Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Sitzung kompakt
30.06.2026 · Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
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Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Gesundheit und Soziales · Sitzung vom 30.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.08.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Erkenntnisse und Risikoabschätzungen liegen der Verwaltung inzwischen zu den Auswirkungen eines Drogenkonsumraums am Standort Eisenstraße 49 auf Kinder, Jugendliche, Schulen, Schulwege und das unmittelbare Wohnumfeld vor?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, zu verhindern oder zu minimieren?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/056/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage der AfD-Ratsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.06.2026 Hier: Geplante Einrichtung eines Drogenkonsumraums in der Eisenstraße 49 Frage 1: Welche konkreten Erkenntnisse und Risikoabschätzungen liegen der Verwaltung inzwischen zu den Auswirkungen eines Drogenkonsumraums am Standort Eisenstraße 49 auf Kinder, Jugendliche, Schulen, Schulwege und das unmittelbare Wohnumfeld vor? Antwort: Bei der Standortbewertung wurden die bestehende Situation im Umfeld, die Nähe zu Schulen sowie mögliche Auswirkungen auf Anwohnende berücksichtigt; dabei ist Ziel des geplanten Hilfezentrums, bestehende Belastungen durch öffentlichen Konsum und Aufenthalt im Bahnhofsumfeld durch ein strukturiertes Hilfeangebot besser zu steuern und Belastungen im öffentlichen Raum zu reduzieren. Die betroffenen Fachbereiche sowie Schulen im Umfeld wurden beziehungsweise werden in die weiteren Planungen eingebunden. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld, insbesondere auf Kinder und Jugendliche, zu verhindern oder zu minimieren? Antwort: Vorgesehen ist kein isolierter Drogenkonsumraum, sondern ein umfassendes Hilfezentrum mit Tagesaufenthalt, Tagesruhebetten sowie medizinischen, psychiatrischen und psychosozialen Angeboten; ergänzend werden ein Sicherheitskonzept, geregelte Betriebsabläufe, Security, Umfeldmanagement sowie die enge Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Polizei umgesetzt. Frage 3: Welche Erfahrungen aus vergleichbaren Einrichtungen in anderen Städten wurden ausgewertet und welche Schlussfolgerungen wurden daraus für das Düsseldorfer Projekt gezogen? Antwort: Neben den langjährigen Erfahrungen des bestehenden Düsseldorfer Drogenkonsumraums wurden Erfahrungen anderer Großstädte sowie internationale Ansätze ausgewertet. Eine wesentliche Schlussfolgerung ist, dass niedrigschwellige Hilfen möglichst gut erreichbar sein und in ein umfassendes Hilfesystem mit medizinischen, sozialen und ordnungsbezogenen Maßnahmen eingebettet werden müssen. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf den Austausch mit der Stadt Zürich verwiesen (siehe auch die Vorträge aus dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 19.05.2026; TOP 4.1 und 4.2). Hier wurden dem Gremium Erfahrungen einer anderen Großstadt umfassend präsentiert. Seite 1/1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
angesichts der Sperrung von 80 Millionen Euro und eines erwarteten Defizits von rund 470 Millionen Euro im laufenden Jahr muss die Verhältnismäßigkeit aller freiwilligen Ausgaben kritisch geprüft werden – insbesondere bei hochumstrittenen und teuren Projekten in sensiblen Wohn- und Schulgebieten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/057/2026 Ö Beigeordnete Koch Anfrage der AfD-Ratsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.06.2026 hier: Kosten und Finanzierung des geplanten Drogenkonsum- und Beratungszentrums Eisenstraße 49 vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre Frage 1: Wie hoch sind die bisher veranschlagten Gesamtkosten für die Einrichtung und den dauerhaften Betrieb des geplanten Drogenkonsum- und Beratungszentrums in der Eisenstraße 49 (Umbau, Personal, Sach- und Folgekosten)? Antwort: Die Kosten für den geplanten Standort Eisenstraße 49 befinden sich derzeit auf Grundlage der fachlichen, baulichen und organisatorischen Anforderungen in der verwaltungsinternen