Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
27.02.2026 · Bezirksvertretung 1
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 1 · Sitzung vom 27.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Die Grundstücke Kreuzstraße 45 und 54 befinden sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans (B-Plan) 5576/78. Dieser setzt ein Kerngebiet und straßenseitig zur Bismarckstraße einen Wohnsicherungsbereich fest. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist vorgesehen, während der Sperrung des Rheinufertunnels Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus weiterhin die Zufahrt zu ihren Stellplätzen zu ermöglichen - insbesondere über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße - und ihnen hierfür eine Schrankenkarte zur Durchfahrt auszuhändigen?
2. Aus welchen Gründen ist es derzeit nicht vorgesehen, allen Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus eine generelle Zufahrtsmöglichkeit über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße mit einer Schrankenkarte einzuräumen?
Die Sperrung des Rheinufertunnels führt zu erheblichen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Rheinuferparkhauses. Für Personen mit privat angemieteten Stellplätzen ist während der Sperrzeit eine praktikable, transparente und gleichbehandelnde Zufahrtsregelung zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist eine solche Regelung notwendig, um zu verhindern, dass es infolge der eingeschränkten Zufahrt zu einer Verdrängung in den ohnehin stark belasteten öffentlichen Parkraum kommt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/040/2026 Beigeordnete Zuschke Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage „Zufahrt Rheinuferparkhaus / Schrankenregelung" Frage 1: Ist vorgesehen, während der Sperrung des Rheinufertunnels Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus weiterhin die Zufahrt zu ihren Stellplätzen zu ermöglichen - insbesondere über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße - und ihnen hierfür eine Schrankenkarte zur Durchfahrt auszuhändigen? Frage 2: Aus welchen Gründen ist es derzeit nicht vorgesehen, allen Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus eine generelle Zufahrtsmöglichkeit über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße mit einer Schrankenkarte einzuräumen? Antwort zu Frage 1 und 2: Während der Sperrung des Rheinufertunnels vom 30.03.2026 bis 25.04.2026 bleibt die Schrankenanlage am Mannesmannufer gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung dauerhaft geöffnet, sodass alle Personen mit einem privaten Stellplatz im Rheinuferparkhaus ihren Tiefgaragenplatz jederzeit erreichen können. Eine zusätzliche Schrankenkarte ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich, da die Zufahrt über das Mannesmannufer bzw. die Schulstraße ohne individuelle Berechtigung möglich ist. Die Ausgabe solcher Karten würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen und zugleich einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand erzeugen. Zudem wäre eine selektive Vergabe rechtlich nicht begründbar und würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Die getroffene Verkehrsregelung stellt damit sicher, dass die Erreichbarkeit der Stellplätze während der gesamten Sperrzeit vollständig gewährleistet ist.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Tiefbauarbeiten werden auf der Kanonierstraße/Füsilierstraße genau durchgeführt?
2. Welchen Zeitplan gibt es für die Tiefbaumaßnahmen?
3. Warum sind die AnwohnerInnen im Quartier im Vorfeld nicht über den Beginn der Arbeiten und die daraus folgenden Konsequenzen informiert worden?
