Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
24.02.2026 · Bezirksvertretung 10
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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einstimmig beschlossen
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schriftlich beantwortet
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Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 24.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sieht die DB sich nicht in der Verantwortung für die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs in Hellerhof? 2. Warum war es zur Gefahrenvermeidung für Reisende nicht möglich, den Gefahren durch Eis- und Schneeglätte durch Streumaßnahmen zu begegnen? 3. Kann die Verwaltung diese Thematik in ihre Abstimmungsgespräche mit der DB aufnehmen?
Der Wintereinbruch zu Jahresbeginn (02.01.26) hat auf dem Bahnsteig des S- Bahnhofs in Hellerhof zu einer Gefahrensituation für Nutzende der S-Bahn geführt. Trotz der Bildung von Eis- und Schneeglätte wurden dort offenbar bis zum Eintritt des Tauwetters am 12.01.2026 keine Streumaßnahmen durchgeführt. Aus eigener Anschauung konnte mehrfach beobachtet werden, dass Reisende durch die Glätte ins Straucheln gerieten. Insbesondere für ältere Menschen lag eine echte Gefahrenlage vor. Auch wenn Verständnis dafür besteht, dass angesichts des großen Aufgabenbereichs Streumaßnahmen nicht immer sofort nach dem ersten Schneefall möglich sind, ist es in Anbetracht der Gefahren für Hunderte von Reisenden nicht akzeptabel, wenn der Verkehrssicherungspflicht überhaupt nicht nachgekommen wird. Personalmangel allein kann die Situation nicht erklären, da beobachtet werden konnte, dass ein DB-Bediensteter im relevanten Zeitraum zeitintensiv die Aushänge in den Schaukästen ausgewechselt hat.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/013/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von der SPD-Fraktion vom 27.01.2026 Verkehrssicherungspflicht für S-Bahnhof Hellerhof Zu den Fragen 1 und 2 Anfrage teilt das Bahnhofsmanagement der DB InfraGO AG Folgendes mit: 1. Sieht die DB sich nicht in der Verantwortung für die Beachtung der Ver- kehrssicherungspflichten auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs in Hellerhof? Antwort: Für die Bahnsteige des S-Bahnhofs Düsseldorf Hellerhof liegt die Verkehrssicherungs- pflicht bei der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, Bahnhofsmanage- ment Düsseldorf. 2. Warum war es zur Gefahrenvermeidung für Reisende nicht möglich, den Gefahren durch Eis- und Schneeglätte durch Streumaßnahmen zu begeg- nen? Antwort: Der Winterdienst an unsere Stationen ist bei einem konzerninternen Dienstleiter in Form von Streueinsätzen und bei Bedarf auch Räumeinsätzen beauftragt. Es gibt keine festen Intervalle, sondern es wird entsprechend der jeweiligen Wettersi- tuation gehandelt. Im Zeitraum vom 01.01.2026- bis 12.01.2026 fanden 8 Streueinsätze und 9 Räum- und Streueinsätze durch unseren Dienstleister an der Station Düsseldorf-Hellerhof statt, die in unserem System durch erfolgte Stichprobenkontrollen auch bestätigt wur- den. Vereinzelt kam es zu erforderlichen Nacharbeiten aufgrund von Leistungsmängeln in der Ausführung, die von uns grundsätzlich unmittelbar bei unserem Dienstleister be- auftragt werden. Damit wir in akuten Fällen reagieren können besteht die Möglichkeit einer telefoni- schen Kontaktaufnahme mit der zuständigen 3-S-Zentrale Düsseldorf. Das Team dort ist 24/7 unter der Telefonnummer 0211 3680 1055 erreichbar und nimmt Meldungen entgegen, um den Winterdienst kurzfristig zu aktivieren aber auch um festgestellte Mängel bei der Durchführung des Winterdienstes beseitigen zu lassen. Die Rufnummer finden unsere Reisenden auch über die Aushänge in den Vitrinen am Bahnhof. Hinweis der Bezirksverwaltungsstelle 10: Die Beantwortung der Frage 3 seitens der Verwaltung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
2. Beantwortung zur Vorlage BV10/013/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von der SPD-Fraktion vom 27.01.2026 Verkehrssicherungspflicht für S-Bahnhof Hellerhof Zu der Frage 3 der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Frage 3: Kann die Verwaltung diese Thematik in ihre Abstimmungsgespräche mit der DB aufnehmen? Antwort: In ihren Gesprächen mit der DB InfraGO kann die Verwaltung das Thema Schneeräumung / Winterdienst durch DB InfraGO auf deren Flächen ansprechen. In akuten Fällen sollten die oben genannten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden, um das Problem kurzfristig zu lösen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist der Beginn der Sanierungsarbeiten in der Gegenrichtung konkret geplant? 2. Bestehen bereits Überlegungen für großflächige Verkehrsumleitungen? 3. Gibt es inzwischen eine Möglichkeit, die drohende Doppelsperrung von Autobahn und Bahnstrecke zu vermeiden?