Abstimmung und werden nach Abschluss der Bewertung in die weiteren Entscheidungsprozesse eingebracht. Frage 2: Handelt es sich bei diesem Projekt um eine freiwillige Leistung der Stadt Düsseldorf und ist es von der aktuellen Haushaltssperre in Höhe von 80 Millionen Euro betroffen? Falls nein, aus welchen Mitteln soll es finanziert werden? Antwort: Der geplante Standort Eisenstraße 49 ist ein Baustein des stadtverträglichen Hilfenetzes, mit dem die bestehende gesundheitliche, soziale und ordnungsbezogene Problemlage im Bahnhofsumfeld gezielt bearbeitet werden soll. Die weitere Planung und Finanzierung erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Frage 3: Plant die Verwaltung angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage und der Sperrung von 80 Millionen Euro, das Projekt zeitlich zu verschieben, zu reduzieren oder ganz aufzugeben? Antwort: Die Verwaltung hält aufgrund der bestehenden Problemlage weiterhin an der fachlichen Zielsetzung des Hilfezentrums fest. Die konkrete Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Haushaltslage, der verfügbaren Ressourcen und der erforderlichen politischen Entscheidungen. Seite 1/1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt im Rahmen ihrer Pflegeplanung den Grundsatz, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Eine ausreichende Versorgung durch ambulante Pflegedienste ist hierfür unverzichtbar.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AGS/059/2026 Stadtdirektor Hintzsche Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 30.06.2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf: „Entwicklung der ambulanten Pflege in Düsseldorf" Frage1: Welche Hinweise auf Angebotsreduzierungen, Standortschließungen oder Rückzüge von Trägern aus der ambulanten Pflege in Düsseldorf sind der Verwaltung bekannt? Antwort: Das Amt für Soziales und Jugend hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit einem Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung für Düsseldorf beauftragt. Das Gutachten aus 2025 (Stichtag 31.12.2023) führt 149 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 4.248 Mitarbeitenden im Umfang von rund 3.195 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Stadtgebiet Düsseldorf auf. Informationen zu Standortschließungen oder Rückzügen aus der ambulanten Pflege in Düsseldorf sind dem Amt für Soziales und Jugend aktuell nicht bekannt. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, inwieweit bestehende ambulante Pflegekapazitäten den aktuellen und prognostizierten Pflegebedarf in Düsseldorf decken können? Antwort: Die Versorgungsdichte in Düsseldorf liegt mit 7,9 VZÄ in ambulanten Pflegediensten je 100 Pflegebedürftigen deutlich über der landesweiten Versorgungsdichte von 4,7 VZÄ je 100 Pflegebedürftige und dem Bundesdurchschnitt von 5,5 VZÄ je 100 Pflegebedürftigen. Die Verteilung über die Stadtbezirke ist dabei heterogen und liegt zwischen 10,4 VZÄ im SB 2 und 4,8 VZÄ je 100 Pflegebedürftige im SB 4. 1 Die Unterschiede relativieren sich jedoch, da die ambulanten Pflegedienste bezirksübergreifend tätig sind. Die Pflegedienste bieten neben Leistungen nach SGB V und SGB XI teilweise auch Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Einkaufshilfe, Begleitung zu Ärzt*innen, etc.) an. Bundesweit stehen alle Pflegebereiche, von ambulant über teilstationär bis hin zur ambulanten Pflege, unter großem Druck bei der Akquise von Pflege(fach)personal. NRW stellt 2025 mit rund 17.250 neuen Ausbildungsverträgen und insgesamt rund 41.200 Auszubildenden zur Pflegefachkraft derzeit etwa ein Viertel der Auszubildenden bundesweit. Qualitativen Aussagen der Pflegedienste im Rahmen des ISG-Gutachtens zur Pflegebedarfsermittlung Düsseldorf zufolge stießen Pflegedienste an ihre Kapazitätsgrenzen und mussten Neuanfragen aufgrund von Personalmangel teilweise ablehnen. Die Dienste geben an, mehr Personal zu benötigen, als ihnen derzeit zur Verfügung stehe. Zur Stärkung der pflegerischen Versorgung formuliert die Studie die Relevanz der Sicherung der aktuellen Pflegeinfrastruktur aber auch deren Ausbau. Zentrale Handlungsempfehlung ist der verstärkte Ausbau der ambulanten Kapazitäten, auch zur Entlastung des