Seit dem 10. Februar finden im Bereich Füsilierstraße/Kanonierstraße umfangreiche Tiefbauarbeiten statt. Im Zuge dieser Bauarbeiten ist die Verkehrsführung geändert worden (Kanonierstraße in Teilen als Einbahnstraße) und sind zahlreichen Parkplätze gesperrt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/046/2026 Stellungnahme der Netzgesellschaft zur Anfrage „Baustelle Frankenplatz/Kanonierstraße" Frage 1: Welche Tiefbauarbeiten werden auf der Kanonierstraße/Füsilierstraße genau durchgeführt? Antwort: Für die Füsilierstraße 9 wird seit dem 10.02.2026 ein Fernwärme-Hausanschluss hergestellt. Dafür muss die Versorgungsleitung ausgehend von der Frankenstraße über die Kanonierstraße verlängert werden. Frage 2: Welchen Zeitplan gibt es für die Tiefbaumaßnahmen? Antwort Aktuell gehen wir, sofern keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten und keine besonderen Vorkehrungen erforderlich werden, von einer Bauzeit von etwa 16 Wochen aus. Frage 3: Warum sind die AnwohnerInnen im Quartier im Vorfeld nicht über den Beginn der Arbeiten und die daraus folgenden Konsequenzen informiert worden? Antwort: Die frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner ist in diesem Fall leider versäumt worden. Die Maßnahme war ursprünglich für November geplant, wurde aufgrund von bautechnischen Abhängigkeiten zu einer anderen Maßnahme mehrfach verschoben und der tatsächliche Baubeginn sehr kurzfristig anberaumt. Wir bitten, das daraus resultierende kommunikative Versäumnis zu entschuldigen. Alle betroffenen Anwohner wurden inzwischen schriftlich informiert. BV1/046/2026 Stellungnahme der Netzgesellschaft zur Anfrage „Baustelle Frankenplatz/Kanonierstraße" Frage 1: Welche Tiefbauarbeiten werden auf der Kanonierstraße/Füsilierstraße genau durchgeführt? Antwort: Für die Füsilierstraße 9 wird seit dem 10.02.2026 ein Fernwärme-Hausanschluss hergestellt. Dafür muss die Versorgungsleitung ausgehend von der Frankenstraße über die Kanonierstraße verlängert werden. Frage 2: Welchen Zeitplan gibt es für die Tiefbaumaßnahmen? Antwort Aktuell gehen wir, sofern keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten und keine besonderen Vorkehrungen erforderlich werden, von einer Bauzeit von etwa 16 Wochen aus. Frage 3: Warum sind die AnwohnerInnen im Quartier im Vorfeld nicht über den Beginn der Arbeiten und die daraus folgenden Konsequenzen informiert worden? Antwort: Die frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner ist in diesem Fall leider versäumt worden. Die Maßnahme war ursprünglich für November geplant, wurde aufgrund von bautechnischen Abhängigkeiten zu einer anderen Maßnahme mehrfach verschoben und der tatsächliche Baubeginn sehr kurzfristig anberaumt. Wir bitten, das daraus resultierende kommunikative Versäumnis zu entschuldigen. Alle betroffenen Anwohner wurden inzwischen schriftlich informiert.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Für die Einweihungsveranstaltung der Straßenschilder der Else-Gores-Straße werden aus den Verfügungsmitteln der BV1 500,00 € zur Verfügung gestellt.
Nach der Umbenennung soll voraussichtlich am 08.05.2026 die Einweihung der Straßenschilder der Else-Gores-Straße stattfinden. Geplant ist eine Veranstaltung mit kurzen Reden und Beiträgen von Schülerinnen und Schülern des nahe gelegenen Georg-Büchner Gymnasiums. Zur besseren Bekanntmachung der Veranstaltung sind u.a. Einladungsflyer hilfreich, die in der Umgebung, aber auch verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, verteilt werden sollen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für eine Ausstellung mit Meisterschüler*innen der Kunstakademie Düsseldorf an den Verein FÜNFZEHNWOCHEN in Höhe von bis zu 592,- EUR.
Der Verein FÜNFZEHNWOCHEN beantragt für die Durchführung einer Ausstellung mit Meisterschüler*innen der Kunstakademie Düsseldorf finanzielle Unterstützung.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es ist eine Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 01/009 aus dem Jahr 2025. Dieser setzt ein Gewerbegebiet, dessen überbaubare Grundstücksflächen durch Baugrenzen definiert sind, eine GRZ von 0,8 und ein Flachdach fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt, einen Betrag in Höhe von 500,- Euro aus ihren Verfügungsmitteln 2026 (Konto 1111114 54990100) für die Durchführung der Stadtteilkonferenz 2026 bereitzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB. Befreiungen sind erforderlich von der festgesetzten Art der Nutzung sowie der Überschreitung der Baugrenzen.
