Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
05.03.2026 · Bezirksvertretung 8
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Empfehlung einstimmig beschlossen
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Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 05.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 29.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung - der Herrichtung einer Teilfläche des Schützenplatzes Eller, Heidelberger Straße 4, als Vorabmaßnahme für die Errichtung einer Traglufthalle (Dreifachsporthalle) - der Anmietung einer Traglufthalle als Interim zur Aufrechterhaltung des Schulsports der Dieter-Forte-Gesamtschule während der Planungs- und Bauphase des Ersatzneubaus der Sporthallen an der Heidelberger Straße 75 (Mietdauer: 58 Monate) mit einer Gesamtsumme von 6.050.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 479.727 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
G esamtkosten der Maßnahme 6.050.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 5.941.693 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 51.796 EUR + investive Kosten 56.511 EUR = Gesamtkosten 108.307 EUR Jährliche Nettofolgekosten 479.727 EUR Ausgangssituation Am Standort Heidelberger Straße 75 sind aktuell zwei Einfachsporthallen, ein Kraftraum und eine Dreifachsporthalle vorhanden. Alle fünf Sporthallenteile sind aufgrund von Dachundichtigkeiten seit Ende 2024 dauerhaft gesperrt und abgängig. Die aktuelle Übergangsnutzung der Sporthallen am alten Schulkomplex Hospitalstraße durch die Dieter-Forte-Gesamtschule ist bis zu einem geplanten Abriss in voraussichtlich 2026 befristet. Der aktuelle Ablaufplan für den Gesamtneubau sieht vor, dass im ersten Abschnitt die abgängigen Hallen abgerissen werden, sodass ein Baufeld entsteht. Die Errichtung der neuen Sporteinheiten erfolgt erst zum Abschluss der Maßnahme. Daher wird die Traglufthalle während der gesamten Bauzeit bis voraussichtlich 2031 benötigt. In unmittelbarer Nähe zum Schulstandort Heidelberger Straße 75 befindet sich der Schützenplatz Eller (Heidelberger Straße 4), der seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf an den Schützenverein Düsseldorf-Eller e. V. verpachtet ist. Auf e inem Teilstück des Flurstücks 126 soll nun die Traglufthalle als Interim während der Planung und Realisierung der Sporthallenersatzneubauten an der Heidelberger Straße 75 errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten: Gertrudisplatz - Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern, gemäß Ausführungsplanung S 1743 / 104 P.
Anlass der Planung: Auf Beschluss der Bezirksvertretung 8 (BV8/145/2021) soll ein Konzept gegen verbotswidriges Befahren des Gertrudisplatzes entwickelt werden. Das Konzept soll folgende Grundelemente beinhalten: An der Zufahrt zum Gertrudisplatz von der Anhalterstraße wird eine versenkbare Polleranlage eingerichtet, die funk- oder chipgesteuert bedient werden kann. Die Polleranlage soll zunächst nach folgenden Vorgaben funktionieren: Die Bestandsbeschilderung (Fußgängerzone) wird deutlicher hervorgehoben. Die Zusatzbeschilderung (aktuell: Radfahrer und Garagenzufahrt frei, Lieferverkehr frei Mo-Fr 5 - 11.30 Uhr, Sa 5 - 9 Uhr) wird wie folgt abgeändert: Lieferverkehr und Symbol für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde werktags von 5-12 Uhr frei/ Garagenzufahrt und Symbol Fahrrad frei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausloberin Die Investorin DBW 50 GmbH & Co. KG lobt das Werkstattverfahren in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf aus. Anlass Die Investorin ist mit dem Wunsch an die Stadt Düsseldorf herangetreten, einige der derzeit gewerblich genutzten Grundstücke im Gebiet zwischen Waagenstraße, Sturmstraße, Dillenburger Weg und Mannheimer Weg für Wohnungsbau zu entwickeln. Andere gewerbliche Nutzer wollen im Gebiet verbleiben. Ein Grobkonzept für die Nutzungsverteilung innerhalb des Plangebiets wurde im Jahr 2021 in einem Perspektivenworkshop erarbeitet und anschließend politisch beschlossen (s. Abbildung 1). Auf Basis dieses Beschlusses wurde nun in Abstimmung mit den Fachämtern der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Aufgabenstellung für ein qualitätssicherndes Verfahren in Form eines kooperativen Werkstattverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl der Schiedsperson: Thomas Schmidt Am Ellerforst 18 40627 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 17 Vennhausen, Unterbach, In der Elb.