Anlage 1 - Vorschläge der Verbände
Dateidatum im RIS: Datum nicht angegeben · Amtliches Original (PDF)
Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit folgende Mitglieder in den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (gemäß Â§ 70 Absatz 5 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.November 2016 (GV. NRW. S. 934) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.März 2019 (GV. NRW. S.193, ber. S. 214) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) vom 22. Oktober 1986 zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25.11.2016): Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: Dr. Ursula Mayo Verena Dolphin 40489 Düsseldorf 40489 Düsseldorf Karin Nikolai Markus Altena 40470 Düsseldorf 40468 Düsseldorf Ursula Lösch Friedrich Wittmann 40476 Düsseldorf 40219 Düsseldorf -als Vertreter/in der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein - Westfalen e. V. (LNU) Dr. Rüdiger Scherwaß Birgit Höfer 40627 Düsseldorf 40627 Düsseldorf Klaus Kurtz Stephanie Schauhoff 40221 Düsseldorf 47877 Willich -als Vertreter/in des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Olaf Diestelhorst Johanna Schiefner-Földessy 40591 Düsseldorf 40625 Düsseldorf Gerda Hucklenbroich Dr. Ulf Schmitz 40223 Düsseldorf 40591 Düsseldorf -als Vertreter/in des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) Werner Schumann Robin Reh 40215 Düsseldorf 40629 Düsseldorf - als Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein -Westfalen e.V. (SDW) Joachim von Holtum Daniel Dribusch 40489 Düsseldorf 40629 Düsseldorf Michael Brücker Christoph Sonnen 40489 Düsseldorf 40489 Düsseldorf - als Vertreter des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e. V.
Der neu zu bildende Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde besteht aus 16 Mitgliedern, die durch den Rat zu wählen sind. Der Beirat setzt sich gemäß Â§ 70 Abs. 4 LNatSchG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVO-LNatSchG zusammen aus ï‚· drei Vertretern/innen der Landesgemein schaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU), ï‚· zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), ï‚· zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU), ï‚· einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein - Westfalen e.V. (SDW), ï‚· zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, ï‚· einem /einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., ï‚· einem /einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau NRW e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e. V., ï‚· einem/einer Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetzes NRW anerkannten Vereinigungen der Jäger, ï‚· einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., ï‚· einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V., ï‚· einem /einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Amtliche Inhalte · RAT/361/2025
Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.
Dateidatum im RIS: Datum nicht angegeben · Amtliches Original (PDF)
Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.
Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
Vorgang · RAT/361/2025
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
Anlage 1 - Vorschläge der Verbände · Dateidatum im Ratsinformationssystem
TOP 44 beschlossen · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/361/2025