Ratssitzung · Sitzung beendet
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Ratssitzung · Sitzung beendet
Historische Ratsnachlese
Ratssitzung vom 19. März 2026
Die Sitzung in einer Minute
Die Sitzung verband eine umfangreiche Haushaltsentscheidung mit unmittelbaren Leistungen für Schule und Jugendhilfe sowie neuen Verfahren im Wohnungsbau. Dabei standen finanzielle Begrenzungen, eine schnellere Bearbeitung von Bauvorhaben und der Erhalt politischer Beteiligung ebenso nebeneinander wie unterschiedliche Vorstellungen zur Vergabe städtischer Grundstücke.
Nachrichtenwert statt Reihenfolge der Tagesordnung
Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2026 mit Anlagen
Der Rat beschloss mehrheitlich die Haushaltssatzung 2026 einschließlich Haushaltsplan, Stellenplan, bezirksbezogenen Ansätzen und weiteren Anlagen. Die Satzung wies außerdem aus, dass eine Bilanzierungshilfe von 399.277.114,97 Euro aufgrund eines früheren Ratsbeschlusses vollständig gegen die allgemeine Rücklage ausgebucht werden sollte.
Die Haushaltsberatung umfasste 110 strittige Positionen sowie weitere Anträge. CDU und Grüne stellten den Erhalt finanzieller Spielräume in den Mittelpunkt; aus der Opposition wurden unter anderem Einsparungen bei sozialen Projekten kritisiert. Der Gesamthaushalt wurde mehrheitlich beschlossen.
Der Haushalt bestimmte den finanzpolitischen und personellen Rahmen für die kommunalen Aufgaben des Jahres 2026. Die Ausbuchung der Bilanzierungshilfe betraf zugleich die Höhe der allgemeinen Rücklage.
Vorlage RAT/084/2026 · Nachweis: TOP 15.4, PDF-Seite 62
Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses: „Errichtung einer Traglufthalle (Dreifachsporthalle) an der Heidelberger Straße 4 als Interim zur Aufrechterhaltung des Schulsports der Dieter-Forte-Gesamtschule“
Der Rat beschloss die Herrichtung einer Teilfläche des Schützenplatzes Eller an der Heidelberger Straße 4 und die Anmietung einer Traglufthalle für 58 Monate. Für das Interim einschließlich Ausstattung und Inventar waren 6,05 Millionen Euro sowie jährliche Folgekosten von 479.727 Euro vorgesehen.
Der Beschluss fiel ohne Debatte und einstimmig.
Die Dreifachsporthalle sollte den Schulsport während der Planung und des Baus der Ersatzhallen an der Heidelberger Straße 75 aufrechterhalten.
Vorlage SCHUA/060/2025 · Nachweis: TOP 10, PDF-Seite 20
Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030
Der Rat stimmte der Jugendhilfeplanung zu und beschloss den Kinder- und Jugendförderplan mit Maßnahmen für den Zeitraum 2026 bis 2030. An seiner Erarbeitung waren nach der Debatte auch junge Menschen, der Jugendring und Jugendverbände beteiligt.
Die Linke, SPD/Volt, Grüne, CDU, FDP, Ratsherr Lemmer und Ratsfrau Dufhues stimmten zu; die AfD stimmte dagegen. Weitere kontroverse Wortbeiträge wurden nicht dokumentiert.
Der Plan bündelte die vorgesehenen Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung über fünf Jahre und bildete damit die Grundlage für deren politische Begleitung.
Vorlage JHA/022/2026 · Nachweis: TOP 8, PDF-Seite 35
mündlicher Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion
Der mündliche Änderungsantrag der FDP wurde abgelehnt. In der verbundenen Entscheidung nahm der Rat die Baugesetzbuch-Novelle zur Kenntnis und beschloss ihre Anwendung zur Förderung des Wohnungsbaus; die Verwaltung sollte außerdem Änderungen der Zuständigkeitsordnung vorlegen. Vorgesehen waren unter anderem Beteiligungsregeln für Bezirksvertretungen und Ausschüsse, der Ausschluss des Außenbereichs und der Industrie- und Gewerbekernzonen sowie ein erster Evaluationsbericht im dritten Quartal 2027.
CDU und Grüne wollten beschleunigte Verfahren mit fortbestehender Beteiligung bei stadtbildlich bedeutsamen Vorhaben verbinden. Der abgelehnte mündliche FDP-Antrag stand innerhalb dieser Debatte über Zuständigkeiten und Verfahrensumfang.
Die Entscheidung regelte, wie Düsseldorf die neuen Beschleunigungsmöglichkeiten anwenden und zugleich bezirkliche, planerische und umweltbezogene Prüfungen einbinden wollte.
Nachweis: TOP 5.3, PDF-Seite 23
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU zur Vorlage APS/145/2026
Von elf Grundstücken am Pastor-Dörr-Ring waren nach der Debatte sechs vergeben worden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die übrigen Bereiche mit niedrigeren aktualisierten Kaufpreisen nochmals nach den 2024 beschlossenen Kriterien zu verlosen. Erst wenn innerhalb eines Jahres kein Verkauf an die vorgesehene Zielgruppe gelang, sollte ein Verkauf an Meistbietende folgen.
