Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 7
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
24.03.2026 · Bezirksvertretung 7
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
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zur Kenntnis genommen
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zur Kenntnis genommen
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Bezirksvertretung 7 · Sitzung vom 24.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 28.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt, die vom Jugendrat benannten Mitglieder, Frau Paulina Engler und den Stellvertreter Herrn Vincent Edinger, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 7 gemäß Nr. 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates i. V. m. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Gemäß Nr. 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht. Frau Paulina Engler ist vom Jugendrat für den Stadtbezirk 7 benannt worden. Stellvertreter ist Herr Vincent Edinger.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt, die Empfehlung des Behindertenrates, Herrn Gerd Kozyk und seine Stellvertreterin Frau Marion Knöpper, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 7 gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2025 der Bezirksvertretung 7 empfohlen Herrn Gerd Kozyk und seine Stellvertreterin Frau Marion Knöpper, als Sachverständige, zu den jeweiligen Sitzungen hinzuzuziehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01. Juli 2026 ist der Systemstart in drei Ausbaustufen geplant. Ab dem 01. September 2026 ist der Vollbetrieb geplant. Kern des Düsseldorfer Mietradsystems ist die Vernetzung der Verkehrsträger und die Integration in das Düsseldorfer Verkehrs- und Wirtschaftssystem: Geplant ist die Bereitstellung von 2.500 Fahrrädern im stadteigenen Design in einem strategischen Netz von ca. 400 Ausleih- und Rückgabeorten im gesamten Stadtgebiet. Davon werden ca. 100 Stationen mit Bügelsystem exklusiv für das Düsselbike geschaffen ( „ Düsselbikestationen " ). Die weiteren Stationen werden über die Mitnutzung bestehender und zukünftiger Sharingstationen geplant. Zielgruppen des Mietradsystems sind die Düsseldorfer Stadtgesellschaft, Pendelnde, Studierende sowie Touristinnen und Touristen sein. Für eine optimale Vernetzung und Integration wurde ein datenbasiertes Standortkonzept erstellt. Insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, in Wohnquartieren und Interessenspunkten sowie an Kooperationsstandorten sollen Fahrräder ausgeliehen und zurückgegeben werden können. Die aktive Einbindung von Kooperationspartnern, insbesondere Arbeitgebern, Messe, Hotels und Hochschulen ermöglicht es, die sogenannte „ erste " und „ letzte " Meile zu schließen. Nach dem Arbeitstitel „ Stadtrad " werden die Fahrräder nun „ Düsselbikes " genannt. Was sind Düsselbikestationen? Düsselbikestationen sind exklusive Abstellflächen für das geplante kommunale Düsseldorfer Mietradsystem. Baulich werden diese durch Bodenmarkierung und Beschilderung gekennzeichnet sein. Darüber hinaus werden die Düsselbikestationen, im Gegensatz zu den Sharingstationen, zusätzlich mit Bügeln zum Abstellen der Fahrräder ausgestattet sein. Digital wird die markierte Fläche in der App des Dienstleisters sowie möglichen weiteren Apps (z.B. redy) angezeigt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
die Bezirksvertretung 7 beschließt: Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche auf der Vereinsstraße und auf der Ottostraße transparent und strukturiert anzugeben. Dabei sollen Angebote für folgende Varianten berücksichtigt und öffentlich bekanntgegeben werden: Beispiel Ottostraße: vorhanden Basaltpflaster, Abmessung 16x16x16 cm, im Sandbett Unterbau ungebundene Tragschicht, weiteres unbekannt Abmessungen der Straße ca. 7,20 m x 108,00 m, insgesamt ca. 28.000 Pflastersteine Variante 1 Vorhandenes Pflaster ausbauen, seitlich lagern vorhandenen Unterbau ausbauen und entsorgen neuen Unterbau liefern und einbauen seitlich gelagertes Pflaster wieder sach- und fachgerecht einbauen Variante 2 vorhandenes Pflaster ausbauen und entsorgen vorhandenen Unterbau ausbauen und entsorgen neuen Unterbau liefern und einbauen neues Basaltpflaster liefern Basalt-Natursteinpflaster sach- und fachgerecht einbauen Variante 3 vorhandenes Pflaster ausbauen und entsorgen vorhandenen Unterbau ausbauen und entsorgen neuen Unterbau für Asphaltoberbau liefern und einbauen Asphaltoberbau liefern und einbauen zuzüglich Kosten für Baustelleneinrichtung, Genehmigungen, Planung zuzüglich geschätzt für Nebenarbeiten zuzüglich Mehrwertsteuer, z. Zt. 19 % Die gleichen Angebote sollen für die Vereinsstraße eingeholt werden, deren Abmessung sich aber nicht wesentlich von der der Ottostraße unterscheidet. Mögliche Anbieter sollen erwiesenermaßen die Expertise für beide Arten von Fahrbahnoberfläche haben.
