Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
18.03.2026 · Bezirksvertretung 4
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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abweichend beschlossen
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abweichend beschlossen
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Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 18.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 24.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das Mitglied des Behindertenrates, Herrn Heiko Schwarz gemäß § 58 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 der Bezirksvertretung 4 empfohlen Herrn Heiko Schwarz, als ständigen Sachverständigen zu den jeweiligen Sitzungen hinzuzuziehen. Dieses Mitglied des Behindertenrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu Themen, die Menschen mit Beeinträchtigung betreffen, zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt den Straßenumbau der Oberkasseler Straße zwischen Haus Nr. 118 bis Haus Nr. 136 gemäß Plan Nr. S 2505 /108.
Mit dem Abbruch des in den Straßenraum hineinragenden Gebäudes Hausnummer 132 steht nunmehr die zur Herstellung eines durchgängigen und ausreichend breiten Gehwegs benötigten Fläche zur Verfügung. Dadurch ist es möglich, den östlichen Gehweg im Abschnitt zwischen den Hausnummern 106 bis hin zur Sigmaringenstraße in der erforderlichen Breite von mindestens 2,50 m herzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ende letzten Jahres und im Februar 2026 wurden mehrere Bäume mit einer Baumfällgenehmigung gefällt. Ist eine Nachpflanzung in Planung und wenn nein, warum ist es der Stadt nicht möglich, Ersatzpflanzungen einzufordern?
2. Den Baumfällungen liegt wohl ein Bauantrag zugrunde. Könnte die Verwaltung uns diesen Bauantrag zur Verfügung stellen oder diesen in der nächsten Sitzung vorstellen?
Das alte Comenius-Gymnasium wurde von der Stadt verkauft, damit dort eine internationale private Grundschule entsteht. Leider scheint es keinen Fortschritt bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu geben. Stattdessen wurden Bäume gefällt, die seit Jahren dort standen und zu einem besseren Stadtklima beigetragen haben. Insbesondere wurde vor dem Gebäude Richtung Quirinstraße eine wunderschöne Felsenbirne gefällt und es geht das Gerücht herum, dass hier Parkplätze vor dem Gebäude gebaut werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/035/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 18.03.2026 hier: Altes Comenius-Gymnasium - kein Fortschritt bei der Sanierung, aber Baumfällungen sind bereits erfolgt. Was folgt? Frage 1: Ende letzten Jahres und im Februar 2026 wurden mehrere Bäume mit einer Baumfällgenehmigung gefällt. Ist eine Nachpflanzung in Planung und wenn nein, warum ist es der Stadt nicht möglich, Ersatzpflanzungen einzufordern? Antwort: Mit der Baugenehmigung vom 01.09.2025 wurde die Fällgenehmigung für eine Esche und zwei Ahorne erteilt. Die Fällgenehmigung ist verbunden mit der Auflage auf dem Baugrundstück einen standortgerechten Laubbaum als Ersatz bis zum 31.03. des Folgejahres nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zu pflanzen. Als Baubeginn ist der 09.03.2026 angezeigt worden. Frage 2: Den Baumfällungen liegt wohl ein Bauantrag zugrunde. Könnte die Verwaltung uns diesen Bauantrag zur Verfügung stellen oder diesen in der nächsten Sitzung vorstellen? Antwort: Der Bauantrag beinhaltet die Nutzungsänderung einzelner Räume zu Schulzwecken sowie bauliche Änderungen im Gebäudeinneren. Dieser Beantwortung ist als Anlage zudem die Außenanlagenplanung (samt Darstellung Baumbestand) beigefügt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. An welchen städtischen, aber auch privaten Standorten, befinden sich im Stadtbezirk 4 zugängliche Wickelmöglichkeiten für Säuglinge und Klein- kinder?
2. Besteht eine Möglichkeit, eventuell bestehende Standorte in öffentlichen Einrichtungen bei maps.duesseldorf.de einzupflegen?
3. Wo sieht die Verwaltung weiteren Bedarf an Wickel-/Versorgungs- möglichkeiten für Familien im linksrheinischen Düsseldorf?
Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sind im Alltag auf gut erreichbare, öffentlich zugängliche und barrierearme Wickel- sowie gegebenenfalls geeignete Rückzugs-/ Versorgungsmöglichkeiten angewiesen. Eine entsprechende Aus- stattung, vor allem in öffentlichen Einrichtungen wie Büchereien, Bürgerbüros oder sonstigen Verwaltungsstandorten tragen wesentlich zur Familien- freundlichkeit eines Stadtteils bei und erleichtern die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/042/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 18.03.2026 hier: Wickel-/Versorgungsmöglichkeiten für Familien im Stadtbezirk 4 Frage 1: An welchen städtischen, aber auch privaten Standorten, befinden sich im Stadtbezirk 4 zugängliche Wickelmöglichkeiten für Säuglinge und Kleinkinder? Antwort des Sportamtes: Im Stadtbezirk 4 befinden sich die Bezirkssportanlagen Oberkassel, Schorlemerstraße 61 und Heerdt/Oberkassel, Pariser Straße 65. Auf der Bezirkssportanlage an der Schorlemerstraße ist eine rudimentäre Wickelgelegenheit durch den ansässigen Verein geschaffen worden. Es gibt einen großen Tisch in der Damentoilette, welcher zum Wickeln genutzt werden kann. Auf der Bezirkssportanlage an der Pariser Straße ist keine Wickelmöglichkeit vorhanden. Antwort des Amtes für Gebäudemanagement: Bei der Schaffung von Wickel- und Stillmöglichkeiten handelt es sich in erster Linie um eine Flächenbereitstellung und Möblierung durch die Nutzerämter. Über diesbezügliche Anschaffungen mobilen Interieurs wird das Amt für Gebäude- management von den Nutzerämtern nicht informiert. Daher liegen die entsprechen- den Angaben hier nicht vor und eine Gesamtübersicht über vorhandene Wickel- und Stillmöglichkeiten für alle vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten Gebäude kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Seitens des Amtes für Gebäudemanagement wurden im Zuge der Umsetzung des Toilettenkonzeptes stadtweit alle 43 errichteten WC-Modulanlagen mit Wickel- möglichkeiten ausgestattet. Hierzu gehört im Stadtbezirk 4 auch die Modulanlage Barbarossaplatz / Luegallee. Antwort des Amtes für Soziales und Jugend: Information über die der Abteilung 51/6 bekannten Standorte im Linksrheinischen: Öffentliche Gebäude: Jugendherberge, Düsseldorfer Straße 1, Oberkassel Stadtteilbücherei Oberkassel Strandbad Lörick, Niederkasseler Deich (Lörick) City Toilet Barbarossaplatz (Zentrum Luegallee) City Toilet Heerdter Landstraße (Freizeitpark Heerdt) (Alle neuen City-Toilet-Module sind barrierefrei und mit einer Wickelmöglichkeit vorgesehen.) Privat / gewerblich (bekannt): ASG Familientreff, Wildenbruchstraße 27 (Oberkassel) Alter Bahnhof Oberkassel, Belsenplatz 2, (Oberkassel) BellaBarista by Die Röstmeister, Niederkasseler Straße (Niederkassel) dm drogerie markt, Marlene-Dietrich-Straße (Heerdt) Antwort des Dezernates für Kultur, Integration und Gesundheit: Aus dem Bereich des Dezernates für Kultur, Integration und Gesundheit steht im Stadtbezirk 4 folgende Möglichkeit zur Verfügung: Bücherei Oberkassel: Wickelmöglichkeit in genderneutralem WC vorhanden, nutzbar während der Öffnungszeiten (Mo + Do: 14 - 19 Uhr, Mi + Fr: 11 - 13 und 14 - 17 Uhr, Sa: 11 - 13 Uhr) Antwort des Amtes für Einwohnerwesen: Es befindet sich eine entsprechende Wickelmöglichkeit (ausklappbarer Tisch) im Raum des Besucher-WC in Oberkassel. Frage 2: Besteht eine Möglichkeit, eventuell bestehende Standorte in öffentlichen Einrichtungen bei maps.duesseldorf.de einzupflegen? Antwort des Amtes für Soziales und Jugend: Information der Abteilung 51/6 in Absprache mit der Jugendhilfeplanung: (Voraussetzung wäre jedoch eine Übersicht der öffentlichen Gebäude mit Wickelmöglichkeiten durch das Amt für Gebäudemanagement) Sofern eine geprüfte und aktuelle Übersicht der öffentlichen Einrichtungen mit Wickel- und Versorgungsmöglichkeiten (Übersicht Frage 1) vorliegt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, entsprechende Standorte auch in der digitalen Kartenanwendungen bei maps.duesseldorf.de sichtbar zu