Sitzung · Sitzung beendet
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Sitzung · Sitzung beendet
Ordnungs- und Verkehrsausschuss · Sitzung vom 02.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 03.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
der städtische Lieferverkehr steht angesichts wachsender Sendungsmengen auf der „letzten Meile" vor großen Herausforderungen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/084/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Die Linke zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 02.09.2026: Effiziente und sichere Gestaltung des Lieferverkehrs in Düsseldorf - Umsetzung des Logistikverkehrskonzepts und Nutzung neuer StVO-Regelungen Frage 1: Wie fließen die Ergebnisse aus der Evaluierung der 15 Düsseldorfer Ladezonen und die Vor- gaben zum neuen Verkehrszeichen „Ladebereich" (VZ 230) in die geplante gesamtstädtische Ausweitung der Ladezonen ein? Antwort: Im Rahmen des Projektes Testphase Luegallee wurden im Zusammenhang mit der Markie- rung des Radweges zwischen Belsenplatz und Luegallee zusätzlich zu den 8 bestehenden Ladezonen 7 neue Ladezonen im Seitenraum eingerichtet. Alle Ladezonen wurden einheitlich als eingeschränktes Haltverbot (VZ 286) mit dem Zusatzzeichen „Ladezone" (ZZ 1012-30) und dem Zusatzzeichen für eine zeitliche Beschränkung (ZZ 1042-31) angeordnet. Ergänzt wird diese Beschilderung mit einem grünen Schmalstrich (innerhalb der amtlichen Markierung mit weißem Schmalstrich) um die Fläche sowie einem Piktogramm „Person mit Sackkarre" in der Mitte der Ladezonenfläche. Mithilfe von Kameraerhebungen, Befragungen und Begehungen wurden die Verortung, Di- mensionierung, Sichtbarkeit und Nutzung der Ladezonen evaluiert. Insgesamt waren die Be- obachtungen und Rückmeldungen fast ausnahmslos positiv. Sowohl das Angebot (Anzahl der Ladezonen) als auch die regelkonforme Nutzung für das Liefern und Laden hat sich durch die Maßnahmen deutlich verbessert. Vor allem die grünen Markierungen wurden als hilfreich für die Sichtbarkeit und auch zur Verdeutlichung der Nutzung gegenüber anderen Verkehrsteil- nehmenden erachtet. Die Befragten weisen jedoch immer wieder darauf hin, dass eine engmaschige und wirkungs- volle Überwachung und die Ahndung von regelwidriger Nutzung eine grundlegende Voraus- setzung für die Wirksamkeit der Ladezonen darstellen. Die Ergebnisse der Evaluation fließen in die Planung von Ladezonen ein. So wird bei allen Straßenbaumaßnahmen (z.B. Radweg Duisburger Straße) geprüft, ob ein Bedarf an Ladezo- nen besteht. Darüber hinaus werden konkrete Anfragen im Einzelfall geprüft und Ladezonen entsprechend des Prüfergebnisses eingerichtet. Eine gesamtstädtische Umsetzung von Lade- zonen außerhalb von Straßenbaumaßnahmen und Einzelfallprüfungen ist derzeit nicht vorge- sehen. Je nach Standort werden Ladezonen mit einem VZ 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder VZ 230 (Ladebereich) eingerichtet. Das VZ 286 findet in Düsseldorf als „Standard"-Beschilderung im gesamten Stadtgebiet An- wendung. Erlaubt ist hier Halten bis zu 3 Minuten sowie (nachvollziehbares) Be- und Entladen. Darüber hinaus sind auch Ein- und Aussteigen erlaubt sowie kurzes Warten. In innenstädti- schen Bereichen kommt diese Beschilderung grundsätzlich bestmöglich den Bedürfnissen der unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer*innen entgegen. Der Vorteil des neuen Zeichens VZ 230 ist, dass hier Ausnahmegenehmigungen für den Stra- ßenverkehr, welche in einer Vielzahl an Handwerksbetriebe, Baufirmen und für andere Zwecke Seite 1 von 2 erteilt werden, zum aktuellen Zeitpunkt (noch) nicht für das VZ 230 gelten. In Bereichen, in denen mit besonders vielen Fahrzeugen mit Ausnahmegenehmigungen zu rechnen ist, wie zum Beispiel in der unmittelbaren Innenstadt, kann die