stationären Sektors. Die erforderliche Anzahl an Pflegekräften für den ambulanten Bereich sieht die Prognose für das Jahr 2045 bei etwa 4.250 VZÄ, die mit einem Ausbau auch der Bereiche Servicewohnungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften erforderlich wird. Bis zur Erreichung des im Gutachten vorgeschlagenen Zielwertes, würden bis zum Jahr 2045 rund 1.000 Vollzeitkräfte in der ambulanten Pflege fehlen. Das Gutachten steht zum Download auf der Seite des Amtes für Soziales und Jugend im Bereich der Planung zur Verfügung: https://www.duesseldorf.de/soziales/planung (Aktuelle Daten zum Stichtag 31. Dezember 2025 aus der alle zwei Jahre stattfindenden Befragung werden im Jahresbericht 2025 veröffentlicht.) Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die ambulante Pflegestruktur in Düsseldorf zu sichern und auszubauen? 2 Antwort: Die Stadt Düsseldorf ist weder Trägerin noch Betreiberin von Pflegeinfrastruktur, und kann daher lediglich informell und vernetzend unterstützen. Um die Angebotslandschaft nicht nur im vorpflegerischen sondern auch im pflegerischen Bereich zu erhalten und zukunftsfähig mitzugestalten, bietet das Amt für Soziales und Jugend den Trägern und Betreibern der ambulanten Pflegedienste mit der Konferenz Alter und Pflege (KAP) einen Rahmen zur Vernetzung und Information. Mit dem Aktionsplan Älter werden in Düsseldorf wurde zudem die Einrichtung von Unterarbeitsgruppen der KAP beschlossen. Diese sollen die KAP insofern erweitern, als in vier Schwerpunktthemen (Offene Seniorenarbeit, Pflegende An- und Zugehörige, Institutionalisierte Pflege und Ambulante Pflege) gezielter fachlicher Austausch in entsprechend kleineren Runden ermöglicht wird, deren Ergebnisse dann in der KAP präsentiert und besprochen bzw. diskutiert werden. Die Arbeitsgruppe ‚Ambulante Pflege' greift dazu Themen bzw. Problemstellungen aus der Praxis auf und bespricht diese gemeinsam. Bei Bedarf können auch weitere Fachstellen der Verwaltung beteiligt werden. 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Einführung eines Abwasser- Monitoring Systems zur anonymen Erfassung von Drogenrückständen (insbesondere Kokain, Crack, Amphetamine und neue psychoaktive Stoffe) zu prüfen und umzusetzen.
Mit dem neuen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und den begleitenden Regelungen, die im Mai 2026 in Kraft getreten sind, besteht nun eine klare rechtliche Grundlage für verbesserte Früherkennung und datenbasierte Steuerung der Drogenproblematik. Abwasser-Monitoring ist ein bewährtes, anonymes und kosteneffizientes Instrument, das in anderen Städten bereits erfolgreich eingesetzt wird. Es ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Konsummustern und Hotspots, ohne Einzelfälle zu stigmatisieren. Düsseldorf muss diese Möglichkeit nutzen, um die Crack- und Drogenszene evidenzbasiert zu bekämpfen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, die Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt“ im Rahmen der geplanten Niedrigschwelligen Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten (nachfolgend: NAV) am Standort Eisenstraße an den SKFM Düsseldorf e. V. zu übertragen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat mit der Vorlage AGS/013/2026 den Zwischenstand sowie die Konzeption zur Liegenschaft Eisenstraße 49 zur Kenntnis genommen. Der Standort ist Bestandteil des stadtverträglichen Hilfenetzwerks und soll schrittweise zu einem zentralen Baustein der niedrigschwelligen Hilfestruktur für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten weiterentwickelt werden.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Auswirkungen haben die Schließungen der Klinik- und Portalpraxisstandorte in Ratingen und Langenfeld auf die Auslastung der Düsseldorfer Notaufnahmen, insbesondere in Benrath und Kaiserswerth?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Einrichtung weiterer Portalpraxen an Düsseldorfer Krankenhäusern und welche Haltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist hierzu bekannt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Telemedizin, digitale Ersteinschätzung und die Rufnummer 116117 die Notaufnahmen in Düsseldorf besser zu entlasten?