machen. Eine entsprechende Veröffentlichung könnte dazu beitragen, vorhandene Angebote für Familien im Stadtgebiet leichter auffindbar zu machen. Darüber hinaus besteht auch für gewerbliche sowie private Anbieter die Möglichkeit, vorhandene Wickel- und Versorgungsmöglichkeiten über entsprechende Online- Plattformen selbst einzutragen und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Plattformen sind für Familien online einsehbar, wie beispielsweise das Portal: https://wickelplatz.com/. Antwort des Dezernates für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit bestehende Standorte aus öffentlichen Einrichtungen in Düsseldorf Maps einzupflegen. Frage 3: Wo sieht die Verwaltung weiteren Bedarf an Wickel-/Versorgungsmöglichkeiten für Familien im linksrheinischen Düsseldorf? Antwort des Amtes für Soziales und Jugend: Die Verwaltung steht über verschiedene Angebote regelmäßig im Austausch mit Familien, unter anderem im Rahmen des Elternbesuchsdienstes sowie weiterer familienbezogener Beratungs- und Unterstützungsangebote. Aus diesen Kontakten ergibt sich, dass eine familienfreundliche Infrastruktur im öffentlichen Raum grundsätzlich als hilfreich und unterstützend wahrgenommen wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, bei Neuplanungen sowie bei Sanierungs- maßnahmen öffentlicher Toilettenanlagen Wickelmöglichkeiten grundsätzlich mitzu- denken. Darüber hinaus kann geprüft werden, inwiefern an stark frequentierten Aufenthalts- orten von Familien im Linksrheinischen, beispielsweise im Umfeld von Spielplätzen oder Grünanlagen, weitere Versorgungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ergänzend könnten perspektivisch auch witterungsgeschützte Wickelmöglichkeiten („Outdoor-Wickelplätze") im Außenbereich in Betracht gezogen werden, sofern Standortbedingungen sowie Aspekte der Pflege und Unterhaltung berücksichtigt werden können.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Altpapiercontainer am Comeniusplatz dauerhaft zu entfernen, um der anhaltenden Vermüllung an diesem Standort wirksam entgegen- zuwirken.
Die Altpapiercontainer auf dem Comeniusplatz werden einmal wöchentlich, in der Regel zum Ende der Woche, geleert. Binnen kürzester Zeit sind die Container regelmäßig vollständig gefüllt und überfüllt. Dies ist insbesondere darauf zurück- zuführen, dass großvolumige, nicht zerkleinerte Pappen und Kartonagen eingeworfen werden. Zudem ist zu beobachten, dass Gewerbetreibende ihren Papiermüll dort entsorgen sowie zahlreiche Personen mit auswärtigen Kennzeichen. Trotz erkennbar überfüllter Container werden weiterhin Altpapier und Kartonagen auf, vor oder zwischen den Behältern abgelegt. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die bereits vorhandene Vermüllung weitere Personen dazu veranlasst, auch sonstige Abfälle / Sperrmüll an dieser Stelle zu entsorgen. Das Ausmaß der wiederkehrenden Vermüllung ist durch die beigefügten, aus verschiedenen Wochen stammenden Fotos dokumentiert.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele weitere Sharingstationen sind bis zum Jahr 2035 im links- rheinischen Düsseldorf geplant?
2. Können die konkret bis zum Jahr 2035 geplanten Standorte benannt werden?
3. Würden Standortvorschläge von beispielsweise politischen Parteien, Vereinen oder auch Einzelpersonen durch die Connected Mobility Düsseldorf GmbH geprüft werden?
Die Connected Mobility Düsseldorf GmbH hat laut Eigenbeschreibung die Einrichtung von 350 Sharingstationen bis zum Jahr 2035 in der gesamten Stadt geplant. Aus den bisher veröffentlichten Planungen ist ersichtlich, dass im linksrheinischen Düsseldorf bisher ausschließlich Sharingstation in Oberkassel eingerichtet worden sind und auch geplant werden. Ein Bedarf in weiteren linksrheinischen Stadtteilen wie Heerdt oder Lörick kann jedoch ebenfalls fest- gestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, als Ersatz für die wegfallenden Fahrradstellplätze vor dem Kiosk auf der Verkehrsinsel am Belsenplatz neue Stellplätze vor dem Belsenplatz 2 bereitzustellen.
