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Schulausschuss
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Sitzung kompakt
03.02.2026 · Schulausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
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Schulausschuss · Sitzung vom 03.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.02.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. In wie vielen Fällen wurde an Düsseldorfer Schulen das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen durch Schülerinnen und Schüler festgestellt, und an welchen Schulen sowie in welchen Jahrgangsstufen traten diese Vorfälle auf?
M it großer Betroffenheit haben wir aus Gesprächen mit Lehrkräften und schulischen Aufsichtspersonen erfahren, dass es an Düsseldorfer Schulen offenbar regelmäßig - teils täglich - zu Gewalttaten unter Kindern und Jugendlichen kommt. Besonders alarmierend sind Berichte, wonach Schülerinnen und Schüler wiederholt Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule bringen. Diese Schilderungen sorgen bei Eltern, Lehrkräften und der Schülerschaft für erhebliche Verunsicherung und werfen grundlegende Fragen zur Sicherheit an Schulen auf.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/003/2026 Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI zum Thema „Straftaten und Gewalttaten unter Kindern an Düsseldorfer Schulen" zur Sitzung des Schulausschusses am 03. Februar 2026 Frage 1: Welche Straftaten und schweren Gewaltvorfälle unter Schülerinnen und Schülern sind der Verwaltung an Düsseldorfer Schulen in den letzten drei Schuljahren bekannt? Wir bitten um eine Auflistung nach Schule und Jahrgangsstufe, getrennt nach Art der Tat (z.B. Körperverletzung, Bedrohung, Raub, Mitführen von Messern oder anderen Waffen), soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Antwort: Eine Gesamteinschätzung zur Anzahl von Straftaten und schweren Gewaltvorfällen an Düsseldorfer Schulen ist der Verwaltung nicht möglich. Bei entsprechenden Vorkommnissen handelt es sich um innere Schulangelegenheiten, die dem Schulträger nicht standardmäßig zur Kenntnis gelangen. Es gibt keine generelle Meldepflicht von Gewaltvorfällen an Schulen in NRW. Gemäß Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität" vom 19. November 2019, liegt die Entscheidung zum Einbezug der Strafverfolgungsbehörden bei der jeweiligen Schulleitung: „Für den Fall des Verdachts eines Vergehens prüft die Schulleitung, ob pädagogische/schulpsychologische Unterstützung, erzieherische Einwirkungen beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere der Tat oder anderer gewichtiger Umstände [...] eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist." Nur im Falle der Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden, fließt ein Gewaltvorfall an einer Schule in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein. Diese umfasst insofern das „Hellfeld" der bei der Polizei bearbeiteten Straftaten und keine vollumfassende Analyse der Thematik. Frage 2: In wie vielen Fällen wurde an Düsseldorfer Schulen das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen durch Schülerinnen und Schüler festgestellt, und an welchen Schulen sowie in welchen Jahrgangsstufen traten diese Vorfälle auf? Antwort: Wie in Antwort 1 ausgeführt, liegen der Verwaltung keine Daten zur Beantwortung dieser Frage vor. 1 Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung aktuell, um Gewalt und Straftaten an Schulen vorzubeugen, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit angesichts der geschilderten Berichte über häufige Gewalttaten im Schulalltag? Antwort: Der im November 2019 überabeitete gemeinsame Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität" fördert die Zusammenarbeit von Jugendämtern, Schule, Polizei, Justiz und Gesundheitsbehörden. Ziel ist eine enge Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure vor Ort, damit der Schutz der Kinder und Jugendlichen optimiert werden kann. Im Erlass ist u.a. beschrieben, wie vor Ort Netzwerke der Prävention aufgebaut werden können, wie die unterschiedlichen Netzwerkpartner auf Fälle von (Gewalt-) Kriminalität reagieren und welche Unterstützung sie sich gegenseitig leisten. Entsprechende Strukturen sind auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf vorhanden und können von den Schulen bei (Gewalt-) Vorfällen unkompliziert aktiviert werden. Durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz wurde in 2022 verfügt, dass jede Schule in NRW ein „Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch" erstellt. Neben einem generellen Leitbild und der Ausgestaltung der Präventionsarbeit, sollen im Schutzkonzept auch konkrete Handlungsanregungen für Gewaltvorfälle an Schulen hinterlegt werden. Alle Düsseldorfer Schulen haben mittlerweile mit dem Prozess der Schutzkonzepterstellung gestartet oder diesen bereits abgeschlossen. Als Ansprechpartner steht dabei neben anderen Akteuren das Zentrum für Schulpsychologie zur Verfügung und unterstützt die Schulen in ihrem Entwicklungsprozess. Unter anderem richtet es am 12. März 2026 gemeinsam mit dem Schulamt einen zentralen Netzwerktag zu diesem Thema für alle Schulen der unteren Schulaufsicht aus. Das Zentrum für Schulpsychologie ist darüber hinaus für alle Fragen der Gewaltprävention sowie Krisenintervention ansprechbar. Das Angebot umfasst u.a. die Beratung von Lehr- und Fachkräften im Einzelfall, die Fortbildung und Professionalisierung von schulischen Beschäftigten, die Vermittlung von präventiven Maßnahmen und Programmen, die Vernetzung mit örtlichen Akteurinnen und Akteuren sowie die Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen oder das System Schule betreffenden Krisen. Die notwendigen Schritte des Krisenmanagements orientieren sich dabei am Notfallordner „Hinsehen und Handeln" des Ministeriums für Schule und Bildung sowie der Unfallkasse NRW. Dieser enthält konkrete Handlungsempfehlungen für eine Vielzahl an schulischen Krisenereignissen unterschiedlicher Schweregrade, u.a. Amokdrohungen oder -taten, Gewaltandrohung, körperliche Gewalt, Raub und Erpressung. Darüber hinaus legt das Ministerium jeder Schule die Etablierung eines schulinternen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention nahe. Bei der Organisation und Schulung dieser Teams unterstützt das Zentrum für Schulpsychologie. In seiner Arbeit kooperiert es eng mit Polizei, Notfallseelsorge, dem Jugendamt, Schulsozialarbeitenden vor Ort und weiteren Netzwerkpartnern. 2 Zur Finanzierung von Maßnahmen der Gewaltprävention sowie auch Nachsorge nach krisenhaften Ereignissen, steht jeder Schule ein eigenes Budget zur Verfügung. Darüber hinaus können Düsseldorfer Schulen unterstützende Finanzierung aus weiteren Etats beantragen, etwa über den Kriminalpräventiven Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, das Zentrum für Schulpsychologie, das Jugendamt, die Bezirksvertretungen oder die Unfallkasse NRW. Die Themen Gewaltprävention und Krisenintervention haben an allen Schulen in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Durch die Neuauflage des Notfallordners in 2023 sowie die Aufforderung zur Erstellung eines schulinternen Schutzkonzepts haben die Schulen an Handlungssicherheit hinzugewonnen und bauen sukzessive mehr Ressourcen in den genannten Bereichen auf. Hierzu trägt auch der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit an Düsseldorfer Schulen wesentlich bei. Die Wirksamkeit einer hochwertigen Gewalt- und Kriminalprävention an Schulen ist statistisch erwiesen und in der Forschungsliteratur dokumentiert. 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wo sieht die Verwaltung im Düsseldorfer Stadtgebiet - über bereits bekannte Schulweg- und Unfall-Schwerpunkte hinaus - weiteren Bedarf zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, und nach welchen Kriterien wird dieser Bedarf festgestellt?
