Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet

Bezirksvertretung 10

Abgeschlossen
Dauer 1 Std.
Ort Sitzungssaal Kulturhaus Süd, Fritz-Erler-Straße 21, 40595 Düsseldorf
Gremium Bezirksvertretung 10

Bezirksvertretung kompakt

Die Sitzung der Bezirksvertretung auf einen Blick

24.02.2026 · Bezirksvertretung 10

Mit offizieller Niederschrift aktualisiert

Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.

TOP 7.2 Beschlossen

Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) -

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 4.3 Beschlossen

Verfügungsmittel der Bezirksvertretung 10, Zuschuss an den Bürgerverein Hellerhof e.V. - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 -

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 6.1 Vertagt

Umsetzungsstand der Sanierung der A 59 - Anfrage der SPD-Fraktion -

Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

2 weitere wichtige Entscheidungen anzeigen
TOP 3 Beschlossen

Zulassung von Sachverständigen und Einwohnerinnen bzw. Einwohnern

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 5.1 Beantwortet

Fehlende Einsehbarkeit und Sicherheitsrisiken am städtischen Fußball- und SpielplatzKoblenzer Straße / Reinhold-Schneider-Straße - Anfrage der AfD-Fraktion -

schriftlich beantwortet

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 24.02.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

25 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 3 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 19 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 4.2 · Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 20 – Garath und HellerhofEmpfehlung einstimmig beschlossen
TOP 4.2 · OVA/024/2026Empfehlung einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl des Schiedsmannes: Jürgen Fallasch Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 20 Garath, Hellerhof.

Aus „Sachdarstellung“

Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Jürgen Fallasch läuft mit Wirkung zum 23.09.2026 aus. Herr Fallasch hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit auszuüben.

TOP 4.3 · Verfügungsmittel der Bezirksvertretung 10, Zuschuss an den Bürgerverein Hellerhof e.V. - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 -einstimmig beschlossen
TOP 5.2 · Sporthalle in Düsseldorf-Hellerhof - Anfrage der SPD-Fraktion -schriftlich beantwortet
TOP 5.2 · BV10/197/2025schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Anfrage“

1. Wie bewertet die Verwaltung die in dem Schreiben des Hellerhofer Sportvereins e.V. geschilderte Ausgangslage für den Erwerb des an das Vereinsgelände angrenzenden Gewerbegrundstücks durch eine Geltendmachung des städtischen Vorkaufsrechtes zum Umbau der aufstehenden Hallen zu Sporthallen? 2. Hat die Verwaltung bereits eine Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten durchgeführt bzw. ist eine solche beabsichtigt? 3. Welche Hindernisse stehen aus Sicht der Verwaltung einer Realisierung des Wunsches des Hellerhofer Sportvereins e.V. entgegen?

Aus „Begründung“

Die 1. Vorsitzende des Hellerhofer Sportvereins hat die BV 10 von ihrem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Kämmerin unterrichtet, in dem sie ein Interesse des Vereins an der an das Vereinsgelände angrenzenden und zum Verkauf anstehenden Immobilie der Fa. Transittherm anmeldet. Die Aufbauten auf der Gewerbeimmobilie könnten nach Ansic ht des Sportvereins zu Sporthallen umgebaut werden und damit einen entsprechenden Nachfragebedarf im Düsseldorfer Süden decken. Zum Erwerb des Grundstücks könne die Stadt von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Durch die Anfrage soll geklärt werden, ob für den Wunsch des Hellerhofer Sportvereins eine realistische Grundlage hinsichtlich einer Umsetzung besteht.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · 2. Beantwortung zur Vorlage BV10_197_2025

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

2. Beantwortung zur Vorlage BV10/197/2025 
 Bezirksvertretung 10 

Anfrage von Herrn Schnieder (SPD- Fraktion) vom 02.12.2025 

Sporthalle in Düsseldorf - Hellerhof 

In der Sitzung am 27.01.2026 wurde zu der Beantwortung der Anfrage 
folgende Nachfragen gestellt: 
 
Frage 1: 
Hinsichtlich des bestehenden Vorkaufsrechts bittet die BV 10 noch einmal um Prüfung, da 
anderweitige Aussagen im Umfeld des Vereins getätigt werden. Sind die Aussagen in der 
Beantwortung zu Frage 1 zutreffend? 
 