Die Fahrradbügel vor dem Kiosk auf der Verkehrsinsel am Belsenplatz sollen im Rahmen des neuen städtischen Fahrradverleih-Systems demnächst abgebaut werden. Ein direkter Anwohner des Platzes hat daher angeregt, als Ersatz neue Stellplätze auf dem breiten Gehweg vor dem Damenmoden-Geschäft am Belsenplatz 2 einzurichten. Am Verkehrsknotenpunkt Belsenplatz werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder weiterhin dringend benötigt, um den reibungslosen Umstieg in den ÖPNV zu erleichtern. Die Platzierung neuer Stellplätze vor dem Belsenplatz 2 ist ausreichend nahe an den Haltestellen, zudem reduziert das die Gefahr, dass dort weiterhin PKWs falsch geparkt werden. Siehe die beigefügten Bilder zur Lage der Radabstellplätze.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird darum gebeten, Maßnahmen gegen das illegale Zuparken des neuen Radwegs zu ergreifen, der vom Belsenplatz in die Lanker Straße einmündet. Für sinnvoll an dieser Stelle halten wir etwa Poller oder besser noch Fahrradstell- plätze, die in angemessenem Abstand zur Radwegemündung auf die Fahrbahn eingerichtet werden.
Von einem Bürger wurden wir darauf hingewiesen, dass auf der Radweg-Einmündung Lanker Straße vom Belsenplatz kommend trotz Halteverbots regelmäßig Fahrzeuge parken. Dies blockiert Radfahrende und zwingt sie, auf den Gehweg zu fahren. Poller sowie Zickzacklinien oder eine rote Markierung auf der Fahrbahn könnten die Situation entschärfen. Auch Fahrradstellplätze in angemessenem Abstand zur Radwegmündung wären an dieser Stelle denkbar, um zugleich zusätzliche Abstell- möglichkeiten etwa zu schaffen und damit den Umstieg in den ÖPNV zu erleichtern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, mit der Rheinbahn AG in Kontakt zu treten, damit Kleinbusse von der Prinzenallee über den Seestern bis zur Johannstraße und wieder zurück pendeln und so den bisherigen Linienverkehr in den stark nachgefragten Zeiten sicherstellen.
Die Theodor-Heuss-Brücke ist auf absehbare Zeit für die bisher von der Rheinbahn AG eingesetzten Busse gesperrt. Um Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, sollten auf dieser wichtigen Strecke kleinere Fahrzeuge als Linienfahrzeuge im Pendelverkehr eingesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29. April 2026 den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung und das darin bewertete Zielszenario 2045 für die linksrheinischen Stadtteile in einem mündlichen Vortrag vorzustellen und zu erläutern.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu, bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne für das Stadtgebiet zu erstellen. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurden ausweislich öffentlich abrufbarer Informationen inzwischen die Eignungsprüfungen und Detailanalysen abgeschlossen und Zielszenarien der Wärmeversorgungsarten für das Jahr 2045 für die einzelnen Stadtbezirke definiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die linksrheinischen Mitglieder des Seniorenrats der Landeshauptstadt Düsseldorf, Frau Christina Hirthammer Schmidt-Bleibtreu und Herr Achim Hüren, werden gebeten, im Wege einer mündlichen Vorstellung (ca. 10 Minuten) in der Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 8. Juli 2026 über die vergangenen und anstehenden Aktivitäten des Seniorenrats im Stadtbezirk 4 im Jahr 2026 zu berichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkflächen auf dem Simon-Gatzweiler-Platz instand zu setzen, sodass sie vollständig nutzbar sind.