2. Wie bewertet die Verwaltung den jüngsten schweren Verkehrsunfall mit einem 10-jährigen Kind in Düsseldorf im Hinblick auf mögliche strukturelle Defizite der Verkehrssicherheit für Kinder und Schulwege, und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?
Die Sicherheit von Kindern auf ihrem täglichen Schulweg ist eine der zentralen Aufgaben kommunaler Verkehrs- und Bildungspolitik. Schulwege sind für viele Kinder die ersten selbstständig zurückgelegten Wege im öffentlichen Raum. Umso wichtiger ist es, dass diese Wege sicher gestaltet sind und Risiken im Straßenverkehr konsequent minimiert werden. Trotz bereits bestehender Konzepte und Maßnahmen kommt es jedoch weiterhin zu schweren Verkehrsunfällen mit Kindern im Düsseldorfer Stadtgebiet.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Schua/004/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI zur Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2026: Sicherheit auf den Schulwegen Frage 1: Wo sieht die Verwaltung im Düsseldorfer Stadtgebiet - über bereits bekannte Schulweg- und Unfall-Schwerpunkte hinaus - weiteren Bedarf zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, und nach welchen Kriterien wird dieser Bedarf festgestellt? Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung den jüngsten schweren Verkehrsunfall mit einem 10-jährigen Kind in Düsseldorf im Hinblick auf mögliche strukturelle Defizite der Verkehrssicherheit für Kinder und Schulwege, und welche Schlussfolgerungen werden gezogen? Frage 3: Welche zusätzlichen oder weitergehenden Maßnahmen plant oder prüft die Verwaltung, um die Schulwegsicherheit in Düsseldorf insgesamt zu erhöhen und ähnliche Unfälle künftig zu vermeiden? Antwort: Die Fragen werden aufgrund das Sachzusammenhangs auch zusammenhängend beantwortet. Zu einzelnen Verkehrsunfällen, zu denen polizeiliche Ermittlungen durchgeführt werden, äußert sich die Verwaltung grundsätzlich nicht. Alle Unfallhäufungsstellen und alle tödlichen Verkehrsunfälle werden in der Verkehrsunfallkommission behandelt und es werden Maßnahmen geprüft mit dem Ziel zukünftige Unfälle an der Örtlichkeit zu vermeiden. Die Schulwege in Düsseldorf werden grundsätzlich sicher gestaltet, sind aber teilweise durch Fehlverhalten (u.a. Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unachtsamkeit) beeinträchtigt. Die Grundlage für einen sicheren Schulweg sind ausreichend breite Gehwege, gut einsehbare und übersichtliche Situationen an Einmündungen und Kreuzungen, sichere Querungsstellen im Straßenraum sowie übersichtliche Schuleingangssituationen. Besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden - nämlich die Kinder -, die noch lernen müssen, sich im Straßenverkehr zurecht zu finden, ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll und regelkonform miteinander im öffentlichen Straßenverkehr umgehen. Seite 1 von 2 Verkehrsunfälle geschehen nicht einfach, sondern werden verursacht und das häufig durch das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden. Die individuelle Optimierung der Schulwege am einzelnen Schulstandort in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und Polizei ist ein wichtiger Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit. Der Arbeitskreis Verkehrserziehung, der sich aus Stadt, Polizei, Schulamt und Verkehrswacht zusammensetzt - hatte 2025 eine Abfrage bei allen Düsseldorfer Grund- und Förderschulen bezüglich Schulwegsicherung durchgeführt. Die rückgemeldeten Örtlichkeiten werden durch die Verwaltung geprüft und ggf. erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Hinweise von Kindern und deren Lehrkräften sowie begleitenden Eltern zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erreichen die Verwaltung darüber hinaus über die durch das Amt für Verkehrsmanagement durchgeführte Kindersprechstunde im Rahmen der Verkehrssicherheitstage. Der Servicestelle Partizipation werden für ihr Projekt "Jugend checkt Düsseldorf" regelmäßig Kinderverkehrsstadtpläne zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Projektes erfolgt eine umfangreiche Kinder- und Jugendbeteiligung, in die neben anderen städtischen Dienststellen auch das Amt für Verkehrsmanagement und das Ordnungsamt eingebunden sind. Beide Ämter nehmen an Veranstaltungen in den Stadtbezirken teil und greifen dort die angesprochenen Themen und Anregungen auf, um sie in ihre tägliche Arbeit zu übernehmen bzw. zu prüfen und ggf. umzusetzen. Der Erfolg eines sicheren Schulweges misst sich u. a. am Engagement der Schulen bzw. der Eltern in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Hierzu gehört maßgeblich eine entsprechende Verkehrserziehung, um Kinder auf den eigenständigen Schulweg zu Fuß bzw. mit Fahrrad in einer Großstadt vorzubereiten. Der Arbeitskreis Verkehrserziehung ist unterstützend tätig. Mit einem „Instrumentenkasten" aus verschiedensten Maßnahmen arbeitet die Verwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen intensiv an der Verbesserung der Schulwegsicherheit. Hierzu gehören z.B. die Optimierung von Sichtfeldern, Gehwegbreiten, Querungsmöglichkeiten, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, Tempo 30, Fahrradzonen und Nachbarschaftszonen, sowie der Einsatz von mobilen Geschwindigkeits-Anzeigetafeln. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. In welchem zeitlichen Umfang (Unterrichtsstunden bzw. Veranstaltungsdauer) fanden diese Auftritte statt, und in welcher Form wurden sie durchgeführt (z. B. Unterrichtsbesuch, Informationsveranstaltung, Berufsorientierung)?