Verwendung von VZ 230 bei bestehen- dem Liefer- und Ladebedarf daher zielführend sein, weil diese Flächen dann tatsächlich für den Liefer- und Ladeverkehr frei bleiben. Ein Anhalten zum Ein- und Ausstieg ist hier allerdings im Gegensatz zum VZ 286 nicht gestattet. Frage 2: Welche konkreten Einzelmaßnahmen aus der „Roadmap 2030" des Logistikverkehrskonzepts wurden bereits priorisiert und umgesetzt, um die Verkehrsprobleme an den identifizierten neu- ralgischen Punkten im Stadtgebiet zeitnah zu entschärfen? Antwort: Das konzipierte Logistikverkehrskonzept einschließlich der Roadmap wird zunächst nicht als Gesamtprogramm in die Umsetzung überführt. Die gewonnenen Erkenntnisse und entwickel- ten Lösungsansätze bilden jedoch eine wertvolle Grundlage für die weitere Bearbeitung von Planungs- und Bauprojekten und fließen dort gezielt in die jeweiligen Entscheidungs- und Ab- wägungsprozesse ein. Dabei werden die unterschiedlichen fachlichen, finanziellen und weite- ren relevanten Anforderungen im Rahmen der üblichen Projektabwägung berücksichtigt. Frage 3: Welche strategischen Planungen oder kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten verfolgt die Verwaltung aktuell, um die Errichtung von anbieteroffenen Paketstationen im Düsseldorfer Stadtgebiet aktiv zu fördern und die Anzahl von Einzelzustellungen auf der letzten Meile effek- tiv zu senken? Antwort: In den letzten Jahren sind vermehrt Anfragen von Anbietern für (anbieteroffene) Paketstatio- nen eingegangen, die von der Verwaltung abgelehnt wurden. Bereits heute gibt es vielfältige Nutzungsansprüche an den begrenzten öffentlichen Raum. Dieser sollte vorrangig als öffent- liche Verkehrsflächen zur Verfügung stehen und nicht für privatwirtschaftliche Interessen. Nach Erkenntnissen der Verwaltung werden auch in vielen anderen deutschen Großstädten entsprechende Anfragen abgelehnt. Erfahrungen aus Pilotprojekten außerhalb Düsseldorfs zeigen, dass die Bereitstellung öffent- licher Flächen gut vorbereitet werden muss. Es sind konkrete bautechnische Anforderungen zu definieren und ein vergaberechtlich sicherer Prozess durchzuführen. Dies bedingt einen intensiven Personaleinsatz der Verwaltung. Die Verwaltung befürwortet eine Errichtung anbieteroffener Paketstationen im privaten Raum. So werden bei einigen Neubauvorhaben bereits entsprechende Stationen umgesetzt. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Investitionsvorhaben der Landeshauptstadt und der Rheinbahn wurden in den Jahren 2024 und 2025 nicht wie geplant ausgeführt, für die der VRR eine Fördersumme bewilligt hat?
2. Welche Gründe führten dazu, dass diese Investitionsvorhaben nicht ausgeführt wurden?
Sehr geehrter Herr Andreas Auler, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhält vom Land Nordrhein-Westfalen jährlich rund 80 Millionen Euro zur Verausgabung im Rahmen von ÖPNV- Investitionsvorhaben der Kommunen und ihrer Verkehrsunternehmen. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die Zuwendungsempfänger ihre bewilligten und gebundenen Mittel oftmals nicht oder nicht vollständig abgerufen haben. Um den Abfluss an Mitteln zu verbessern, führte der VRR neben anderer Maßnahmen die Veröffentlichung eines Mittelabflussberichts ein. Dieser weist jährlich einen Überblick über den Umfang der bewilligten Zuwendungen an Kommunen und ihre Verkehrsunternehmen auf, die nicht in Anspruch genommen wurden, wie auch durch die Landeshauptstadt und die Rheinbahn.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/087/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke / Stadtkämmerin Dorothée Schneider Anfrage der SPD/ Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 02.09.2026: Das Geld ist da. Die Umsetzung fehlt - VRR-Mittelabflüsse in den Jahren 2024 und 2025 Frage 1: Welche Investitionsvorhaben der Landeshauptstadt und der Rheinbahn wurden in den Jahren 2024 und 2025 nicht wie geplant ausgeführt, für die der VRR eine Fördersumme bewilligt hat? Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Zu den Förderanträgen der Rheinbahn: Die der Anfrage zugrunde liegende Gleichsetzung von nicht vollständig abgerufenen Förder- mitteln mit nicht umgesetzten Investitionsvorhaben trifft für die Rheinbahn überwiegend nicht zu. Die VRR-Mittelabflussberichte weisen Maßnahmen aus, bei denen Fördermittel im jeweiligen Jahr nicht vollständig abgerufen wurden. Daraus lässt sich jedoch nicht unmittelbar ableiten, dass die zugrunde liegenden Investitionsmaßnahmen nicht oder nicht planmäßig umgesetzt wurden. Für das Jahr 2024 gilt: Von den elf im Mittelabflussbericht aufgeführten Maßnahmen der Rheinbahn waren neun bereits baulich abgeschlossen, eine weitere Maßnahme befand sich in Umsetzung und eine Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Auch für 2025 zeigt sich ein vergleichbares Bild: Von den 13 aufgeführten Maßnahmen waren neun baulich abgeschlossen und vier befanden sich in Umsetzung. Damit waren sämtli- che in der Übersicht enthaltenen Maßnahmen entweder bereits realisiert oder in Umsetzung. Die Höhe des Mittelabrufs hängt dabei nicht allein vom baulichen Umsetzungsstand einer Maßnahme ab. Für den vollständigen Abruf der Fördermittel ist insbesondere die Erstellung und Einreichung des Schlussverwendungsnachweises (SVN) erforderlich. Vor dessen Vorlage können nach den Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide grundsätzlich nur bis zu 80 Prozent der Zuwendungssumme abgerufen werden. Mit Einreichung des Schlussverwen- dungsnachweises erhöht sich der mögliche Abruf auf bis zu 90 Prozent; die verbleibenden Mittel werden nach Abschluss der Prüfung durch den Fördermittelgeber fällig. Ein in einem Mittelabflussbericht ausgewiesener nicht vollständiger Mittelabruf bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Investitionsmaßnahme nicht umgesetzt wurde oder entspre- chende Fördermittel dauerhaft verloren sind. Die wesentlichen Ursachen für noch nicht vollständig erfolgte Mittelabrufe lagen in den Jahren 2024 und 2025 insbesondere in drei Bereichen: 1. der notwendigen Grundsatzklärung zur Folgekostenpflicht Dritter bei Leitungsverlegungsar- beiten, 2. behördlichen Auflagen zum passiven Schallschutz und den damit verbundenen Fristen, Seite 1 von 7 3. verzögert ausgestellten Schlussrechnungen von Bauunternehmen und Dienstleistern. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Maßnahmen, den erfolgten Mittelabrufen und den konkre- ten Ursachen sind den nachfolgenden Erläuterungen und Übersichten zu entnehmen. 1. Grundsatzklärung der Folgekostenpflicht Dritter bei Leitungsverlegungsarbeiten Beim Bau barrierefreier Haltestellen können Verlegungen von Versorgungsleitungen im Eigen- tum Dritter erforderlich werden; die hierfür entstehenden Kosten sind grundsätzlich zuwen- dungsfähig. Besteht hingegen eine Folgekostenpflicht, nach der der Dritte die Kosten der Lei- tungsverlegung selbst zu tragen hat, entfällt die Zuwendungsfähigkeit. Aufgrund veränderter Nebenbestimmungen des Fördermittelgebers war grundsätzlich zu klären, ob eine solche Fol- gekostenpflicht Dritter besteht und ob die Kosten der Leitungsverlegungen deshalb als zuwen- dungsfähig anerkannt werden können oder nicht. Die rechtliche Klärung ist nun erfolgt. 2. Behördliche Auflagen zum passiven Schallschutz für Anwohner Bei einzelnen Maßnahmen verpflichten die Baugenehmigungen die Rheinbahn zur Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen, sofern Anwohner entsprechende Ansprüche geltend ma- chen. Da diese Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB unterliegen, wurden Schlussverwendungsnachweise bislang erst nach Ablauf dieser Frist er- stellt, um für etwaige geforderte passive Schallschutzmaßnahmen Fördermittel abrufen zu können. Nach Erstellung des Schlussverwendungsnachweises ist dies nicht mehr möglich. 