Frage 2: 
In Bezug auf den in der Beantwortung zu Frage 2 erwähnten Besichtigungstermin bittet 
die BV 10 um Auskunft, ob es zutrifft, dass das Grundstück bereits veräußert sei. Ist dies 
dem Liegenschaftsamt bekannt? 

Hierzu teilt das Stadtplanungsamt Folgendes mit: 

Antwort 1: 
 
Ja, sie sind zutreffend. 
 
Antwort 2: 
 
Zwecks Prüfung etwaiger Vorkaufsrechte werden Kaufverträge dem 
Stadtplanungsamt durch den beteiligten Notar übermittelt. Dem Stadtplanungsamt liegt 
bis jetzt (10. Februar 2026) kein Kaufvertrag zur Prüfung des Vorkaufsrechts vor.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.3 · Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe - Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) -schriftlich beantwortet
TOP 5.3 · BV10/009/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Anfrage“

1. Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der Aufschotterungsarbeiten auf dem genannten Waldweg zuständig? 2. Welches Material (z. B. Split, Schotter o. Ä.) wird für die Aufschotterung verwendet und in welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des Materials sowie dessen Eigenschaften in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben zu Gewicht bzw. Volumina gebeten.

Aus „Begründung“

Auf dem Waldweg der Urdenbacher Kämpe entlang des bebauten Gebietes - beginnend am Fußballplatz am Rittersberg, weiterführend entlang der Hermann-vom-Endt-Straße, Peter-Behrens-Straße und Emil-Barth-Straße bis zur Garather Brücke - werden jährlich Aufschotterungsarbeiten durchgeführt. Das hierbei verwendete Material ist jedoch sehr feinkörnig und wird stellenweise über längere Abschnitte von etwa 20 bis 30 Metern aufgebracht. Dies stellt insbesondere für Radfahrende eine erhebliche Rutsch- und Sturzgefahr dar. Vor allem Rad fahrende Schulkinder, die diesen Weg regelmäßig als sichere Verbindung zur nahegelegenen Schule nutzen, geraten durch das lose Material leicht ins Schleudern - vergleichbar mit dem Befahren von Sandflächen. Darüber hinaus weist das eingesetzte Material eine Beschaffenheit auf, durch die die Schritte von Fußgängern und Joggern über weite Entfernungen deutlich hörbar sind. Für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner stellt dies insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie in den Sommermonaten mit langer Tageshelligkeit eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung dar.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Beantwortung zur Vorlage BV10_009_2026

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Beantwortung zur Vorlage BV10/009/2026 
 Bezirksvertretung 10 

Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) vom 27.01.2026 

Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe 

Zu der Anfrage teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamtes Folgendes 
mit: 

Frage 1: 
 
Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der Aufschotterungsarbeiten auf 
dem genannten Waldweg zuständig? 
 
Antwort: 
 
Die Zuständigkeit liegt beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Forstverwaltung 
(Amt 68/5). 
 
Frage 2: 
 
Welches Material (z.B. Split, Schotter, o.ä.) wird für die Aufschotterung verwendet und in 
welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des Materials sowie dessen Eigen-
schaften in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben 
zu Gewicht bzw. Volumina gebeten. 
 
Frage 3: 
 
Zu welchen Zeitpunkten im Jahr und wie häufig finden diese Aufschotterungen statt? Bitte 
um eine tabellarische Übersicht für den Zeitraum 2020 bis 2025. 
 
Antwort zu 2 und 3: 
 
In den fünf zurückliegenden Jahren hat keine aktive Aufbringung von Wegebaumaterial 
stattgefunden. 
 