SPD/Volt schlug stattdessen eine Vergabe im Erbbaurecht vor; dafür stimmten auch Die Linke, FDP, Ratsherr Lemmer und Ratsfrau Dufhues, während AfD, CDU und Grüne den Antrag ablehnten. Der Antrag von CDU und Grünen auf erneute Verlosung mit anschließend möglichem Höchstgebotsverfahren wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen und AfD gegen die übrigen genannten Gruppen beschlossen.
Der Rat gab den festgelegten Zielgruppen ein weiteres Jahr Vorrang vor einer Vergabe nach dem höchsten Gebot. Der Konflikt betraf damit unmittelbar den Umgang mit städtischem Grund und die Form der Eigentumsbildung.
Vorlage RAT/221/2026 · Nachweis: TOP 6.2, PDF-Seite 31
Rat · Sitzung vom 19.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Was konkret wird die Stadtverwaltung jetzt unverzüglich veranlassen wie z.B. Gründung eines Teams aus Verwaltung, Eishockey, Sport, Bürgern, dem Olympia-bewerbungsteam und weiteren, um sofort und unverzüglich die ersten, weichen- stellenden Maßnahmen zu besprechen, zu entscheiden und zu veranlassen?
2. Wie konkret werden auch jetzt sofort die DEG, D LIVE, der PSD Bank Dome und weitere Akteure eingebunden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/216/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Torsten Lemmer zur Entscheidung, dass NHL-Eishockeyspiele im PSD Bank Dome in Düsseldorf ausgetragen werden Frage 1: Was konkret wird die Stadtverwaltung jetzt unverzüglich veranlassen wie z.B. Gründung eines Teams aus Verwaltung, Eishockey, Sport, Bürgern, dem Olympiabewerbungsteam und weiteren, um sofort und unverzüglich die ersten, weichenstellenden Maßnahmen zu besprechen, zu entscheiden und zu veranlassen? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich neben anderen deutschen Städten für die Austragung der beiden NHL-Spiele im Dezember 2026 angeboten und wurde durch die National Hockey League ausgewählt. Die NHL kehrt nach 15 Jahren erstmals wieder nach Deutschland zurück und wird die beiden Spiele in Düsseldorf austragen. Es ist nach jetzigem Stand nicht geplant, ein eigenes Team zu bilden. Im Übrigen wird die Umsetzung der Veranstaltung im PSD Bank Dome wie immer professionell durch D.LIVE/D.SPORTS unter Beteiligung des Veranstalters erfolgen. D.LIVE/D.SPORTS arbeitet aktuell intensiv an der Ausrichtung der IIHF- Eishockey-Weltmeisterschaft Deutschland 2027. Hier wurde bereits vor geraumer Zeit ein Kompetenzteam Eishockey gebildet. Nach Akquise der IIHF-Eishockey-Weltmeisterschaft wurde umgehend durch D.LIVE/D.SPORTS ein sogenannter „Runder Tisch Eishockey" etabliert mit Teilnahme der DEG GmbH, des DEG e.V. und des Sportamts. Hier werden regelmäßig die aktuelle Entwicklung und die Bedürfnisse des Eishockeysports besprochen und weitere Vorgehensweisen abgestimmt. Bestes Beispiel für die funktionierenden Strukturen war der NHL-Hockey Day, der am 13. und 14. März 2026 auf dem Gustaf-Gründgens-Platz stattgefunden hat. Alle Genehmigungsprozesse wurden in kurzer Zeit mit den Kompetenzzentrum Veranstaltungen, den beteiligten Ämtern, D.LIVE sowie D.SPORTS und der NHL umgesetzt. Die Unterstützung in der Bespielung der Aktivierungsstationen erfolgte mit großer Unterstützung durch den DEG Eishockey Nachwuchs. Die DEG GmbH war u.a. in das Bühnenprogramm eingebunden. Ein Ziel ist es stets, auch der DEG und dem Eishockey-Nachwuchs eine Plattform zu bieten. Seite 1 von 2 Frage 2: Wie konkret werden auch jetzt sofort die DEG, D LIVE, der PSD Bank Dome und weitere Akteure eingebunden? Antwort: Vertragspartner der NHL sind D.LIVE/D.SPORTS. Von hier erfolgt eine dauerhafte Einbindung der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Stakeholder und Partner. Mit den ersten Aktivitäten in Düsseldorf wurden auch direkte Kommunikationswege zwischen den Akteuren etabliert. Bereits in den letzten Wochen fanden intensive Site Visits im PSD Bank Dome unter Beteiligung der NHL statt. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Zu welchen konkreten Gelegenheiten nutzte die Landeshauptstadt Düsseldorf in den Jahren 2024 und 2025 Blumen, Blumengestecke, Kränze, etc. (bei der Antwort bitte auflisten nach Rathaus, Ämtern und Bezirksvertretungen)?