Die BV 7 hat sich in der Sitzung Ende Januar mehrheitlich für die Variante zur Wiederherstellung des Kopfsteinpflasters ausgesprochen. Allerdings war dieses Votum mit der Aussage verbunden, dass die BV 7 die Mehrkosten gegenüber der Variante Asphaltoberfläche nicht mit eigenen Mitteln tragen kann. Das Budget der BV 7 beläuft sich auf eine Größenordnung von ca. 200.000 € , die Mehrkosten für die Kopfsteinpflastervariante wurden auf mehrere 100.000 € veranschlagt. Deshalb wird es so kommen, dass die Stadt sagt, dass sie die Mehrkosten in Anbetracht der knappen Haushaltsmittel nicht tragen kann und deshalb nur die billigste Variante, vermeintlich Asphaltbelag, in Frage kommt. Bisher hat sich allerdings niemand die Mühe gemacht, eine faktenbasierte Kostenvergleichsrechnung im Sinne der oben genannten Struktur anzufertigen. Deshalb ist auf Basis der momentanen Erkenntnislage, die eher eine Vermutungslage darstellt, ein fiskal- und umweltpolitischer Blindflug vorprogrammiert. Eigene Recherchen der Nachbarschaftsinitiative heyheye weisen darauf hin, dass die Mehrkosten für die Variante Kopfsteinpflaster um mindestens eine Zehnerpotenz kleiner als die im Raum stehenden 400.000 € oder 500.000 € sind. heyheye liegen sogar belastbare Zahlen vor, nach der die Variante 1 unter Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters die kostengünstigste ist. Deshalb ist Kostentransparenz und Faktenkenntnis unabdingbar und wird mit dem Antrag eingefordert. Die Zahlen von heyheye basieren auf den Angaben, welche uns der ehemalige Bauleiter eines sehr bekannten Düsseldorfer Bauprojektes zur Verfügung gestellt hat. Diese zeigen das beschriebene Szenario. Danach wäre es eine Geld- und Ressourcenverschwendung, wenn in den beiden Straßen ein Asphaltbelag eingebaut würde. Natürlich müssen diese Zahlen validiert und inflationsbereinigt betrachtet werden, aber die Tendenz ist nicht zu leugnen. Nur wenn valide Zahlen auf dem Tisch liegen, kann eine rationale Entscheidung getroffen werden, bei der dann Abwägungsprozesse auf einer rationalen Grundlage erfolgen können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Poller am Alten Markt / Steinweg entfernen zu lassen.