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Schmidt läuft mit Wirkung zum 11.03.2026 aus. Herr Schmidt hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit von 5 Jahren auszuüben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt, Herrn Christopher Jansen gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 Herrn Christopher Jansen als ständigen Sachverständigen für den Stadtbezirk 8 benannt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990800/8 - Betreuung der Bezirksvertretungen: 1. Erstes Frauen Orchester Düsseldorf e. V. Saitenzauber - Im Klang der Harfe Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ 2. Künstlerinitiative DAFNE STIMMEN - ein Multimediakonzert Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ 3. Boston-Club e. V. Düsseldorf Ausrichtung Deutsche Meisterschaft 2026 Latein-Tänze Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ 4. KRASS e. V. Nachhilfe trifft Kunst (NaKu) in Eller Folgender Festbetrag wird übernommen€ 5. *Frauen Leben Freiheit Düsseldorf e. V. Ausstattung und Öffentlichkeitsarbeit für Infostand zum Weltfrauentag Folgender Festbetrag wird übernommen€ 6. Mosaik e. V. Interkulturelles Frühlingsfest Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ * Der Antrag liegt bereits vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Fahrbahnmarkierung für den Fahrradweg auf der Weinheimer Straße ist immer noch nicht gemacht. Die Markierung ist ab der Weinheimer Str. 4 bis nach der Unterführung kaum mehr sichtbar oder fehlt ganz. Die Bezirksvertretung beschloss bereits am 13.06.2024 in der Vorlage BV8/104/2024, diesen Umstand zu ändern. Im Nachgang teilte die Verwaltung am 10.10.2024 mit, dass sie den „ Bedarf einer Erneuerung des Schutzstreifens teilt " (BV8/165/2024). Bis heute ist nichts geschehen!
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Sparkassenfilialen und öffentlich zugängliche Geldautomaten existieren derzeit im Stadtbezirk 8, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie groß sind die durchschnittlichen Entfernungen zwischen den verbleibenden Sparkassenstandorten bzw. Geldautomaten im Stadtbezirk 8, insbesondere in Bezug auf Wohngebiete mit einem hohen Anteil älterer Bevölkerung?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit der Informationsvorlage BV8/017/2026 teilt die Verwaltung mit, dass zwischen der reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Zamenhofweg und der Gubener Straße kein inhaltlicher bzw. räumlicher Zusammenhang bestehe, und die Verwaltung einer Erweiterung der Tempo 30- Regelung auf Basis VwV StVO §39 XII zu Zeichen Vz 274 nicht zustimmen könne.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat im Juni 2024 die Erneuerung der Schutzstreifenmarkierungen auf der Darmstädter/Weinheimer Straße, die Roteinfärbung der Radverkehrsfurt an der Kreuzung Weinheimer Straße/Klein Eller sowie eine bauliche Überarbeitung der Radverkehrsaufleitung auf die Fahrbahn (FR Wersten) beschlossen. Mit den Informationsvorlagen BV8/165/2024 und BV8/186/2024 hat die Verwaltung Zwischenstände mitgeteilt. In der Beschlusskontrolle werden die Maßnahmen weiter als „ in Bearbeitung " beschrieben. Im Oktober 2024 hat die Bezirksvertretung eine Verbindung der Tempo 30-Bereiche Dillenburger Weg, Bensheimer Straße und Weinheimer Straße beschlossen, die Verwaltung hat sich hierzu mit Informationsvorlage BV8/182/2024 verhalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie oft werden der Zustand und die Verkehrssicherheit der Geh- und Radwege im Bereich der S-Bahnstation Eller Süd, einschließlich des Verbindungsweges zur Karlsruher Straße, überprüft und wann fand die letzte Überprüfung statt?
2. Wann ist eine Instandsetzung der Fahrbahndecke vorgesehen?
3. Wie häufig werden die Einrichtungen, wie beispielsweise die Fahrradgarage und die Packstation, sowie die Verkehrszeichen gereinigt sowie Aufkleber und Graffiti entfernt ; w ann erfolgte die letzte Reinigung bzw. Entfernung von Graffiti und Aufklebern?