Der Bereich ist als „festgesetztes Überschwemmungsgebiet" ausgewiesen. Der in Rede 
stehende Waldweg wird je nach - meist winterlicher - Hochwasserlage in Teilbereichen 
überflutet. Im Zuge von Überflutungen kann es zu Ablagerungen von feinerem Sediment 
kommen, welches auch bei Aufräumarbeiten nicht vollständig entfernt werden kann. 
 
Bei einer kürzlich durchgeführten Begehung wurde kein loses Material festgestellt. Es ist 
jedoch nicht auszuschließen, dass der beschriebene Zustand bei einer längeren Trocken-
periode auftritt. Die Forstverwaltung wird die Situation im Jahresverlauf weiter beobach-
ten.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 6.4 · Änderung der Stadtbezirke in Düsseldorf - Anfrage von Herrn Schnieder (SPD-Fraktion) -schriftlich beantwortet
TOP 6.4 · BV10/022/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Anfrage“

1. Welche Überlegungen hat die Verwaltung (einschließlich Büro 01) hinsichtlich Zahl und Grenzen der Stadtbezirke in Düsseldorf? 2. Welche vorbereitenden Maßnahmen (zB Arbeitsaufträge, Personaleinsatz) sind insoweit in die Wege geleitet worden? 3. Welcher Vorbereitungs- und Beteiligungsprozess ist geplant?

Aus „Begründung“

Diese neuerliche Anfrage schließt an die Anfrage vom 02.12.2025 und die Beantwortung zur Vorlage BV10/195/2025 an. In der Antwort verweist die Verwaltung ausschließlich auf den Rat und dessen Zuständigkeiten. Aus diesem verbalen Ablenkungsmanöver und anderen Informationen ist zu schließen, dass die Verwaltung, welche die Ratsentscheidungen vorbereitet, ihrerseits wohl bereits Überlegungen hinsichtlich einer Veränderung von Stadtbezirken anstellt. Für eine Änderung von Zahl und Grenzen der Stadtbezirke in Düsseldorf gibt es sachliche Gründe. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn eine Neustrukturierung nicht heimlich, sondern in einem offenen Verfahren angegangen wird. Auch wenn eine Änderung nach § 35 Abs. 4 S. 2 GO NRW nur zum Ende einer Wahlperiode wirksam werden kann, ist ein transparenter Prozess erforderlich, um ein akzeptiertes und mit den gesetzlichen Vorgaben in § 35 Abs. 2 GO NRW harmonierendes Ergebnis erreichen zu können. Die neuen Fragen sollen den Überlegungsstand bei der Verwaltung klären.

TOP 6.7 · Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) -vertagt
TOP 6.7 · BV10/035/2026vertagt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Stand oder steht die Verwaltung in Kontakt zu den privaten Immobilieneigentümern bzw. Betreibern des ehemaligen Karstadt- Gebäudes im Garather Hauptzentrum einerseits sowie dem Netto- Discount andererseits, um die haltlosen Zustände betreffend die defekten Aufzugsanlagen zu verbessern?

2. Wurde der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen in der Vergangenheit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern (ggf. gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) abgesichert?

3. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist dies bei zukünftigen städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 10 angedacht?

Aus „Begründung“

Die Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath ist in den zurückliegenden Jahren gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt bzw. nicht mehr gewährleistet. Die Aufzugsanlagen sind in die Jahre gekommen und fallen immer wieder aus. So war beispielsweise der einzige Aufzug im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) im Jahre 2025 ca. 1,5-2 Monate außer Betrieb. In dieser Zeit konnten gehbehindere Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht die Ladenlokale auf den einzelnen Ebenen nutzen. Auch der Zugang zur Tiefgarage im Gebäude blieb verwehrt.

TOP 6.8 · Glasfaserausbau in Garath- Anfrage von Herrn Butzke (FDP) -vertagt
TOP 6.8 · BV10/036/2026vertagt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wann ist mit dem Beginn der mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Garath durch die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beauftragte Firma OXG Glasfaser GmbH zu rechnen? Gibt es einen konkreten Starttermin und wo beginnen die Arbeiten?

2. Gibt es schon einen konkreten Zeit- und Ausbauplan betreffend die einzelnen Garather Viertel (Schlossviertel, Waldviertel, Kämpenviertel und Burgviertel)?

