Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
04.02.2026 · Bezirksvertretung 4
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
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abweichend beschlossen
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abweichend beschlossen
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Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 04.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.02.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der Art der Nutzung erforderlich.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 4977/021. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Dem Bauantrag war ein Wettbewerb zur umfassenden städtebaulichen Aufwertung der Siedlung Grünau vorgeschaltet. Hier wurde bereits die Aufstockung einiger Bauten in der Siedlung genehmigt und zum Teil schon durchgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Lag der Verwaltung eine Fällgenehmigung zur Baumfällung am Niederkasseler Lohweg 235 vor und was unternimmt die Verwaltung, falls keine Fällgenehmigung vorlag?
2. Die Gebäude am Niederkasseler Lohweg sollen abgerissen werden, so wie an der Hansaallee 256-264 bereits geschehen. Das Grundstück soll mit neuen Wohnungen bebaut werden. Wie ist der aktuelle Sachstand dazu und wurde deshalb der Baum im Zuge einer Neubebauung gefällt?
In der Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 22.01.2020 wurde der Bebauungsplan Entwurf Nr. 40/007 - Hansaallee/Niederkasseler Lohweg zur Anhörung vorgelegt und anschließend am 06.02.2020 vom Rat der Stadt Düsseldorf genehmigt. Bei dem B-Plan wurden Fällungen bereits angekündigt. Der jetzt gefällte Baum stand allerdings außerhalb der neuen Baufelder und hätte erhalten werden können. Wie dem Bürger, der uns über die Fällung informierte, beim Garten-, Friedhof- und Forstamt mitgeteilt wurde, lag keine Fällgenehmigung vor. Anbei einige Bilder zum gefällten Baum an der Grenze zum neu gebauten Gebäude der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD).
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/014/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 04.02.2026 hier: Baumfällung Niederkasseler Lohweg 235 ohne Fällgenehmigung Frage 1: Lag der Verwaltung eine Fällgenehmigung zur Baumfällung am Niederkasseler Lohweg 235 vor und was unternimmt die Verwaltung, falls keine Fällgenehmigung vorlag? Antwort: Der gegenständliche und anhand der beigefügten Lichtbilder eindeutig zuzuordnende Baum befand sich nicht auf dem Grundstück Niederkasseler Lohweg 235, sondern auf der Hansaallee 272 bis 276. Die Fällung wurde gemäß § 4.1.4 der Düsseldorfer Baumschutzsatzung am 17.10.2025 genehmigt. Es handelte sich hierbei um eine Pappel mit einer stark geschädigten Krone, deren Bruchsicherheit nicht mehr gegeben war. Aufgrund der hohen Schädigung wurde entsprechend der o.g. Satzung keine Ersatzpflanzung beauflagt. Frage 2: Die Gebäude am Niederkasseler Lohweg sollen abgerissen werden, so wie an der Hansaallee 256-264 bereits geschehen. Das Grundstück soll mit neuen Wohnungen bebaut werden. Wie ist der aktuelle Sachstand dazu und wurde deshalb der Baum im Zuge einer Neubebauung gefällt? Antwort: Da der Abriss nur angezeigt werden muss, der Beginn der Maßnahme jedoch nicht, liegen der Verwaltung hierzu keine Informationen vor. Es liegt aktuell auch keine Baubeginnanzeige für die Wohnbebauung und die Tiefgarage vor. Ich verweise in dem Zusammenhang auch auf die Antwort zur Frage 1. Eine Fällgenehmigung für den Baum auf der Hansaallee lag vor.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bis wann wird die Verwaltung ein umfassendes Verkehrskonzept einschließlich geplanter Ausweichrouten und Umleitungen vorstellen?
3. Wird die auf den linksrheinischen Rheinwiesen stadtauswärts gelegene Fläche unterhalb der Brücke ab Beginn der Sanierungsmaßnahmen weiterhin als Veranstaltungsfläche (z. B. für das Niederkasseler Schützen- fest oder das Oktoberfest), gerade auch aus Sicherheitsgründen bzw. einer benötigten Nutzung als Baustellenfläche, zur Verfügung stehen?