Die marode A 59 wird aktuell zwischen dem Autobahnkreuz Düsseldorf-Süd und dem Dreieck Monheim-Süd saniert und ist deshalb seit Oktober 2025 für 8-10 Monate in Fahrtrichtung Leverkusen gesperrt. Anschließend soll für einen gleichen Zeitraum die Sperrung in Fahrtrichtung Düsseldorf erfolgen. Nach etwa der Hälfte der geplanten Sperrung des ersten Teilstücks dürfte anhand des Fortschritts der Sanierungsarbeiten eine erste Einschätzung zur Einhaltung des Zeitplans möglich sein. Für die Bürgerschaft vor Ort und die Pendler dürfte die Sperrung in Fahrtrichtung Düsseldorf die größere Belastung bringen. Das gilt insbesondere für die Zeit einer zeitgleichen Sperrung von Autobahn und Bahnstrecke. Es wird deshalb auch insoweit nach dem aktuellen Stand der Überlegungen zur Reduzierung der Auswirkungen angefragt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie wird sich nach Auffassung der Verwaltung der sog. Bauturbo auf die Aufgaben der Bezirksvertretungen auswirken? 2. Werden aus dem Katalog für bauplanungsrechtliche Entscheidungen nach § 3 Abs. 5 der Bezirkssatzung noch Aufgaben für die Bezirksvertretungen übrig bleiben? 3. Wie sollen Bezirksvertretungen nach einer Umsetzung des Bauturbos noch bei bauplanungsrechtlichen Entscheidungen in ihrem Bezirk beteiligt werden?
In ihrer Vorlage APS/007/2026 informiert die Verwaltung über die letzte Novelle des Baugesetzbuches mit der Einführung des sog. Bauturbos für den Bereich des Wohnungsbaus und dessen geplante praktische Umsetzung in Düsseldorf. Die Verwaltung strebt insoweit einen Grundsatzbeschluss des Rates an. Das soll auch eine Neuordnung der internen Zuständigkeiten für bauplanungsrechtliche Entscheidungen umfassen. Die Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bauturbo nach § 246e BauGB ermöglicht Kommunen, Wohnbauprojekte bis Ende2030 schneller zu genehmigen, indem sie unter bestimmten Voraussetzung en von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen können. Die Neustrukturierung des Genehmigungsverfahrens zwingt zum Überdenken der kommunalinternen Abläufe und Zuständigkeiten. Der v.g. Verwaltungsvorlage kann entnommen werden, dass in Düsseldorf insoweit eine grundlegende Neuordnung beabsichtigt ist. Insbesondere dürften hiervon die bisherigen Kompetenzen der Bezirksvertretungen aus § 3 Abs. 5 der Bezirkssatzung betroffen sein. Die Befassung mit den bauplanungsrechtlichen Themen hatte bisher eine hohe praktische Relevanz für die Arbeit der Bezirksvertretungen. Die Anfrage soll die Auswirkungen der Umsetzung des Bauturbos in Düsseldorf auf den Aufgabenkatalog der Bezirksvertretungen klären.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der bisherige nasskalte Winter hat auch auf unseren Straßen seine Spuren hinterlassen (vgl. hierzu auch Bericht in der Rheinischen Post vom 6. Februar 2026). So konnten im Stadtbezirk 10 insbesondere auf der Frankfurter Straße in nördlicher Fahrtrichtung im Bereich der Aral-Tankstelle Straßenschäden festgestellt werden, die aber mittlerweile bis auf kleinere Schäden (vgl. Anlage 1) behoben sind.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/026/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 24.02.2026 Schlaglöcher in Hellerhof, insbesondere auf der Dresdener Straße Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Frage 1: Ob es seitens der Stadtverwaltung ein Konzept zur Beseitigung der Schlaglöcher gibt und wenn ja, nach welchen Kriterien die Prioritäten bei der Beseitigung gesetzt werden, Frage 2: wann mit der Beseitigung des schlechten Straßenzustandes der Dresdener Straße auf den etwa letzten 50 m vor der Einmündung in die Eichsfelder Straße gerechnet werden kann. Antwort zu Frage 1: Die Priorisierung zur Beseitigung von Schlaglöchern ist u. a. abhängig von der Verkehrs- wichtigkeit der