3. Kann die Verwaltung die Firma OXG Glasfaser GmbH bei der Bewerbung und Vermarktung der kostenfreien Glasfaser-Hausanschlüsse unterstützen und falls ja, in welcher Form?

Aus „Begründung“

In der Sitzung der Bezirksvertretung 10 vom 02.09.2025 wurde über den Ausbau der Glasfasernetze im Stadtbezirk 10 vom Leiter der Servicestelle digitale Infrastruktur bei der LHD, Herrn Lutz, einem Vertreter der Firma OXG Glasfaser GmbH für den Stadtteil Garath sowie von Vertretern der Deutschen Telekom für den Stadtteil Hellerhof Bericht erstattet.

TOP 7.1 · Prüfung der Installation einer automatischen Türöffnungsanlage am Haupteingang des Kulturhauses Süd zur Verbesserung der Barrierefreiheit - Antrag von Frau Gandor (CDU-Fraktion) -einstimmig beschlossen
TOP 7.1 · BV10/023/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob am Haupteingang des Kulturhauses Süd eine automatische Türöffnungsanlage installiert werden kann, um einen barrierearmen Zugang insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Senioren sowie Eltern mit Kinderwagen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten darzustellen: 1. welche technischen Möglichkeiten für eine automatische Türöffnung bestehen (z. B. sensorgesteuert oder per Drucktaster), 2. mit welchen Kosten zu rechnen ist, 3. in welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung erfolgen könnte.

Aus „Begründung“

Das Kulturhaus Süd ist ein zentraler Veranstaltungs- und Begegnungsort für Bürger im Stadtbezirk 10 und wird von Menschen aller Altersgruppen genutzt. Ein barrierefreier Zugang ist eine wesentliche Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität stellt das Öffnen schwerer Eingangstüren häufig eine erhebliche Hürde dar. Gleiches gilt für Eltern mit Kinderwagen oder Besucher mit Gehhilfen bzw. Rollstühlen. Eine automatische Türöffnungsanlage würde den Zugang deutlich erleichtern, die Selbstständigkeit der Besucher stärken und zugleich den inklusiven Charakter der Einrichtung unterstreichen. Darüber hinaus entspricht die Verbesserung der Barrierefreiheit den Zielsetzungen moderner kommunaler Infrastruktur sowie den Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude. Die Maßnahme würde somit einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität und Nutzbarkeit des Kulturhauses leisten.

TOP 7.2 · Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) -einstimmig beschlossen
TOP 7.2 · BV10/024/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - eine Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe (analog Gehwege) - eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft.

Aus „Begründung“

Nach Information der Deutschen Telekom, die mit der Planung für den Stadtteil Hellerhof beauftragt wurde, sind insgesamt ca. 20 km Tiefbau erforderlich, um rund 2.200 Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen. Für Hellerhof ist spezifisch, dass bei der Entstehung in den 1970er Jahren größtenteils verkehrsberuhigte Quartiere gebaut wurden, die über keine separaten Fußgängerwege verfügen. Die Verlegung der Glasfaserkabel muss somit in sehr vielen Bereichen unterhalb der zum Teil engen Verbindungsstraßen vorgenommen werden. Eine Vielzahl von Probebohrungen hat zudem ergeben, dass sich im Untergrund an zahlreichen Stellen noch Schotter und Beton der ehemaligen Baustraßen befinden.

TOP 7.3 · Informationen aus dem Datenblatt zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt für den Stadtbezirk 10 - Antrag von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) -einstimmig beschlossen
TOP 7.3 · BV10/025/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten - soweit möglich -, entsprechend des aktuell veröffentlichen Datenblatts zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt 2020 bis 2024 (Statistische Informationen Nr. 326), die wirtschaftlichen Rahmendaten, den Grundstücksmarkt, das Wohnungsangebot, die Wohnungsnachfrage, die Mieten und den Leerstand für den Stadtbezirk 10 und seine Stadtteile Garath und Hellerhof schriftlich darzustellen.