Bedingt durch das Anbringen der beiden Poller ( Fotos 1 & 2 ) ist ein Durchgangsverkehr vom Zentrum Gerresheims (Gerricusstraße, Gerricusplatz) in Richtung Süden nur noch unter Schwierigkeiten gewährleistet. Zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen an dieser Stelle die Umgehung um den Alten Markt herum durch kurzzeitiges Linksabbiegen in die Straße Kölner Tor ( Foto 3 ), um wieder zum Steinweg gelangen zu können. Dies ist ein Umweg, der einige Meter in dem entgegenkommenden Verkehr der Straße Kölner Tor verläuft und es dort regelmäßig zu riskanten Manövern mit dem Gegenverkehr kommt. Am Brunnenbereich Alter Markt/Kölner Tor gibt es kein Rechtsabbiegegebot ( Foto 4 ), sodass viele Autofahrerinnen und Autofahrer ein Linksabbiegen bevorzugen, um ein Hineinfahren in die Straße Am Wallgraben und weiter in Richtung Dreherstraße und Märkische Straße zu vermeiden. Daher hält unsere Fraktion eine Entfernung der Poller am Alten Markt/Steinweg für notwendig, um den Autofahrerinnen und Autofahrer diesen Umweg zu ersparen. Zwar ist auf der Gerricusstraße ein Durchfahrtsverbot mit Anliegerausnahme ausgeschildert ( Foto 5 ), jedoch handelt es sich hier ab der Kirche um eine Einbahnstraße, die zwangsläufig in eine Fahrtrichtung hinausführt. Vermeintliche und tatsächliche Anlieger werden durch diese beiden Poller zu diesem beschriebenen Umweg gezwungen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Marktveranstalter hat kurzfristig die Festsetzung des Muttertagsmarktes auf dem Gerricusplatz in Gerresheim beantragt. Das Verwaltungsverfahren war bei Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. In den vergangenen Jahren bestanden bei ähnlich gearteten Veranstaltungen des Veranstalters keine Ablehnungsgründe und es gab keine Beschwerden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag unter entsprechendem Vorbehalt zu entsprechen .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt -vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Marktes „ Landpartie Grafenberg " auf der Galopprennbahn Grafenberg vom 01.05.2026 - 03.05.2026 als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden Öffnungszeiten: 10:00 bis 18:00 Uhr.
Der Marktveranstalter beantragte am 09.02.2026 die Festsetzung des Spezialmarktes „ Landpartie Grafenberg " für den Zeitraum 01.05.2026 - 03.05.2026. Über 130 Aussteller werden ihr ausgewähltes Warenangebot aus den Bereichen Genuss & Kulinarik, Haus & Garten, Mode & Schmuck sowie Kunst & Lebensart präsentieren. Rechtliche Einschränkungen in Bezug auf Freitag, den 01.05.2026 (Maifeiertag), gibt es nicht. Da Märkte nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NRW an Sonn- und Feiertagen erst um 11:00 Uhr beginnen dürfen, ist für die beantragten Öffnungszeiten am Sonntag und am Maifeiertag ab 10:00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich. Diese Genehmigung liegt vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Borussia-Düsseldorf-Straße 1 Der über 20 Jahre alte Parkettboden im Konferenzraum des Deutschen Tischtenniszentrums (DTTZ) wirkt durch die starke Beanspruchung vergilbt und verdreckt und enthält viele Kratz- und Stoßstellen. Nach dem oben genannten Verschleiß erfordert der Parkettboden ein gründliches Abschleifen und das Auftragen einer neuen Versiegelung. Gleichzeitig soll er eine zeitgemäße Farbgebung erhalten. Die Überarbeitung und neue Farbgebung des Parkettbodens bewirkt einen neuen frischen sauber einladenden und zeitgemäßen Eindruck auf die Nutzer des Konferenzraumes des DTTZ.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf dem Spielplatz am Hülsfeld musste im letzten Jahr die Bockrutsche aus Gründen der Verkehrssicherheit demontiert werden. Um den Spielwert für den Kleinkindbereich wieder herzustellen, bietet sich ein Federwipptier und eine kleine Bockrutsche an. Der Spielplatz besteht zurzeit nur noch aus einer Doppelschaukel und einem Sandkasten und würde durch die beiden Spielgeräte wieder aufgewertet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990700/7 - Betreuung der Bezirksvertretungen -: a) DJK Sportfreunde Gerresheim 1923 e.V. Kinderfreizeit Deitenbach 2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 2.000,00 Euro b) St. Seb. Schützenbruderschaft Hubbelrath 1635 e.V. Kinderkarussell zum Schützenfest Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 890,00 Euro c) Bürger-Verein Düsseldorf-Grafenberg 1903 e.V. Errichtung einer Stele für den Industriepfad Grafenberg - Standort Nr. 7 Staufenplatztunnel Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 500,00 Euro d) Initiative Kunstmeile Gerresheim 20. Kunstmeile Gerresheim 31.05.2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 1.000,00 Euro 2. Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1.10.11.111.05.001/52415700 - Unterhalt Grundstücke baulicher Anlage (andere städtische Einrichtungen) Bezirksvertretung 7-: a) Gerricusstraße 20b 120 Pflanzen zur Verschönerung der Anlage 100,00 Euro Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
1. Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990700/7 - Betreuung der Bezirksvertretungen -: a) DJK Sportfreunde Gerresheim 1923 e.V. Kinderfreizeit Deitenbach 2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 2.000,00 Euro b) St. Seb. Schützenbruderschaft Hubbelrath 1635 e.V. Kinderkarussell zum Schützenfest Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 890,00 Euro c) Bürger-Verein Düsseldorf-Grafenberg 1903 e.V. Errichtung einer Stele für den Industriepfad Grafenberg - Standort Nr. 7 Staufenplatztunnel Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 500,00 Euro d) Initiative Kunstmeile Gerresheim 20. Kunstmeile Gerresheim 31.05.2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von maximal 1.000,00 Euro 2. Die Bezirksvertretung 7 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1.10.11.111.05.001/52415700 - Unterhalt Grundstücke baulicher Anlage (andere städtische Einrichtungen) Bezirksvertretung 7-: a) Gerricusstraße 20b 120 Pflanzen zur Verschönerung der Anlage 100,00 Euro Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Anrainer s traßen Hahnenfurther Straße, Am Gallberg, Aprather S traße bieten bei weitem zu wenig Parkmöglichkeiten für Besucher. Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Kennzeichnung auf der Straße, h albhüftiges Parken, etc.) Abhilfe zu schaffen.
Da auch auf der Bergischen Landstraße schon zu wenig Parkraum vorhanden ist und die meisten Häuser nicht über ausreichend Parkmöglichkeiten verfügen, wird dringend eine Lösung benötigt, um das Parken in diesen Bereichen zu ordnen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV7 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 7 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden.
In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark begrenzt. Durch die zeitliche Beschränkung wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen. Da die Stadtwerke Düsseldorf zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr keine Stand- oder Blockiergebühren erheben, entstehen in diesem Zeitraum dort keine zusätzlichen Kosten. Für eine einheitliche und widerspruchsfreie Regelung ist jedoch sicherzustellen, dass auch andere Betreiber, wie im Antrag gefordert, in diesem Zeitraum auf entsprechende Gebühren verzichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, - die Pirnarer Straße nicht mehr als Baustraße zu führen und den endgültigen Straßenbelag zügig herzustellen. - die Zufahrt für die Bebauung des nicht bebauten Grundstücks in der Cottbusser Straße 25, 27, 29 und Pirnaer Straße 8, 10, 12, 14 soll ausschließlich über die Cottbusser Straße erfolgen.
Die meisten Grundstücke der Umgebung sind seit 3 Jahren bebaut und bewohnt. Es fehlt nur das eine Grundstück, für das die Bezirksvertretung im Mai 2023 eine Genehmigung erteilt hat. Solange die Bebauung nicht erfolgt, handelt es sich um eine Baustraße. Es ist derzeit nicht ersichtlich, ob und wann der Investor mit der Bebauung beginnt. Dies stellt für die Anwohner eine nicht zumutbare Belastung dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Hasenwiese mit 2 weiteren Sitzbänken auszustatten. Außerdem soll das Angebot um eine Slack Line für ältere Kinder erweitert werden. Die Kosten sind zu ermitteln und der BV 7 vorzustellen.
