Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 9
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 9 · Sitzung vom 02.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 06.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Benrather Schloßallee in Fahrtrichtung Benrath im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee sowie die Einrichtung eines Parkstreifens in der Innenkurve der Bonner Straße gemäß der beiliegenden Planung.
Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Benrather Schloßallee hat eine innerörtliche Verbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz und liegt auf dem städtischen Bezirksradnetz. Das von der IHK definierte Kernstraßennetz ist nicht betroffen. Bei der Verkehrszählung aus dem Jahr 2022 wurde im Bereich der Ludolfstraße eine Verkehrsstärke von 735 Kfz/h in den Spitzenstunden ermittelt. Der Schwerverkehrsanteil fällt dabei gering aus (< 5 %). Die Benrather Schloßallee wird von der Stadtbahnlinie U72 sowie den nur nachts verkehrenden Buslinien 817 und NE7 befahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es ein vielseitiges Angebot an geteilter Mikromobilität wie z.B. E- Scooter und Leihfahrräder. Als wesentliche Maßnahme zur stadtverträglichen und verkehrssicheren Gestaltung der Mobilitätsangebote dient die Einrichtung von Abstellflächen, sogenannte Sharingstationen, sowie die damit korrespondierende Einrichtung von Parkverbotszonen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von 4 neuen Baumpflanzungen ( Handlungsfeld 1) aus der Beschlussvorlage BV9/128/2026 in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 vom 03.07.2026.
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, Beschlussvorlagen bzw. Planungen im Rahmen des Stadtbaumkonzepts, bei denen die Anpflanzung von Stadtbäumen den Entfall bestehender Stellplätze zur Folge hat, künftig erst nach einer vorherigen Ortsbegehung der jeweiligen Standorte in die Bezirksvertretung einzubringen. Hierzu soll die Bezirksverwaltungsstelle für sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung 9 sowie die beratenden Ratsmitglieder eine entsprechende Ortsbegehung mit einer Mindestvorlaufzeit von einem Monat organisieren. Im Rahmen dieser Ortsbegehung sollen das zuständige Fachamt sowie - soweit bereits vorgesehen - die mit der Ausführung beauftragte bzw. für die Umsetzung vorgesehene Fachfirma die konkreten Standorte, die geplante Ausführung sowie die Auswirkungen auf den vorhandenen Parkraum vor Ort vorstellen und erläutern.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer regelmäßigen Präsenz im Stadtbezirk über eine besondere Ortskenntnis. Diese Kenntnis sollte bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planung von Stadtbaumstandorten einbezogen werden. Insbesondere bei Standorten, an denen durch die geplante Anpflanzung Stellplätze entfallen, können die konkreten örtlichen Gegebenheiten für die Bewertung eines Vorhabens von erheblicher Bedeutung sein. Hierzu zählen beispielsweise die tatsächliche Parksituation, die Erschließung angrenzender Grundstücke, vorhandene Zufahrten, Lieferverkehre, die Nutzung durch Anwohner sowie weitere örtliche Besonderheiten, die aus den Planunterlagen allein möglicherweise nicht hinreichend ersichtlich sind. Eine frühzeitige gemeinsame Ortsbesichtigung ermöglicht es, die örtlichen Kenntnisse der Bezirksvertretung bereits vor einer abschließenden Planung und Beschlussfassung einzubeziehen. Dadurch können gegebenenfalls geeignete alternative Standorte oder Anpassungen der Planung frühzeitig erörtert werden. Dies dient zugleich einem effizienteren Planungsverfahren. Wenn die Bezirksvertretung erst zu einem fortgeschrittenen Planungsstand mit konkreten Beschlussvorlagen befasst wird, besteht die Gefahr, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten Ablehnungen oder Änderungswünsche erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem bereits erheblicher Planungs- und Vorbereitungsaufwand entstanden ist. Die beantragte frühzeitige Ortsbegehung soll daher dazu beitragen, die vorhandene Ortskenntnis der Bezirksvertretung konstruktiv in die Planung einzubinden, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und unnötige spätere Planungsänderungen zu vermeiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die bislang nicht hinreichend erfolgte Überarbeitung der Parkmöglichkeiten an der Kölner Landstraße entsprechend den Beschlüssen BV9/235/2022 und BV9/233/2025 zu konkretisieren und einen weiteren Kurzparkstand auf Höhe der Hausnummer 253 sowie zwei weitere Kurzparkstände auf Höhe der Hausnummer 259 einzurichten. Die Einrichtung der drei zusätzlichen Kurzparkstände ist dabei unter Berücksichtigung der erforderlichen Schleppradien der bestehenden Garagenausfahrten vorzunehmen. Nach den örtlichen Gegebenheiten ist die Einrichtung der genannten Kurzparkstände mit den erforderlichen Schleppradien problemlos vereinbar.
. Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die bislang nicht hinreichend erfolgte Überarbeitung der Parkmöglichkeiten an der Kölner Landstraße entsprechend den Beschlüssen BV9/235/2022 und BV9/233/2025 zu konkretisieren und einen weiteren Kurzparkstand auf Höhe der Hausnummer 253 sowie zwei weitere Kurzparkstände auf Höhe der Hausnummer 259 einzurichten. Die Einrichtung der drei zusätzlichen Kurzparkstände ist dabei unter Berücksichtigung der erforderlichen Schleppradien der bestehenden Garagenausfahrten vorzunehmen. Nach den örtlichen Gegebenheiten ist die Einrichtung der genannten Kurzparkstände mit den erforderlichen Schleppradien problemlos vereinbar.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Sportausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 1.311.000 EUR (brutto).
Kosten konsumtive Kosten (gerundet)------------EUR +investive Kosten (gerundet)1.311.000 EUR Gesamtkosten (brutto)1.311.000 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer-209.319 EUR Gesamtkosten (netto) 1.101.681 EUR jährliche Nettofolgekosten46.729 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein VfL Benrath 06 e.V. Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft sowie 20 Jugendmannschaften (18 m, 2 w). Auf der Anlage ist außerdem die Leichtathletikabteilung des Turnerbund Hassels beheimatet. Zudem finden dort die Heimspiele der 1. Mannschaft der Düsseldorf Panthers im Football statt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung durch den Schulsport. Die Bezirkssportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Kunststoffrundlaufbahn, einem Kunstrasengroßspielfeld sowie einem Tennengroßspielfeld. Darüber hinaus steht noch ein Jugendspielfeld mit Naturrasenbelag zur Verfügung. Das Tennenspielfeld wurde beim Bau der Bezirkssportanlage in den 1970er Jahren errichtet. Die Tennendeckschicht wurde letztmalig 1996 erneuert und ist inzwischen stark verschlissen und nur eingeschränkt wasserdurchlässig. Weitere Investitionen in das Spielfeld wurden nicht getätigt. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Barrieren, Entwässerungseinrichtungen) ist daher altersbedingt abgängig. Aufgrund des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld inzwischen nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da das Rasenspielfeld der Wettkampfanlage nur für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie für Footballspiele zur Verfügung steht und das Jugendspielfeld aufgrund des Naturrasenbelags witterungsbedingt ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar ist, wird der komplette Trainings- und Spielbetrieb momentan schwerpunktmäßig auf dem Kunstrasenspielfeld abgewickelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, Finanzmittel für die folgenden Maßnahmen bereitzustellen: Liste B - städtische Gebäude (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 52415900) 2. Fuß-/Radweg entlang der alten Itter nördlich der Haus-Endt-Straße Wegesanierung Euro 16.000 3. Rathaus Benrath Ergänzung Kleinpflaster Euro 25.000 4. Kita Reusrather Straße 3 Erneuerung der Bodenbeläge Euro 40.000 5. Dechenweg/Auf'm Rott Errichtung eines Fußgängerüberwegs Euro 70.000 6. Further Straße/Fürstenberger Straße Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich Euro 37.000 Gesamt Euro 188.000 Liste C - Bauunterhalt zur Förderung Dritter (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 53175900) 7. Literaturbüro NRW e.V.
Die Bezirksvertretung 9 hebt folgenden Beschluss auf: Liste B - städtische Gebäude (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 52415900) 1. Wegeverbindung Benrather/Garather Forst (BV9/049/2025) Machbarkeitsstudie Euro 40.000 Gesamt Euro 40.000 Die Bezirksvertretung 9 beschließt, Finanzmittel für die folgenden Maßnahmen bereitzustellen: Liste B - städtische Gebäude (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 52415900) 2. Fuß-/Radweg entlang der alten Itter nördlich der Haus-Endt-Straße Wegesanierung Euro 16.000 3. Rathaus Benrath Ergänzung Kleinpflaster Euro 25.000 4. Kita Reusrather Straße 3 Erneuerung der Bodenbeläge Euro 40.000 5. Dechenweg/Auf'm Rott Errichtung eines Fußgängerüberwegs Euro 70.000 6. Further Straße/Fürstenberger Straße Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich Euro 37.000 Gesamt Euro 188.000 Liste C - Bauunterhalt zur Förderung Dritter (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 53175900) 7. Literaturbüro NRW e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme. Befreiungen sind hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche notwendig. Außerdem ist eine Ausnahme wegen der Überschreitung einer Baugrenze erforderlich.