2. Zu welchen konkreten Gelegenheiten wird die Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2026 Blumen, Blumengestecke, Kränze, etc. nutzen (bei der Antwort bitte auflisten nach Rathaus, Ämtern und Bezirksvertretungen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/075/2026 Beigeordneter Kral Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates am 19.03.2026 Hier: "Blumen, Blumengestecke, Kränze, etc. die von der Landeshauptstadt Düsseldorf bei vielen Gelegenheiten genutzt werden" Frage 1: Zu welchen konkreten Gelegenheiten nutzte die Landeshauptstadt Düsseldorf in den Jahren 2024 und 2025 Blumen, Blumengestecke, Kränze, etc. (bei der Antwort bitte auflisten nach Rathaus, Ämtern und Bezirksvertretungen)? Frage 2: Zu welchen konkreten Gelegenheiten wird die Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2026 Blumen, Blumengestecke, Kränze, etc. nutzen (bei der Antwort bitte auflisten nach Rathaus, Ämtern und Bezirksvertretungen)? Antwort zu Frage 1 und 2: Die Stadtverwaltung nutzt Blumen und Blumenschmuck insbesondere für die florale Ausgestaltung des Rathauses für Empfänge und Veranstaltungen sowie für die Überreichung von Blumensträußen zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Ehrungen. Auch für Bezirksvertretungen, Dezernate und Ämter werden Dekorationsleistungen erbracht, jedoch überwiegt die Leistung für das Rathaus. Kränze werden für die verstorbenen Mitarbeitenden und für die Gedenktage im November gefertigt. Frage 3: Welche Ausgaben für Blumen, Blumengestecke, Kränze, etc. - siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2 - sind in den Jahren 2024 und 2025 verausgabt worden bzw. sind für 2026 eingeplant (bitte zu den Auflistungen aus den Fragen 1 und 2 entsprechend beifügen)? Antwort zu Frage 3: Für den Bereich Floristik und Dekoration stehen jährlich insgesamt rund 40.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung führt keine Statistik über Ort, Anzahl, Anlass und Art der Dekorationsleistungen. Da die Ermittlung der Angaben einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, sieht die Verwaltung von einer Beantwortung im Detail ab. Beigeordneter Kral
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Bahnen und Busse stehen zum Stand 11.02.2026 aus welchen Gründen nicht für den Fahrbetrieb zur Verfügung (bitte konkret nach eingesetzten Linien auflisten)?
2. Wie hoch sind die tatsächlichen Reparaturkosten je Bahn und Bus für die in der Antwort zur Frage 1 aufgelisteten Fahrzeuge (bitte auch die Transportkosten zur Reparaturwerkstatt hin und zurück angeben; wenn dies im öffentlichen Teil nicht beantwortet werden kann, dann bitte im NÖ Teil der Stadtratssitzung)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/076/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI „Rheinbahnen und -busse, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht für den Fahrbetrieb zur Verfügung stehen" (Rat/076/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: Wie viele Bahnen und Busse stehen zum Stand 11.02.2026 aus welchen Gründen nicht für den Fahrbetrieb zur Verfügung (bitte nach konkret eingesetzten Linien auf- listen)? Antwort: Zum Stichtag 11.02.2026 waren 51 Bahnfahrzeuge und 60 Busse in den Werkstätten registriert. Die Hauptgründe dafür, dass Fahrzeuge nicht für den Fahrbetrieb zur Ver- fügung stehen, sind Unfallschäden bei Bahnfahrzeugen sowie technische Defekte und planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen bei Bussen. Die Rheinbahn und ihre Mitar- beitenden arbeiten stets mit Hochdruck daran, Fahrzeuge so schnell wie möglich wie- der einsatzbereit zu machen. Grundsätzlich steuert die Rheinbahn den Fahrzeugeinsatz tagesaktuell entsprechend der Verfügbarkeit. Die Einsatzplanung trägt dabei Sorge dafür, dass die Auswirkun- gen auf die Kundinnen und Kunden der Rheinbahn so gering wie möglich ausfallen. Frage 2: Wie hoch sind die tatsächlichen Reparaturkosten je Bahn und Bus für die in der Ant- wort zur Frage 1 aufgelisteten Fahrzeuge (bitte auch die Transportkosten zur Repa- raturwerkstatt hin und zurück angeben; wenn dies im öffentlichen Teil nicht beant- wortet werden kann, dann bitte im NÖ Teil der Stadtratssitzung)? Antwort: Die Reparaturkosten variieren erheblich in Abhängigkeit vom jeweiligen Schadens- umfang des betroffenen Fahrzeugs. Die Transportkosten je Bahnfahrzeug für Hin- und Rücktransporte zu bzw. von den europäischen Dienstleistern bewegen sich ins- gesamt zwischen 17.000 und 30.000 Euro. Die konkrete Höhe ist insbesondere ab- hängig von der Fahrzeuglänge sowie der Transportdistanz. Für die Gesamtbewertung ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei Fremdschäden regelmäßig Versicherungs- schutz besteht. Zudem liegt der Anteil der im Ausland durchgeführten Reparaturen bei weniger als fünf Prozent des gesamten Reparaturvolumens der Rheinbahn AG. Das gewählte Vorgehen erweist sich im derzeitigen Umfang als wirtschaftlich. Frage 3: Wie viele Rheinbahnbeschäftigte, die die Bahnen und Busse aus der Antwort zur Frage 1 fahren würden, werden nun wie in ihren Arbeitszeiten eingesetzt (auch hier bitte konkret nach eingesetzten Linien auflisten)? Antwort: Sollten Rheinbahn-Mitarbeitende im Fahrdienst aus Gründen der Fahrzeugverfügbar- keit nicht im Linienbetrieb eingesetzt werden können, nehmen sie z. B. an Schulun- gen teil, stehen als Personalreserve zur Verfügung oder erhalten die Möglichkeit, Überstunden abzubauen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Durch wen bzw. welches Amt/Verantwortlichen/Zuständigen wurde die Veranstaltung „ Insektenschau - Kunstwerke der Evolution " genehmigt?