Die Hasenwiese ist ein wunderschöner und geschätzter Ort am Waldrand in der Nähe des Schützenplatzes. Aktuell befinden sich dort 3 Bänke, 1 Sandkasten und 3 Spielgeräte für kleinere Kinder. Diese Ausstattung deckt nicht den Bedarf - wie an schönen Tagen zu beobachten ist - und sollte behutsam erweitert werden. Die Bänke und die Geräte sollen - wie die bereits vorhandenen - am Rand der Wiese platziert werden. Die große freie Fläche wirkt wie eine Lichtung und diese besondere Atmosphäre soll nicht gestört werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV7 bittet die Verwaltung, im Bereich der Hol- und Bringzone , welche zur Kita Sonnengarten an der Heinrich-Könn-Str. 36a gehört zusätzliche, geeignete Schilder anzubringen, um Anwohner und auch Besucher, z.B. der Sana Klinik, noch einmal darauf hinzuweisen, dass das eingeschränkte Halteverbot ausdrücklich für diesen Zweck eingerichtet wurde.
Die 6 Parkplätze, die als Hol- und Bringzone eingerichtet wurden sind regelmäßig durch Anwohner oder Besucher blockiert, so dass es den Eltern nicht möglich ist, ihre Kinder vernünftig in die Kita zu bringen. Dies führt regelmäßig zu vielen unnötigen Fahrbewegungen innerhalb dieser schmalen verkehrsberuhigten Straße, welche für die Kinder natürlich eine Gefährdung darstellen. Da es sich um eine inklusive Kita handelt, ist die Parkmöglichkeit für die Eltern besonders wichtig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 unterstützt die Anwendung des Bauturbos in Düsseldorf, um insbesondere den Wohnungsbau zu beschleunigen. Für die Fälle des Bauturbos, die Bebauungsplanverfahren ersetzen (insbesondere § 246e BauGB) stellt das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren, wonach der APS nach Vorberatung der Bezirksvertretung die grundsätzliche Konzeption beschließt, eine sachgerechte Beteiligung im Zusammenhang mit der notwendigen Zustimmung der Gemeinde dar. Für Hochbauprojekte mit überschaubaren städtebaulichen Auswirkungen, bei denen Genehmigungen nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3 b) BauGB eingeholt werden, darf das vorgeschlagene Verfahren mit einem Projektbeschluss nicht dazu führen, das nach dem Düsseldorfer Kommunalverfassungsrecht bestehende Zuständigkeitsgefüge zu relativieren, zumal die Verwaltung angekündigt hat, Verfahren, die bislang nach § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt werden, vermehrt in den Bauturbo zu ziehen. Zuständig für den Projektbeschluss sollte danach in Fällen lediglich bezirksbezogener Bedeutung - wie im Status quo für Entscheidungen nach § 31 Abs. 2 oder § 34 BauGB - die jeweilige Bezirksvertretung sein. Dies würde die notwendige politische Beteiligung in diesen Fällen straffen und damit den Zielen des Bau-Turbo nützen. Für die hiernach verbleibenden Genehmigungen und Befreiungen nach §§ 31 Abs. 1, Abs. 2, 34 (ohne 3b) und 35 BauGB sollte es bei der Zuständigkeit nach der Bezirkssatzung bleiben.
Die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und die FDP (Herr Kiel) bitten Sie, folgenden besonderen Beschluss nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung fassen und den Vorschlag dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung oder - sollte die Vorlage APS/007/2026 als nächstes im Rat behandelt werden - dem Rat zur Entscheidung in seiner nächsten Sitzung vorlegen zu lassen: Die Bezirksvertretung 7 schlägt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. dem Rat vor, wie folgt zur Verwaltungsvorlage APS/007/2026 zu beschließen: „ Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beschlussfassung zu der Verwaltungsvorlage APS/007/2026 nach folgenden Maßgaben: 1. In der Fallkategorie 1 des „ Bauturbos " nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs.3b BauGB wird ein Verfahren etabliert und dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung/Bezirkssatzung vorgelegt, wonach in Fällen lediglich bezirklicher Bedeutung die jeweilige Bezirksvertretung den Projektbeschluss trifft, hingegen bei Bauvorhaben überbezirklicher Bedeutung der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach vorheriger Anhörung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Wohnungsausschusses.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die 18 Mängelpunkte im Stadtbezirk 7 aus der Aktion „ Radwegetest des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Düsseldorf e.V. " (radwegetest.adfc-duesseldorf.de) aus 2025 zu prüfen, zu priorisieren in der Mängelabstellung und die Umsetzung nach kurzfristig, mittelfristig und langfristig darzustellen. Hervorzuheben sind schnell abstellbare Mängel mit einer Terminsetzung. Sofern der kurzfristigen Beseitigung von Mängeln Umstände (Bsp. Glasmacherviertel, Mindestbreiten von Radwegen) entgegenstehen, sind kreative, rechtssichere Übergangslösungen zu präsentieren (Bsp. Benderstraße). Die Ergebnisse sind in einer Sitzung der Bezirksvertretung 7 im 1. Halbjahr 2026 vorzutragen und die Priorisierung zur Diskussion zu stellen.