Das Vorhabengrundstück Kaldenberger Straße 8, 10, 12, 14 liegt im Geltungsbereich des teilweise qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5771/016. Dieser setzt allgemeine Wohngebiete (WA) sowie reine Wohngebiete (WR) und Baugrenzen fest. Für das Vorhabengrundstück setzt der Bebauungsplan ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „katholisches Gemeindezentrum mit Altenwohnungen" sowie die überbaubare Grundstücksgrenze fest. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzung trifft, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung für dieses Grundstück nach § 34 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung, aus den Mitteln der Bezirksvertretung 9 erneut zwei mobile Geschwindigkeitsüberwachungstafeln („Smiley- Anzeigen“) anzuschaffen. Diese sollen ausschließlich im Stadtbezirk 9 eingesetzt werden, um den offensichtlichen Bedarf vor Ort zu decken .
In den Sprechstunden des Bezirksbürgermeisterteams kamen in den vergangenen Monaten aus der Bürgerschaft des Stadtbezirks zahlreiche Vorschläge für Standorte von mobilen Geschwindigkeitsüberwachungstafeln. Dabei handelt es sich oft um Straßenabschnitte vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung, in Himmelgeist für die Dauer der Arbeiten am Himmelgeister Deich in den Abschnitten 1 und 2, das Bewohnerparken einzurichten. Das Bewohnerparken soll mindestens die Straßen Nikolausstraße, Alt- Himmelgeist, Maikammer, Kölner Weg, Am Mickeler Busch und gegebenenfalls Teile von Steinkaul sowie Am Steinebrück umfassen. Bereits am Ortseingang von Himmelgeist soll darauf hingewiesen werden, dass der Parkplatz Himmelgeister Rheinauen gesperrt ist, und in den genannten Straßen nur Bewohner parken dürfen.
Im August 2026 haben die Bauarbeiten am Himmelgeister Deich in den Abschnitten 1 und 2 begonnen. Dies ist für die Bewohner:innen mit viel Baustellenverkehr sowie mit Parkbeschränkungen verbunden. Der Parkplatz Himmelgeister Rheinauen wird während der Bauphase für Container und als Baulager genutzt und steht nicht mehr zum Parken zur Verfügung. In beiden Bauabschnitten fallen weitere Parkmöglichkeiten weg und es wird temporäre Straßensperrungen geben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Wersten befinden sich an mehreren Stellen Umlaufgitter an Mischwegen, die von zu Fuß gehenden, Radfahrenden sowie vom Lastenrad der „Spezialisierten Ambulanten PalliativVersorgung" (SAPV) des Universitätsklinikums Düsseldorf genutzt werden. Diese Umlaufgitter stellen für viele Verkehrsteilnehmende ein lästiges Hindernis dar und sind beispielweise für Radfahrende (besonders mit Lastenrädern), Rollstuhlfahrende und zu Fuß gehende mit Kinderwagen und Gehhilfen nur schwer zu bewältigen. Gleichzeitig ist die Notwendigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen an den genannten Stellen fraglich. Die Umlaufgitter befinden sich alle an wenig befahrenen Straßen mit Tempo 30, teilweise in Sackgassen oder auf reinen Anliegerstraßen, die nur selten von Kraftfahrzeugen befahren werden. Ein Gitterpaar befindet sich sogar innerhalb eines Grünzugs, ohne dass dort motorisierter Verkehr vorhanden ist. Durch den Poller-Erlass des Verkehrsministeriums NRW (2024) ist die Verwaltung zudem angehalten, vorhandene Umlaufgitter, Poller etc. zu entfernen, die nicht unmittelbar vor einer Gefahrenlage schützen bzw. sogar selbst eine Gefahrenlage darstellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, sämtliche bislang unbegrünten Baumscheiben am Bahnsteig 3 der Haltestelle Werstener Dorfstraße (Steig der U72 in Fahrtrichtung Benrath) als Standorte in die nächste Pflanzperiode aufzunehmen. Hierbei ist eine geeignete, standortgerechte Bepflanzung vorzusehen, die den vorhandenen Baumbestand ergänzt und zu einer nachhaltigen Aufwertung des Haltestellenbereichs beiträgt.