3. Ist der Verwaltung bekannt, ob und wie diese Veranstaltungen pädagogisch vor- oder nachbereitet werden, insbesondere im Hinblick auf eine kritische und multiperspektivische Auseinandersetzung mit militärischen Einsätzen, Risiken des Soldatenberufs und friedenspolitischen Alternativen?
D ie Präsenz der Bundeswehr an Schulen ist ein bildungspolitisch sensibles Thema. Schulen sind Orte der politischen Bildung, der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Minderjährigen. Vor diesem Hintergrund wird die Teilnahme externer Akteure - insbesondere militärischer Organisationen - seit Jahren kritisch diskutiert, insbesondere im Hinblick auf mögliche Werbewirkung gegenüber Schülerinnen und Schülern.
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SCHUA/005/2026 Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler / PARTEI zum Thema „Werbung und Präsenz der Bundeswehr an Düsseldorfer Schulen" zur Sitzung des Schulausschusses am 03. Februar 2026 Frage 1: Wie häufig war die Bundeswehr in den vergangenen drei Schuljahren an Düsseldorfer Schulen präsent und an welchen Schulen sowie in welchen Jahrgangsstufen fanden diese Veranstaltungen statt? (Bitte, soweit möglich, nach Schule, Jahrgang und Schuljahr auflisten.) Frage 2: In welchem zeitlichen Umfang (Unterrichtsstunden bzw. Veranstaltungsdauer) fanden diese Auftritte statt und in welcher Form wurden sie durchgeführt (z.B. Unterrichtsbesuch, Informationsveranstaltung, Berufsorientierung)? Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, ob und wie diese Veranstaltungen pädagogisch vor- oder nachbereitet werden, insbesondere im Hinblick auf eine kritische und multiperspektivische Auseinandersetzung mit militärischen Einsätzen, Risiken des Soldatenberufs und friedenspolitischen Alternativen? Antwort zu Frage 1 - 3: Die Verwaltung hat keine Kenntnis über eine Präsenz der Bundeswehr an den Düsseldorfer Schulen. Weitere Informationen zur Friedenserziehung stellt das zuständige Ministerium für Schule und Bildung NRW auf folgender Internetseite zur Verfügung: https://www.schulministerium.nrw/friedenserziehung 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie weit ist die Umstellung auf die Tagesreinigung an den Düsseldorfer Schulen umgesetzt?
2. Wie der Zustand auf den noch nicht auf Tagesreinigung umgestellten Schulen, wurden hier bspw. andere Maßnahmen ergriffen, um die Situation (Geruchsbelästigung etc.) zu verbessern?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
04 28.01.2026 mvs ( 22405 16 Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf An Ratsherrn Stefan Wiedon, Vorsitzender des Schulausschusses der Landeshautstadt Düsseldorf Anfrage der Ratsfraktion SPD / Volt zur Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf: Sachstand Umstellung Reinigung Schultoiletten Ich beabsichtige, die o.a. Anfrage wie beiliegend zu beantworten. Olaf Wagner Seite 1/6 SCHUA/008/2026 Beigeordneter Olaf Wagner Anfrage der Ratsfraktion SPD / Volt zur Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf: Sachstand Umstellung Reinigung Schultoiletten Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Wie weit ist die Umstellung auf die Tagesreinigung an den Düsseldorfer Schulen umgesetzt? (Bitte Auflistung, an welche Schulen die Umstellung bereits erfolgt ist und an welchen diese für dieses Jahr geplant ist). Antwort zu Frage 1.: Es wurden bis Stand 31.01.2026: 96 Schulstandorte überführt 29 Schulstandorte sind für 2026 geplant 24 Schulstandorte wurden wieder zurückgeführt bzw. haben kein Interesse. Standortbezogene Details zur Tagesreinigung an Düsseldorfer Schulen im Jahr 2026 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tagesreinigung umgesetzt in 2026 Objekt SchulformBezja neinin Planung irk Aachener Str. 39Berufskolleg3 x Adlerstr. 15Gymnasium1 x Am Hackenbruch 35Berufskolleg8 x Am Köhnen 73Grundschule9 x Am Litzgraben 28aGrundschule5 x Schule Am Mergelsberg 1 Grundschule7 x Am Poth 60 GräulingerGymnasium7 x Str. 56 Arnstadter Weg 6-12Förderschule8 x Erfurter W Beedstr. 