3. Verzögerte Ausstellung von Schlussrechnungen durch Bauunternehmen/Dienst- leister Bei Bauunternehmen bzw. Dienstleistern kommt es zu verzögerten Ausstellungen von Schlussrechnungen, wodurch sich die Erstellung eines SVN für eine Fördermaßnahme hin- auszögert. Die Schlussrechnung ist zwingend erforderlich für den SVN und damit für den voll- ständigen Fördermittelabruf. Mittelabfluss 2024 Der VRR-Mittelabflussbericht 2024 enthält nicht alle Maßnahmen der Rheinbahn, sondern führt nur Maßnahmen auf, bei denen kein vollständiger Mittelabruf im Jahr 2024 erfolgt ist. Daher ist ergänzend darauf hinzuweisen und klarzustellen, dass die Rheinbahn in 2024 wei- tere Mittel für Fördermaßnahmen gem. §12 ÖPNVG NRW in Höhe von 3.334.300 € abgerufen hat. Maßnahmen Bewilligte Mittel Davon abgeru- Prozentanteil Differenz Soll/Ist Gründe für ge- nach § 12 fen (EUR) ringeren Mitte- ÖPNVG NRW labruf der Rheinbahn AG Barrierefreier 946.900 € 538.200 € 57% 408.700 € Maßnahme bau- Ausbau der Stadt- lich abgeschlos- bahnhaltestellen sen. Auszah- "Am Schein" und lungsgrenze er- "Haeselerstr."; U reicht. Weiterer 71 Mittelabruf erst SVN wird aktuell erstellt. Hochbahnsteig an 774.100 € 23.300 € 3% 750.800 € Maßnahme bau- der Stadtbahnhal- lich abgeschlos- sen. Auszah- Seite 2 von 7 testelle "Betriebs- lungsgrenze er- hof Lierenfeld"; U reicht. Weiterer 75 Mittelabruf erst SVN im Juli 2026 eingereicht. Grafenberger Al- 541.200 € 0 € 0% 541.200 € Maßnahme bau- lee: Ausbau lich abgeschlos- Stadtbahnhalte- sen. Auszah- stelle Schlüterstr./ lungsgrenze er- Arbeitsagentur reicht. Weiterer und Verbesse- Mittelabruf erst rung der Leis- mit Vorlage des tungsfähigkeit SVN möglich. Zu- vor Erhalt der Schlussrechnung eines Dienstleis- ters notwendig und noch offen. Barrierefreier 1.476.700 € 400.000 € 27% 1.076.700 € Maßnahme bau- Ausbau der Stadt- lich abgeschlos- bahnhaltestelle sen. Auszah- Aldekerkstraße lungsgrenze er- reicht. Weiterer Mittelabruf erst SVN wird aktuell erstellt. Umbau der Strab- 74.800 € 0 € 0% 74.800 € Maßnahme bau- Einstiegshalte- lich abgeschlos- stelle "Merowin- sen. gerstraße" und Weiterer Mittelab- der Strab-Aus- ruf und Erstellung stiegshaltestelle des SVN in 2024 "Am Steinberg" aufgrund ausste- hender Schluss- rechnung nicht möglich gewesen. SVN im Mai 2025 eingereicht. Barrierefreier 630.700 € 304.600 € 48% 326.100 € Maßnahme bau- Ausbau der Stra- lich abgeschlos- ßenbahnhalte- sen. Auszah- stelle "Venloer lungsgrenze er- Straße" in Düssel- reicht. Weiterer dorf Mittelabruf erst mit Vorlage des SVN möglich. An- spruch der An- wohner auf passi- ven Schallschutz zum 31.12.2025 abgelaufen. SVN im März 2026 eingereicht. Ein- und Aus- 6.500 € 0 € 0% 6.500 € Maßnahme bau- stiegshaltestelle lich abgeschlos- sen. Seite 3 von 7 Mittelabfluss 2025 Bei mehreren Maßnahmen lagen die Voraussetzungen für die Erstellung des SVN nun vor, so dass diese erstellt und beim Fördermittelgeber eingereicht wurden bzw. in Vorbereitung sind. Dadurch erhöht sich der voraussichtliche Fördermittelabruf im Jahr 2026 um bis zu 3.695.900 €, abhängig von der vollumfänglichen Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten durch den Fördergeber. Maßnahmen Bewilligte Mittel Davon abgeru- Prozentanteil Differenz Soll/Ist Gründe für ge- nach § 12 fen (EUR) ringeren Mitte- ÖPNVG NRW der labruf Rheinbahn AG Cluster 1: Grundsatzklärung der Folgekostenpflicht Dritter bei Leitungsverlegungsarbeiten Durch die Erstellung und Abgabe der SVN und der finalen Prüfung durch den Fördergeber können, vorbehaltlich der vollum- fänglichen Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten, bis zu 3.369.800 € abgerufen werden. Barrierefreier 408.700 € 0 € 0% 408.700 € Maßnahme bau- Ausbau der Stadt- lich abgeschlos- bahnhaltestellen sen. Auszah- "Am Schein" und lungsgrenze er- "Haeselerstr."; U reicht. Weiterer 71 Mittelabruf erst SVN wird aktuell erstellt. Hochbahnsteig an 750.800 € 0 € 0% 750.800 € Maßnahme bau- der Stadtbahnhal- lich abgeschlos- testelle sen. Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Zu den Förderanträgen der Verwaltung: Die Maßnahme „Erweiterung des ortsfesten Verkehrsleit- und Informationssystems" ist seitens der Rheinbahn baulich abgeschlossen. Hier wird seitens der Rheinbahn weiterhin eine Schlussrechnung eines Auftragnehmers benötigt, um die Gesamtmaßnahme schlussrechnen zu können. Der Abruf der letzten Charge der bewilligten Zuwendungssumme ist seitens der Verwaltung nach Erhalt der letzten Schlussrechnung der Rheinbahn anschließend im laufen- den Jahr 2026 vorgesehen. Seite 6 von 7 Die Maßnahme „Nachrüstung Blindenleiteinrichtung U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee" wurde seitens des Amtes für Brücken-, Tunnel und Stadtbahnbau baulich abgeschlossen. Nach Vorliegen und Prüfung der noch ausstehenden Schlussrechnungen ist vorgesehen, die letzte Charge der bewilligten Zuwendungssumme im Laufe des Jahres 2026 abzurufen. Frage 2: Welche Gründe führten dazu, dass diese Investitionsvorhaben nicht ausgeführt wurden? Antwort: siehe Beantwortung von Frage 1 Frage 3: Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung verfolgt, um VRR-geförderte Investitionsvor- haben prioritär umzusetzen? Antwort: Seitens der Rheinbahn wurde mitgeteilt, dass die Rheinbahn ihr Fördermittelmanagement be- reits strukturell weiterentwickelt und mehrere Maßnahmen eingeleitet hat, um Fördermittel künftig noch konsequenter und zeitnäher abzurufen. Bereits zwischen 2024 und 2025 ist ein Anstieg der Mittelabrufquote erkennbar. Zugleich konn- ten zentrale Ursachen für verzögerte Mittelabrufe inzwischen geklärt oder organisatorisch adressiert werden. So wurde die Grundsatzfrage zur Folgekostenpflicht Dritter bei Leitungsverlegungsarbeiten im Frühjahr 2026 abschließend geklärt. Für den Umgang mit möglichen Ansprüchen auf passiven Schallschutz wird zudem ein alternatives Vorgehen geprüft, um künftig nicht regelmäßig den Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist abwarten zu müssen. Bei ausstehenden Schlussrech- nungen von Bauunternehmen und Dienstleistern erfolgt künftig eine konsequente Nachverfol- gung über definierte Eskalationsstufen. Darüber hinaus läuft seit Mai 2026 ein unternehmensweites Projekt zur Neuaufstellung des Fördermittelmanagements. Ziel ist es, die bereichsübergreifenden Prozesse über die gesamte Förderkette hinweg zu optimieren - von der Planung einer Maßnahme über die Beantragung und Umsetzung bis hin zur Abrechnung und zum vollständigen Mittelabruf. Dass ein Teil der bislang noch nicht vollständig abgerufenen Mittel weiterhin realisiert werden kann, zeigt auch der Blick auf 2026: Aufgrund inzwischen vorliegender oder in Vorbereitung befindlicher Schlussverwendungsnachweise wird sich der Fördermittelabruf voraussichtlich - vorbehaltlich der Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten durch den Fördergeber - um bis zu 3.695.900 € erhöhen. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen bleibt dabei ein Schwerpunkt. Ziel der Rheinbahn ist es, die Umsetzungsgeschwindigkeit weiter zu erhöhen und die hierfür erforderlichen perso- nellen und finanziellen Ressourcen gezielt einzusetzen. Seite 7 von 7
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Verfolgt die Verwaltung angesichts der Haushaltssituation nach wie vor die Fertigstellung der Radleitroute 2 in den Abschnitten 3 und 4?
2. Falls nein, welche Alternativen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur werden von der Verwaltung entlang der Radleitroute 2 geplant?