Aus „Begründung“

Der Verwaltung hat im letzten Wohnungsausschuss unter AWM/006/2026 das aktuelle Datenblatt zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt 2020 bis 2024 veröffentlicht. Eine Konkretisierung für den Stadtbezirk 10 und seine Stadtteile Garath und Hellerhof - wie in der Vergangenheit ermöglicht - wäre hilfreich.

TOP 7.4 · Konsequenzen aus der Veranstaltung der AfD im Kulturhaus Süd am 23.02.2026 - Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) und Herrn Reinwald (DIE LINKE) -mehrheitlich beschlossen
TOP 7.4 · BV10/027/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die BV 10 bittet die Verwaltung, aus der geplanten Veranstaltung der AfD im Kulturhaus Süd Konsequenzen zu ziehen und insbesondere in die Gremien des Städtetages NRW den Vorschlag einzubringen, auch in die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung eine Regelung nach dem Vorbild von Art. 21 Abs. 1a Bay. GO aufzunehmen.

Aus „Begründung“

Die BV 10 sieht in dem für den 23.02.2026 geplanten Auftritt eines von zuständigen Verfassungsschutzbehörden und in der Politikwissenschaft als rechtsextremistisch bewerteten Redners einen Missbrauch der Kultur- und Bildungseinrichtung Kulturhaus Süd für Propagandazwecke. Der Redner hat in der Vergangenheit mehrfach Positionen vertreten, die als Revisionismus und Relativierung der deutschen NS-Vergangenheit verstanden werden können. Er verwendet Begriffe und Verschleierungsnarrative, die im rechtsextremistischen Milieu verbreitet sind. Für die wiederholte Verwendung einer Parole der nationalsozialistischen SA ist der Redner rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden. Der Auftritt einer solchen Person fügt dem für den Stadtbezirk 10 als öffentliche Einrichtung sehr wichtigen Kulturhaus Süd einen schweren Ansehensschaden zu. Die BV 10 geht davon aus, dass die Verwaltung genauestens prüft, ob das Kulturhaus Süd der AfD für die Veranstaltung überlassen werden muss. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 14.06.2024 - 15 L 888/24 -) hat in einem vergleichbaren Fall der AfD einen Nutzungsanspruch für eine öffentliche Einrichtung und als Partei einen Gleichbehandlungsanspruch im Rahmen der Widmung bestätigt. Für eine Versagung wegen strafbarer Äußerungen während der geplanten Veranstaltung sind nach dem Verwaltungsgericht im Rahmen der Gefahrenprognose strenge Anforderungen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu stellen. Das Kulturhaus Süd ist ein lebendiges Stadtteilzentrum mit einem vielfältigen Angebot für alle Altersgruppen und eine renommierte Kultureinrichtung. In der Sorge darum, dass sich derartige Veranstaltungen in dieser Einrichtung wiederholen, bittet die BV 10 die Verwaltung, Konsequenzen zu ziehen und sich im Sinne des Antrags für erweiterte rechtliche Möglichkeiten bei der Überlassung von öffentlichen Einrichtungen einzusetzen. Vorbild für eine zusätzliche rechtliche Option in manchen Fällen könnte die seit dem 01.01.2026 geltende neue Regelung in Art. 21 Abs. 1a Bay. Gemeindeordnung sein.

TOP 7.5 · Einrichtung und Bekanntmachung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall im Stadtbezirk 10 - Antrag der AfD-Fraktion -mehrheitlich abgelehnt
TOP 7.5 · BV10/028/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

D i e V e r w a l t u n g w i r d g e b e t e n z u p r ü f e n , · ob im Stadtbezirk 10 ein fester Sammel- bzw. Anlaufplatz für den Katastrophenfall eingerichtet werden kann. · ob sich die Verwaltungsstelle des Kulturhauses Süd hierfür als geeigneter Standort eignet. · ob und in welcher Form der Sammelplatz im Rahmen einer präventiven Bürgerinformation (z. B. über den Bürgerschaukasten) bekannt gemacht werden kann.