31Grundschule6 x Unterrather St. 76 Benrodestr. 138Realschule9 x Benrodestr. 138Gymnasium9 x Bingener Weg 10Grundschule8 x Blücher-Grundschule1 x Gneisenaustr. 58 Blumenthalstr. 11Grundschule1 x Brinckmannstr. 16Gesamtschule3 x Brorsstr. 5 Grundschule8 x Brucknerstr. 19, Urd.Gymnasium9 x Allee 6 Buchenstr. 16Grundschule9 x C.-Friedrich-Förderschule10x Goerdeler-Str. 21 Seite 2/6 Charlottenstr. 110Hauptschule1 x Diepenstr. 24 Grundschule7 x Ehren- Bongardstr. 9Grundschule1 x Einsiedelstr. 25 Grundschule9 x Essener Str. 1Grundschule1 x Färberstr. 34Berufskolleg3 x Färberstr. 40Realschule3 x Fleher Str. 213Grundschule3 x Florastr. 69Realschule3 x Florens- Heinsenstr.Grundschule1 x 21 Friedenstr. 29Berufskolleg3 x Gerresheimer Str. 34Grundschule1 x Graf-Recke Str. 153Grundschule2 x Gräulinger Str. 15Gymnasium7 x Schule Gumbertstr. 191Grundschule8 x Heerdter Landstr. 186Grundschule4 x Heerstr. 18 -18aFörderschule3 x Heidelberger Str. 75Gesamtschule8 x Kikweg Herchenbachstr. 2Grundschule6 x Eurgen-Richt Höhenstr. 5Grundschule3 x Hubbelrather Str. 13Grundschule2 x Mettmanne Im Dahlacker 15 Grundschule3 x Itterstr. 12-16Grundschule9 x Itterstr. 12-16Hauptschule9 x Josef-Kleesattel-Str.Grundschule10x 13 Kamper Weg 291Grundschule7 x Karl-Müller-Str. 25Grundschule2 x Kempgensweg 65 Grundschule8 x Klapheckstrasse 31Realschule5 x Koetschaustr. 36Gymnasium5 x Königsallee 57Gymnasium1 x Krahnenburgstr. 15Grundschule6 x Lennéstr. 5 Grundschule1 x Lindemannstr. 57Gymnasium2 x Lohbachweg 18-20Förderschule7 x Luisenstr. 73Realschule3 x Lützenkircher Str. 2Grundschule9 x Max-Halbe-Str. 14Grundschule6 x Niederkasseler Str. 36Grundschule4 x Ottweiler Str. 20Realschule1 x Paulsmühlenstraße 1Berufskolleg9 x Paulusplatz 1 SchuleGrundschule2 x Pempelforter Str. 40Gymnasium1 x Pestalozzistr. 30Grundschule4 x Rather Kreuzweg 21Hauptschule6 x Rather Kreuzweg 21Tagesschule6 x Redinghovenstr. 16Berufskolleg3 x Redinghovenstr. 20Berufskolleg3 x Redinghovenstr. 41Gymnasium3 x Seite 3/6 Rethelstr. 13 Realschule2 x Rheindorfer Weg 20Grundschule9 x Richardstr. 14Grundschule8 x Rosmarinstr. 28Gesamtschule2 x Scharnhorststr. 8 Gymnasium1 x Schillstr. 7 Grundschule9 x Schlüterstr. 18-20Realschule2 x Schmiedestr. 25Gymnasium3 x Schorlemer Str. 99Gymnasium4 x Siegburger Str. 137Berufskolleg3 x Siegburger Str. 139Berufskolleg3 x Siegburger Str. 149Gesamtschule3 x Sonnenstr. 10Grundschule3 x Steinkaul 27 Grundschule9 x Stettiner Str. 98Gesamtschule10x Südallee 100Grundschule9 x Suitbertusstr. 163-Berufskolleg3 x 165 Tersteegenstr. 62Realschule1 x Felix-Klein Theodor-Litt-Str. 2Gymnasium9 x Theodor-Litt-Str. 5-11Realschule9 x Unter den Eichen 26Grundschule7 x Vennhauser Allee 160-Grundschule8 x 162 Vennhauser Allee 167Förderschule8 x Walther-Rathenau-Grundschule9 x Str. 15 Weberstr. 3Hauptschule3 x Werstener Friedhofstr.Grundschule9 x 10 Wickrather Str. 31Grundschule4 x Wrangelstr. 40 Grundschule6 x Ackerstr. 174Realschule2 x Adam-Stegerwald-Str.Grundschule10 x 14 Aldekerkstr. 23 Gymanasium4 x Am MassenbergerFörderschule9 x Kamp 45 An der GolzheimerGrundschule6 x Heide 120 Bachstr. 8 Martinstr.Berufskolleg3 x 56 Bastionstr. 24 Gymnasium1 x Beckbuschstr. 2 Grundschule5 x Benderstr. 78 Grundschule7 x Bernburger Str. 44Hauptschule8 x Borbecker Str. 25Realschule6 x Citadellstr. 2b Grundschule1 x Deutzer Str. 102Grundschule8 x Ellerstr. 84-94Gymnasium3 x Emil-Barth-Str. 45Grundschule10 x Erich-Müller-Str. 31Grundschule9 x Seite 4/6 Farnweg 10Grundschule5 x (Freiligrathplatz) Fleher Str. 70Grundschule3 x Fliednerstr. 32 Grundschule5 x Flurstr. 59 Grundschule2 x Franklinstr. 5Förderschule1 x Fuldaer Str. 33Grundschule8 x Fürstenwall 100Berufskolleg3 x Garather Str. 16Grundschule9 x Gerresheimer Landstr.Grundschule8 x 89 Gotenstr. 