Sehr geehrter Herr Andreas Auler, die Ratsmehrheit beschloss in ihrem Koalitionsvertrag die Fertigstellung der Radleitrouten 1 und 2 bis 2027. Aus einem Bericht der Verwaltung gegenüber der Kleinen Kommission Radverkehr gingen jedoch Hindernisse hervor, die dieses Ziel gefährden. Ein geplanter Umbau der Cecilienallee, die einen langen Teil der Radleitroute 1 darstellt, wird nicht mehr verfolgt. Der Abschnitt 3 der Radleitroute 2 soll aufgrund von Kosten in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro ebenfalls nicht durchgeführt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/088/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der SPD/ Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 02.09.2026: Wann kommen endlich die Radleitrouten? Weitere Verzögerungen für die Düsseldorfer Verkehrswende Frage 1: Verfolgt die Verwaltung angesichts der Haushaltssituation nach wie vor die Fertigstellung der Radleitroute 2 in den Abschnitten 3 und 4? Frage 2: Falls nein, welche Alternativen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur werden von der Verwaltung entlang der Radleitroute 2 geplant? Antwort zu 1 und 2: Die Verwaltung hält grundsätzlich an dem Ziel fest, die Radleitroute 2 zu realisieren. Eine Um- setzung der Abschnitte 3 und 4 ist jedoch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weder in der bisher vorgesehenen Form noch im ursprünglich geplanten Zeitrahmen möglich. Für den Abschnitt 3 haben die vertiefenden Planungen im Rahmen der Entwurfsplanung er- geben, dass sich die Gesamtkosten gegenüber der Vorplanung auf rund 22 Mio. Euro erhö- hen. Ursächlich hierfür sind insbesondere umfangreiche Anpassungen am Hellweg und an der Dreher Straße, deren Umfang im Rahmen der Vorplanung so nicht absehbar waren. Derzeit wird jedoch geprüft, ob eine Umsetzung in Teilabschnitten oder von punktuellen Ver- besserungen der Radverkehrsinfrastruktur, beispielsweise durch Rotmarkierungen oder Auf- pflasterungen als mögliche Zwischenlösungen möglich ist Beim Abschnitt 4 stehen die derzeitigen verkehrlichen Rahmenbedingungen einer zeitnahen Umsetzung entgegen. Durch die Kragarmertüchtigung der Theodor-Heuss-Brücke wird es Verkehrsverlagerungen auf den geplanten Teilabschnitt zwischen Maximilian -Weyhe-Allee bis Luegplatz geben. Die bisherige Planung hätte zudem zu einer Verkehrsverlagerung auf die Theodor-Heuss-Brücke geführt. Aufgrund der notwendigen Sanierung der Brücke und ihrer eingeschränkten Leistungsfähigkeit ist eine solche Mehrbelastung derzeit nicht Darstellbar. Für den Abschnitt 4 entwickelt die Verwaltung derzeit eine alternative, kostengünstigere Pla- nung, die einen funktionalen Lückenschluss zwischen den Abschnitten 1 und 2 der Radleit- route 2 ermöglicht. Ziel ist es, die Radverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich zu verbessern, ohne zusätzliche Verkehrsverlagerungen auf die sanierungsbedürftige Theodor-Heuss-Brücke auszulösen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Alternative befindet sich derzeit in der Pla- nung. Seite 1 von 2 Frage 3: Wird die Beauftragung der Machbarkeitsstudien zu den Radleitrouten 4 bis 6 wie beschlos- sen weiterhin durch die Verwaltung verfolgt? Antwort: Aktuell wird die Machbarkeitsstudie für die Radleitroute 3 erstellt und dann der KK Rad und den politischen Gremien vorgestellt. Dann soll, in Abhängigkeit des Ergebnisses, die Planung aufgenommen werden und später dann die Umsetzung erfolgen. Die Beauftragung der Machbarkeitsstudien zu den Radleitrouten 4 bis 6 wird erst im Anschluss erfolgen. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wie verteilten sich die Unfälle auf die einzelnen Querungsstellen bzw. Kreuzungsbereiche zwischen Schadowstraße und Fischerstraße?