Am Bahnsteig 3 der Haltestelle Werstener Dorfstraße befinden sich mehrere Baumscheiben, die bislang nicht bzw. nicht vollständig bepflanzt sind. Die entsprechende Nachbepflanzung erscheint bereits seit Jahren überfällig. Eine Bepflanzung der vorhandenen Baumscheiben würde den Haltestellenbereich gestalterisch aufwerten und zugleich zu einem grüneren und angenehmeren öffentlichen Raum beitragen. Da die entsprechenden Baumscheiben bereits vorhanden sind, bietet sich hier eine vergleichsweise einfache und mit überschaubarem Aufwand umsetzbare Maßnahme an. Die Verwaltung wird daher gebeten, die fehlenden Bepflanzungen zeitnah vorzunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt Wir in Wersten e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung von „Bierdeckel 2026".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt den Martinsfreunden Benrath Mitte e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Martinszugs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Christ Ambassadors Gospel Ministry e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Sommerfests 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt Wir in Wersten e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung Klassik am See 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der KGS Einsiedelstraße aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweck- gebunden für die Durchführung des Präventionsprojekts "Mein Körper gehört mir" 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt den Martinsfreunde Hassels aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Martinzugs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Heimatgemeinschaft Groß-Benrath e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung der Nikolausfeier 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der St. Elisabeth Schule aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.460,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Martinszugs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Allgemeinen Bürgerverein Urdenbach e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 800,00 Euro zweckgebunden für den Weihnachtsbaum Josef-Kürten-Platz 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der KG Reisholzer Quatschköpp aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Sommerfests und der Sessionseröffnung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Verein der Freunde und Förderer der GGS Südallee e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 900,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Martinszugs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 30.01.2026 wurde in der Sitzung der BV9 die Planung und anschließende Ausführung von zwei Fußgängerüberwegen mit differenzierten Borden für das barrierefreie Queren am Knotenpunkt Telleringstraße/ Paulsmühlenstraße gemäß der Planung Nr S2935/111 beschlossen (siehe BV9/015/2026). Die Verwaltung hatte angestrebt, die Maßnahme zeitgleich bzw. im Anschluss an den Umbau des Brunnenplatzes auszuführen. Auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung und der aktuell schwierigen Haushaltslage kann der Umbau allerdings nicht wie ursprünglich geplant erfolgen. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann aktuell nicht benannt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie auf dem Kamper Acker eine digitale Informationstafel aufgestellt werden kann, bei der nicht nur der Markt beworben wird, sondern auch die Vereine aus Holthausen und aus benachbarten Stadtteilen die Möglichkeit haben, auf Veranstaltungen im Stadtteil hinzuweisen. Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen bis zum Jahresende die Möglichkeiten, die Voraussetzungen sowie die notwendigen Kosten darzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung der dort in der Bahlenstraße bestehenden Tempo 30-Zone durch Nutzende der Straße umzusetzen: Aufbringung eines Tempo-30 Piktogramms auf der Bahlenstraße in Höhe der Hausnummer 7 in Fahrtrichtung Süden, Versetzung des bereits bestehenden Verkehrszeichens „Tempo 30" (derzeit an einer Laterne angebracht) weiter in Fahrtrichtung Süden, auf einen Standort in Höhe der Hausnummer 21.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Benrodestraße und deren Verlängerung (Schöne Aussicht) ab der Kappeler Straße Richtung Schöne Aussicht zur Fahrradstraße umgewidmet werden kann mit zusätzlicher Beschilderung Anwohner frei bzw. Anlieger frei. Dabei könnte man sich an dem Hildener Modell orientieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzungstermin Vorbesprechung 1.Fr. 29.01.2027 Do. 14.01.2027 2.Fr. 26.02.2027 Do. 11.02.2027 Osterferien 22.03. - 02.04.2027 3.Fr. 30.04.2027 Do. 15.04.2027 4.Fr. 25.06.2027 Do. 10.06.2027 Sommerferien 19.07. - 31.08.2027 Die Sitzungen der Bezirksvertretung 9 beginnen in der Regel um 16:00 Uhr. Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Sitzungen finden jeweils um 17 Uhr statt.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.