Ergebnisse: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 09.09.2026
Der Ausschuss hat die Tagesordnung einstimmig angenommen, die Niederschrift vom 01.07.2026 genehmigt, mehrere Anfragen schriftlich beantwortet, zwei FDP‑Anträge abgelehnt sowie wichtige Planungsbeschlüsse zu Flächennutzungsplan, Bebauungsplan‑Vorentwurf und Quotierungsregelungen gefasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Tagesordnung und Niederschrift vom 01.07.2026 wurden einstimmig angenommen.
- Flächennutzungsplan‑Änderung Nr. 206 (Benrodestraße/Marbacher Straße) – Empfehlung einstimmig beschlossen.
- Bebauungsplan‑Vorentwurf Nr. 06/027 (ehem. Vallourec) – mit Abweichungen beschlossen.
- Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen: Einführung einer 50 %‑Gemeinwohlquote bei Projekten ≥ 75 Wohneinheiten.
- Zwei FDP‑Anträge (Anwohnerbeteiligung Bilk, Evaluation Friedrichstraße) wurden mehrheitlich abgelehnt; alle Anfragen wurden schriftlich beantwortet.
Was ist passiert?
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung berät über die städtebauliche Gesamtplanung, Flächennutzungs‑ und Bebauungspläne sowie über grundsätzliche Regelungen zur Wohnungsförderung in Düsseldorf.
Hintergrund
In dieser Sitzung standen die Genehmigung der Niederschrift, die Bearbeitung von zehn Anfragen/Anträgen und drei zentrale Planungsbeschlüsse im Fokus. Die behandelten Vorlagen betreffen das Stadtviertel Benrath (FNP‑Änderung), das ehemalige Industrieareal Vallourec im Stadtteil Rath (Bebauungsplan‑Vorentwurf) und die Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für die Gemeinwohlquote bei Wohnungsbauprojekten.
Was bedeutet das?
Der einstimmige Beschluss zur Flächennutzungsplan‑Änderung Nr. 206 legt die zukünftige Nutzung der Benrodestraße/Marbacher Straße fest und schafft Baurechte für neue Wohn‑ und Gewerbeflächen. Der abweichend beschlossene Bebauungsplan‑Vorentwurf Nr. 06/027 definiert die weitere Entwicklung des 2‑Hektar‑Geländes Nordöstlich des Rather Kreuzwegs, inklusive Infrastruktur‑ und Umweltaspekten. Die Anpassung der Quotierungsregelungen führt eine verpflichtende Gemeinwohlquote von 50 % bei Projekten ab 75 Wohneinheiten ein (mindestens 30 % gefördert, 20 % gemeinwohlorientiert).
Wie geht es weiter?
Die Verwaltung wird die beschlossenen Änderungen im wirksamen Flächennutzungsplan umsetzen, den Bebauungsplan‑Entwurf weiter ausarbeiten und die geforderte 50‑Prozent‑Gemeinwohlquote bei neuen Wohnungsbauvorhaben prüfen und anwenden. Die schriftlichen Antworten auf die Anfragen werden den jeweiligen Fraktionen zugestellt.
Ort
Hinweis: Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente und Beschlüsse können im Ratsinformationssystem der Stadt Düsseldorf eingesehen werden.