20Grundschule3 x Grafenberger AlleeGrundschule7 x 384 Graf-Recke Str. 170Gesamtschule6 x Graf-Recke-Str. 230Hauptschule7 x Graf-Recke-Str. 94-96Gesamtschule2 x Grenzweg 12Grundschule5 x Hansaallee 90Gymnasium4 x Helmholtzstr. 16Grundschule3 x Heyestr. 91 Grundschule7 x Im Grund 78Grundschule5 x Ingeborg-Bachmann-Grundschule10 Str. 31 Jahnstr. 97Grundschule3 x Kirchfeldstr. 74-80Grundschule3 x Kirchfeldstr. 94-96Berufskolleg3 x Konkordiastr. 26Grundschule3 x Kronprinzenstr. 107Grundschule3 Leuthenstr. 50 Grundschule8 Lewitstr. 2 Realschule4 Lindenstr. 102Grundschule2 x Lindenstr. 140Gesamtschule2 x Hermannplatz 126 Melanchtonstr. 2 Hauptschule9 Neustrelitzer Str.10Grundschule10 Oberbilker Allee 244Förderschule3 x Rather Markt 2Grundschule6 Räuscherweg 40 Berufskolleg3 x Ricarda-Huch-Str. 1Grundschule10 Rolandstr. 40Grundschule1 Rückertstr. 6Gymnasium6 x Salierstr.37Grundschule4 Cimbernstr. 24 Schloßallee 14 Berufskolleg8 x Schloßallee 25 Berufskolleg8 x Schmiedestr. ErsatzBerufskolleg3 x für Bachstr. Schönaustr. 25 Förderschule7 Seite 5/6 Siegburger Str. 38Realschule3 x Stoffeler Str. 11Grundschule3 x Suitbertusstr. 15Berufskolleg3 x Unter den Eichen 95Grundschule7 x Urdenbacher Allee 91Grundschule9 x Wimpfener Str. 18-Realschule9 x 18a 2.Wie der Zustand auf den noch nicht auf Tagesreinigung umgestellten Schulen, wurden hier bspw. andere Maßnahmen ergriffen, um die Situation (Geruchsbelästigung etc.) zu verbessern? Antwort zu Frage 2: Schulen welche einen Bedarf beim Amt für Zentrale Dienste der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) anmelden, werden losgelöst von Eigen- oder Fremdreinigung mit dem durch die Technische Arbeitssicherheit freigegebenen Geruchsneutralisierungsprodukt ausgestattet. Die Kosten werden bis zur Vertragsumstellung (Fremdreinigung) durch die LHD getragen. Bei Neuvergaben wird das betreffende Reinigungsmaterial direkt durch den beauftragten Dienstleister beschafft. Im Zuge einer Erweiterungsausschreibung wurde durch das Amt für Zentrale Dienste der Rahmenvertrag zur Beschaffung von Reinigungsmaterial entsprechend erweitert. 3.Wie wird sich die Kündigung der Dienstvereinbarung der Stadt für die Gebäudereinigung auf die Reinigung der Schulgebäude bzw. Schultoiletten auswirken? Antwort zu Frage 3: Eine Kündigung der Dienstvereinbarung Gebäudereinigung (DV GBR) wirkt sich grundsätzlich nicht aus, da die Reinigung der Schulgebäude, bzw. der Schultoiletten losgelöst von Eigen- oder Fremdreinigung in den Schulen implementiert wird. Die DV GBR bezieht sich auf den Eigenreinigungsanteil durch städtische Reinigungskräfte gemessen an der wöchentlichen Reinigungsfläche der LHD. Seite 6/6
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele iPads für Lehrkräfte an Düsseldorfer Schulen werden aktuell benötigt, mit der Bitte um Angabe, wie viele Geräte der 8. Generation mit einem Speicher von 32 GB noch im Schuleinsatz sind, die im Rahmen des DigitalPakt 1.0 von der LHD angeschafft und an Lehrkräfte ausgegeben wurden?
2. Bezugnehmend auf den „Ausblick", den die Verwaltung auf unten/Seite 40 des Medienentwicklungsplans 2.01 in Bezug auf den weiteren Umgang mit Endgeräten für Lehrende und die ungeklärte Finanzierungsfragen gibt, bitten wir um Auskunft, wie viele Endgeräte die LHD auf freiwilliger Basis wegen Defekts oder aus anderen Gründen für Lehrende angeschafft und ausgegeben hat und wie viele Geräte die LHD Düsseldorf beabsichtigt, im Rahmen des Medienentwicklungsplans 2.0 für Lehrende noch zu beschaffen?
3. Welche Handlungsoptionen prüft die Verwaltung, um vor einer möglichen landesweiten Regelung bzw. Förderrichtlinie (DigitalPakt 2.0) interimistisch eine bedarfsgerechte Ausstattung der Lehrkräfte sicherzustellen (z. B. kommunale Vorfinanzierung mit 1 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=541906&type=do Rückerstattungsmechanismus, Übergangslösungen über Schulbudgets, Gerätepools), und welche rechtlichen bzw. finanziellen Voraussetzungen wären hierfür erforderlich?
