Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
02.07.2026 · Bezirksvertretung 8
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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Empfehlung einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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Die Bezirksvertretung 8 von Düsseldorf hat am 02.07.2026 mehrere Beschlüsse gefasst, darunter den Weihnachtsmarkt in Unterbach, das Stadtbaumkonzept und die Traglufthalle für die Dieter‑Forte‑Gesamtschule. Zudem wurde die Parkregelung an E‑Ladesäulen von 22 Uhr bis 7 Uhr einstimmig beschlossen.
Die Bezirksvertretung 8 ist ein lokales Gremium, das im Rahmen des Düsseldorfer Stadtrates Entscheidungen zu Themen des Stadtbezirks trifft. Die Sitzung am 02.07.2026 ist Teil des regelmäßigen Sitzungsrhythmus und dient der Umsetzung von Beschlüssen, Anträgen und Informationsvorlagen, die von den Fraktionen und dem Bezirksamt eingebracht werden.
Die Bezirksvertretung 8 ist für die kommunale Selbstverwaltung im Stadtbezirk 8 zuständig. Sie berät und entscheidet über lokale Angelegenheiten, koordiniert mit dem Bezirksamt und den Fachämtern der Stadt und sorgt für die Umsetzung von Beschlüssen im Rahmen des städtischen Haushalts und der städtischen Entwicklungspläne.
Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 ist zentral für die kommunale Entscheidungsfindung im Stadtbezirk 8. Sie legt die Weichen für aktuelle und zukünftige Projekte, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger beeinflussen – von Infrastrukturmaßnahmen über Umwelt- und Klimaschutz bis hin zu sozialen Angeboten.
Die Beschlüsse und Anträge werden von der Verwaltung umgesetzt, die Ergebnisse werden im Ratsinformationssystem veröffentlicht und stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht bereit. Weitere Sitzungen der Bezirksvertretung folgen im regulären Turnus.
Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Erstellt: 3. Juli 2026 · openai/gpt-oss-120b
Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 02.07.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Vorhabengrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die Zulässigkeit setzt voraus, dass öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt –vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Unterbach vor und in der Mehrzweckhalle der Wichernschule als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung für den wiederkehrenden Weihnachtsmarkt in Unterbach vor und in der Mehrzweckhalle der Wichernschule. Der Markt findet seit Jahren regelmäßig und erfolgreich statt. Beschwerden sind hier nicht bekannt. Das Verwaltungsverfahren war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Es wird empfohlen, dem Antrag unter o.g. Vorbehalt zu entsprechen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von insgesamt 9 neuen Baumpflanzungen (Handlungsfeld 1) sowie die Sanierung von 3 bestehenden Baumstandorten mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4).
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/54990800/8 – Betreuung der Bezirksvertretungen: 1. SFD’75 – Verein für Sport und Freizeit von 1975 Düsseldorf-Süd e. V. 48. Martinslauf, Volkslauf am Strandbad Süd, Unterbacher See Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max. € 2. KGV Eller Lierenfeld 1922 e. V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Stadtbezirk 8 vorhandenen E-Ladesäulen (aufgeschlüsselt nach Standorten) für die Jahre 2023, 2024 und 2025 vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden?
2. Gibt es Statistiken zum Ausfall von Ladepunkten und was sind die Gründe dafür, z.B. Vandalismus?
3. Gibt es bereits Erkenntnisse zur ggf. unterschiedlichen Auslastung von klassischen Ladesäulen und denjenigen Ladepunkten welche in Laternen integriert sind?