3. Welche Maßnahmen zur Verkehrssicherung bzw. Unfallprävention wurden seit Einführung der neuen Verkehrsführung umgesetzt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
OVA/092/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 02.09.2026: Unfallgeschehen und Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von Rollfahrzeugen im Bereich Hofgarten - Dreischeibenhaus - Kö-Bogen Frage 1: Wie viele Verkehrsunfälle haben sich nach Abriss des „Tausendfüßlers" bzw. seit Einführung der damit verbundenen neuen Verkehrsführung der Straßenbahn im Abschnitt Hofgarten (Dreischeibenhaus/Kö Bogen) ereignet (bitte nach Jahren aufschlüsseln und welche Verkehrs- teilnehmer (Straßenbahnnutzer, Fußgänger, Radfahrer, Nutzer von Rollstühlen oder E-Scoo- tern betroffen waren) Antwort: Ausgewertet wurden Verkehrsunfälle, die sich in dem angefragten Gebiet seit dem 01.01.2014 ereigneten und bei denen wenigstens schwerer Sachschaden entstanden ist oder berau- schende Substanzen eine Rolle gespielt haben. Zumindest einer der Unfallbeteiligten muss eine, der in der Tabelle aufgeführten Verkehrsbeteiligungsarten aufweisen. Verkehrsunfälle, die diese Kriterien erfüllen, ereigneten sich erst ab dem Jahr 2023. Hieraus ergibt sich folgende, nach Jahren und Verkehrsbeteiligung aufgeschlüsselte Verteilung: Frage 2: Wie verteilten sich die Unfälle auf die einzelnen Querungsstellen bzw. Kreuzungsbereiche zwi- schen Schadowstraße und Fischerstraße? Antwort: Die Verkehrsunfälle verteilen sich wie folgt: Seite 1 von 2 Frage 3: Welche Maßnahmen zur Verkehrssicherung bzw. Unfallprävention wurden seit Einführung der neuen Verkehrsführung umgesetzt? Antwort: Die Umsetzung entspricht den beschlossenen Ausführungsplänen nach den im Zeitpunkt der Umsetzung geltenden Richtlinien. Hierzu gehören neben Z-Querungen mit Umlaufschranken auch taktile Elemente einschließlich der erforderlichen Leiteinrichtungen und Aufmerksam- keitsstreifen. Zudem ist die Gleistrasse weitestgehend durch Sitzelemente und Knieholme (Ra- sengeländer) gegenüber illegalem Betreten gesichert. Die Planfreigabe ist durch die Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düssel- dorf erfolgt. Bei der Querung der Schadowstraße wird darauf geachtet, dass keine reinen Durchfahrten der Straßenbahn ohne Halt erfolgen. Die Bahn fährt hier jeweils langsam aus der Haltestelle her- aus. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss eine umfassende Übersicht über alle Brückenbauwerke in städtischer Baulast vorzulegen, sowie nachrichtlich über die wesentlichen Brückenbauwerke anderer Baulastträger mit erheblicher Bedeutung für das Düsseldorfer Verkehrsnetz dem Rat bis Ende 2026 einen Bericht über den Zustand der städtischen Brückeninfrastruktur vorzulegen, unter Angabe der jeweils letzten Hauptprüfung, Einfachprüfung bzw. Sonderprüfung, der Zustandsnote, festgestellter Schadensbilder, Tragfähigkeitsbewertungen und gegebenenfalls erforderlicher Sofortmaßnahmen eine Prioritätenliste inklusive Zeitrahmen und Darstellung der voraussichtlichen Haushalts- und Fördermittelbedarfe für notwendige Sanierungs-, Instandsetzungs- und Ersatzneubaumaßnahmen der städtischen Brückenbauwerke zu erstellen. Die Priorisierung soll anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgen, insbesondere baulicher Dringlichkeit, Verkehrsbedeutung, Bedeutung für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Rettungswege, Umleitungsfähigkeit, Kostenrahmen, Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit. dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, wie Planungs-, Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren beschleunigt werden können, um die Umsetzung dringend erforderlicher Brückenmaßnahmen zu verkürzen sich gegenüber Land, Bund, der Autobahn GmbH des Bundes sowie weiteren zuständigen Baulastträgern für eine beschleunigte Umsetzung prioritärer Maßnahmen und eine ausreichende Finanzierung einzusetzen.
Brücken sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ihre dauerhafte Funktionsfähigkeit ist von großer Bedeutung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie für die Leistungsfähigkeit des städtischen Verkehrsnetzes. Zahlreiche Bauwerke erreichen mittlerweile ein Alter, das erhöhte Anforderungen an Instandhaltung, Sanierung oder Ersatzneubau mit sich bringt. Gleichzeitig führen Tragfähigkeitsbeschränkungen, Fahrstreifenreduzierungen und notwendige Sanierungsmaßnahmen zunehmend zu Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Handwerk, Rettungsdienste sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Erhaltung kommunaler Infrastruktur und der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit für den Zustand von Brückenbauwerken sowie für eine vorausschauende Infrastrukturpolitik ist es erforderlich, einen transparenten Überblick über den Zustand aller relevanten Brückenbauwerke sowie über bestehende Risiken und Handlungsbedarfe zu erhalten. Eine nachvollziehbare Priorisierung schafft Planungssicherheit für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit und eine belastbare Grundlage für zukünftige Haushalts- und Infrastrukturentscheidungen. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung zwischen Stadt, Land, Bund und weiteren Infrastrukturträgern notwendig, um die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes langfristig zu sichern und notwendige Maßnahmen möglichst zügig umzusetzen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den Neubau einer dauerhaften Fuß- und Radverkehrsbrücke am Kennedydamm?