2. Wann und wie bzw. wie oft hat das Veterinäramt oder eine andere städtische verantwortliche Stelle eine Kontrolle der Ausstellung vor Ort durchgeführt?
3. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich kommerzielle Ausstellungen, bei denen eine große Anzahl lebender Tiere öffentlich gegen Eintritt präsentiert wird?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/115/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zur „Insektenschau - Kunstwerke der Evolution" in Düsseldorf Sitzung des Rates am 19.03.2026 Frage 1: Durch wen bzw. welches Amt/Verantwortlichen/Zuständigen wurde die Veranstaltung „Insektenschau - Kunstwerke der Evolution" genehmigt? Antwort: Die Veranstaltung „Insektenschau - Kunstwerke der Evolution" benötigt keine tierschutzrechtliche Genehmigung, da nach Auskunft des Veranstalters keine lebenden Tiere teilnehmen werden. Frage 2: Wann und wie bzw. wie oft hat das Veterinäramt oder eine andere städtische verantwortliche Stelle eine Kontrolle der Ausstellung vor Ort durchgeführt? Antwort: Da an der Veranstaltung „Insektenschau - Kunstwerke der Evolution" nach Angaben des Betreibers keine lebenden Tiere teilnehmen werden, erfolgen keine Kontrollen durch amtliche Tierärztinnen bzw. amtliche Tierärzte. Frage 3: Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich kommerzielle Ausstellungen, bei denen eine große Anzahl lebender Tiere öffentlich gegen Eintritt präsentiert wird? Die Anfrage wird hinsichtlich der Teilfrage 3 gemäß § 7 Abs, 6 GeschO Rat zurückgewiesen. Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten. Die Teilfrage 3 begehrt eine generelle Bewertung über kommerzielle Tierausstellungen und ist damit nicht aus Auskunft von der Verwaltung vorliegenden Sachinformationen gerichtet. Beigeordneter Jochen Kral
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Auswirkungen hätten die im Gebäudemodernisierungsgesetz geplanten Änderungen bezüglich der Zulässigkeit des Einbaus neuer Gasheizungen auf die notwendige Transformation des Gasverteilnetzes in Düsseldorf?
2. Welche Folgen hätte das für zu erwartende Anpassung der Abschreibungsmodalitäten*?
3. Welche Folgen hätte das für die Entwicklung der Netzentgelte?
Am 24. Februar wurden die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgestellt. Die Bundesregierung plant darin die Regeln für den Heizungstausch im Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 - 71p und § 72) abzuschaffen. Es sollen weiterhin neue Gasheizungen (und Ölheizungen) eingebaut werden können. Für den Betrieb der Gasheizungen ist der Anschluss an das Gasverteilnetz erforderlich.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/097/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfrau Dominique Mirus zum „Gasnetz und Gebäudemodernisierungsgesetz" Sitzung des Rates am 19.03.2026 Frage 1: Welche Auswirkungen hätten die im Gebäudemodernisierungsgesetz geplanten Änderungen bezüglich der Zulässigkeit des Einbaus neuer Gasheizungen auf die notwendige Transformation des Gasverteilnetzes in Düsseldorf? Frage 2: Welche Folgen hätte das für zu erwartende Anpassung der Abschreibungsmodalitäten? Frage 3: Welche Folgen hätte das für die Entwicklung der Netzentgelte? Antwort: Ohne Kenntnisse der konkreten Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind alle Aussagen zur Veränderung des Gasnetzes, seiner Abschreibungsmodalitäten und der Netzentgelten spekulativ. Eine Beantwortung der Fragen ist derzeit nicht möglich. Beigeordneter Jochen Kral
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann und wie wird die Stadtspitze bzw. die Stadt Düsseldorf konkret zum Tod des in Düsseldorf geborenen Jürgen Haber mas gedenken?
2. Welche konkreten Überlegungen und/oder Planungen gibt es, die Düsseldorfer Gesellschaft in dieses Gedenken mit einzubeziehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/199/2026 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Ratssitzung am 19.03.2026: Frage 1: Wann und wie wird die Stadtspitze bzw. die Stadt Düsseldorf konkret zum Tod des in Düsseldorf geborenen Jürgen Habermas gedenken? Frage 2: Welche konkreten Überlegungen und/oder Planungen gibt es, die Düsseldorfer Ge- sellschaft in dieses Gedenken mit einzubeziehen? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat dem verstorbenen Heine-Preis-Träger Jür- gen Habermas auf den städtischen Social-Media-Kanälen gedacht. Herr Oberbür- germeister Dr. Stephan Keller würdigt in seinem Zitat das Engagement des Philo- sophen als prägend für den heutigen gesellschaftlichen Diskurs weit über Deutschland hinaus. Die Familie erhält ein offizielles Kondolenzschreiben. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche kurzfristigen Auswirkungen hat das Ausscheiden der DEG für die Einnahmen im PSD Dome für den Betreiber, die Caterer, die Nahrungsmittelverkäufer im Dome, die Steuermindereinnahmen für die Stadt, etc.)?