Auf Grundlage des festgestellten baulichen Zustands der Theodor-Heuss-Brücke hat die Stadtverwaltung in ihrer Sondersitzung am 12. Januar 2026 den Bezirksvertretungen 1 und 4 vorgestellt, welche Maßnahmen geplant sind, um die sichere Nutzung des Bauwerks bis zur Fertigstellung einer neuen Brücke weiterhin zu ermöglichen. Die dazugehörenden Instandsetzungsmaßnahmen umfassen einen Zeitraum von mindestens 2,5 Jahren.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/024/2026 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 04.02.2026 hier: Geplante Maßnahmen im Zuge der Instandhaltung der Theodor-Heuss- Brücke Frage 1: Bis wann wird die Verwaltung ein umfassendes Verkehrskonzept einschließlich geplanter Ausweichrouten und Umleitungen vorstellen? Antwort: Die Beauftragung des Gutachtens ist bereits erfolgt. Es haben auch Abstimmungen mit dem beauftragten Büro stattgefunden. Aufgrund der Komplexität des Verkehrs in Düsseldorf, der großen Anzahl der beteiligten Partner und der erforderlichen Abstimmungen, werden erste Ergebnisse jedoch frühestens im Mai dieses Jahres vorliegen. Grundsätzlich berücksichtigt das Gutachten die verkehrliche Situation, die sich durch die Bauarbeiten zur Sicherung der Theodor-Heuss-Brücke (Kragarm- sanierung) ab Sommer 2026 ergibt. Dabei ist beabsichtigt, jede Möglichkeit zur Verkehrsteuerung zu nutzen und die Auswirkungen der Teilsperrungen der Theodor- Heuss-Brücke auf den gesamten Verkehr in Düsseldorf zu minimieren. Aus dem Gutachten entwickelte Erkenntnisse werden, sofern möglich, auch auf den derzeitigen Zustand der Ablastung auf 3,5 t umgesetzt. Die Erkenntnisse des Gutachtens werden fortgeschrieben, um auch für die Neubauplanung nutzbar zu sein. Alle zu treffenden Maßnahmen müssen den Zielen und Vorschriften der Straßen- verkehrsordnung genügen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sicher- stellen. Sobald alle Abstimmungen und Genehmigungen vorliegen, können Wirtschaft, Politik und Bevölkerung umfassend informiert werden. Frage 2: Welche Ausweichmaßnahmen, Streckenveränderungen oder Taktverdichtungen im öffentlichen Personennahverkehrsnetz des Linksrheinischen sind geplant oder vorstellbar, um die Nutzer der von der Ablastung der Theodor-Heuss-Brücke betroffenen Buslinien auf andere Rheinquerungen umzuverteilen? Bei der Beantwortung bitten wir insbesondere auch um Berücksichtigung der Möglichkeit einer Taktverdichtung oder veränderten Linienführung der Rheinbahn- Buslinie 833, die nur im Linksrheinischen verkehrt und durch erhöhte Auslastung genutzt werden könnte, um betroffene Anwohner in Niederkassel und Lörick besser an die Stadtbahn anzubinden. Aufgrund des erheblichen und berechtigten Informationsinteresses der Bevölkerung, bitten wir um mündliche Beantwortung der Frage 2 in der Sitzung der Bezirks- vertretung am 4. Februar 2026. Antwort der Rheinbahn AG: Im Zusammenhang mit der Ablastung der Theodor-Heuss-Brücke und den daraus resultierenden Einschränkungen für den Busverkehr haben die Rheinbahn AG und das Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf (Amt 66) als zuständiger Aufgabenträger des ÖPNV gemeinsam geprüft, welche Ausweich- maßnahmen, Streckenanpassungen oder Angebotsanpassungen im ÖPNV grund- sätzlich in Betracht kommen. Von der Ablastung betroffen sind dabei nicht nur die Fahrten der im Linienverkehr eingesetzten Busse, sondern auch betriebliche Fahrten wie Ein- und Aussetzfahrten sowie Werkstatt- und Überführungsfahrten. Die Ablastung der Theodor-Heuss-Brücke ab dem 1. Februar 2026 stellt eine externe infrastrukturelle Vorgabe dar, von der sämtliche im Linienverkehr eingesetzten Busse betroffen