Straße, der Lage, des jeweiligen Umfangs und des Aufwandes. Die Schlaglöcher werden in der Regel mit Reparaturasphalt oder Gussasphalt geschlossen. Diese Arbeiten erfolgen vorrangig mit eigenem Personal. Bei größeren Flächen werden teil- weise auch entsprechende Fachfirmen mit der Instandsetzung beauftragt. Antwort zu Frage 2: Die Dresdener Straße ist im genannten Bereich nach derzeitiger Planung für eine Fahrbahn- instandsetzung im Jahre 2028 vorgesehen. Bis zur Instandsetzung wird die Straße durch regelmäßige Kontrollen von geschultem Per- sonal im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung stets mit geeigneten Mitteln in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen und rechtlichen Mittel stehen der Verwaltung des Stadtbezirkes 10 zur Verfügung, um dem widerrechtlichen Abstellen von Einkaufswagen im öffentlichen Verkehrsraum entgegenzuwirken bzw. bestehende Gefahrenlagen zu entschärfen oder zu beseitigen? 2. Ist eine Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen , wie beispielsweise dem Ordnungsamt, der Polizei oder weiteren relevanten Behörden oder Institutionen vorgesehen oder möglich, um diese Problematik wirksam zu adressieren? 3. Besteht die Möglichkeit , die Betreiber der Einkaufswagen - insbesondere die Betreiber der Netto-Filiale - direkt zur Verantwortung zu ziehen und diese verpflichtend in die Pflicht zu nehmen, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres Eigentums vor Zweckentfremdung zu ergreifen (z. B. durch technische Sicherungen, regelmäßige Kontrollen oder zeitnahe Entfernung widerrechtlich abgestellter Einkaufswagen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/029/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der AfD-Fraktion vom 24.02.2026 Gefahr durch widerrechtliches Abstellen von Einkaufswagen an Straßenrändern im Stadtbezirk 10 Zu der Anfrage teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Fol- gendes mit: Frage 1.: Welche Maßnahmen und rechtlichen Mittel stehen der Verwaltung des Stadtbezirkes 10 zur Verfügung, um dem widerrechtlichen Abstellen von Einkaufswagen im öffentlichen Verkehrsraum entgegenzuwirken bzw. bestehende Gefahrenlagen zu entschärfen oder zu beseitigen? Antwort: Rechtliche Mittel gegen das Entwenden von Einkaufswagen stehen dem Eigentümer der Wagen zur Verfügung. Die Stadtverwaltung hingegen kann im Fall einer tatsächlichen Ge- fahrenlage Meldungen über abgestellte Einkaufswagen an die Eigentümer weiterleiten mit der Aufforderung, die Wagen abholen zu lassen. In dem konkret benannten Fall hat ein Außendienstmitarbeiter der Verwaltung am 13.02.2026 festgestellt, dass ein Großteil der genannten Einkaufswagen entlang der Carl- Friedrich-Goerdeler-Straße zwischenzeitlich bereits durch die jeweiligen Einzelhandelsket- ten eingesammelt wurde. Zum Zeitpunkt der Sichtung befanden sich noch zwei Einkaufs- wagen an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße und fünf an der Güstrower Straße. Die be- troffenen Einzelhandelsketten wurden hierüber informiert und aufgefordert, die Einkaufs- wagen in jeweils eigener Zuständigkeit einzusammeln. Frage 2: Ist eine Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen, wie beispielsweise dem Ord- nungsamt, der Polizei oder weiteren relevanten Behörden oder Institutionen vorgesehen oder möglich, um diese Problematik wirksam zu adressieren? Antwort: Verwaltungsintern besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Amt für Verkehrsmanagement und Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Frage 3: Besteht die Möglichkeit, die Betreiber der Einkaufswagen - insbesondere die Betreiber der Netto-Filiale - direkt zur Verantwortung zu ziehen und diese verpflichtend in die Pflicht zu nehmen, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres Eigentums vor Zweckentfremdung zu ergreifen (z. B. durch technische Sicherungen, regelmäßige Kontrollen oder zeitnahe Ent- fernung widerrechtlich abgestellter Einkaufswagen)? Antwort: Eine rechtliche Möglichkeit, die Betreiber beispielsweise zum Einbau von Wegfahrsperren in die Einkaufswagen zu verpflichten, besteht nicht.