2. Wie konkret wird die Stadt Düsseldorf jetzt kurzfristig allen Betroffenen in der Antwort auf Frage 1 helfen?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, am Freitag, dem 13. März 2026 verlor die DEG vor 5.094 Zuschauern im ISS Dome auch das zweite Spiel der Preplayoffs. Somit endete die Eishockeysaison. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage aus aktuellem Anlass auf die Tagesordnung der Sitzung vom 19.03.2026 zu setzen und von der Verwaltung konkret beantworten zu lassen. 1.) Welche kurzfristigen Auswirkungen hat das Ausscheiden der DEG für die Einnahmen im PSD Dome für den Betreiber, die Caterer, die Nahrungsmittelverkäufer im Dome, die Steuermindereinnahmen für die Stadt, etc.)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/200/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Torsten Lemmer zum Ausschei- den der DEG in den Preplayoffs (RAT/200/2026) Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH & Co. KG beantwortet. Frage 1: Welche kurzfristigen Auswirkungen hat das Ausscheiden der DEG auf die Ein- nahmen im ISS Dome für den Betreiber, die Caterer, die Nahrungsmittelverkäufer im Dome, die Steuermindereinnahmen für die Stadt, etc.? Durch das frühzeitige Ausscheiden der Düsseldorfer EG aus den Preplayoffs entfallen im PSD BANK DOME mehrere ursprünglich eingeplante Heimspiele der Playoffserie - insgesamt haben aber in der aktuellen Saison mehr DEG-Spiele stattgefunden als in der Vorsaison. Mit den nicht stattfindenden Spielen entfallen zwar entsprechende veranstaltungsbe- zogene Umsätze, gleichzeitig entstehen jedoch auch verschiedene Einsparungen, da zahlreiche Kostenpositionen unmittelbar an die Durchführung einzelner Spieltage ge- koppelt sind. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für Veranstaltungsorganisation, Produkti- ons- und Betriebspersonal, Sicherheits- und Verkehrsleistungen, Reinigung sowie wei- tere infrastrukturelle Dienstleistungen. Darüber hinaus entfallen auch Umbauarbeiten, die regelmäßig beim Wechsel zwischen Eishockeybetrieb und anderen Veranstal- tungsformaten erforderlich sind. Ein weiterer Effekt ergibt sich aus dem früheren Saisonende der Eisfläche. Durch das vorzeitige Abtauen des Eises reduzieren sich auch energiebezogene Betriebsaufwen- dungen. Auch im Bereich Gastronomie und Verkaufsstände entfallen zwar Umsätze aus den nicht stattfindenden Spielen, gleichzeitig entstehen dort ebenfalls geringere Waren-, Personal- und Logistikkosten. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich Einnahmeausfälle und gleichzeitig entfallende veranstaltungsbezogene Kosten gegenseitig teilweise ausgleichen. Vor diesem Hin- tergrund bewegen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen für den Hallenbetrieb sowie die beteiligten Dienstleister insgesamt in einem überschaubaren Rahmen. Die steuerlichen Auswirkungen für die Stadt Düsseldorf aus dem Steuerjahr 2026 wer- den erst im Folgejahr 2027 erkennbar. Frage 2: Wie konkret wird die Stadt Düsseldorf jetzt kurzfristig allen Betroffenen in der Antwort auf Frage 1 helfen? Aus Sicht des Hallenbetreibers ergibt sich durch das frühere Saisonende der DEG der- zeit kein besonderer Handlungsbedarf für kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen. Schwankungen im Saisonverlauf und damit verbundene Veränderungen bei der Anzahl von Heimspielen sind ein übliches Element des professionellen Ligabetriebs und wer- den bei der wirtschaftlichen Planung von Veranstaltungsstätten sowie von beteiligten Dienstleistern grundsätzlich berücksichtigt. Der PSD BANK DOME wird unabhängig vom Verlauf der Eishockeysaison ganzjährig für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen genutzt, darunter Konzerte, Shows, weitere Sportveranstaltungen sowie unterschiedliche Eventformate. Diese leisten in Summe einen signifikant höheren wirtschaftlichen Beitrag für den Dome als die DEG, sodass dieser nicht ausschließlich vom Spielbetrieb der DEG abhängig ist. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein Anlass für besondere Unterstützungs- maßnahmen, solche wurden aber auch von den Dienstleistern in keiner Weise adres- siert.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Frage 3: In welchem Umfang wurde 2025 privater bzw. städtischer Wohnraum zur Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in Düsseldorf genutzt?
