Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/034/2026

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederkasseler Lohweg 16 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 7Dokumente 1. April 2026veröffentlicht

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  • Lohweg 16 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
  • AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem.
  • 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588503.pdf Published Time: 2026-06-02T06:51:00.000Z Number of Pages: 8 Markdown Content: APS/034/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588503.pdf Published Time: 2026-06-02T06:51:00.000Z Number of Pages: 8 Markdown Content: APS/034/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 25.06.2026 Vorberatung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 29.06.2026 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.07.2026 Entscheidung Bezirksvertretung 4 08.07.2026 Anhörung Seite 2 # Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/034/2026 # ___________________________________________________________________ # Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 Aufstellung # - Niederkasseler Lohweg 16 - Öffentlichkeitsbeteiligung # Behördenbeteiligung # Veröffentlichung im # Internet/Öffentliche Auslegung Seite 3 Vorlage Nr. APS/034/2026 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung __________________________________________________________________________ Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet nördlich des Niederkasseler Lohweges - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -Seite 4 einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung eines urbanen Gebietes (MU) - Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der zustimmenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 4 sowie der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 5 Sachdarstellung: Hintergrund Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Stadtteil Lörick, innerhalb des Bürostandortes „Seestern“. Der Seestern wurde in den 1960er-Jahren durch die Landeshauptstadt Düsseldorf als einer von vier Arbeitsplatzschwerpunkten im Stadtgebiet zur Entlastung der Innenstadt entwickelt. Von Anfang an war dabei die Zielsetzung der Planung, einen modernen Arbeitsplatzschwerpunkt für den tertiären Sektor mit hohen baulichen Dichten aber auch mit einem hohen Wohnanteil im Sinne einer tragfähigen Mischnutzung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund beherbergt das Gebiet heute zahlreiche, meist großmaßstäbliche Büronutzungen, Dienstleistungsbetriebe, kleinere Einzelhandelseinrichtungen, Hotels und auch Wohnnutzungen. Auch das hier betrachtete Grundstück „Niederkasseler Lohweg 16“ ist ein typisches Beispiel für die Nutzungen im „Seestern“, da es im Bestand durch einen großmaßstäblichen Bürobaukörper geprägt wird. Planungsziele Der Vorhabenträger beabsichtigt nun, das deutlich unter seinem Potential genutzte, aber zentral und besonders verkehrsgünstig gelegene Grundstück „Niederkasseler Lohweg 16“ einer neuen Nutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund der unverändert hohen Nachfrage nach Wohnraum und im Kontext der umgebenden Bürostandorte soll auf der Fläche ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten entwickelt werden, das die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzt, ohne dabei jedoch die hohen Ansprüche der Landeshauptstand Düsseldorf an die städtebauliche Qualität zu vernachlässigen. Eine besondere Herausforderung ist es dabei, auf der mit ca. 0,6 ha relativ kleinen Grundstücksfläche einen eigenständigen städtebaulich Akzent zu setzen, der sich auch gegenüber den umgebenden - in ihrer Baumasse dominierenden - Baukörpern behaupten kann. Mit dieser Zielsetzung wurde im Jahr 2018 die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs entwickelt. Auf dieser Grundlage wurde anschließend das qualitätssichernde Verfahren „WohnenPlus NKL 16“ durchgeführt, das mit der Preisgerichtssitzung vom 12.09.2018 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Aus den zwölf eingereichten Arbeiten wurden drei Preisträger ausgewählt, einen ersten Preis und zwei zweite Preise. Der erstplatzierte Entwurf des Büros „Lengfeld & Wilisch Architekten, Darmstadt“ wurde zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Seite 6 Dieser Entwurf zeichnet sich nach Einschätzung der Jury vor allem dadurch aus, dass er sich verträglich in das städtebauliche Umfeld einfügt, sich dabei aber auch als eigenständige Form in einem von großen Solitärbauten geprägten Umfeld behaupten kann. Dazu sieht der Entwurf drei aufeinander abgestimmte und nach ihren unterschiedlichen Nutzungen gegliederte Baukörper vor. Der südlich liegende Baukörper, mit insgesamt sieben Geschossen, dient dabei der geplanten Büronutzung. Der nördliche, 20-geschossige Baukörper, soll die Wohnnutzungen aufnehmen. Die im gemeinsamen Sockelbereich vorgesehenen Einzelhandelsnutzungen mit Nahversorgungsstandort, ergänzenden Dienstleistungsangeboten und Gastronomie geben dem Vorhaben einen besonderen Charakter und bieten auch für das von gewerblichen Nutzungen und Wohnen geprägtem Umfeld einen besonderen Mehrwert. In der Summe wird so die Grundlage für die Entwicklung von circa 105 bis 115 Wohneinheiten geschaffen. Über einen öffentlich zugänglichen Innenhof sollen die Baukörper erschlossen werden und gleichzeitig am öffentlichen Leben partizipieren. Damit gelingt eine vorbildliche Vernetzung von Innenhof, der angrenzenden öffentlichen Grünfläche und dem urbanem Straßenraum. Der gewählte Entwurf bildet nun auch die Basis für das Bebauungsplanverfahren Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 -. Nach den bereits abgeschlossenen Verfahrensschritten der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB soll nun die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen werden. Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplanentwurfes ist die planungsrechtliche Ausweisung eines Urbanen Gebietes nach § 6a der Baunutzungsverordnung. Urbane Gebiete eigenen sich aufgrund ihrer rechtlichen Charakteristik in besonderem Maße für die hier angestrebte Nachverdichtung und die verträgliche Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes umfasst dabei auch einen Teil der unmittelbar nordöstlich des Vorhabengrundstücks liegenden, öffentlichen Grünfläche. Im Kontext des Bebauungsplanverfahrens sind auf dieser Fläche einzelne Aufwertungsmaßnahmen der vorhandenen Grünstrukturen vorgesehen, da aufgrund der geplanten hohen Verdichtung auf dem Vorhabengrundstück kein vollständiger Ausgleich möglich ist. Vorbehaltsbeschluss In einem zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Vorhabenträger, der 7280 DUES GmbH, abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag werden die Kostenübernahmen für die durch das Projekt begründeten Infrastrukturmaßnahmen sowie ergänzende Regelungen für einen „Social Return“ in den Wohnnutzungen des Hochpunktes aufgenommen. Durch die notarielle Beurkundung erfolgt die Wirksamkeit des Vertrages. Seite 7 Die Vorbehaltsbedingung „Wirksamkeit des Städtebaulichen Vertrages“ muss vor dem Start der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfüllt sein. Aus diesem Grund erfolgt der Offenlagebeschluss vorbehaltlich dieser Bedingung. Social Return / Nachhaltigkeit Die Möglichkeiten für die Integration von sozial gefördertem Wohnungsbau wurden im Verfahren mehrfach geprüft. Die förderrechtlich einzuhaltenden Vorgaben können jedoch nicht erfüllt werden. Zum einen sind Wohnungen in Hochhäusern nicht förderfähig, zum anderen ist ein Nachweis der erforderlichen Grünflächen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind im geplanten Hochpunkt gemeinwohlorientierte Mietwohnungen vorgesehen, die vor allem älteren oder pflegebedürftigen Personen zu Gute kommen sollen. Diese gemeinwohlorientierten Wohnungen werden unter dem Titel „WohnenPlus NKL 16“ zusammengefasst und als barrierefreie und teilweise als rollstuhlgerechte Wohnungen gestaltet. In der Summe werden ca. 20 % der geplanten Wohneinheiten (ca. 21 Wohnungen) für diese besondere Wohnform vorgehalten. Mit dieser Konzeption wird - im Sinne einer funktionierenden Nutzungsmischung - ein Anteil von ca. 20 % der Wohnfläche dem Bereich „Social-Return“ zugeordnet, was unmittelbar auch der Attraktivierung des Standortes Seestern dient. Diese Regelungen werden durch den Städtebaulichen Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Vorhabenträger abgesichert. Abgesehen von den Zufahrtsbereichen und den vier oberirdisch vorgesehenen Stellplätzen (die Car-Sharing-Angebote aufnehmen bzw. mobilitätseingeschränkten Personen zur Verfügung stehen sollen) kann das Quartier durch seine Tiefgarage weitgehend autofrei gehalten werden. Ergänzend werden - zur Stärkung der E-Mobilität - Elektroladestationen bzw. Stromtankstellen für Pkw und E-Bikes im Plangebiet implementiert. Umweltbelange Die Schallemissionen und -immissionen, Besonnung/Belichtung, Windauswirkungen sowie die lufthygienische Situation wurden geprüft. Falls erforderlich, wurden Schutzmaßnahmen festgesetzt. Weiterhin werden die Neupflanzung von Bäumen geregelt und Dach- und Tiefgaragenbegrünungen festgesetzt. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde erstellt. Daraus resultierend werden Maßnahmen gegen Vogelschlag festgesetzt. Seite 8 Anlagen: 1. Bericht 3(1) 2. Behandlung Stgn. 4(1) und 4(2) 3. Begründung 4. Textliche Festsetzungen 5. Planzeichnung 6. Planverkleinerung
1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Title: Beschluss-Vorlage APS URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588511.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2026 06:44:04 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 # Bericht zur # Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB # vom 23.09.2019 bis 18.10.2019 # zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/024 # - Niederkasseler Lohweg 16 - # Stadtbezirk 4 - Stadtteil Lörick - 2 - > Stand: 12.12.2019, Vorlage Nr. APS/034/2026 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 23.09.2019 bis 18.10.2019 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ Ort: Gemeindesaal der Philippus-Kirche Grevenbroicher Weg 1, 40547 Düsseldorf Zeit: 01. Oktober 2019 Beginn 18:00 Uhr; Ende 18:45 Uhr Anwesend: Ratsherr Tups, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 4 Frau Bürger, Leiterin der Bezirksverwaltungsstelle 4 ca. 20 Bürgerinnen und Bürger 2 Mitarbeiter der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt) 1 Vertreter eines Fachplanungsbüros Der Bezirksbürgermeister, Herr Tups, eröffnet die Versammlung und begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. Im Anschluss gibt Herr Tups einen kurzen Überblick über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Danach übergibt er das Wort an Herrn Weich und Frau Knolle, Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Herr Weich erläutert zunächst das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und weist auf die verschiedenen Möglichkeiten hin, wie sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv am Verfahren beteiligen können. Möglichkeiten der Einflussnahme für die Bürgerinnen und Bürger bestehen in der heutigen Veranstaltung, weiterhin auch schriftlich in den nächsten zwei Wochen bis einschließlich 18.10.2019. Der Bericht über die Veranstaltung und über die schriftlich eingereichten Anregungen wird in der Bezirksvertretung 4 und im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) vorgestellt und diskutiert. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens besteht dann eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme während der öffentlichen Auslegung; die Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen wird abschließend im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf getroffen. - 3 - > Stand: 12.12.2019, Vorlage Nr. APS/034/2026 Frau Knolle gibt anhand einer Beamer-Präsentation einen Überblick über die Lage sowie die Größe des Plangebietes. Sie informiert über die Ergebnisse aus dem im Vorfeld zum Bebauungsplanverfahren durchgeführten Wettbewerbsverfahren „WohnenPlus NKL 16“ (September 2018) und über die Leitsätze des Workshops „Zukunftsperspektive Quartier Seestern“ (Juni 2018), die bereits auf das Vorhaben bezogen diskutiert wurden. Darüber hinaus werden die bisherigen Verfahrensschritte und die wesentlichen Inhalte der derzeitigen städtebaulichen Konzeption vorgestellt. Hierbei weist Frau Knolle gesondert darauf hin, dass eine Variante des Entwurfs, die im Vergleich zum Wettbewerbsergebnis in Teilbereichen um ein zusätzliches Geschoss erweitert wurde, zur Diskussion gestellt wird. Im Anschluss gibt Herr Bezirksbürgermeister Tups das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Eine Bürgerin fragt nach, warum das Handlungskonzept Wohnen (HKW) für das Hochhaus nicht angewendet wird. Antwort: Es wird klargestellt, dass die Planung die Anwendung des HKW mit 20% preisgedämpftem Wohnen vorsieht. Das entspricht dem Ratsbeschluss vom 28.04.2016. Demnach gelten Wohnhochhäuser als besondere Vorhabentypen. Für das Wohnhochhaus als einziges Wohnbauvorhaben im Bebauungsplangebiet sei öffentlich geförderter Wohnungsbau aufgrund der Förderrichtlinien nur eingeschränkt möglich und 20 % der Wohneinheiten im preisgedämpften Wohnungsbau gefordert. 