Das Vorhabengrundstück Josef-Gockeln-Straße 12, 14, 14a befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5379/057. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung eine Fläche für Gemeinbedarf (Kirche und Kindergarten) fest. Das Vorhaben wird daher planungsrechtlich gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. W ieviele Stellplätze sind in den letzten 5 Jahren im Stadtbezirk 1 abgelöst worden ?
2. W ie hoch sind die konkreten Einnahmen dadurch in dem Zeitraum gewesen ?
3. W elche konkreten Projekte sind daraus finanziert worden ?
Immer wieder lösen wir als Bezirksvertretung im Stadtbezirk 1 Stellplätze, teilweise in großer Stückzahl, ab. Das dadurch eingehende Geld soll der Verbesserung der Verkehrsstruktur dienen. Insofern interessiert es uns, welche Projekte davon finanziert worden sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung eine Entwicklung bezüglich der oben genannten Baustelle bekannt ?
2. Wenn ja, was wird dort passieren?
3. Wann ist mit der Fortführung der Baumaßnahme zu rechnen?
Seit mehr als zwei Jahren (Oktober 2023) ruhen die Baumaßnahmen rund um das beschädigte Gebäude, das unter Denkmalschutz steht. Ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Sicherung der Baustelle und der denkmalgeschützten Substanz wurde eingeleitet. Die Verwaltung teilte uns Anfang 2024 mit, d ass unter anderem wegen der mög lichen Auswirkungen des Bau stillstands auf Nachbargrundstü cke sowie den Denkmalschutz der weitere Verlauf seitens der Verwaltung intensiv begleitet werde. In der Zwischenzeit ist die Umgebung der Baustelle verwahrlost und der deprimierende Anblick für die Anwohner:innen nicht mehr zumutbar. In der direkten Nähe gibt es weiteren Leerstand von Gebäuden, deren Fassaden ebenfalls der Sanierung bedürfen. Insofern halten wir eine schnelle Fertigstellung der angedachten Baumaßnahme für dringend nötig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wieso wurde der Bezirksvertretung im Rahmen des Bauantrages eine Visualisierung des Platzes vor der Kapelle mit hoher Aufenthaltsqualität gezeigt und jetzt ist es ein privater Parkplatz, obwohl in der Vorlage geschrieben wurde, dass alle nötigen Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen werden?
2. Ist der Eigentümer des Privatparkplatzes verpflichtet dafür zu sorgen, dass dort nicht öffentlich geparkt wird ?
3. Ist damit zu rechnen, dass es weitere Terrassen in Zukunft geben wird?
Der Platz vor der alten Kapelle Ulmer Höh ' ist seit einiger Zeit fertig gestellt und wird, wie in den Fotos erkennbar und durch eigene Beobachtungen belegt, derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt, auch wenn die Beschilderung einen privaten Parkplatz ausweist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist die Schädigung der betroffenen Rasenfläche der Verwaltung bekannt?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher in Betracht gezogen, um die betroffene Rasenfläche wieder in den Zustand vor der Schädigung zurückzuführen?
3. Welche Auflagen sind, bei einer erneuten Anfrage zur Genehmigung des Weihnachtsmarktes zur Saison 2026 angedacht, um hier eine weitere Schädigung der Rasenfläche zu verhindern?