Der Simon-Gatzweiler-Platz ist ein stark frequentierter und beliebter Park-and-Ride- Parkplatz (P+R), der für verschiedene Anlässe genutzt wird. Aufgrund zahlreicher Schlaglöcher und Unebenheiten ist die Fläche - insbesondere nach Regenfällen - großflächig nicht nutzbar. Um den dringend benötigten Parkraum auf dem gesamten Platz wiederherzustellen, ist eine zeitnahe Instandsetzung erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die vorgeschlagene Örtlichkeit wurde in die Liste der Potentialstandorte für Baum- neupflanzungen aufgenommen und wird im Rahmen des durchzuführenden Umlauf- verfahrens auf Umsetzung hin geprüft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Baumfällung Niederkasseler Lohweg 235 ohne Fällgenehmigung Hinsichtlich der Nachfrage von Frau Wiesendorf in der Sitzung vom 04.02.2026 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Nach erneuter Prüfung des Vorgangs und anhand eines Abgleichs mit den durch die Bezirksvertretung beigefügten Bildern, kann eindeutig festgestellt werden, dass es sich um die in Rede stehende Pappel handelt, welche sich zwischen den Fahrradständern des Wohngebäudes und der, das Grundstück abgrenzenden Umzäunung, befand. Die Fällung fand nach Rücksprache mit dem beauftragten Unternehmen Mitte Dezember statt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Alle städtischen Kinderspielplätze wurden in den letzten Jahren auf die Möglichkeit zusätzlicher Baumpflanzungen hin überprüft. Im Stadtbezirk 4 wurden in den letzten drei Pflanzsaisons insgesamt 44 Bäume auf neun Kinderspielplätzen gepflanzt. Die Pflanzung von zwei weiteren Bäumen auf dem Kinderspielplatz Niederkasseler Lohweg ist für die Pflanzsaison 2026/2027 vorgesehen. Darüber hinaus werden im Zuge von Neu- und Umbaumaßnahmen von Kinderspielplätzen immer potentielle Standorte für zusätzliche Schattenbaumpflanzungen berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Bauarbeiten an der Radleitroute 2 sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Der betroffene Bereich liegt im Teilabschnitt 1.3 „ Dr.-Hans-Mosler- Weg bis Schorlemer Straße " .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.05.2022, der Informationsvorlage BV4/002/2023 vom 25.01.2023 und der Informationsvorlage BV4/042/2025 vom 19.02.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Arbeiten zur Herstellung der beiden Bushaltestellen sind beauftragt und die Umbauarbeiten laufen bereits; die Baufirma hat sich hinsichtlich Verlegung der Leerrohre für Glasfaser abgestimmt und diese bereits mitverlegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 stellt fest, dass sie gemäß § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung nicht zuständig ist und verweist die Eingabe an den Anregungs- und Beschwerde- ausschuss.
Die Genehmigung der Veranstaltung stellt ein gesamtstädtisches und bezirks- übergreifendes Thema dar. Dies bezieht sich aber lediglich auf die Ziffer 1) und die Ziffer 2) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten. Für die Ziffer 3) auf Seite 1 in der Eingabe des Petenten, ist nicht die Kommune, sondern der Veranstalter der Rheinkirmes zuständig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 unterstützt die Anwendung des Bauturbos in Düsseldorf, um insbesondere den Wohnungsbau zu beschleunigen. Für die Fälle des Bauturbos, die Bebauungsplanverfahren ersetzen (insbesondere § 246e BauGB) stellt das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren, wonach der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach Vorberatung der Bezirksvertretung die grundsätzliche Konzeption beschließt, eine sachgerechte Beteiligung im Zusammenhang mit der notwendigen Zustimmung der Gemeinde dar.
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP bitten Sie, folgenden besonderen Beschluss nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung fassen und den Vorschlag dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung oder - sollte die Vorlage APS/007/2026 als nächstes im Rat behandelt werden - dem Rat zur Entscheidung in seiner nächsten Sitzung vorlegen zu lassen: Die Bezirksvertretung 4 schlägt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. dem Rat vor, wie folgt zur Verwaltungsvorlage APS/007/2026 zu beschließen: „ Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beschlussfassung zu der Verwaltungsvorlage APS/007/2026 nach folgenden Maßgaben: 1. Die auf Seite 7 der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Übertragung in die Zuständigkeit der Verwaltung solcher Vorgänge, die nach § 31 Abs. 1, 31 Abs. 2, 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt werden, erfolgt nicht. Das heißt, die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen nach § 3 Abs. 5 Nr. 1-3 Bezirkssatzung für Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach § 31 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und Landesbauordnung NW, soweit für den Stadt- bezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden, Bau- genehmigungen gemäß § 34 Baugesetzbuch (außer im Fall des § 34 Abs. 3b BauGB), soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichts- punkte berührt werden, und Baugenehmigungen gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (nach Anhörung der Bezirksvertretung) bei Bauvorhaben von überbezirklicher Bedeutung nach § 14 Abs. 1 Zuständigkeitsordnung bleiben unberührt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 12.11.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Eine Vorstellung des Konzeptes in der März-Sitzung der Bezirksvertretung 4 (wie im Beschluss BV4/140/2025 gewünscht) ist nicht möglich.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.