TOP 7.6 · Falschparker an der Dresdener Straße - Antrag der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN -einstimmig beschlossen
TOP 7.6 · BV10/030/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Dresdener Straße in Hellerhof vor dem Haus Nr. 8 einen Ladebereich einzurichten.

Aus „Begründung“

Mit in der Sitzung vom 05.11.2024 behandeltem Antrag (BV10/159/2024) hat unsere Fraktion darauf hingewiesen, dass es im fraglichen Abschnitt der Dresdener Straße ständig zu Parkvergehen kommt. Insbesondere stehen Fahrzeuge auch auf dem dortigen Fuß- und Radweg. Die Bezirksvertretung hat dann den folgenden Beschluss gefasst: „ Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich auf der Dresdener Straße in Hellerhof Ost zwischen der Einmündung Osteroder Straße und der Kreuzung Frankfurter Straße Kurzzeitparkmöglichkeiten einrichten lassen. " Eine solche Lösung ist offenbar nicht gefunden worden.

TOP 7.7 · Einladung eines Referenten des Technischen Hilfswerks (THW) zur Information über Aufgaben, Einsatz und Bürgerinformation im Stör-und Katastrophenfall - Antrag der AfD-Fraktion -Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 7.7 · BV10/031/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, · einen Referenten des Technischen Hilfswerks zu einer Sitzung der Bezirksvertretung einzuladen, · d a m i t d i e s e r ü b e r A u f g a b e n , E i n s a t z b e r e i c h e u n d H a n d l u n g s m ö g l i c h k e i t e n d e s T H W i m S t ö r - u n d K a t a s t r o p h e n f a l l i n f o r m i e r t , · sowie insbesondere über die Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen und die Bedeutung der Bürgerinformation im Krisenfall berichtet.

Aus „Begründung“

Stör- und Katastrophenlagen wie großflächige Stromausfälle, Unwetterereignisse oder andere außergewöhnliche Schadenslagen stellen besondere Anforderungen an den Bevölkerungsschutz sowie an die Information der Bürgerinnen und Bürger. Neben den kommunalen Stellen kommt hierbei auch den im Katastrophenschutz eingebundenen Organisationen eine zentrale Rolle zu. Das Technische Hilfswerk (THW) ist ein wesentlicher Bestandteil des zivilen Bevölkerungsschutzes und verfügt über besondere Fachkompetenzen in den Bereichen technische Hilfeleistung, Einsatzkoordination sowie Unterstützung der kommunalen Strukturen im Krisenfall. Eine Information der Bezirksvertretung über Aufgaben, Einsatzmöglichkeiten und Abläufe des THW kann zur besseren Einordnung und Vorbereitung auf mögliche Krisensituationen beitragen. Eine frühzeitige und fundierte Information über die Strukturen und Einsatzmöglichkeiten des Bevölkerungsschutzes stärkt das Verständnis für Abläufe im Katastrophenfall und unterstützt eine sachgerechte politische Entscheidungsfindung. Der Vortrag eines fachkundigen Referenten des THW kann dazu beitragen, bestehende Konzepte der Krisenvorsorge und Bürgerinformation besser einzuordnen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus leistet eine solche Informationsveranstaltung einen Beitrag zur Sensibilisierung für Eigenvorsorge und zur Stärkung der Resilienz des Stadtbezirks im Stör- und Katastrophenfall.

2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+6 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Offizielle Niederschrift Niederschrift Ö Das amtliche Wortprotokoll der Sitzung — PDF öffnen PDF →

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.