Der Stadtbezirk 7 ist prädestiniert fürs Radfahren: Kompakte Stadtteile, oft nicht weit vom Stadtzentrum entfernt, zentrale Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen, viele Schulen und viele Freizeitmöglichkeiten - auch wenn es mal bergauf und bergab geht. Umso wichtiger sind gute Radrouten - in und zwischen den Stadtteilen, zur Innenstadt und zu den Nachbarstadtteilen. Die Wege für den Radverkehr sind aber in keinem guten Zustand. Es gibt gute Teilstücke. Aber viele wichtige Strecken sind nicht attraktiv, nicht sicher zu fahren oder sogar gefährlich: • keine Radwege (wie auf der Glashütten- oder der Ludenberger Straße) • alte, zu schmale Radwege (wie am Staufenplatz) • nicht gesicherte Radstreifen (wie auf der Morper Straße) • Fahren über Fußwege (wie auf der Heyestraße) • Fahren eng neben dichtem Autoverkehr (wie auf der Torfbruchstraße) • neben parkenden Autos (wie auf der Benderstraße) • nur mit Mut zu querende Kreuzungen (wie am Bunker) • Hindernisse, schlechte Beläge, kaum durchgehend gute Verbindungen...
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob weitere Abschnitte der Bergischen Landstraße mit Blumenkübeln versehen sind, welche den Geh- und Radweg einschränken. Diese sollten aus Sicherheitsgründen ebenfalls entfernt werden. Für die Aufstellung von Blumenkübeln erteilte Genehmigungen sind zurückzunehmen, damit die Verkehrssicherheit für Zufußgehende und Radfahrende hergestellt werden kann.
Die BV 7 hebt den Beschluss in gleicher Sache vom 27.01.2026 (BV7/023/2026) auf und bittet die Verwaltung, - die Blumenkübel an der Bergischen Landstraße 327 und 311 entfernen zu lassen und bei Bedarf durch eine Absperrkette zu ersetzen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob weitere Abschnitte der Bergischen Landstraße mit Blumenkübeln versehen sind, welche den Geh- und Radweg einschränken. Diese sollten aus Sicherheitsgründen ebenfalls entfernt werden. Für die Aufstellung von Blumenkübeln erteilte Genehmigungen sind zurückzunehmen, damit die Verkehrssicherheit für Zufußgehende und Radfahrende hergestellt werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 7 bittet die Stadtverwaltung, die weit in den Fußgängerbereich vor Haus Nr. 64 auf der Benderstraße hineinragende Baumscheibe (siehe Foto 1) zu verkleinern und in der Größe den vorhandenen Baumscheiben (siehe Foto 2) im weiteren Verlauf der Benderstraße anzupassen.