1.Wie viele iPads für Lehrkräfte an Düsseldorfer Schulen werden aktuell benötigt, mit der Bitte um Angabe, wie viele Geräte der 8. Generation mit einem Speicher von 32 GB noch im Schuleinsatz sind, die im Rahmen des DigitalPakt 1.0 von der LHD angeschafft und an Lehrkräfte ausgegeben wurden? 2.Bezugnehmend auf den „Ausblick", den die Verwaltung auf unten/Seite 40 des Medienentwicklungsplans 2.01 in Bezug auf den weiteren Umgang mit Endgeräten für Lehrende und die ungeklärte Finanzierungsfragen gibt, bitten wir um Auskunft, wie viele Endgeräte die LHD auf freiwilliger Basis wegen Defekts oder aus anderen Gründen für Lehrende angeschafft und ausgegeben hat und wie viele Geräte die LHD Düsseldorf beabsichtigt, im Rahmen des Medienentwicklungsplans 2.0 für Lehrende noch zu beschaffen? 3.Welche Handlungsoptionen prüft die Verwaltung, um vor einer möglichen landesweiten Regelung bzw. Förderrichtlinie (DigitalPakt 2.0) interimistisch eine bedarfsgerechte Ausstattung der Lehrkräfte sicherzustellen (z. B. kommunale Vorfinanzierung mit 1 https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=541906&type=do Rückerstattungsmechanismus, Übergangslösungen über Schulbudgets, Gerätepools), und welche rechtlichen bzw. finanziellen Voraussetzungen wären hierfür erforderlich?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/007/2026 Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Ausstattung der Düsseldorfer Schulen mit digitalen Endgeräten für Lehrende zur Sitzung des Schulausschusses am 03. Februar 2026 Frage 1: Wie viele iPads für Lehrkräfte an Düsseldorfer Schulen werden aktuell benötigt, mit der Bitte um Angabe, wie viele Geräte der 8. Generation mit einem Speicher von 32 GB noch im Schuleinsatz sind, die im Rahmen des DigitalPakt 1.0 von der LHD angeschafft und an Lehrkräfte ausgegeben wurden? Frage 2: Bezugnehmend auf den „Ausblick", den die Verwaltung auf Seite 39 unten/Seite 40 des Medienentwicklungsplans 2.0 in Bezug auf den weiteren Umgang mit Endgeräten für Lehrende und die ungeklärte Finanzierungslage gibt, bitten wir um Auskunft, wie viele Endgeräte die LHD auf freiwilliger Basis wegen Defekts für Lehrende angeschafft und ausgegeben hat und wie viele Geräte die LHD beabsichtigt, im Rahmen des Medienentwicklungsplans 2.0 für Lehrende noch zu beschaffen. Antwort zu Frage 1 - 2: Bereits 2020 hat das Land NRW seine Verantwortung erkannt und mit einer „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein- Westfalen" vom 28.07.2020 durch das zuständige Ministerium für Schule und Bildung Finanzmittel bereitgestellt. Landesseitig finanziert wurden maximal 500 Euro pro Gerät und Lehrkraft inklusive Support-Kosten. Die vollständige Förderrichtlinie ist einsehbar unter: https://bass.schule.nrw/19244.htm Noch in 2020 hat der Schulträger für alle städtischen Schulen insgesamt 6.317 dienstliche Endgeräte, konkret Apple Ipad der 8. Gerätegeneration mit 32 GB Speicherplatz, basierend auf dieser Richtlinie beschafft und an die Lehrkräfte ausgegeben. Da es eine Diskrepanz der Landeszuweisung anhand der Anzahl an Stellen (ca. 6100) und der Anzahl an echten Personen im Lehrbetrieb zum damaligen Zeitpunkt in Düsseldorf (6.317) gab, wurden ca. 200 Geräte aus rein kommunalen Mitteln beschafft, um allen Lehrkräften ein Endgerät anbieten zu können. Von diesen 6.317 in 2020 beschafften dienstlichen Endgeräten sind aktuell 6.286 vollumfänglich nutzbar und im Einsatz. 30 dieser Geräte wurden seit Nutzungsbeginn einmal repariert, 45 weitere Geräte sind neuere Ersatzgeräte gleicher Leistungsklasse, da die Behebung von Defekten an den Erstgeräten in diesen Fällen unwirtschaftlich oder technisch unmöglich gewesen wäre. Mit gleicher Begründung sind zusätzlich 31 neuere Geräte mit 64 GB Speicherplatz im Einsatz. 1 Der Schulträger hat neben der Erstbeschaffung fortlaufend den Service und Support aller 6.317 Geräte inklusive Zubehör sichergestellt. Beispielsweise wurden alleine über 500 Tastaturen aufgrund von Schäden oder Verschleiß aus kommunalen Mitteln beschafft und ausgegeben. Den Lehrkräften der städtischen Schulen stehen zusammengefasst seit 2020 ununterbrochen 6.317 funktionierende Endgeräte mit Zubehör und gesichertem Service und Support zur Verfügung, wobei der Schulträger Stadt Düsseldorf, bereits begonnen bei der Erstbeschaffung bis hin zu laufenden Kosten, permanent kofinanziert. Ohne eine Kostenübernahmeerklärung des Landes Nordrhein-Westfalen plant der Schulträger, wie im Medienentwicklungsplan 2.0 beschrieben und vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, weder eine Erhöhung der Anzahl von 6.317 dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte noch einen regelhaften Austausch dieser, sollte der Hersteller in der Zukunft den Support einstellen. Frage 3: Welche Handlungsoptionen prüft die Verwaltung, um vor einer möglichen landesweiten Regelung bzw. Förderrichtlinie (DigitalPakt 2.0) interimistisch eine bedarfsgerechte Ausstattung der Lehrkräfte sicherzustellen (zB. Kommunale Vorfinanzierung mit Rückerstattungsmechanismus, Übergangslösungen über Schuldbudgets, Gerätepools), und welche rechtlichen bzw. finanziellen Voraussetzungen wären hierfür erforderlich. Antwort zu Frage 3: Eine Ausstattung mit dienstlichen Endgräten für Lehrkräfte geht über die rechtliche Verpflichtung des Schulträgers zur Sachausstattung der Schulen nach § 79 SchulG deutlich hinaus, weshalb der Schulträger einer notwendigen Regelung des Landes zur Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen Endgeräten nicht vorgreift. 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich die aktuelle Finanzplanung für das Projekt am Gymnasium Bernburger Straße dar?
2. Mit welchen Folgekosten - insbesondere im Hinblick auf die Orgel - ist zu rechnen und aus welchem Budget sollen diese künftigen Folgekosten getragen werden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wurden die von der angedachten Drogenhilfeeinrichtung benachbarten Schulen vor der endgültigen Standortentscheidung im Rahmen der Planungen beteiligt?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um möglichen negativen Auswirkungen der Drogenhilfeeinrichtung auf die Schulwegsicherheit sowie auf das unmittelbare schulische Umfeld entgegenzuwirken?