sind. Ziel der gemeinsam abgestimmten Maßnahmen war es daher, in kürzester Zeit ein betrieblich stabiles und umsetzbares Gesamtkonzept zu entwickeln, das mit den vorhandenen Fahrzeug- und Personalkapazitäten realisierbar ist und sowohl auf der links- als auch auf der rechtsrheinischen Seite tragfähig funktioniert. Bei der Prüfung möglicher Anpassungen wurde deutlich, dass das Konzept nicht isoliert für einzelne Stadtbereiche oder Linien betrachtet werden kann. Spätestens mit Beginn der einspurigen Befahrbarkeit der Theodor-Heuss-Brücke ab Sommer 2026 ist davon auszugehen, dass alternative Rheinquerungen - insbesondere die Oberkasseler Brücke - in erheblichem Umfang durch Ausweichverkehre belastet werden. Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein stabiler und pünktlicher Busbetrieb über diese Querungen dauerhaft nicht sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam von Rheinbahn AG und dem Amt für Verkehrsmanagement bewertet, dass eine stärkere Verlagerung auf schienen- gebundene Angebote mit eigener, vom Individualverkehr unabhängiger Trasse die verlässlichere Alternative darstellt. Die Stadtbahn bietet unter den zu erwartenden Verkehrsbedingungen deutlich bessere Voraussetzungen für einen stabilen Betrieb als zusätzliche oder verdichtete Busangebote auf hochbelasteten Rheinquerungen. Ergänzend wurden auch punktuelle Anpassungen bestehender Busangebote geprüft. Dazu zählt unter anderem die Linie 833, deren mögliche Stärkung gemeinsam mit dem Amt für Verkehrsmanagement betrachtet wird. Aufgrund der sehr begrenzten verfügbaren Fahrzeug- und Personalkapazitäten können solche Anpassungen jedoch nur in engem Rahmen erfolgen. Die Prüfung zu den Möglichkeiten auf der Linie 833 sind noch nicht abgeschlossen. Das gemeinsam mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmte Konzept setzt daher auf eine klare Nutzung leistungsfähiger Stadtbahnverbindungen, ergänzt durch flexible Angebote wie das On-Demand-System „flexy". Die Rheinbahn AG wird die betriebliche Situation nach Umsetzung der Maßnahmen fortlaufend beobachten und steht hierzu im engen Austausch mit dem Amt für Verkehrsmanagement sowie weiteren beteiligten Stellen, wie z.B. den lokalen Schulen. Die Ergebnisse des von der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragten Verkehrsmodells zu den Szenarien „Ablastung der Theodor-Heuss-Brücke" und „Ablastung plus einspurige Befahrbarkeit" werden ausgewertet und, sofern sich daraus belastbare neue Spielräume ergeben, in die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots einbezogen. Frage 3: Wird die auf den linksrheinischen Rheinwiesen stadtauswärts gelegene Fläche unterhalb der Brücke ab Beginn der Sanierungsmaßnahmen weiterhin als Veranstaltungsfläche (z. B. für das Niederkasseler Schützenfest oder das Oktoberfest), gerade auch aus Sicherheitsgründen bzw. einer benötigten Nutzung als Baustellen- fläche, zur Verfügung stehen? Antwort: Die Verwaltung sieht zurzeit keine Beeinträchtigung des Schützen- und Oktoberfests, da die Flächen im linksrheinischen Vorland planmäßig nicht als Baustelleneinrichtungs- fläche für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Weitere Ab- sprachen erfolgen mit den Baufirmen, sobald die Leistungen zur Kragarmsanierung und Geländererhöhung auf der Theodor-Heuss-Brücke ausgeschrieben und vergeben sind.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Steht diese Umstellung im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungsarbeiten an der Theodor-Heuss-Brücke?
2. Sofern diese Maßnahme nicht mit der Sanierung der Theodor-Heuss- Brücke in Verbindung steht: Welchen Zweck verfolgt diese Maßnahme?