Fritz-Erler-Straße 21 Sitzungsort · Sitzungssaal Kulturhaus Süd, Fritz-Erler-Straße 21, 40595 Düsseldorf

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 33 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung abweichend beschlossen
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschrift einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Zulassung von Sachverständigen und Einwohnerinnen bzw. Einwohnern einstimmig beschlossen
  • TOP 4: Verwaltungsvorlagen und mündliche Berichte
  • TOP 4.1: Zukünftige Vorhaben der LEG in Düsseldorf-Garath - Informationsaustausch mit Herrn Meckenstock von der LEG Wohnen NRW GmbH - zur Kenntnis genommen
  • TOP 4.2: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 20 – Garath und Hellerhof Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 4.3: Verfügungsmittel der Bezirksvertretung 10, Zuschuss an den Bürgerverein Hellerhof e.V. - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 - einstimmig beschlossen
  • TOP 5: Anfragen aus vorherigen Sitzungen
  • TOP 5.1: Fehlende Einsehbarkeit und Sicherheitsrisiken am städtischen Fußball- und SpielplatzKoblenzer Straße / Reinhold-Schneider-Straße - Anfrage der AfD-Fraktion - schriftlich beantwortet
  • TOP 5.2: Sporthalle in Düsseldorf-Hellerhof - Anfrage der SPD-Fraktion - schriftlich beantwortet
  • TOP 5.3: Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe - Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) - schriftlich beantwortet
  • TOP 5.4: Verkehrssicherungspflicht für S-Bahnhof Hellerhof - Anfrage der SPD-Fraktion - schriftlich beantwortet
  • TOP 6: Aktuelle Anfragen
  • TOP 6.1: Umsetzungsstand der Sanierung der A 59 - Anfrage der SPD-Fraktion - vertagt
  • TOP 6.2: Fortführung der Sanierungsarbeiten der A 59 - Anfrage der SPD-Fraktion - vertagt
  • TOP 6.3: Umsetzung der Novelle des Baugesetzesbuches („Bauturbo“) - Anfrage der SPD-Fraktion - vertagt
  • TOP 6.4: Änderung der Stadtbezirke in Düsseldorf - Anfrage von Herrn Schnieder (SPD-Fraktion) - schriftlich beantwortet
  • TOP 6.5: Schlaglöcher in Hellerhof, insbesondere auf der Dresdener Straße - Anfrage von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) - schriftlich beantwortet
  • TOP 6.6: Gefahr durch widerrechtliches Abstellen von Einkaufswagen an Straßenrändern im Stadtbezirk 10 - Anfrage der AfD-Fraktion - schriftlich beantwortet
  • TOP 6.7: Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) - vertagt
  • TOP 6.8: Glasfaserausbau in Garath- Anfrage von Herrn Butzke (FDP) - vertagt
  • TOP 7: Anträge
  • TOP 7.1: Prüfung der Installation einer automatischen Türöffnungsanlage am Haupteingang des Kulturhauses Süd zur Verbesserung der Barrierefreiheit - Antrag von Frau Gandor (CDU-Fraktion) - einstimmig beschlossen
  • TOP 7.2: Glasfaserausbau im Stadtteil Hellerhof - Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) - einstimmig beschlossen
  • TOP 7.3: Informationen aus dem Datenblatt zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt für den Stadtbezirk 10 - Antrag von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) - einstimmig beschlossen
  • TOP 7.4: Konsequenzen aus der Veranstaltung der AfD im Kulturhaus Süd am 23.02.2026 - Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜ90/DIE GRÜNEN, Herrn Butzke (FDP) und Herrn Reinwald (DIE LINKE) - mehrheitlich beschlossen
  • TOP 7.5: Einrichtung und Bekanntmachung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall im Stadtbezirk 10 - Antrag der AfD-Fraktion - mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 7.6: Falschparker an der Dresdener Straße - Antrag der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN - einstimmig beschlossen
  • TOP 7.7: Einladung eines Referenten des Technischen Hilfswerks (THW) zur Information über Aufgaben, Einsatz und Bürgerinformation im Stör-und Katastrophenfall - Antrag der AfD-Fraktion -
  • TOP 7.8: Erweiterung der bereits bestehenden Tempo-30-Zone in der "Koblenzer Straße" - Antrag von Herrn Oelbracht (CDU-Fraktion) - abweichend beschlossen
  • TOP 8: Informationsvorlagen
  • TOP 9: Informationen aus den Gremien Seniorenrat, Jugendrat, Kinderparlament Garath
  • TOP 10: Verschiedenes
Anwesenheit Teilnehmende Personen 18 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 20 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

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