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SCHUA/010/2026 Antwort auf die Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2026 Betrifft: Drogenzentrum an der Eisenstraße 1.Wurden die von der angedachten Drogenhilfeeinrichtung benachbarten Schulen vor der endgültigen Standortentscheidung im Rahmen der Planungen beteiligt? Die benachbarten Schulen wurden im Rahmen der Standortprüfung nicht formell an der Entscheidungsfindung beteiligt. Die Standortentscheidung erfolgte auf Grundlage fachlicher Abwägungen unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter, insbesondere mit Blick auf Versorgungsbedarfe, Erreichbarkeit der Zielgruppe, bestehende Infrastruktur sowie ordnungs- und sicherheitsrelevante Aspekte. Unabhängig davon besteht bereits ein Austausch mit dem Lessing Gymnasium und Berufskolleg. Weitere Gespräche, beispielsweise mit der KGS Höhenstraße, sind vorgesehen. Die Nutzung des Objekts erfolgt sukzessive, sodass eine fortlaufende Einbindung der Schulen im Rahmen geeigneter Austauschformate sowohl während der Umsetzungsphase als auch im laufenden Betrieb vorgesehen ist. 2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um möglichen negativen Auswirkungen der Drogenhilfeeinrichtung auf die Schulwegsicherheit sowie auf das unmittelbare schulische Umfeld entgegenzuwirken? Zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen der geplanten Drogenhilfeeinrichtung auf die Schulwegsicherheit sowie auf das unmittelbare schulische Umfeld ist ein umfassendes Maßnahmenbündel vorgesehen. Zentrale Elemente sind eine klare räumliche Abgrenzung der Einrichtung, die strukturierte Steuerung des Betriebs sowie eine kontinuierliche Präsenz von Sicherheits- und Fachpersonal. Die an den Schulhof angrenzenden Außenflächen sind nicht frei zugänglich und werden durch die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung nicht in Anspruch genommen. Weitere Außenbereiche werden mit geeigneten Sichtschutzelementen ausgestattet, um sowohl die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer als auch die Belange der Nachbarschaft zu schützen. Darüber hinaus ist es geplant, dass rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst eingesetzt ist, der deeskalierend einwirken und als Ansprechpartner vor Ort ist. Ergänzend ist ein Umfeldmanagement, u.a. durch Streetwork und OSD vorgesehen um unerwünschte Aufenthalte im öffentlichen Raum minimieren und eine gezielte Lenkung in die Einrichtung sicherzustellen. Die Verwaltung setzt zudem auf eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachämtern, den Schulen sowie weiteren relevanten Akteuren. Durch regelmäßige Abstimmungen, im Rahmen eines Austauschformats und eine fortlaufende Evaluation der Maßnahmen kann bei Bedarf zeitnah nachgesteuert werden. Ziel ist es, die Schulwegsicherheit zu gewährleisten, das schulische Umfeld zu schützen und gleichzeitig eine Entlastung des öffentlichen Raums zu erreichen. 3. Weshalb wurden alternative Standorte für die Drogenhilfeeinrichtung wieder verworfen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach geprüftem Standort, Prüfzeitraum und Ablehnungsgrund.) Im Vorfeld der Standortentscheidung wurden mehrere alternative Standorte geprüft. Ein Teil dieser Standorte befindet sich weiterhin in fachlicher Prüfung beziehungsweise in laufender Abstimmung mit beteiligten Akteuren, insbesondere den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern. Vor dem Hintergrund dieser noch nicht abgeschlossenen Prüf- und Abstimmungsprozesse können zu diesen Standorten derzeit keine weitergehenden Angaben gemacht werden. Die Eisenstraße 49 hat sich im Rahmen der bisherigen Prüfungen als fachlich geeignetes Objekt erwiesen. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere die baulichen und räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines integrierten Hilfeangebots, die Möglichkeit einer klaren räumlichen Trennung sensibler Bereiche sowie die Eignung des Standorts, die erforderlichen Unterstützungsangebote gebündelt vorzuhalten und dabei die Belange des unmittelbaren Umfelds angemessen zu berücksichtigen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz am 18.09.2025 einstimmig beschlossen. Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt: - Lebenswerk und Biografie - Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler - Lokale und gesellschaftliche Relevanz - Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele - Gegenwarts- und Zukunftsbezug - Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung - Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Nutzen / Unterstützung für die Schule Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende Perspektive: - Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „ Mütter des Grundgesetzes " . Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in Artikel 3 Absatz 2 GG: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Das ist keine „ Symbolpolitik " , sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und Gleichberechtigung . - Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und Menschenrechten - Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „ Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg inkl. Zweifeld-Sporthalle " mit einer Gesamtsumme von 35.430.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 1.945.408,00 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
G esamtkosten der Maßnahme 35.430.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 34.470.444 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 505.680 EUR + investive Kosten 453.876 EUR = Gesamtkosten 959.556 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.945.408 EUR Bedarfslage Das Grundschulgebäude ist sanierungsbedürftig und deckt nicht den aktuellen Flächenbedarf für eine zweizügige Grundschule.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss benennt den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Stefan Wiedon und den stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Hakim El Ghazali zu Mitgliedern des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen.
Nach § 61 Schulgesetz NRW schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben. Denkbar sind auch mehrere Vorschläge, wie zum Beispiel eine gleichrangige Einschätzung bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder eine Reihenfolge. Die Vorschläge sollen begründet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „ Leibniz-Montessori- Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium in G9 durch eine bauliche Erweiterung sowie Umbauten im Bestand mit einer Gesamtsumme von 26.860.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährliche Folgekosten i.H.v. 1.596.377 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. folgende schulorganisatorische Maßnahmen für das Leibniz-Montessori- Gymnasium, Scharnhorststr. 8, 40477 Düsseldorf, Schulnr. 164471 a) Erhöhung der Zügigkeit um einen auf vier Züge ab dem Schuljahr 2029/2030. b) Die ab dem 01.08.2026 dauerhafte Nutzung des bereits bis zum 31.07.2026 befristet genehmigten Teilstandortes am Standort Gneisenaustraße 60, 40477 Düsseldorf.