Die Packstation, die Fahrradgarage sowie die Verkehrsschilder sind wiederholt Ziel von Vandalismus, einschließlich Graffiti, der Anbringung von Aufklebern und der unsachgemäßen Entsorgung von Abfällen (siehe beigefügte Fotos). Der Rad- und Fußweg ist durch Baumwurzeln beschädigt, welche eine Stolpergefahr darstellen. Nach Niederschlägen bildet sich dort häufig große Pfütze, wodurch Fußgänger /- innen gezwungen sind, auf das Wegebegleitgrün auszuweichen (siehe beigefügte Fotos).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Haben die akustischen Querungshilfen im Stadtbezirk 8, insbesondere die im Antrag aufgeführten Anlagen, einer Prüfung unterzogen und, falls ja, welches Ergebnis ergab diese Prüfung?
2. Wurden etwaig festgestellte Mängel an den Anlagen inzwischen behoben?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. In der Fallkategorie 1 des „ Bauturbos " nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3b BauGB wird ein Verfahren etabliert und dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der der Zuständigkeitsordnung/ Bezirkssatzung vorgelegt, wonach in Fällen lediglich bezirklicher Bedeutung die jeweilige Bezirksvertretung den Projektbeschluss trifft, hingegen bei Bauvorhaben überbezirklicher Bedeutung der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach vorheriger Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung und des Wohnungsausschusses.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Eller verfügt derzeit über nicht genügend bzw. gar keinen Schutzraum, das heißt, im Katastrophenfall wären 34.000 Menschen ohne Schutz. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Zeitenwende haben gezeigt, dass verschiedene Einrichtungen nötig sind, um der Bevölkerung genügend Schutz in Katastrophenfällen zu bieten. Darunter fallen auch entsprechend ausgerüstete U-Bahn-Tunnel.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Ludwigstraße und teilweise auch die Kissinger Straße sind nach mehreren Jahren Bautätigkeit mit schwerem Gerät (auf der Kissinger Straße) und nach einigen Jahren Flickschusterei in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die tiefen Schlaglöcher vor allem auf der Ludwigstraße stellen mittlerweile eine unkalkulierbare Gefahr insbesondere für Fahrradfahrer dar. Leider sind diese Stellen derzeit nur notdürftig gesichert statt ausgebessert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die anlässlich der Renaturierung der Südlichen Düssel (2.BA) vor den Neusalzer Weg 22 versetzten Container (zurück)versetzt werden können zum früheren Standort am Neusalzer Weg, ggf. unter Ergänzungen der für die Barrierefreiheit notwendigen Maßnahmen, auf die dem früheren Standort gegenüberliegende Straßenseite (Beginn des gepflasterten Seitenstreifens) oder an einen geeigneten Standort im Bereich der Einmündung Reichenbacher Weg in den Eller Kamp, und bei positiver Prüfung die Versetzung - ggf. zunächst probeweise - vorzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, jedenfalls auch die in der Informationsvorlage von Januar 2025 genannte Variante (Beibehalt des Mischverkehrs U75/701 in Eller und Verlängerung der U77 zum Nachbarschaftspark) zum Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung nach Ziff. 04.1 bis 04.06 des Zielkonzepts Stadtbahn/Straßenbahn zu machen; der Bezirksvertretung 8 (und dem OVA) vor Beauftragung der Machbarkeitsuntersuchung den Auftragsinhalt zur Kenntnis zu bringen; der Bezirksvertretung 8 (und dem OVA) einen ungefähren Zeitrahmen anzugeben, wann sie mit Beauftragung und Fertigstellung der Machbarkeitsuntersuchung rechnet.