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/083/2026 Oberbürgermeister Dr. Keller Beantwortung der Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Anlaufstellen für Frauen in Not während der Karnevals-Session 2026 RAT/083/2026 Die Verwaltung hat die Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V. um Beantwortung der Fragen gebeten. Nachfolgend werden die Antworten der Frauenberatungsstelle wiedergegeben. Frage 1: In der Düsseldorfer Altstadt gibt es ca. 250 Kneipen und Lokale. Mit welcher Begründung wurden die nicht auf der Liste genannten Cafés/Kneipen nicht als Anlaufstelle für Mädchen/Frauen in Not benannt. Bitte nennen Sie hier den Grund der nicht erfolgten Auflistung für jeden einzelnen Club/Kneipe. Antwort zu Frage 1: In der Liste aller teilnehmenden „Luisa ist hier!"-Orte sind ausschließlich die Kneipen, Lokale und Orte aufgeführt, die bisher eine verbindliche Kooperation mit der Frauenberatungsstelle geschlossen haben. Voraussetzung hierfür sind Schulungen zum Thema sexualisierte Gewalt, über die Kampagne und über Handlungsoptionen. Nach Abschluss dieses Prozesses stellt die Frauenberatungsstelle Düsseldorf Material, wie zum Beispiel Plakate und Aufkleber, zur Verfügung. Alle nicht gelisteten Kneipen, Lokale und Orte erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Zur Einführung der Kampagne konnte punktuell eine aufsuchende Kaltaquise realisiert werden. Dieses extrem zeitintensive Verfahren ist mit den bestehenden Kapazitäten nicht weiter leistbar. Es wird regelmäßig darum gebeten, dass Bürger*innen, Netzwerkpartner*innen etc. in ihren vertrauten Gastronomiebetrieben für die Kampagne werben und den Kontakt so niedrigschwellig herstellen. Mittlerweile kommen kontinuierlich über diesen Weg, aber auch ganz eigenständig, Gastronomiebetreibende auf die Frauenberatungsstelle zu, um an der Kampagne teilzunehmen. Eine stärkere Ausweitung ist nur mit zusätzlichen (personellen) Kapazitäten möglich. Frage 2: Wie viele Kontaktaufnehmen hilfesuchender Mädchen/ Frauen in Not gab es während der Karnevals-Session 2026 in der Zeit vom 12.02.2026- 18.02.2026? Hier bitte nach Kneipe/Club sowie nach Art der geleisteten Hilfe (möglicherweise unter Hinzuziehung von OSD/RTW) aufschlüsseln. Antwort zu Frage 2: Während der Karnevalstage 2026 haben sich 5 Frauen* in der offenen Notfallsprechzeit an die Frauenberatungsstelle gewendet. Im Rahmen der offenen Notfallsprechstunde waren in diesem Jahr ausschließlich telefonische Beratungen angefragt. Für die Beratungen war die Frage, über welche Kneipe/welchen Club in die Notfallsprechstunde gefunden wurde, nicht relevant. Wieviel Hilfe und Unterstützung von den teilnehmenden Orten bzw. dem Ordnungs- und Servicedienst oder Rettungsdienst während der Karnevalstage rund um die „Luisa ist hier!" Kampagne geleistet wurde, wird nicht gesondert vermerkt. Frage 3: Welche Kneipen/Club/Lokale werden für zukünftige, diesjährige Großveranstaltungen im Bereich der Düsseldorfer Innenstand und Altstadt in dieses bestehende Hilfskonzept „Luisa ist hier" mit einbezogen? Bitte hier aufschlüsseln nach Event (beispielsweise: Brückenlauf, Japan-Tag, Rheinkirmes und weitere) Antwort zu Frage 3: Die besonderen „Luisa Spezial"-Angebote, die ausschließlich bei Großveranstaltungen stattfinden, ergänzen die ganzjährige „Luisa ist hier!"- Kampagne in Kneipen/Clubs hier in Düsseldorf. Ein Ausweiten der teilnehmenden Orte findet dabei entsprechend der Kapazitäten sukzessiv und kontinuierlich über das ganze Jahr statt. Alle teilnehmenden Orte bei den „Luisa Spezial"-Angeboten richten sich nach der Ausgestaltung der Großveranstaltung und werden mit den jeweiligen Verantwortlichen abgestimmt. Zu Großveranstaltungen sind alle festen Orte, die dann geöffnet haben, als fester Bestandteil eingeplant sowie die Rettungskräfte und der Ordnungs- und Servicedienst. Zu jeder Großveranstaltung wird geschaut, welche Akteur*innen dabei sein sollten. Zur Rheinkirmes werden beispielsweise die Bierzelte und die Toilettenwagen in die Kampagne integriert. Hierzu zählten in den letzten Jahren die Bierzelte „Zum Schlüssel", „Schlösser", „Kürzer", „Uerige", „Schumacher" sowie das Schützenfestzelt, der Füchschen Biergarten und das Weinzelt. Zum Weihnachtsmarkt sind die Glühweinstände und am Japantag die Standbetreiber*innen in die Kampagne eingebunden. Sobald sich die Rahmenbedingungen, der Austragungsort oder auch die Beteiligten einer Großveranstaltung verändern oder auch neue Veranstaltungen hinzukommen, wird die Kampagne entsprechend angepasst.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ( „ Bau-Turbo " ) wird unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Bundesarchitekten kammer, dem Paritätischem Wohlfahrtsverband und Architects for Future kritisiert. 1 Als Kritikpunkte werden insbesondere die fehlende Festschreibung eines Mindestanteils an bezahlbarem, gefördertem Wohnungsbau und das Zurückschrauben des Natur- und Artenschutzes genannt. 2 Die Zeitschrift „ Grünstift " 3 stellte als Beispiel für die konkrete Gefährdung durch den Verzicht auf Umweltgutachten dar, dass es bei Errichtung von Wohngebäuden auf zuvor gewerblich genutzten Grundstücken zur unsachgemäßen Entsorgung von belastetem Aushub und Bauschutt kommen kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für den Verkauf an die Meistbietenden und den anschließenden Abschluss von Kaufverträgen mit den jeweiligen Meistbietenden für die Grundstücksbereiche des Areals Pastor-Dörr-Ring entsprechend der Sachdarstellung.