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Wiederwahl des Schiedsmannes: Jürgen Fallasch Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf für den Schiedsbezirk 20 Garath, Hellerhof.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Jürgen Fallasch läuft mit Wirkung zum 23.09.2026 aus. Herr Fallasch hat sich für den Fall der Wiederwahl durch die Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bereit erklärt, eine weitere Amtszeit auszuüben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Bürgerverein Hellerhof e.V. für die Durchführung des „ Schmetterlingsfestes / Stadtteilfestes 2026 " in Höhe von 8.000,00 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie bewertet die Verwaltung die in dem Schreiben des Hellerhofer Sportvereins e.V. geschilderte Ausgangslage für den Erwerb des an das Vereinsgelände angrenzenden Gewerbegrundstücks durch eine Geltendmachung des städtischen Vorkaufsrechtes zum Umbau der aufstehenden Hallen zu Sporthallen? 2. Hat die Verwaltung bereits eine Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten durchgeführt bzw. ist eine solche beabsichtigt? 3. Welche Hindernisse stehen aus Sicht der Verwaltung einer Realisierung des Wunsches des Hellerhofer Sportvereins e.V. entgegen?
Die 1. Vorsitzende des Hellerhofer Sportvereins hat die BV 10 von ihrem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Kämmerin unterrichtet, in dem sie ein Interesse des Vereins an der an das Vereinsgelände angrenzenden und zum Verkauf anstehenden Immobilie der Fa. Transittherm anmeldet. Die Aufbauten auf der Gewerbeimmobilie könnten nach Ansic ht des Sportvereins zu Sporthallen umgebaut werden und damit einen entsprechenden Nachfragebedarf im Düsseldorfer Süden decken. Zum Erwerb des Grundstücks könne die Stadt von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Durch die Anfrage soll geklärt werden, ob für den Wunsch des Hellerhofer Sportvereins eine realistische Grundlage hinsichtlich einer Umsetzung besteht.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
2. Beantwortung zur Vorlage BV10/197/2025 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Schnieder (SPD- Fraktion) vom 02.12.2025 Sporthalle in Düsseldorf - Hellerhof In der Sitzung am 27.01.2026 wurde zu der Beantwortung der Anfrage folgende Nachfragen gestellt: Frage 1: Hinsichtlich des bestehenden Vorkaufsrechts bittet die BV 10 noch einmal um Prüfung, da anderweitige Aussagen im Umfeld des Vereins getätigt werden. Sind die Aussagen in der Beantwortung zu Frage 1 zutreffend? Frage 2: In Bezug auf den in der Beantwortung zu Frage 2 erwähnten Besichtigungstermin bittet die BV 10 um Auskunft, ob es zutrifft, dass das Grundstück bereits veräußert sei. Ist dies dem Liegenschaftsamt bekannt? Hierzu teilt das Stadtplanungsamt Folgendes mit: Antwort 1: Ja, sie sind zutreffend. Antwort 2: Zwecks Prüfung etwaiger Vorkaufsrechte werden Kaufverträge dem Stadtplanungsamt durch den beteiligten Notar übermittelt. Dem Stadtplanungsamt liegt bis jetzt (10. Februar 2026) kein Kaufvertrag zur Prüfung des Vorkaufsrechts vor.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der Aufschotterungsarbeiten auf dem genannten Waldweg zuständig? 2. Welches Material (z. B. Split, Schotter o. Ä.) wird für die Aufschotterung verwendet und in welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des Materials sowie dessen Eigenschaften in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben zu Gewicht bzw. Volumina gebeten.