Die Verwaltung hat zur Sitzung im Januar 2025 auf einen Beschluss zur Beibehaltung des Mischverkehrs in Eller hin mitgeteilt, „ dass sie die Positionierung der Bezirksvertretung 8 begrüßt und diese bei den weiteren Planungen aufgreifen und konkretisieren wird. Hinsichtlich der nach dem Beschluss Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn zu beauftragenden Machbarkeitsstudie Schlesische Straße - Nachbarschaftspark bedeutet dies, dass die Linien U75 und 701 weiterhin zur Vennhauser Allee fahren und für die Neubaustrecke nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie daher prüfen, die am Lierenfelder Betriebshof endende Linie U77 zum Nachbarschaftspark zu führen. " Andrerseits hieß es im Ratsbeschluss zum Zielkonzept Straßenbahn/Stadtbahn von November 2024 ebenso wie in der Präsentation der Verwaltung anlässlich der Stadtbezirkskonferenz von Oktober 2025, dass bei den bisherigen Untersuchungen die Führung der Linie 701 in den Nachbarschaftspark mit Beibehaltung des Fahrtenangebots in Eller durch Verlängerung der U77 bis Vennhauser Allee (5- Minuten-Takt U75/U77) von allen untersuchten Varianten am besten bewertet worden sei; die Erkenntnisse sollten im Rahmen der Machbarkeitsstudie vertieft werden. Der Ratsbeschluss zu dem Konzept beinhaltete nach der -1-Vorlage für den Rat die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie „ Schlesische Straße - Nachbarschaftspark Lierenfeld (in Verbindung mit dem barrierefreien Haltestellenumbau Eller ( ... ) (Maßnahmen 04.1 bis 04.06) " .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Park- und Halteverbote vor der Grundschule Richard- /Veehstraße (z.B. Markierung von Sperrflächen, Piktogramme auf der Fahrbahn, Verkehrsbeschilderung, Einrichtung einer Hol- und Bringzone und Intensivierung der Verkehrsüberwachung) kurzfristig ergriffen werden können, um die Hol- und Bringsituation durch sog. Elterntaxis an der Schule Richardstraße zu entschärfen, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen zeitnah vorzunehmen.
Ein Ortstermin im Januar 2026 vor der Grundschule im Beisein der Polizei, von Mitgliedern der BV und der Leitung der Grundschule Richardstraße sowie eines Mitarbeiters der des Amtes für Verkehrsmanagement hatergeben, dass bei Schulbeginn und Schulschluss eine gefährliche und unübersichtliche Situation insbesondere durch eine Vielzahl von Elterntaxis entsteht. Die Fahrzeuge parken kreuz und quer und erschweren den Schüler/-innen, die die Straße überqueren, die Sicht. Die Situation ist aufgrund der Enge äußerst unübersichtlich und muss daher entschärft werden, damit niemand zu Schaden kommt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah den Gertrudisplatz (alle Platzbereiche) auf kaputte (lose oder herausstehende) Steine sowie Löcher zu überprüfen und im Anschluss den baldigen Austausch und/oder Ausbesserungen der Pflastersteine vorzunehmen und die Klappen des Einstiegs in den unterirdischen Bereich am Marktplatz auszubessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die neue Geschäftsführung des Unterbacher Sees zu einem Gespräch bzw. Austausch mit den interessierten Mitgliedern der Bezirksvertretung 8 zu den geplanten Maßnahmen im Bereich des Unterbacher See zur Steigerung der Attraktivität (Konzeptstudie), den Planungen des Zweckverbandes für die nächsten Jahre sowie zu dem Thema der Parkgebühren am Unterbacher See (Bewirtschaftung) einzuladen .
Der Bezirksvertretung 8 liegt ein gutes Verhältnis zum Zweckverband Unterbacher See am Herzen. Gleichzeitig zeigt sich die Bezirksvertretung an den geplanten Maßnahmen, wie etwa in einem Interview des neuen Geschäftsführers in der Rheinischen Post dargestellt ( https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-christoph-schlupkothen- hat-plaene-fuer-den-unterbacher-see_aid-141809149 ), interessiert. Bei dem Gespräch könnten zudem die Hintergründe der aktuellen Parkgebührenregelung sowie mögliche Modifikationen vor dem Hintergrund einer aktuellen Online-Petition erörtert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 29.01.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „ Schützenplatz Eller " mit: Frage 1: Muss die Verwaltung bei einem entsprechenden Wunsch zu einer (Groß-) Veranstaltung diesem Wunsch immer entsprechen oder gibt es allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Verwaltung einzuhalten hat, wenn sie (Groß-) Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe von reinen und allgemeinen Wohngebieten genehmigt und gibt es einen Ermessensspielraum und wie sieht dieser aus?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 10. Kalenderwoche 4 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.