2. Ein Bürger fragt nach, ob bei der Planung des Hochhauses auf Frischluftschneisen geachtet wurde. Im Bereich des Seesterns seien vermehrt Hochhäuser geplant oder bestehen bereits, so dass es möglicherweise zu Problemen beim Luftaustausch kommen könne. Antwort: Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf verwiesen, dass hierzu auch im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingeholt werden. Der Sachverhalt werde im weiteren Verfahren - 4 - > Stand: 12.12.2019, Vorlage Nr. APS/034/2026 geprüft. Es wird gesondert auf die bestehende öffentliche Grünfläche im Nordosten des Plangebietes verwiesen, die durch das Bebauungsplanverfahren in Gestaltung und Funktion aufgewertet und gesichert werden soll. 3. Ein Bürger fragt nach, ob im Rahmen der Planung das zu erwartende Verkehrsaufkommen berücksichtigt wurde. Es sei bereits in der Bestandssituation zu erkennen, dass die bestehenden Verkehrsknotenpunkte ausgelastet seien. Antwort: Eine im Vorfeld geführte Machbarkeitsstudie zum Thema Verkehr hat die grundsätzliche Verträglichkeit der Planung aufgezeigt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten ausgearbeitet und der Sachverhalt geprüft. Es wird angemerkt, dass die Planung im Vergleich zur bestehenden Situation eine Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe vorsehe. Hieraus ergäben sich Mischverkehre, welche sich antizyklisch zueinander verhalten. Dies wirke sich grundsätzlich günstig auf die Verteilung über den Tag aus. Es wird gesondert die gute ÖPNV-Anbindung des Standortes an der Endhaltestelle der Stadtbahn hervorgehoben. 4. Eine Bürgerin fragt nach, ob und wie viele Seniorenwohnungen geplant seien. Antwort: Die Planung sieht einen überwiegenden Anteil von kleinen Wohnungen vor, im Durchschnitt zwischen 40 m² bis 80 m² Größe. Es wird angemerkt, dass insgesamt circa 100 bis 120 Wohnungen entstehen sollen. Ein Konzept des Vorhabenträgers sehe autarke Wohnungen mit Serviceangeboten für Senioren vor. Der Bebauungsplan werde jedoch keine spezifische Bindung für „Wohnen für Senioren“ festsetzen. - 5 - > Stand: 12.12.2019, Vorlage Nr. APS/034/2026 5. Eine Bürgerin fragt nach, ob durch die benannte Aufstockung der Geschosse in Teilbereichen des Plangebietes auch mehr Wohnungen entstehen würden. Antwort: Die Aufstockung der Planung bezieht sich nur auf die gewerblich genutzten Bereiche im Sockel und im mehrgeschossigen Aufbau. Das geplante Wohnhochhaus bleibt unverändert, daher sind in der gezeigten Variante keine zusätzlichen Wohnungen geplant. Es wird angemerkt, dass die geplanten 60 Meter beim Hochhaus nicht überschritten werden. 6. Ein Bürger fragt nach, ob die Aufstockung bei der Verkehrsuntersuchung ebenfalls berücksichtigt wurde. Es wird erneut auf die bestehende Verkehrssituation verwiesen. Antwort: Eine Weiterführung der Verkehrsuntersuchung wird im weiteren Verfahren erfolgen, so dass eine eventuell aufkommende Beeinträchtigung erkannt und behandelt werden kann. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass einer eventuellen Beeinträchtigung des Verkehres entgegengewirkt werden kann, in dem zum Beispiel Ampelphasen verändert oder das ÖPNV-Angebot ausgebaut werde. Herr Tups weist darauf hin, dass die Ergebnisse sowie die erstellen Gutachten im weiteren Verfahren auch durch die Öffentlichkeit einsehbar sein werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Verkehrsuntersuchung auch Mobilitätskonzepte (zum Beispiel Car-Sharing) betrachtet werden, um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr aufzuzeigen. 7. Ein Bürger fragt nach, ob im Rahmen der Planung auch die Nutzungsstrukturen der Umgebung betrachtet wurden. Es wird gesondert auf das seit Jahren laufende Bebauungsplanverfahren Grevenbroicher Weg / Wickrather Straße „Lörick-Karree“ und die geplante Nutzungsstruktur mit Einzelhandel verwiesen. - 6 - > Stand: 12.12.2019, Vorlage Nr. APS/034/2026 Antwort: Die angrenzenden in Planung befindlichen Projekte, wie z.B. das „Lörick-Karree“, wurden im Verfahren berücksichtigt und sind mit dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf vereinbar. Beide Planungen stellen eine sinnvolle Ergänzung der Nahversorgung untereinander und für den Stadtbezirk dar. 8. Eine Bürgerin fragt nach, ob es bereits einen Investor für das Projekt gibt und bis wann man mit der Fertigstellung rechnen könne. Antwort: Es gibt einen Investor für das Projekt. Ein genauer Zeitpunkt der Fertigstellung sei beim derzeitigen Stand der Planung jedoch noch nicht abzusehen. Die Dauer eines Verfahrens sei vom Einzelfall abhängig, diese könne zwischen zwei und fünf Jahren (Planungsrecht) liegen. 9. Ein Bürger fragt nach, ob im Zuge der Planung das Handlungskonzept Wohnen (HKW) der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht vollumfänglich angewendet werden könne. Antwort: Die aktuelle Vorgabe der Politik liegt bei der Sonderbauform eines Wohnhochhauses bei 20 Prozent preisgedämpftem Wohnungsbau. Es steht den Bürgerinnen und Bürgern offen, ihre Anregung und Forderung nach öffentlich gefördertem Wohnen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu formulieren. 10. Ein Bürger gibt zu Protokoll, dass die Anwohner des Stadtteils Lörick weitere Hochhäuser im Stadtteil generell ablehnten und sich nicht mit der Wohnbauform des Hochhauses identifizieren können. Die Schaffung von neuem Wohnraum werde jedoch ausdrücklich befürwortet. - 7 - > Stand: 12.12.2019, Vorlage Nr. APS/034/2026 Antwort: Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Der Bezirksbürgermeister, Herr Tups, dankt am Ende der Veranstaltung der Verwaltung für die Teilnahme und die Erläuterungen. Er bedankt sich weiterhin bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für das Interesse und die erfolgten Fragen und Stellungnahmen und wünscht allen noch einen schönen Abend. Die Veranstaltung wird um 18:45 Uhr beendet. 2.: Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Es wurden im Zeitraum vom 23.09.2019 bis 18.10.2019 keine schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht.
