Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
04.03.2026 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 04.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 23.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der im Südosten des Stadtteils Benrath gelegene stillgelegte Standort des ehemaligen Kaltwalzwerkes bildet zusammen mit dem Bus-Betriebshof der Rheinbahn und weiteren gewerblichen und industriellen Nutzungen ein großes zusammenhängendes Flächenareal von ca. 21,8 ha Größe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bebauungsplan Nr. 05/010 - Südlich Zeppenheimer Weg 220. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Zeppenheimer Weg (Kaiserswerther Diakonie) Abbildung 1: Skizze des Workshopergebnisses vom 03.12.2025 (Quelle: Büro caspar.) Kurzbeschreibung des Projektes zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Die Kaiserswerther Diakonie (KWD) plant seit 2015 die Weiterentwicklung ihres Standortes durch bauliche Maßnahmen, um der Erfüllung ihres seit über 180 Jahren bestehenden sozialen Versorgungsauftrags trotz veränderter Bedarfe, gestiegener räumlicher Anforderungen und erhöhter Regulatorik im Wohn- und Teilhabegesetz gerecht zu werden. Zu diesem Zweck soll Wohnraum insbesondere für die sozialen Dienste und das Betreuungs- und Pflegepersonal durch die Sanierung bestehender und die Errichtung neuer Gebäude auf dem Kerngelände der KWD geschaffen werden. Angesichts fehlenden Kapitals der KWD ist dafür eine vollständige Refinanzierung erforderlich, die durch die Entwicklung von Flächen unmittelbar benachbart zum südlichen Kerngelände gelegen - der Fläche „ Am Himgesberg " (Flächen B + C, siehe Abbildung 2) - ermöglicht werden soll. Aufgrund des ungebrochenen, dringenden Wohnraumbedarfs in der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Entwicklungsabsicht dieser Fläche für eine Wohnbebauung seitens der Stadt unterstützt und soll durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der vorliegenden Planverfahren ermöglicht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung sowie der Überschreitung der Baugrenzen.
Das Vorhabengrundstück Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5379/057. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung eine Fläche für Gemeinbedarf (Kirche und Kindergarten) fest. Das Vorhaben wird daher planungsrechtlich gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB und stimmt der Erteilung des Vorbescheids zu.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr.5375/06 aus dem Jahr 1972. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf (B.f.G.) mit der Zweckbestimmung Schule sowie Baugrenzen fest. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Die Grundstücke Kreuzstraße 45 und 54 befinden sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans (B-Plan) 5576/78. Dieser setzt ein Kerngebiet und straßenseitig zur Bismarckstraße einen Wohnsicherungsbereich fest. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Für das Grundstück liegt kein gültiger Bebauungsplan vor, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch. Auf dem Gelände des LVR-Klinikums Düsseldorf ist die Errichtung einer Produktionsküche geplant. Ein eingeschossiger Neubau mit einer Fläche von ca. 2.000 m² soll am südwestlichen Rand des Klinikgeländes am ehemaligen Standort des Hauses 14 entstehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Für das Grundstück liegt kein gültiger Bebauungsplan vor, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch. Auf dem Gelände des LVR-Klinikums Düsseldorf ist die Errichtung von zwei neuen Wohnheimen für Auszubildende und Studierende des LVR-Klinikums mit jeweils 80 Wohnplätzen geplant. Die beiden sechsgeschossigen Gebäude mit einer Höhe von 18,40 m sollen im nordöstlichen Bereich des Klinikgeländes am Standort der bestehenden Personalwohnheime entstehen. Die Neubauten sollen die Häuser 31 und 32 ersetzen, die aufgrund ihres Alters und des baulichen Zustands nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06/018 aus dem Jahr 2021, welcher ein Sondergebiet mit der Funktionsbestimmung „ Multifunktionshallen " und Baugrenzen festsetzt. Des Weiteren wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die maximalen Gebäudehöhen definiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für den Verkauf an die Meistbietenden und den anschließenden Abschluss von Kaufverträgen mit den jeweiligen Meistbietenden für die Grundstücksbereiche des Areals Pastor-Dörr-Ring entsprechend der Sachdarstellung.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf veräußert die nachfolgenden Grundstücksflächen im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens und den nachfolgend genannten Bedingungen an die jeweils meistbietenden Kaufinteressenten.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.