3. Ist diese Maßnahme nur temporär oder eine dauerhafte Umstellung?
Die Ampeln an der Zufahrt und Abfahrt am Seestern von und in Richtung Niederkassel stellen eine Verbindung für den Fuß- und Radweg von und auf die Theodor-Heuss-Brücke mit dem Stadtteil Niederkassel dar. Die Ampeln an diesen Rampen waren in der Vergangenheit als Bedarfsampeln geschaltet und konnten durch ankommende Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch das Drücken eines entsprechenden Knopfes am Ampelmast auf Grün gestellt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/026/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 04.02.2026 hier: Ampelschaltung am Seestern an der Zu- und Abfahrt Richtung Niederkasseler Straße Frage 1: Steht diese Umstellung im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungsarbeiten an der Theodor-Heuss-Brücke? Antwort: Nein, die Maßnahme steht nicht im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungs- arbeiten der Theodor-Heuss-Brücke. Frage 2: Sofern diese Maßnahme nicht mit der Sanierung der Theodor-Heuss-Brücke in Verbindung steht: Welchen Zweck verfolgt diese Maßnahme? Antwort: Die Erneuerung der Software ist im Rahmen des Förderprojekts ÖV II erfolgt und dient der ÖPNV-Beschleunigung. Bei der Umsetzung sind technische Probleme aufgetreten, sodass die Signalanlage in einem festen Umlauf läuft und jede Signalgruppe innerhalb diesem eine feste Freigabe bekommt. Frage 3: Ist diese Maßnahme nur temporär oder eine dauerhafte Umstellung? Antwort: Der jetzige Zustand ist nur temporär und die technischen Probleme werden kurzfristig behoben. Nach der Fehlerbehebung bekommt der Fußgänger, wie gewohnt, nur auf Anforderung seine Freigabe.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die genannten Veranstaltungen des Schützenvereins trotz Sanierungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke ohne Beeinträchtigung für 2026 durchführbar?
2. Wenn keine Durchführung der genannten Veranstaltungen auf Grund der Sanierungsmaßnahmen möglich ist: welche Alternativflächen gibt es für diese Veranstaltungen?
3. Wie werden die Belange des Schützenvereins Niederkassel in Bezug auf das Schützen- und das Oktoberfest in den Planungen zur Sanierung und Neubau der Theodor-Heuss-Brücke zukünftig berücksichtigt werden?
Der St. Seb. Schützenverein Düsseldorf-Niederkassel 1890 e.V. veranstaltet im Stadtteil Niederkassel neben der Theodor-Heuss-Brücke das jährliche Schützen- fest am 2. Wochenende im August und seit 20 Jahren auch das Niederkasseler Oktoberfest im Oktober. Beide Veranstaltungen erfreuen sich bei Besuchern aus Niederkassel, den umliegenden Stadtteilen und, in Bezug auf das Oktoberfest, auch über das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf hinaus größter Beliebtheit und tragen zum gesellschaftlichen Miteinander im Stadtteil Niederkassel wesentlich bei. Eine Beeinträchtigung der genannten Aktivitäten des Vereins durch die Sanierung der Theodor-Heuss-Brücke, würde auch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Miteinanders in Niederkassel führen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/027/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 04.02.2026 hier: Berücksichtigung des Schützenfestes in Niederkassel und des Niederkasseler Oktoberfest bei der Sanierung der Theodor-Heuss-Brücke Frage 1: Sind die genannten Veranstaltungen des Schützenvereins trotz Sanierungs- maßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke ohne Beeinträchtigung für 2026 durchführbar? Antwort: Die Verwaltung sieht zurzeit keine Beeinträchtigung des Schützen- und Oktoberfests, da die Flächen im linksrheinischen Vorland planmäßig nicht als Baustelleneinrichtungs- fläche für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Frage 2: Wenn keine Durchführung der genannten Veranstaltungen auf Grund der Sanierungs- maßnahmen möglich ist: welche Alternativflächen gibt es für diese Veranstaltungen? Antwort: Beantwortung entfällt, siehe Antwort zur Frage 1. Frage 3: Wie werden die Belange des Schützenvereins Niederkassel in Bezug auf das Schützen- und das Oktoberfest in den Planungen zur Sanierung und Neubau der Theodor-Heuss- Brücke zukünftig berücksichtigt werden? Antwort: In Bezug auf Sanierungsmaßnahmen wird die anstehende Kragarm- und Geländer- ertüchtigung planmäßig die letzten großen Baumaßnahmen an der bestehenden Theodor-Heuss-Brücke sein. Nicht ausgeschlossen sind unplanmäßige Maßnahmen, die sich durch eine Verschlechterung des Bauwerkszustandes ergeben können. Etwaige Auswirkungen auf die Feste des Schützenvereins können daher nicht abgeschätzt werden. Die Verwaltung ist grundsätzlich bestrebt, Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Die Aufrechterhaltung der Stand- sowie die Verkehrssicherheit hat aber immer Vorrang. In Bezug auf den Neubau können zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkungen auf die oben genannten Veranstaltungen angegeben werden. Die Immobilien Projekt Management GmbH (IPM GmbH) sowie die Verwaltung beabsichtigen aber über den Planungsfortschritt und die damit verbundenen Auswirkungen intensiv zu informieren. Über die Art und Formate wird derzeit intern beraten.