Vom 05.-21.12.2025 fand in Düsseldorf Pempelfort ein Weihnachtsmarkt unter dem Motto „ Liebe das Leben " statt. Unter anderem waren 2 Zelte auf der Rasenfläche des Berty-Albrecht-Platzes für die Dauer des Weihnachtsmarktes vom 05.-21.12.2025 aufgebaut. Diese zwei Zelte haben den Rasen, auf dem sie aufgebaut wurden, geschädigt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/055/2026 Beigeordneter Kral Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage „Weihnachtsmarkt „Liebe das Leben" 5. - 21.12.2025 Pempelfort unterhalb der Franklinbrücke. Schädigung der Rasenfläche" Frage 1: Ist die Schädigung der betroffenen Rasenfläche der Verwaltung bekannt? Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher in Betracht gezogen, um die betroffene Rasenfläche wieder in den Zustand vor der Schädigung zurückzuführen? Antwort zu 1 und 2: Nach Abschluss des Antragsverfahrens wird im Rahmen der geschlossenen Nutzungsvereinbarung die jeweilige Fläche grundsätzlich übergeben und nach Veranstaltungsende wieder übernommen. Für den Fall etwaiger Schäden regelt die Nutzungsvereinbarung eine Wiederherstellungspflicht der Veranstaltungsfläche. Aufgrund der zurückliegenden, winterlichen Witterungsverhältnisse, konnte sich die Rasenfläche noch nicht gänzlich erholen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bereich ohne weitere Maßnahmen vollständig regenerieren wird. Frage 3: Welche Auflagen sind, bei einer erneuten Anfrage zur Genehmigung des Weihnachtsmarktes zur Saison 2026 angedacht, um hier eine weitere Schädigung der Rasenfläche zu verhindern? Antwort: Aktuell sind keine Änderungen, bzw. zusätzliche Nebenbestimmungen bei einer eventuell erneuten Antragstellung für 2026 angedacht.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Seit wann ist der Verwaltung der Leerstand im Erdgeschoss des Wohnhauses Karlstrasse Ecke Worringer Platz bekannt?
2. Welche Schritte wurden bzw. werden seitens der Verwaltung unternommen, um hier den Leerstand zu beenden?
3. Welchen Nutzungszweck sieht die Verwaltung für das Erdgeschoss des Wohnhauses als sinnvoll an?
Seit Jahren ist die Lage um den Worringer Platz prekär. Damit einhergehend ist auch ein wachsender Leerstand rund um den Worringer Platz zu verzeichnen, der oftmals seit mehreren Jahren besteht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen umzusetzen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen an der Einmündung Prinz-Georg-Straße in die Benedikt-Schmittmann-Straße zu verbessern. Insbesondere soll überprüft werden, wie die Sichtbeziehungen zwischen querenden Fußgänger*innen und dem motorisierten Verkehr in der Benedikt-Schmittmann-Straße verbessert werden können, beispielsweise durch Anpassung der Parkordnung, Markierungen, bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Regelungen.
Fußgänger*innen, die von Norden kommend entlang der Prinz-Georg-Straße gehen und die Benedikt-Schmittmann-Straße überqueren möchten, haben derzeit nur eingeschränkte Sicht auf den herannahenden Fahrzeugverkehr. Grund hierfür ist insbesondere die Parksituation im Einmündungsbereich, die den notwendigen Einblick in die Benedikt-Schmittmann-Straße erheblich reduziert. Dadurch können sich nähernde Fahrzeuge erst spät erkannt werden, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für querenden Fußgänger*innen darstellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das aktuell unzulässige Linksabbiegen von der Schwerinstraße in Fahrtrichtung Nord in die Klever Straße Richtung West erlaubt werden kann.
Bei der Klever Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsverbindung aus der nördlichen Innenstadt sowohl zum Rhein, als auch zum Kennedydamm. Während man aus dem Wohngebiet nördlich der Klever Straße sogar mit einer vorgezogenen Ampelschaltung Richtung Rhein fahren kann, ist das Linksabbiegen vom Kolpingplatz aus nicht gestattet. In der Folge fahren KFZ geradeaus in das Wohngebiet und nutzen beispielsweise die Bankstraße als Verbindung zum Kennedydamm. Radfahrende überqueren auf Fußüberwegen die beiden Fahrbahnen, um die breit ausgebaute Radverkehrsanlage zu erreichen. In dem genannten Bereich der Schwerinstraße ist nach unserer Beobachtung nicht so viel Verkehrsaufkommen, dass mit einem Rückstau gerechnet werden müsste, wenn Linksabbieger auf den Gegenverkehr warten müssen, zumal die Rechtsabbieger aus Richtung Nord ja bereits durch die Vorzugsschaltung die Kreuzung passiert haben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welcher Stelle am Carlsplatz eine Ladezone für die ansässigen Gewerbetreibenden im Mittags- und Nachmittagsbereich eingerichtet werden kann.