2. Behandlung Stgn. 4(1) und 4(2) als Text anzeigen
Title: 00588512.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588512.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2026 06:44:06 GMT Number of Pages: 66 Markdown Content: Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 > Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 ## Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter ## Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.08.2019 bis 12.09.2019 ## sowie ## Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.12.2022 bis 31.01.2023 ## zum Bebauungsplan Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): August 2021 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): September 2025 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 I. Liste der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - vorgebracht haben 1. Stadt Düsseldorf Amt 19/3 Umweltamt 40225 Düsseldorf 2. Stadt Düsseldorf Amt 37/232 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Veranstaltung 40215 Düsseldorf 3. Stadt Düsseldorf Amt 37/614 Feuerwehr, Rettungsdienst vorbeugender Brand- und Rettungsschutz 40215 Düsseldorf 4. Stadt Düsseldorf Amt 37/51 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Prävention 40215 Düsseldorf 5. Stadt Düsseldorf Amt 40 Amt für Schule und Bildung 40225 Düsseldorf 6. Stadt Düsseldorf Amt 50 Amt für Soziales 40225 Düsseldorf 7. Stadt Düsseldorf Amt 51/19 Amt für Jugend 40225 Düsseldorf 8. Stadt Düsseldorf Amt 52 Sportamt 40225 Düsseldorf 9. Stadt Düsseldorf Amt 53/2 Gesundheitsamt 40225 Düsseldorf 10. Stadt Düsseldorf Amt 54 Amt für Migration und Integration 40225 Düsseldorf 11. Stadt Düsseldorf Amt 63 Bauaufsichtsamt 40225 Düsseldorf 12. Stadt Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 Amt 66/2.1 Amt für Verkehrsmanagement 40225 Düsseldorf 13. Stadt Düsseldorf Amt 66/3 Amt für Verkehrsmanagement – Straßenbau 40225 Düsseldorf 14. Stadt Düsseldorf Amt 67 Stadtentwässerungsbetrieb 40225 Düsseldorf 15. Stadt Düsseldorf Amt 68 Garten-, Friedhofs- und Forstamt / UNB Kaiserswerther Straße 390 40474 Düsseldorf 16. Stadt Düsseldorf Bezirksverwaltungsstelle 01/18/4 40225 Düsseldorf 17. Amprion GmbH Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund 18. Bezirksregierung Düsseldorf 40408 Düsseldorf 19. Bundesnetzagentur Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin 20. Colt Technology Services GmbH – Bereich Nord vertreten durch Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH Standort Bad Liebenwerda Am Schwarzgraben 13 04924 Bad Liebenwerda 21. Deutsche Bahn AG Erna-Scheffler-Str. 5 51103 Köln 22. Deutsche Flugsicherung Postfach 1243 63202 Langen 23. Deutsche Telekom GmbH vertreten durch Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 13 Hellersbergstraße 35 41460 Neuss Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 24. Geologischer Dienst NRW De-Greiff-Str. 195 47803 Krefeld 25. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf 26. Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Hansastraße 2 47799 Krefeld 27. Landesbetrieb der Naturschutzverbände NRW: NABU Völklinger Straße 7-9 40219 Düsseldorf 28. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Netzführung & Geodaten Postfach 104803 40039 Düsseldorf 29. Polizeipräsidium Düsseldorf Städtebauliche Kriminalprävention Luegallee 65 40219 Düsseldorf 30. Stadtwerke Düsseldorf, Netzbetrieb Höherweg 100 40233 Düsseldorf 31. Telefonica O2 Südwestpark 35 90449 Nürnberg Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 Seite 5 von 66 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter zum Bebauungsplan Nr. 02/024 - Niederkasseler Lohweg 16 -(Beantwortungsstand 4(1): August 2020 / 4(2): August 2025) 1. Amt 19/3 Umweltamt Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort 4(1) a) Umweltbericht Das Umweltamt gibt in seiner Stellungnahme Hinweise für das weitere Verfahren und bittet, die Stellungnahme in den Umweltbericht zum Bebauungsplan zu übernehmen. Der Stellungnahme wird gefolgt. b) Bedarf an Depotcontainer-Stationen im öffentlichen Straßenraum und sonstigen Tonnen Es besteht der Bedarf an einer unterirdischen Containerstation mit je drei Altglascontainern (Weiß-, Grün-, Braun-Glas, je 3 Kubikmeter) sowie einem oberirdischen Altkleidercontainer. Die Leerung der Unterflurstation kann nur über den Niederkasseler Lohweg, beziehungsweise der Straße Am Seestern erfolgen. Daher ist die Unterfluranlage in diesem Bereich zu platzieren. Ausreichende Abstände zur Wohnbebauung von 7 Meter sind einzuhalten. Für Altpapier, Leichtverpackungen und Bioabfall sind zusätzlich zum Restmüll Stellplätze zu schaffen. Die Stellplätze für Restmüll, Altpapier und Leichtverpackungen sind verpflichtend, die für Bioabfall sinnvoll. Sind die Stellplätze für die Entsorgungsfahrzeuge nicht anfahrbar, sind Bereitstellungs-plätze für Mülltonnen in ausreichendem Maße in jedem Fall erforderlich. Bei einem Kellerstellplatz ist dafür zu sorgen, Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die geforderte Unterfluranlage für Wertstoffe in dem vorgeschlagenen Bereich angeordnet werden kann. Stellplätze für Restmüll, Altpapier und Leichtverpackungen sollen innerhalb des Gebäudes sowie auf dem privaten Grundstück vorgehalten werden. Soweit erforderlich, sollen auch zentral organisierte Flächen für die Abholung angeordnet werden. Die Planung soll im Weiteren mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt werden. Der Stellungnahme wird durch Anpassung der Planung gefolgt. Im weiteren Verfahren wird die Anordnung einer Unterflurstation im Bereich des Niederkasseler Lohweges oder in der Straße Am Seestern geprüft. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort dass dieser entweder durch Müllfahrzeuge anfahrbar oder im Außenbereich eine ausreichend große Fläche zur Bereitstellung der Tonnen geschaffen wird. Da die Abholung der verschiedenen Abfallfraktionen zum Teil am gleichen Werktag erfolgt, ist dies bei der Berechnung der jeweiligen Bereitstellungsfläche mit einzukalkulieren. Die Entfernung der am weitesten von der Fahrbahn stehenden Mülltonne darf nicht mehr als 20 Meter von der Stelle entfernt sein, wo die Entsorgungsfahrzeuge zur Abholung stehen werden. c) Verkehrslärm Die Beurteilungspegel liegen gemäß schalltechnischer Einschätzung zum Wettbewerbsergebnis (Peutz Consult GmbH, FB 8292-1 mit Stand vom 18.02.2019) am geplanten Gebäude bei bis zu 64 dB(A) am Tag und bis zu 56 dB(A) in der Nacht. Die schall-technischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 für ein Mischgebiet (beziehungsweise urbanes Gebiet) von 60 dB(A) / 50 dB(A) tags / nachts würden somit um bis zu 4 dB(A) am Tag und bis zu 6 dB(A) in der Nacht überschritten. In großen Teilen des geplanten Gebäudekomplexes können die Orientierungswerte eingehalten werden. Für das weitere Bebauungsplanverfahren ist die schalltechnische Ersteinschätzung zum Straßenverkehrslärm auf den aktuellen Planstand anzupassen (geschossweise Berechnung, Verwendung der Interimslösung der Stadt Düsseldorf zur DIN 4109). Zudem ist die Eine Qualifizierung der vorliegenden Ersteinschätzung wird vorgenommen. Das erstellte Verkehrsgutachten macht aber bereits folgendes deutlich: Aufgrund der Neuplanung ist mit einem Gesamtverkehrs-aufkommen von 1.390 Kraftfahrzeugfahrten zu rechnen. 