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich des Überschreitens von Baugrenzen, der Geschossigkeit sowie der zulässigen GFZ erforderlich.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 4977/021. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Dem Bauantrag war ein Wettbewerb zur umfassenden Städtebaulichen Aufwertung der Siedlung Grünau vorgeschaltet. Hier wurde bereits die Aufstockung einiger Bauten in der Siedlung genehmigt und zum Teil schon durchgeführt. In dieser Sitzung werden auch weitere Beschlussvorlagen, die die Umgestaltung des Areals zum Inhalt haben, der Bezirksvertretung vorgelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 4977/021. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Dem Bauantrag war ein Wettbewerb zur umfassenden Städtebaulichen Aufwertung der Siedlung Grünau vorgeschaltet. Hier wurde bereits die Aufstockung einiger Bauten in der Siedlung genehmigt und zum Teil schon durchgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung und für das Überschreiten der GRZ.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 4977/021. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. In selbiger Sitzung werden auch weitere Beschlussvorlagen, die die Umgestaltung des Areals zum Inhalt haben, der Bezirksvertretung vorgelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden mit dem Inhaber des Grundstückes des Lörick-Karrees mit Abschluss des Bebauungsplans geschlossen, um die Bestandsmieter*innen, wie Apotheke und Arztpraxis, zu sichern?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt darauf hinzuwirken, dass das Lörick-Karree, wie damals von Politik und Verwaltung gewünscht, ein beliebter und belebter Mittelpunkt in Lörick wird?
Im Wettbewerbsverfahren war es der Wunsch aller, dass das Lörick-Karree einen neuen funktionierenden Vollsortimenter erhält und auch die bestehenden Mieter, wie Apotheke und Hausarzt, eine Zukunft bekommen. Ziel war es, weiterhin die Versorgung der Bewohner:innen des Viertels mit Gütern und Gesundheits- leistungen des täglichen Bedarfs sicherzustellen und so zu einer Belebung des Viertels beitragen. Wie man erfährt, wurden der Apotheke und der Hausarztpraxis keine tragfähigen Angebote gemacht, um dort weiterhin verbleiben zu können. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, darauf einzuwirken, dass hier kein Leerstand entsteht und die damaligen Pläne für ein lebendiges Karree im Sinne der Bürger:innen zu verwirklichen sind?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Teilerneuerung des Kunststoffrasenbelags auf der Bezirkssportanlage Schorlemerstraße 61 (SC West) mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 EUR vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Der Kunststoffrasenbelag wurden 2019 letztmalig erneuert. Im Bereich vor den Toren kommt es inzwischen zu einem starken Verschleiß des Fasermaterials. Die Fasern sind stark abgespielt und verschlissen. Die Tuftgassen sind bereits deutlich sichtbar. Der Kunststoffrasen soll daher im Bereich beider Strafräume auf einer Fläche von jeweils ca. 20 x 24m ausgetauscht und erneuert werden. Der vorhandene Belag wir hierzu aufgenommen und einem hochwertigen, stofflichen Recycling zugeführt. Die darunterliegende Elastische Tragschicht wird überarbeitet und eventuelle vorhandene Schäden werden beseitigt. Anschließend erfolgt der Einbau eines sandverfüllten Kunstrasenbelags nach DIN EN 15330 -1 sowie DIN 18035-7 mit Kombinationsfaser und 35mm Polhöhe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 25. November 2015 hat die Bezirksvertretung 4 die Verwaltung gebeten, ihr analog zur Praxis im Rat einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegenden tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Wir bitten die Verwaltung, am Übergang der Theo-Champion-Straße auf die Hansaallee/den Belsenplatz eine Baumpflanzung vorzunehmen.
Am Übergang von der Theo-Champion-Straße auf die Hansaallee/den Belsenplatz ist in den letzten Jahren eine größere, versiegelte Fläche entstanden. Durch die neu eingerichtete Radleitroute wird an dieser Stelle auch der bisherige, immer noch rot markierte Fahrradweg nicht mehr benötigt, was zusätzlichen Raum schafft. Die Aufenthaltsqualität an dieser Stelle mit viel Publikumsverkehr bleibt jedoch niedrig, da kaum Begrünung vorhanden ist. Zudem heizt die Fläche bei sommerlichen Temperaturen extrem auf. Ein zusätzlicher Baum auf dem Areal ist ein Beitrag zu mehr Klimaresilienz und wertet das Viertel weiter auf. Zudem eröffnet eine Neupflanzung die Möglichkeit, den Baum in einigen Jahren zum Beispiel im Advent zu schmücken und so den Oberkasseler Weihnachtsmarkt attraktiv zu ergänzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Wir bitten die Verwaltung, Nachpflanzungen zur Begrünung der Lärmschutzwand an der Lärmschutzmauer auf der Lütticher Straße an der Kreuzung Am Seestern vorzunehmen.