G esamtkosten der Maßnahme 26.860.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 25.578.691 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 694.040 EUR + investive Kosten 587.269 EUR = Gesamtkosten 1.281.309 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.596.377 EUR zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand 48.763 EUR Abzüglich Refinanzierung aus Umsatzsteuerüberhang 264.543 EUR Bedarfskonkretisierung Aufgabenstellung Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu ermöglichen, soll diese erweitert werden. Die entsprechenden baulichen Möglichkeiten wurden in einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie eruiert. Das Ergebnis dieser ist, dass die naturwissenschaftlichen (NTW) Fachräume aus dem Bestand ausgegliedert und neu errichtet werden. Die NTW-Fachräume im Bestand werden zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgewidmet, um die erforderliche Anzahl von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können. Darüber hinaus ist dringend eine umfassende brandschutztechnische Sanierung des Bestands notwendig. Hinzu kommt der Umbau der Hausmeisterwohnung zu Büro- und Verwaltungsräumen, sowie eine umfassende Sanierung des Bestands. Grundlage für die Planung ist das Raumprogramm, welches durch das Amt für Schule und Bildung in Abstimmung mit der Schulleitung erstellt wurde. Daraus resultieren folgende BGF-Werte: Bestand BGF (R): ca. 10.030 m² Bestand BGF (S): ca. 115 m² Summe Bestand BGF gesamt ca. 10.145 m² Neubau BGF (R): ca. 1.855m² Neubau BGF (S): ca. 236 m² Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m² Bauort und Erschließung Schule: Leibniz-Montessori-Gymnasium Stadtbezirk: 1 Stadtteil: Pempelfort Gemarkung: Derendorf Flur: 8 Flurstück: 203 Grundstücksgröße: ca. 8.100 m2 Eigentümer: Landeshauptstadt Düsseldorf Im Umfeld der Schule befinden sich vorwiegend blockartige, verdichtete Wohnbaustrukturen. Innerhalb einer dieser Blöcke fügt sich die Schule als Substruktur ein. Das ursprüngliche Schulgebäude ist ein wiederaufgebautes Vorkriegsgebäude, welches sukzessive um ein Aula-/Sporthallengebäude, einen Klassentrakt und einer Gymnastikhalle erweitert wurde. In jüngerer Vergangenheit ist eine Mensa in das Aula-/Sporthallengebäude eingefügt worden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „ Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst " nach Anlage C der APO-BK im Schulversuch von zweizügig auf dreizügig am Max-Weber-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf (Schulnummer 170793).
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte zum 01.08.2022 einen Schulversuch zur Erprobung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg an einigen Standorten gestartet. Dieser neue Bildungsgang „ Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst " soll gezielt für den Übergang in den Polizeidienst qualifizieren. Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern durchgeführt. Der Schulversuch soll voraussichtlich bis zum Schuljahr 2027/2028 laufen, nach erfolgter Evaluation wird über eine Übertragung in das Regelsystem und über eine Fortführung und Ausweitung des Systems entschieden. Der Bildungsgang wurde zweizügig am Max-Weber-Berufskolleg genehmigt. Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde die genehmigte Zweizügigkeit überschritten und die Bildung einer Mehrklasse beantragt. Im laufenden Schuljahr besuchen 65 Schüler*innen die Unterstufe und 63 Schüler*innen die Oberstufe. Die Überschreitung der Zügigkeit ist durch Wiederholungen von Jahrgangsstufen und Abschlussprüfungen entstanden. Da die Zuweisungen der Jugendlichen durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erfolgen, liegt diese Entwicklung außerhalb des Einflussbereichs der Schule. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Schülerzahlen über dem Höchstwert von 62 Schüler*innen liegen werden, sodass die Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug auf drei Züge bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden soll. Die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Rahmen der Beschlussfassung SCHUA/068/2023 „ Handlungsschwerpunkte bei schulischen Sanierungsprojekten neu bewerten - Masterplan Schulen 2.0 " hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 14.12.2023 die Planung und Umsetzung der Umrüstung auf LED-Beleuchtung inklusive bedarfsgerechter Akustikmaßnahmen in Klassenräumen als eigenständiges Sanierungspaket beschlossen. Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln des Klimaetats, wobei eine ergänzende Deckung durch externe Fördermittel angestrebt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach §1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) werden Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet. Im August wurden die Erziehungsberechtigten von 5.720 (Vorjahr: 5.846 ) schulpflichtig werdenden Kindern angeschrieben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFög) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Weiterhin nicht geklärt ist, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären Verantwortung des Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die Klärung der Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage wird auf gerichtlichem Weg erfolgen. Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen und gewinnt im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Der steigenden Nachfrage wurde in Düsseldorf bereits in der Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der Betreuungsplätze sowie durch Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist gelungen, die Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht werden konnte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.07.2025 beauftragt für den Zeitraum der Sommerferien 2025 über die Verwendung des Ferienzuschusses i.H.v. 2.500 Euro je Gruppe und Schuljahr zu berichten. Dabei sollte auch standortspezifisch evaluiert werden, welche Ausflüge und besondere Ferienangebote seitens der Träger angeboten werden. Zudem sollte erhoben werden, wie viele Schüler*innen pro Standort zur OGS- Ferienbetreuung angemeldet werden. Zunächst kann festgestellt werden, dass die 87 Grundschulen der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen ihres OGS- Angebotes eine Ferienbetreuung von mindestens 6 Wochen für alle Schüler*innen der OGS vorhalten. Auch an unterrichtsfreien „ Brückentagen " wird eine Betreuung durch den OGS Träger angeboten. Das Ferienprogramm wird in Absprache mit der Schule und unter Beteiligung der Schüler*innen geplant und vom jeweiligen OGS-Träger der Jugendhilfe durchgeführt. Alle Schüler*innen, die in der OGS betreut werden, haben die Möglichkeit - ohne zusätzliche Kosten - am Ferienprogramm teilzunehmen. Um eine bedarfsgerechte Planung der Angebote sicherzustellen, fragen die Träger jeweils vor Ort die Teilnahme an Ferienprogrammen rechtzeitig ab.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
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