1.250 Kraftfahrzeugfahrten davon sind als Neuverkehre einzustufen. Die Neuplanung mit circa 20.000 Quadratmeter Geschossfläche erzeugt jedoch insbesondere deutlich mehr Tagesverkehr als die bisherige Vornutzung, beziehungsweise als die nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan möglichen Flächen und Nutzungen. Durch den Nutzungsmix der Neuplanung (Wohnen, Büro, Verwaltung, Dienstleistung, Einzelhandel, Gewerbe, Gastronomie und Gemeinschaftseinrichtungen) und der damit in den Spitzenstunden verbundenen, gegenläufigen Quell- und Zielverkehre ergeben sich jedoch kaum höhere Spitzenstundenwerte als bei der nach dem gültigen Bebauungsplan möglichen, ansetzbaren Flächen Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort Auswirkungen der Tiefgarage auf das eigene Bauvorhaben und die Nachbarbebauung zu untersuchen. Aktive Maßnahmen zur Lärmminderung sind bei Richtwertüberschreitungen der TA Lärm zu benennen. Des Weiteren wird für die Abwägung im Bebauungsplan die Aussage benötigt, ob die Umsetzung der Planung zu einer Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen im Umfeld führt. und Nutzungen. Für die übrigen Zeiträume ist bereits vor diesem Hintergrund nicht von wesentlichen Änderungen der Verkehrslärmsituation auszugehen. Der Stellungnahme wird durch die Erstellung eines Gutachtens gefolgt. d) Gewerbeimmissionen, Freizeit - und Sportlärm Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan zum großen Teil als Kerngebiet ausgewiesen. Die neue Planung sieht vor, das Kerngebiet in ein urbanes Gebiet (MU) umzuwandeln, um Baurecht für Wohnungsbau zu schaffen. Das Umfeld des Plangebietes ist geprägt sowohl von größeren Bürogebäuden, Hotels und Dienstleistungsbetrieben sowie kleineren Einzelhandels- und Gewerbeeinrichtungen, als auch von Wohnnutzungen. Nördlich des Plangebietes befinden sich die Gemeinschaftsgrundschule Lörick, die Flächen des Düsseldorfer Hockey-Clubs 1905 e.V. sowie des Düsseldorfer Tennisclubs 1984 e.V. Die Stellplätze des Sportclubs DHC sowie ein Spielfeld liegen in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet. Durch die Öffnung des Gebietes für Wohnnutzungen in einem urbanen Gebiet wird der Schutzanspruch nicht erhöht. Allerdings können durch das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen Konflikte entstehen. Bei der Planung können diese durch gewerbliche Schallimmissionen sowie Sport-und Freizeitlärm hervorgerufen werden. Beurteilungsgrundlage für Im Vorfeld des Verfahrens sind bereits die schalltechnischen Rahmenbedingungen (Grundaussagen) für den Wettbewerb ermittelt worden. Dem Gutachten (Peutz Consult GmbH, Bericht F 8292-1.1 vom 10.04.2018) ist zu entnehmen, dass zwischen den benachbarten Nutzungen ein Konflikt zu besorgen ist. Zur Beurteilung der Situation im Bebauungsplanverfahren ist ein aktuelles Schallgutachten notwendig. Erst dann kann sicher beurteilt werden, ob die Immissionsrichtwerte gemäß der DIN 18005 an allen relevanten Immissionsorten eingehalten werden oder Maßnahmen zum Schallschutz getroffen werden müssen. Der Stellungnahme wird durch die Erstellung eines Gutachtens gefolgt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort Lärmimmissionen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die DIN 18005. Für Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm sind auch bei der Bauleitplanung die einschlägigen Vorschriften mit ihren Immissionsrichtwerten zu beachten. Gemäß der DIN 18005 werden die Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm berechnet. Bei der Beurteilung von Sportanlagen ist die Sportanlagen-lärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu beachten. Als Entscheidungsgrundlage bei der Klärung der Frage, ob Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, hat das NRW-Umweltministerium den Freizeitlärmerlass herausgegeben. e) Besonnung Zur Beurteilung der Besonnungssituation in dem für eine Wohnnutzung vorgesehenen Hochpunkt ist für beide Planvarianten ein Verschattungs-gutachten zu erstellen. Die geplanten Wohnungsgrundrisse sind darzustellen. Für Bereiche, die für eine Wohnnutzung vorgesehen und nach DIN 5034 nicht ausreichend besonnt sind, ist darzulegen, wie dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Der Stellungnahme wird durch die Erstellung eines Gutachtens gefolgt. f) Wind Bei der Planung von Hochpunkten über 60 Meter ist mit einer erheblichen Veränderung des Windfeldes zu rechnen, auch vor dem Hintergrund, dass sich in der Nähe bereits weitere, realisierte und geplante Hochpunkte befinden. Daher ist eine Untersuchung des Windkomforts und der Windgefahren Der Stellungnahme wird durch die Erstellung eines Gutachtens gefolgt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 66 Stand: 22.05.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/034/2026 Stellungnahme / Hinweis Abwägung bzw. Antwort erforderlich, insbesondere um Windgefahren sicher auszuschließen. Hierbei ist die geplante Nutzung, auch von Dach-und Freiflächen, zu berücksichtigen. Bei ungünstigem Windkomfort oder Windgefahren sind Minderungsmaßnahmen vorzuschlagen und im Falle von Windgefahren auch zu untersuchen. g) Boden Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes Im Umfeld des Plangebietes befinden sich die Altablagerungen mit den Katasternummern 39, 40, 41, 160, 259, 260 und 490. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse des Bodenluftmess-programms (1990/1991) und den Entfernungen zum Plangebiet sind Auswirkungen auf dieses durch Gasmigration nicht zu besorgen. Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes - keine - Altstandorte im Plangebiet - keine - Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. h) Bodenaushub (ohne natürliches, unbelastetes Bodenmaterial ohne Fremdbeimengungen) Bodenmaterialien, die bei den geplanten Baumaßnahmen ausgehoben werden, unterliegen den abfallrechtlichen Regelungen. Ausgenommen davon ist natürliches Bodenmaterial ohne Fremdbeimengungen. Weitere abfallrechtliche Anforderungen werden in den entsprechenden Genehmigungsverfahren verbindlich geregelt. Die Stellungnahme bezieht sich auf das dem Bebauungsplan-verfahren nachgeordnete Baugenehmigungsverfahren. Eine Anpassung der Unterlagen des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: ge

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3. Begründung als Text anzeigen
Title: 00588513.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588513.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2026 06:44:07 GMT Number of Pages: 97 Markdown Content: Begründung # zum Bebauungsplan - Entwurf Nummer 04/024 # - Niederkasseler Lohweg 16 - # - Stadtbezirk 04 - Stadtteil Lörick -- 2 - > Bebauungsplan Nr. 04/24 Stand: 21.05.2026 Teil A – Städtebauliche Aspekte .............................................................. 7 1 Planungsanlass ........................................................................ 7 2 Örtliche Verhältnisse ................................................................. 7 2.1 Beschreibung des Plangebietes ................................................... 7 2.2 Bestand .................................................................................. 8 2.3 Umgebung .............................................................................. 8 2.4 Verkehr und Erschließung .......................................................... 9 2.5 Infrastruktur............................................................................ 9 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ................................................... 10 3.1 Regionalplan.......................................................................... 10 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ...................................................... 10 3.3 Landschaftsplan ..................................................................... 11 3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB ............................................................................. 11 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte ................................... 11 4.1 Raumwerk D.......................................................................... 11 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................ 12 4.3 Rahmenplan Einzelhandel ........................................................ 13 4.4 Quotierungsregelung............................................................... 13 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ................................................................... 14 5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren ...................................... 14 5.2 Städtebauliches Konzept.......................................................... 15 5.3 Freiraumkonzept und Wegeführung ........................................... 16 5.4 Verkehrskonzept .................................................................... 17 5.5 Anpassung des Planungsrechts ................................................. 17 6 Inhalt des Bebauungsplans ...................................................... 18 6.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................... 18 6.2 Maß der baulichen Nutzung ...................................................... 20 6.2.1 Grundflächenzahl ................................................................... 20 6.2.2 Oberirdische Versiegelung........................................................ 21 6.2.3 Unterirdische Versiegelung ....................................................... 21 - 3 - > Bebauungsplan Nr. 04/024 Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 6.2.4 Geschossfläche, Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen ................................................................................ 