Um die Lärmschutzmauer auf der Lütticher Straße auf Beschluss der Bezirksvertretung 4 hin zu begrünen, wurden Kletterpflanzen an der Lärmschutzwand auf der Lütticher Straße zur Kreuzung Am Seestern gepflanzt, die allerdings kaum angewachsen sind. Nachpflanzungen sind erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Wir bitten die Verwaltung, am Übergang der Theo-Champion-Straße auf den neuen Abschnitt der Radleitroute Richtung Belsenplatz eine für alle Verkehrsteilnehmer einfach verständliche Wegeleitung sicherzustellen, um die Gefahr von Zusammenstößen zu reduzieren.
Die neue Radleitroute ist an diesem Abschnitt noch nicht ausreichend ins bisherige Verkehrsnetz eingebunden. Es kommt zu Konflikten zwischen Fußgänger:innen und Fahrradfahrenden, weil insbesondere zwischen dem Supermarkt und dem Neubau neben dem alten Bahnhof Unklarheit über die korrekte Wegeführung herrscht. Zwei nebeneinander liegende Fahrradspuren verbrauchen zudem unnötig viel Fläche und beeinträchtigen das Miteinander der Verkehrsteilnehmer:innen. Bislang müssen Fahrradfahrende, die aus der Theo-Champion-Straße kommen, eine scharfe Linkskurve nehmen, um über ein Stück abgesenkten Bordstein auf die Radleitroute wechseln zu können. Diese wenig praktikable Wegeführung verursacht unnötige Gefahren für Fußgänger:innen und Radfahrende.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, durch welche verkehrsorganisatorischen, signaltechnischen oder infrastrukturellen Maßnahmen der Verkehrsfluss auf der Hansaallee, der Belsenstraße und der Luegallee für den motorisierten Individual- verkehr verbessert werden kann, sodass Rückstaus und die damit verbundenen Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer deutlich reduziert werden.
Im Zuge der Einrichtung der Radleitrouten sowie der Einführung des sogenannten „ Rheintakts " der Rheinbahn ist es insbesondere an Werktagen auf der Luegallee, der Hansaallee und der Belsenstraße zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Auf der Belsenstraße in Fahrtrichtung Belsenplatz kommt es regelmäßig zu Rückstaus, die bis weit in die Düsseldorfer Straße hineinreichen. Die Situation verschärft sich zusätzlich, wenn parkende Fahrzeuge oder Lieferverkehre die Straßenbahngleise blockieren. Neben wiederkehrenden Lärmbelastungen durch Hupkonzerte entsteht dadurch auch eine erhöhte Schadstoffbelastung durch den stockenden Verkehr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen das bewusste Falschparken im Einmündungsbereich der Seitenstraßen des Niederkasseler Lohwegs (zwischen der Hansaallee und der Amboßstraße) verhindert und die Verkehrs- sicherheit an diesen Einmündungen für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt verbessert werden kann.
Die Verkehrssituation auf dem Niederkasseler Lohweg (zwischen der Hansaallee und der Amboßstraße) wird von Bürgerinnen und Bürgern als gefährlich eingeschätzt. Zwei Faktoren tragen dabei wesentlich zur Belastung bei: 1. Angespannte Parkplatzsituation: Viele Beschäftigte des angrenzenden Büro- standorts Am Seestern parken während ihrer Arbeitszeiten im angrenzenden Wohngebiet. Dies führt zu einer hohen Auslastung der vorhandenen Park- flächen und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf allen linksrheinischen Kinderspielplätzen die Verschattungssituation durch zusätzliche Baumpflanzungen an jeweils geeigneten Standorten systematisch zu verbessern.
Infolge des Klimawandels nehmen Häufigkeit, Dauer und Intensität von Hitzeperioden auch in Düsseldorf spürbar zu. Kinderspielplätze sind hiervon in besonderem Maße betroffen, da sie häufig großflächig unverschattet sind und sich Spielgeräte, Bodenbeläge und Sitzflächen bei direkter Sonneneinstrahlung stark aufheizen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) auf der Kevelaerer Straße in Düsseldorf-Heerdt einzurichten.
