sportlern, Besuchern und Begleitpersonen führt jedoch insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden regelmäßig zu erheblichem Parkdruck auf dem vorhandenen Parkplatz, der in den 80er Jahren geplant worden und an sich viel zu klein für die heutigen Anforderungen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, 1. im Bereich der Deiker Höfe sowie in den umliegenden Straßen, insbesondere in der Carl- Sonnenschein-Straße, verstärkte Schwerpunktkontrollen des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt durchzuführen, 2. festgestellte Verstöße gegen das dort bestehende Halteverbot konsequent zu ahnden, 3. den Wendehammer am Ende der Carl-Sonnenschein-Straße (CSS 18–22) kurzfristig wieder als Feuerwehrzone auszuweisen und 4. für den Bereich der Deiker Höfe und die angrenzenden Straßen zu prüfen, welche ordnenden Maßnahmen die Parkraumsituation dauerhaft verbessern können.
Im Bereich der Deiker Höfe und in den umliegenden Straßen stellen Anwohnerinnen und Anwohner seit geraumer Zeit fest, dass die bestehenden Haltverbotsregelungen missachtet werden. Besonders betroffen ist die Carl-Sonnenschein-Straße. Dort parken regelmäßig Handwerker- und Lieferfahrzeuge, aber auch Privatfahrzeuge, in freizuhaltenden Bereichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, ein Piktogramm auf der Fahrbahn am Ende der Fliednerstraße kurz vor der Kurve zur Straße „Am Mühlenturm“ anzubringen, das auf Personen auf der Fahrbahn hinweist, um die Sicherheit für Fußgänger auf der Straße am „Am Mühlenturm“ zu erhöhen.
Die Beschwerden der Anwohner der Straße „Am Mühlenturm“ nehmen immer mehr zu: Sowohl PKWs als auch LKWs sollen hier regelmäßig rücksichtslos und mit überhöhter Geschwindigkeit durch die sehr schmale Straße „Am Mühlenturm“ fahren. Es wird von Anwohnern nicht nur von Beinaheunfällen berichtet, sondern vor Kurzem ist hier eine Anwohnerin vor ihrem Haus von einem LKW angefahren worden. Die Dame erlitt Kopfverletzungen und Prellungen; sie musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 12. März 2026 die Anregung eines Bürgers zur Verkehrsberuhigung der Unterdorfstraße thematisiert und die Verwaltung um einen Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel (GAT) gebeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der festgesetzten GFZ, der überbaubaren Grundstücksfläche, der zwingenden Zweigeschossigkeit sowie der zulässigen Drempelhöhe.
Das Grundstück Bockumer Straße 203, 205, 207, 209 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5088/003, der u. a. eine GFZ von 0,7, zwingend zwei Vollgeschosse sowie überbaubare Grundstücksflächen mittels Baugrenzen festsetzt. Die Drempelhöhe darf max. 0,5 m betragen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Veranstalter beantragt die Festsetzung des o.g. Marktes. Die Veranstaltung fand bereits erfolgreich in den Vorjahren statt. Während der laufenden letzten Veranstaltung wurden keine Beschwerden bekannt. Im Nachgang zu der der Sitzung der BV 5 im Oktober 2025 erreichte die Verwaltung eine Beschwerde zu den Hygieneregelungen an den Essensständen. In der zukünftigen Marktfestsetzung wird es diesbezüglich Auflagen geben, die durch den Veranstalter und seine Beschicker einzuhalten sind.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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