22 6.2.5 Überschreitung der Orientierungswerte für das Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 23 6.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen .............. 27 6.4 Höhenlage nicht überbaubare Grundstücksfläche ......................... 28 6.5 Flächen für Nebenanlagen ........................................................ 29 6.6 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein- und Ausfahrten ............ 30 6.7 Verkehrliche Erschließung ........................................................ 30 6.8 Verkehrsuntersuchung ............................................................ 31 6.9 Mobilitätskonzept ................................................................... 32 6.9.1 Radverkehrsinfrastruktur ......................................................... 32 6.9.2 Alternative Mobilitätsangebote .................................................. 32 6.9.3 Leistungsfähigkeit im ÖPNV...................................................... 32 6.9.4 Stellplatzbedarf und Mobilitätsmaßnahmen ................................. 33 6.9.5 Wirtschaftsverkehr ................................................................. 34 6.10 Ver- und Entsorgung ............................................................... 35 6.11 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................ 35 6.12 Private und öffentliche Grünflächen ........................................... 35 6.13 Artenschutz ........................................................................... 36 6.14 Grünplanerische Inhalte .......................................................... 36 6.14.1 Grünordnungskonzept ............................................................. 36 6.14.2 Begrünung des Plangebietes..................................................... 37 6.14.3 Umsetzung und Zukunftsbaumliste ............................................ 40 6.14.4 Spiel- und Freiflächen ............................................................. 41 6.15 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen .............................. 41 6.15.1 Verkehrslärm ......................................................................... 41 6.15.2 Gewerbelärm ......................................................................... 42 6.15.3 Sport- und Freizeitlärm ........................................................... 43 6.15.4 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen ......................................... 43 6.15.5 Entlüftung Tiefgarage .............................................................. 44 6.16 Verschattung / Besonnung ....................................................... 44 6.17 Luftschadstoffe ...................................................................... 46 6.18 Windkomfortuntersuchung ....................................................... 47 6.19 Hochwasser ........................................................................... 47 - 4 - > Bebauungsplan Nr. 04/024 Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 6.20 Urbane Sturzfluten und Starkregen ........................................... 48 6.21 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen........................................ 49 6.21.1 Dachform und Dachaufbauten .................................................. 49 6.21.2 Bewegliche Abstellbehälter und Großmüllbehälter ........................ 50 6.21.3 Einfriedungen ........................................................................ 50 6.21.4 Werbeanlagen........................................................................ 51 7 Nachrichtliche Übernahmen / Hinweise ...................................... 52 7.1 Nachrichtliche Übernahmen: .................................................... 52 7.1.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf International .......................................................... 52 7.1.2 Hochwasserrisikogebiete.......................................................... 53 7.1.3 Wasserschutzzone .................................................................. 53 7.2 Hinweise ............................................................................... 53 7.2.1 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ........................... 53 7.2.2 Grünordnungskonzept und Begrünungsmaßnahmen ..................... 53 7.2.3 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ............................................. 54 7.2.4 Baumpflanzungen ................................................................... 54 7.2.5 Artenschutz ........................................................................... 54 7.2.6 Denkmalschutz ...................................................................... 55 7.2.7 Windkomfort.......................................................................... 55 7.2.8 Standorte für Transformatoren ................................................. 55 7.2.9 Kampfmittel .......................................................................... 55 7.2.10 Erdbebengefährdung ............................................................... 55 7.2.11 Richtfunkstrecken ................................................................... 56 7.2.12 Telekommunikationsanlagen .................................................... 56 8 Verfahren.............................................................................. 56 8.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ........... 56 8.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB ................. 57 8.3 Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB ................................. 57 8.4 Öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ................................ 57 9 Soziale Maßnahmen ................................................................ 57 10 Bodenordnende Maßnahmen .................................................... 57 11 Kosten für die Gemeinde ......................................................... 57 Teil B – Umweltbericht ........................................................................ 58 12 Zusammenfassung ................................................................. 58 - 5 - > Bebauungsplan Nr. 04/024 Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 13 Beschreibung des Vorhabens .................................................... 59 14 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet .......................................... 60 15 Schutzgutbetrachtung ............................................................. 61 15.1 Mensch ................................................................................. 61 15.1.1 Verkehrslärm ......................................................................... 61 15.1.2 Gewerbeemissionen ................................................................ 64 15.1.3 Freizeit- und Sportlärm ........................................................... 65 15.1.4 Elektromagnetische Felder (EMF) .............................................. 66 15.1.5 Störfallbetriebsbereiche ........................................................... 67 15.1.6 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ................................... 67 15.1.7 Städtebauliche Kriminalprävention ............................................ 67 15.1.8 Besonnung ............................................................................ 68 15.1.9 Wind .................................................................................... 70 15.1.10 Erdbebengefährdung ............................................................... 71 15.2 Natur und Freiraum ................................................................ 72 15.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ............................................ 72 15.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft ................................................. 73 15.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung .................................................. 78 15.3 Boden .................................................................................. 81 15.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .............................. 81 15.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ................................................. 81 15.3.3 Altstandorte im Plangebiet ....................................................... 81 15.3.4 Vorsorgender Bodenschutz....................................................... 