3. Welche Nutzung weist die bestehende Brücke für den Fuß- und Radverkehr auf?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der weiteren Planung und Umsetzung der Bürgerbeteiligung zur Entwicklung der neuen Nahverkehrsplans (NVP) folgende Punkte umzusetzen: Die Präsenzformate finden auch an Samstagen statt, damit mehr berufstätigen Personen die Beteiligung ermöglicht wird. Zudem prüft die Verwaltung eine Ausweitung der Präsenzformate um Termine und Uhrzeiten, bei denen Personen aus den Feierabendverkehren in die Befragung aufgenommen werden können.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragte die Verwaltung am 10. März 2022 mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans und setzte unter anderem Richtlinien für die Beteiligung der Öffentlichkeit fest (RAT/107/2022). Im August 2026 wurde die Ausgestaltung der Beteiligung veröffentlicht und damit auch die Termine der Präsenzformate.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 -Hans-Böckler-Straße 39- soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität wurde in 2022/2023 ein Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen städtebaulich- architektonischen Gesamtkonzeptes, das eine angemessene Einfügung in die städtebauliche Struktur der Umgebung gewährleistet und den Ansprüchen an die exponierte Lage am Kennedydamm gerecht wird. Der neue Stadtbaustein soll als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden, das durch seine städtebauliche und funktionale Ausgestaltung positive Impulse für das gesamte Stadtviertel setzt und zu einer Aufwertung des Standortes beiträgt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Herstellung einer baulichen Mitteltrennung in der Kaiserswerther Straße zwischen dem Reeser Platz und dem Golzheimer Platz als Testphase mit einer Dauer von einem Jahr.
Veranlassung Das unerlaubte Linksabbiegen beziehungsweise das unerlaubte Wenden über die Bahnkörper der Straßen- oder Stadtbahnen der Rheinbahn gehören in Düsseldorf stadtweit zu einer häufigen Ursache von Unfällen. Die Kaiserswerther Straße wurde durch den Beschluss der Unfallkommission als Testbereich für die Ausarbeitung einer stadtweiten Regellösung für eine bauliche Mitteltrennung im Bereich von markierten Bahnkörpern ausgewählt. Auf dieser Grundlage soll zunächst über ein Jahr eine bauliche Mitteltrennung auf der Kaiserswerther Straße getestet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die kommunalen Aufgabenträger sind gemäß ÖPNVG NRW für eine angemessene ÖPNV- Qualität verantwortlich. Nach § 8 (3) ÖPNVG NRW geben sie in ihren Nahverkehrsplänen (NVP) Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche ÖPNV-Leistungsangebot, notwendige Mindestanforderungen für die angemessene Verkehrsbedienung, Qualifikationsstandards für das einzusetzende Personal und Ausrüstungsstandards für die Fahrzeuge vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Hinblick auf eine transparente und ordnungsgemäße Durchführung werden die zuständigen Ratsgremien halbjährlich über den Status aller städtischen Baumaß- nahmen mit Gesamtkosten ab 500.000,- EUR informiert. Der Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement für das 1. Halbjahr 2026 ist als Anlage beigefügt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Fahrgastbeirat (Nahverkehrsplan) Die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) der Landeshauptstadt Düsseldorf wird von einem umfangreichen, mehrstufigen Beteiligungsprozess begleitet, der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit einbindet. Grundlage hierfür sind der Ratsbeschluss OVA/011/2022 sowie der Ergänzungsantrag Rat/107/2022. Ein Baustein dieses Beteiligungsprozesses ist der Fahrgastbeirat, den die Verwaltung und die Rheinbahn AG als Forum zur Einbindung der Kundensicht eingerichtet haben. Der Beirat soll aus 20 festen Mitgliedern und Mitgliederinnen bestehen, die den NVP-Aufstellungsprozess über einen Zeitraum von drei Jahren in insgesamt sechs Sitzungen begleiten.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.