Auf dem Waldweg der Urdenbacher Kämpe entlang des bebauten Gebietes - beginnend am Fußballplatz am Rittersberg, weiterführend entlang der Hermann-vom-Endt-Straße, Peter-Behrens-Straße und Emil-Barth-Straße bis zur Garather Brücke - werden jährlich Aufschotterungsarbeiten durchgeführt. Das hierbei verwendete Material ist jedoch sehr feinkörnig und wird stellenweise über längere Abschnitte von etwa 20 bis 30 Metern aufgebracht. Dies stellt insbesondere für Radfahrende eine erhebliche Rutsch- und Sturzgefahr dar. Vor allem Rad fahrende Schulkinder, die diesen Weg regelmäßig als sichere Verbindung zur nahegelegenen Schule nutzen, geraten durch das lose Material leicht ins Schleudern - vergleichbar mit dem Befahren von Sandflächen. Darüber hinaus weist das eingesetzte Material eine Beschaffenheit auf, durch die die Schritte von Fußgängern und Joggern über weite Entfernungen deutlich hörbar sind. Für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner stellt dies insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie in den Sommermonaten mit langer Tageshelligkeit eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung dar.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/009/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) vom 27.01.2026 Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe Zu der Anfrage teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamtes Folgendes mit: Frage 1: Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der Aufschotterungsarbeiten auf dem genannten Waldweg zuständig? Antwort: Die Zuständigkeit liegt beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Forstverwaltung (Amt 68/5). Frage 2: Welches Material (z.B. Split, Schotter, o.ä.) wird für die Aufschotterung verwendet und in welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des Materials sowie dessen Eigen- schaften in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben zu Gewicht bzw. Volumina gebeten. Frage 3: Zu welchen Zeitpunkten im Jahr und wie häufig finden diese Aufschotterungen statt? Bitte um eine tabellarische Übersicht für den Zeitraum 2020 bis 2025. Antwort zu 2 und 3: In den fünf zurückliegenden Jahren hat keine aktive Aufbringung von Wegebaumaterial stattgefunden. Der Bereich ist als „festgesetztes Überschwemmungsgebiet" ausgewiesen. Der in Rede stehende Waldweg wird je nach - meist winterlicher - Hochwasserlage in Teilbereichen überflutet. Im Zuge von Überflutungen kann es zu Ablagerungen von feinerem Sediment kommen, welches auch bei Aufräumarbeiten nicht vollständig entfernt werden kann. Bei einer kürzlich durchgeführten Begehung wurde kein loses Material festgestellt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der beschriebene Zustand bei einer längeren Trocken- periode auftritt. Die Forstverwaltung wird die Situation im Jahresverlauf weiter beobach- ten.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Überlegungen hat die Verwaltung (einschließlich Büro 01) hinsichtlich Zahl und Grenzen der Stadtbezirke in Düsseldorf? 2. Welche vorbereitenden Maßnahmen (zB Arbeitsaufträge, Personaleinsatz) sind insoweit in die Wege geleitet worden? 3. Welcher Vorbereitungs- und Beteiligungsprozess ist geplant?