81 15.4 Wasser ................................................................................. 81 15.4.1 Grundwasser ......................................................................... 81 15.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ........................... 82 15.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ........................................... 82 15.4.4 Oberflächengewässer .............................................................. 83 15.4.5 Wasserschutzgebiete .............................................................. 84 15.4.6 Hochwasserbelange ................................................................ 84 15.5 Luft ...................................................................................... 85 15.5.1 Lufthygiene ........................................................................... 85 15.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ..................................................... 87 15.6 Klima ................................................................................... 88 15.6.1 Globalklima ........................................................................... 88 - 6 - > Bebauungsplan Nr. 04/024 Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 15.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ............................................... 89 15.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter........................................... 90 15.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ....................................... 91 16 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten .............................. 93 17 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................. 94 18 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ....................... 94 19 Weitere Angaben .................................................................... 95 - 7 - > Bebauungsplan Nr. 04/024 Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 Teil A – Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass In den linksrheinischen Stadtteilen der Landeshauptstadt Düsseldorf besteht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Es ist daher ein Ziel der Stadtentwicklung, Baulandpotenziale für die Entwicklung von Wohnnutzungen zu mobilisieren. Dies gilt insbesondere auch für Flächen, die aufgrund ihrer Lage prägnante Charakteristiken eines urbanen Gebietes (MU) besitzen und sich für Nachverdichtungen und die gemeinsamen Nutzungen von Wohnen und Arbeiten eignen. Dies ist für das hier vorliegende Plangebiet gegeben. Als Teil des Areals Seestern, der als Entlastungsstandort mit Büro- und Wohnnutzung für die Innenstadt dient und dem im Verhältnis niedrigen Nutzungskennziffern des Plangebietes, bieten sich hier Potenziale, die Ziele der Innenentwicklung in besonderer Weise umzusetzen. Es entspricht modernen städtebaulichen Grundsätzen, derartige im Stadtgebiet gelegene Flächen zu entwickeln oder neu zu nutzen, um weitere Bodenversiegelungen an den Stadtgrenzen so weit wie möglich zu vermeiden. Dies steht auch im Einklang mit der Zielsetzung des Baugesetzbuches. Damit wird dem ökologis

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4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Title: Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588514.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2026 06:44:08 GMT Number of Pages: 14 Markdown Content: Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/024 - Niederkasseler Lohweg 16 - Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesge-setzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 348), der Baunut-zungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 176) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S. 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf tech-nische Regelwerke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder Richtli-nien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB) Urbanes Gebiet (MU) (§ 6 a BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind − Wohnungen nur innerhalb der in der Nebenzeichnung 3 mit rö-misch IV bis XX Vollgeschossen festgesetzten, überbaubaren Grundstücksfläche, − Geschäfts- und Bürogebäude, − Nahversorgungsrelevante Einzelhandelsbetriebe (insbeson-dere Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe) mit Sortimenten ge-mäß Nr. 1 der Düsseldorfer Sortimentsliste nur im Erdge-schoss, ausgenommen Drogeriemärkte, − Nicht zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten gemäß Nr. 3 bis 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste, − Schank- und Speisewirtschaften, − Betriebe des Beherbergungsgewerbes, − sonstige Gewerbebetriebe, − Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, so-ziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Unzulässig sind − Vergnügungsstätten, − Tankstellen, − Bordelle und bordellartige Betriebe und Einrichtungen, − Einzelhandelsbetriebe oberhalb des Erdgeschosses, Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 − Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ge-mäß Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste, − Drogeriemärkte, − Einzelhandelsbetriebe, die Waren und Dienstleistungen zur Er-regung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbie-ten. Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhan-delskonzept für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes Fahrräder und Zubehör) Sortimente mit Zentrenrelevanz 1. Nahversorgungsrelevante Sortimente (periodischer Be-darf) 1.1 Nahrungs- und Genussmittel 1.2 Pharmazeutika, Reformwaren 1.3 Drogerie, Körperpflege (Drogeriewaren, Wasch- u. Putz-mittel) 1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooartikel 1.5 (Schnitt-)Blumen 1.6 Zeitungen, Zeitschriften 2. Zentrenrelevante Sortimente (aperiodischer Bedarf) 2.1 persönlicher Bedarf 2.1.1 Bekleidung (auch Sportbekleidung), Lederwaren, Schuhe 2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikartikel 2.1.3 Uhren und Schmuck 2.1.4 Sanitätswaren 2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf 2.2.1 Antiquitäten und Dekorationsartikel 2.2.2 Haus- und Heimtextilien (Gardinen und Zubehör, Stoffe und Kurzwaren, Handarbeitsmaterialien, Wolle und Näh-maschinen) 2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik 2.2.4 Haushaltswaren und Elektrokleingeräte 2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe und Kunsthandwerk, Bilder-rahmen, Galanteriewaren und Geschenkartikel 2.3 Freizeit- und sonstiger Bedarf 2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren 2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften, bespielte Speichermedien, Tonträger, Computerspiele, Computersoftware) 2.3.3 Büroartikel, Papier, Schreibwaren 2.3.4 Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (Computer und Zubehör, unbespielte Speichermedien) 2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel 2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel, Waffen und Jagdbedarf 2.3.8 Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien Sortimente ohne Zentrenrelevanz 3. Baumarktspezifische Kernsortimente Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 3.1 Baustoffe (Holz, Metall, Kunststoffe, Steine, Fliesen, Dämmstoffe, Mörtel etc.) 3.2 Bauelemente (Fenster, Türen, Verkleidungen, Rollläden, Markisen etc.) 3.3 Installationsmaterial, (Elektro, Sanitär, Heizung, Öfen etc.) 3.4 Bad und Sanitäreinrichtungen 3.5 Farben, Lacke und Tapeten 3.6 Bodenbeläge 3.7 Beschläge und Eisenwaren 3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Leitern 4. Gartenmarktspezifische Kernsortimente 4.1 Gartenbedarf 4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträucher 4.1.2 Pflanzgefäße 4.1.3 Gartengeräte 4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel 4.1.5 Pflanzenschutzmittel 4.2 Garteneinrichtungen 4.2.1 Materialien für den Bau von Außenanlagen, Wegen, Terras-sen, Teichen, Pergolen, Zäune und Einfriedigungen 4.2.2 Gartenhäuser, Gewächshäuser 4.3 Garten und Balkonmöbel 5. Möbel 5.1 Wohnmöbel, Küchenmöbel 5.2 Büromöbel und Büromaschinen 5.3 Elektrogroßgeräte für den Haushalt 5.4 Beleuchtungskörper, Lampen 5.5 Teppichböden und Teppiche 5.6 Kinderwagen 6. Fahrzeuge und Fahrräder 6.1 Kraftfahrzeuge aller Art (inklusive Motorräder, Motorrad-Funktionsbekleidung und Zubehör), Anhänger 6.2 KFZ-Teile und -Zubehör 6.3 Boote und Zubehör 6.4 Fahrräder und Zubehör 7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse, Chemikalien, Techni-sche Gase Höhenlage nicht überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB) Für die nicht überbaubare Grundstücksfläche gilt eine Höhenlage von 34,70 m über NHN (Normalhöhenull). Die festgesetzte Hö-henlage gilt auch für jene Teile der überbaubaren Grundstücksflä-chen, in denen kein Gebäude errichtet wird. Die festgesetzte Hö-henlage ist auch Geländeoberfläche im Sinne des § 89 Abs. 2 BauO NRW und für die Bemessung der Abstandsflächen heranzu-ziehen. Zur Sicherstellung des Anschlusses an angrenzende Flurstücke sind geringfüge Abweichungen von der festgesetzten Höhenlage Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 von bis zu 0,3 m zulässig. Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausgenommen sind maximal bis zu 4 oberirdische Stellplätze. Stellplätze für Fahrräder sind oberirdisch zulässig. Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) Anlagen für die Tierhaltung und Kleintierhaltung sind unzulässig. Müllaufstellflächen sind nur in Tiefgaragen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf einer Fläche von maximal 80 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 bis 20 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW) Grundflächenzahl (GRZ) Im urbanen Gebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberflä-che, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer rechnerischen Grundflächenzahl von 0,9 überschritten wer-den. Technikaufbauten und sonstige Aufbauten Die jeweilige festgesetzte Wandhöhe darf überschritten werden durch: − technische Aufbauten (inklusive Treppenhäuser) bis zu einer Höhe von maximal 3,0 m. Die Gesamtgrundfläche jeglicher technischer Aufbauten darf 20 % der jeweiligen Dachfläche sowie 40 % bei der in der Nebenzeichnung 3 mit IV bis VII ge-kennzeichneten Dachfläche und 50 % bei der mit IV bis XX ge-kennzeichneten Dachfläche nicht überschreiten, − notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen, − Anlagen für regenerative Energiegewinnung bis zu einer Höhe von 1,0 m, − Technische Aufbauten sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzuset-zen. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) Zurücktreten von der Baulinie Für die in der Nebenzeichnung 3 mit IV bis XX gekennzeichneten, überbaubaren Grundstücksfläche gilt, dass ein Zurücktreten von der festgesetzten Baulinie bis zu folgenden Ausmaßen zulässig Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 ist. Breite, Höhe und Tiefe Ein Zurücktreten von der Baulinie ist bis zu 5 m (Breite) mal 2,5 m (Höhe) oberhalb des dritten bis einschließlich des 19. Vollge-schosses, im 20. Vollgeschoss bis zu 14 m (Breite) mal 2,5 m (Höhe) zulässig. Das Zurücktreten von der Baulinie ist in einer Tiefe bis zu 3 m und in Summe auf maximal 25 % der vorstehend definierten Fassadenfläche zulässig. Vortreten vor die Baulinie Ein Vortreten vor die Baulinie durch ein Vordach von bis zu maxi-mal 4 m und einer Länge von maximal 20 m in dem mit A bis B gekennzeichneten Bereich ist unterhalb der Fensterbrüstung des zweiten Vollgeschosses zulässig. Vortreten vor die Baugrenze Ein Vortreten vor die Baugrenze durch einen Windfang in einer Tiefe von maximal 2,5 m und einer Breite von maximal 5,5 m ist in dem durch Planeinschrieb mit C und D gekennzeichneten Be-reich zulässig. Ein- und Ausfahrverbote (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB) Ein- und Ausfahrten sind nur in dem gekennzeichneten Bereich am Niederkasseler Lohweg zulässig. Dies gilt nicht für Radfah-rende sowie für Rettungsfahrzeuge. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-den, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Vermeidung von Vogelschlag Das Risiko der signifikanten Erhöhung von Vogelkollisionen an Glas- und spiegelnden Fassadenflächen ist i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu minimieren. Zur Ver-meidung des Vogelschlagrisikos ist der von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden „Vogelfreundli-ches Bauen mit Glas und Licht“ (2022) oder der Beschluss 21/01 der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu beach-ten. Sofern zusammenhängende Glas- und Fassadenflächen, wie bei-spielsweise nebeneinanderliegende Bürofenster, Terrassentüren und/oder spiegelnde, transparente und reflektierende Fassaden vorgesehen sind, die eine Eignung aufweisen, Vögeln eine nicht vorhandene Durchflugsmöglichkeit zu suggerieren (z. B. durch Durchsehbarkeit oder durch die Spiegelung von Gehölzstrukturen, Wasserflächen, freiem Himmel), sind vorsorglich Maßnahmen nach dem jeweils bei Eingang des Bauantrags vorliegenden Stand der Technik zu treffen. Bei den Glas- und Fassadenelementen ist der Außenreflexions-Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 grad grundsätzlich auf max. 15 % zu beschränken. Situationsab-hängig sind außerdem Maßnahmen durchzuführen, um die Glas-und Fassadenelemente als Hindernisse für das Vogelauge sicht-bar zu machen und die nachweislich das Vogelschlagrisiko auf unter 10 % reduzieren. Dies können beispielsweise transluzente, mattierte, bombierte oder strukturierte Gläser, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien, die Gliederung der Fassade oder ein mehrschichtiger Fassadenaufbau sein. Geeignete Materialien wer-den in den Leitfäden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (Schweizerische Vogelwarte Sempach, 2022) und „Vermei-dung von Vogelverlusten an Glasscheiben“ (Länderarbeitsge-meinschaft der Vogelschutzwarten, 2021) benannt. Es können auch andere Materialien verwendet werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Artenschutz nachgewiesen wird, dass mit diesen die beschriebenen Anforderungen an die Vermeidung von Vogelschlag erreicht werden können. Ein mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) einvernehmlich abgestimmtes Maßnahmen- und Monitoringkonzept ist im Rah-men des Bauantrags vorzulegen. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die im Plan mit G festgesetzten Flächen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten. Schutzmaßnahmen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Schalldämmmaße der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm, ent-sprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauan-trages beziehungsweise bei genehmigungsfreien oder genehmi-gungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung einge-führten Fassung der DIN 4109, vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausfüh-rungsplanung der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. Verkehrslärm – Passiver Schallschutz Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstät-ten) Stand: 22.05.2026, Vorlage Nr. APS/034/2026 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) ge-kennzeichneten Baulinien oder Baugrenzen, parallel oder in ei-nem Winkel bis 90 Grad zu letzteren stehen (entspricht einem Be- urteilungspegel von ≥ 63 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) nachts) , ist bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch in Kindertagesstätten), die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Au-ßenbauteils nicht unterschritten wird. Es können Ausnahmen von der Festsetzung Nummer 10.2.1 zuge-lassen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schallschutz nachgewiesen wird, dass mit anderen geeigneten Maßnahmen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse erreicht werden können. Der Nachweis ist basierend auf den Grundlagen der im Bebauungsplanverfahren ermittelten Lärmwerte zu führen, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Verkehrsströme vorliegen. Gewerbelärm Ausschluss öffenbarer Fenster für schutzbedürftige Räume An Gebäudefronten, die an den durch Nummerierung L1 bis L2 (Hauptzeichnung und Nebenzeichnungen 1 und 2) und L1 bis L3 (Nebenzeichnung 3) gekennzeichneten Baulinien oder Baugren-zen, parallel zu oder in einem Winkel bis 90 Grad zu letzteren ste-hen, ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Ge-bäuden der Einbau von öffenbaren Fenstern und Türen für schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109 nicht zulässig. Hinweis: Kennzeichnung im Uhrzeigersinn. Ausnahmen Es können Ausnahmen von der Festsetzung Nr

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6. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: 04-024_APS-034-2026_07_Planzeichnung.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588516.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2026 06:44:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/034/2026