1. Welche Auswirkungen haben die Schließungen der Klinik- und Portalpraxisstandorte in Ratingen und Langenfeld auf die Auslastung der Düsseldorfer Notaufnahmen, insbesondere in Benrath und Kaiserswerth? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Einrichtung weiterer Portalpraxen an Düsseldorfer Krankenhäusern und welche Haltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist hierzu bekannt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung u.a. im ÖPNV zur Minderung der Auswirkungen des zu erwartenden Hitzesommers insbesondere bezogen auf besonders vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Kinder, Schwangere, chronisch Erkrankte, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit dem Lebensmittelpunkt Straße) fortzusetzen oder neu einzuführen?
2. Wie wurden die verschiedenen Angebote im Sommer 2025 nachgefragt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Bundesgesetzgeber die schrittweise Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet. Ziel ist es, die Unterstützung von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen perspektivisch in einem gemeinsamen Leistungssystem zusammenzuführen, Zugangsbarrieren abzubauen und Teilhabechancen nachhaltig zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V. Berrenrather Str. 177 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder*innen der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Willstätterstr. 10 40549 Düsseldorf als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Cordula Wewers als ordentliches Mitglied.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, für die Dauer der laufenden Ratsperiode die nachfolgend benannten Funktionen bzw. Institutionen als Mitglieder für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf vorzuschlagen: 1. Gesundheitsamt Düsseldorf, Amtsleitung oder eine von ihr benannte Vertretung aus dem Sachgebiet Sucht- und Psychiatriekoordination 2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf, benannte Vertretung aus einer zuständigen Führungs- oder Koordinierungsfunktion 4. Ordnungsamt Düsseldorf, Leitung oder benannte Vertretung aus dem Bereich Ordnungs- und Gefahrenabwehr 5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf, benannte Vertretung mit möglichst sozialpsychiatrischem Bezug 6. ver.di Düsseldorf bzw. zuständige örtliche Arbeitnehmervertretung aus dem Bereich Gesundheit und Soziales 7. örtliche Medien, insbesondere eine benannte Vertretung der Düsseldorfer Lokalredaktion der Rheinischen Post oder eines vergleichbaren örtlichen Mediums 8. Glaubensgemeinschaften, ökumenisch abgestimmte Vertretung, zum Beispiel über die katholische und evangelische Kirche bzw. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Düsseldorf 9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 10. Handwerkskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 11. Justiz, benannte Vertretung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder des Landgerichts Düsseldorf mit Bezug zu Strafsachen, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug 12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit den genannten Institutionen aufzunehmen und dem Rat die namentlichen Benennungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kurzdarstellung Ziel der Vorlage ist es, die bisherigen Wirkungen der zusätzlich geschaffenen Ressourcen im Gesundheitsamt transparent darzustellen. Dabei wird aufgezeigt, welche gesetzlichen Plichtaufgaben erst durch den Stellenaufwuchs vollumfänglich geleistet werden konnten, welche bestehenden Angebote qualitativ weiterentwickelt wurden, welche Projekte und Maßnahmen seit Einrichtung der Stellen initiiert oder umgesetzt wurden und welche strukturellen Verbesserungen sich hieraus für die gesundheitliche Versorgung und Prävention in Düsseldorf ergeben haben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt den Sachstand zum Projekt „Telekonsultation“ im Gesundheitsamt zur Kenntnis. 1. Kurzdarstellung Das Projekt „Telekonsultation“ ist ein durch das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ gefördertes Modellprojekt zur Steigerung des digitalen Reifegrades des Gesundheitsamtes Düsseldorf.
8 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.