Diese neuerliche Anfrage schließt an die Anfrage vom 02.12.2025 und die Beantwortung zur Vorlage BV10/195/2025 an. In der Antwort verweist die Verwaltung ausschließlich auf den Rat und dessen Zuständigkeiten. Aus diesem verbalen Ablenkungsmanöver und anderen Informationen ist zu schließen, dass die Verwaltung, welche die Ratsentscheidungen vorbereitet, ihrerseits wohl bereits Überlegungen hinsichtlich einer Veränderung von Stadtbezirken anstellt. Für eine Änderung von Zahl und Grenzen der Stadtbezirke in Düsseldorf gibt es sachliche Gründe. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn eine Neustrukturierung nicht heimlich, sondern in einem offenen Verfahren angegangen wird. Auch wenn eine Änderung nach § 35 Abs. 4 S. 2 GO NRW nur zum Ende einer Wahlperiode wirksam werden kann, ist ein transparenter Prozess erforderlich, um ein akzeptiertes und mit den gesetzlichen Vorgaben in § 35 Abs. 2 GO NRW harmonierendes Ergebnis erreichen zu können. Die neuen Fragen sollen den Überlegungsstand bei der Verwaltung klären.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Stand oder steht die Verwaltung in Kontakt zu den privaten Immobilieneigentümern bzw. Betreibern des ehemaligen Karstadt- Gebäudes im Garather Hauptzentrum einerseits sowie dem Netto- Discount andererseits, um die haltlosen Zustände betreffend die defekten Aufzugsanlagen zu verbessern?
2. Wurde der ordnungsgemäße Betrieb der Aufzugsanlagen in der Vergangenheit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Immobilieneigentümern bzw. Pächtern (ggf. gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) abgesichert?
3. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist dies bei zukünftigen städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 10 angedacht?
Die Barrierefreiheit im Haupteinkaufszentrum Garath ist in den zurückliegenden Jahren gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt bzw. nicht mehr gewährleistet. Die Aufzugsanlagen sind in die Jahre gekommen und fallen immer wieder aus. So war beispielsweise der einzige Aufzug im ehemaligen Karstadt-Gebäude (Kurt-Schumacher-Straße 1) im Jahre 2025 ca. 1,5-2 Monate außer Betrieb. In dieser Zeit konnten gehbehindere Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht die Ladenlokale auf den einzelnen Ebenen nutzen. Auch der Zugang zur Tiefgarage im Gebäude blieb verwehrt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit dem Beginn der mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Garath durch die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beauftragte Firma OXG Glasfaser GmbH zu rechnen? Gibt es einen konkreten Starttermin und wo beginnen die Arbeiten?
2. Gibt es schon einen konkreten Zeit- und Ausbauplan betreffend die einzelnen Garather Viertel (Schlossviertel, Waldviertel, Kämpenviertel und Burgviertel)?
3. Kann die Verwaltung die Firma OXG Glasfaser GmbH bei der Bewerbung und Vermarktung der kostenfreien Glasfaser-Hausanschlüsse unterstützen und falls ja, in welcher Form?
In der Sitzung der Bezirksvertretung 10 vom 02.09.2025 wurde über den Ausbau der Glasfasernetze im Stadtbezirk 10 vom Leiter der Servicestelle digitale Infrastruktur bei der LHD, Herrn Lutz, einem Vertreter der Firma OXG Glasfaser GmbH für den Stadtteil Garath sowie von Vertretern der Deutschen Telekom für den Stadtteil Hellerhof Bericht erstattet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob am Haupteingang des Kulturhauses Süd eine automatische Türöffnungsanlage installiert werden kann, um einen barrierearmen Zugang insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Senioren sowie Eltern mit Kinderwagen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten darzustellen: 1. welche technischen Möglichkeiten für eine automatische Türöffnung bestehen (z. B. sensorgesteuert oder per Drucktaster), 2. mit welchen Kosten zu rechnen ist, 3. in welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung erfolgen könnte.