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf veräußert die nachfolgenden Grundstücksflächen im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens und den nachfolgend genannten Bedingungen an die jeweils meistbietenden Kaufinteressenten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, 20 % der ÖPNV- Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW im Jahr 2026 für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Der Rat der LHD hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (Drs-Nr. 001/ 20/2014). Die anteilige ÖPNV-Pauschale für die LHD beträgt nach Änderung der ÖPNV-Pauschalen- Verordnung ab dem Jahr 2026 derzeit jährlich rd. 11,9 Mio. € . Im laufenden Gesetzgebungsverfahren (10. Novelle des ÖPNVG NRW) ist landesweit eine Erhöhung der Pauschale um 30 Mio. € vorgesehen. Dies würde infolgedessen auch für die LHD und die Verkehrsunternehmen zu einem erhöhten Gesamtbetrag führen. Die aufgeführten anteiligen Beträge zu den Beschlusspunkten 1 bis 3 würden dementsprechend ebenfalls ansteigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat stimmt der Jugendhilfeplanung Kinder- und Jugendförderung zu und beschließt den Kinder- und Jugendförderplan mit den Maßnahmen für den Planungszeitraum 2026 bis 2030.
Der Kinder- und Jugendförderplan wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung entsprechend den Vorgaben des Kinder- und Jugendfördergesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG) erstellt und umfasst die Planung für die aktuelle Ratsperiode 2026 bis 2030. Der Kinder- und Jugendförderplan ist das Planungs- und Steuerungsinstrument für die Jugendförderung und Voraussetzung für den Abruf von Fördermitteln.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt das Gestaltungskonzept für die Westseite der Königsallee anlässlich der anstehenden Wiederherstellung der Gehwege im Bereich der neu errichteten Gebäude „ TRINKAUS KARREE " und „ LeCoeur " . Auf Grundlage der beigefügten Plandarstellungen und nachfolgenden Beschreibung beauftragt der Rat die Verwaltung entsprechende Kostenteilungs- und Umsetzungsvereinbarungen abzuschließen. Die Widerherstellung soll 2026 erfolgen, um so mit Abschluss der Hochbaumaßnahme eine funktionsfähige Kö zu erreichen .
Im Bereich der Königsallee 21, 32 und 37 werden die Bauvorhaben der Investoren umgesetzt. Im Zuge der Bautätigkeiten sind umfangreiche Schäden an den Oberflächenbelägen entstanden, die durch die Bauherren zu beseitigen sind. Mit der zwangsläufig notwendigen Wiederherstellung der Gehwege im Frühjahr 2026 ergibt sich die Chance, den Gehwegbereich aufzuwerten. Hierzu sind die Entwicklungspartner initiativ auf die Stadt zugekommen, woraus sich eine Win-win- Situation ergibt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung - der Herrichtung einer Teilfläche des Schützenplatzes Eller, Heidelberger Straße 4, als Vorabmaßnahme für die Errichtung einer Traglufthalle (Dreifachsporthalle) - der Anmietung einer Traglufthalle als Interim zur Aufrechterhaltung des Schulsports der Dieter-Forte-Gesamtschule während der Planungs- und Bauphase des Ersatzneubaus der Sporthallen an der Heidelberger Straße 75 (Mietdauer: 58 Monate) mit einer Gesamtsumme von 6.050.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 479.727 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
G esamtkosten der Maßnahme 6.050.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 5.941.693 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 51.796 EUR + investive Kosten 56.511 EUR = Gesamtkosten 108.307 EUR Jährliche Nettofolgekosten 479.727 EUR Ausgangssituation Am Standort Heidelberger Straße 75 sind aktuell zwei Einfachsporthallen, ein Kraftraum und eine Dreifachsporthalle vorhanden. Alle fünf Sporthallenteile sind aufgrund von Dachundichtigkeiten seit Ende 2024 dauerhaft gesperrt und abgängig. Die aktuelle Übergangsnutzung der Sporthallen am alten Schulkomplex Hospitalstraße durch die Dieter-Forte-Gesamtschule ist bis zu einem geplanten Abriss in voraussichtlich 2026 befristet. Der aktuelle Ablaufplan für den Gesamtneubau sieht vor, dass im ersten Abschnitt die abgängigen Hallen abgerissen werden, sodass ein Baufeld entsteht. Die Errichtung der neuen Sporteinheiten erfolgt erst zum Abschluss der Maßnahme. Daher wird die Traglufthalle während der gesamten Bauzeit bis voraussichtlich 2031 benötigt. In unmittelbarer Nähe zum Schulstandort Heidelberger Straße 75 befindet sich der Schützenplatz Eller (Heidelberger Straße 4), der seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf an den Schützenverein Düsseldorf-Eller e. V. verpachtet ist. Auf e inem Teilstück des Flurstücks 126 soll nun die Traglufthalle als Interim während der Planung und Realisierung der Sporthallenersatzneubauten an der Heidelberger Straße 75 errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit Frau Marita Willwer als persönliche Stel lvertretung für Frau Olga Rosow, Frau Iris Bellstedt als persönliche Stellvertretung für Herrn Michael Schmidt und Herrn Xavier Domain anstelle von Frau Annemarie Benke als persönliche Stellvertretung für Herrn Marc Pähler zu stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss.
Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB) -Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022) in Verbindung mit § 4 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S. 664/ SGV NRW 216) ist für jedes stimmberechtigte Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu wählen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich für die nachfolgend aufgeführte Neubesetzung der Gremien durch Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates aus.
Gemäß der Satzung des Düsseldorfer Jugendrats kann der Jugendrat Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadt beschließen. Ferner kann der Jugendrat aus den Reihen der gewählten stimmberechtigten Mitglieder für die öffentlichen Sitzungen der nachfolgend aufgeführten Gremien jeweils ein beratendes Mitglied benennen. Gremien der Landeshauptstadt, für die der Jugendrat beratende Mitglieder benennen kann: ï‚§ Ausschuss für Gleichstellung ï‚§ Ausschuss für Gesundheit und Soziales ï‚§ Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz ï‚§ Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ï‚§ Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ï‚§ Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit ï‚§ Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung ï‚§ Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation ï‚§ Bauausschuss ï‚§ Ausschuss für Chancengleichheit und Integration ï‚§ Behindertenrat ï‚§ Jugendhilfeausschuss ï‚§ Kulturausschuss ï‚§ Ordnungs- und Verkehrsausschuss ï‚§ Schulausschuss ï‚§ Sportausschuss In ihrer konstituierenden Sitzung am 19. Februar 2026 konnten, aus zeitlichen Gründen, nicht für jeden der oben ausgeführten Ausschüsse ein beratendes Mitglied aus dem Jugendrat benannt werden. Dies wird in der Sitzung am 26. März 2026 nachgeholt und in der nächsten Ratssitzung vom 07. Mai 2026 vorgelegt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 8 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NRW) i.V.m. § 53 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) ist dem Rat bis zum 31.03. des Folgejahres eine Aufstellung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie deren Vergütung des Vorjahres vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV NRW) festgelegte Grenze übersteigt. Die Grenze gem. § 15 NtV NRW liegt bei 1.200,00 Euro. Die in einem Kalenderjahr gewährten Einkünfte aus einer oder mehreren Nebentätigkeiten dürfen insgesamt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 NtV NRW in Höhe von 11.563,53 Euro nicht übersteigen. Für Hauptverwaltungsbeamte, die den Vorsitz im Verwaltungsrat der Stadtsparkassen innehaben, liegt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 NtV bei 28.908,85 Euro. Für die über die jeweilige Höchstgrenze hinausgehenden Vergütungen besteht eine Abführungspflicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt das Veränderungsverzeichnis der Beschlüsse der etatberatenden Fachausschüsse zum Haushaltsplan-Entwurf 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zu den Haushaltsansätzen zur Kenntnis und entscheidet gemäß Empfehlung der Fachausschüsse hierüber.
§ 37 Abs. 4 Satz 2 GO NRW legt fest, dass die Bezirksvertretungen über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken, beraten und dazu Vorschläge machen und Anregungen geben können. Damit der Rat im Rahmen seiner Entscheidungsfindung über die Haushaltsansätze die Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen berücksichtigen kann, wurde eine Zusammenstellung der Wünsche der Bezirksvertretungen, geordnet nach den einzelnen Bezirken, als Anlage beigefügt. Darauf wurde vermerkt, inwieweit die jeweils zuständigen Fachausschüsse den Anregungen der Bezirksvertretungen gefolgt sind. In den Fällen, in denen die Fachausschüsse die Vorschläge der Bezirksvertretungen übernommen haben, sind die Ergebnisse in das Veränderungsverzeichnis der Beschlüsse der etatberatenden Fachausschüsse zum Haushaltsplan-Entwurf 2026 eingeflossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan und die Stellenübersicht der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2026 in der vorgelegten Fassung sowie die sich aus der Etatratssitzung ergebenden Stellenplanveränderungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2026 mit Haushaltsplan, Stellenplan, bezirksbezogenen Haushaltsansätzen und übrigen Anlagen gemäß § 1 KomHVO NRW (soweit nicht durch Einzelvorlage beschlossen) in der vorliegenden Fassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 10 Absatz 3 LWahlG NRW i.V.m. § 3 Absatz 1 LWahlO NRW hat der Rat der Stadt Düsseldorf sechs Mitglieder sowie für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu wählen. Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung, sofern wahlrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
5 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.