Die überdimensionierte Baumscheibe stellt eine Behinderung auf dem Gehweg für Fußgänger mit Rollatoren und auch Kinderwagen dar. Bei schlechter Witterung besteht die Gefahr des Ausrutschens und Verdreckung des Gehwegs vor den Geschäften.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
B a u m f ä l l u n g e n i m S t a d t b e z i r k 7 Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf besetzte Bruthöhlen untersucht. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 10 . Kalenderwoche insgesamt 24 Bäume im Stadtbezirk 7 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps Düsseldorf veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2026, die bereits beschlossenen Mittel zur Fahrbahnwiederherstellung der Otto- und Vereinsstraße in Asphaltbauweise um 500.000 Euro zu erhöhen, um die vorhandene Kopfsteinpflasterung gleichartig zu ersetzen und so den Erhalt und damit den Stil, die Atmosphäre der beiden Straßenzüge auch im Rahmen der bestehenden Erhaltungssatzung sicherzustellen. Die Erstattungsfähigkeit nach den Regelungen der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen ist zu berücksichtigen, s. Informationsvorlage BV7/129/2025.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, den Jugendpavillon im Park „ Alter Gerresheimer Friedhof " mit einer Umpflanzung zu versehen. (Weide?) Zu diesem Zweck beschließt die Bezirksvertretung 7 Mittel in Höhe von 800,00 Euro aus 1.10.11.111.05.001/52415700 - Unterhalt Grundstücke baulicher Anlage (andere städtische Einrichtungen - Liste B) Bezirksvertretung 7.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die von der Bezirksvertretung in den vergangenen fünf Jahren beschlossenen und noch offenen, nicht umgesetzten Maßnahmen zum Verkehrsmanagement - Bedarfsampel an der Glashüttenstraße (BV7/010/2019) - Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke-Straße (BV7/139/2025) - Zebrastreifen Schulweg „ KGS Unter den Eichen " (BV7/139/2023) - Erweiterung der Tempo 30 Regelung auf der Heyestraße (BV7/210/2023) - Ampelschaltung Vautierstraße Richtung Staufenplatz verbessern (BV7/048/2024) - Radwegeführung an der Haltestelle Pöhlenweg (OVA/009/2025) im Stadtbezirk 7 aufzulisten und mit dem dazugehörigen Zeitplan/Beginn der Umsetzung darzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden Beschluss: Zur Klärung u.a. des Wegerechts, der Zufahrtsbeschränkungen rund um den Abshof wird die Verwaltung zu den folgenden Punkten um Stellungnahme und gfs. Ortstermin gebeten: 1. Wegerecht Darstellung des bestehenden Wegerechts am Sauerweg (Bereich Abshof), einschließlich Rechtsgrundlagen, Wegestatus und Zuständigkeiten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Toilettenanlage, welche an die obere Kapelle des Gerresheimer Waldfriedhofs angrenzt, umfassend zu sanieren. Die Kosten sind vorab zu ermitteln und der BV 7 vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Konflikte zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf der Grafenberger Allee zwischen Irmgardstraße und Limburgstraße stadtauswärts entschärft werden können. Es soll dabei auch die Fläche der Parkplätze und der Bushaltestelle der 894 mitberücksichtigt werden. Die Kosten und der Zeitansatz zur Umgestaltung sind zu ermitteln und gemeinsam mit dem Lösungsvorschlag der BV 7 vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung die Aus- und Einfahrt der Marthastraße in/von der Bergischen Landstraße, B 7, durch die Einrichtung einer Parkverbotszone nachhaltig sicherer zu gestalten. Ein Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahme wird erbeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung auf dem Spielplatz Ratinger Weg eine Kinderschaukel gegen eine Kleinkinderschaukel auszutauschen. Kosten sind zu ermitteln und darzustellen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der Austausch der Kinderschaukel in eine Kleinkinderschaukel ist für die Bezirksvertretung kostenneutral möglich. Ein entsprechender Schaukelsitz wurde bereits bestellt und wird nach Lieferung eingebaut.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, zur Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher bei der weiteren Planung und Umsetzung die vorgestellte Vorzugsvariante 2 - Entschlammung des Weihers plus partielle Vertiefung - zu verfolgen. Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung und den zuständigen Ausschuss, die für die Umsetzung notwendigen Mittel bereitzustellen bzw. bei der Haushaltsberatung 2022 zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beauftragt die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage, für das Projekt „ Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher " die weitere Planung für die Variante 2 - Partielle Vertiefung mit vorheriger Entschlammung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, ein den jeweiligen Bedarfen der örtlichen Vereine (Trainingszeiten, Veranstaltungen) und Anwohnenden angepasstes Parkraumkonzept für den Bereich um den Staufenplatz (Simrockstraße, Graf-Recke Straße, Ernst-Poensgen-Allee, Grafenberger Allee, Limburgstraße, Altenbergstraße) zu erarbeiten und darzustellen, so dass ein gewerbliches Langzeitparken von Flughafennutzern, Verleihfirmen, Wohnmobilnutzern (auswärtige Arbeitskräfte) in Zukunft verhindert wird zugunsten einer zeitlich angepassten und flexiblen Bedarfsnutzung durch Pkw der Anwohnenden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Januar 2022 haben sich die Mitglieder der Bezirksvertretung 7 einstimmig für die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs rund um den Gerricusplatz im Ortskern von Gerresheim ausgesprochen. Im November 2024 wurde daher ein Ingenieurbüro beauftragt, um eine Verkehrserhebung durchzuführen. Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Analyse der Verkehrsströme im Ortskern vorgenommen. Hierbei stand die Quantifizierung der Durchgangsverkehre sowie die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Fokus. Die Ergebnisse sowie potenzielle Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs wurden am 17. März 2025 der Politik und interessierten Anwohnenden und Gewerbetreibenden im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die vorgestellte Präsentation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, den Parkraum in der Hardenbergstraße zwischen Heye- und Vereinsstraße zu überprüfen, so dass ein ungehinderter Verkehr von Rettungs-, Versorgungs- und Anwohnerfahrzeugen möglich ist. Das Ergebnis wird als Vorlage für die Bezirksvertretung 7 erbeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, über die Unfall- und veränderte Verkehrssituation auf der Grafenberger Allee zwischen Simrockstraße und Staufenplatz nach Fertigstellung der ergänzten Fahrbahnmarkierungen (Mitte 2025) zu berichten und Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses vorzuschlagen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, im Quartier zwischen Schönau-, Heye und Sichelstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen vorzuschlagen. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr deutlich zu reduzieren und die Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, zu erhöhen. Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten und der Bezirksvertretung 7 zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Vorbereitung sollte eine qualifizierte Verkehrszählung mittels Videokamera (wie im Ortskern Kölner Tor etc.) durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sollen u. a. geprüft werden: Einrichtung eines modalen Filters (z. B. mittels herausnehmbarer Poller) diagonal an der Kreuzung Unter den Eichen/Märkische Straße zur sicheren Querung (vgl. Abb. Pkt. 1). Ausweisung des Gebiets als Fahrradzone. Prüfung von Fahrbahnverengung auf der Märkischen Straße durch Blocker. Alle Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs sowie der Erhaltung vorhandener Stellplätze zu planen. Die Umsetzung sollte im Rahmen eines Verkehrsversuchs mit sechsmonatiger Testphase und begleitender anschließender Evaluation erfolgen. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung mit einer Kostenschätzung vorzulegen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Gemäß der StVO-Novelle von 2020 ist die Einrichtung von Fahrradzonen analog zu Tempo-30-Zonen möglich, wenn der Radverkehr im Gebiet bereits eine hohe Bedeutung hat oder diese durch die Ausweisung zeitnah zu erwarten ist. Da die Märkische Straße als Radhauptroute bereits eine hohe Netzbedeutung besitzt, würde die Einrichtung eine Fahrradzone diese Achse konsequent stärken und den Vorrang des Radverkehrs im gesamten Quartier sichern. Das Quartier erfüllt zudem aufgrund seiner Struktur als geschlossenes Wohngebiet ohne Durchgangsverkehrsfunktion die wesentlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradzone. Grundsätzlich ist die Einrichtung daher vorstellbar . Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, erfordert die Planung eine besondere Sorgfalt und die hiermit verbundenen Prüfprozesse nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Über die Ergebnisse wird die Bezirksvertretung 7 nach Abschluss informiert. Zur Unterstützung der Fahrradzone und zur Reduzierung der Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs wird zudem die punktuelle Verengung der Fahrbahn geprüft. Von der Errichtung modaler Filter wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
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