Die ansässigen Gewerbetreibenden des Carlsplatzes sind zwingend darauf angewiesen, im Mittags- und Nachmittagsbereich Waren anzuliefern sowie bestellte Ware auszuliefern. Eine klar ausgewiesene Ladezone ist erforderlich, um diese Abläufe ordnungsgemäß zu ermöglichen und Konflikte mit dem Ordnungsamt zu vermeiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung 1 über die Umsetzung und Evaluation des Verkehrskonzepts an den Weihnachtssamstagen 2025/2026 für den Stadtbezirk 1 zu berichten sowie darzustellen, welche Maßnahmen und Anpassungen sich hieraus für das Verkehrskonzept 2026/2027 ergeben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, in Kooperation mit der Ergo-Versicherung den Weg von der Rheinbahnhaltestelle Ergo-Platz/Klever Str. zur Rheinterrasse besser auszuleuchten.
Der Weg von der Rheinbahnhaltestelle entlang des Ergo-Gebäudes bis zur Rheinterrasse ist sehr schlecht ausgeleuchtet, sodass entsprechende Angsträume entstehen. Das Aufstellen zusätzlicher Laternen würde zu einem besseren Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzern führen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Gebäude Akademiestr. 2 nach der erfolgten Modernisierung durch die Bezirksverwaltungsstelle 1, das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung sowie dem Beauftragten zur Bekämpfung von Antisemitismus und der Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf bezogen werden kann.
Die vorgenannten Ämter der Stadt Düsseldorf sind momentan in angemieteten Räumen im Schlösserquartier auf der Ratinger Str. untergebracht. Die Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsstelle sind insgesamt gesehen schlecht geschnitten und so groß. Bei einem Umzug in die städtische Liegenschaft Akademiestr. könnten Räume effektiver genutzt und ein erheblicher Betrag an Miete eingespart werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Zebrastreifens über die Klosterstraße in Höhe der Einmündung Charlottenstraße zu erneuern. Stellungnahme der Verwaltung: Die abgenutzte Markierung wird aufgefrischt. Aufgrund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Aufträge kann es derzeit jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Zudem sind Markierungsarbeiten in hohem Maße von geeigneten Witterungsbedingungen abhängig, was die Terminierung zusätzlich beeinflusst.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, durch geeignete technische und bauliche Maßnahmen die Akustik in der Kapelle des Nordfriedhofs zu verbessern, so dass auch im hinteren Bereich der Kapelle Trauerreden verfolgt werden können. Dabei sollte die Kapelle auch mit induktiven Höranlagen ausgestattet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Toilettenanlage am Haupteingang des Nordfriedhofs (Kennedydamm) in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Stellungnahme der Verwaltung: Die öffentlich zugängliche Toilettenanlage des Nordfriedhofs wurde im Rahmen eines Ortstermins überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Anlage insgesamt in einem schadensfreien Zustand befindet. Sanierungsbedürftige bauliche Mängel liegen derzeit nicht vor. Kleinere technische Defizite - insbesondere die nicht ausreichend helle Beleuchtung im Behinderten-WC - werden kurzfristig behoben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung nimmt den Beschluss zum Anlass, die Ausfahrtssituation an den Wachen zu überprüfen und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen umzusetzen. Eine Wiederholung von bestehenden Regelungen durch Markierungen stellt hierbei nur eine Möglichkeit dar.
Die Verwaltung wurde gebeten, vor den Ausfahrten der Feuerwache auf der Münsterstraße eine gut sichtbare Markierung für das absolute Halteverbot auf dem Gehweg oder an anderer geeigneter Stelle aufzubringen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf Basis §12 Straßenverkehrsordnung ist das Halten an Feuerwehrzufahrten unzulässig. Dies wird durch Verkehrszeichen Vz283 Halteverbot für den Fahrbahnrand verschärft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für das Sommerfest auf dem Münsterplatz der KG Düssel-Narren e.V. in Höhe von bis zu 2.200,- EUR.
Der Verein KG Düssel-Narren e.V. beantragt für die Durchführung des Sommerfestes auf dem Münsterplatz finanzielle Unterstützung.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.