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es soll eine Fahrradstation hinter dem Stromhäuschen gebaut werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 folgende Dringlichkeitsmaßnahme beschließen zu lassen: Das Gartenamt und das Bauamt werden gebeten umgehend mit den Eigentümern des Grundstückes Drosselstraße 14 und den verantwortlichen Eigentümer*innen (sowie Architekten/Gewerken )des angrenzenden Grundstückes der Großbaustelle an der Vennhauser Allee 197 in Kontakt zu treten, um durch Beratungen und Maßnahmen zu erreichen, dass der große Baum auf dem Grundstück Drosselstraße 14 durch die Baumaßnahmen erhalten werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zu r Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21.05.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „ Baustelle ehemaliges Haus Querling in Vennhausen“ mit: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses Querling bzw. des ehemaligen Restaurants „Sirtaki“ in Vennhausen und liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, weshalb die Bauarbeiten seit mehreren Monaten offenbar ruhen und der Abbruchschutt weiterhin nicht beseitigt wurde?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig zur Neueröffnung des Spielplatzes auf dem Gertrudisplatz die Beschilderung an den drei Aus- und Eingängen zu erneuern sowie die ausreichende Menge von Abfallbehältern zu überprüfen – ggfls. anzupassen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass aufgrund der Kurzfristigkeit das Anbringen einer neuen Beschilderung bis zur Eröffnung des Kinderspielplatzes nicht mehr möglich war.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die teilabgängige Rad-Schutzstreifen-Markierung auf dem Werstener Feld aufzufrischen bzw. zu erneuern, wobei im Bereich der Parkstände Werstener Feld 204 bis 192 ein Sicherheitstrennstreifen neben dem südwärtigen Schutzstreifen berücksichtigt werden soll oder, falls dies aus Platzgründen nicht möglich ist, der südwärtige Schutzstreifen erst auf Höhe der Hn. 192 einsetzen soll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Bernburger Straße in Fahrtrichtung A 46 zwischen der Anhalter Straße und der Karlsruher Straße im Bereich der Parkbuchten versuchsweise zwei Ladezonen für Zustellfahrzeuge zu schaffen und zu prüfen, ob durch diese Maßnahme die Staubildung signifikant gesenkt werden kann. Die Haltemöglichkeiten sollen in dieser Zeit (reversibel) sehr deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden. Das Halten und Parken in diesen beiden Bereichen soll für andere Fahrzeuge in einem Zeitfenster von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr untersagt sein. Die Bernburger Straße soll in der Zeit dieses Versuchs intensiv durch den OSD bestreift werden und Verstöße gegen das Zuparken der Haltebereiche genauso wie das Halten von Lieferfahrzeugen auf der rechten Spur der Fahrbahn sollen möglichst effektiv unterbunden werden. Der Versuch soll auf sechs Monate begrenzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 24. Kalenderwoche 27 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen Leitungsträger – wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom – die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21.05.2026 teilt die Verwaltung zur Thematik „Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8“ mit, dass die Bauaufsicht prüft, ob die Gestaltung der nicht überbauten Flächen mit den geltenden Vorgaben vereinbar ist. Nach § 8 Abs. 1 BauO NRW sind solche Flächen grundsätzlich zu begrünen oder wasseraufnahmefähig zu gestalten. Auch Festsetzungen eines Bebauungsplans oder örtliche Satzungen können verbindliche Vorgaben enthalten, die reine Schotterflächen ausschließen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung am Büllenkothenweg mit: Büllenkothenweg 34, FR Am Pflanzkamp (81 Vmax) vom Messzeitraum 01.04.2026 bis 12.05.2026: Bei den insgesamt 87.037 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 27 km/h, die V85 (die maximale Geschwindigkeit bei 85% der gefahrenen Fahrzeuge) betrug 33 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung am Am Pflanzkamp mit: Am Pflanzkamp 40, FR Hasseler Richtweg (107 Vmax) vom Messzeitraum 01.04.2026 bis 11.05.2026: Bei den insgesamt 32.317 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 28 km/h, die V85 (die maximale Geschwindigkeit bei 85% der gefahrenen Fahrzeuge) betrug 35 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat die Arbeiten an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) der Landeshauptstadt Düsseldorf offiziell aufgenommen. Der Kick-Off hat am 27.03.2026 stattgefunden. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den anstehenden Neuaufstellungs- und Beteiligungsprozess geben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den im Jahr 2024 gefassten Beschluss zur Ampelschaltung an der Kreuzung Vennhauser Allee / In den Kötten (BV8/154/2024) hoch zu priorisieren und zeitnah umzusetzen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass ein durchgängiges Queren beider Fahrbahnen in einem Zug an dieser Stelle nicht möglich ist, da die beiden Fußgängerfurten aufgrund unterschiedlicher verkehrlicher Anforderungen voneinander abweichende Freigabezeiten benötigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die östliche Pflasterung vor der Brücke über die Düssel (kurz vor dem Zusammenfluss von Eselsbach und Düssel) am Eller Friedhof zu sanieren. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass ein Mitarbeiter aus dem Bereich Betrieb und Unterhaltung Wasserbau sich die Gegebenheiten am Eller Friedhof angeschaut hat. Die Bodenwellen in der Pflasterung sind durch die Ausbildung des Wurzelsystems der nebenstehenden Eiche entstanden. Da diese an dieser Stelle oberflächennah gewachsen sind, wird die Pflasterung an den entsprechenden Stellen nach oben gedrückt und es entstehen, wie hier am o. g. Weg, Bodenwellen. Wurzelaufbrüche, die eine Unfallgefahr darstellen, sind nicht vorhanden. Die Bodenwellen mindern derzeit den Geh- und Radfahrkomfort an dieser Stelle, erfordern aus unserer Sicht jedoch noch keinen akuten Handlungsbedarf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Schulwegsicherheit an der Vennhauser Allee verbessert werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung der zur „Haltemöglichkeit für Schulbusse sowie für den Schülerspezialverkehr“ ausgebauten Parkbucht nördlich der Haltestelle Am Ellerforst (FR Nord) als Haltestelle für Schulbusse sowie – für den Zeitraum bis nach Schulbeginn – als Hol- und Bringzone (Kiss & Ride) in Abstimmung mit der Schule Am Eller Forst; 2. a) Markierung jeweils einer bevorrechtigten Querungsstelle (Vz. 293) in Anlehnung an den „AGFS-Leitfaden Querungsstellen für die Nahmobilität“ im Bereich jeweils der Haltestelle Am Ellerforst (FR Nord & FR Süd); b) Markierung einer Langsam-Fahraufforderung für den Radverkehr jeweils vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46- Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße); c) Im Bereich der FR Süd: Erweiterung der taktilen Abgrenzung des Radwegs zum Gehweg um den Bereich der LZA und des Schulzugangs sowie Ergänzung taktiler Elemente an der LZA; 3. Aufstellung von weiß hinterlegten Schildern „Kinder“ (Vz. 136) mit „Schule“ in beiden Fahrtrichtungen; 4. Ergänzung der bestehenden Fahrbahnmarkierungen mit Vz. 136; 5. Prüfung einer Verlängerung der Bushaltestelle Am Ellerforst (FR Süd) um den nördlich des Baumes gelegenen Parkstand; 6. Maßnahmen zur besseren Abgrenzung des Zugangsbereichs für Schülerinnen/Schüler von der Einfahrt von Pkw am Eingang bzw. der Einfahrt auf das Schulgelände der Grundschule Vennhauser Allee, insbesondere Überprüfung der Pollerstandorte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 23.04.2026 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, den Ordnungs- und Servicedienst (OSD) sowie die sogenannten Mülldetektive kurzfristig und regelmäßig im Bereich Lassallestraße / Wohnpark der LEG einzusetzen, um illegale Müllablagerungen zu kontrollieren und konsequent zu ahnden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) hat in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23.04.2026 das Düsselbike über eine Informationsvorlage (BV8/047/2026) eingebracht und dessen Standorte vorgestellt. In der Sitzung wurde um einen Ortstermin gebeten. Die CMD ist davon ausgegangen, dass es sich um einen Ortstermin für weitere Standorte handeln soll und nicht, um die vorgestellten Standorte zu verschieben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 8 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn der Ladevorgang in dieser Zeitspanne endet. Die Maßnahme ist nach 12 Monaten zu evaluieren und der Bezirksvertretung 8 vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 vom 23.04.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Ausstattung von Haltestellen mit Wartehäuschen und Begrünung von Wartehäuschen“ mit, dass der bestehende Vertrag mit der Firma Wall zu Fahrgastunterständen zum 31.12.2026 endet.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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