Auf der Kevelaerer Straße in Düsseldorf-Heerdt kommt es regelmäßig zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere auch in den Nachtstunden und Nebenzeiten. Laut Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern sollen dort vereinzelt sogar illegale Autorennen stattfinden. Diese führen nicht nur zu einem erheblichen Lärmpegel, sondern stellen auch eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 09.10.2019 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Im Rahmen der Umsetzung des Projektes „ Sanierung der Bolzplatzfläche " ist weiterhin angedacht, im Umfeld - entweder Eingangsbereich der Aldekerkstraße oder direkt im Bereich der Pumptrackanlage / des Bolzplatzes - Fahrradabstell- möglichkeiten zu schaffen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Im Stadtbezirk 4 befinden sich derzeit zwei Trinkbrunnenstandorte (Barbarossaplatz und Fritz-Milster-Weg). Am geplanten dritten Trinkbrunnenstandort auf dem Hanns- Heuer-Platz wird im 1. Quartal 2026 der Trinkwassernetzanschluss gelegt. Nachfolgend finden dort die Versickerungsbauarbeiten statt, so dass der Trinkbrunnen in der Sommersaison 2026 in Betrieb gehen wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Situation wurde von der Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft: Die vorhandene Beleuchtung entspricht den allgemeinen Anforderungen einer DIN gerechten Ausleuchtung an Fußgängerüberwegen. Im Bestand sind sowohl die Straßenlaternen der Düsseldorfer Straße, als auch die zusätzlichen Leuchten am Fußgängerüberweg mit Natriumdampf-Hochdrucklampen ausgestattet. Es gibt aktuell daher keine Unterscheidung in der Lichtfarbe (goldgelb) zwischen der Fahrbahn und dem Überweg.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 28.02.2024 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Der stationäre Brumisateur der Stadtwerke wurde als Pilot-Projekt von August bis Oktober 2025 auf dem Kirchpatz getestet. Sobald der Sensor in Inneren der Brumisateur-Anlage eine Temperatur von 29 °C erreicht hatte, wurde die unmittelbare Umgebungstemperatur durch feinen Sprühnebel abgekühlt. Die strengen hygienischen Voraussetzungen für einen Brumisateur-Betrieb wurden durch regelmäßige Spülzyklen und Beprobungen sowie durch den technischen Aufbau (Materialverwendung, Filtersystem, Vermeidung von Stagnationszonen) erfüllt. Im Dezember 2025 ist die Evaluation des Pilot-Einsatzes durch die Stadtwerke und dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gestartet, welche derzeit noch andauert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die bestehende Erdkrötenpopulation am Albertussee ist der Unteren Naturschutz- behörde seit über zwei Jahrzehnten bekannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 24.04.2024 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: In der Zwischenzeit konnte zwar eine Verfahrensdokumentation für den Bereich " Am Mühlenberg " erstellt werden, es sind jedoch noch weitere Arbeitsschritte für das Nutzungskonzept erforderlich. Dies konnte aus Kapazitätsgründen noch nicht erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt dieses Thema ab 2027 in die Bearbeitung zu nehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Nach der Kirmes ist vor der Kirmes - Verkehrskonzept evaluieren und verbessern Hinsichtlich der Bitte von Herrn Baumann in der Sitzung vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Bedauerlicherweise kann von Seiten der Fachverwaltung keine verbindliche Zusage gemacht werden, dass im März 2026 bereits das angepasste Verkehrs-konzept zur Rheinkirmes präsentiert werden kann. Neben der Karnevalszeit, müssen nämlich auch der Marathon, der Japantag und das sonstige Veranstaltungsgeschehen im Frühjahr bearbeitet werden. Die Bezirksvertretung kann jedoch gerne ihre Anregungen an die Fachverwaltung übermitteln. Diese werden dann geprüft und fließen dann gegebenenfalls in das Verkehrskonzept mit ein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Herrn Tim Bäumken, Rheinbahn AG, als Sachverständigen im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 15 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 04.02.2026 zuzulassen.
Herr Tim Bäumken, Rheinbahn AG, berichtet zur Anfrage „Geplante Maßnahmen im Zuge der Instandhaltung der Theodor-Heuss-Brücke".
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.