Das Kulturhaus Süd ist ein zentraler Veranstaltungs- und Begegnungsort für Bürger im Stadtbezirk 10 und wird von Menschen aller Altersgruppen genutzt. Ein barrierefreier Zugang ist eine wesentliche Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität stellt das Öffnen schwerer Eingangstüren häufig eine erhebliche Hürde dar. Gleiches gilt für Eltern mit Kinderwagen oder Besucher mit Gehhilfen bzw. Rollstühlen. Eine automatische Türöffnungsanlage würde den Zugang deutlich erleichtern, die Selbstständigkeit der Besucher stärken und zugleich den inklusiven Charakter der Einrichtung unterstreichen. Darüber hinaus entspricht die Verbesserung der Barrierefreiheit den Zielsetzungen moderner kommunaler Infrastruktur sowie den Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude. Die Maßnahme würde somit einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität und Nutzbarkeit des Kulturhauses leisten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hellerhof werden die Fachämter der Verwaltung gebeten, folgende Alternativen für einen schnellen Ausbau mit einem Glasfasernetz in Hellerhof zu prüfen: - eine Ausnahmegenehmigung für eine geringere Einbautiefe (analog Gehwege) - eine Verlegung von niveaugleichen Kabelschächten oder Kabelkanalsteinen - eine Kombinationslösung mit der vorhandenen Straßenbeleuchtung der Netzgesellschaft.
Nach Information der Deutschen Telekom, die mit der Planung für den Stadtteil Hellerhof beauftragt wurde, sind insgesamt ca. 20 km Tiefbau erforderlich, um rund 2.200 Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen. Für Hellerhof ist spezifisch, dass bei der Entstehung in den 1970er Jahren größtenteils verkehrsberuhigte Quartiere gebaut wurden, die über keine separaten Fußgängerwege verfügen. Die Verlegung der Glasfaserkabel muss somit in sehr vielen Bereichen unterhalb der zum Teil engen Verbindungsstraßen vorgenommen werden. Eine Vielzahl von Probebohrungen hat zudem ergeben, dass sich im Untergrund an zahlreichen Stellen noch Schotter und Beton der ehemaligen Baustraßen befinden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten - soweit möglich -, entsprechend des aktuell veröffentlichen Datenblatts zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt 2020 bis 2024 (Statistische Informationen Nr. 326), die wirtschaftlichen Rahmendaten, den Grundstücksmarkt, das Wohnungsangebot, die Wohnungsnachfrage, die Mieten und den Leerstand für den Stadtbezirk 10 und seine Stadtteile Garath und Hellerhof schriftlich darzustellen.
Der Verwaltung hat im letzten Wohnungsausschuss unter AWM/006/2026 das aktuelle Datenblatt zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt 2020 bis 2024 veröffentlicht. Eine Konkretisierung für den Stadtbezirk 10 und seine Stadtteile Garath und Hellerhof - wie in der Vergangenheit ermöglicht - wäre hilfreich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 10 bittet die Verwaltung, aus der geplanten Veranstaltung der AfD im Kulturhaus Süd Konsequenzen zu ziehen und insbesondere in die Gremien des Städtetages NRW den Vorschlag einzubringen, auch in die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung eine Regelung nach dem Vorbild von Art. 21 Abs. 1a Bay. GO aufzunehmen.
Die BV 10 sieht in dem für den 23.02.2026 geplanten Auftritt eines von zuständigen Verfassungsschutzbehörden und in der Politikwissenschaft als rechtsextremistisch bewerteten Redners einen Missbrauch der Kultur- und Bildungseinrichtung Kulturhaus Süd für Propagandazwecke. Der Redner hat in der Vergangenheit mehrfach Positionen vertreten, die als Revisionismus und Relativierung der deutschen NS-Vergangenheit verstanden werden können. Er verwendet Begriffe und Verschleierungsnarrative, die im rechtsextremistischen Milieu verbreitet sind. Für die wiederholte Verwendung einer Parole der nationalsozialistischen SA ist der Redner rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden. Der Auftritt einer solchen Person fügt dem für den Stadtbezirk 10 als öffentliche Einrichtung sehr wichtigen Kulturhaus Süd einen schweren Ansehensschaden zu. Die BV 10 geht davon aus, dass die Verwaltung genauestens prüft, ob das Kulturhaus Süd der AfD für die Veranstaltung überlassen werden muss. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 14.06.2024 - 15 L 888/24 -) hat in einem vergleichbaren Fall der AfD einen Nutzungsanspruch für eine öffentliche Einrichtung und als Partei einen Gleichbehandlungsanspruch im Rahmen der Widmung bestätigt. Für eine Versagung wegen strafbarer Äußerungen während der geplanten Veranstaltung sind nach dem Verwaltungsgericht im Rahmen der Gefahrenprognose strenge Anforderungen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu stellen. Das Kulturhaus Süd ist ein lebendiges Stadtteilzentrum mit einem vielfältigen Angebot für alle Altersgruppen und eine renommierte Kultureinrichtung. In der Sorge darum, dass sich derartige Veranstaltungen in dieser Einrichtung wiederholen, bittet die BV 10 die Verwaltung, Konsequenzen zu ziehen und sich im Sinne des Antrags für erweiterte rechtliche Möglichkeiten bei der Überlassung von öffentlichen Einrichtungen einzusetzen. Vorbild für eine zusätzliche rechtliche Option in manchen Fällen könnte die seit dem 01.01.2026 geltende neue Regelung in Art. 21 Abs. 1a Bay. Gemeindeordnung sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
D i e V e r w a l t u n g w i r d g e b e t e n z u p r ü f e n , · ob im Stadtbezirk 10 ein fester Sammel- bzw. Anlaufplatz für den Katastrophenfall eingerichtet werden kann. · ob sich die Verwaltungsstelle des Kulturhauses Süd hierfür als geeigneter Standort eignet. · ob und in welcher Form der Sammelplatz im Rahmen einer präventiven Bürgerinformation (z. B. über den Bürgerschaukasten) bekannt gemacht werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Dresdener Straße in Hellerhof vor dem Haus Nr. 8 einen Ladebereich einzurichten.
Mit in der Sitzung vom 05.11.2024 behandeltem Antrag (BV10/159/2024) hat unsere Fraktion darauf hingewiesen, dass es im fraglichen Abschnitt der Dresdener Straße ständig zu Parkvergehen kommt. Insbesondere stehen Fahrzeuge auch auf dem dortigen Fuß- und Radweg. Die Bezirksvertretung hat dann den folgenden Beschluss gefasst: „ Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich auf der Dresdener Straße in Hellerhof Ost zwischen der Einmündung Osteroder Straße und der Kreuzung Frankfurter Straße Kurzzeitparkmöglichkeiten einrichten lassen. " Eine solche Lösung ist offenbar nicht gefunden worden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, · einen Referenten des Technischen Hilfswerks zu einer Sitzung der Bezirksvertretung einzuladen, · d a m i t d i e s e r ü b e r A u f g a b e n , E i n s a t z b e r e i c h e u n d H a n d l u n g s m ö g l i c h k e i t e n d e s T H W i m S t ö r - u n d K a t a s t r o p h e n f a l l i n f o r m i e r t , · sowie insbesondere über die Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen und die Bedeutung der Bürgerinformation im Krisenfall berichtet.
Stör- und Katastrophenlagen wie großflächige Stromausfälle, Unwetterereignisse oder andere außergewöhnliche Schadenslagen stellen besondere Anforderungen an den Bevölkerungsschutz sowie an die Information der Bürgerinnen und Bürger. Neben den kommunalen Stellen kommt hierbei auch den im Katastrophenschutz eingebundenen Organisationen eine zentrale Rolle zu. Das Technische Hilfswerk (THW) ist ein wesentlicher Bestandteil des zivilen Bevölkerungsschutzes und verfügt über besondere Fachkompetenzen in den Bereichen technische Hilfeleistung, Einsatzkoordination sowie Unterstützung der kommunalen Strukturen im Krisenfall. Eine Information der Bezirksvertretung über Aufgaben, Einsatzmöglichkeiten und Abläufe des THW kann zur besseren Einordnung und Vorbereitung auf mögliche Krisensituationen beitragen. Eine frühzeitige und fundierte Information über die Strukturen und Einsatzmöglichkeiten des Bevölkerungsschutzes stärkt das Verständnis für Abläufe im Katastrophenfall und unterstützt eine sachgerechte politische Entscheidungsfindung. Der Vortrag eines fachkundigen Referenten des THW kann dazu beitragen, bestehende Konzepte der Krisenvorsorge und Bürgerinformation besser einzuordnen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus leistet eine solche Informationsveranstaltung einen Beitrag zur Sensibilisierung für Eigenvorsorge und zur Stärkung der Resilienz des Stadtbezirks im Stör- und Katastrophenfall.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.